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30.550 Euro Corona-Bußgelder durch das Landratsamt Hohenlohekreis

Ein anonymer Brief an Landrat Dr. Matthias Neth, in dem der Landrat aufgefordert wird, die Einhaltung der Corona-Auflagen durch das lokale Handwerk und Gewerbe zu kontrollieren, erreichte auch die GSCHWÄTZ-Redaktion.

Der anonyme Schreiber des Briefs wirft allgemein den Politikern „Unfähigkeit“ sowie zwei Künzelsauer Friseursalons ein nicht-corona-gerechtes Verhalten vor.

Friseurbetriebe widersprechen den Vorwürfen

S.Süleyman vom Salon Hair-Concept kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen: Am ersten Tag nach der Wiederöffnung habe es einen großen Andrang gegeben, aber selbst da sei nicht gegen die Maskenpflicht und die sonstigen Regeln verstoßen worden. Das sei aber ohnehin eine einmalige Situation gewesen: „Im Moment haben wir nur zwei bis drei Kunden gleichzeitig im Salon“.

Tülay Koyunseven von Tülay Haardesign in der Keltergasse weist ebenfalls alle erhobenen Vorwürfe von sich: „Wir tragen Maske.“ Dass die Vorwürfe des Briefschreibers gar nicht stimmen können, erkenne sie allein daran, dass bei ihr gar nicht so viele Friseurinnen beschäftigt sind, wie der Briefschreiber bei der Arbeit gesehen haben will.

Behörden werden dem Fall nachgehen

Das Landratsamt bestätigt den Eingang des anonymen Schreibens. Allerdings sei der Landrat nicht der richtige Adressat, daher habe man das Schreiben zuständigkeitshalber an die Stadtverwaltung Künzelsau übergeben, denn „derartige Kontrollen obliegen vorrangig den Ortspolizeibehörden“, teilt Sascha Sprenger, Pressesprecher des Hohenlohekreises, mit. Auch „anonyme Anzeigen werden überprüft und gegebenenfalls geahndet.“

Von einer Untätigkeit der Behörden könne aber keine Rede sein: „Wir haben seit Beginn der Corona-Maßnahmen Bußgelder (ohne Gebühren und Auslagen) in Höhe von 30.550 Euro verhängt“, so Sascha Sprenger, Pressesprecher des Hohenlohekreises. Dazu kommen noch die Gelder, die im Bereich der Großen Kreisstadt Öhringen angefallen sind.

Text: Matthias Lauterer

 




Anmeldungen für kostenlose Tests sind ab sofort möglich

Die Stadtverwaltung Künzelsau richtet in der Stadthalle in Künzelsau ein Testzentrum ein, das ab Montag in Betrieb geht. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung in Künzelsau hervor.

Aber schon jetzt werden kostenlose Tests im ehemaligen Krankenhausgebäude angeboten. „Die Hohenlohe-Apotheke, die Apotheke MediKÜN und der Ortsverein Künzelsau des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) stemmen den Betrieb gemeinsam mit der Stadt“, so Bürgermeister Stefan Neumann. Den Test selbst und das System für die bequemen Terminbuchungen übers Internet, die technische Leitung und die Organisation vor Ort übernehmen die Apotheker Hans-Peter van Dorp und Julian Bockmann. Wer keinen Internet-Anschluss hat, kann sich bei der Stadtverwaltung anmelden. „Aber auch beim Empfang der Menschen, die sich in der Stadthalle testen lassen, packt unser städtisches Team mit an. Schon jetzt danke ich allen Beteiligten herzlich für ihr Engagement. Mit diesem Testangebot tragen wir alle zum Eindämmen der Pandemie bei. Nutzen Sie diese Möglichkeit“, ruft Bürgermeister Stefan Neumann auf.

Wer kann sich testen lassen?

Jede und jeder kann sich kostenlos im Testzentrum auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Es werden nur Menschen getestet, die symptomfrei sind. Wer Symptome einer Coronavirus-Infektion hat, wendet sich bitte direkt an den Hausarzt oder das Gesundheitsamt.

Nur mit Anmeldung und Terminvereinbarung

Wer sich testen lassen möchte, muss sich zwingend anmelden. Das geht am einfachsten übers Internet, weil der Testablauf sowohl für das Team des Testzentrums als auch für Personen, die sich testen lassen, einfacher und schneller über die Online-Anmeldung möglich ist. Über das Online-Buchungssystems ist ein schneller Durchgang im Testzentrum garantiert, weil alle persönlichen Daten bei der Anmeldung in der Stadthalle bereits vorhanden sind und nur kurz über einen QR-Code eingescannt werden. Unmittelbar nach dem Test wird der getesteten Person das Ergebnis als Bescheinigung per E-Mail zugeschickt. Wer sich online angemeldet hat, kann gleich nach dem Abstrich das Testzentrum verlassen und die ganze Prozedur im Optimalfall in wenigen Minuten hinter sich bringen. Unvorhergesehen kann es natürlich dennoch immer zu Wartezeiten kommen.

Anmelden ist online über das Termin-Buchungs-Portal möglich: www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau

Eine telefonische Anmeldung im Rathaus ist auch möglich, sollte aber der Ausnahmefall sein und gilt nur für Menschen, die keinen Internetzugang besitzen. Sie beansprucht mehr Zeit, zunächst für die manuelle Aufnahme der Personalien bei der Stadtverwaltung. Aber auch vor Ort muss mehr Zeit eingeplant werden, voraussichtlich 30 bis 45 Minuten je nach Situation, weil die getestete Person auf das Ergebnis und die Bescheinigung warten muss.

Wer keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung hat, kann einen Test-Termin bei der Stadtverwaltung Künzelsau vereinbaren: Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.30 Uhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr, Telefon 07940 129-0.

Öffnungszeiten Testzentrum

Bereits seit Mittwoch, den 10. März 2021, bieten die Apotheker Hans-Peter van Dorp und Julian Bockmann Corona-Schnelltests im ehemaligen Krankenhausgebäude in Künzelsau an. Die nächsten Testtermine sind am Freitag, 12. März 2021 von 18 bis 21 Uhr. Dafür ist nur eine Online-Anmeldung über das Buchungs-Portal möglich: www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau

Übers Wochenende ziehen die Apotheken mit ihrer Test-Infrastruktur in die größere und damit für den Betrieb besser geeignete Stadthalle Künzelsau um.

Das Testzentrum in der Stadthalle Künzelsau, Schulstraße 9, ist ab Montag, 15. März 2021 für vereinbarte Termine geöffnet: Montag, Mittwoch und Freitag, von 18 bis 21 Uhr.

„Damit sich möglichst wenig Menschen gleichzeitig in der Stadthalle aufhalten, bitten wir Sie rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu kommen – aber maximal 10 Minuten vorher“, so die beiden Apotheker Julian Bockmann und Hans-Peter van Dorp. Parkplätze stehen bei der Stadthalle kostenlos zur Verfügung.

Nur mit Ausweis und Maske ins Testzentrum

Wer sich testen lässt, muss unbedingt seinen Personalausweis mitbringen und kann nur mit einer FFP2-Maske die Stadthalle betreten. „Ich freue mich, dass der Schulterschluss zwischen Apotheken und DRK gelungen ist und geschultes Fachpersonal die Abstriche und Ergebnisauswertung vornimmt“, so Patrick Braun, Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Künzelsau. Es werden nasale Abstriche gemacht, wobei das Teststäbchen zirka 2 bis 2,5 Zentimeter in den unteren Nasenbereich eingeführt wird. Die Ergebnisse des Schnelltests werden innerhalb kurzer Zeit an die angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Wer sich telefonisch bei der Stadtverwaltung angemeldet hat, muss warten, bis das Ergebnis ausgewertet und die Bescheinigung ausgestellt ist. Sollte ein Testergebnis positiv ausfallen, muss sich die betreffende Person umgehend in Quarantäne begeben und mit dem Gesundheitsamt Verbindung aufnehmen. Auch vom Testzentrum wird das Ergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt. Von dort wird die PCR-Testung veranlasst.

Testtermine und Anmeldung für kostenlose Corona-Schnelltests in Künzelsau:

Freitag, 12. März 2021,
18 bis 21 Uhr, ehemaliges Krankhausgebäude, Stettenstraße, Künzelsau. Anmeldung nur online möglich über Termin-Buchungsportal: www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau

Ab Montag, 15. März 2021,

Testzentrum Stadthalle Künzelsau, Schulstraße 9.

Montag, Mittwoch und Freitag 18 bis 21 Uhr

  • Anmeldung online möglich über Termin-Buchungsportal:
    www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau
  • Anmeldung von Personen ohne Internetzugang
    bei der Stadtverwaltung Künzelsau:
    Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.30 Uhr,
    Samstag von 9 bis 13 Uhr, Telefon 07940 129-0

 




Hohenlohekreis schrammt knapp an „Notbremse-Regelungen“ vorbei

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Samstag, 06. März 2021, insgesamt 25 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das geht aus einer Meldung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Darunter ein neuer Fall in einer Kindergarteneinrichtung in Öhringen mit 12 Kontakten und ein Fall in einer Kindergarteneinrichtung in der Gesamtgemeinde Künzelsau mit 21 Kontaktpersonen. Am heutigen Sonntag wurden keine weiteren laborbestätigten Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 93,2 pro 100.000 Einwohner.

Neuer Rekord: 2.500 Impfungen im Kreisimpfzentrum am vergangenen Wochenende

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen hatte auch an diesem Wochenende von Freitag bis Sonntag geöffnet. Insgesamt wurden an diesen drei Tagen rund 2.500 Erst- und Zweitimpfungen mit den Impfstoffen von BioNTech (1.150 Impfungen) und AstraZeneca (1.350 Impfungen) durchgeführt. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, dass Impfwilligen erst kurz vor dem gebuchten Termin beim Kreisimpfzentrum erscheinen. Auch die Möglichkeiten einer Vorabregistrierung über www.impfen-bw.de helfen, Wartezeiten im Impfzentrum zu verringern.

Erste Lockerungen für den Hohenlohekreis

Mit der am Montag, 8. März 2021 in Kraft tretenden Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg werden die Beschlusse der Bund-Länderkonferenz vom vergangenen Mittwoch umgesetzt. Die Lockerungen treten für alle Landkreise mit einer Inzidenz von 50 bis 100 pro 100.000 Einwohner in Kraft und gelten somit auch für den Hohenlohekreis. Weitere Erleichterungen gibt es für Landkreise mit einer Inzidenz von unter 50 pro 100.000 Einwohner, strengere Regelungen für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner. „Mit der neuen Corona-Verordnung werden möglichst viele Öffnungen erlaubt, aber eben nur da wo es aufgrund niedriger Infektionszahlen vertretbar ist. Daher werden die Regelungen komplizierter in der Umsetzung und erfordern ein wachsames Auge durch die Landkreisverwaltungen“, so Erster Landesbeamter Gotthard Wirth über die neue Landesverordnung.

Ein Überblick über die ab 8. März gültigen Veränderungen ist unter www.baden-wuerttemberg.de oder auch unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de eingestellt.

Die 2 wichtigsten Änderungen

Es ändert sich nicht allzu viel durch den aktuellen Inzidenzwert, die zwei wesentlichen Änderungen: Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: Hier dürfen sich nun wieder 2 Haushalte (maximal 5 Personen + Kinder unter 14 Jahren) treffen. Zuvor durfte sich nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Und: Ab 15. März sollen die Grundschulen sowie die 5. und 6. Klasse wieder im Klassenzimmer unter Coronabedingungen unterrichtet werden. Das Kultusministerium Baden-Württemberg spricht hier von „eingeschränktem Präsenzbetrieb“. Was das genau bedeutet, ist noch nicht klar.

Aber der Inzidenzwert liegt derzeit knapp unter 100. Über 100 gelten wieder die „alten“ Kontaktbeschränkungen mit einem Haushalt sowie einer weiteren Person. Jeden Tag können sich dadurch die Verhaltensregeln ändern.




„Ich habe das aus Neugier und Liebe zur Medizin gemacht“

Was bringt einen 15-jährigen Schüler dazu, sich ausgiebig mit Corona, der Pandemie und ihren Auswirkungen zu beschäftigen und schließlich darüber eine Hausarbeit zu schreiben? Gabriel Karagiannis, Schüler an der Freien Schule Anne-Sophie Künzelsau, hat es getan – freiwillig, ohne dass ihn ein Lehrer dazu aufforderte. Die Arbeit entstand noch im April 2020, zur Zeit des ersten Lockdowns. Bereits damals kam er zu dem Schluss, „dass die Corona-Maßnahmen von größtem Belang sind, die zur Eindämmung betragen“.

Von der Vogel-Grippe über SARS bis zur Corona-Krise

Gabriel Karagiannis beleuchtet in seiner Arbeit, was das Corona-Virus ist, mögliche Auslöser, die Stadien, die das Virus durchläuft, besonders betroffene Gruppen und mögliche Lösungswege. Dafür geht er sehr weit zurück in der Geschichte – bis ins Jahr 1918 und dem Ausbruch der Spanischen Grippe – und schlägt einen Bogen über die asiatische Grippe, Vogel-Grippe und Sars-Pandemie zur heutigen Corona-Krise. Der Schüler erörtert eine mögliche Theorie zur Entstehung des Sars-Cov2-Virus und erklärt, was Corona eigentlich ist und welche Verläufe Covid-19 nehmen kann. Und er untersucht ein mögliches Vorgehen zur Milderung von Krankheitsverläufen. Bemerkenswert ist vor allem, dass er schon im April 2020 vermutete, dass es zu einem erneuten Ausbruch im Herbst oder Winter kommen werde, wie es dann ja auch geschah.

„Die Infos mussten mühsam im Internet zusammengesucht werden“

„Ich habe das aus Neugier und Liebe zur Medizin gemacht“, erklärt der Neuntklässler, der findet, dass er seiner Schule viel zu verdanken habe. „Zu Beginn der Pandemie hieß es ja immer, dass die Wissenschaftler selbst noch nicht so viel wissen.“ Die Datenlage war unübersichtlich, die Recherche dementsprechend anstrengend. „Die Infos mussten mühsam im Internet zusammengesucht werden“, erzählt der junge Mann, dessen Lieblingsfächer Sprachen, Religion und Biologie sind. Am Anfang dachte er noch, dass das eher eine kleine Sache wird, aber ihm war wichtig, dass es verstanden wird. Letztendlich zog sich die Arbeit über sieben Monate. „Aber ich habe auch Unterstützung bekommen, ganz besonders von meinem ehemaligen Bio-Lehrer und Mentor Wolfgang Schiele.“

„Am besten wäre gewesen, gleich alles zuzumachen“

Besonders wichtig war dem Niedernhaller auch, dass die Leser verstehen, „dass es Gründe für die Corona-Maßnahmen gibt“. Manche der Maßnahmen findet er gut, andere aber auch schlecht. „Am besten wäre gewesen, gleich alles zuzumachen“, findet er. Als Beispiel führt er die autofreien Samstage in den 1970er-Jahren an. „Das wäre doch auch eine Möglichkeit ab Herbst gewesen – Sonntage daheim“, meint er. „Oder dass in jeden Laden nur zwei Leute rein dürfen.“ Natürlich seien auch Masken wichtig. Aber: „Diese FFP2-Masken machen keinen Unterschied, Masken mit Filtern wären auch schon gut.“

„Die Politik müsste klarer werden, zu den Menschen sprechen und einen Plan aufzeigen“

Auch ihm gehe es „auf den Keks, wenn die Maßnahmen immer wieder verlängert werden.“ Und Gabriel findet: „Die Politik müsste klarer werden, zu den Menschen sprechen und einen Plan aufzeigen.“ Denn eines sei klar: In Deutschland könne man sich auf die Infos verlassen, erteilt er allen Verschwörungstheoretikern eine Absage. „Man weiß, dass viel gemacht wurde“, findet er. Auch die meisten Jugendlichen würden sich an die Vorgaben halten. „Es sind doch nicht nur Jugendliche, die die Regeln ignorieren. Die, die sich vorher an nichts gehalten haben, machen das jetzt auch nicht“, sagt er. Was ihm fehlt: der Dialog. „Man müsste viel mehr miteinander reden und sich gegenseitig zuhören“, ist seine Meinung. „Denn nur so funktioniert Demokratie.“

„Und so wurde aus ihm ein junger Wissenschaftler“

„Ein wichtiger Bereich unserer Schulkonzeption ist das Erkennen und Fördern von Talenten. Dies betrifft grundsätzlich alle Bereiche der persönlichen Begabungen, Fähigkeiten, Einstellungen und Motivationen“, schreibt Wolfgang Schiele, Mitglied der Schulleitung an der Freien Schule Anne-Sophie Künzelsau und Gabriels ehemaliger Bio-Lehrer. Er unterstützte das Projekt seines Schülers nachhaltig und ist voll des Lobes: „Bei Gabriel Karagiannis war schon in den ersten Stunden und Begegnungen im MINT-Bereich erkennbar, dass seine Neugierde und sein Interesse ein Türöffner sind, um ihn ganz tief in die fachlichen und überfachlichen Inhalte der Naturwissenschaften eintauchen zu lassen. Beinahe wie von selbst fand er Zusammenhänge wie zum Beispiel dem Auge (Sehen) und der Optik. Also zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften.“ Schon bald sei so aus Gabriel ein junger „Wissenschaftler“ geworden, „der sich nicht scheute, am Wochenende oder auch in den Ferien die Erörterung einer Herausforderung, eines Problems zu klären und mit mir zu diskutieren“. Und auch damals schon habe der 15-Jährige die Bereitschaft zu zusätzlichen Referaten, Präsentationen und Vertiefungsgruppen gezeigt.

„Corona war eine neue Herausforderung“

Corona stellte für den Neuntklässler nach Ansicht des Lehrers eine „neue Herausforderung dar“. „Anfangs waren sehr viele Meinungen, Vorgaben und Entscheidungen mit einem großen Fragezeichen von ihm versehen“, so Schiele weiter. „Ich erinnere mich sehr genau, wie er wochenlang mit Fragen kämpfte, selbst Theorien und Zusammenhänge fand und sich immer tiefer einarbeitete.“ So wurde aus Gabriel ein jugendlicher Experte, der für sich Fragen und Antworten gefunden hätte und der andere an seinem Wissen und Erkenntnis teilhaben lassen wollte – Gabriel begann „zu schreiben, zu recherchieren und an die Öffentlichkeit zu treten“.

„Ich hab die Arbeit meinen Lehrern gezeigt“, sagt Gabriel Karagiannis. Nun wolle er dazu eine Präsentation halten und sein Projekt als Extra-Arbeit werten lassen.

„Ich wünsche ihm, dass er sich diese Motivation erhält“

„Ich bewundere ihn, wie er die Chance an der Schule nutzte, wie er willensstark durchhielt. Immer wieder einen Schritt zurückging, um nach vorne zu kommen“, schreibt der Bio-Lehrer. „Ich wünsche ihm, dass er sich diese Motivation erhält und bin mir sicher, er hat eine interessante Zukunft vor sich. Eine Zukunft, in der er stetig wächst und sich die Zusammenhänge der Wissenschaft und der Welt immer mehr zu eigen macht.“

 




Digitaler Telefonassistent beantwortet Fragen rund um Corona

Bürger, die sich bei der Corona-Info-Hotline des Hohenlohekreises unter Telefon 07940/18 888 melden, erwartet ab diesem Donnerstag, den 04. März 2021, ein neuer Service, teilt das Landratsamt Hohenlohekreis in einer Pressemitteilung mit. Ab diesem Tag nimmt der digitale Telefon-Assistent „CovBot“ die eingehenden Anrufe entgegen und beantwortet dem Anrufer die erste Frage in Bezug auf Corona-Themen. Falls der Anrufer danach noch weitere Fragen hat, so hat er während der Erreichbarkeit (Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr) die Möglichkeit, sich mit einem Mitarbeiter verbinden zu lassen. Außerhalb der Erreichbarkeit kann der Anrufer eine Nachricht hinterlassen und wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurückgerufen. Ziel ist es, die Entgegennahme jedes einzelnen Anrufs auch außerhalb der Betriebszeiten sowie vor allem bei einem hohen Anrufaufkommen zu gewährleisten.

Standard-Fragen

„Der digitale Assistent kann viele Standard-Fragen, die bei der Hotline auflaufen, sehr schnell beantworten – und das auch außerhalb der normalen Erreichbarkeit“, erklärt die stellvertretende Fachdienstleiterin für Infektionsschutz im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises, Dr. Julia Hammerich in der Mitteilung. „So wollen wir sicherstellen, dass alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich geklärt werden können.“

Kontinuierliche Aktualisierung

Der Telefon-Assistent wird durch das Gesundheitsamt kontinuierlich aktualisiert und gewährleistet dadurch die Beantwortung der Fragen auf Basis der aktuellen Verordnungen und Beschlüsse.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Corona in Forchtenberger Kindergarten

Wie Forchtenbergs Bürgermeister Michael Foss auf GSCHWÄTZ-Anfrage bestätigte, wurde im Kindergarten Forchtenberg ein Kind positiv auf Corona getestet. Daher befinden sich alle 15 Kinder der Kindergartengruppe sowie die beiden Erzieherinnen jetzt als Kontaktpersonen K1 in 14-tägiger Quarantäne.

Weitere Kindergartengruppen oder Erzieherinnen müßten, so Foss, nicht in Quarantäne, da die Gruppen bereits „streng abgetrennt“ seien.

Noch nicht bekannt, welcher Virusstamm vorliegt

Die Sequenzierung findet momentan statt, eine Rückmeldung des Gesundheitsamtes, um welchen Virustyp es sich bei dem infizierten Kind handelt, habe er noch nicht bekommen, sagt Foss. Wenn es sich bei dem gefundenen Virus um eine der hochansteckenden Mutationen handeln sollte, sind laut Corona-Verordnung weitere Quarantänemassnahmen notwendig: In diesem Fall müssen sich Haushaltsangehörige des infizierten Kindes sowie Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen von Infizierten ebenfalls in Quarantäne begeben.

Organisatorisch gut vorbereitet

Foss bestätigt, dass die Verwaltung auf derartige Fälle vorbereitet ist: „Das ist ein vorbereiteter Weg.“ Alle Daten sind vorhanden, sodass die Benachrichtigung der Eltern sehr schnell vonstatten gegangen sei.

Text: Matthias Lauterer




Autokorso durch Heilbronn: „Friedensfahrt für unsere Grundrechte und sofortige Beendigung des Lockdowns“

Im Rahmen einer angemeldeten Versammlung „Friedensfahrt für unsere Grundrechte und sofortige Beendigung des Lockdowns“ versammelten sich am Sonntag ab 14 Uhr insgesamt 53 Fahrzeuge mit rund 160 Demonstranten in der Hafenstraße in Heilbronn. Das geht aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn hervor. Die Polizei war mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort, um den Aufzug mit eigentlich 200 angemeldeten Fahrzeugen sicher durch den Straßenverkehr zu geleiten. Gegen 14.30 Uhr begaben sich die Demonstrationsteilnehmer mit ihren 53 Fahrzeugen auf die zugewiesene Strecke. Die Versammlung verlief störungsfrei. Es kam zu keinen Verstößen gegen die Auflagen. Durch den Autokorso kam es in Heilbronn von 14.30 Uhr bis 16.15 Uhr vereinzelt geringe Verkehrsbeeinträchtigungen.

20 neue Coronafälle

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Samstag, 27. Februar 2021, insgesamt 20 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Am heutigen Sonntag wurden keine weiteren laborbestätigten Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 79,0 pro 100.000 Einwohner. Das geht aus einer Meldung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Neuer Rekord im Kreisimpfzentrum

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen hatte auch an diesem Wochenende von Freitag bis Sonntag geöffnet. Insgesamt wurden an diesen drei Tagen rund 1.600 Erst- und Zweitimpfungen mit den Impfstoffen von Biontech und AstraZeneca durchgeführt.

Online vorab alles ausfüllen

Es wird weiterhin aufgrund der höheren Taktung im Kreisimpfzentrum auf die Vorabregistrierung hingewiesen, die jeder Impfling vor seinem Termin online durchführen kann, da dadurch sehr viel Zeit vor Ort eingespart werden könne. Über die Seite www.impfen-bw.de gelangen Bürger:innen, die bereits einen Impftermin erhalten haben, auf eine Seite, auf der sie ihre persönlichen Daten erfassen können sowie einen kurzen Fragenkatalog zum Gesundheitszustand ausfüllen können. Diese Daten werden nur auf dem eigenen Rechner gespeichert. Nachdem die Felder zu den persönlichen Daten und zur Anamnese ausgefüllt wurden, sollte der Laufzettel mit dem QR-Code auf einem DIN-A4 Blatt ausgedruckt oder als PDF-Datei gespeichert werden. Dieser muss ausgedruckt oder digital auf einem Smartphone oder Tablet zum vereinbartem Impftermin im Impfzentrum mitgebracht werden.

 

 




Erneute Ausgangssperre für Schwäbisch Hall

Wie das Landratsamt des Kreises Schwäbisch Hall mitteilt, hat es am Freitag, 26. Februar 2021, eine erneute Allgemeinverfügung in Bezug auf eine nächtliche Ausgangssperre erlassen. Das geht aus einem Bericht der Südwestpresse (swp) hervor. Ab Samstag, den 27. Februar 2021, dürfen Bürger im Kreisgebiet daher im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr ihre Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen – wie bei der vorherigen Ausgangssperre, die am 22. Februar 2021 endete.

Bindende Weisung des Sozialministeriums?

Die Kreisverwaltung beruft sich bei laut swp dieser Maßnahme auf eine bindende Weisung des Sozialministeriums sowie auf das Infektionsschutzgesetz, die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz.
Die Ausgangssperre ist bis zum Sonntag, den 7. März 2021, befristet. Sie soll aber auch unabhängig davon aufgehoben werden, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 50 unterschritten hat.
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kippt erste Ausgangssperre im Februar 2021
Bis zum 11. Februar 2021 hatte zur Eindämmung der Coronapandemie in ganz Baden-Württemberg eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr gegolten. Diese wurde aber vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gekippt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall erließ deshalb eine Allgemeinverfügung über eine kreisweite Ausgangssperre im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr. Diese lief am 22. Februar 2021 aus und wurde nicht verlängert. Ein Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit der damaligen Allgemeinverfügung wurde am Mittwoch, den 24. Februar 2021, eingestellt.
Inzidenzwert als Maß nicht geeigent, kritisiert unter anderem der Virologe Hendri Streeck
Das Landratsamt sieht den Grundrechtseingriff als „angemessen“ an. Am 25. Februar betrug der Inzidenzwert in Schwäbisch Hall laut swp 144,8. Wissenschaftler wie etwa Hendrick Streeck kritisieren jedoch schon seit längerem, den stark schwankenden Inzidenzwert als Maß für derartige politische Coronaverordnungen zu nehmen. 



Lehrer:innen bekommen „keinen Impfstoff zweiter Klasse“, betont das Regierungspräsidium Baden-Württemberg

„Ab sofort beginnen AstraZeneca-Impfungen in den Impfzentren“, titelte das Regierungspräsidium in Baden-Württemberg am 20. Februar 2020. Da es mittlerweile immer mehr Kritik an diesem Impfstoff gibt, unter anderem wegen starken Nebenwirkungen und vermeintlich verminderter Schutzwirkung, insbesondere hinsichtlich der Virusmutationen hat das Regierungspräsidium auf seiner Internetseite in einer Überschrift noch einmal direkt betont: „AstraZeneca ist kein Impfstoff zweiter Klasse.“

Lehrer:innen werden bei den Impfungen nun vorgezogen in Baden-Württemberg

450.000 Impfdosen von AstraZeneca erwartet die baden-württembergische Regierung bis Mitte März 2021. Diese sollen nun insbesondere auch an Lehrer:innen verimpft werden: „Damit können wir mehr Menschen ein Impfangebot machen. Lehrkräfte sowie Erzieher:innen sollen in die zweite Impfpriorisierung vorgezogen und zeitnah geimpft werden.“

450.000 Impfdosen sollen verimpft werden

Pflegekräfte bei ambulanten Pflegediensten, medizinisches Personal sowie Ärzt:innen, die in Corona-Schwerpunktpraxen arbeiten oder Pflegeheime betreuen, sind aktuell schon in der ersten Priorität impfberechtigt. Weil der Impfstoff bisher zu knapp war, konnten einige von ihnen bisher noch keine Impftermine vereinbaren. Das ändert sich jetzt mit dem Impfstoff von AstraZeneca, so das Regierungspräsidium.

Durch die 450.000 Impfdosen könne sich nun jeder, der in die erste Impfkategorie falle, impfen lassen – allerdings nur im Alter von 18 bis 64 Jahren. Viele Bürger, die in die erste Impfkategorie fallen, sind ist allerdings über 80 Jahre und somit für diesen Impfstoff nicht geeignet. Ob diese Alterseingrenzung mit den hohen Nebenwirkungen zu tun hat, ist bislang nicht bekannt. Als offizieller Grund wird darauf verwiesen, dass es bislang noch keine hinlänglichen Studien bezüglich älterer Menschen gäbe.

Nicht ohne Grund wird AstraZenaca derzeit nur für Menschen ab 18 bis 64 Jahren empfohlen

Warum es angesichts dessen, dass die älteren Menschen als höchste Risikogruppe als erstes geimpft werden sollen, genau diesbezüglich keine hinlänglichen Studien bei AstraZeneca gibt, ist mehr als fraglich.

Voraussichtlich Anfang/Mitte März 2021 kann in Baden-Württemberg laut dem Regierungspräsidium damit begonnen werden, Impfberechtigte im Alter von 18 bis 64 aus der zweiten Priorität zu impfen. Das sind zum Beispiel Haus- und Zahnärzte, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen Infektionsrisiko sowie Personen mit einer geistigen Behinderung oder mit Trisomie 21. In Baden-Württemberg werden außerdem Lehrer:innen sowie Erzieher:innen bei den Impfungen vorgezogen und in die zweite Priorisierungsstufe eingruppiert.

„Beträchtliches Risiko, sich anzustecken“

„Pflegekräfte und Ärzt:innen leisten in dieser Pandemie Großartiges. Sie gehen in Ihrer Arbeit oft bis an die Belastungsgrenzen und auch darüber hinaus, oft verbunden mit einem beträchtlichen Risiko, sich selbst anzustecken. Ich bin sehr froh, dass wir den Unter-65-Jährigen aus diesen Berufsgruppen nun deutlich schneller ein Impfangebot machen können als bisher gedacht“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Gesundheitsminister Manne Lucha warnt davor, AstraZeneca schlechtzureden

Der Gesundheitsminister warnte zugleich davor, den Impfstoff von AstraZeneca schlechtzureden: „AstraZeneca ist genauso geeignet die Pandemie zu bekämpfen wie die beiden andern Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna. Auch der Impfstoff von AstraZeneca verhindert, dass Menschen nach einer Corona-Infektion einen schweren oder tödlichen Verlauf erleiden – und darum geht es bei einer Impfung. Alle drei Impfstoffe haben ein umfangreiches Zulassungsverfahren durchlaufen. Von der STIKO wird der Impfstoff von AstraZeneca wie die beiden anderen als wirksamer Impfstoff empfohlen. Klar ist also: AstraZeneca ist kein Impfstoff zweiter Klasse, im Gegenteil. Ich habe kein Verständnis, wenn sich Menschen damit nicht impfen lassen wollen.“

„Habe kein Verständnis dafür“

Die vereinzelt auftretenden Nebenwirkungen wie Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und Krankheitsgefühle würden auch bei anderen Impfungen auftreten  – und sie zeigen, dass der sich Körper nach einer Impfung aktiv eine Immunantwort erarbeitt. Symptome wie Kopfschmerzen oder Fieber entsprächen auch ganz dem, was bereits in Studien publiziert wurde.

Die nächsten Wochen werden im Ländle die Bürger mit AstraZeneca geimpft

Der Impfstoff von AstraZeneca werde ab sofort in den Kreisimpfzentren und den Zentralen Impfzentren zur Verfügung stehen. Die Terminvergabe für die Berechtigten unter 65 erfolgt dabei zentral über die Hotline 116 117 sowie vor allem über Impfterminservice.de. Aufgrund der großen Menge an AstraZeneca werden in den nächsten Wochen viele Termine verfügbar sein.

Was ist beim Impftermin mitzubringen?

Die Mitarbeiter:innen  brauchen für den Impftermin eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Diese ist der Nachweis über ihre Impfberechtigung. Vorlagen dafür gibt es in auf den Seiten der Landesregierung: FAQs zur Corona-Impfung unter „Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“

Seit dem 20. Februar 2021 sind folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren aus der Piorität 2 der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen der Priorität 1 der Corona-Impfverordnung des Bundes impfberechtigt:

  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen. Dazu gehören:
    • Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z.B. Physio-, Ergotherapie, Podologie).
    • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt.
    • Abstrichzentren mit Patientenkontakt.
    • Personal des öffentlichen Gesundheitsdiensts mit Patientenkontakt.
    • Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern.
    • Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie.
    • Personal in der stationären Suchtbehandlung und -rehabilitation.
    • Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
    • Demenz: Grundsätzlich über Impfungen nach Priorität 1 gemäß § 2 Corona-Impfverordnung in Pflegeheimen abgedeckt.
    • Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe, sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe.
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind etwa auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist zu beachten: Lehrer:innen und Lehrer, Erzieher:innen sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Das Land nutzt hier das System des Bundes und ist darauf angewiesen, dass der Bund die Texte des Buchungssystems ändert. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Die so gebuchten Termine sind gültig. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.




Corona in einem Pflegeheim im Kochertal

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Mittwoch, den 24. Februar 2021, insgesamt 23 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 87,9 pro 100.000 Einwohner.

Von den laborbestätigten Fällen der vergangenen Tage war unter anderem auch ein Pflegeheim im Kochertal betroffen. Alle Bewohner haben bereits die zweite Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten. Aktuell sind neun Fälle unter dem Pflegepersonal bestätigt, diese betreffen die Mitarbeiter, die das Impfangebot nicht angenommen hatten. Einige wenige Bewohner wurden trotz vollständigem Impfschutz positiv auf das Coronavirus getestet. „Uns wurde bisher nur von milden Krankheitsverläufen bei Geimpften berichtet. Das freut uns sehr und bestätigt die Angaben zur hohen Wirksamkeit des Impfstoffes“, so Dr. Julia Hammerich, stellvertretende Fachdienstleitung im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis