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Unternehmen als Kontaktbörse für das Virus

In der letzten Woche berichtete GSCHWÄTZ  folgendermaßen über die Altersverteilung der positiven Coronatests im Hohenlohekreis: „Am häufigsten betroffen sind momentan die 20- bis 29-Jährigen, und zwar mit 21,74 Prozent, gefolgt von der Gruppe der 40- bis 49-Jährigen mit 17,39 Prozent. Die Zehn- bis 19-Jährigen sind genauso oft betroffen wie die 50- bis 59-Jährigen, nämlich mit 12,61 Prozent. Auf die Gruppe der Null- bis Neunjährigen entfallen 6,69 Prozent der Fälle der vergangenen Woche und auf die 30- bis 39-Jährigen 10,87 Prozent. Die 60- bis 69-Jährigen stellen 10,87 Prozent, die 70- bis 79-Jährigen 4,78 Prozent und die 80- bis 89-Jährigen nur noch 2,17 Prozent.“

Prozentuale Aussage nicht sonderlich aussagekräftig

Diese Angaben wurden vom Landratsamt veröffentlicht. Sie setzen die Häufigkeit der positiven Tests innerhalb der Alterskohorten in Beziehung, sagen aber nichts darüber aus, wie viele Menschen die jeweiligen Altersgruppen umfassen. Diese Information ist aber wichtig, um Aussagen wie „die derzeitigen Infektionstreiber sind die Unternehmen“ zu verifizieren. Die Über-80-jährigen stellen im Hohenlohekreis beispielsweise rund 6 Prozent der Bevölkerung, aber nur 2,17 Prozent der positiven Tests.

Auch die aktuell gesellschaftlich gestellten Fragen wie zum Beispiel „Sind Schulen und Kindergärten Infektionstreiber?“ lassen sich daher mit den Zahlen, die das Landratsamt veröffentlicht hat, nicht wirklich beantworten. Um zumindest eine  Einschätzung zu bekommen, wie die Frage möglicherweise beantwortet werden kann, muss man diese Zahlen der Größe der jeweiligen Alterskohorte und weiteren Daten in Verbindung setzen.

Inzidenzen pro Altersgruppe als Maßzahl sinnvoll

Dazu könnte die 7-Tage-Inzidenz bezogen auf die einzelnen Altersgruppen eine gute Maßzahl sein, vor allem deshalb, weil für die Anzahl der positiv getesteten Test pro Altersgruppe  sowie der Anteil der Kohorte innerhalb der Gesamtbevölkerung Daten zur Verfügung stehen:  Die Anzahl der Positivtests werden durch das RKI bereitgestellt, die Bevölkerungszahlen stellt das DESTATIS (früher: Statistisches Bundesamt) bereit. Allerdings sind dort die Altersgruppen etwas anders gewählt als in den Zahlen des Hohenlohekreises.

 

Inzidenzvergleich pro Altersgruppe, Kreis 8125 ist  LK Heilbronn ohne Stadt Heilbronn, Stand: 27. April 2021. Grafik: GSCHWÄTZ

Interpretation der Daten

Bei allen genannten Zahlen ist zu beachten, dass statistische Aussagen von vielen Parametern abhängig sind, zum Beispiel von der Stichprobengröße:  im Hohenlohekreis oder im Main-Tauber-Kreis, die relativ kleine Kreise sind, ist die Stichprobengröße naturgemäß gering, die Schwankungsbreite einer statistischen Aussage daher – verglichen mit größeren Kreisen – eher hoch.  Eine weitere Einflussgröße ist die Teststrategie und die Testhäufigkeit innerhalb der Alterskohorten: ist die Strategie in den einzelnen Kreisen unterschiedlich, sind die Zahlen der Kreise nicht unmittelbar vergleichbar. Eine wichtige Zahl, die für eine genauere Aussage fehlt, wäre die Gesamtanzahl der Tests innerhalb der jeweiligen Altersgruppen sowie die Gründe für die Tests (Routine, aufgrund von Symptomen, Kontaktperson) – diese ist den Zahlen des RKI nicht zu entnehmen.

Impfen für die Älteren zeigt wohl Erfolge

Auf jeden Fall scheint sich die Wirksamkeit der Impfprogramme in allen vier betrachteten Landkreisen zu bestätigen: War anfänglich die Altersgruppe über 60 am stärksten betroffen, die Inzidenz bei den Älteren lag weit über der jeweiligen Kreisinzidenz, wird diese Gruppe jetzt nur noch unterdurchschnittlich oft positiv getestet.

Unternehmen als Kontaktbörse für das Virus

Die hohen Werte der Altersgruppen 35 bis 59 Jahre im Hohenlohekreis, das sind vereinfacht ausgedrückt „Menschen im Berufsleben“, unterstreicht die Aussage des Landratsamts, dass momentan die Unternehmen die Hauptbetroffenen der Pandemie sind. Auch spricht die relativ gleichmäßige Verteilung der Inzidenzzahlen um den Mittelwert bei den 0 -59 jährigen dafür, dass das Infektionsgeschehen momentan nicht durch einzelne Superspreader-Ausbrüche gekennzeichnet ist, sondern ein „diffuses Geschehen“ vorliegt.

Die Lage der Kinder und Jugendlichen

Auffällig im Vergleich der vier Kreise ist die vergleichsweise hohe Inzidenz, die der Hohenlohekreis für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 14 Jahren ausweist: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Altersgruppe ausgerechnet im Hohenlohekreis ein Ausreißer ist. Der Wert, verglichen mit den anderen drei Landkreisen, könnte aber ein Hinweis darauf sein, dass der Hohenlohekreis anders testet als die Nachbarkreise und somit auch mehr (noch) symptomlos positive Menschen, die aber das Virus bereits verbreiten können, erkannt werden.

Wäre das der Fall, wäre das ein Vorteil für das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises: Die Nachverfolgung wäre im Hohenlohekreis früher durchführbar als in den Nachbarkreisen. Infektionsketten, an denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, könnten früher durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Details der Teststrategien der Kreise, die ja auch abhängig von der Verfügbarkeit der Testzentren und der Tests ist, sind allerdings nicht bekannt.

Bundesweite Datenlage legt Schulen und Kitas als wichtigen Infektionstreiber nahe

Die eingangs gestellte Frage, ob Kitas und Schulen die Infektionstreiber sind, kann aber auch durch diese Betrachtung noch nicht beantwortet werden – dazu bräuchte es nochmals detailliertere Daten, unter anderem auch Daten darüber, wann die Kinder und Jugendlichen aufgrund von Ferien und Schulschließungen überhaupt in den Kitas und Schulen waren.

Allerdings legen die Daten aus der ganzen Bundesrepublik, wo die Inzidenzwerte von Schülern und Jugendlichen inzwischen teilweise erheblich über den Kreisdurchschnitten liegen (siehe Grafik), nahe, dass die Schulen und Kindertagesstätten tatsächlich die Verbreitung des Virus fördern. Auch für Schulen gilt also das, was die Virologen schon seit Beginn der Pandemie sagen: Überall dort, wo Menschen auf engem Raum längere Zeit zusammen sind, kann sich das Virus verbreiten – einen 100-prozentigen Schutz können auch Hygienekonzepte mit Abstand, Masken und Lüften nicht bieten.

Text: Matthias Lauterer




Der magische Wert von 100

Am Mittwoch, den 21. April 2021, soll die so genannte „Corona-Notbremse“ beschlossen werden. Doch was genau beinhaltet der Gesetzesentwurf? Die magische Inzidenzzahl lautet in dem Papier 100. Viele Landkreise würden nach diesem Papier erst einmal in einen harten Lockdown fahren (hier klicken, um zum original Gesetzentwurf zu kommen).

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

// Die Bundesregierung bekommt mehr Kompetenzen, die sie bislang mit den Bundesländern aushandeln mussten. Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen, was eher Formsache werden dürfte

// Die Verordnung greift bei einer Inzidenz ab 100 in drei aufeinanderfolgenden Tagen

// Kontakt nur zu einer Person eines weiteren Haushaltes (Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu)

Ausgangssperre zwischen 21 und 05 Uht

//  Bekleidungsgeschäfte bleiben geschlossen, Blumengeschäfte und Buchhandlungen sind davon nicht (mehr) betroffen

// Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

// nur kontaktarmer Sport ist erlaubt

// die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zur touristischen Zwecken ist untersagt

Die Inzidenz eines Landkreises muss fünf Tage unter 100 bleiben, dann tritt am übernächsten Tag die Verordnung außer Kraft.

Kritiker monieren, dass der Bund mit dieser Verordnung ermächtigt wird, massive Einschnitte in die Grundrechte vorzunehmen und das in der Verordnung kein klares Ziel umschrieben wird, das heißt, was genau damit bewirkt werden beziehungsweise wie lange diese Verordnung Bestand haben soll, das Ziel könnte etwa eine flächendeckende Inzidenz von durchschnittlich 50 sein oder aber eine Durchimpfung von 60 Prozent aller Bürger:innen. Wenn ein solches konkretes Ziel nicht erfasst ist, gilt die Verordnung im Prinzip dauerhaft. Das von der Bundesregierung definierte Ziel ist allerdings mehr als unkonkret: Das oberste Ziel sei, „die weitere Verbreitung des Virus‘ zu verlangsamen sowie das exponentielle Wachstum zu durchbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems insgesamt zu vermeiden und die medizinische Versorgung bundesweit sicherzustellen.“ (…). Die Maßnahmen gelten nur die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“

Auch Geimpfte können sich laut der Bundesregierung wieder infizieren

Das Dokument beinhaltet eher Sachverhalte, die darauf hinweisen, dass Deutschland noch lange mit der Pandemie zu tun haben wird. So heißt es auf Seite 8: „Durch die Verbreitung der Virusvarianten ist auch der Impferfolg gefährdet, da es möglicherweise zur Reinfektion kommen kann.“ In Deutschland und auch im Hohenlohekreis gab es unlängst erst Fälle von Menschen, die Anfang des Jahres 2021 unter anderem mit Biontech geimpft wurden, und nun wieder positiv getestet wurden. Flächendeckende Bluttests würden hier Gewissheit bringen, wie viel Prozent der Bevölkerung bereits Antikörper gebildet hat.

Selbst eine Inzidenz von 100 sehen Verantwortliche noch als zu hoch an

Eine Inzidenz 100 sehen die Verantwortlichen der Verordnung zwar für ebenfalls als zu hoch an, um noch adäquat den Infektionsherd und potenzielle Infizierte rückverfolgen zu können („Außerdem ist die Eindämmung des Infektionsgeschehens durch Maßnahmen der Nachverfolgung von Kontaktpersonen ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vielfach endgültig nicht mehr möglich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Dominanz der leichter übertragbaren Virusvariante B.1.1.7. H“. Eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe) , und verlangt daher bereits ab einem Inzidenzwert von 50 regionale Maßnahmen. Wie diese konkret aussehen könnten, darauf geht die Verordnung nicht näher ein.

In Unternehmen immernoch keine Testpflicht

Stark kritisiert wurde Wirtschaftsminister Peter Altmaier unlängst, unter anderem von Kathrin Göring-Eckhardt (Die Grünen), dafür, dass noch immer keine Testpflicht in Unternehmen gibt. Dieser erklärte unter anderem in der Talkshow Anne Will am 18. April 2021, dass es noch keine Beweise dafür gäbe, wie hoch das Ansteckungspotenzial am Arbeitsplatz sei. Im Hohenlohekreis jedenfalls gab es bereits einige Ansteckungsherde in Unternehmen.

 

 

 




Neth: „Die neue Entscheidung des Landes, bei einem Inzidenzwert über 200 nach den Osterferien vom Präsenzunterricht abzusehen, ist richtig“

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat amDonnerstag, 15. April 2021, insgesamt 36 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 237,9 pro 100.000 Einwohner. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Neun neue Ausbruchsgeschehen

In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt neun neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich hierbei um drei Unternehmen (zwei im Raum Öhringen und eines im Raum Künzelsau), eine Schule auf der Hohenloher Ebene, eine Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal und vier weitere Einrichtungen, die unter „Sonstige“ geführt werden.

Künzelsau hat Verlängerung der Maskenpflicht beantragt

Die Stadt Künzelsau hat eine Verlängerung der Maskenpflicht beim Landratsamt Hohenlohekreis beantragt, das Landratsamt wir hierüber am Freitag entscheiden.

Das Kultusministerium hat entschieden, den Präsenzunterricht in Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über einem Wert von 200 liegt, auszusetzen. Daher findet an den Schulen im Hohenlohekreis nach den Osterferien aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens Fernunterricht statt. Ausgenommen sind weiterhin Abschlussklassen und SBBZ.

Kitas werden möglicherweise geschlossen

Diese Entscheidung der Landesregierung bezieht sich nicht auf Kindertagesstätten und Kinderbetreuungseinrichtungen. Das Gesundheitsamt beobachtet derzeit, wie stark die Kitas zum Infektionsgeschehen im Kreis beitragen. Im Corona-Stab des Landratsamts wird über die Schließung der Kitas als mögliche Maßnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus beraten, ein Austausch hierzu mit den Ortspolizeibehörden wird folgen.

„Weitere Verschärfungen würden große Grundrechtseinschnitte mit sich bringen“

„Die neue Entscheidung des Landes, bei einem Inzidenzwert über 200 nach den Osterferien vom Präsenzunterricht abzusehen, ist richtig. Weitere Verschärfungen der Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schließung von Kitas oder weitergehende Ausgangsbeschränkungen wären vorstellbar, bringen aber schwierige Folgefragen mit sich“, betont Landrat Dr. Matthias Neth. „Alle Maßnahmen können aber nur dann wirken, wenn wir alle uns daran halten. Auch wenn wir Corona-müde sind, erfordert die dritte Welle, dass wir alle die Maßnahmen akzeptieren und einhalten. Weitere Verschärfungen würden große Grundrechtseinschnitte mit sich bringen – und auch nur dann wirken, wenn die Maßnahmen beachtet werden. Vor allem im privaten Bereich und im Arbeitsleben müssen wir daher konsequent sein. Ebenso rate ich dringend dazu, die Bürgertests, die es ja in vielen Orten im Hohenlohekreis gibt, in Anspruch zu nehmen.“

Freie Impftermine im Kreisimpfzentrum Öhringen

Am kommenden Montag, den 19. April 2021, wird die Impfterminvergabe in Baden-Württemberg für über 60-Jährige geöffnet. Aufgrund der dadurch zu erwartenden erhöhten Nachfrage ruft das Sozialministerium insbesondere alle über 70-Jährigen dazu auf, in den kommenden Tagen Impftermine zu buchen.

Vor dem Hintergrund der Öffnung der Gruppe der über 60-Jährigen ab 19. April folgt das KIZ Öhringen der Bitte des Sozialministeriums und wird mit versehentlich vor diesem Datum gebuchten Terminen aus dieser Gruppe am anstehenden Betriebswochenende kulant verfahren. Diese Personen werden also nicht mehr abgewiesen, sofern eine Terminbuchung für dieses Wochenende über 116117 oder www.impfterminservice.de gebucht wurde.

Im Kreisimpfzentrum Öhringen sind auch für dieses Wochenende (16. bis 18. April) noch Impftermine verfügbar. Insgesamt sollen in den drei Tagen rund 3.400 Impfungen mit den Impfstoffen von AstraZeneca und BioNTech durchgeführt werden.

 

 




Dieses Schuljahr gehört gestrichen

Was war Deutschland kulant im ersten Coronalockdown zwischen März und Juli 2020. Schüler:innen durften nicht sitzenbleiben angesichts des monatelangen homeschoolings. Neuer Stoff durfte eigentlich nicht im homeschooling vermittelt beziehungsweise musste mindestens von der Lehrkraft im Klassenzimmer wiederholt werden und dann erst durfte er in Klassenarbeiten und Tests abgefragt werden.

Eltern sind nach wie keine ausgebildeten Lehrer:innen

Das ist nun mit dem neuen Schuljahr alles Schnee von gestern. Der Grund: Homeschooling läuft ja nun viel besser als noch im ersten Lockdown, was ja auch durchaus stimmt. Er ist besser organisiert. Dennoch darf man nicht vergessen: Eltern sind nach wie keine ausgebildeten Lehrer:innen. Es gibt nicht ohne Grund ein mehrjähriges Studium hierfür. Immerhin zwischen 3.700 und 3.800 Euro verdienen bade-württembergische Grundschullehrer jeden Monat. Das ist uns die Bildung unserer Kinder wert. Nun sind es aber doch seit über einem Jahr im Wesentlichen die Eltern, die den Kindern den Stoff vermitteln. Im Homeschooling gibt es zwar nun eine Handvoll mehr Stunden Videounterricht in der Woche. Der Großteil des (neuen) Stoffs wird aber weiterhin von den Eltern beigebracht, die auch nach über einem Jahr Lockdown, nach wie vor neben dem Lehrerdasein noch häufig irgendwo anders arbeiten. Also kann der neue Stoff vielleicht nicht so vertiefend erklärt und beigebracht und/oder überprüft werden wie im Klassenzimmer. Geschweige denn, dass nicht jedes Elternteil an den weiterführenden Schulen den Stoff den Kindern erklären kann. Man denke nur an Fächer wie Französisch oder Chemie.

Biildungsschwache und berufstätige Eltern und ihre Kinder haben das Nachsehen

So sind nach wie berufstätige Eltern doppelt belastet und damit benachteiligt, aber auch bildungsschwache Familien, die ihren Kindern nicht so unterstützen können beim digitalen Lernen oder Eltern, die selbst in einem anderen Bildungssystem groß geworden sind. Ein Grundschulkind, das etwa aus einem anderen Land kommt und dessen Eltern beide nicht gut Deutsch sprechen und das vielleicht zu Hause nur ein Zimmer mit seinen Geschwistern zusammen hat, hat schon mal schlechtere Voraussetzungen beim digitalen Lernen, wie ein Kind, das eigenen ruhigen Platz zum Lernen hat, seinen eigenen PC-Zugang, und Eltern, die Zeit und das Wissen haben, alles zu erklären, falls nötig.

Das Resultat: Die Arm-Reich-Schere klafft in einem Land, wo nach wie vor noch häufig die Kinder in die schulischen und beruflichen Fußstapfen ihrer Eltern treten (Vater Arbeiter > Sohn Arbeiter; Vater Akademiker > Sohn Akademiker) noch weiter auseinander. Soziale Unterschiede verfestigen sich.

Dieses Schuljahr noch mehr homeschooling als im vergangenen Jahr

Dieses Schuljahr setzt nun bislang noch mehr auf Homeschooling als das vergangene. Im vergangenen Jahr fand zumindest die erste Hälfte des Schuljahres im Klassenzimmer statt. In diesem aktuellen Schuljahr nun waren es gerade mal ein paar Wochen am Anfang.  Auch in diesem Jahr muss daher das Sitzenbleiben entfallen, zu unterschiedlich sind die Lernbedingungen der Schüler:innen und damit das Gleichheitsprinzip, das gelten sollte.

Lehrer müssen Nachholkurse anbieten

Stattdessen müssen  nun nachmittags, samstags oder in den Ferien Nachholkurse angeboten werden – von den Lehrern. Und zwar flächendeckend. Damit alle Schüler:innen ab September 2021 auf einem annähernd gleichen Niveau starten können.

Klassenarbeiten sind gerade einfach fehl am Platz

Es kann auch nicht sein, dass Kinder monatelang von den Eltern zu Hause unterrichtet werden und, sobald sie ein paar Tage in die Schule dürfen, dieses neu gelernte Wissen in Tests und Klassenarbeiten abgefragt und benotet wird. Zuerst muss wieder ein normaler Unterricht stattfinden mit einer Wiederholung des zu Hause gelernten Stoffes. Erst dann dürften Noten vergeben werden. Wir befinden uns aber aktuell in einer absoluten schulischen Ausnahmesituation, wo Tests und Klassenarbeiten einfach fehl am Platz sind.

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann




Hohenlohekreis: Inzidenz bei fast 270 – Bei Inzidenz über 300 drohen ganztägige Ausgangssperren

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Dienstag, 13. April 2021, insgesamt 58 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 269,9 pro 100.000 Einwohner.

Davon betroffen ist ein Unternehmen im Großraum Öhringen. Aufgrund eines bestätigten Falles in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal musste für rund 30 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden.

Zudem gibt es einen weiteren Fall in einer bereits betroffenen Pflegeeinrichtung. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Was passiert bei einer Inzidenz über 300? In der PRessemitteilung steht nichts darüber.

Allerdings hat das baden-württembergische Sozialministerium im Dezember 2020 eine Ausgangssperre auch am Tag für die Stadt Pforzheim verhängt, nachdem die Inzidenz drei Tage nacheinander den Wert von 300 überschritten hatte.

Der Kreis Schwäbisch Hall hat im März 2021 nach Überschreitung der 300er Marke ebenfalls Ausgangsbeschränkungen erlassen. 

Insgesamt starben seit dem offiziellen Coronaausbruch vor gut einem Jahr offiziell rund 111 Menschen im Hohenlohekreis an Corona. Aktuell gab es wohl laut noch unbestätigter Quellen einen weiteren Coronatoten in Forchtenberg.




80 neue Coronafälle im Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstagabend, den 08. April 2021, insgesamt 80 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 190,0 pro 100.000 Einwohner.

Es ist eine Asylbewerberunterkunft im Großraum Öhringen, ein Pflegeheim im Großraum Künzelsau und ein Unternehmen im Kochertal betroffen. Aufgrund von zwei bestätigten Fällen in einer Unterkunft im Großraum Künzelsau musste für rund 13 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden.

Zudem gibt es weitere Fälle in einer bereits betroffenen Kinderbetreuungseinrichtung und in zwei bereits betroffenen Unternehmen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.




Weniger Patienten als gedacht wegen Corona im Krankenhaus

Wie die „Zeit“ schreibt, sind rund 20 bis 30 Prozent der Menschen, die in der Statistik als im Krankenhaus stationär behandelte Corona-Patienten stehen, nicht ursächlich wegen dieser Krankheit in einer Klinik (https://www.zeit.de/2021/08/corona-infektion-test-patienten-ernaehrung-lebensstil-gesundheitsschutz/seite-2?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.bing.com%2F). Auf den Intensivstationen sind es zehn Prozent der Fälle. Das heißt, diese Menschen wurden wegen anderer Krankheiten behandelt, aber als Corona-Patient aufgeführt. Sie wurden zufällig positiv getestet. Das können etwa Schwangere sein, die zur Entbindung ins Krankenhaus gehen, oder Personen nach Unfällen. Auch das Magazin Focus hat mittlerweile darüber berichtet (https://www.focus.de/gesundheit/news/hohe-zahl-an-doppeldiagnosen-30-prozent-zufaellig-positiv-zahl-der-corona-patienten-in-kliniken-ueberschaetzt_id_12994057.html).

Schiefes Bild

Für ihre Recherchen hat die „Zeit“ bundesweit 20 Krankenhäuser nach ihren Zahlen befragt. Viele davon wollten diese nicht veröffentlicht sehen, bestätigten nach „Zeit“-Angaben aber die 20 bis 30 Prozent Doppeldiagnosen. Grund für das schiefe Bild ist wohl das deutsche Meldesystem, in dem alle positiv getesteten Personen erfasst werden. Wird ein Patient im Krankenhaus aufgenommen, testet man ihn automatisch auf Corona. Einen positiven Befund leitet das Gesundheitsamt an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter. Dass er ursprünglich wegen etwas ganz anderem in die Klinik kam, taucht in der Statistik später aber nicht mehr auf.

Keine Bereinigung

Und wieso werden die Zahlen nicht bereinigt? „Auf Grundlage der Schätzung einzelner Kliniken kann ein evidenzbasiertes Institut keine Bereinigung von Fällen vornehmen“, war die RKI-Antwort auf eine Anfrage der „Zeit“. Das harte Kriterium sei ein positiver PCR-Test.

Wie die „Zeit“ weiter schreibt, ist es für das Klinikpersonal unerheblich, wieso ein positiv getesteter Patient im Krankenhaus ist. Er muss sowieso isoliert werden und die Pflegekräfte müssen sich bei seiner Behandlung besonders schützen.




Entschädigung für Mama oder Papa

In immer mehr Kindertagesstätten und Schulen kommt es zu Corona-Fällen. Ganze Einrichtungen werden geschlossen, die Kinder müssen zu Hause bleiben, wenn sie nicht sogar selbst in Quarantäne sind. Die wegfallende Kinderbetreuung stellt die Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind, vor das Problem: Wohin mit dem Kind, wenn Mama oder Papa nicht so einfach ebenfalls daheim bleiben können? Aber auch: Wer kommt für den Verdienstausfall auf, wenn die Eltern daheim bleiben, um ihr Kind zu betreuen?

Keine Betreuung durch Oma oder Opa

Auf GSCHWÄTZ-Anfrage schreibt dazu Matthea Weinstock von der Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohekreis: „Hier greifen für die Eltern die Regelungen zur pandemiebedingten Kinderbetreuung nach §45 Absatz 2a Satz 3 SGB V bzw. zum Betreuungserfordernis nach § 56 IfSG.“ Wer in Quarantäne sei, dürfe außerdem „grundsätzlich weder das Haus verlassen noch Besuch empfangen“. Hat sich das Kind also mit Corona angesteckt, kommt eine Betreuung durch Oma oder Opa nicht infrage. Da sind dann wieder die Eltern gefragt. Das nennt sich dann „Betreuungserfordernis“.

Antrag auf Entschädigung

Im Fall der Fälle können Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber und Selbstständige auf der Homepage https://ifsg-online.de/antrag-bei-einem-betreuungserfordernis.html  eine sogenannte Verdienstausfallentschädigung beantragen. Dort heißt es: „Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer:innen wegen einer behördlich angeordneten Schließung von Schulen, Betreuungseinrichtungen für Kinder oder einer für das Kind behördlich angeordneten Quarantäne beziehungsweise für Menschen mit einer Behinderung entstanden sind.“ Arbeitnehmer:innen erhalten die Entschädigung demnach in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber ausbezahlt. Ab der siebten Woche müssen sie den Arbeitnehmerantrag stellen. Die Anträge können allerdings nur rückwirkend beantragt werden. Auf der Seite heißt es aber auch: „Ein Anspruch auf Entschädigung besteht für längstens zehn Wochen.“ Für Alleinerziehende verlängert sich der Anspruch auf maximal 20 Wochen.




92 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Mittwoch, den 31. März 2021, insgesamt 92 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 272,5 pro 100.000 Einwohner, teilt das Landratsamt Hohenlohekreis mit. Aufgrund eines bestätigten Falls in einer Schule im Jagsttal musste für rund 25 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Unternehmen.

Rechtslage bei Einzelhandelsöffnungen

Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte im Hohenlohekreis sind für den Einzelhandel gemäß der in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verankerten Notbremse lediglich „Click-and-Collect“-Angebote möglich, also die Abholung vorbestellter Waren. Hiervon ausgenommen sind Betriebe, die für die Versorgung der Bevölkerung als unverzichtbar angesehen werden, wie zum Beispiel der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Metzgereien oder Bäckereien. Die möglichen Ausnahmen sind in § 13a Abs. 2 CoronaVO genannt und auch auf der Internetseite der Landesregierung unter  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ gelistet. Dort findet sich auch eine Übersicht der geöffneten und geschlossenen Einrichtungen.

Mischsortimente

Wenn Mischsortimente (erlaubte und nicht erlaubte Waren) angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, trotzdem vertrieben werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent des Umsatzes ausmacht. Beträgt der Umsatzanteil des erlaubten Sortimentsanteils weniger als 60 Prozent, so darf ausschließlich dieser vertrieben werden. In diesem Fall muss durch eine räumliche Abtrennung gewährleistet sein, dass der Verkauf des nicht erlaubten Sortiments unterbleibt.

Die Städte und Gemeinden des Hohenlohekreises als Ortspolizeibehörden wurden über die geltenden Regelungen hinsichtlich Ladenöffnungen informiert.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 




Kinderschuhe auf den Stufen des Rathauses

Nicht nur in Künzelsau (wir berichteten), auch in Niedernhall wurden Kinderschuhe vor das Rathaus gelegt. Mit dieser Aktion, die es schon in einigen Städten in Deutschland gegeben hat, wollen Eltern darauf aufmerksam machen, wie Kinder teilweise unter den Coronamaßnahmen leiden.

 

Schuhaktion in Niedernhall. Screenshot: facebook/Du weißt, dass du aus Niedernhall kommst, wenn…

Schuhaktion in Niedernhall. Screenshot: facebook/Du weißt, dass du aus Niedernhall kommst, wenn…