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Kretschmann verkündet „erhebliche Lockerungen“

Seit heute, 23. Februar 2022, gilt in Baden-Württemberg eine erneut geänderte Corona-Verordnung. Diesmal ist es Baden-Württemberg, das aus der Reihe der Bundesländer vorprescht, denn eigentlich wollten Bund und Länder erst Anfang März neue Verordnungen mit Lockerungen präsentieren.

„Erhebliche Lockerungen“ bei weiter hoher Inzidenz

Während im Hohenlohekreis am 22. Februar 2022 258 neue Infektionen und eine Inzidenz von 1496 gemeldet werden, verkündet Ministerpräsident Kretschmann „erhebliche Lockerungen“, im Detail sind das:

  • Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für die einzelnen Stufen wird angepasst. Bei der Auslastung der Intensivbetten (AIB) bleiben die bisherigen Auslösewerte gültig.
    • Basisstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt.
    • Warnstufe: Ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
    • Alarmstufe: Ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten.
    • Die Alarmstufe II entfällt.

Am 22. Februar 2022 waren laut Landesgesundheitsamt 285 ITS-Betten belegt, der Hospitalisierungsindex betrug 7,8 – damit gilt jetzt nicht mehr die Alarm-, sondern die Warnstufe.

Maskenpflicht bleibt – auch im Einzelhandel und in öffentlichen Gebäuden

Im Einzelhandel entfallen die Zugangsbeschränkungen für Kundinnen und Kunden.
In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Clubs und Discotheken dürfen wieder öffnen – mit 2G+ und Maskenpflicht

In der Warnstufe gilt überwiegend die 3G-Regel. Davon ausgenommen sind beispielsweise Clubs und Diskotheken. Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. In der Basisstufe gilt 3G. In der Warn- und Alarmstufe gilt 2G+, wobei ausnahmslos alle Personen, also auch geboosterte, vollständig geimpfte und genesene Personen, zusätzlich einen negativen Corona-Test benötigen. Es gilt grundsätzlich die Maskenpflicht mit Ausnahme der Tanzfläche.

Kontaktbeschränkungen werden gelockert

  • Anpassungen bei den Kontaktbeschränkungen:
    • Für geimpfte und genesene Personen gibt es keine weiteren Beschränkungen.
    • Nehmen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen an einem privaten Treffen teil, gelten folgende Kontaktbeschränkungen:
      • Warnstufe: Ein Haushalt plus zehn weitere Personen.
      • Alarmstufe: Ein Haushalt plus fünf weitere Personen.Immunisierte Personen, Kinder bis einschließlich 13 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Regeln für Veranstaltungen

Für alle Veranstaltungen muß weiterhin vom Veranstalter ein Hygienekonzept erstellt werden.

  • In der Gastronomie und in Vergnügungsstätten gilt in der Warnstufe im Freien und in geschlossenen Räumen 3G.
  • Angepasste Regelungen für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse:
    • Warnstufe: In geschlossenen Räumen maximal 60 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 6.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. Im Freien maximal 75 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.
    • Alarmstufe: In geschlossenen Räumen maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 2.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. Im Freien maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 5.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. In beiden Fällen gilt die 2G-Regel.
  • Angepasste Regelungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Galerien, Bibliotheken, Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios etc. sowie touristische Verkehre
    • Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.
    • Warnstufe: Es gilt die 3G-Regel.
    • Alarmstufe: Es gilt die 2G-Regel.
  • Angepasste Regelungen für Messen und Ausstellungen
    • Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.
    • Warnstufe: Es gilt die 3G-Regel.
    • Alarmstufe: Es gilt die 2G-Regel.

Kurz zusammengefasst: Solange die Warnstufe gilt, sind Einzelhandel, Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter 3G-Regeln und Maskenpflicht geöffnet – einzig für Clubs und Discotheken gelten strengere Zugangsregeln.

Text: Matthias Lauterer




Ohne Impfung nicht mehr ins Café

Die sichtbarste Maßnahme, die Bund und Länder in ihrer Videokonferenz am 07. Januar 2022 beschlossen haben, betrifft die Gastronomie: Für alle Gastronomiebetriebe soll bundesweit und unabhängig von der Inzidenz die 2G+ Regel gelten. Das bedeutet: Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis erbringen kann, hat keinen Zugang mehr zu Restaurants, Bars, Cafés oder Kneipen. Alle Besucher müssen neben dem Impfnachweis einen aktuellen negativen Antigentest oder den Nachweis einer Boosterimpfung vorlegen.

Für Ungeimpfte oder noch nicht vollständig geimpfte ist damit der Zugang zu Innenräumen der Gastronomie nicht mehr möglich. Diese Regel ist schärfer als die bisher in Baden-Württemberg gültigen Regeln.

Höhere Ansteckungsgefahr durch Omikron

Damit hat sich Karl Lauterbach durchgesetzt, der zuletzt die Innenräume der Gastronomie als besondere Gefahrenquelle für die Infektion mit der besonders schnell ansteckenden Omikron-Variante bezeichnet hat, weil sich dort Menschen auf engem Raum über längere Zeit ohne Maske treffen.

Kontaktreduzierung

Wie Bundeskanzler Olaf Scholz betonte, dient diese strenge Regelung vor allem der Kontaktreduzierung, weil die Omikron-Variante ansteckender als die bisherigen Varianten sei. Die weiteren Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung bleiben unverändert in Kraft.

Verkürzung der Quarantäne zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur

Eine weiteres Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur – aus diesem Grund werden die bisherigen Quarantäne- und Isolationsregeln gelockert: Geboosterte müssen als Kontaktperson gar nicht mehr in Quarantäne. Die Quarantäne kann in der Regel von Menschen, die nicht oder nicht mehr symptomatisch sind, nach 10 Tagen verlassen werden. Durch einen negativen PCR- oder Antigentest (nicht in Krankenhäusern oder Pflegeanstalten) kann die Quarantäne auch auf 7 Tage verkürzt werden – bisher dauerte die Quarantäne generell 14 Tage. „Das sind strenge Regelungen, die aber pragmatisch sind und eine Erleichterung gegenüber den heutigen Regeln“, so Olaf Scholz in der Pressekonferenz. Schüler dürfen bei Vorliegen eines Attests bereits nach 5 Tagen wieder die Schule besuchen.

Wirtschaftshilfen angekündigt

Im Gegenzug kündigte Scholz eine Verbesserung der Wirtschaftshilfen, insbesondere für die Gastronomie an.

„Vorausschauende Pandemiepolitik“

Scholz und die 16 Ministerpräsident:innen befürworten eine allgemeine Impfpflicht – einen konkreten Termin nannte er jedoch nicht, der Bundestag sei jetzt am Zug. „Die Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht ist Teil einer vorausschauenden Pandemiepolitik“, betonte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst.

Wüst über Corona-Spaziergänger

Zum Abschluß wendet sich Wüst konkret an die Gegner der Corona-Maßnahmen: „Klar ist: das Demonstrationsrecht gilt, auch in der Pandemie. Aber: Die Bedrohung  und Einschüchterung von Amtsträgern  und Verantwortungsträgern oder gar Angriffe auf sie tolerieren wir nicht.“

Text: Matthias Lauterer




Land finanziert zusätzliches Sicherheitspersonal zum Schutz von Fahrgästen und Kontrollpersonal im Öffentlichen Nahverkehr

GSCHWÄTZ berichtete über Masken- und 3G-Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämtern im öffentlichen Nahverkehr. Dabei wurde eine große Zahl von Verstößen dokumentiert. Jetzt hat das Verkehrsministerium reagiert und unterstützt die Verkehrsunternehmen dabei, die gesetzlich geforderten stichprobenartigen Kontrollen durchzuführen: 

Das Verkehrsministerium teilt zu diesem Thema mit: 

Seit Ende November 2021 dürfen Fahrgäste (mit der Ausnahme von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Ferien) den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nur noch mit einem Impf, Genesenen oder Testnachweis benutzen (3GRegel). Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dies stichprobenhaft zu kontrollieren.

Kontrollaufwand kann mit vorhandenem Betriebspersonal nicht geleistet werden

Das stellt die Unternehmen vor neue Herausforderungen, denn allein mit dem vorhandenen Betriebspersonal kann das nicht geleistet werden. Das Fahrpersonal muss sich vorwiegend um den sicheren und pünktlichen Betrieb kümmern und das Prüfpersonal kann neben den Fahrscheinkontrollen nur in sehr geringem Umfang die 3GRegel kontrollieren. Leider ist das Personal der Verkehrsunternehmen dabei mitunter auch unkooperativen Fahrgästen ausgesetzt. Daher ist notwendig, dass das Fahr und Kontrollpersonal durch zusätzliche und qualifizierte Sicherheitskräfte unterstützt und entlastet wird.

Land unterstützt bei den Kosten für externes Sicherheitspersonal 

Verkehrsminister Minister Hermann sagte am Dienstag (28.12.): „Der Einsatz von externem Sicherheitspersonal entlastet das Fahr und Kontrollpersonal und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer effektiven Umsetzung der 3GRegel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Daher unterstützt das Land die Verkehrsunternehmen mit der Übernahme der Kosten für externe Sicherheitskräfte mit bis zu 6 Mio. Euro. Der  wirksamste Schutz gegen Infektionen mit dem CoronaVirus ist und bleibt die Impfung. Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere Fahrgäste. So bleibt der ÖPNV auch in PandemieZeiten sicher.

Die Kosten für die Sicherheitskräfte sind im regulären Budget der Verkehrsunternehmen nicht enthalten. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunternehmen durch die anhaltende COVID 19Pandemie seit nunmehr fast zwei Jahren trotz staatlicher Rettungsschirme hohe Zusatzbelastungen zu bewältigen haben.

Unternehmer und Verbände begrüßen die Unterstützung

Der Verband BadenWürttembergischer Omnibusunternehmer, WBO, begrüßt die Unterstützung. WBOGeschäftsführer Dr. Witgar Weber sagte: Für das Fahrpersonal bedeuten externe Prüfer eine erhebliche Entlastung. Die Fahrerinnen und Fahrer können sich wieder auf die sichere Beförderung der Fahrgäste und auf die Einhaltung der Fahrpläne konzentrieren ihre eigentliche Aufgabe.

Ulrich Weber, Geschäftsführer VDVLandesgruppe BadenWürttemberg erklärte:
Wir freuen uns und danken dem Land, dass es die Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung der vom Bund beschlossenen Regelung zur 3GKontrolle im ÖPNV unterstützt. Wir hoffen, dass die 3GRegelung im ÖPNV nur von kurzer Dauer sein wird und wir im kommenden Jahr mit einer Entspannung der Lage wieder mehr Fahrgäste in den ÖPNV bekommen können. Vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaziele muss dies unser vorrangiges Ziel sein.

Quelle: Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg




„Ohne Kontrollen, ohne Masken und alles eng an eng“

Üblicherweise geht der öffentliche Teil einer Gemeinderatssitzung mit dem Tagesordnungspunkt „Fragen aus dem Gemeinderat“ unemotional und sachlich zu Ende. Normalerweise werden an die Verwaltung Fragen gestellt wie, wann eine Baumaßnahme beendet sein wird. Nicht so bei der Sitzung am 07. Dezember 2021.

Winter-Lounge „ohne Kontrollen, ohne Masken und alles eng an eng“

Herbert Schneider von der FfK berichtet davon, wie er die Winter-Lounge wahrnimmt: „Die Lounge ist für mich nicht OK“, sagt er. „Keine Kontrollen keine Maskenpflicht und alles eng an eng“, beschreibt er die Situation und stellt die Fragen „Warum hat man das mit aller Gewalt gemacht?“ und „Wer zahlt das?“

Die zweite Frage ist für Bürgermeister Stefan Neumann leicht zu beantworten: „Die Werbegemeinschaft“.  Diese sei auch für die Einhaltung der Corona-Verordnung verantwortlich: „Wenn Sie etwas feststellen, teilen Sie uns das mit. Wir werden das dann gegebenenfalls zur Anzeige bringen.“ Nachdem die Stadt Künzelsau die Verantwortung für die Anzeigeerstattung vor einigen Tagen noch beim Landratsamt sah, verwundert diese Aussage.

„Das ist grenzwertig, was da abgeht“

Die Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer solchen Veranstaltung teilt auch Rainer Süßmann von den Freien – er ist kommissarischer Rektor der Georg-Wagner-Schule: „Das ist grenzwertig, was da abgeht“. Er spricht davon, dass die Inzidenz in Künzelsau „vielfach höher als im Hohenlohekreis“, „deutlich vierstellig“. [Die Inzidenzen wurden bisher nicht auf Gemeindeebene öffentlich gemacht. Die Anzahl der aktiven Fälle unter www. corona-im-hok.de läßt Süssmanns Aussage plausibel erscheinen. Red.] Ihm fehlt ein klarer Plan der Stadt Künzelsau für den Schutz der Kinder und prognostiziert, dass die Lage eskalieren wird. Er will bessere Information aus dem Krisenstab und erkundigt sich nach einem Plan für Omikron. Auch bemängelt er, dass potentiell positive Kinder zur Teststation geschickt werden, wo sie dann ohne Maske in der Schlage stehen würden.

… „dann sollen sie ihre Kinder eben testen lassen“

Stefan Neumann verweist darauf, dass er Vorgaben „von oben, vom Bund, vom Land“ brauche: „Wir setzen die Vorgaben um, aber die Vorgaben müssen gemacht werden.“ Spätestens als er „Wir können den Eltern nicht alles abnehmen. Wenn Eltern wollen, dass ihre Kinder getestet werden, dann sollen sie sie eben testen lassen“ sagt, sind ungläubige Blickwechsel unter den Gemeinderät:innen sichtbar. Schließlich sollte Neumann über die Terminsituation im Testzentrum Bescheid wissen (GSCHWÄTZ berichtete).

Stadtverwaltunggen dürfen mehr tun als nur Vorgaben umzusetzen

Dass Stadtverwaltungen Möglichkeiten haben, mehr zu tun als nur Vorgaben einzuhalten, zeigen einige Rät:innen auf, wenn sie davon berichten, dass in Öhringen seit dem 5. Dezember 2021 Kinder in Kindertagesstätten getestet werden.  Außerdem sagt die Coronaverordnung eindeutig, dass „Weihnachtsmärkte, Stadt- und Volksfeste“ in der Alarmstufe II in der Alarmstufe untersagt sind. Es ist davon auszugehen, dass die Landesregierung durch diese Formulierung auf Ersatzveranstaltungen verweisen wollte, die Stadtverwaltung hätte durchaus einschreiten können.

„vielleicht ganz klug, das umzubenennen“

Lisa Möhler (SPD/GRÜNE) findet in unüberhörbarer Ironie „es war vielleicht ganz klug, das umzubenennen und von der Werbegemeinschaft durchführen zu lassen“, bevor sei auf das Thema zugeparkte E-Auto-Ladesäulen und bessere Kennzeichnung kommt. Allerdings geht es auch von dort direkt wieder auf Corona zurück, als Günther Voith, Leiter des Bürgeramtes mit „Wir machen nichts anderes als Corona“ antwortet und Stefan Neumann ihm, an Möhler gerichtet, beipflichtet: „Da haben Sie keine Ahnung, was da gerade abgeht!“

Fünf positive PCR-Tests pro Tag

Was da gerade abgeht, schildert Dr.Andrea Grups, Ärztin, allerdings aus ganz anderer Perspektive: Sie impfe viermal wöchentlich und würde das auch öfter tun und habe in ihrer Praxis jeden Tag fünf positive PCR-Tests. Die Lage auf den Taläckern bezeichnet sie in aller Deutlichkeit als „Durchseuchung“ und fordert Aufklärungsaktionen von der Stadt. Es kämen hauptsächlich Menschen zur Boosterimpfung, die dringend notwendigen Erstimpfungen kämen zu selten.

Sie berichtet davon, dass sich innerhalb von Familien die Quarantänezeiten über Wochen hinziehen, wenn die Familienmitglieder der Reihe nach positiv getestet werden und verweist auf die wirtschaftlichen und sozialen Probleme, die diese Situation mit sich bringt. „Ich glaube schon, dass sich die Stadt positionieren müßte!“

Neumann wirkt ratlos

„Mir ist das klar“, antwortet Neumann und wirkt dabei regelrecht ratlos: „Den Leuten, die das betrifft, ist das scheißegal. Es ist an den Leuten, das [die Impfung, Red] zu lassen oder auch nicht“, entgegnet er Grups. Statt auf die Anregung einer weiteren Informationsaktion einzugehen, verweist er auf die vorhandenen Banner an der B19 und berichtet aus der Stadtverwaltung, dass es auch dort einen harten Kern von Impfgegnern gebe – und dass es demnächst zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung kommen könne.

Erfahrungen aus anderen Städten

Dabei zeigt die Erfahrung aus anderen Städten, dass gezielte Werbeaktionen vor Ort, beispielsweise im Einzelhandel,  und gegebenenfalls in Fremdsprache erfolgreich sein können. Auch das Landratsamt warb vor einiger Zeit für eine Impfbusaktion auf Taläcker in mehreren Sprachen.

Rainer Süßmann springt Grups zur Seite und will aus Gesprächen erkannt haben, dass die Impfunwilligkeit abnimmt: „So ganz dick ist das Brett nicht mehr, das wir bohren müssen.“

Text: Matthias Lauterer

 

 




(Fast) kein Feuerwerk an Silvester

Die Ministerpräsident:innen haben zusammen mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel und dem designierten Kanzler Olaf Scholz am Donnerstag, 02. Dezember 2021, getagt und Beschlüsse gefasst. Herausgekommen ist ein Sammelsurium an Maßnahmen, die getroffen werden oder nicht getroffen werden, die teilweise so streng sind … dass sie nicht an das heranreichen, was in Baden-Württemberg schon gilt. Und auch nicht an das, was einzelne Ministerpräsidenten im Voraus angekündigt hatten. [Link zum Maßnahmenpapier]

Ein weiteres Mal keine einheitliche Regelungen

Klarheit und Einheitlichkeit über das, was in den Bundesländern gelten soll, wurde damit nicht geschaffen. Einige Ministerpräsidenten kündigten schon deutlich schärfere Maßnahmen an. Auch das Papier selbst spricht von: All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards.“ und „Die besonders betroffenen Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit landesrechtlichen Regelungen tätig werden.“
Beispielsweise will Bayerns Ministerpräsident Bundesligaspiele vor leeren Rängen austragen lassen – die neuen Regeln sehen aber bis zu 15.000 Besucher vor. Dabei klingt Söders Argument, dass bundesweite Fanströme das Risiko deutlich erhöhen, plausibel. Auch für die Spiele im Norden (wo die Inzidenz niedriger ist als im Süden), denn auch diese Spiele werden auch von Fans aus Hochrisikogebieten besucht: Der FC Erzgebirge Aue, wo die Inzidenz besonders hoch ist, spielt beispielsweise an diesem Spieltag in Bremen – dort gibt es bundesweit mit die niedrigste Inzidenz.

Söder hatte wohl vor allem das Bundesliga-Spitzenspiel FC Bayern München gegen Borussia Dortmund im Auge, das mit 75.000 Zuschauern ausverkauft gewesen wäre. Spiele und Fanströme der 2. oder 3. Bundesliga sind kaum betroffen, denn die meisten dieser Spiele finden vor weniger als 15.000 Zuschauern statt.

Baden-Württemberg teils heute schon schärfer als die neuen Regeln

Für den Einzelhandel gilt zukünftig bundesweit die 2G-Regel mit Ausnahme von Geschäften des Grundbedarfs. Diese Regel ist in Baden-Württemberg bereits in Kraft, falls die Inzidenz im Landkreis über 500 liegt, genauso wie die 2G-Regel für den Besuch von Gastronomie, Kultur- und Freizeitveranstaltungen. Für Großveranstaltungen gelten Besucherhöchstgrenzen: Maximal 30 oder 50 Prozent der Besucherplätze dürfen besetzt sein, die absolute Höchstzahl liegt bei 15.000 Besuchern im Freien und 5.000 Besuchern in Innenräumen, die jeweils schärfere Einschränkung zählt. Die Stuttgarter Mercedes-Benz-Arena fasst rund 60.000 Zuschauer, 30% davon sind 18.000 – hier greift dann die Höchstgrenze von 15.000 Zuschauern.

Private Zusammenkünfte

Für Ungeimpfte sind Zusammenkünfte im privaten Bereich stark eingeschränkt worden: Nur Haushaltsmitglieder der ungeimpften Person sowie zwei weitere Personen aus einem anderen gemeinsamen Haushalt (geimpft oder ungeimpft!) dürfen teilnehmen (für Kinder gelten Ausnahmen, Lebenspartner gelten als gemeinsamer Haushalt) – ein Ungeimpfter, verheiratet mit 3 Kindern, darf also beispielsweise seine geimpften Eltern einladen. Seine Schwester darf an dieser Familienfeier dann nicht mehr teilnehmen, egal ob geimpft oder ungeimpft. In Baden-Württemberg gilt bereits eine strengere Regel: Es darf nur eine Person aus einem anderen Haushalt teilnehmen.
Die Höchstzahl von Teilnehmern privater Veranstaltungen wird in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 350 auf 50 in Innenräumen und 200 im Freien beschränkt. Die Inzidenz im Hohenlohekreis liegt momentan bei rund 700, der Hohenlohekreis ist also von dieser Regel betroffen.

Clubs und Discotheken schliessen

Bei einer Inzidenz von mehr als 350 werden auch Clubs und Discotheken wegen der Ansteckungsgefahr geschlossen. In den Schulen gilt wieder generell eine Maskenpflicht.

Impfungen

Der Bundespolitik ist es wichtig, die vierte Welle zu brechen. Dazu soll eine Beschleunigung der Impfkampagne dienen: Zukünftig sollen auch in Zahnärztlichen Praxen, in Apotheken Impfungen vorgenommen werden können. Auch Pflegefachkräften soll das Impfen erlaubt werden. Bis zu 30 Millionen Impfungen will der Bund bis Weihnachten auf diese Weise durchführen.
Der Bund-Länder-Gipfel hat auch beschlossen, eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht für Beschäftigen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen zu erlassen. Über eine allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag entscheiden: Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.

Böllerverbot an Silvester

Eine besonders sicht- und hörbare Maßnahme wird das gerne so bezeichnete „Böllerverbot“ an Silvester und Neujahr sein: Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.“  
Das bedeutet: Das „Böllern“ an sich ist nicht grundsätzlich verboten. Sofern es im kleinen Kreis geschieht, nicht an den „publikumsträchtigen Plätzen“ stattfindet – und wenn man überhaupt Raketen oder Kracher, deren Verkauf untersagt ist, hat,

Kontrollen

Die Regierungschefs haben sich verständigt: Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.“ Die fehlenden Kontrollen der bisherigen Maßnahmen wurden in der Vergangenheit oft kritisiert, beispielsweise beim öffentlichen Nahverkehr. Wie und von wem die Kontrollen der weitergehenden Maßnahmen – auch die im privaten Bereich – durchgeführt werden sollen, steht in den Sternen. 

Weiteres Vorgehen in Baden-Württemberg noch nicht geklärt

Noch sind diese Beschlüsse nicht rechtsverbindlich, sie werden in den nächsten Tagen in Kraft treten. In Baden-Württemberg waren vorab deutlich weitreichendere Maßnahmen genannt, die sich aus der Aussage von Ministerpräsident Kretschmann „Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Wir müssen Kontakte wieder radikal reduzieren – um die Welle vor Weihnachten nun abzuflachen.“ ergeben.

Publikumswirksame Maßnahmen Geisterspiele, Schließung der Weihnachtsmärkte, Verbot des Aussschanks und Konsums  von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum, waren vorab als Ziele genannt. Diese Maßnahmen stehen nicht im Bund-Länder-Papier, sie dürften also in einer neuen Corona-Verordnung des Landes enthalten sein.

CDU plädiert für harten Lockdown bis Weihnachen

Die Landes-CDU prescht sogar vor:  „Wir führen jetzt die gleiche Diskssion mit den gleichen Argumeten wie im Advent letzten Jahres. Wir haben uns dann von zögerlichen Lockdown-Lights zu Lockdown-Lights gerettet und am Ende kam doch ein harter Lockdown“, sagt Manuel Hagel, Fraktionsvorsitzender der CDU im Stuttgarter Landtag, und fordert: „Deshalb mein Vorschlag, das gleich zu machen  und ab Weihnachten unter 2G+ Öffnungen zuzulassen.“ Ganz anders die FDP: „Für uns ist wichtig, dass es keinen Lockdown gibt“, so Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender, „und dass es keine Schulschließungen gibt“. Für ihn waren die Erfolge der damaligen Lockdowns „zweifelhaft“, die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels hätten „ein richtiges Maß gefunden“.

Baden-Württembergische Regelungen Regelungen ab Samstag gültig?

Geplant war, dass die Regelungen am heutigen Freitag, 03. Dezember 2021, in Kraft treten sollten – dafür wäre allerdings ein Beschluß des Bund-Länder-Gipfels am Mittwoch nötig gewesen. Inzwischen wird davon gesprochen, dass die Verordnung heute verkündet und am morgigen Samstag in Kraft treten sollen. Details sind noch nicht bekannt, man geht aber davon aus, dass die Schließung der Weihnachtsmärkte beschlossene Sache ist.

Text: Matthias Lauterer
Kursiv gedruckt sind Zitate aus dem Bund-Länder-Papier.




Kretschmann: Möglicherweise ist auch bald der Einkauf im Einzelhandel für Ungeimpfte verboten

Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigt in einem Fernsehinterview des SWR von Dienstag, der 30. November 2021, verschärfte Coronamaßnahmen an, die am Mittwoch, den 01. Dezember 2021, besprochen, am Donnerstag beschlossen und am Freitag in Kraft gesetzt werden sollen. Die bisherigen Maßnahmen könnten noch nicht voll in den Zahlen sichtbar sein, meint Kretschmann – in  einigen Ländern sei eine Abflachung der Kurven sichtbar, aber für Baden-Württemberg könne er das noch nicht sehen.

„Das meiste, was am Donnerstag beschlossen wird, machen wir in Baden-Württemberg schon“

Die Gespräche der Ministerpräsidenten finden unter dem Eindruck hoher Inzidenzen, hoher Intensivbelastung und den Bildern von Patienten, die in Krankenhäuser in andere Bundesländer ausgeflogen werden, statt. „Das meiste, was am Donnerstag beschlossen wird, machen wir in Baden-Württemberg schon“, sagt Kretschmann und setzt „Was noch kommen könnte, ist die Frage ‚Kommt 2G auch im Einzelhandel?'“ fort. „Wir werden auch Großveranstaltungen einschränken, das ist ziemlich sicher“ – auf die konkrete Frage nach  geschlossenen Clubs, einem landesweiten Aus für Weihnachtsmärkte oder Geisterspiele im Fußball, bleibt Kretschmann überraschend unkonkret.

Kretschmann hält Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes für notwendig

„Der designierte Bundeskanzler hat ja zugesagt, dass das Infektionsschutzgesetz verschärft werden kann, wenn es notwendig ist. Wir erachten das für notwendig.“ Den Namen Olaf Scholz spricht er dabei nicht aus.

Impfpflicht zunächst in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen

Bezugnehmend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 2021, ist Kretschmann zufrieden, dass  die Instrumente der Bundesnotbremse nicht gegen das Grundgesetz verstoßen haben: „Diesen Instrumentenhkasten brauchen wir Länder, damit wir adäquater reagieren können, je nach Lage der Dinge.“ Kontaktreduzierung sei weiterhin das wirksamnste MIttel der Corona-Bekämpfung.
An konkreten Punkten nennt er einzig:  „Eine Impfpflicht in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen wird kommen und eine allgemeine Impfpflicht wird vorbereitet werden“, berichtet er aus den Gesprächen, es sei bereits eine weitgehende Einigung unter den Ministerpräsidenten erzielt worden, „das muß dann nur umgesetzt werden.“

Text: Matthias Lauterer




Wegen 2G-Regel: Kein Klamottenkauf mehr für Ungeimpfte im Einzelhandel

Seit heute, 24. November 2021, gelten sowohl bundesweit als auch in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln.

Die bundesweiten Regelungen sind im Infektionsschutzgesetz sowie in der Corona-Arbeitschutzverordnung geregelt. Sie betreffen nicht nur das Verhalten der Bürger, sondern regeln beispielsweise auch Pflichten von Arbeitgebern. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ läuft am 25. November 2011 aus. Wesentliche Folge davon ist, dass die Regierung Maßnahmen nicht mehr per Verordnung treffen kann. Der Bundestag muss neue Maßnahmen beschliessen.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin Maskenpflicht, zusätzlich gilt 3G, also Zutritt nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete Personen.  Die Behörden haben Schwerpunktkontrollen für den ÖPNV angekündigt.
  • Auch am Arbeitsplatz gilt 3G. Arbeitgeber müssen die Überprüfung des 3G-Status ihrer Mitarbeiter:innen dokumentieren. Im Gegenzug wurde die HomeOffice-Pflicht wieder reaktiviert. Arbeitgeber müssen also das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, wo nicht schwerwiegende betriebliche Gründe entgegenstehen.
  • Über die Maßnahmen in Schulen und Kitas entscheiden die Länder. In Baden-Württemberg sind Schulen und Kitas aus der Corona-Verordnung ausgenommen: Das Kultusministerium ist hier für die Corona-Schutzmaßnahmen verantwortlich.
  • In Pflegeheimen gilt Test- und Maskenpflicht für Besucher.
  • Für Gastronomie und Veranstaltungen ist 2G oder 3G vorgeschrieben – Details sollen allerdings die Länder in eigenen Verordnungen regeln.

Unter anderem aus diesem Grund haben die einzelnen Bundesländer ihre Corona-Verordnungen kurz vor dem  Auslaufen der epidemischen Lage nochmals angepaßt, das heißt: verschärft.

Für Baden-Württemberg: Neu definierte Alarmstufe II gilt sofort

Für Baden-Württemberg wurde eine neue Alarmstufe II definiert, die greift, wenn 450 Intensivbetten im Land von COVID-Patienten belegt sind oder die 7-Tage Hospitalisiungsinzidenz über 6 liegt. Am 23. November 2021 meldete das Landesgesundheitsamt eine Hospitalisierungsinzidenz von 6,3 und 510 durch Covid-Patienten belegte Intensivbetten. Die Alarmstufe II tritt also sofort in Kraft. In vielen Bereichen kommt die 2G+-Regel zur Anwendung. Diese Regel betrifft nicht nur Ungeimpfte, denen beispielsweise der Zutritt zu Veranstaltungen größtenteils untersagt ist. Auch Geimpfte brauchen in vielen Lebensbereichen einen tagesaktuellen Test.

Über die neuen Maßnahmen informiert die Landesregierung im Detail:

Neue Regelungen in der Alarmstufe I

In folgenden Bereichen gilt generell die 2G-Regelung:

  • Weihnachtsmärkte
  • Körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbetrieben und Barbershops. Hier gilt 3G mit PCR-Test.
  • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen gilt eine maximale Personenobergrenze von 25.000 Personen.
  • Bei Veranstaltungen der Breitenkultur mit Gesang, Blasmusik oder vergleichbaren Tätigkeiten mit Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen gilt 2G+. Dies gilt auch für an der Veranstaltung mitwirkende Personen, sofern diese nicht im Rahmen ihrer Berufsausübung tätig werden, sowie für den Probenbetrieb.
  • Abstandsregeln bei Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen.
  • Bei Veranstaltungen von Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen gilt 3G.

Verschärfte Regeln in der Alarmstufe II

In der Alarmstufe II werden weitere Regeln eingeführt, welche die Regelungen der Alarmstufe I ergänzen oder verschärfen:

G2+ Regelung – also genesene und geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen – in folgenden Bereichen:

  • Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen
  • Weihnachtsmärkte. Maximal 50 Prozent der üblichen Besucherinnen und Besucher zugelassen.
  • Körpernahe Dienstleistungen. Eine Ausnahme gilt für Friseurbetriebe und Barbershops. Dort gilt 3G+ mit PCR-Test. Ungeimpfte dürfen sich also die Haare schneiden lassen – allerdings nur mit PCR-Test.
  • Diskotheken und Clubs, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

Regelungen für Beherbergungsbetriebe

In beiden Alarmstufen gilt für Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen oder Campingplätze 2G. Davon ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen oder besondere Härtefälle wie beispielsweise ein dringend notwendiger Arztbesuch. In diesen Ausnahmen muss ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden. Gastronomische Einrichtungen in den Beherbergungsstätten dürfen diese Personen nur im Freien und nach Vorlage eines negativen PCR-Tests benutzen.

Überprüfung von Test-, Genesenen- und Impfnachweisen

Die neue Corona-Verordnung stellt nochmal deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren: Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

Ausgangsbeschränkungen in besonders betroffenen Kreisen

Aufgrund der kritischen Lage führt die Landesregierung wieder Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen ein, in denen die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. In Stadt- und Landkreisen mit einer Ausgangsbeschränkung dürfen nicht genesene und nicht geimpfte Personen zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung oder sonstige Unterkunft etwa eine Beherbergungsstätte oder Wohnheim nur aus triftigen Gründen verlassen.

Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt die 2G-Regel.  Abholangebote und Lieferdienste sind weiterhin uneingeschränkt möglich. Die Verordnung nennt als Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, explizit nur:

Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Großhandel, Hofläden, Hörgeräteakustiker, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker, Orthopädieschuhtechniker, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstätten für Weihnachtsbäume, Waschsalons, Wochenmärkte.

Modegeschäfte sind in der Liste nicht enthalten, schon der Kauf eines neuen Mantels oder neuer Schuhe wird also für Ungeimpfte schwierig.

Prüfpflicht für Betreiber, Anbieter und Veranstalter

Die neue Corona-Verordnung stellt zudem nochmal deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

Nur noch wenige Ausnahmen

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot sind Personen bis einschließlich 17 Jahren; Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen); Personen für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt sowie bis 10. Dezember 2021 Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Diese Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. 

Übersichtliche Tabelle über die geltenden Maßnahmen

Eine übersichtliche Tabelle über die verschiedenen Regelungen in den verschiedenen Warn- und Alarmstufen steht zum Download bereit.

Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte im Hohenlohekreis

Da der Hohenlohekreis am 22. und 23. November jeweils eine Inzidenz über 500 gemeldet hat, tritt die Ausgangsbeschränkung für den gesamten Hohenlohekreis in Kraft und kann erst wieder aufgehoben werden, „wenn im jeweiligen Stadt- oder Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.

Matthias Lauterer

[kursiver Text: Zitate aus den Mitteilungen der Landesregierung]

 




Schulunterricht in Präsenz – welche Regeln gelten?

Die Ferien gehen zu Ende, die Schule beginnt. Pandemiebedingt mit einigen Auflagen und Regelungen, die zu beachten sind. Die aktuelle Coronaverordnung des Landes legt fest, dass die Corona-Regeln für Schulen vom Kultusministerium in einer eigenen Verordnung definiert werden.
Das Ziel des Kultusministeriums ist, trotz Pandemie die Schulen offen zu halten und den Präsenzunterricht, wo immer es möglich ist, zu gewährleisten. Unter dieser Prämisse hat das Kultusministerium einen Maßnahmenkatalog vorgeschrieben:

Präsenzpflicht wieder gültig

Die Aufhebung der Präsenzpflicht wurde rückgängig gemacht, Schüler:innen können nun nicht mehr ohne weitere Angabe von Gründen zu Hause bleiben. Sollte ein Schüler, eine Schülerin oder eine Kontaktperson im Haushalt einer besonderen Risikogruppe angehören, ist eine individuelle Ausnahmeregelung mit Homeschooling möglich. Diese persönliche Situation ist ab jetzt durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Maskenpflicht nach den Ferien

Es gilt eine generelle Maskenpflicht in der Schule. Ausnahmen sind streng geregelt, zum Beispiel im fachpraktischen Sportunterricht, beim Singen oder beim Spielen von Blasinstrumenten, zur Nahrungsaufnahme oder in den Pausen außerhalb der Gebäude. Die ursprünglich beschlossene Regelung, dass diese Maskenpflicht nur in den ersten 14 Tagen nach Wiederbeginn der Schule gelten soll, ist in den derzeitigen Regeln des Kultusministeriums nicht mehr zu  finden.

Ohne Maske: Zutritts- und Teilnahmeverbot

„Die Verpflichtung gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige anwesende Personen. Deshalb sind z.B. auch Handwerker, die an der Schule eine Reparatur ausführen, oder auch Eltern, die zu einem Gespräch mit der Klassenlehrkraft erscheinen, dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen. Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Maskenpflicht befreit sind und dennoch keine Maske tragen, haben ebenso wie Lehrkräfte und andere Personen ein Zutritts – und Teilnahmeverbot“,  schreibt das Kultusministerium auf seiner Webseite.

Quarantäneregelung gelockert

Gibt es einen positiven Corona-Fall, muss nur die erkrankte Person in Quarantäne. „Enge Kontaktpersonen“ der Person gehen nicht automatisch in Quarantäne. Stattdessen gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, fünf Schultage die Verpflichtung zu einer täglichen Testung mindestens mittels Schnelltests. Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn die Einhaltung der Maskenpflicht und das regelmäßige Lüften nachgewiesen werden kann. Andernfalls kann das Gesundheitsamt trotzdem eine Quarantänepflicht anordnen.

Testpflicht

Zu diesen Maßnahmen kommt eine generelle Testpflicht: Zwei Coronatests pro Woche sind vorgeschrieben. Falls die Schule keine Tests anbietet, gelten Testnachweise anerkannter Teststellen sowie Eigenbescheinigungen der Eltern.

Übergang in Wechsel- oder Fernunterricht

Ein solcher Übergang ist nicht mehr vorgesehen. Da die Inzidenz in der aktuellen Corona-Verordnung nicht mehr die Basis für Maßnahmen ist, entfallen diese Regeln. Ziel ist es, den Präsenzunterricht offenzuhalten.

Weitere Informationen

Die oben genannten Maßnahmen entsprechen dem Stand vom Freitag, 10. September 2021.
Auf den Seiten des Kultusministeriums Baden-Württemberg sind die jeweils geltenden Regelungen abrufbar. Außerdem gibt es dort eine umfangreiche Liste mit Antworten auf häufige Fragen.

Text: Matthias Lauterer




„Erst müssen alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, bevor es an die Grundrechte geht“

Die von Schauspielern und Kollegen aus der Medienbranche geführte coronakritische Kampagne #allesdichtmachen (wir berichteten) bewegte und erregte die Gemüter.

Nun erschien am 29. April in der Zeit, ein großes Interview mit dem Titel „Es geht nicht darum, wer Recht hat“. (Link zum Interview)

Untertützung der #allesdichtmachen-Kampagne

Kolleg:innen distanzierten sich von den Mitwirkenden dieses Videoprojekts schleunigst, einige  Beteiligte wie Heike Makatsch ließen nach dem ersten Shitstorm sofort ihr Video wieder entfernen. Andere wie Jan Joseph Liefers versuchen in Talkshowrunden zu erklären, warum sie diese ironischen Beiträge gedreht hatten, die die Coronapoitik der Regierung kritisieren. Nun haben sich namhafte Kulturschaffende in Wochenzeitung Die Zeit zu Wort gemeldet und die Gedanken hinter #allesdichtmachen unterstützt.

Die Rhetorik des Ausnahmezustandes

Daniel Kehlmann, Thea Dorn und Juli Zeh kritisieren sich ihre Kollegen, sondern unterstützen sie in ihrer Kritik. So sagte Thea Dorn in dem ausführlichen Interview etwa: „Die Rhetorik des Ausnahmezustandes dient dazu, Maßnahmen zu legitimieren, die unter normalen Bedingungen undenkbar wären.“ Damit spielte sie auf die großen Grundrechtseinschnitte an. Dabei schwingt die Frage im Raum, ob diese Eingriffe in die Grundrechte in Ausnahmezuständen überhaupt erlaubt sind in einer Demokratie.

„Ausnahmezustand“ kann alles rechtfertigen

Mit diesem Wort „Ausnahmezustand“ könne man ja dann schließlich immer alles rechtfertigen. Nur: Wann befindet sich eine Gesellschaft in einem Ausnahmezustand? Das große Ziel sei „Todesverhinderung“. Damit rechtfertige dann die Politik alles, was sie damit einhergehend machen oder verbieten. Aber, gibt Dorn zu bedenken: „Stellen wir uns kurz einmal vor, was er Staat alles verbieten müsste, wenn er tatsächlich verpflichtet wäre,  den Tod als solchen zu verhindern.“ Da müssten die Maßnahmen wesentlich konsequenter in allen Bereichen sein. Kehlmann sieht diesen „Ausnahmezustand“ und die Legitimation diverser Gesetze ebenfalls kritisch und verweist auf ein ähnliches Vorgehen bei der amerikanischen Regierung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001.

Es gibt nie Alternativlosigkeit

Daniel Kehlmann kritisiert überdies, dass es hieße, die Maßnahmen seien von der Wissenschaft vorgegeben und alternativlos. Das widerspreche sich. Es gibt nie „Alternativlosigkeit“, vor allem in der Wissenschaft. Auch hinsichtlich der Coronapolitik gäbe es zahlreiche seriöse Stimmen, die einen anderen Kurs empfehlen. Diese kämen nur nicht wirklich zu Wort oder werden sofort kritisiert für ihre teils regierungskritischen Aussagen.

Kehlmann verweist dabei auf andere Länder, die andere Maßnahmen, teilweise effektivere, ergriffen haben und die damit gut gefahren seien, doch aber darüber spreche man nicht.

„Bürokratieverliebtheit“ bremst vieles aus

Juli Zeh wiederum kritisiert „die Bürokratieverliebtheit“ bei uns, die vieles ausbremse. Das helfe aber in einer Pandemie wenig, sondern behindere eher. Es gehe, so betonten alle drei, nicht darum, dass der „Staat gar nichts hätte tun sollen“ gegen Corona. Aber, so Juristin Juli Zeh: „Die Verfassung verpflichtet uns darauf, die Pandemie möglichst effektiv, mit möglichst wenig Grundrechtseingriffen, zu bekämpfen. Daraus folgt die politische Nowendigkeit, alle medizinischen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor man an die Grundrechte geht. Impfung bereitstellen, Alten- und Pflegeheime angemessen schützen, Krankenhäuser großzügig ausstatten. Das ist nicht nur verfassungsmäßig geboten, sondern kann auch wesentliche wirksamer sein als Ausgangssperren, die den Bürger stark belasten.“

„Es geht nicht darum, wer Recht hat“, erschien am 29. April in der Zeit: „Es geht nicht darum, wer recht hat“ | ZEIT ONLINE

Juli Zeh, Schriftstellerin und Verfassungsrichterin in Brandenburg. Foto: Sven Mandel / CC-BY-SA-4.0

 




„Ich habe schon Suizidgedanken gehabt“

Auf seine Situation als einnahmeloser Gastronom  wollte Ceyhan Akin (GSCHWÄTZ berichtete über seine Kandidateninterviews vor der Landtagswahl) aus Forchtenberg nochmals aufmerksam machen, indem er sich am Sonntagnachmittag, 11. April 2021, vor dem alten Rathaus in Künzelsau einfach auf einen Klappstuhl setzt und einen Kaffee oder Tee trinkt.  Diese Idee fanden auch andere Betroffene gut und so war er nicht alleine, sondern eine Handvoll weitere Kaffee- oder Teetrinker waren erschienen, alle ebenfalls vom Lockdown dazu gezwungen, ihre Geschäftsräume geschlossen zu haben.

Erste Bundeshilfen inzwischen eingegangen

Zwar seien vor rund vier Wochen Zahlungen aus den November- und Dezemberhilfen eingegangen, jedoch bemängelt Akin die schleppende Bearbeitung. Vor einigen Tagen habe er die Ü3-Hilfe endlich beantragen können, das sei aber nur über den Steuerberater möglich: „Ich persönlich habe jetzt zum Beispiel eine Rechnung zu erwarten von ca. 800 bis 900  Euro für den Antrag. Was mich persönlich extrem ärgert, ist, dass gesagt, wird schnell und unbürokratisch. Das ist für mich eine Verarsche,  die anders gar nicht zu schildern ist.“ In dieselbe Kerbe haut auch Sylvia Conrad vom Bräunungsstudio „Tropical Sun“ in Künzelsau: Seit vier Monaten verzeichnet sie nur Kosten und keine Einnahmen. Da ihr Unternehmen keine Personengesellschaft ist, habe sie es besonders schwer, auf staatliche Zuschüsse zuzugreifen.

„Ja, es sind einige Leute da, die einfach ein Zeichen setzen möchten“

Die „Klappstuhl-Aktion“ habe er sich vor zwei oder drei Wochen ausgedacht und diese auch im Internet veröffentlicht. Er erreichte große Resonanz, einige Gastronomen erklärten sich solidarisch und sitzen nun neben ihm – mit Abstand natürlich. Aber nicht nur Gastronomen hätten sich bei ihm gemeldet: Auch Eltern, die sich nicht damit abfinden wollen, „dass Kleinkinder sich testen müssen, sich irgendwie ein Stäbchen in die Nase schieben sollen und die Tests gar nicht medizinisch fachgerecht ausgeübt werden“.

„Aber ich habe mich nicht vor vier Jahren selbstständig gemacht, dass ich im Notfall Bus fahre“

Freimütig spricht er davon, dass er sich überlegt habe, aus der Gastronomie auszusteigen. „Aber ich habe mich nicht vor vier Jahren selbstständig gemacht, dass ich im Notfall Bus fahre“, sagt er in Anspielung an einen Ratschlag, den man ihm am Wahlkampfstand der GRÜNEN gegeben hat. Nicht nur die Aufgabe der Gastronomie ging durch seinen Kopf: „Ich habe schon Suizidgedanken gehabt. Und das sage ich hier öffentlich ins GSCHWÄTZ. Es ist so, weil Du einfach vor dem Existenz-Aus stehst, und nicht weißt, wie es weitergehen soll, weil der Bund ja auch keine Perspektiven zeigt.“ Er berichtet weiter: „Es gibt Fälle, wo sich Gastronomen das Leben genommen haben. Weil es einfach nicht weitergeht, weil sie keine Perspektive haben. Soviel zu der Frage Gastronomie weitermachen oder nicht – das überlegt sich jeder Gastronom momentan.“

Hygienekonmzepte haben doch funktioniert

„Eine ganz einfache Lösung eigentlich“, schlägt er vor: Im letzten Jahr durften die Gastronomen mit Hygienekonzepten öffnen. „Jede Gastronomie, jeder Gastronom hat das durchgezogen, auch auf Festivals oder irgendwelchen Veranstaltungen. Und es ist nichts passiert. Definitiv. Bei mir hat sich niemand angesteckt, in der Alten Schmiede niemand, im Ochsengarten niemand, im Keltereck niemand.“ Wenn das nicht durchgeführt werden kann, fordert er einen richtigen Lockdown: „Entweder lasst uns öffnen mit dem Hygienekonzept, das letztes Jahr erfolgreich war oder lasst einfach mal für einen Monat, dann aber deutschlandweit alles, auch die Industrie, auch die große Industrie, einfach geschlossen. Dann sage ich, gibt’s auch keinen Virus mehr in Deutschland.“

„Den Hyper-XXXXL-Lockdown“

„Den Hyper-XXXXL-Lockdown, wo auch der Nahverkehr stillgelegt wird, wo die Industrie einfach runterfährt, wo aber von Politikern dann die Aussage kommt, das kann die Wirtschaft nicht verkraften.“ Das kann er nicht verstehen und sieht in einem derartigen Lockdown sogar eine historische Dimension: „Nach dem Krieg ist dieser Staat auch aufgebaut worden. Meine Eltern haben dabei geholfen, dass dieser Staat wieder aufgebaut wird. Und wenn es so sein sollte, dann kann man diesen Staat wieder aufbauen. Nur: Dann hat man diesen Virus komplett im Griff, dann ist kein Virus mehr da und dann ist es ein Anfang. Ein neuer Anfang, wo jeder anpacken muss.“

Keine Gleichberechtigung ist, „was mich am meisten nervt“

Andreas Kurz, Massagetherapeut aus Forchtenberg, findet es ungerecht, dass Physiotherapeuten geöffnet haben dürfen, sein Institut allerdings nicht – ein Hygienekonzept könne er auch anbieten. Akin ergänzt: „Hier zu sagen, der Gastronom muss zulassen, aber Daimler darf weiter produzieren, das Sonnenstudio muss zulassen, aber der Friseur darf auflassen, das ist keine Gleichberechtigung. Bei der ganzen Geschichte ist es das, was mich am meisten nervt.“

Text: Matthias Lauterer

 

Gastronomen und Gewerbe wollen ein Zeichen setzen. Foto: GSCHWÄTZ

Gastronomen und Gewerbe wollen ein Zeichen setzen. Foto: GSCHWÄTZ

Gastronomen und Gewerbe wollen ein Zeichen setzen. Foto: GSCHWÄTZ

Ceyhan Akin. Foto: GSCHWÄTZ