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„Spendenbescheinigungen können wir derzeit leider noch nicht ausstellen“

Am 10. Juni 2021 berichtete GSCHWÄTZ  über das Schicksal von Ramona Klüglein, deren Leidensgeschichte von einer „Stiftung Corona-Ausschuss“ veröffentlicht wurde. Dieses Thema wurde auf unseren facebook-Seiten oft kommentiert. Bestürzend, dass sich kaum ein Beitrag mit dem Schicksal der jungen Frau befaßt, besonders auffallend ist der emotionslose Kommentar ausgerechnet des Kreistagsmitglieds Thomas Schmidt (AfD), dem das Leiden von Ramona Klüglein nur den Kommentar

und den Vergleich mit einem Schaf entlockt – der Beitrag beschreibt das Leid eines jungen Menschen.

Andere Kommentare drehen sich um die Quelle des Beitrags, ein Video, das wie gesagt von einer „Stiftung Corona-Ausschuss“ stammt:

Auch wenn der Beitrag als Beispiel dafür stehen sollte, dass es vereinzelt auch zu schweren Impfschäden kommt, die das weitere Leben eines Menschen beeinflussen, haben wir über die Urheber des Videos recherchiert.

Recherche führt nach Berlin

Die Recherche über die sogenannte „Stiftung Corona-Ausschuss“ beginnt auf der Homepage der Organisation. Die Internetadresse der „Stiftung Corona-Ausschuss“ enthält das Wort „Stiftung“ nicht. Ebensowenig nennt die Anbieterkennzeichnung im Impressum der Webseite das Wort Stiftung. Es ist immer nur die Bezeichnung „Corona-Ausschuss“ genannt – nie das Wort Stiftung. Nur im Metatext der Webseite, der auch in Suchmaschinen angezeigt wird, ist von einer Stiftung die Rede.

Suchergebnis nach Corona-Ausschuss

Im Impressum wird eine Postadresse genannt, die Adresse einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Wenn die Stiftung also ihren Sitz in Berlin hat, sollte sie im Stiftungsregister, das von der Berliner Stiftungsaufsicht geführt wird und das im Netz zum Download bereitsteht, aufgelistet  sein. In diesem Register ist die Stiftung allerdings nicht zu finden. Ein Anruf bei der Stiftungsaufsicht ergibt, dass die Stiftung Corona-Ausschuss dort durchaus amtsbekannt ist, aber „wenn sie bei uns nicht eingetragen ist, dann ist sie keine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin“, so die offizielle Stellungnahme der Stiftungsaufsicht, die schon fast wie ein Textbaustein klingt.

Keine „rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts“

Neben der „rechtsfähigen Stiftung des Bürgerlichen Rechts“ wäre auch eine treuhänderische Stiftung, die nicht selbst Rechtsgeschäfte vornehmen kann, denkbar. Dazu bräuchte die Stiftung einen Treuhänder, beispielsweise einen Rechtsanwalt. Derartige Stiftungen unterliegen nicht der amtlichen Aufsicht und haben für die Stifter den Vorteil, dass sie unkomplizierter einzurichten und aufzulösen sind und weniger Restriktionen bei der Geldanlage bestehen. Im Falle einer derartigen Gestaltung sollte man aber annehmen, dass das Impressum einen Treuhänder klar benennt – denn dieser wäre in ja in allen rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten der Ansprechpartner.

Gar keine wirkliche Stiftung im rechtlichen Sinne?

Über die genaue Rechtsform des Ausschusses oder ob die unter derselben Postadresse ebenfalls erreichbare Anwaltskanzlei als Treuhänder einer eventuell existierenden Stiftung fungiert, ist auf der Webseite des Corona-Ausschusses nichts zu lesen. Auch über die Identität der eventuellen Stifter ist dort nichts zu finden. Der Stiftungszweck ist sehr blumig und wenig konkret beschrieben. Der Verdacht, dass gar keine Stiftung im rechtlichen Sinne vorliegt, kann also bisher nicht ausgeräumt werden.

Ein Spendenkonto ist immerhin vorhanden

Das Spendenkonto ist ein Treuhandkonto bei einem Rechtsanwalt, Dr. Reiner Füllmich, von dem noch zu reden sein wird. Der Vermerk „Spendenbescheinigungen können wir derzeit leider noch nicht ausstellen“ ist ein weiteres Indiz dafür, dass es sich bei dem sogenannten „Corona-Ausschuss“ nicht um eine juristische Person handelt. Eine reine Spendenbescheinigung kann nämlich prinzipiell jede juristische Person ausstellen – eine andere Frage ist, ob eine solche Bescheinigung steuermindernd geltend gemacht werden kann.

Enge Verbindung weniger Personen

Die enge Verbindung einer unter der Postadresse des Ausschusses auch erreichbaren Anwaltskanzlei (deren Name auf der Corona-Ausschuss-Webseite übrigens nicht genannt wird) und dem Corona-Ausschuss ist allerdings unschwer festzustellen: So sind zwei der vier Anwälte, die die sogenannten Ausschusssitzungen leiten, gleichzeitig als Rechtsanwälte der Kanzlei genannt: Antonia Fischer und Dr. Justus P. Hoffmann sind Rechtsanwälte bei der Kanzlei www.hafenanwaelte.de.

Schillernde Gestalten in der Querdenker-Szene

Die beiden anderen genannten „Sitzungsleiter“ sind ebenfalls Rechtsanwälte: Viviane Fischer, sie ist die Schwester von Antonia Fischer, und Dr. Reiner Füllmich, beides schillernde Gestalten in der Querdenker-Szene.

„Die Hutmacherin“ …

Viviane Fischer war in der Fashion-Szene unter dem Namen Rike Feuerstein eine anerkannte Größe, wenn es um stylische Hüte ging –  ihr Spitzname, der oft im Internet zu finden ist, wenn über das Querdenkerumfeld berichtet wird, ist daher auch „die Hutmacherin„. Einige ihrer Kreationen, die inzwischen allerdings eher dem Mainstream zuzurechnen sind, sind bei den Ausschusssitzungen im Hintergrund zu sehen. Offenbar finden die Sitzungen in ihrem Showroom statt. Sie steht im Impressum der Webseite www.2020news.de, die offenbar das Sprachrohr großer Teile der Corona-Leugner und Impfgegner, aber auch politischer Aktivisten ist. Diese Seite verbreitet auch an markanter Stelle die Vidos des Corona-Ausschusses. Zwischenzeitlich war sie an der – möglicherweise demonstrativen – Gründung einer Partei in einem bekannten Club in Berlin beteiligt, die von der Polizei wegen Verstoß gegen die Corona-Bestimmungen beendet wurde. Heute ist sie prominentes Mitglied der Partei „Die Basis“, die sich stark aus der Querdenker-Bewegung speist.

Zweimal Viviane Fischer. Bildzitate: links auf den Seiten www.corona-ausschuss.de, rechts von www.diebasis-berlin.de.

… und der „Sammelklagen-Anwalt“

Dr. Reiner Füllmich wurde szenebekannt, als er Mandanten für eine Sammelklage, die er in den USA gegen Prof. Drosten führen wollte, eingeworben hat. 800 Euro sollten die Mandanten vorab überweisen, zuzüglich Mehrwertsteuer, nicht rückzahlbar. Quellen sprechen von Einnahmen von deutlich über 1 Million Euro – also müssen deutlich über 1.000 Menschen den geforderten Betrag bezahlt haben. Über die Existenz oder gar den Erfolg dieser Sammelklage ist bisher nichts bekannt.
Wo ist hier die Verbindung zur Anwaltskanzlei von Antonia Fischer?

Bekanntgewordene Rechnungen für die Einzahler in die „Sammelklage“ wurden nicht von der Kanzlei Dr. Reiner Füllmichs, sondern von einem Rechtsanwalt Marcel Templin aus Berlin erstellt. Für die Teilnehmer an der Sammelklage wird es interessant sein, dass der Rechnungssteller nicht identisch mit dem Leistungserbringer Dr. Reiner Füllmich ist – ein Vorsteuerabzug dürfte damit nicht möglich sein.  Jener Anwalt Marcel Templin wird im Juni 2021 als Mitglied der Kanzlei von Antonia Fischer gelistet. So schließt sich also der Kreis.

Ein sehr kleiner Kreis

Es ist allerdings ein sehr kleiner Kreis, der sich hier schließt. Es sind nur einige wenige Personen, die diesen „Corona-Ausschuss“ betreiben. Und diese wenigen Personen verwalten in intensiver Zusammenarbeit eine nennenswerte Geldsumme.

Anschein der überstaatlichen Legitimation

Dieser sehr kleine Kreis geht offenbar von einer überstaatlichen Legitimation seiner Arbeit aus. Auf der Seite www.volksverpetzer.de, die sich unter anderem mit Recherchen im Querdenker-Umfeld befaßt, ist ein Newsletter von Dr. Reiner Füllmich zitiert: „Inzwischen fordern immer mehr Menschen, nicht lediglich Juristen – zu Recht – abgesehen von einem sofortigen Ende der tödlichen Maßnahmen, außerdem eine juristische Aufarbeitung durch ein wirklich unabhängiges internationales Gericht entsprechend den Vorgaben der Nürnberger Prozesse.“ Dieser Newsletter ist im Newsletter-Archiv von Füllmichs Homepage nicht zu finden, offenbar sind dort keine neueren Newsletter mehr veröffentlicht. Mit dem Verweis auf die Nürnberger Prozesse unterstellt Füllmich die Existenz eines Unrechtsregimes, dessen Mitglieder und Hilfsperonen wie Prof. Drosten er einem überstaatlichen Tribunal vorführen will. Damit hat er de facto den Boden des Grundgesetzes verlassen. Die Eidesformel, die er vor der Rechtsanwaltskammer geschworen hat, beginnt mit „Ich schwöre (…), die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren“.

Marketing-Instrument im Querdenker-Umfeld

Dr. Reiner Füllmich. Video-Screenshot

Auf der einen Seite vermittelt Füllmich in seinen Videos das Bild des seriösen Rechtsanwalts, gerne im klassischen Tweed-Jackett, der Menschen für sich gewinnen will. Schließlich ist der Corona-Ausschuss nicht zuletzt auch ein Marketing-Instrument des Querdenker-Umfelds, mit dem Menschen angeworben werden sollen.

Wenn man tiefer liest, gerät man in einen Sumpf

Ein ganz anderes Bild ergibt sich, wenn  man ein wenig tiefer in die Szene hineinliest. Dann findet man deutlichere Worte Füllmichs, gerichtet an die kleinere Zielgruppe der bereits angeworbenen Menschen. Geschickt ist, dass Füllmich ausgerechnet bei den deutlichsten Aussagen nicht wörtlich zitiert wird: „Der Anwalt fuhr fort, dass ein Sondergericht für Nürnberg 2, benötigt werden könnte, weil dies jetzt so groß ist, dass es außerhalb der Reichweite der nationalen Gerichte liegen könnte. „Wir haben die Beweise.“ “ [Quelle]

Verschwörungstheoretiker am Werk

Das Motiv Nürnberg zieht sich durch viele Aussagen Füllmichs: Er will die seiner Meinung nach Verantwortlichen für Corona in einem Tribunal wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft ziehen und er erklärt auch gleich, wer diese Verantwortlichen sind: „Wer sind diese Leute, die die Fäden ziehen? Laut Füllmich handelt es sich um eine Gruppe von rund 3.000 Superreichen. Zu dieser Gruppe gehört unter anderem die Davoser Clique um Klaus Schwab und was wollen sie? Vollständige Kontrolle über die Menschen. „Sie bestechen Ärzte, Krankenhauspersonal und Politiker. Menschen, die nicht kooperieren, werden bedroht. Sie benutzen alle möglichen psychologischen Techniken, um Menschen zu manipulieren.“ [Klaus Schwab ist der Vorsitzende des Davoser Weltwirtschaftsforums, das Füllmich mit „Davoser Clique“ meint. Anm. d. Red]

Das Narrativ von der kleinen Wirtschaftselite ist neben der Mondlandung im geheimen Hollywoodstudio die klassische Verschwörungslegende überhaupt – und diese ist nicht die einzige Verschwörungslegende, die Füllmich, beispielsweise auch in Videos auf seiner Homepage, verbreitet.

Großer Geldbedarf

„Ein Team von über 1.000 Anwälten und über 10.000 medizinischen Experten unter der Leitung von Dr. Reiner Füllmich hat ein Gerichtsverfahren gegen die CDC, die WHO und die Davoser Gruppe wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet“, schreibt eine andere Quelle aus der Szene. Diese Anwälte und Experten wollen für Ihre Leistung bezahlt werden – falls es sie gibt und derlei Meldungen nicht nur der Akquise von Spenden oder Schenkungen dienen sollen.

Über die Existenz der vorfinanzierten Sammelklage ist nichts bekannt. Es gibt zwar die ein oder andere Klage in USA und Kanada, die aber nichts mit der Klage gegen Prof. Drosten zu tun haben.

Reichlich undurchsichtig

Der „Corona-Ausschuß“ bleibt also sehr undurchsichtig: Die Rechtsform, falls es überhaupt eine gibt, ist nicht klar. Über die Stifter der angeblichen Stiftung ist nichts bekannt. Die an den Veröffentlichung dieses Ausschusses beteiligten Menschen haben starke Bezüge mitten ins Zentrum der Querdenker-Szene und zu den Sitzungen des Ausschusses werden immer wieder und nahezu ausschließlich Gesprächspartner berufen, die rund um Querdenken aktiv sind, wie zum Beispiel Dr. Wolfgang Wodarg oder Sucharit Bhakdi.

Text: Matthias Lauterer