1

„So ein Handeln muss auch immer verhältnismäßig sein“

Samstag, den 20. Februar 2021, 21.40 Uhr – wenige Stunden vor Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre im Hohenlohekreis: An der Aral-Tankstelle in Öhringen ist so gut wie nichts los, die Straßen sind wie leergefegt. Es geht ein eisiger Wind, die Außentemperatur beträgt rund vier Grad. Plötzlich fährt ein silberner BMW vor. Christian Endresz aus Bretzfeld steigt aus. Der 42-Jährige kommt gerade aus dem wenige hundert Meter entfernten Krankenhaus. Er hat seine Partnerin mit einer Schnittverletzung in die Notaufnahme gebracht. „Im Moment ist das so, dass man als Begleitperson das Krankenhaus nicht betreten darf. Aufgrund der Anwohner hatte ich nicht die Möglichkeit, im laufenden Auto sitzenzubleiben und auf meine Partnerin zu warten“, erklärt Endresz. „Als logische Schlussfolgerung wollte ich mir, während ich auf meine Partnerin gewartet habe, kurz an der benachbarten Tankstelle einen Kaffee holen und die Toilette benutzen.“

Post vom Ordnungsamt

Was dann geschieht, beschreibt Endresz so: Auf einmal kommen zwei Beamte auf Endresz zu. Der 42-Jährige erklärt den Polizisten seine Situation und sie nehmen die Personalien des Vertriebsaußendienstlers auf. Wenige Tage später bekommt Endresz Post vom Ordnungsamt –  es geht um eine „Anhörung im Bußgeldverfahren“. Ihm wird ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung vorgeworfen, denn er habe sich ohne triftigen Grund auf dem Tankstellengelände aufgehalten.

„So ein Handeln muss immer verhältnismäßig sein“

Rechtsanwalt Dr. Maximilian Ohlenschlager vertritt Endresz in diesem Fall. „Staatliches Eingriffshandeln bedarf zunächst einmal einer Eingriffsgrundlage. Die haben wir in Form der Corona-Verordnung. Das ändert aber nichts daran, dass zuerst einmal von den Behörden geprüft werden muss, ob ein Tatbestand vorliegt oder ob eine Ausnahme davon zu machen ist. Auf der nächsten Ebene muss so ein Handeln natürlich auch immer verhältnismäßig sein“, erklärt der Rechtsanwalt. Der 31-Jährige fährt fort: „Meinem Mandanten wird vorgeworfen, dass er sich außerhalb der Zeiten, in denen er sich hätte frei bewegen dürfen, ohne triftigen Grund außerhalb seiner Meldeadresse in Bretzfeld bewegt hat. Das ist gerade nicht der Fall, denn wir haben hier eine Ausnahmevorschrift, die zutreffend ist: Notfallmedizinische Versorgung. Mein Mandant hat als Begleitperson eine Person, die nicht in der Lage war, sich selbst in diese notfallmedizinische Versorgung zu begeben, dabei unterstützt, diese zu erhalten.“

„Der Mann hat sichfeste Beweise vorgelegt“

Endresz befindet sich derzeit noch im Anhörungsverfahren.  Ohlenschlager erläutert: „Wir haben jetzt schriftlich zu dem Sachverhalt Stellung dazu genommen und erklärt, warum dieses polizeiliche Handeln nicht rechtens war. Ich gehe davon aus, dass die Behörde keinesfalls nach dem, was hier glaubhaft vorgetragen wurde, den Bußgeldbescheid erlassen wird, weil – und das muss man sich auch vor Augen führen – wenn der Grund dargelegt ist, dann ist es an der Behörde, diese Gründe als inplausibel darzulegen und auch im Einzelfall zu widerlegen. Das wird hier nicht geschehen, denn der Mandant hat stichfeste Beweise vorgelegt.“

„Wenn Sie sich nicht dagegen wehren, dann müssen Sie auch zahlen“

Unterstützung eines Anwalts im Falle eines Widerspruchs gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit kostet rund 500 Euro. Bekommt man Recht, übernimmt diese Kosten die Staatskasse. „Wenn man in einer ähnlichen Situation ist wie mein Mandant, dann macht es auf jeden Fall Sinn, sich dagegen zu wehren“, rät der junge Rechtsanwalt. „Was man nicht vergessen darf: Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, dann ist der zunächst einmal in der Welt. Wenn Sie sich nicht dagegen wehren, dann müssen Sie ihn auch zahlen. Deswegen mein Tipp: Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde und man das Gefühl hat, man wurde ungerecht behandelt, nicht lange zögern – gehen Sie schnell entweder zu mir oder zu einem meiner Kollegen und legen Sie dagegen Einspruch ein, damit der Erfolg des Rechtsmittels auch geprüft werden kann.“ „Denn“, so resümiert Ohlenschlager, „was ganz wichtig ist, ist, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat, auch infolge derartiger Maßnahmen, wie sie gerade mein Mandant geschildert hat, nicht erschüttert wird.“

Text: Priscilla Dekorsi