„Das ist das ganz normale Verfahren“
Wie GSCHWÄTZ berichtete, beklagt sich ein Autofahrer, der während der Ausgangssperre an einer Tankstelle angetroffen wurde, über das Vorgehen der Behörden – er habe schließlich einen triftigen Grund angegeben, warum er trotz Ausgangssperre unterwegs war.
Verwundert äußert sich nun Gerald Olma, Sprecher des Polizeipräsidiums Heilbronn, auf GSCHWÄTZ-Anfrage: Bei der Vielzahl von Verfahren seien die Beamten nicht in der Lage, alle Erklärungsversuche direkt vor Ort zu überprüfen, so auch in diesem Falle. Dafür gebe es ja die Anhörung im Bußgeldverfahren: Hier habe der Autofahrer die Möglichkeit, sich nochmals detailliert zu äußern. „Das ist das ganz normale Verfahren“, sagt er.
Beamt:innen werden oft fragwürdige Begründungen genannt
Er betonte, dass die Polizeibeamt:innen in eindeutigen Fällen, etwa wenn jemand nach Ende der Spätschicht auf der Rückfahrt von der Arbeit in Arbeitskleidung angetroffen wird, selbstverständlich kein Verfahren einleiten würden. Olma berichtet aber auch davon, dass den Beamt:innen regelmäßig auch sehr fragwürdige Begründungen angeboten werden.
Anhörungsverfahren läuft noch
Das Ordnungsamt der Stadt Öhringen bestätigt, dass das Anhörungsverfahren noch läuft – ein Bußgeld sei noch nicht verhängt worden.
Anwalt geht von Verfahrenseinstellung aus
Der Anwalt des Autofahrers, Dr. Maximilian Ohlenschlager, ist optimistisch, was den Ausgang des Verfahrens angeht: „Mein Mandant hat nach Rücksprache mit mir schriftlich Stellung bezogen und wartet derzeit auf die Mitteilung der Stadt Öhringen betreffend die Einstellung des Verfahrens.“ Er legt Wert darauf, dass sein Mandant sich „bereits vor Ort zu den Vorwürfen geäußert“ habe: „Da die Polizei die dargelegten Gründe nicht nachvollziehen konnte oder wollte, wurde Anzeige verfasst und schriftlicher Anhörungsbogen zugestellt.“ Für ihn sind derartige Mandanten nicht selten: „Ich würde aufgrund der persönliche Erfahrungswerte jedoch sagen, dass die überwiegende Mehrheit der Mandanten – ca. 70 % – sich bereits durch Erhalt eines Anhörungsschreibens dazu veranlasst sieht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.“ – also auch für ihn ein ganz normales Verfahren.
Autofahrer fühlt sich möglicherweise ungerecht behandelt
Über die Motive seines Mandanten mutmaßt Ohlenschlager: „Ich denke, dass sich mein Mandant – sicherlich objektiv nachvollziehbar – ungerecht behandelt fühlte und insbesondere vor dem Hintergrund der in den Medien zu lesenden Vorgabe der verhältnismäßigen, milden Umsetzung der Corona-Verordnungen sein Unverständnis über die Vorkommnisse zum Ausdruck bringen wollte.“
Text: Matthias Lauterer