FDP hält die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß
Unter anderem die FDP hat – damals als Oppositionspartei – vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das am 23. April 2021 in Kraft getretene „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – die sogenannte Bundesnotbremse, die übrigens bei einer Inzidenz jenseits von 100 in Kraft trat – Verfassungsbeschwerde eingelegt. Vor allem hielt die FDP die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß, da diese Massnahmen die Freiheit der Einzelpersonen in unzumutbarer Weise beeinträchtigen würde.
FDP hielt die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß
Inzwischen hat sich – und das macht dieses Urteil so pikant – die künftige Regierung unter Beteiligung der FDP auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der gerade bei der Corona-Bekämpfung deutlich eine FDP-Handschrift trägt. Am 25. November 2021 lief beispielsweise die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aus – nicht zuletzt auf Druck der FDP.
BVerfG weist die Beschwerde geradezu vernichtend ab
Am Dienstag, den 30. November 2021 hat das BVerfG entschieden – und die Beschwerde abgewiesen.
Damit hat das BVerfG der noch gar nicht im Amt befindlichen Bundesregierung eine schallende Ohrfeige verpaßt. Ja, mehr noch, mit dem Satz aus der veröffentlichten Urteilsbegründung
Umgekehrt wird gesetzgeberisches Handeln umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können.
wird die vereinbarte Coronapolitik der Ampelregierung, die sich vor allem auszeichnet durch Abgabe der Verantwortlichkeit an die Länder und einen „Krisenstab“, dessen Befugnisse völlig ungeklärt sind, vernichtend beurteilt – und das, noch bevor diese Regierung überhaupt im Amt ist.
Nicht handeln schließt das BVerfG aus
Aus diesem Satz folgt für jede Regierung, in einem Notstand handeln zu müssen. Nichthandeln ist keine Alternative. Insbesondere folgt aus diesem Satz auch, dass Grundrechtseinschränkungen notwendig sein können – sofern sie abgewogen und verhältnismäßig sind und einige weitere juristische Voraussetzungen erfüllen. Und dieser kurze Satz sagt auch, dass es nicht ein Grundrecht gibt, das über allen anderen Grundrechten steht und das daher auch in jeglicher gesellschaftlicher Notsituation frei ausgeübt werden kann – eine Feststellung des Gerichts, die nicht überrascht und an die bisherige Rechtsprechung anknüpft.
Interpretationsspielraum
Man könnte diesen Satz auch als Hinweis darauf interpretieren, dass er sich auch auf vermeintliche Freiheiten gesellschaftlicher Gruppen bezieht, die durch ihr Verhalten die Freiheit anderer, größerer Gruppen einschränken. Das wäre ein Hinweis, wie das Gericht anderen (juristisch gut formulierten) Massnahmen, etwa einer Impfpflicht, gegenübersteht. Viel Gewicht sollte man dieser Interpretation nicht beimessen – denn das Gericht bezieht sich nur auf den aktuellen Fall und antwortet nicht auf Fragen, die im aktuellen Fall nicht gestellt werden.
Gericht nimmt Verfassungsbeschwerde auseinander
Man kann es kaum anders ausdrücken: Jeder einzelne Punkt der Verfassungsbeschwerde wird vom Gericht auseinandergenommen. Dem schwarz-roten Gesetzgeber wird bescheinigt, dass er alles richtig gemacht hat.
Gemeinwohl über den Freiheitsrechten Einzelner
Interessant, dass das Gericht im Falle der Corona-Pandemie ganz klar das Gemeinwohl über Freiheitsrechte Einzelner stellt:
Mit den Kontaktbeschränkungen verfolgte er [der Gesetzgeber, Red.] Gemeinwohlziele von überragender Bedeutung. Der Gesetzgeber wollte so Leben und Gesundheit schützen, wozu er nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist.
– diese Auffassung widerspricht deutlich den Äußerungen einiger Politiker in Fernsehtalkshows.
Dem Koalitionsvertrag den Boden unter den Füssen weggezogen
Der neoliberale Freiheitsbegriff, der -grob gesagt- die Freiheit des Einzelnen über die Freiheit der Gesellschaft stellt, zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP. Wenn das BVerfG als höchstes Gericht der Republik jetzt implizit feststellt, dass dieser Freiheitsbegriff nicht der Freiheitsbegriff unseres Grundgesetzes ist, dann hat das Verfassungsgericht dem Koalitionsvertrag – und vielleicht sogar der FDP – den Boden unter den Füßen weggezogen.
Konsequenzen für die neue Regierung
Im Geschäftsleben hätte man zwei Möglichkeiten: Entweder man verhandelt unter neuen Voraussetzungen neu – oder man bricht die Geschäftsbeziehung gleich ganz ab. In der Politik sollte dieses Urteil der Anlass zu einer Regierungskrise, bevor man überhaupt regiert, sein. Aber man wird das Urteil sicherlich schönreden, auf die damalige Oppositionsrolle verweisen und hoffen, dass sich bald niemand mehr daran erinnert.
Ein Kommentar von Matthias Lauterer