In Buchenbach, Teilgemeinde Mulfingens im Jagsttal, plant die Telekom einen Mobilfunkmast, der vor allem die Bewohner des Nachbarortes Eberbach aus dem Funkloch holen soll (GSCHWÄTZ berichtete unter https://www.gschwaetz.de/2021/02/14/wenn-die-buchenbacher-nein-sagen-das-wollen-wir-nicht-dann-sind-wir-eberbacher-abgekappt/). Doch die Buchenbacher wehren sich – der Mast soll in der Nähe der Wohnbebauung und der Kirche entstehen – mit einer Unterschriftenliste.
Kleine Anfrage
Nun hat auch der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron auf die Proteste reagiert und eine Kleine Anfrage zum Buchenbacher Mobilfunkmast an die baden-württembergische Landeregierung eingebracht. Die Antwort kam vom Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium. In dem Schreiben vom 15. Februar 2021 weist Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ausdrücklich darauf hin, „dass das Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Flurstück Nr. 190/1 in MulfingenBuchenbach noch nicht abgeschlossen ist“. Da die Landesministerien zudem „nicht Teil des Standortsuchverfahrens beziehungsweise des Verfahrens zur Genehmigung einer Mobilfunkanlage sind“, sei es auch nicht ihre Aufgabe, „einzelne Standorte, die aktuell Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens sind, zu beurteilen“.
Informationen im örtlichen Mitteilungsblatt
Zur Frage hinsichtlich der Buchenbacher, die sich bei der Planung und Entscheidungsfindung übergangen fühlen würden, heißt es in dem Schreiben: „Der Landesregierung wurde seitens der Gemeinde Mulfingen mitgeteilt, dass unmittelbar, nachdem die Gemeinde von dem Unternehmen über die Standortsuche für Buchenbach informiert worden sei, der Mulfinger Gemeinderat und der Ortschaftsrat des Teilortes Buchenbach im Herbst 2018 über die geplante Standortsuche der Deutschen Funkturm GmbH unterrichtet worden sei. Über die Unterrichtung dieser Gremien sei im örtlichen Mitteilungsblatt berichtet worden.“ Zudem weist das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Landesregierung sie, „die Öffentlichkeitsarbeit einzelner Kommunen zu bewerten“.
Kommunalrecht regelt Einbindung der Ortschaftsräte
Anton Baron wollte auch wissen, wie solche Projekte zukünftig bürgernäher und transparenter gestaltet werden könnten und ob dafür den Ortsvorstehern und Ortschaftsräten ein stärkeres Mitspracherecht eingeräumt werden sollte. Dazu schreibt das Wirtschaftsministerium: „Die Beteiligung der Ortschaftsräte beziehungsweise der Ortsvorsteher an Stellungnahmen und Entscheidungen der Gemeinde ist keine Frage des Baugenehmigungsverfahrens, sondern richtet sich nach den Regelungen des Kommunalrechts. Nach § 70 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören.“ Zudem könnten die Gemeindeorgane den Ortschaftsrat auch in anderen Angelegenheiten beteiligen. Insofern sehe die Landesregierung keinen „weitergehenden Regelungsbedarf“, sie sei aber „generell der Auffassung, dass eine frühzeitige und umfassende Information der politischen Gremien sowie der Bürgerinnen und Bürger eine wesentliche Voraussetzung für eine möglichst konfliktfreie Realisierung von Mobilfunkanlagen ist“.
„Auch die einzelne Ortschaft braucht echte Mitspracherechte“
„Die CDU-Bauministerin Hoffmeister-Kraut ist sichtlich bemüht, sich um klare Aussagen zu drücken und äußert sich zu meinen Fragen so wenig detailliert wie möglich“, kommentiert Anton Baron die Antwort der Ministerin. „Eine Aussage beispielsweise zu Denkmalschutz und Ortsbild wäre durchaus möglich gewesen, obwohl sich ihr Landesministerium nicht direkt an der Standortsuche beteiligt.“ Immerhin sehe die Landesregierung, „dass maximale Bürgerbeteiligung bei solchen Projekten von Vorteil ist“. Das geht Baron aber nicht weit genug: „Auch die einzelne Ortschaft muss in solchen Fällen nicht nur angehört werden, sondern echte Mitspracherechte haben. Die baden-württembergischen Gemeinden haben aufgrund der Eingemeindungen ja zumeist überdurchschnittlich viele Teilorte, und dieser Tatsache müssen wir Rechnung tragen.“ Wenn jeder zweite Bürger – wie in Buchenbach – bei einer Unterschriftensammlung gegen den Mobilfunkmast unterschreibe, sei die Situation eindeutig: „Die Bürger in Buchenbach wollen mehrheitlich einen Alternativstandort. Die Standortfindung muss dementsprechend korrigiert werden.“
Quelle: Landtagsbüro von Anton Baron