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In der ersten Woche nach den Ferien jeden Tag Testungen für nicht-gebosterte Schüler:innen

Am Montag, den 10. Januar 2021, startet die Schule in Baden-Württemberg wieder.Um eine weitere Verbreitung vor allem der Omikronvariante, entgegenzutreten, sollen in der ersten Woche alle Schüler:innen, die nicht geboostert sind, sich jeden Tag tesen lassen. Das geht aus einer Meldung des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg hervor.

„Aufrechterhaltung Präsenzunterricht oberste Priorität“

Mehr als 26 Millionen Euro stellt das Land zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Mitteln zur Verfügung, um ab dem Ende der Weihnachtsferien bis zum Beginn der Faschingsferien (10. Januar bis einschließlich 25. Februar) die Testhäufigkeit beziehungsweise den Personenkreis der Testungen zu erweitern. „Dies ist ein weiterer Beitrag, um unkontrollierte Ausbruchsgeschehen zu verhindern und den Präsenzbetrieb sicherzustellen. Denn die Durchführung des Schulunterrichts in Präsenz und die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote hat neben dem Gesundheitsschutz oberste Priorität“.

Tägliche Testpflicht auch für nicht-geboostertes Personal

In der ersten Woche nach den Ferien sollen sich alle nicht-geboosterten Schülerinnen und Schüler täglich testen lassen, wenn an ihrer Einrichtung Antigenschnelltests zum Einsatz kommen. Sollten PCR-Pooltests in Verwendung sein, sollen die Schulen nach Möglichkeit weitere Antigenschnelltests anbieten. Ab der zweiten Woche bis zu den Faschingsferien stehen dann drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen für die Kinder und Jugendlichen auf dem Pflichtprogramm, wenn sie nicht geboostert sind. Darüber hinaus gilt für das gesamte nicht-geboosterte Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Start nach den Weihnachtsferien eine Testpflicht an jedem Präsenztag, wenn keine Boosterimpfung vorliegt. Über einen entsprechenden zwischen Finanz-, Kultus- und Sozialministerium abgestimmten Beschlussvorschlag wird der Ministerrat in Kürze entscheiden.

Nach aktuellen Erkenntnissen kann der Schutz durch Auffrischungsimpfungen deutlich erhöht werden

Gesundheitsminister Manne Lucha ergänzte: „Nach aktuellen Erkenntnissen wissen wir, dass die Auffrischungsimpfung einen erheblichen Beitrag zum Gesundheitsschutz liefert. Weiterhin bleibt es unheimlich wichtig, alle weiteren Vorsichts- und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, denn das Virus können wir nach wie vor nicht wegtesten. Es hilft nur Impfen und Boostern. Alle sollten die guten Angebote in Baden-Württemberg annehmen.“




Impf-und Testmöglichkeiten im Hohenlohekreis diese Woche

Derzeit kann man sich an folgenden Stationen impfen lassen:
  • Künzelsau: dienstags und freitags von 18 bis 20 Uhr, sonntags ab 9 Uhr, im Gebäude des ehemaligen Krankenhauses in der Notfallambulanz
  • Pfedelbach: montags, mittwochs und donnerstags von 18 bis 20 Uhr, samstags ab 9 Uhr; Nobelgusch Pfedelbach

Anmeldung unter https://welle-brechen.de/hohenlohe/.

MVZ Hohenlohe in Forchtenberg

dienstags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr

Impfung nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.doctolib.de/medizinisches-versorgungszentrum-mvz/forchtenberg/mvzhohenlohe.

Impfungen ohne Termin sind bei den Einsätzen mobiler Impfteams im Landkreis möglich. Diese können Sie derzeit der Übersicht auf www.dranbleiben-bw.de entnehmen.

Die nächsten Einsätze:

2. bis 4. Januar 2022: Ehemaliges Notariat Künzelsau

5. bis 7. Januar 2022: Mehrzweckhalle Zweiflingen, Altes Foyer

8. bis 9. Januar 2022: Eugen-Seitz-Bürgerhaus Krautheim

10. bis 11. Januar 2022: Universum Dörzbach

Hinweise: Geimpft wird jeweils von 10-17 Uhr und solange Vorrat reicht. Impfwillige über 30 erhalten in der Regel den Impfstoff von Moderna, unter 30-Jährige sowie Schwangere in der Regel den Impfstoff von BioNTech. Boosterimpfungen werden erst verabreicht, wenn eine gewisse Zeit nach der Grundimmunisierung vergangen ist. Dieser Zeitraum beträgt bei BioNTech/Moderna und AstraZeneca drei Monate, bei Johnson&Johnson vier Wochen.

Schnellteststationen in Künzelsau:

  • Stadthalle Künzelsau, Schulstraße 9:
    Montag bis Sonntag 8 bis 11 Uhr,
    Montag bis Freitag 18 bis 20 Uhr.
    Termin buchen: https://www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau .
    Wer sich testen lassen möchte, muss eine FFP2-Maske tragen, symptomfrei sein und einen Ausweis dabeihaben. Es wird darum gebeten, die Anmeldebestätigung ausgedruckt zum Termin mitzubringen.
    Anmeldungen von Personen ohne Internetzugang werden von der Hohenlohe Apotheke van Dorp unter Telefon 07940 91090 entgegengenommen.
  • Emma, Bahnhofstraße 1, Künzelsau:
    Montag bis Freitag 7 bis 11 Uhr und 16 bis 21 Uhr,
    Samstag bis Sonntag 8 bis 11 Uhr und 16 bis 21 Uhr.
    Termin vereinbaren: 07940 9818761 oder https://apo-schnelltest.de/emma-kuenzelsau oder einfach vorbeikommen und eventuell Wartezeit einplanen.
  • Mundocare-Teststation am Globus Baumarkt, Würzburger Straße 26, Künzelsau:
    Montag bis Samstag 9 bis 20 Uhr.
    Termin buchen: www.mundocare.de oder vor Ort einchecken
  • KÜNfit, Hallstattweg 36, Künzelsau:
    Montag bis Freitag 12 bis 16 Uhr
    Samstag und Sonntag 9 bis 12 Uhr
    Teststation erreichbar über separaten Seiteneingang, ohne Terminvereinbarung

Coronaregeln ab dem 27. Dezember 2021 für den Hohenlohekreis:

  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab 18 Jahren in der Alarmstufe II. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten
  • 2G+-Regelung – Ausnahmen nur noch für
    • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
    • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • In der Alarmstufe II darf bei Treffen, bei denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, nur ein Haushalt mit jetzt zwei weiteren Personen zusammenkommen. Da das Alter bei den Ausnahmen herabgesetzt wurde, sollen damit besondere soziale Härten verhindert werden. Nicht zur Personenzahl hinzu zählen aber nur noch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre (anstatt bislang bis 17 Jahre).
  • Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen: 10 Personen in Innenräumen, 50 Personen im Freien.
  • In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität, aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Dampfbäder, Dampfsaunen und ähnliches müssen schließen.
  • Für gastronomische Betriebe und Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Casinos eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der Kontaktbeschränkungen.

 

Quellen: Landratsamt des Hohenlohekreises, Stadt Künzelsau