Impfaktionen in Öhringen und Künzelsau am 7. November 2021 – auch Boosterimpfungen möglich
Das mobile Impfteam der SLK-Kliniken ist am Wochenende im Hohenlohekreis aktiv:
Am verkaufsoffenen Sonntag werden von 13:00 – 18:00 Impfungen in der Stadtbibliothek Öhringen vorgenommen. In Künzelsau kann man sich anläßlich der Eröffnung des Sportzentrums KünFit am Sonntag von 11:00 – 17:00 am Stadion impfen lassen.
Dort sind nicht nur Erstimpfungen möglich, sondern auch Boosterimpfungen – auch Auffrischungsimpfungen oder Drittimpfungen genannt -, wie sie vom Land Baden-Württemberg empfohlen werden.
G.P. Schneider, Koordinator des mobilen Impfteams der SLK-Kliniken teilt dazu mit:
Boosterimpfungen möglich
„Entsprechend den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. und 9. August 2021 sowie vom 6. September 2021 empfiehlt das Land Baden-Württemberg durch Bekanntmachung des Sozialministeriums vom 16. September 2021 eine Auffrischimpfung.“ Diese Auffrischungsimpfung „erfolgt für alle Gruppen in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend.“
Israelische Studie bestätigt Nutzen der Boosterimpfung
Eine Studie aus Israel bestätigt den Nutzen der Wirksamkeit der Auffrischungsimpfung, da der umfassende Impfschutz mit der Zeit schwächer wird. Die ständige Impfkommission StIKo spricht davon, dass der Schutz vor Ansteckung mit der Zeit nachlasse, nicht aber der Schutz vor einer schweren Erkrankung. Die israelische Studie bestätigt nun, dass die Gruppe der Dreifachgeimpften einen deutlich erhöhten Schutz vor Hospitalisierung und Tod gegenüber den zweifach Geimpften hat. In Israel liegen diese Daten bereits vor, denn fast die Hälfte der Bevölkerung hat bereits eine Drittimpfung erhalten, in Deutschland sind es weniger als 5% der Bevölkerung.
Die folgenden Personengruppen können laut Schneider eine Auffrischungs- oder Boosterimpfung erhalten:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (STIKO-Empfehlung vom 7. Oktober 2021),
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung,
- Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere
- vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes,
- besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen,
- Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenunterkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
- Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
- Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden,
Wer mit Astra-Zeneca oder mit Janssen geimpft ist, kann altersunabhängig eine Boosterimpfung erhalten
- Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation.
Text: Matthias Lauterer
