„Eine komplexe Fragestellung mit weitreichenden Auswirkungen“
Am Montag, den 28. Juni 2021, fanden vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim drei Güteverhandlungen statt. Drei Mitarbeiter haben gegen ihren Arbeitgeber geklagt (GSCHWÄTZ berichtete), um eine Lohnnachzahlung aufgrund eines ihrer Meinung nach rechtswidrigen Passus in der Betriebsvereinbarung „Bündnis für Arbeit“ zu erreichen.
Rund 40 Auflösungsverträge geschlossen
Markus Löw, der Personalleiter von ebm, wollte vor Ort direkt nach dem Prozess keine Stellungnahme abgeben. Inzwischen hat ebm-Pressesprecher Hauke Hannig die Anfrage von GSCHWÄTZ beantwortet. Er bestätigt, dass ebm „zwischen April und Juni 2020 Auflösungsverträge mit knapp 40 Mitarbeitenden bei ebm-papst Mulfingen abgeschlossen“ hat. „Zu diesem Zeitpunkt hatten wir ein Umsatzminus von knapp 30 Prozent zu verzeichnen. Wir konnten durch verantwortungsbewusstes Vorgehen, hohen Einsatz und Flexibilität der gesamten Belegschaft Monat für Monat stetig aufholen und zum Ende ein gutes Geschäftsjahr in der ebm-papst Gruppe erzielen.“, so Hannig. Die Zahl von 40 Auflösungsverträgen nannte Hannig bereits im Januar 2021 (GSCHWÄTZ berichtete), es wurden also keine weiteren Auflösungsverträge geschlossen.
Inzwischen stellt ebm wieder Mitarbeiter ein, da der Geschäftsverlauf sich gegenüber dem Corona-bedingten Einbruch erholt hat, wie auch auf der Jahrespressekonferenz veröffentlicht wurde.
Keine weiteren Klagen bekannt
Auf die Frage, ob noch Klagen weiterer Mitarbeiter anhängig seien, antwortet Hannig: „Nein, es wurden keine weiteren Klagen eingereicht.“
„Komplexe Fragestellung mit weitreichenden Auswirkungen“
Den Vorwurf des „Zeitspiels“ kann Hannig nicht nachvollziehen: „Da es sich um eine komplexe Fragestellung mit u. a. weitreichenden Auswirkungen handelt, kann dieses Thema nicht im Rahmen einer Güteverhandlung abschließend geklärt werden.“ Der vom Gericht angeforderte Schriftsatz wird in den nächsten Tagen bei Gericht eingehen. Das Ziel von ebm sei es, „an unserer mit Betriebsrat und Geschäftsführung seit Jahren getroffenen Vereinbarung festhalten zu können, die hohe Sozialleistungen und ein Bündnis für Arbeit bietet.“
Richterin Anja Nägele-Berkner hatte bereits im Termin angedeutet, dass unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, die allerdings noch nicht juristisch geprüft sind, die gesamte Betriebsvereinbarung nichtig sein könnte. „Das kann hohe Wellen schlagen“, sagte sie während der Gütetermine. Das wären tatsächlich weitreichende Auswirkungen.
Tarifvorbehalt muss geprüft werden
Auch ist ebm nicht der Meinung des Klägeranwalts, dass ausgerechnet der Tarif der Metall- und Elektroindustrie einschlägig sein muss: „Auch hier gilt, dass ein möglicher Tarifvorbehalt ausführlich gegen verschiedenste Tarifwerke geprüft werden muss und dies vermutlich erst im Rahmen weiterer Prozess-Schritte abschließend geklärt werden kann.“
Hannig weist weiterhin darauf hin, dass nicht alle Terminverlegungsanträge von ebm gestellt wurden: „Termine wurde von beiden Seiten u.a. aufgrund von Terminüberschneidungen mehrfach verlegt. Ein Termin wurde schließlich durch das Gericht verschoben.“
Nach GSCHWÄTZ-Informationen wurde zweimal ein geplanter Termin krankheitsbedingt kurzfristig verlegt.
Text: Matthias Lauterer