„Verstorbene hochinfektiös“ – Nur noch 1 Friedhofsbläser erlaubt – Künzelsauer Bestatter berichten
Wenn systemrelevanten Berufsgruppen öffentlich gedankt wird, dann werden stets Ärzte, Pflegeberufe oder Lehrer genannt. Vom Bestattergewerbe spricht niemand, trotzdem gehört es zum systemrelevanten Bereich und auch auf diesen Beruf haben die Coronabedingten Einschränkungen und Vorschriften erhebliche Auswirkungen.
Am sichtbarsten sind die Beschränkungen bei der Trauerfeier selbst: „Die ganzen Rituale fallen weg“
Trauerhallen und Kirchen sind geschlossen, so dass die Trauerfeiern nur noch am Grab stattfinden können. Die Größe der Trauergemeinde ist eingeschränkt: Waren es bisher 10 Personen, wurde die Bestimmung kürzlich gelockert und es dürfen seit dieser Woche Angehörige der geraden Linie, deren Partner sowie weitere 5 Personen sowie der Pfarrer an der Trauerfeier teilnehmen. Der Sarg darf von den Trägern nur noch ans Grab gebracht werden, danach müssen sich die Träger entfernen Auch die Träger würden nämlich auf die Teilnehmer angerechnet, erläutert Robert Mayr vom Betattungsinstitut Dorn. Der Sarg wird erst nach der Zeremonie, wenn die Trauergemeinde nicht mehr am Grab ist, ins Grab gesenkt – der symbolische Erdwurf und das Besprengen mit Weihwasser müssen entfallen. „Die ganzen Rituale fallen weg, die Beerdigung ist auf ein Minimum reduziert“, sagt Petra Kunze von Landwehr Bestattungen aus Nagelsberg.
Offene Aufbahrung nicht erlaubt
Die üblichen Abstandsregeln sind während der Zeremonie einzuhalten. Eine offene Aufbahrung von Verstorbenen mit Covid-19 ist nicht erlaubt. Bei Verstorbenen ohne Covid-19 darf immer nur eine Person in die Aufbahrungshalle. In Künzelsau ist nur noch ein Friedhofsbläser erlaubt, der aber ebenfalls deutlichen Abstand halten muss. Der Blumenschmuck fällt eher karg aus, ist Mayr aufgefallen, da auch die Blumengeschäfte kaum Waren vorrätig hätten. Kondolenzlisten liegen nicht aus, da dann mehrere Menschen denselben Stift benutzen könnten.
Dafür sind die Bestattungsinstitute gehalten, die Daten der Besucher der Trauerfeiern aufzunehmen und diese im Bedarfsfall an die Gesundheitsämter weiterzugeben.
„Verstorbene sind hochinfektiös“
Nicht sichtbar sind die Corona-Regeln, die die Bestatter im Hintergrund beachten müssen: Ist ein Patient an Covid-19 verstorben, sind höchste Sicherheitsvorkehrungen vorgeschrieben. Mayr: „Entgegen der landläufigen Meinung sind Verstorbene hochinfektiös“, diese Verstorbenen müssten gemäß der Risikoklasse 3 der Biostoffverordnung behandelt werden: Vollschutz mit Schutzanzug und Maske ist verpflichtend. Im Normalfall sei Covid-19 auf den Todesbescheinigungen vermerkt, sagt Mayr, trotzdem frage er insbesondere bei im Heim verstorbenen „immer explizit nach Quarantänemaßnahmen im Heim“.
Über 15 Covid-Fälle schon bestattet
„10 bis 15, eher an die 15“ Covid-19-Fälle habe sein Institut bereits bestattet. Von bisher einem COVID-19 Fall berichtet Kunze: „Wir müssen die Verstorbenen genauso anfassen wie die Krankenschwester, die ihn in die Kühlung bringt“, sagt sie und beschreibt den veränderten Ablauf: „Der Verstorbene wird in eine luftdichte Plastikhülle gehüllt und danach noch vor Ort im Krankenhaus in den endgültigen Sarg gelegt und der Sarg verschlossen. Das alles muß in vollständiger Schutzkleidung geschehen.“
Mangel an Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel für Bestatter
Mayr leitet die Abteilung für materielle Ressourcen im Bestatternotfallteam der Innung und beklagt den Mangel an Schutzausrüstung und Desinfektionsmaterial. Die vorhandene Ausrüstung gehe vorrangig an medizinisches und pflegerisches Personal und die Bestatter bekämen nur, was dann noch verfügbar sei, „aber da fällt nichts runter. Wir sind systemrelevant, kriegen aber keine Schutzausrüstung“. Er berichtet von Preisen, die 10-40fach höher als bisher seien, ein Liter Desinfektionsmittel koste bis zu 70€. Petra Kunze berichtet: „Masken sind schwierig, Anzüge und Handschuhe haben wir noch“. Bestattungsunternehmen sind auf eine geringe Anzahl von infektiösen Verstorbenen vorbereitet, schließlich gebe es ja zum Beispiel auch Hepatitis-Kranke. Aber, so beklagt Mayr, „was wir früher im halben Jahr gebraucht haben, reicht im Moment für 2 Wochen“. Auch Kunze findet: „Das ist ein schwaches Zeichen. Wir hängen ganz am Ende und sind genauso gefährdet. Außer dass wir ein Schreiben haben, dass wir systemrelevant sind und auch mit Infektion arbeiten können.“
Angehörigengespräche per Telefon
Auch auf die Arbeit mit den Trauernden wirkt sich Corona aus: Schon der Kontakt mit den Hinterbliebenen hat sich verändert: Mayr berichtet bereits von Angehörigengesprächen per Telefon oder Video. Persönliche Gespräche finden wegen der Abstandsregeln nur noch mit maximal 2 Angehörigen statt. Aber auch ältere Angehörige selbst vermeiden oft den persönlichen Kontakt.
Im Großen und Ganzen sind sowohl Mayr als auch Kunze mit den behördlichen Maßnahmen einverstanden: „Es ist okay, dass die Leute zuhause bleiben sollen“, findet Kunze, schaut aber auch in die Zukunft: „Ob man das längerfristig durchsetzen kann, bezweifle ich.“ Mayr findet „es sind politisch unbequeme Entscheidungen, aber sehr verantwortungsvoll“. Er hat die Befürchtung, dass kleinere Betriebe auf der Strecke bleiben könnten: “Kleine Betriebe sind teils überfordert.“ Aber er sagt auch: „Das Chaos könnte sehr viel größer sein:“
Beide berichten, dass die Angehörigen auf die Einschränkungen sehr verständnisvoll reagieren, auch wenn eine Bestattung nicht so ablaufen kann, wie sie sich der Verstorbene gewünscht hätte.
„Da blutet einem das Herz“, sagt Mayr, wenn er den Hinterbliebenen erklären muss, dass sie ihren Angehörigen nach mehrwöchiger Kontaktsperre nicht wenigstens noch einmal aufgebahrt sehen dürfen. Und Petra Kunze berichtet von einem Angehörigen, der traurig meint: „Da wären so viele Leute gekommen. Das hat er nicht verdient, so eine kleine Beerdigung“.
Aber, so Kunze: „Wir helfen den Angehörigen, soweit es in unserer Macht steht, es geht trotz allem würdevoll“.
Text: Matthias Lauterer

