„Wir bedauern die Vernichtung von Lebensmitteln“
Bäckereien auch im Hohenlohekreis wurden polizeilich geschlossen, weil sie an Ostersonntag ihre Laden offen hatten, obwohl dies kurz vorher die Landesregierung aufgrund neuester Corona-Bestimmungen untersagt hat. Aus einer kleinen Anfrage von Anton Baron, AfD-Lantagsabgeordneter des Hohenlohekreises und Udo Stein, AfD-Landtagsabgeordneter des Wahlkreises Schwäbisch Hall, geht nun hervor, wie viele und welche Bäckereien im Hohenlohekreis ubetroffen waren.
In ganz Baden-Württemberg kam es zu Polizeikontrollen und dementsprechenden Schließungen am Osterstonntag. Allein in Stuttgart seien laut der Landesregierung 4 Fälle bekannt, in Heilbronn 2, in Bretzfeld, Neuenstein, Öhringen und Waldenbuch ist jeweils eine betroffene Bäckerei/Konditorei.Das geht aus den Antworten des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zu der kleinen Anfrage hervor.
Bußgelder verhängt
Zum 11. Mai 2020 wurden laut dem Wirtschaftsministerium in zwei Fällen Bußgelder in Höhe von 250 und 500 Euro verhängt. „Daneben sind weitere 35 Verfahren anhängig, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind, so dass derzeit noch nicht absehbar ist, ob überhaupt und, wenn ja, in welcher Höhe gegebenenfalls weitere Bußgelder verhängt werden“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Drei Tage vor Ostersonntag kam es zu der Schließungsverordnung
Anton Baron und Udo Stein vermuten in ihrer kleinen Anfrage, dass die Bäckerein nur deshalb geöffnet hatten, weil das Öffnungsverbot relativ kurzfristig erfolgt sei und die betroffenen Bäckereien möglicherweise keine Kenntnis davon hatten.
Das Wirschaftsministerium verweist darauf, dass die Änderungsverordnung drei Tage vor Ostersonntag erfolgt ist und sieht darin ausreichend Zeit: „Die äußerst dynamische Entwicklung der Verbreitung des Coronavirus führt dazu, dass Entscheidungen der Landesregierung sehr kurzfristig gefasst und notverkündet werden müssen. Die sich ständig ändernde Sachlage erfordert dabei eine entsprechende Anpassung von Regelungen und Vorschriften. Die geänderte Rechtslage hinsichtlich der Verkaufsöffnung am Ostersonntag wurde unmittelbar nach Änderung der Corona-Verordnung und Notverkündung an die Behörden des Landes und die Gemeinden kommuniziert. Aus Sicht der Landesregierung bestand somit trotz der Kurzfristigkeit auch unter Berücksichtigung der breiten medialen Begleitung dieser Änderungen ausreichend Zeit, von der Änderung der Rechtslage Kenntnis zu erlangen“, erklärt Hoffmeister-Kraut in ihrer Antwort.
Die Landesregierung bedauere aber die Vernichtung von Nahrungsmitteln, die durch die Schließungen gegeben habe.
Welche Gründe lagen vor, dass Bäckereien und Konditoreien, die traditionell am Ostersonntag geöffnet sind und aktuell generell trotz der „Coronakrise“ als Nahrungsmittelversorger geöffnet bleiben, nun an diesem Tag schließen mussten, wohingegen sie an den anderen Tagen des Osterwochenendes ganz normal geöffnet bleiben konnten?, wollten die AfD-Abgeordneteten in ihrer kleinen Anfrage weiter wissen. Das Wirtschaftsministerium begründet ihre Entscheidung mit der Beobachtung des damaligen Einkaufsverhaltens und der damaligen Entwicklung der Versorgungslage der Bevölkerung: „Zur Wahrung des Sonn- und Feiertagsschutzes hat man die besondere Verkaufsöffnung für Karfreitag und Ostersonntag in der Corona-Verordnung wieder aufgehoben.“

Bäckerei in Kupferzell verkaufte Corona-Amerikaner. Diese Bäckerei war jedoch nicht von der polizeilichen Schließung betroffen. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv