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Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet „Querdenken-0711“

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat am Mittwoch, 09. Dezember 2020, mitgeteilt, dass die Organisation „Querdenken 0711“ und deren regionale Ableger im Land vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Dem Landesamt für Verfassungsschutz lägen „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vor“.

Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten

„Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind fundamentale Grundrechte, sie sind lebensnotwendig für das Funktionieren unserer Demokratie. Aber es ist eine Grenze überschritten, wenn extremistische Bestrebungen die grundgesetzlichen Freiheiten missbrauchen, um damit ihren extremistischen und verschwörungsideologischen Narrativen Vorschub zu leisten.“, sagt Inneminister Thomas Strobl. „Die fortgeschrittene Radikalisierung der ‚Querdenken‘-Gruppierung im Land macht eine Beobachtung ihrer Organisationsebene durch unseren Verfassungsschutz unabdingbar.“

Überschneidungen zu „Reichsbürgern“, „Selbstverwaltern“, Rechtsextremismus und QAnon

 Die Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz, Beate Bube, erläutert: „Gezielt werden extremistische, verschwörungsideologische und antisemitische Inhalte mit einer legitimen Kritik an den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vermischt“, sie sieht  mit Blick auf die Organisatoren sowie das Netzwerk in Baden-Württemberg sowohl personelle als auch ideologische Überschneidungen zu bereits bekannten Extremisten aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie aus dem Rechtsextremismus.

Mehrere maßgebliche Akteure der „Querdenken“-Bewegung ordnet das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg selbst dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren. Hinzu kommt die bewusste, überregionale Zusammenarbeit mit anderen bekannten extremistischen Akteuren aus diesem Milieu  sowie aus dem Rechtsextremismus, die sich in jüngerer Zeit weiter verfestigt hat.

„Zusehends weicht der legitime Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einer grundsätzlichen Staats- und Politikfeindlichkeit in bedenklichem Ausmaß. Seit Beginn des Protestgeschehens stellen wir bei den zentralen Akteuren der ‚Querdenker‘ eine zunehmende Diffamierung staatlichen Handelns fest, die immer wieder in abwegigen Vergleichen mit der Diktatur des Nationalsozialismus und einer Verharmlosung des Holocaust gipfelt. Sie schüren mit falschen Behauptungen gezielt Hass auf den Staat – das ist demokratiefeindlich“, so Innenminister Thomas Strobl. „Dabei sind verstärkt auch Anleihen an die ursprünglich aus den USA stammende antisemitische und staatsfeindliche Verschwörungsideologie ‚QAnon‘ festzustellen. Das betrifft sowohl die Präsenz von wahrnehmbaren ‚QAnon‘-Codes bei Versammlungen als auch Äußerungen des ‚Querdenken‘-Führungspersonals. Extremistische Verschwörungsmythen können der Nährboden für Gewalthandlungen sein – etwa, wenn zum Widerstand gegen vermeintliches Unrecht aufgerufen wird. Das halten wir für hoch gefährlich“, betonte die Verfassungsschutzpräsidentin.

Widerspruch zu den Erklärungen der Querdenken-Organisatoren

Diese Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stünden in deutlichem Widerspruch zu offiziellen Verlautbarungen von „Querdenken 711“, sich von Extremismus jeglicher Art zu distanzieren, so Strobl und Bube.

Klarstellung: Nur die Organisationsstrukturen werden beobachtet, nicht die Teilnehmer

„Die Neubewertung des baden-württembergischen Verfassungsschutzes und die nun zu treffenden Maßnahmen richten sich ausschließlich gegen die Organisationsstrukturen von ‚Querdenken 711‘ und ihrer regionalen Ableger sowie gegen Extremisten im Umfeld der Gruppierung und ihrer Versammlungen – nicht gegen die größtenteils nicht-extremistischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Corona-Protestgeschehen.“

Strobl: Mehrheit der Demonstranten keine Extremisten.

„Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ‚Querdenken‘-Demonstrationen sind keine Extremisten. Kritik an staatlichem Handeln und Demonstrieren sind Teil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung – so viel zum Thema, man dürfe hierzulande nicht sagen, was man denkt. Die extremistischen Akteure, insbesondere auch innerhalb der ‚Querdenken‘-Organisatoren, scheinen es jedoch geschafft zu haben, ihre verfassungsfeindlichen Botschaften in weiten Teilen der nicht-extremistischen Teilnehmerschaft zu verbreiten. Dieser Gefahr treten wir mit aller Entschlossenheit entgegen“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Text: Matthias Lauterer




„Überstunden in hohem vierstelligen Bereich“

Viele Firmen haben in den vergangenen Monaten im Zuge der Coronakrise Kurzarbeit anmelden müssen. Die Mitarbeiter des baden-württembergisches Wirtschaftsministeriums wiederum haben allein im März und April 2020 Überstunden im „hohen vierstelligen Bereich“ angesammelt.

„In besonderem Maß beansprucht“

Das geht aus einer Presseanfrage von GSCHWÄTZ hervor. Marius Ritter von der Pressestelle des Wirtschaftsministeriums begründete diese Mehrarbeit damit, dass nicht nur der Dienstbetrieb während der Coronazeit  ohne Unterbrechung und uneingeschränkt weiter gelaufen sei. Darüber hinaus  „waren und sind die Beschäftigten des Wirtschaftsministeriums angesichts der Bereitstellung von vielfältigen zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen (zum Beispiel Bereitstellung und Abwicklung von Förderprogrammen, Einrichtung von Hotlines, Eingehende Beratung und Bereitstellung von Informationen für die Unternehmen, Erlass von Rechtsverordnungen in Ergänzung zur CoronaVO) für die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffene baden-württembergische Wirtschaft in besonderem Maße beansprucht.“

Nur in einzelnen Bereichen weniger Arbeit, etwa im Bereich Veranstaltungsbetrieb

Nur in einzelnen Bereichen hätten Mitarbeiter weniger zu tun gehabt, etwa im Veranstaltungsbetrieb. Ritter: „Die von der Landesregierung verordneten infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben im Wirtschaftsministerium nur in einzelnen Bereichen (vorrangig im Veranstaltungsbetrieb) zu Einschränkungen bei der Wahrnehmung der Aufgaben beziehungsweise zu einer Aufgabenverlagerung geführt.“ Ritter verweist dabei wiederum auf die Mehrarbeit hinsichtlich der Abwicklung von Förderprogrammen und vielem mehr.

Beamte  des Wirtschaftsministeriums seien daher in der Coronazeit im März nicht in Kurzarbeit gewesen, so Ritter weiter.

Im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg waren zum Stichtag 1. Januar 2020 294 Beamte sowie 159 Arbeitnehmer beschäftigt. Von den insgesamt 453 Beschäftigten waren 95 Beschäftigte in Teilzeit tätig. Es gibt keine geringfügig Beschäftigten.

 




Razzia bei Reichsbürgern

Am Mittwoch, den 27. Mai 2020, hat das Landeskriminalamt eine Razzia in der Reichsbürger-Szene durchgeführt. Wie der SWR unter https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/reichsbuerger-durchsuchung-in-bw-100.html berichtete, wurden 25 Wohnungen von 34 Beschuldigten durchsucht. Rund 450 Beamte sowie ein Spezialkommando sollen bei den Razzien im Bereich Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Reutlingen und Ulm sowie Hessen im Einsatz gewesen sein und dabei hunderte Waffen, Drogen sowie gefälschte Papiere sichergestellt haben.

Die Beschuldigten werden den Reichsbürgerorganisationen „Republik Baden“ und „Freier Volksstaat Württemberg“ und ihrer Dachorganisation „Staatenbund Deutsches Reich“ zugeordnet.

Reichsbürger

Laut dem Verfassungsschutz berufen sich „Reichsbürger“ auf die Fortexistenz eines wie auch immer gearteten „Deutschen Reiches“ und lehnen daher die Bundesrepublik Deutschland ab. Gelegentlich markieren sie ihr Wohnanwesen durch „Grenzziehungen“, „Schilder“, „Wappen“ oder andere Kennzeichen, aus denen die „Selbstverwaltung“ hervorgehen soll. Der Anteil von Rechtsextremisten an der „Reichsbürger-Szene“ ist laut dem Verfassungsschutz gering, ein kleiner Teil jedoch zeige sich offen rechtsextremistisch. Mitunter seien antisemitische Ideologieelemente und Argumentationsmuster zu beobachten, insbesondere im rechtsextremistischen Teil der Szene. In ihrer Gesamtheit ist die Szene der „Reichsbürger“ laut dem Verfassungsschutz als  als staatsfeindlich einzustufen. https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-reichsbuerger-und-selbstverwalter/was-sind-reichsbuerger-und-selbstverwalter

 




Überraschende Corona-Wende: „Kinder sind wohl seltener infiziert als Erwachsene“

Im Rahmen einer Studie, die die Landesregierung von Baden-Württemberg im April 2020 in Auftrag gegeben hat und an der sich die Unikliniken Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm beteiligten, wurden rund 5.000 Menschen ohne Symptome für Covid-19 getestet – 2.500 Kinder im Alter von eins bis zehn Jahren und jeweils ein Elternteil. Laut der Homepage der Landesregierung unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/mehr-bereiche-profitieren-von-lockerungen/ wurden dabei einerseits auf Covid-19 direkt getestet, aber auch nach Antikörpern gesucht. Mit der Studie erhoffe man sich Erkenntnisse darüber, „welche Rolle Kinder unter zehn Jahren bei der Verbreitung des Coronavirus spielen und ob es womöglich eine andere Ausgangslage gibt als bei Erwachsenen“.

„Bei Kindern fast keine unerkannten Infektionen“

Zurzeit wird die Studie noch ausgewertet, die Studienleiter haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann jedoch schon vorab über ein paar vorläufige Erkenntnisse informiert. So hätte sich laut der Homepage gezeigt, „dass bei den Eltern und Kindern fast keine unerkannten aktuellen Infektionen mit dem Virus gefunden wurden“. Außerdem: „Die Zahl von Personen, die nach durchgemachter Infektion Antikörper gebildet haben, ist ebenfalls gering und liegt im Bereich zwischen ein und zwei Prozent“.

„Ausbreitungsrisiko bei Kindern in Notbetreuung nicht höher“

Wie die Landesregierung weiter schreibt, hätten Kindern im Vorschul- und Grundschulalter im Verlauf der Epidemie seltener als Erwachsene die Infektion durchgemacht. „Kinder werden also anscheinend nicht nur seltener krank, sondern sie sind wohl auch seltener infiziert als Erwachsene“, heißt es. Erste Ergebnisse hätten zudem gezeigt, dass das Ausbreitungsrisiko bei Kindern in Notbetreuung nicht höher sei, als bei denen die zu Hause betreut wurden. Insgesamt lasse sich daher ausschließen, dass Kinder anders als bei anderen Infektionskrankheiten besondere Treiber des aktuellen Infektionsgeschehens seien, so das Fazit der Landesregierung.

Regelmäßige Tests für Personal von Kitas und Grundschulen

Aufgrund der vorläufigen Studien-Ergebnisse wollen Ministerpräsident Kretschmann und Kultusministerin Sabine Eisenmann Kitas und Grundschulen weiter öffnen. Das Kultusministerium solle nun umgehend Konzepte für weitere Öffnungsschritte entwickeln – in enger Abstimmung mit den Trägern und den anderen Partnern. Damit einher gehe eine angepasste Teststrategie. So solle nun auch das Personal von Kitas und Grundschulen regelmäßig getestet werden, um mögliche Infektionsherde schnell zu erkennen. 

Bis zur vollständigen Vorstellung der Studie werde noch etwas Zeit vergehen – schließlich solle sie laut Ministerpräsident Kretschmann den „höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen“ genügen.

Doch keine Virenschleudern? Foto: Kinder/adobe stock

 




Bis zu 5.000 Euro Strafe bei Coronavergehen – Ab heute dürfen sich wieder Personen aus 2 Haushalten treffen

Auf der Internetseite des Landratsamtes des Hohenlohekreises http://www.corona-im-hok.de  kann man den aktuellen Coronabußgeldkatalog einsehen. Die Strafen bei Zuwiderhandlung haben es in sich.

https://www.corona-im-hok.de/images/pdf/bussgeldkatalog-owi-cov.pdf

So muss jemand, der sich in einem öffentlichen Raum mit mehr als der zugelassenden Personanzahl aufhält, bis zu 1.000 Euro Strafe zahlen. Bei einer Nichteinhaltung des Reiseverbotes muss man ebenfalls mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld rechnen. Bei einer Nichteinhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes können ebenfalls bis zu 1.000 Euro fällig werden, also beispielsweise wenn Frisöre nicht die staatlichen Coronavorgaben einhalten und und ohne Mundschutz arbeiten. Wer eine Eintrichtung, also beispielsweise ein Seniorenheim, trotz Betretungsverbotes betritt, der muss sogar mit bis zu 1.500 Euro Strafe rechnen.

Das Problem: Durch die ständigen Änderungen verliert man schnell den Überblick, was derzeit erlaubt ist und was nicht, insbesondere hinsichtlich des Kontaktverbots und des Reiseverbots ist bei vielen Menschen derzeit die Unsicherheit groß.

Ab Montag, den 11. Mai 2020, ändert sich wieder einiges. Wir haben hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

//  Sonnen-, Kosmetik- und Tattoo-Studios, Spielhallen und Fahrschulen dürfen wieder öffnen

// Sportanlagen unter freiem Himmel dürfen zu Trainings- und Übungszwecken vom 11. Mai an unter Auflagen wieder betrieben werden, aber nicht jede Sportart ist erlaubt, denn:

  • Während des Trainings müssen die Sportler durchgängig einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
  • Training, bei dem direkter Körperkontakt erforderlich oder möglich ist, ist verboten.
  • In einer Gruppe dürfen maximal fünf Personen gleichzeitig trainieren. Bei größeren Flächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder in der Leichtathletik ist jeweils eine Gruppe pro 1.000 Quadratmeter erlaubt.
  • Kegeln ist weiterhin nicht erlaubt, Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen

// Ab 18. Mai 2020 sind wieder Besuche in Kliniken und Altenheimen erlaubt

Treffen und Versammlungen im privaten und öffentlichen Raum

Im öffentlichen Raum kommt es für die Verordnungen der Landesregierung in der Corona-Krise nicht darauf an, ob Personen miteinander verwandt sind, sondern ob sie zusammenwohnen. So ist es etwa nicht erlaubt, dass drei Freunde miteinander spazieren gehen, wenn sie aus drei verschiedenen Haushalten kommen.

Vom 11. Mai 2020 an dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten allerdings wieder zusammenkommen, ohne dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Dabei spielt die Personenanzahl der Haushalte keine Rolle.

Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Im privaten Raum sind vom 11. Mai an Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel mit Partnern, Geschwister mit Nachkommen und Partnern sowie Angehörige eines weiteren Haushalts von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Nach Angaben der Landesregierung dürften demnach in einem Haushalt folgende Personen zusammenkommen:

  • Bewohner des Haushalts
  • erweiterte Familie
    • Großeltern
    • Eltern
    • Kinder
    • Enkel mit Partner
    • Geschwister mit Nachkommen und Partnern
  • Angehörige eines weiteren Haushalts
  • zusätzlich dazu vier weitere Personen

Großeltern sollten Enkel nach wie vor nicht sehen

Obwohl es nicht untersagt ist, rät die Landesregierung wegen Covid-19 davon ab, dass Enkel ihre Großeltern sehen.

Landesregierung empfielt Schutzmasken im Auto

Im Auto dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten fahren. Fahrgemeinschaften sind erlaubt, wenn sie einen beruflichen Zweck haben. Die Fahrt darf aber nicht unterbrochen werden, etwa für einen Einkauf. Die Landesregierung rät dazu, im Auto eine Schutzmaske zu tragen

 

 

 

 

Aktueller Corona-Bußgeldkatalog des Regierungspräsidiums Stuttgart. Foto: Screenshot von der Internetseite www.corona-im-hok.de

Aktueller Corona-Bußgeldkatalog des Regierungspräsidiums Stuttgart. Foto: Screenshot von der Internetseite www.corona-im-hok.de

 




Soforthilfe Ba-Wü: Seit Mittwochabend über 100.000 Anträge – Verweis auf Umsatzeinbußen wegen Corona reichen nicht aus

Seit dem Start des Soforthilfeprogramms des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise sind bis Samstag, den 28. März 2020, 15 Uhr, laut einer Pressemitteilung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums über 100.000 Anträge eingegangen. Damit hat sich die Anzahl der Anträge gegenüber dem Vortag (46.400) nahezu verdoppelt. Seit Mittwochabend, den 25. März 2020, können Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise existentiell bedroht sind, finanzielle Soforthilfen bis zu 30.000 Euro beantragen. Für die Soforthilfen stehen laut dem Wirtschaftsministerium vier Milliarden Euro bereit.

Der Antrag muss laut der Wirtschaftsministerin plausibel ausgefüllt sein

Derzeit mehren sich jedoch vermehrt Stimmen von Betroffenen, die den Soforthilfeantrag kritisieren. Unter anderem wird moniert, dass – laut dem Soforthilfenantrag – „ein schlichter Verweis auf die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden gravierenden Nachfrage- und Produktionsausfälle, unterbrochene Lieferketten, Stornierungswellen, Honorarausfälle,
massive Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüche kein ausreichender Grund für eine Förderung“ seien.

Betroffene sollen vielmehr ihren Liquiditätsengpass definieren, unter anderem geht es dabei um die laufenden Kosten und Belastungen einer Firma. „Je sorgfältiger und plausibler ein Antrag ausgefüllt ist, desto schneller kann er bearbeitet werden“, hob Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hervor. In Zweifelsfällen sollte man die Beratungsangebote der Kammern nutzen. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag habe große Chancen, innerhalb weniger Tage bewilligt zu werden, so die Ministerin.

„Existenziell bedrohte Betrieben sollen offene Rechnungen weiterbezahlen können“

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb weniger Tage insolvent gehen würden. Sie zielen aber nicht darauf ab, Betrieben ihre coronabedingten Umsatzeinbußen auszugleichen, sondern dass existentiell bedrohte Betriebe offene Rechnungen weiterbezahlen oder Mieten weiter überweisen können. Nicht alle Branchen und Betriebe sind gleichermaßen in Not. Es liegt im Interesse aller, dass die Soforthilfen passgenau eingesetzt werden und dort ankommen, wo sie auch wirklich nötig sind.

Dennoch soll es Nachjustierungen geben. So soll das private Vermögen von Gewerbekunden besser geschützt sein. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums von Samstag, den 28. März 2020, hervor.

Vorprüfung übernehmen die Handwerkskammern

Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

• 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
• 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
• 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.

Das Antragsformular ist auf die unbedingt erforderlichen Angaben beschränkt. Gewisse formale Kriterien müssen aber eingehalten und vor Bewilligung geprüft werden, wie z. B. die Unterschrift oder der glaubhafte Nachweis, dass tatsächlich ein Liquiditätsengpass entstanden ist oder unmittelbar am Entstehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Anträge auch abgelehnt werden.

Die Antragsformulare sind auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/

Das Wirtschaftsministerium weißt darauf hin, dass im Internet derzeit Seiten kursieren, die Hilfe beim Ausfüllen der Anträge für die Soforthilfe Corona anbieten würden. Diese Seiten stünden jedoch in keinem Zusammenhang mit unserem Programm. Bei Fragen zum Verfahren helfen die Hinweise auf unserer Website oder die ebenfalls dort aufgeführten kostenlosen Service-Hotlines der Kammern. https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/

 




Schulen & Kitas ab Dienstag bis 17. April geschlossen in Baden-Württemberg

Das Bundesland Baden-Württemberg schließt wegen dem Coronavirus alle Schulen und Kitas.

Jetzt auch Baden-Württemberg: Wegen des Coronavirus schließt das Bundesland alle Schulen und Kitas. Das ist das Ergebnis der Sondersitzung des Kabinetts am Freitag, den 13. März 2020. Damit würde Baden-Württemberg mit dem Nachbarbundesland Bayern gleichziehen. Bayern hatte am Freitagvormittag, den 13. März 2020, verkündet, dass ab Montag, den 16. März 2020, bis zu den Osterferien alle Schulen und Kitas im Freistaat geschlossen bleiben.

Bereits vor der Kabinettsitzung um 12 Uhr hat Manfred Luchas baden-württembergisches Sozialministerium gegenüber dem SWR erklärt, dass fortan auch alle Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen erst einmal untersagt werden sollen, um die Schwächsten in der Gesellschaft vor dem Virus zu schützen. http://www.swr.de

Schulen wie die Georg-Fahrbach-Schule Ingelfingen sollen ab Montag, den 13. März 2020, geschlossen bleiben. Foto: GSCHWÄTZ




Windkraft-Ausbau: Landesregierung beantwortet AfD-Anfrage mit süphisanter Bemerkung

Unlängst haben diverse Ministerien der Landesregierung Baden-Württemberg eine Anfrage der AfD beantwortet. Unter anderem ging es um Windkrafträder in Hohenlohe und eine geplante Freilandleitung zwischen Rot am See und Kupferzell. Bei der Beantwortung der 29 Fragen der AfD konnte sich die Landesregierung zu Beginn einen süphisanten Einstieg nicht verkneifen.

Ausschlaggebend hierfür war der Titel der Anfrage der AfD. Dieser lautete: „Ableitung des in der Region nicht benötigten und deshalb am lokalen und regionalen Bedarf weitgehend vorbei produzierten regenerativen Stroms.“ Dieser Titel sei, so die Ministerien (Ministerium für Umwelt, Ministerium für Wirtschaft, Ministerium für Finanzen und Ministerium für den Ländlichen Raum) der Landesregierung Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Stellungnahme „wertend“, suggeriere er doch damit, dass zu viel produzierter Strom unsinnig sei. Daher sehe sich die Landesregierung zu der „folgenden Vorbemerkung veranlasst“:

Um diese Bemerkung geht es

„Seit der Jungsteinzeit, der Sesshaftwerdung des Menschen und dem Beginn der
bäuerlichen Landwirtschaft haben die Menschen örtliche Überschüsse zu produzieren
versucht, um mit den produzierten Überschüssen Handel zu treiben. Damit
wurde es der Menschheit möglich, nicht selbst produzierbare Güter zu erwerben.
Daraus hat sich unsere heutige Wirtschaftsweise entwickelt. Gerade Baden-Württemberg
ist ein Paradebeispiel dafür, dass die systematische Produktion von Gütern
über den lokalen und regionalen Bedarf hinaus zu erfolgreichem Wirtschaften
und zu Wohlstand führt. Gerade Baden-Württemberg ist das Land mit besonders
vielen Weltmarktführern. Viele sind international bekannt, viele andere sind
„hidden champions“. Weltmarktführer wird man nicht durch eine eingeengte lokale
Denkweise, wenn man also nur einen lokalen Bedarf deckt und damit nur zu
einer lokalen Selbstversorgung beiträgt. Die Landesregierung von Baden-Württemberg
ist stolz auf unsere Wirtschaftsstruktur mit vielen erfolgreichen, innova –
tiven Unternehmen und ihren findigen und fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
die aufgrund ihrer beständigen Produktion „über den lokalen Bedarf hinaus“
zum Erfolg dieses Landes beitragen.“

Letztendlich geht es um die Frage, die sich auch viele Bürger hinsichtlich Erneuerbarer Energien immer wieder stellen: Was geschieht mit dem zu viel produziertem Strom, etwa aus Windkrafträdern? Kann er sinnvoll gespeichert werden? Der AfD-Landtagsabgeordnete für den Hohenlohekreis, Anton Baron, sieht Windkrafträder zudem als „mörderisch“ im Bezug auf diverse Vögel an. Ausserdem würden sie auf „unseren Hügeln“ wie „Fremdkörper“ wirken. Zudem seien sie im, so Baron, „windärmsten Bundesland [Baden-Württemberg] höchst ineffektiv“.

Die Landesregierung sieht das indes anders: „Die gesetzten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien haben nach wie vor Gültigkeit“ und auch ein „weiterer Zubau von EEG-Anlagen un Raum Hohenlohe sei künftig zu erwarten“. Laut der Landesregierung befinden sich in den Landkreisen Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis derzeit 110 Windkraftanlagen in Betrieb, neun Anlagen waren genehmigt und 22 Anlagen waren beantragt, aber noch nicht genehmigt (Stand: 31. Oktober 2018). Zudem sei ein weiterer Zubau von EEG-Anlagen im Raum Hohenlohe zu erwarten. Die Ministerien betonen: Derzeit könne der in EEG-Anlagen erzeugte Strom über Leitungsanlagen der Mittelspannung, welche in den vergangenen Jahren ebenfalls ausgebaut wurden, abtransportiert werden.

Windräder noch näher an Häusern

Auch die Abstände zu Wohnsiedlungen soll laut der Anfrage der AfD verringert werden. So fragt die AfD, ob die Landesregierung Bürgerproteste nachvollziehen könne, falls es bei der von Netze BW vorgeschlagenen Abstandsregelung bei Siedlungen verbliebe, wonach als geplante „Abstandsmaximierung“ Abstände von 400m zu geschlossenen Siedlungen und 200m zu Einzelwohnhäusern geplant werden sollen. Die Ministerien beantworten diese Frage wie folgt: „Infrastrukturprojekte gleich welcher Art rufen Betroffenheit bei den berührten Kommunen und der Öffentlichkeit hervor. Es ist Aufgabe der verfahrensbeteiligten Behörden, die teils gegensätzlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen und die Umsetzung der Genehmigungserfordernisse zu gewährleisten.“

Häusle-Bauer enthalten keine Entschädigung

Die AfD fragt in ihrer Anfrage ebenfalls, ob Häusle-Bauer eine Entschädigung für ihr Eigenheim zusteht, sollte es zu seinem Wertverlust durch in der Nähe errichetete Windkraftanlagen kommen. Dies weisen die Ministerien zurück :“Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz schützt grundsätzlich nicht gegen eine Minderung der Wirtschaftlichtkeit.“

Kosten schwanken um 12 Millionen Euro

Des Weiteren geht es im Zuge der Windkfraftanlagen auch um eine geplante Freilandleitung zwischen Kupferzell und Rot am See. Während die AfD hier auch aus optischen Gründen eine Erdverkabelung befürwortet (Baron: „Der weitere negative Aspekt einer Freilandleitung wird durch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes geradezu multipliziert, weshalb sie abzulehnen ist“), verweist die Landesregierung darauf, dass sich die Kosten für die Freilandkorridore zwischen knapp 10 Millionen und 12,7 Millionen Euro, die Kosten für die Erdverkabelung sich jedoch zwischen rund 24 Millionen und 36 Millionen bewegen würden. Ein großer finanzieller Unterschied. Die Freilandkorridore wären um einige Millionen Euro günstiger. Zudem betonen die Ministerien, dass die Öffentlichkeit hier seit 2013 im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung „informiert und angehört“ worden sei.

Quellen: Drucksache 16/5139 des Landtages von Baden-Württemberg; Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Anton Baron (AfD)

Fotos: Windräder. Quelle: Nabu; Anton Baron. Quelle: GSCHWÄTZ/Archiv

 

 




Künzelsau und Bad Mergentheim besonders gründungsfreundlich

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am Freitag, den 26. Oktober, bekanntgegeben, welche Kommunen und interkommunalen Projekte im bundesweit einmaligen Landeswettbewerb „Start-up BW local“ mit ihren Konzepten zur Gründungsförderung überzeugen konnten und nun als „Gründungsfreundliche Kommune“ ausgezeichnet werden.

Unter den Gewinnern waren auch Künzelsau und Bad Mergentheim.

Den Start für Unternehmensgründer erleichtern

Hoffmeister-Kraut gratulierte den ausgezeichneten Kommunen und zeigte sich begeistert über die große Resonanz auf den Landeswettbewerb: „Wir möchten Baden-Württemberg zu einer der gründungsdynamischsten Regionen Europas machen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir die Gründungsdynamik auch in der Fläche des Landes entfalten. Unser Wettbewerb zeigt uns, dass schon heute Gründungsvorhaben von den Kommunen und auf regionaler Ebene kreativ unterstützt werden. Das müssen wir weiter ausbauen.“

Die Kommunen leisteten als wichtige Anlaufstelle für Gründungswillige einen enorm wichtigen Beitrag zur weiteren Beschleunigung der Gründungsdynamik im gesamten Land. Der Wettbewerb habe sein Ziel erreicht, flächendeckend Kommunen zum Thema Gründung und Unternehmertum zu sensibilisieren, so die Wirtschaftsministerin. Dabei sei eine bemerkenswerte Bandbreite an Aktivitäten in den vorgestellten Konzepten deutlich geworden.

Gesamtsiegern winkt eine Finanzspritze

Die Kommunen und interkommunalen Projekte, deren Konzepte die stärkste Dynamik in einem weiteren Ausbau von Gründungsvorhaben erwarten lassen, präsentieren ihre Konzepte nun erneut beim „Start-up BW Summit 2019“ am 1. Februar 2019 auf der Landesmesse Stuttgart. Dort werden die siegreichen Wettbewerbsbeiträge dann unter Einbeziehung des Publikums ermittelt. Den Gesamtsiegern in den drei Kategorien „Gemeinde“, „Stadt“ und „Landkreis / interkommunales Projekt“ wird eine zweijährige Projektförderung für die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen in einem Gesamtvolumen von jeweils bis zu 100.000 Euro in Aussicht gestellt.

Hoffmeister-Kraut: „Mit der Auszeichnung ‚Gründungsfreundliche Kommune‘ möchten wir die Aktivitäten von Kommunen und in die Gründungsförderung eingebundener regionaler Partner würdigen und ihnen zusätzliche Sichtbarkeit verleihen.“ Aber nicht nur die Kommunen dürften sich über die Auszeichnungen freuen, so die Ministerin: „Insbesondere die Gründerinnen, Gründer und Start-ups in ganz Baden-Württemberg profitieren von der Umsetzung bereits begonnener und geplanter Konzepte. Auf diese Weise unterstützen wir alle gemeinsam die weitere Beschleunigung der Gründungsdynamik in Baden-Württemberg.“

Nach der laufenden ersten Runde in 2018/2019 soll der Wettbewerb – der vom Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Landkreistag Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg sowie dem baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertag BWIHK und dem baden-württembergischen Handwerkstag BWHT durchgeführt wird – im Jahr 2020 in die nächste Runde starten.

82 Kommunen aus Baden-Württemberg haben sich beworben

Zwölf Gemeinden, 19 Städte und zwölf Verbundprojekte – zusammengerechnet 82 Kommunen – aus Baden-Württemberg stellten am 16./17. Oktober 2018 in den Räumlichkeiten der L-Bank in Stuttgart ihre Konzepte, Aktivitäten und Visionen für eine gründungsfreundliche Kommune vor. Eine Jury aus gründungserfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern beurteilte die Wettbewerbsbeiträge und entschied über die Finalisten in den drei Kategorien „Gemeinde“, „Stadt“ und „Landkreis / interkommunales Projekt“.

Mit dem Label „Gründungsfreundliche Kommune 2018/2019“ ausgezeichnet wurden:
Kategorie Gemeinde (bis 20.000 Einwohner):
Blaubeuren, Breisach, Ebhausen, Künzelsau, Magstadt, Meßkirch, Oberderdingen, Sigmaringen, Walldorf
Kategorie Stadt:
Albstadt, Bad Mergentheim, Baden-Baden, Ehingen (Donau), Esslingen, Friedrichshafen, Geislingen (Steige), Göppingen, Konstanz, Leonberg, Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottenburg, Villingen-Schwenningen
Interkommunale Projekte
Bruchsal, Bad Schönborn, Dettenheim, Forst, Gondelsheim, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Kronau, Östringen, Ubstadt-Weiher, Sulzfeld, Zaisenhausen
Dornhan, Alpirsbach, Loßburg
Freiburg, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Kreis Emmendingen
Region Heidelberg (Heidelberg, Hockenheim, Leimen, Rhein-Neckar-Kreis, Schriesheim, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim, Wiesloch)
Karlsruhe, Bühl, Ettlingen, Rastatt
Kirchheim unter Teck, Filderstadt, Nürtingen
Landkreis Ludwigsburg
Landkreis Biberach, Biberach, Laupheim, Riedlingen
Niedereschach, Dauchingen, Deißlingen
Ortenaukreis
Region Ostwürttemberg (Aalen, Ellwangen, Giengen, Heidenheim, Kreis Heidenheim, Ostalbkreis, Schwäbisch Gmünd)
Ulm, Alb-Donau-Kreis (in Kooperation mit Neu-Ulm und dem Kreis Neu-Ulm)
Am „Start-up BW Summit 2019“ am 1. Februar 2019 dürfen folgende Kommunen und interkommunalen Projekte ihre Konzepte präsentieren:
Kategorie Gemeinde (bis 20.000 Einwohner):
Ebhausen, Magstadt, Meßkirch
Kategorie Stadt:
Konstanz, Reutlingen, Rottenburg
Interkommunale Projekte
Landkreis Biberach (Biberach, Laupheim, Riedlingen)
Region Heidelberg (Heidelberg, Hockenheim, Leimen, Rhein-Neckar-Kreis, Schriesheim, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim, Wiesloch)
Ortenaukreis

Quelle: Pressemitteilung des baden-württembergischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vom 26. Oktober 2018

Foto: Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg




2,5 Millionen für die Pflege? Das ändert nichts an der katastrophalen Unterversorgung

Die baden-württembergische Landesregierung ruft einen 2,5-Millionen-Fördertopf für den Bereich Pflege ins Leben. Für GSCHWÄTZ-Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmannn sind solche Einmalfinanzspritzen nicht die Lösung für die katastrophale Situation im Bereich Pflege. Ein Kommentar.

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