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„Er ist nicht der große Schläger, wie er nun dargestellt wird“

Vor kurzem haben wir über einen Bademeister berichtet, der einen Hausmeister in Ingelfingen so geschlagen hat, dass dieser Anzeige erstattete und die Staatsanwaltschaft ermittelte https://www.gschwaetz.de/2020/07/10/bademeister-verpruegelthausmeister/. Der Bademeister wurde inzwischen verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung und verlor seinen Job. Nun haben sich bei GSCHWÄTZ zwei Leser gemeldet, die beide Personen kennen und dem Bademeister den Rücken stärken möchten. „Er ist nicht der große Schläger, wie er nun dargestellt wird“, betont etwa Ludwig Bayer. Er kennt den Bademeister (wir verzichten aufgrund des Persönlichkeitsrechts hier auf eine Namensnennung – sowohl vom Bademeister als auch vom Hausmeister), seit er in Ingelfingen angefangen hat zu arbeiten. „Er ist ein freundlicher, hilfsbereiter, netter Mensch.“ Deswegen habe er sich gemeldet. Er möchte das nicht so stehen lassen, wie es nun den Anschein erwecke.

„Ich habe wegen ihm gekündigt“

Der Bademeister hat wohl, so berichten es Quellen, nicht „einfach so zugeschlagen“, sondern es hab anscheinend verbale Provokationen von Seiten des Hausmeisters gegeben.

Manuel Bayer war früher ebenfalls Hausmeister in Ingelfingen und hat, wie er gegenüber GSCHWÄTZ sagt, wegen diesem Hausmeister nach zehn Jahren bei der Stadtverwaltung Ingelfingen seine Kündigung abgegeben und habe wohl auch gegenüber der Stadtverwaltung Ingelfingen damals erklärt, warum er kündigt: „Ich habe meine Job gern gemacht, aber ich konnte nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten.“ Unter anderem habe der Hausmeister laut Bayer schon Putzfrauen „zusammengeschissen“, so dass diese am Ende geweint hätten. Auch Konflikte mit anderen Menschen, unter anderem mit einem städtischen Mitarbeiter habe es in der Vergangenheit bereits gegeben. „Er kann mit seiner provozierenden Art Menschen zur Weißglut bringen“, sagt Manuel Bayer. Auch derbe Kraftausdrücke benutzte der Hausmeister wohl des Öfteren, wenn er mit anderen Konflikte ausgetragen habe.

„Badegäste vermissen ihn“

Manuel Bayer betont aber auch: „Es war sicher nicht richtig, dass der Bademeister den Hausmeister geschlagen hat.“ Dennoch sei es ihm wichtig zu sagen, dass er seiner Meinung nach ein sehr guter Bademeister in Ingelfingen gewesen war. „Er hat das Hallenbad auf Vordermann gebracht, hat neue Spielzeuge für die Kinder gekauft. „Er war immer höflich, immer freundlich, einfach ein herzensguter Kerle. Die Badegäste vermissen ihn.“

Die Stadtverwaltung Ingelfingen hat sich bislang nicht zu dem Vorfall geäussert.




Bademeister verprügelt Hausmeister

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn, Zweigstelle Schwäbisch Hall, erließ Strafbefehl gegen einen Bademeister der Stadt Ingelfingen wegen schwerer Körperverletzung.

Blut geflossen

Der Bademeister, der erst seit Frühjahr 2019 bei der Stadt Ingelfingen beschäftigt war, soll den Hausmeister der Stadt Ingelfingen auf einem Gelände unweit der Schule und des Hallenbades tätlich angegangen sein und – so berichten es Quellen gegenüber GSCHWÄTZ – unter anderem mit Fäusten traktiert haben. Auch Blut soll, so berichten es weitere Quellen, dabei geflossen sein. Der Hausmeister sei daraufhin mehrere Wochen krankgeschrieben gewesen. Vorausgegangen sei wohl ein verbaler Disput.

Der Vorfall hat sich am 16. März 2020 ereignet. Der Hausmeister stellte daraufhin laut der Pressestelle des Polizeipräsidiums Heilbronn Strafanzeige gegen den Bademeister wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Fall ist nach den polizeilichen Ermittlungen nun der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden.

Strafmaß

Die Staatsanwaltschaft hat nun einen Strafbefehl beantragt. Das ist ein schriftliches Verfahren ohne eine mündliche Hauptverhandlung. Der Angeklagte hat dabei die Möglichkeit, wenn er dem Strafbefehl nicht zustimmt, in die mündliche Hauptverhandlung überzugehen. Der Strafbefehl wurde aber laut der Staatsanwaltschaft von dem Ageklagten akzeptiert. Wie hoch das Strafmaß ist, dazu wollte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die Persönlichkeitsrecht des Angeklagten keine Angaben machen.

Es ist jedoch keine zu vollstreckende Freiheitsstrafe – sprich: eine Gefängnisstrafe – verhängt worden. Daneben gibt es Freiheitsstrafen auf Bewährung und/oder Geldauflage und/oder Arbeitsstunden. Bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung gibt es entsprechende Auflagen in dieser Bewährungszeit.

Die Stadt Ingelfingen hat sich nach dem Vorfall von ihrem Bademeister getrennt und einen neuen Bademeister eingestellt.

Zuvor bereits Unstimmigkeiten

Der Verurteilte war erst seit dem Frühjahr 2019 Bademeister der Stadt und zuständig für das Hallenbad Ingelfingen. Uneinigkeiten gab es zuvor bereits mit der Besitzerin einer privaten Schwimmschule, die laut eigenen Aussagen unter anderem aufgrund des Vorgehens des damals neuen Bademeisters mit ihren Anfängerschwimmkursen aus dem Ingelfinger Hallenbad geflogen ist (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2019/08/23/schwimmschule-fliegt-aus-ingelfingens-hallenbad/).