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Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Immunisierte

Ab Freitag, 21. Januar 2022, gelten im Hohenlohekreis zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetags wieder Ausgangsbeschränkungen für alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind. Wer keinen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus und keine in den vergangenen drei Monaten durchgemachte Corona-Infektion nachweisen kann, darf die Wohnung nachts nur noch aus triftigem Grund, wie beispielsweise zur Berufsausübung, verlassen. Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Die lokalen Ausgangsbeschränkungen sind Teil der Alarmstufe II der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und treten in Kraft, wenn das örtliche Gesundheitsamt eine Sieben-Tage-Inzidenz über dem Schwellenwert von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen offiziell feststellt. Diese Feststellung hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises am Donnerstag, 20. Januar 2022, getroffen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.

Weitere Informationen zum Thema sowie eine vollständige Liste der Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen gibt es auf www.corona-im-hok.de.




Inzidenz steigt wieder stark an – über 500 im Hohenlohekreis

Am 19. Januar 2022 wurde die Inzidenz im Hohenlohekreis erstmals seit einigen Wochen wieder mit einem Wert von über 500 gemeldet – genau: 561,3.

Wenn am heutigen 20. Januar 2022 erneut eine Inzidenz jenseits der 500 gemeldet wird, ist der Landkreis durch die Vorschriften der baden-württembergiscehn Corona-Verordnung verpflichtet, eine nächtliche Ausgangssperre für Nichtgeimpfte ab Freitag, 21. Januar 2022 auszurufen. Diese gilt dann von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Ausnahmen für „triftige Gründe“

Nur „bei Vorliegen eines triftigen Grundes“ dürfen sich dann Nichtgeimpfte außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten. Unter diese triftigen Gründe fallen Arztbesuche und medizinische Versorgung, die Berufsausübung, ehrenamtliche Tätigkeit oder der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnern. Auch sportliche Betätigung ist erlaubt – allerdings nur allein.

Die Ausgangssperre wird – so ist es durch die Corona-Verordnung geregelt – außer Kraft gesetzt, wenn die Inzidenz im Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 500 liegt.

In 32 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg gilt bereits diese Ausgangssperre.

Text: Matthias Lauterer




Hohenlohekreis: Keine nächtliche Ausgangssperre mehr für Ungeimpfte

Ab heute, 15. Dezember 2021, entfällt die nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte im Hohenlohekreis.

Laut der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg tritt in Kreisen, in denen die Inzidenz über 500 liegt, eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte in Kraft. Wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder niedriger als 500 liegt,  wird diese Ausgangssperre aufgehoben.

Inzidenz liegt seit fünf Tagen unter 500

Das Gesundheitsamt teilt mit, „dass an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (vom 10.12.2021 bis zum 14.12.2021) die für den Hohenlohekreis durch das Landesgesundheitsamt veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 500 unterschritten hat“ und dass damit die Ausgangssperre außer Kraft tritt.

Es gelten weiterhin die Regeln der Alarmstufe II, über die die Landesregierung hier informiert.




„Es besteht im Hohenlohekreis eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“

Das Landratsamt des Hohenlohekreises erlässt wegen anhaltend hoher Inzidenzwerte nun eine Ausgangsbeschränkung, die ab Mittwoch, den 31. März 2021, 21 Uhr, gilt.

„Bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Maßnahmen besteht im Hohenlohekreis eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“, begründet das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises den Erlass.

Wenn die Inzidenz wieder sinkt, soll der Erlass aufgehoben werden

Sollte im Rahmen einer regelmäßigen Prüfung durch das Gesundheitsamt festgestellt werden, dass an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tages-Inzidenz auf  weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner abgesunken ist, gelten die Rechtswirkungen des § 20 Abs. 6 S. 1 der CoronaVO am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung nicht mehr. Dies gelte auch für den Fall, dass das Gesundheitsamt feststellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung
der Verbreitung des Coronavirus nicht mehr besteht.

Neuinfektionen fast ausschließlich um die besonders ansteckende und gefährliche so genannte britische Variante

Im Hohenlohekreis steigt die Sieben-Tages-Inzidenz an Neuinfektionen mit dem Coronavirus  auf 100.000 Einwohner seit einiger Zeit kontinuierlich an. Am 14. März 2021 hat das Gesundheitsamt die Feststellung getroffen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz im Hohenlohekreis in den vergangenen drei Tagen in Folge mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner betrug.

Am 15. März 2021 lag die Inzidenz bei 106,5, eine Woche später am 22. März 2021 bei 194,4, aktuell (Stand: 28.03.2021) liegt die Inzidenz bei 268,1.
Bei den Neuinfektionen handelt es sich laut dem Landratsamt fast ausschließlich um die besonders ansteckende und gefährliche so genannte britische Variante B.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus.

Trotz der Coronamaßnahmen sei nicht absehbar, dass die Infektionszahlen im Landkreis zurückgehen. Zudem entwickele sich das Infektionsgeschehen zunehmend diffus.




„Verschärfte Regelungen der „Notbremse“, die im Hohenlohekreis seit Mitte März gelten, haben leider keine ausreichende Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Hohenlohekreis gebracht“

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am vergangenen Wochenende insgesamt 61 neue Corona-Infektionsfälle (Samstag, den 27. März 2021: 57 Fälle, Sonntag, 28. März 2021: 4 Fälle) an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt am 28. März 2021 bei 268, 1 pro 100.000 Einwohner.)

Kita im Kocherttal betroffen

Rund die Hälfte aller Betroffenen war bereits als Kontaktperson in Quarantäne. Aufgrund eines bestätigten Falls in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal musste für 30 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen und Einrichtungen.

Ab 29. März neue Coronaverordnung

Mit Wirkung vom 29. März 2021 treten die Änderungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg in Kraft:

  • Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
  • Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Definition von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können. Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden oder unter Aufsicht eines geschulten Drittens durchgeführt und ausgewertet werden (§ 4a).
  • Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung über Apps (§ 6 Absatz 4).
  • In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.
  • Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.

„Ausgangssperren, wenn alle anderen Maßnahmen versagen“

Zusätzlich zu den Änderungen weist die Landesregierung Landräte und örtliche Gesundheitsämter an, die Regelungen der „Notbremse“ umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereinander über 100 liegt. Dazu gehören die bereits in der vergangenen Version vorgesehenen Ausgangssperren am Abend. Bei 7-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 wird die Landesregierung die Behörden vor Ort anweisen, Ausgangssperren zu verhängen, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben.

Nach Ostern im Hohenlohekreis wieder Ausgangsbeschränkungen und erweiterte Maskenpflicht

Das Landratsamt des Hohenlohekreises wird laut einer Pressemitteilung Anfang nächster Woche, also nach Ostern, weitere Maßnahmen umsetzen, insbesondere eine Ausgangsbeschränkung in der Nachtzeit und erweiterte Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügungen werden am Montag mit den Gemeinden abgestimmt und veröffentlicht.

„Wir sind mitten in der dritten Welle“

„Wir dürfen die momentane Lage nicht auf die leichte Schulter zu nehmen – wir sind mitten in der dritten Welle. Die verschärften Regelungen der „Notbremse“, die im Hohenlohekreis seit Mitte März 2021 gelten, haben leider keine ausreichende Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Hohenlohekreis gebracht,“ so Landrat Dr. Matthias Neth über die Verschärfungen der nächsten Woche. „Wir müssen alle gemeinsam an den vielen Faktoren der Pandemiebekämpfung arbeiten: Einhaltung des Regelwerks, größtmögliche Kontaktreduzierung, Nutzung der Corona-Warn App, zügiges Impfen und Nutzung der Testangebote.“

2.800 Erst- und Zweimpfungen im Kreisimpfzentrum in Öhringen im Wochenende

Am Wochenende wurde im Kreisimpfzentrum Öhringen (KIZ) insgesamt knapp 2.800 Erst- und Zweitimpfungen gebucht. In den nächsten Tagen werden neue Impftermine freigeschalten. „Mit zunehmenden Betrieb steigt natürlich auch die Nachfrage nach Parkplätzen. Leider stellen wir fest, dass die eingerichtete Kurzparkzone für den Ein- und Ausstieg von stark mobilitätseingeschränkten Besuchern vermehrt als Dauerparkplatz genutzt wird. Hochbetagte Menschen werden dadurch gezwungen, im fließenden Verkehr auszusteigen,“ beschreibt Mike Weise, Leiter des KIZ, die Gefahrensituation, die dadurch entsteht. Die Begleiter werden gebeten, die Kurzparkzone unmittelbar nach dem Aussteigen der zu Impfenden wieder zu verlassen. Parkmöglichkeit stehen im Parkhaus „Alte Turnhalle“ in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.




„Das ist das ganz normale Verfahren“

Wie GSCHWÄTZ berichtete, beklagt sich ein Autofahrer, der während der Ausgangssperre an einer Tankstelle angetroffen wurde, über das Vorgehen der Behörden – er habe schließlich einen triftigen Grund angegeben, warum er trotz Ausgangssperre unterwegs war.

Verwundert äußert sich nun Gerald Olma, Sprecher des Polizeipräsidiums Heilbronn, auf GSCHWÄTZ-Anfrage: Bei der Vielzahl von Verfahren seien die Beamten nicht in der Lage, alle Erklärungsversuche direkt vor Ort zu überprüfen, so auch in diesem Falle. Dafür gebe es ja die Anhörung im  Bußgeldverfahren: Hier habe der Autofahrer die Möglichkeit, sich nochmals detailliert zu äußern. „Das ist das ganz normale Verfahren“, sagt er.

Beamt:innen werden oft fragwürdige Begründungen genannt

Er betonte, dass die Polizeibeamt:innen in eindeutigen Fällen, etwa wenn jemand nach Ende der Spätschicht auf der Rückfahrt von der Arbeit in Arbeitskleidung angetroffen wird, selbstverständlich kein Verfahren einleiten würden. Olma berichtet aber auch davon, dass den Beamt:innen regelmäßig auch sehr fragwürdige Begründungen angeboten werden.

Anhörungsverfahren läuft noch

Das Ordnungsamt der Stadt Öhringen bestätigt, dass das Anhörungsverfahren noch läuft – ein Bußgeld sei noch nicht verhängt worden.

Anwalt geht von Verfahrenseinstellung aus

Der Anwalt des Autofahrers, Dr. Maximilian Ohlenschlager, ist optimistisch, was den Ausgang des Verfahrens angeht: „Mein Mandant hat nach Rücksprache mit mir schriftlich Stellung bezogen und wartet derzeit auf die Mitteilung der Stadt Öhringen betreffend die Einstellung des Verfahrens.“ Er legt Wert darauf, dass sein Mandant sich „bereits vor Ort zu den Vorwürfen geäußert“ habe: „Da die Polizei die dargelegten Gründe nicht nachvollziehen konnte oder wollte, wurde Anzeige verfasst und schriftlicher Anhörungsbogen zugestellt.“ Für ihn sind derartige Mandanten nicht selten: „Ich würde aufgrund der persönliche Erfahrungswerte jedoch sagen, dass die überwiegende Mehrheit der Mandanten – ca. 70 % – sich bereits durch Erhalt eines Anhörungsschreibens dazu veranlasst sieht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.“ – also auch für ihn ein ganz normales Verfahren.

Autofahrer fühlt sich möglicherweise ungerecht behandelt

Über die Motive seines Mandanten mutmaßt Ohlenschlager: „Ich denke, dass sich mein Mandant – sicherlich objektiv nachvollziehbar – ungerecht behandelt fühlte und insbesondere vor dem Hintergrund der in den Medien zu lesenden Vorgabe der verhältnismäßigen, milden Umsetzung der Corona-Verordnungen sein Unverständnis über die Vorkommnisse zum Ausdruck bringen wollte.“

Text: Matthias Lauterer




Erneute Ausgangssperre für Schwäbisch Hall

Wie das Landratsamt des Kreises Schwäbisch Hall mitteilt, hat es am Freitag, 26. Februar 2021, eine erneute Allgemeinverfügung in Bezug auf eine nächtliche Ausgangssperre erlassen. Das geht aus einem Bericht der Südwestpresse (swp) hervor. Ab Samstag, den 27. Februar 2021, dürfen Bürger im Kreisgebiet daher im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr ihre Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen – wie bei der vorherigen Ausgangssperre, die am 22. Februar 2021 endete.

Bindende Weisung des Sozialministeriums?

Die Kreisverwaltung beruft sich bei laut swp dieser Maßnahme auf eine bindende Weisung des Sozialministeriums sowie auf das Infektionsschutzgesetz, die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz.
Die Ausgangssperre ist bis zum Sonntag, den 7. März 2021, befristet. Sie soll aber auch unabhängig davon aufgehoben werden, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 50 unterschritten hat.
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kippt erste Ausgangssperre im Februar 2021
Bis zum 11. Februar 2021 hatte zur Eindämmung der Coronapandemie in ganz Baden-Württemberg eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr gegolten. Diese wurde aber vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gekippt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall erließ deshalb eine Allgemeinverfügung über eine kreisweite Ausgangssperre im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr. Diese lief am 22. Februar 2021 aus und wurde nicht verlängert. Ein Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit der damaligen Allgemeinverfügung wurde am Mittwoch, den 24. Februar 2021, eingestellt.
Inzidenzwert als Maß nicht geeigent, kritisiert unter anderem der Virologe Hendri Streeck
Das Landratsamt sieht den Grundrechtseingriff als „angemessen“ an. Am 25. Februar betrug der Inzidenzwert in Schwäbisch Hall laut swp 144,8. Wissenschaftler wie etwa Hendrick Streeck kritisieren jedoch schon seit längerem, den stark schwankenden Inzidenzwert als Maß für derartige politische Coronaverordnungen zu nehmen. 



Keine nächtliche Ausgangssperre mehr für den Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am 23. Februar 2021 insgesamt 16 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 86,1 pro 100.000 Einwohner.

Nächtliche Ausgangssperre ausgelaufen

Am 11.02.2021 hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach war der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur mit triftigen Gründen gestattet. Am gestrigen Dienstag (23. Februar 2021) lief die Allgemeinverfügung vorerst aus.

Derzeit läuft ein gerichtliches Eilverfahren gegen eine ähnliche Allgemeinverfügung des Landkreises Schwäbisch Hall. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Bedenken an der formellen Rechtmäßigkeit dieser Allgemeinverfügung geäußert.

Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin

Das Landratsamt Hohenlohekreis weist unabhängig einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung auf die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gemäß der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hin. Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich derzeit die Angehörigen des eigenen Haushalts (abgeschlossene Wohneinheit) treffen. Es darf nur eine nicht zum Haushalt gehörende Person hinzukommen.

Quelle: Pressemitteilung Landratsamt des Hohenlohekreises




Wieder einmal Hotspot in Baden-Württemberg: Landratsamt verhängt nächtliche Ausgangssperre für den Hohenlohekreis

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat am Donnerstag, den 11. Februar 2021, eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erlassen. Demnach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur beim Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Diese sind beispielsweise die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten sowie die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen. Die genaue Aufzählung der triftigen Gründe findet sich im vollständigen Text der Allgemeinverfügung unter www.hohenlohekreis.de unter „Aktuelles“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Ab 21 Uhr

Diese Allgemeinverfügung tritt ab dem 12. Februar 2021 in Kraft und ist befristet bis zum 23. Februar 2021, 05:00 Uhr. Sie wird unabhängig davon aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50, bezogen auf den Hohenlohekreis, an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Jeder Kreis entscheidet selbst

Jeder Kreis in Baden-Württemberg entscheidet selbst darüber, ob es angesichts der Inzidenzwerte und weiterer Faktoren Ausgangssperren verhängt. Der derzeit einzige kreis mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 ist der Hohenlohekreis (126).

Neben dem Hohenlohekreis haben noch vier weitere Kreise Ausgangssperren verhängt, unter anderem Karlsruhe und Calw. 

Mehrere Sprecher anderer Kommunen, die bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 50 liegen, sagten, dass sie den Erlass derzeit noch prüfen. Eine Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen konnte frühestens am Donnerstag verkündet werden und um Mitternacht in der Nacht zum Freitag in Kraft treten. Zuletzt lagen 24 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg über dem Wert von 50.

Das Landratsamt des Hohenlohekreises war damit einer der schnellsten Kreise im Verkünden einer Ausgangssperre.

Mehrere Sprecher anderer Kommunen, die bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 50 liegen, sagten, dass sie den Erlass derzeit noch prüfen. Das geht aus einer Meldung des SWR hervor. Eine Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen konnte frühestens am Donnerstag verkündet werden und um Mitternacht in der Nacht zum Freitag in Kraft treten. Zuletzt lagen 24 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg über dem Wert von 50. Das Landratsamt des Hohenlohekreises war damit einer der schnellsten Kreise im Verkünden einer Ausgangssperre.

Landrat Neth: „Es liegt ein diffuses Infektionsgeschehen vor“

Landrat Dr. Matthias Neth erklärt dazu: „Gerade wir im Hohenlohekreis konnten in den vergangenen Tagen und Wochen sehen, wie dynamisch das Infektionsgeschehen sein kann. Wir hatten eine kurze Zeit mit einem sehr niedrigen Inzidenzwert, nun liegen wir wieder weit entfernt von einem Wert, der eine Lockerung der Maßnahmen rechtfertigen würde. Wir haben inzwischen unterschiedliche Infektionsquellen, sodass ein diffuses und über größere Teile des Landkreises verstreutes Infektionsgeschehen vorliegt. Zudem ist die weit ansteckendere Virusvariante B.1.1.7 gleich mehrfach im Landkreis nachgewiesen.“

Mittlerweile 83 Fälle bei Würth

Bei dem bekannten Ausbruchsgeschehen in einem Hohenloher Unternehmen ist die Zahl der positiv bestätigten Fälle, die dem Hohenlohekreis zuzuordnen sind, um 12 auf 83 gestiegen. Darin enthalten sind auch bereits die Fälle, die aus Kontaktpersonen resultieren. Außerdem sind in diesem Zusammenhang mittlerweile 16 Fälle der Virusvariante B.1.1.7 durch das Labor des Landesgesundheitsamtes bestätigt worden.

Im Fall der Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Öhringen sind insgesamt sechs Fälle der britischen Virusvariante nachgewiesen.

KIZ am Wochenende wieder offen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen geht an diesem Wochenende erneut in Betrieb. Zwischen Freitag, 12 Uhr, und Sonntag, 18.30 Uhr, sind rund 1.000 Impfungen geplant, darunter auch die ersten Zweitimpfungen. Die Impflinge werden gebeten, sich erst kurz vor dem Termin im KIZ einzufinden, insbesondere um längere Wartezeiten in der Kälte zu vermeiden. „Die Erfahrungen der ersten Wochenenden hat gezeigt, dass es kaum zu nennenswerten Verzögerungen oder Wartezeiten während des Betriebes kommt“, erklärt KIZ-Leiter Mike Weise.