Der Hohenloher Landtagsabgeordnete Anton Baron (AfD) hatte gemeinsam mit seinem Schwäbisch Haller Kollegen Udo Stein bei der baden-württembergischen Landesregierung eine kleine Anfrage zu aktuellen Asylzahlen in den Landkreisen Hohenlohe und Schwäbisch Hall eingereicht.
Thomas Strobl hat geantwortet
Die Zahlen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Personen mit sonstigem Asylstatus in den beiden Landkreisen seien bereits im März 2017 erfragt worden. Durch die vorliegende Kleine Anfrage sollen jetzt „einerseits die damals herausgefundenen Zahlen aktualisiert, andererseits aber auch weitere relevante Aspekte wie die Prävalenz einer Berufstätigkeit bei den thematisierten Personen abgefragt werden“, begründet Baron. Geantwortet auf die kleine Anfrage hat nun Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl für sein Ministerium sowie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium.
„Die Zahlen bei der vorläufigen Unterbringung sind seit Mitte 2018 weitgehend stabil“
Die nun vorliegenden Ergebnisse kommentiert Baron wie folgt: „Die Zahlen bei der vorläufigen Unterbringung sind seit Mitte 2018 weitgehend stabil, was jedoch einen konstanten Zustrom bedeutet. Hier liefert die Landesregierung auch die abgefragten Zahlen.“ Für andere Teilbereiche gelte das nicht: „Wegen eines angeblich zu hohen Verwaltungsaufwandes wird auf die Angabe von Zahlen zu Beschäftigung, Altersstruktur und Staatsbürgerschaft verzichtet“, monierte Baron. Die Zahl von über 1.000 ausreisepflichtigen, aber geduldeten Personen zeige laut dem AfD-Politiker, „dass bei weitem nicht alle als Asylbewerber ins Land gekommenen Personen eine Schutzberechtigung haben.“
Keine aktuellen Zahlen für November und Dezember 2020
Baron und Stein wollten von der Landesregierung unter anderem wissen, wie „sich die Belegung und die Kapazitäten bei Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern seit März 2017 jeweils monatlich entwickelt haben“. Der Innenminister fügte in seiner Antwort Tabellen bei, aus denen die Belegung sowie die Gesamtkapazität der Flüchtlingsunterkünfte der vorläufigen Unterbringung in Hohenlohe zu entnehmen sind. Im Vergleich zum März 2017 (Stand damals: 1.344 Gesamtkapazität bei 719 Personen Belegung) sank sowohl die Gesamtkapazität als auch die Belegung: auf 184 Plätze beziehungsweise 119 belegte Plätze im Oktober 2020 (Tabelle siehe unten).
„Grundsätzlich obliegt die Anschlussunterbringung den Kommunen“
„Grundsätzlich obliegt die Anschlussunterbringung gemäß dem baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) den Kommunen“, schreibt der Innenminister auf die Frage nach der Anzahl der Personen in der Anschlussunterbringung. „Die Daten werden von den betroffenen Gemeinden beziehungsweise Kreisen nicht statistisch erfasst und wurden mit hohem Aufwand einzeln erhoben.“ Danach würden sich in den Gemeinden im Hohenlohekreis aktuell 515 Personen in Unterkünften der Anschlussunterbringung befinden.
„Eine belastbare Aussage zur Anzahl der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung kann derzeit nicht getroffen werden.“
Auch zur Frage wie viele nicht geduldete ausreisepflichtige, geduldete ausreisepflichtige, subsidiär schutzberechtigte und asylberechtigte Personen sich in den Landkreisen Hohenlohe und Schwäbisch Hall befinden, fügt Strobl eine Tabelle bei. Er schreibt dazu: „Der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung liegt die Statistik des Ausländerzentralregisters zugrunde. Eine belastbare Aussage zur Anzahl der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung kann derzeit nicht getroffen werden.“ Dafür müsse zunächst das Ausländerzentralregister bereinigt werden, was aber noch nicht abgeschlossen sei. Laut der beigefügten Tabelle befinden sich in Hohenlohe zurzeit 305 ausreisepflichtige Personen mit Duldung, 211 subsidiär Schutzberechtigte sowie drei Asylberechtigte.
Keine statistische Erhebung zur Erwerbsarbeit
Auch zur Frage nach Geschlecht, Alter und Staatsbürgerschaft der Personen in vorläufiger Unterbringung konnte der Innenminister „keine belastbare Aussage treffen, da keine entsprechende statistische Erhebung erfolgt. Eine Auswertung würde eine Durchsicht aller Einzelfälle erfordern, was mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten sei.“ Ebenfalls nicht erfasst wird laut Wirtschaftsministerium, wie viele der Personen zur Erwerbsarbeit berechtigt sind und wie viele davon berufstätig beziehungsweise arbeitslos sind. „Es erfolgt auch keine entsprechende statistische Erfassung über das Ausländerzentralregister.“ Ebenfalls verzichtet wird angesichts eines unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwands auf die Abfrage bei den zuständigen Behörden, wie sich die Asylsuchenden auf die jeweiligen Gemeinden der Landkreise verteilen: „In der Statistik des Ausländerzentralregisters erfolgt in Bezug auf die Art der Unterbringung keine und in Bezug auf den Aufenthaltsstatus keine gemeindescharfe Erfassung.“ Die Aufschlüsselung könne daher nur nach der Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörden in einer Tabelle erfolgen.
Im Hohenlohekreis gibt es in folgenden Gemeinden Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung: in Künzelsau zwei und jeweils eine Einrichtung in Kupferzell und Neuenstein.
Quelle: Landtagsbüro von Anton Baron

Die monatliche Entwicklung der Gesamtkapazität und der Belegung der Flüchtlingsunterkünfte der vorläufigen Unterbringung im Hohenlohekreis. Screenshot: GSCHWÄTZ

Dieser Aufstellung liegt die Statistik des Ausländerzentralregisters zugrunde. Screenshot: GSCHWÄTZ

Kommunen mit Unterkünften der vorläufigen Unterbringung im Hohenlohekreis. Screenshot: GSCHWÄTZ