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Delta-Variante nun offiziell im Hohenlohekreis eingetroffen

Am Donnerstag, den 24. Juni 2021, ist im Hohenlohekreis erstmals ein Fall mit der zuerst in Indien entdeckten Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen worden. Das geht aus einer Meldung des Landratsamtes hervor.

Bislang sind für diesen Fall jedoch keine engen Kontaktpersonen im Hohenlohekreis identifiziert worden, für die eine Quarantäne hätte verfügt werden müssen.

Welcher Impfstoff schützt am besten gegen Delta?

Astrazeneca: Schutz liegt nut bei 66 Prozent

Eine vollständige Impfung mit der Vakzine von Astrazeneca soll zu etwa 60 Prozent vor symptomatischen Erkrankungen schützen. Der Schutz hatte bei der Alpha-Variante bei etwa 66 Prozent gelegen. Krankenhausaufenthalte infolge einer Infektion mit der Delta-Variante soll auch Astrazeneca zu rund 92 Prozent verhindern können. Das geht aus einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hervor. Weiter heitßt es darin: „Allerdings scheint der Impfschutz gegen die Delta-Variante erst später einzutreten: So war laut PHE bei beiden Impfstoffen nach der ersten Impfdosis nur ein etwa 33-prozentiger Schutz erreicht worden. Der Schutz vor der Alpha-Variante hatte der Behörde zufolge nach nur einer Impfdosis 50 Prozent betragen. Die PHE forderte Geimpfte daher auf, nicht zu lange mit der zweiten Impfdosis abzuwarten, wenn sie zu dieser eingeladen werden.“

Unklar sei jedoch, wie lange der Impfschutz gegen die Delta-Variante anhält. Da sich in Laborversuchen gezeigt hatte, dass Geimpfte weniger Antikörper gegen diese Variante bilden, lässt die Schutzwirkung womöglich schneller wieder nach.

Biontech: Schutz bei 88 Prozent

Laut der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) können symptomatische Erkrankungen durch eine Impfung mit der Vakzine von Biontech/Pfizer zu etwa 88 Prozent verhindert werden und Krankenhausaufenthalte zu 96 Prozent. Zum Vergleich: Symptomatische Erkrankungen durch die zuletzt in Großbritannien vorherrschende Alpha-Variante B.1.1.7 waren zu etwa 93 Prozent verhindert worden.

Die Wirksamkeit der Vakzine von Moderna und Johnson&Johnson in Hinsicht auf die neuartige Mutante muss noch untersucht werden.  Das berichten sowohl das Redaktionsnetzwerk Deutschland als auch die Morgenpost.

Der oberste medizinische Berater von US-Präsident Joe Biden, Anthony Fauci, zeigte sich aber kürzlich in einem Interview mit der „Washington Post“ optimistisch. Gerade das Präparat von Moderna, das auf derselben mRNA-Technologie aufgebaut wie das Biontech-Vakzin, sollte einen ähnlichen Schutz bieten, erklärte der Immunologe.

 

 




Das Auf und Nieder von AstraZeneca

Das mit der nun doch nicht verordneten Osterruhe, weil rechtlich kaum durchsetzbar, hat Staatschefin Angela Merkel alleine auf ihre Kappe genommen, wohlweislich vermutlich, da sie sowieso nur noch ein paar Monate im Amt sein wird und daher Schaden von den restlichen CDU-Entscheidungsträgern abwenden wollte. Aber bei dem Auf und ab mit der zu beschließenden Osterruhe (erst nein, dann ja, dann nein, dann halb), zeigte sich doch, wie verblüffend und auch ungewöhnlich unstringent die Politik der derzeitigen Bundeskanzlerin und der dazugehörigen Bundesregierung geworden ist. Normalerweise geht Angela Merkel ihren Regierungskurs unbeirrt weiter, nun gerät sie zunehmend ins Stolpern und Straucheln – vermutlich nicht innerlich. Denn sie ist zweifellos eine hochgradig intelligente Physikerin, die innerlich sehr wohl weiß, wie der Coronaweg zu gehen wäre.

Langsam aber sicher völlig unlogisch

Aber sie stolpert zunehmend über 16 Bundesländerchefs in Deutschland, die ihr kurz vor der Bundestagswahl immer mehr das Leben schwer machen. Mit dem Auf und Nieder um den Coronaimpfstoff AstraZeneca kommt nun noch ein weiteres Problem dazu. Wie schädlich ist dieser Impfstoff wirklich? Denn zuerst war AstraZeneca nur zugelassen für Menschen im so genannten besten Lebensalter. Kinder und ältere Menschen sollten nicht damit geimpft werden. Begründet wurde das damit, dass es noch keine Studien über die ältere und jüngere Generation  und die Impfverträglichkeit bezüglich AstraZeneca gäbe. Hinter hervor gehaltener Hand wurde jedoch bereits zu Beginn der europaweiten Impfungen AstraZeneca als der vermeintlich schlechteste der führenden Impfstoffe bezeichnet – wegen höherer Nebenwirkungen und auch wegen einer wohl verminderten Wirksamkeit.

Nebenwirkungen wie Ausschläge und Thrombosen

Auch als im Hohenlohekreis die ersten Bürger mit AstraZeneca geimpft wurden, gab es einige, die den Impfstoff sehr gut vertragen haben, aber auch einige, die heftige Nebenwirkungen wie Ausschläge und Schwellungen davontrugen (wir berichteten). Auch bundesweit waren die Impfreaktionen nach einer Impfung AftraZeneca im Vergleich zu den anderen Impfstoffen schlechter. Hinzu kamen Berichte von Thrombosen und ersten Todesopfern.

Diverse Länder stoppten AstraZeneca-Impfungen, Bundesregierung taumelte hinterher

Diverse europäische Länder sperrten den Impfstoff daraufhin, auch die Bundesregierung reagierte, wenn auch zeitverzögert und stoppte die Impfungen mit AstraZeneca, um zu prüfen, wie gefährlich dieser wirklich ist. Kurze Zeit später bekam er wieder die Zulassung in Deutschland, es wurde weiter geimpft, nun auch noch ausgeweitet auf die Über-60-Jährigen. Angesichts des Impfstoffengpasses war diese Botschaft zumindest in dieser Hinsicht eine Entspannung. Aber zu welchem Preis? Die Kritik an AstraZeneca reisst nicht ab. Nun korrigierte die Bundesregierung abermals ihren Kurs. Fortan wird der Impfstoff nur noch Menschen ab 60 Jahren verabreicht.

Jüngeren Menschen wird der Impfstoff nicht mehr empfohlen (sie können sich jedoch freiwillig damit impfen lassen nach Rücksprache mit ihrem Arzt). Das ist eine Kehrtwende um 180 Grad. Begründet wird das Ganze mit einem höheren Impfrisiko für Unter-60-Jährige. Warum das Risiko bei Über-60-Jährigen nun auf einmal viel geringer sein soll, kann denn auch keiner so recht erklären.

Rolle rückwärts

Die jüngere Bevölkerungsgruppe soll nun mit anderen Impfstoffen behandelt werden, hier haben wir aber gerade einen Lieferengpass. So müssen die 18- bis 60-Jährigen wohl noch längere Zeit darauf warten, dass sie drankommen in der Impfreihenfolge, während die Über-60-Jährigen sich jetzt überlegen dürfen, ob sie sich nun freuen dürfen auf eine zeitnahe Impfung mit AstraZeneca oder eher nicht.

KIZ Öhringen: AstraZeneca-Impfstoff nur noch entsprechend der neuen Maßgaben im Einsatz

Das Kreisimpfzentrum Öhringen wird trotz der Neubewertung des Impfstoffs von AstraZeneca am Osterwochenende keine Termine absagen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor. Stattdessen wird abhängig vom Alter und vom gebuchten Impfstoff wie folgt verfahren:

  • Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Termin mit AstraZeneca gebucht haben, werden im Impfzentrum durch die Ärzte sorgfältig aufgeklärt und können dann entscheiden, ob sie den gebuchten Impfstoff in Anspruch nehmen. Sollten sie diesen ablehnen, werden so viele Personen dieser Gruppe wie möglich mit BioNTech geimpft. Personen, für die kein BioNTech-Impfstoff mehr für eine „Umbuchung“ zur Verfügung steht, werden im Impfzentrum erfasst und dem Callcenter des Landes für einen Rückruf zur erneuten Terminvereinbarung übermittelt.
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und einen Termin mit AstraZeneca gebucht haben, werden mit diesem geimpft. Hier ist eine Umbuchung weder von der Ständigen Impfkommission empfohlen noch durch das Land Baden-Württemberg vorgesehen.
  • Personen, die einen Termin mit dem Impfstoff BioNTech gebucht haben, erhalten diesen. Eine nachträgliche Umbuchung findet nicht statt.

Nachdem die Ständige Impfkommission am 30. März 2021 die Impfung mit AstraZeneca aufgrund weiterer Fälle von Hirnvenenthrombosen neu bewertet hat, kam die Gesundheitsministerkonferenz der Länder zu folgendem Beschluss:

Der Impfstoff von AstraZeneca kommt, beginnend ab dem 31. März 2021, zum Einsatz bei

  1. a) impfberechtigten Personen, die älter als 60 Jahre sind;
  2. b) impfberechtigten Personen unter 60 Jahren, die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.

AstaZeneca bekommt einen neuen Markennahmen

Derweil wird AstraZeneca fortan unter einem anderen Namen vertrieben, wie das Pharmaunternehmen gegenüber web.de mitteilte.




„Das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme“

Nach Dänemark, Norwegen, Island und Bulgarien, Irland und die Niederlande zog Deutschland am Dienstag, den 15. März 2021, nach und setzte ebenfalls die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff aus – „eine reine Vorsichtsmaßnahme“, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Pressekonferenz in Berlin sagte (unter anderem auf ntv zu sehen https://www.n-tv.de/politik/Deutschland-setzt-Impfungen-mit-Astrazeneca-aus-article22426727.html). Dies erfolge auf eine Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts hin und betreffe sowohl Erst- als auch Folgeimpfungen (https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210315-voruebergehende-aussetzung-impfung-covid-19-impfstoff-astra-zeneca.html).

Starke Impfreaktionen

„Hintergrund sind neu gemeldete Fälle von Thrombosen der Hirnvenen, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer AstraZeneca-Impfung stehen“, so Spahn. Über starke Impfreaktionen nach einer Impfung gegen das Coronavirus hatte GSCHWÄTZ bereits zuvor berichtet (https://www.gschwaetz.de/2021/01/26/das-fing-mit-knubbel-am-hals-an/ und https://www.gschwaetz.de/2021/01/28/atemprobleme-nach-impfung/). Allerdings hatte die Frau in unserem Bericht zwei unterschiedliche Chargen des Biontech/Pfizer-Präparats bekommen.

Die EMA entscheidet

Insgesamt sieben Fälle von Hirnvenenthrombosen bei 1,6 Millionen Impfungen seien registriert worden – das sei so beträchtlich, dass „eine Aussetzung gerechtfertigt sei“, heißt es in dem Spahn-Video weiter. Und: „Menschen, die bereits eine Gabe des Vakzins erhalten hätten und die bis zu vier Tage nach der Impfung zunehmend unter Kopfschmerzen litten oder punktförmige Hautblutungen bei sich entdeckten, sollten sich umgehend an einen Arzt wenden.“ Nun werde die Europäische Arzneimittelbehörde EMA darüber entscheiden, „ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken“. Sollte die EMA positiv für AsraZeneca entscheiden, könnten „Folgeimpfungen gegebenenfalls nachgeholt“ und dann auch insgesamt „über den Fortgang der Impfungen entschieden werden“.

Ein schwerer Stand von Anfang an

Der Impfstoff von AstraZeneca wurde in Zusammenarbeit mit der Universität Oxford entwickelt und wird in Großbritannien und anderen Ländern großflächig eingesetzt. Er gilt als besonders preiswert und gut zu handhaben, weil er nicht so stark gekühlt werden muss wie die anderen Vakzine, aber auch als weniger wirksam als andere Vakzine wie beispielsweise die von Biontech/Pfitzer oder Moderna. Von Anfang an hatte der Impfstoff einen schweren Stand. Von Impfstoff „zweiter Klasse“ war die Rede und dass er nur begrenzt gegen die Südafrika-Mutante des Corona-Virus wirke (auch GSCHWÄTZ berichtete darüber https://www.gschwaetz.de/2021/02/26/lehrer-bekommen-keinen-impfstoff-zweiter-klasse-betont-das-regierungspraesidium-baden-wuerttemberg/).

Debatte über Sicherheit des Impfstoffs

Zudem war das Vakzin in Deutschland anfänglich lediglich für 18- bis 64-Jährige zugelassen, denn für ältere Menschen habe es keine ausreichenden Studien gegeben. Die Ständige Impfkommission (Stiko) war hier nicht der EMA gefolgt, die AstraZeneca auch für ältere Menschen empfohlen hatte (https://www.ema.europa.eu/en/news/ema-recommends-covid-19-vaccine-astrazeneca-authorisation-eu). Das warf natürlich Fragen auf, weil zur Risikogruppe vor allem über 80-Jährige gehören, die eigentlich zuerst geimpft werden sollen. Eine Debatte über die Sicherheit des Impfstoffs begann. Pflegekräfte, die bevorzugt mit dem Impfstoff versorgt werden sollten, sollen das Angebot reihenweise abgelehnt haben.

Neue Studiendaten

Erst Anfang März revidierte die Stiko ihre Einschätzung und gab den Impfstoff auch für über 65-Jährige frei. Auf der Homepage des Robert Koch-Insituts heißt es, dass diese Entscheidung „auf einer intensiven Analyse und Bewertung von neuen Studiendaten, die erst innerhalb der vergangenen Tage als Vorab-Publikationen verfügbar wurden“, beruhe (https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/AstraZeneca-Impfstoff.html). Daten aus England und Schottland würden die Wirksamkeit „eindrücklich belegen“. Die Stiko empfiehlt zwei Impfungen mit dem AstraZeneca-Vakzin, wobei der Abstand zwischen beiden Gaben „möglichst zwölf Wochen“ betragen solle.

„Diese Entscheidung ist eine fachliche und keine politische“

„AstraZeneca wird in vielen Ländern der Welt millionenfach verimpft“, sagte Minister Spahn in seinem Statement vor der Presse. Doch da für ihn immer klar gewesen sei, „dass diese Entscheidung eine fachliche und keine politische“ sei, folge er der Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts. Nun müsse auch die Frage geklärt werden, „ob der Nutzen der Impfung größer ist als mögliche Risiken“. „Diesen Prozess der Prüfung warten wir jetzt ab“.




Keine Terminabsagen im KIZ Öhringen

Im Kreisimpfzentrum Öhringen können auch nach der Entscheidung des Bundes, den Impfstoff von AstraZeneca vorerst nicht mehr zu nutzen, alle für das kommende Wochenende geplanten Impftermine stattfinden, teilt das Landratsamt Hohenlohekreis mit. Diejenigen, die bereits einen Termin im Zeitraum von Freitag, den 19. März, bis Sonntag, den 21. März 2021, gebucht haben und AstraZeneca erhalten sollten, erhalten stattdessen den Impfstoff von Biontech. Diese Vorgehensweise für das kommende Impfwochenende sei auch mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg abgestimmt, heißt es in der Pressemitteilung.

Vorerst keine neuen Termine

„Wir können die Lücke, die die Aussetzung des AstraZeneca-Impfstoffes nun verursacht, mit dem Biontech-Impfstoff schließen. Das bedeutet erst einmal, dass die Menschen ihre Termine am kommenden Wochenende nicht stornieren müssen. Wie es insgesamt mit dem Impfgeschehen weitergeht, wird sich in den nächsten Tagen zeigen“, erklärt Mike Weise, Leiter des KIZ Öhringen. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch, dass für die Wochen danach vorerst keine neuen Termine vergeben werden, bis die Entscheidung über die weitere Nutzung von AstraZeneca gefallen ist beziehungsweise neue Impfstoffe verfügbar sein sollten.

Rund 4.000 AstraZeneca-Dosen bereits verimpft

Im KIZ Hohenlohekreis wurden bislang rund 4.000 Dosen des Impfstoffes von AstraZeneca verabreicht, für die kommenden drei Wochen waren weitere rund 1.900 Termine vorgesehen. Am vergangenen Wochenende Freitag, den 12. März, bis Sonntag, den 14. März, wurden im Kreisimpfzentrum Öhringen insgesamt rund 3.050 Impfdosen verabreicht.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Lehrer:innen bekommen „keinen Impfstoff zweiter Klasse“, betont das Regierungspräsidium Baden-Württemberg

„Ab sofort beginnen AstraZeneca-Impfungen in den Impfzentren“, titelte das Regierungspräsidium in Baden-Württemberg am 20. Februar 2020. Da es mittlerweile immer mehr Kritik an diesem Impfstoff gibt, unter anderem wegen starken Nebenwirkungen und vermeintlich verminderter Schutzwirkung, insbesondere hinsichtlich der Virusmutationen hat das Regierungspräsidium auf seiner Internetseite in einer Überschrift noch einmal direkt betont: „AstraZeneca ist kein Impfstoff zweiter Klasse.“

Lehrer:innen werden bei den Impfungen nun vorgezogen in Baden-Württemberg

450.000 Impfdosen von AstraZeneca erwartet die baden-württembergische Regierung bis Mitte März 2021. Diese sollen nun insbesondere auch an Lehrer:innen verimpft werden: „Damit können wir mehr Menschen ein Impfangebot machen. Lehrkräfte sowie Erzieher:innen sollen in die zweite Impfpriorisierung vorgezogen und zeitnah geimpft werden.“

450.000 Impfdosen sollen verimpft werden

Pflegekräfte bei ambulanten Pflegediensten, medizinisches Personal sowie Ärzt:innen, die in Corona-Schwerpunktpraxen arbeiten oder Pflegeheime betreuen, sind aktuell schon in der ersten Priorität impfberechtigt. Weil der Impfstoff bisher zu knapp war, konnten einige von ihnen bisher noch keine Impftermine vereinbaren. Das ändert sich jetzt mit dem Impfstoff von AstraZeneca, so das Regierungspräsidium.

Durch die 450.000 Impfdosen könne sich nun jeder, der in die erste Impfkategorie falle, impfen lassen – allerdings nur im Alter von 18 bis 64 Jahren. Viele Bürger, die in die erste Impfkategorie fallen, sind ist allerdings über 80 Jahre und somit für diesen Impfstoff nicht geeignet. Ob diese Alterseingrenzung mit den hohen Nebenwirkungen zu tun hat, ist bislang nicht bekannt. Als offizieller Grund wird darauf verwiesen, dass es bislang noch keine hinlänglichen Studien bezüglich älterer Menschen gäbe.

Nicht ohne Grund wird AstraZenaca derzeit nur für Menschen ab 18 bis 64 Jahren empfohlen

Warum es angesichts dessen, dass die älteren Menschen als höchste Risikogruppe als erstes geimpft werden sollen, genau diesbezüglich keine hinlänglichen Studien bei AstraZeneca gibt, ist mehr als fraglich.

Voraussichtlich Anfang/Mitte März 2021 kann in Baden-Württemberg laut dem Regierungspräsidium damit begonnen werden, Impfberechtigte im Alter von 18 bis 64 aus der zweiten Priorität zu impfen. Das sind zum Beispiel Haus- und Zahnärzte, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen Infektionsrisiko sowie Personen mit einer geistigen Behinderung oder mit Trisomie 21. In Baden-Württemberg werden außerdem Lehrer:innen sowie Erzieher:innen bei den Impfungen vorgezogen und in die zweite Priorisierungsstufe eingruppiert.

„Beträchtliches Risiko, sich anzustecken“

„Pflegekräfte und Ärzt:innen leisten in dieser Pandemie Großartiges. Sie gehen in Ihrer Arbeit oft bis an die Belastungsgrenzen und auch darüber hinaus, oft verbunden mit einem beträchtlichen Risiko, sich selbst anzustecken. Ich bin sehr froh, dass wir den Unter-65-Jährigen aus diesen Berufsgruppen nun deutlich schneller ein Impfangebot machen können als bisher gedacht“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Gesundheitsminister Manne Lucha warnt davor, AstraZeneca schlechtzureden

Der Gesundheitsminister warnte zugleich davor, den Impfstoff von AstraZeneca schlechtzureden: „AstraZeneca ist genauso geeignet die Pandemie zu bekämpfen wie die beiden andern Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna. Auch der Impfstoff von AstraZeneca verhindert, dass Menschen nach einer Corona-Infektion einen schweren oder tödlichen Verlauf erleiden – und darum geht es bei einer Impfung. Alle drei Impfstoffe haben ein umfangreiches Zulassungsverfahren durchlaufen. Von der STIKO wird der Impfstoff von AstraZeneca wie die beiden anderen als wirksamer Impfstoff empfohlen. Klar ist also: AstraZeneca ist kein Impfstoff zweiter Klasse, im Gegenteil. Ich habe kein Verständnis, wenn sich Menschen damit nicht impfen lassen wollen.“

„Habe kein Verständnis dafür“

Die vereinzelt auftretenden Nebenwirkungen wie Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und Krankheitsgefühle würden auch bei anderen Impfungen auftreten  – und sie zeigen, dass der sich Körper nach einer Impfung aktiv eine Immunantwort erarbeitt. Symptome wie Kopfschmerzen oder Fieber entsprächen auch ganz dem, was bereits in Studien publiziert wurde.

Die nächsten Wochen werden im Ländle die Bürger mit AstraZeneca geimpft

Der Impfstoff von AstraZeneca werde ab sofort in den Kreisimpfzentren und den Zentralen Impfzentren zur Verfügung stehen. Die Terminvergabe für die Berechtigten unter 65 erfolgt dabei zentral über die Hotline 116 117 sowie vor allem über Impfterminservice.de. Aufgrund der großen Menge an AstraZeneca werden in den nächsten Wochen viele Termine verfügbar sein.

Was ist beim Impftermin mitzubringen?

Die Mitarbeiter:innen  brauchen für den Impftermin eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Diese ist der Nachweis über ihre Impfberechtigung. Vorlagen dafür gibt es in auf den Seiten der Landesregierung: FAQs zur Corona-Impfung unter „Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“

Seit dem 20. Februar 2021 sind folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren aus der Piorität 2 der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen der Priorität 1 der Corona-Impfverordnung des Bundes impfberechtigt:

  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen. Dazu gehören:
    • Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z.B. Physio-, Ergotherapie, Podologie).
    • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt.
    • Abstrichzentren mit Patientenkontakt.
    • Personal des öffentlichen Gesundheitsdiensts mit Patientenkontakt.
    • Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern.
    • Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie.
    • Personal in der stationären Suchtbehandlung und -rehabilitation.
    • Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
    • Demenz: Grundsätzlich über Impfungen nach Priorität 1 gemäß § 2 Corona-Impfverordnung in Pflegeheimen abgedeckt.
    • Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe, sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe.
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind etwa auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist zu beachten: Lehrer:innen und Lehrer, Erzieher:innen sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Das Land nutzt hier das System des Bundes und ist darauf angewiesen, dass der Bund die Texte des Buchungssystems ändert. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Die so gebuchten Termine sind gültig. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.




An diesem Wochenende rund 1.250 Zweitimpfungen in Öhringen

Kreisimpfzentrum Öhringen wieder in Betrieb

Bald auch der teilweise umstrittene Impfstoff AstraZeneca im Einsatz

An diesem Wochenende ist das Kreisimpfzentrum Öhringen zum fünften Mal geöffnet. Bis einschließlich Sonntag, den 21. Februar 2021, werden insgesamt rund 1.250 Erst- und Zweitimpfungen mit Impfstoff von BioNTech durchgeführt. Weiterhin werden ausschließlich Personen der Gruppe 1, also höchster Priorität laut Impfverordnung des Bundes, geimpft. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.

Ab dem kommenden Wochenende wird auch der Impfstoff AstraZeneca im Kreisimpfzentrum Öhringen verwendet. Die ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts empfiehlt diesen Impfstoff nur für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren. Termine für die AstraZeneca-Impfung werden heute freigeschaltet und können nur an die genannte Personengruppe vergeben werden.

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat laut eigenen Angaben nach wie vor keinerlei Einfluss auf die Terminvergabe. Diese ist Sache des Landes Baden-Württemberg und kann entweder über die Telefonnummer des Landes unter 116 117 oder über die zentrale Online-Plattform www.impfterminservice.de erfolgen. Bei der Buchung über das Internet ist darauf zu achten, den Prozess ganz bis zum Ende durchzuführen, bis eine Terminbestätigung per E-Mail versendet wird.