Stundenlohn von 3,16 Euro – Lohnt sich arbeiten überhaupt noch?
Rita* ist 34 Jahre alt, wohnt im Kochertal, und ist alleinerziehende Mutter eines achtjährigen Sohnes. Sei geht arbeiten und bekommt finanzielle Unterstützung vom Staat. Die Bundesagentur für Arbeit errechnet ihr als Regelbedarf 712 Euro monatlich. 416 Euro für Rita und 296 Euro für ihren Sohn. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt in Ritas Fall 49,92 Euro. Dazu kommen die Grundmiete und die Nebenkosten für die beiden mit 475 Euro. Somit hat Rita einen Gesamtbedarf von 1.237,52 Euro zur Verfügung. Zusätzlich hat sie einen Job.
„Ich möchte meinem Sohn ein Vorbild sein und bin vormittags, während er in der Schule ist, als Reinigungskraft arbeiten“, erzählt Rita. In ihrem Job verdient sie 650 Euro netto. Auf ihren Verdienst bekommt sie einen Freibetrag von 237,50 Euro, somit werden ihr 412,50 Euro als Einkommen angerechnet. „Der Grundfreibetrag ist 100 Euro hoch. Zusätzlich werden nach Abzug des Grundfreibetrages noch 20 Prozent des Einkommens als Freibetrag angerechnet“, erklärt Petra Fischer von der Bundesagentur für Arbeit. Für Ritas Gesamteinkommen fließen auch der Kindesunterhalt und das Kindergeld mit ein. Somit hat sie ein Gesamteinkommen von 807,50 Euro. Zieht man nun das Gesamteinkommen vom Gesamtbedarf des Zwei-Personen- Haushaltes ab, erhält Rita von der Bundesagentur für Arbeit monatlich einen Betrag von 430,02 Euro auf ihr Konto. Ihr Lohn, der Kindesunterhalt, das Kindergeld und die Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit ergeben zusammen 1.475,02 Euro. Sie zahlt 615 Euro Miete und ihre Monatsfahrkarte zur Arbeit kostet 86 Euro. Zieht man die Beträge ab, bleiben ihr im Monat 774,02 Euro für sich und ihr Kind zum Leben.
Die Krux: Dadurch dass Rita soziale Unterstützung bekommt, darf sie von ihrem Verdienst nur 237,50 Euro von 650 Euro behalten. Wenn man dieses Gehalt auf die geleisteten Arbeitsstunden umrechnet, bleibt ein Stundenlohn von gerade mal 3,16 Euro.
Lieber zu Lidl als zum Tafelladen
„Die meisten Kleidungsstücke kaufe ich im DRK-Kleiderladen in Künzelsau. Das ist ein Second-Hand-Laden für Kleidung. Da bekomme ich Hosen für unter zehn Euro. Manchmal hängt an einer Jeans sogar noch das Etikett dran, auf dem der Ladenpreis steht. Ich habe mal eine Jeans, die scheinbar 120 Euro gekostet hat, für vier Euro im DRK-Kleiderladen gekauft“, so die 34-Jährige.
„Ich frage mich auch jeden Tag: Lebe ich für den Moment oder lege ich Geld auf die Seite? Aber dann entscheide ich mich meist, das Geld für meinen Sohn zu investieren. Er hat zwar nicht immer das Neueste vom Neusten, aber ich gebe mein Bestes.“
„Mitarbeiter der Agentur für Arbeit nicht immer feinfühlig“
Mit dem zur Verfügung stehenden Geld kommt sie ganz gut zurecht. Sie kauft ihre Lebensmittel nicht bei der Tafel ein, denn: „Ich brauch‘ das nicht. Lidl und Netto sind auch günstig und wenn man darauf achtet, was gerade im Angebot ist, kann man da auch viel Geld sparen.“ Ihr Sohn isst in der Schule zu Mittag. Das Mittagessen dort kostet drei Euro. „Dieses Geld muss ich vorstrecken. Die Agentur für Arbeit übernimmt zwei Euro und den einen Euro muss ich selbst zahlen. Dafür muss ich natürlich einen Antrag ausfüllen, meine Lohnabrechnungen einreichen, meine Kontoauszüge und meine Kundeninformationen meiner Bank offenlegen und einen Nachweis der Unterhaltszahlung vorlegen. Alles ist immer mit sehr viel Bürokratie verbunden und die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit gehen nicht immer feinfühlig mit einem um.“
Nach dem Frauenhaus wieder von Null angefangen
Susanne* packte nur das Nötigste ein und floh mit ihren vier Kindern vor ihrem Mann. Sie kam ins Frauenhaus Hohenlohe. Das Frauenhaus ist aber nur eine kurze Zwischenstation, denn sie muss sich ein neues Leben aufbauen. In Künzelsau, wo sie niemanden kennt. Sie braucht eine Wohnung, in der fünf Personen Platz finden. Die Wohnung muss eingerichtet werden und sie und die Kinder benötigen Kleidung. Das Jobcenter unterstützt sie – bis zu einem gewissen Grad. Für alles, was sie für den Neustart benötigt, bekommt sie einen Betrag zur Verfügung gestellt. Eine Sitzgelegenheit für das Wohnzimmer darf bis zu 105 Euro kosten. Für Töpfe, Geschirr, Gläser, Besteck, Pfanne, Geschirrtücher, Abfalleimer, Besen und alle nichtelektrischen Küchengeräte bekommt sie für ihren Fünf-Personen-Haushalt 157 Euro. Für die Waschmaschine darf Susanne 260 Euro ausgeben. Vier Matratzen für insgesamt 266 Euro, ein Kinderbett für 40 Euro, fünf Decken und Kissen für 200 Euro. Die Bettwäsche dazu bis zu 100 Euro.
„Als ich Gardinen kaufen wollte, musste ich erst zum Hela in Künzelsau und mir schriftlich ein Angebot holen, das nur ein paar Tage gültig ist. Dann muss ich zum Jobcenter und das Angebot dort abgeben. Wenn man im Jobcenter länger für die Bearbeitung braucht, muss ich nochmal zum Hela und mir nochmal ein schriftliches Angebot zu demselben Produkt geben lassen. Nach dem dritten Mal denken die Verkäufer dort bestimmt auch, dass ich komisch bin oder sie ärgern will. Aber was soll ich tun?“, erzählt Susanne etwas beschämt.
200 Euro für Kleidung für vier Personen
Da Susanne bei ihrer Flucht nicht kofferweise packen konnte, benötigten sie und ihre Kinder auch Kleidung. „Wir haben insgesamt 200 Euro für uns vier und 55,50 Euro für mein Baby für Kleidung bekommen. Man hat mir aber erst einmal Vorwürfe gemacht, wieso ich nicht mehr von zu Hause mitgenommen hatte und nur mit einer Tasche los bin“, so die 39-Jährige.
„Ein Computer ist kein notwendiger Bedarf“
Susanne muss sich viel vom Mund wegsparen: „Meine Tochter braucht für die Schule eigentlich einen Computer. Der ist aber teuer. Natürlich habe ich nach einem Zuschuss gefragt. Die Antwort war aber: Nein.“ In dem Schreiben hießt es: Leider handelt es sich bei einem PC nicht um einen notwendigen Bedarf im Sinne des SGB II (nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch).

Wer Anspruch auf staatliche Unterstützung hat, sollte sich optimalerweise gut auskennen im Paragrafendschungel.
Foto: lmago
Caritas spendete ihr 200 Euro
Als Susannes zweite Tochter zur Reha musste, bekam sie eine Liste, auf der stand, welche Kleidungsstücke und wie viele von den einzelnen Kleidungsstücken ihre Tochter mitbringen solle. „So viele Klamotten hatten wir nicht. Sie brauchte eine Regenjacke und so vieles mehr. Für die Zusatzkleidung kam das Jobcenter nicht auf. Ich habe dann bei der Caritas angefragt. Die hatten leider keine passende Kleidung, aber sie haben mir 200 Euro gespendet, damit ich die Kleidung kaufen konnte“, berichtet die vierfacher Mutter. Ein großes Lob für die Mutter ist, wenn ihre Kinder erzählen, dass ihre Mitschüler kaum glauben können, dass sie Hartz IV beziehen, „weil sie ja alles haben.“ Zumindest schaut es nach außen so aus. So eine Außenwirkung ist Susanne lieber. Besser als: „Schaut mal, die haben wenig Geld zur Verfügung Geld.“
Aussicht auf bessere Zeiten
„Ich habe nächste Woche ein Probearbeiten als Reinigungskraft“, freut sich Susanne. Das Problem: Der Job ist abends. „Ich habe hier keine Familie, aber mittlerweile Freunde, auf die ich mich verlassen kann. Somit kann ich ein paar Stunden arbeiten gehen. Meine Freundin passt in dieser Zeit auf meine Kinder auf. Sie arbeitet vormittags. Ich habe ihre Kinder, wenn Ferien sind. Man muss sich arrangieren und sich gegenseitig helfen.“
*Namen wurden von der Redaktion geändert
Das Jobcenter zahlt die staatliche Unterstützung an die Betroffenen aus.
Hartz IV-Bezieher in Hohenlohe
Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage hat uns Petra Fischer von der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofshim einige Fragen zu Hartz IV beantwortet.
GSCHWÄTZ: Wie hoch ist der aktuelle Harz-IV-Betrag im Hohenlohekreis?
Fischer: Für einen alleinstehenden Empfänger von Arbeitslosengeld-zwei-Leistungen liegt der monatliche Satz bei 416 Euro. Für volljährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft liegt der Satz bei 374 Euro. Kinder bis fünf Jahre erhalten 240 Euro monatlich. Für Kinder von sechs bis 14 Jahren liegt der Satz bei 296 Euro. Bei Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren liegt er bei 316 Euro.
GSCHWÄTZ: Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Schulmaterial?
Fischer: Insgesamt 100 Euro: zum Schuljahresbeginn zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro.
GSCHWÄTZ: Wie viele Harz-IV-Empfänger hat der Hohenlohekreis?
Fischer: Der Stand im Mai 2018 liegt bei 2.510 Regelleistungsberechtigten.
GSCHWÄTZ: Wie viele erwerbstätige Leistungsbezieher hat der Hohenlohekreis?
Fischer: Erwerbstätige, erwerbsfähige Leistungsbezieher gibt es, laut dem Stand von Februar 2018, 460 im Hohenlohekreis.