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„Niemand möchte, dass es nur noch Discounter gibt und die Innenstädte sterben“

Die FDP-Fraktion im Regionalverband Heilbronn-Franken spricht sich für die Gleichbehandlung zwischen Discountern und dem Einzelhandel und Fachgeschäften bei der Öffnung und Warenangeboten aus, heißt es in einer Pressemitteilung. Dass Discounter gerade massiv Waren aus dem Nicht-Lebensmittel-Bereich verkaufen dürfen, Einzelhandels- und Fachgeschäfte aber weiter geschlossen bleiben müssen, bemängelt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Kreisrat Michael Schenk: „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass Discounter alles Mögliche verkaufen dürfen, aber der Einzelhandel und die Fachgeschäfte geschlossen sein müssen. Auch diese Geschäfte würden die notwendigen COVID19-Abstände und Hygienevorschriften einhalten können“.

Verweis auf die Corona-Verordnung

Für die FDP Fraktion im Regionalverband Heilbronn-Franken steht der Gesundheitsschutz an erster Stelle, doch sie fordert: „Sobald es die Pandemielage zulässt, sollte die Landesregierung einen Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz und einem fairen Wettbewerb ermöglichen.“
Die Fraktion zitiert dafür die gültige Verordnung vom 01.02 2021: „Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht nach Satz 2 gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent beträgt. Diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen.“

„Dies ist mit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft nicht zu vereinbaren“

Diese Regelung schade nach Meinung der FDP-Fraktion dem Einzelhandel und den Fachgeschäften massiv. Hier müsse es schnell zu einer Neuregelung kommen. So dürfen Discounter zum Beispiel weiterhin Blumensträuße verkaufen, Blumenläden und Gärtnereien müssen geschlossen bleiben. „Niemand will, dass es nur noch Discounter gibt, die mithilfe der Randsortiment-Verordnung zulasten des geschwächten Einzelhandels von der jetzigen Situation der Wettbewerbsverzerrung profitieren. Dies ist mit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft nicht zu vereinbaren“, so die FDP-Räte. Sie empfehlen auch die Nutzung des reichhaltigen Angebots vieler Gastronomiebetriebe in unserer Region im Verkauf außer Haus.

Quelle: Pressemitteilung der FDP Fraktion im Regionalverband Heilbronn-Franken

 




1.500 Euro geschenkt? Appell an die Landesregierung

Der Senat der Hochschule Heilbronn (HHN) appelliert laut einer Pressemitteilung an das Wissenschaftsministerium und die Landesregierung, in Anbetracht der besonderen finanziellen Notlage und der zu erwartenden Nachwirkungen für die Non-EU-Studierenden in der Corona-Krise, die Studiengebühr in Höhe von 1.500 Euro pro Semester für das laufende Sommersemester (SS) und das Wintersemester (WS) 2020/21 auszusetzen.

Sonderweg in Baden-Württemberg

Seit dem Jahr 2017 erhebt das Land Baden-Württemberg (als einziges Bundesland in Deutschland) von internationalen (Nicht-EU) Studierenden eine Studiengebühr in Höhe von 1.500,- Euro pro Semester. Wie es in der Mitteilung weiter heißt, hätten sich die beiden Leitungsgremien der Hochschule Heilbronn – Senat und Hochschulrat – vor der geplanten Einführung in einem Appell an die Landesregierung vor allem aus entwicklungspolitischen Gründen und im Sinne der Bildungsgerechtigkeit gegen diesen baden-württembergischen Sonderweg ausgesprochen und auch vor den Folgen im Hinblick auf die Internationalisierungsziele der HHN gewarnt.

Zahl der Studierenden aus Nicht-EU-Ländern sinkt um 53 Prozent

Diese Befürchtungen seien nach Auswertung der Fakten nicht nur bestätigt, sondern noch übertroffen worden: Vor Einführung der Studiengebühren waren im Jahr 2017 an der Hochschule Heilbronn insgesamt 326 Studierende aus Nicht-EU-Ländern immatrikuliert – seit Einführung der Studiengebühren ist diese Zahl auf aktuell 153 immatrikulierte Studierende gesunken, was einen Rückgang um 53 Prozent bedeutet. Dass insbesondere Studierende aus den ärmsten Ländern der Welt betroffen sind, wird am Beispiel des Entwicklungslandes Kamerun – jahrelang die zahlenmäßig größte Ländergruppe an der HHN – besonders deutlich – hier ist sogar ein Rückgang um 75 Prozent seit der Einführung der Studiengebühren bis heute zu verzeichnen. Das heißt in absoluten Zahlen: von 121 Studierenden 2017 auf 31 Studierende im Jahr 2020.

Prekäre finanzielle Lage

Die Folgen der Corona-Epidemie und der damit einhergehenden globalen Finanzkrise treffen die internationalen Studierenden – und wie oben dargelegt in besonderem Maße diejenigen aus Entwicklungsländern – besonders hart. Diese Studierenden – weit weg von ihren Familien, sozialen Netzwerken und organisierten Hilfen – waren bisher in hohem Maße auf schlecht bezahlte Mini-Jobs angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Aufgrund der Arbeits-und Bewegungseinschränkungen haben die meisten ihr ohnehin geringes Einkommen, zum Beispiel bei Jobs in der Gastronomie, verloren. Beim Wegfall dieser Beschäftigungsverhältnisse können sie auf keine sozialen Sicherheitsstrukturen zurückgreifen, weil diese in ihren Herkunftsländern häufig nicht existieren. Wenn auch noch ihre Familien zu Hause aufgrund der Corona-Pandemie ihr Einkommen verlieren, fallen auch die familiären Hilfen weg. Die aktuelle Situation, die auch studienzeitverlängernde Auswirkungen haben kann, wird sich finanziell weit in das kommende Wintersemester erstrecken.

Zeichen der Solidarität

Die Studiengebühren in Höhe von 3.000 Euro pro Jahr belasten internationale Studierende – auch im Vergleich zu den übrigen Studierenden aus der EU – auf eine Weise, die von diesen als existentiell und strukturell diskriminierend empfunden wird. Der Senat appelliert deshalb an das Wissenschaftsministerium und die Landesregierung, in dieser Situation ein Zeichen der Solidarität und der Mitmenschlichkeit von weltoffenen Hochschulen gegenüber unseren internationalen Studierenden zu beschließen und die Studiengebühren für internationale (Nicht-EU) Studierende mindestens für das laufende Sommersemester 2020 und das WS 2020/21 auszusetzen. Antragsteller sind Roland Schweizer und folgende Mitunterzeichnern des Senats: Uwe Feder, Dr. Ruth Fleuchaus, Nina Bastian, Susanne Hannss, Dr. Elena Dickert, Dr. Sabine Boos, Dr. Rolf Bendl, Dr. Ansgar Meroth, Dr. Thomas Pospiech, Dr. Priska Jahnke sowie Dr. Martina Shakya.

Überbrückungsangebote der Bundesregierung

Auch die Mitglieder des Hochschulrates beobachten laut der Mitteilung seit der Schließung der Hochschulen die Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie. Die Situation vieler Studierender war beziehungsweise ist aufgrund verlorengegangener Einkommensquellen schwierig und auch prekär geworden. Sie begrüßen, dass es mittlerweile seitens der Bundesregierung Überbrückungsangebote gibt, auch wenn hier mehr erwartet wurde, und möchten das frühe und nachdrückliche Engagement der baden-württembergischen Wissenschaftsministerin ausdrücklich hervorheben. Umso unverständlicher war beziehungsweise ist das Festhalten an den Studiengebühren für internationale (Non-EU) Studierende. Die Mitglieder begrüßen, dass es auch hier mittlerweile ein Entgegenkommen gibt und die Hochschulen über den Verzicht auf einen Teil der Studiengebühren selbst entscheiden können.

Vollständiger Verzicht auf Studiengebühren

Dennoch unterstützen sie den Beschluss des Senats und fordern das Wissenschaftsministerium und die Landesregierung auf, ein Zeichen der Solidarität und der Mitmenschlichkeit gegenüber internationalen Studierenden zu zeigen und vollständig auf die Studiengebühren für das SS 2020 und das WS 2020/21 zu verzichten. Auch wenn erhebliche (finanzielle) Belastungen auf Baden-Württemberg aufgrund der Corona-Pandemie zukommen, sind die Mitglieder des Hochschulrats der Ansicht, dass Baden-Württemberg diese Belastungen leichter tragen könne als die Herkunftsländer der internationalen Studierenden. Die Entwicklung der Einnahmen aus den Studierendengebühren internationaler Studierender zeige, dass Baden-Württemberg eine hohe Reputation genießt. Ein vollständiger Verzicht könne dieses Ansehen nur verbessern.

Quelle: Mitteilung der Pressestelle der Hochschule Heilbronn