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Bildung in Zeiten von Corona

Der Landtagsabgeordnete Anton Baron lädt am Dienstag, den 02. Februar 2021, wieder zu einer Videoveranstaltung mit einem AfD-Fachpolitiker. Ab 20 Uhr diskutiert er mit dem Bildungsexperten der Landtagsfraktion und langjährigen Lehrer Dr. Rainer Balzer.

Die Zugangsdaten sind öffentlich auf Youtube und Facebook unter Anton Baron MdL einsehbar. Es wird um das aktuelle Thema „Bildung in Zeiten von Corona“ und um die bildungspolitischen Zielsetzungen der AfD gehen. Fragen an den Referenten können wieder an anton.baron@afd-bw.de mitgeteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Landtagsbüros von Anton Baron




Diskussion über Wirecard

Am Mittwoch, den 20. Januar 2021, lädt der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron zu einem Online-Neujahrsempfang mit dem nordrhein-westfälischen Bundestagsabgeordneten Kay Gottschalk, heißt es in einer Pressemitteilung. Auf Facebook und Youtube unter Anton Baron MdL ist die Diskussion ab 20 Uhr per Video zu verfolgen. Fragen können an anton.baron@afd-bw.de gestellt werden.

Nach einer kurzen Einführung zu Themen der Landtagswahl soll es um das Agieren von CDU und SPD im Wirecard-Skandal gehen. Kay Gottschalk ist Vorsitzender des Wirecard-Untersuchungsausschusses.

Quelle: Pressemitteilung des Landtagsbüros von Anton Baron




ifo-Institut: „Die befristete Mehrwertsteuersenkung ist die ungenaueste finanzpolitische Maßnahme in einer solchen Krise, die man sich überhaupt nur denken kann.“

Als Teil eines Corona-Konjunkturpakets beschlossen Bundestag und Bundesrat, die Mehrwertsteuer im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31.Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 Prozent auf 5 Prozent herabzusetzen. „Ziel ist es, die Bürger:innen zu entlasten und zugleich die Binnennachfrage zu beleben“, so die Regierung. Eine Maßnahme also, die einerseits dem Endverbraucher zu mehr Kaufkraft verhelfen sollte, andererseits auch dem Einzelhandel zu mehr Umsatz in der Krise verhelfen sollte. Die Wirtschaftsexperten der Regierung gingen von einem Kaufkrafteffekt in Höhe von 20 Milliarden Euro aus.

Teure Umstellung von Kassen- und IT-Systemen

Doch schon die kurzfristige Umsetzung dieser Maßnahme war teuer: Allein die Umstellung der Kassen- und EDV-Systeme kostete Geld, das Statistische Bundesamt schätzt einen Aufwand von bundesweit 240 Millionen Euro. Übrigens entsteht dieser Aufwand auch für Firmen, die nicht an Endverbraucher verkaufen und daher die Mehrwertsteuer zwar auf der Rechnung ausweisen, aber nicht wirklich einziehen.

Unterschiedliche Handhabung bei den einzelnen Händlern

Sehr unterschiedlich auch die Umsetzung in den Geschäften: einige wechselten alle Preisschilder aus, andere ließen die Preise am Regal gleich und verrechneten einen Bonus an der Kasse – ein guter Trick, müssen sie doch nach Ablauf der Senkung die Preise am Regal nicht erhöhen. Andere änderten die Endkundenpreise gar nicht und strichen die Steuerdifferenz ein, das war von der Regierung als Stützungsmaßnahme explizit vorgesehen.

„Die befristete Mehrwertsteuersenkung ist die ungenaueste finanzpolitische Maßnahme in einer solchen Krise, die man sich überhaupt nur denken kann.“

Eine Studie des ifo-Instituts ergibt nun, dass der Effekt der Mehrwertsteuersenkung nicht bei den erhofften 20 Milliarden Euro, sondern nur bei 6,3 Milliarden Euro liegt. Und durch die Schließungen im Weihnachtsgeschäft ist auch dieser Umsatz nicht beim lokalen Einzelhandel und der lokalen Gastronomie angekommen, sondern zu einem großen Maß beim Internethandel. Möbelhäuser und Elektrohandel konnten einen Mehrumsatz verbuchen, da die Kunden die eine oder andere langfristige Investition vorgezogen haben. Autohäuser verloren eher, da die Firmenkunden, die mehr als 50 Prozent der Neuwagen kaufen oder leasen, eher zaghaft in neue Geschäftsfahrzeuge investieren wollten. Ein Teil der Maßnahme verpuffte sicherlich auch dadurch, dass die Verbraucher aufgrund Einnahmeausfällen oder der generellen Unsicherheit gar nicht konsumwillig waren. Und im Handwerk konnte größtenteils kein Mehrumsatz generiert werden, da die Handwerksbetriebe generell gut ausgelastet sind. Der Vizepräsident des ifo-Instituts, Oliver Holtemöller, sagt daher drastisch: „Die befristete Mehrwertsteuersenkung ist die ungenaueste finanzpolitische Maßnahme in einer solchen Krise, die man sich überhaupt nur denken kann.“

Daher schlug das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) einen anderen Weg vor, nämlich einen deutlich höheren Kinderbonus auszuzahlen. Die Idee war, dass dieses Geld sicherlich zum größten Teil direkt zu Konsumausgaben geführt hätte.

Preiseffekte 2021

Die ersten deutlichen Preiserhöhungen im Jahr 2021 sind schon sichtbar: Die Benzinpreise sind gestiegen, wenn auch nicht nur wegen der Mehrwertsteuer. Ob weitere Erhöhungen folgen werden, darüber streiten sich die Experten. Der Preiskampf der Discounter dürfte hier ausschlaggebend sein:  Erhöhen die Discounter die Preise nicht, kann auch der Wettbewerb die Preise nicht wirklich erhöhen. Der Trick der Discounter, die Regalpreise unverändert zu lassen und an der Kasse einen Rabatt einzuräumen, wird sich wohl auszahlen: Der Discounter-Kunde dürfte die höhere Mehrwertsteuer beim Einkauf größtenteils gar nicht realisieren. Insofern wird der Handel, der die Preise transparent angepaßt hatte und sie jetzt wieder erhöhen muß, einen hohen Kommunikationsbedarf zu seinen Kunden haben. Der Fachhandel vor Ort, der seit einigen Wochen geschlossen ist, wird sich gut überlegen, wie er wieder in den Markt zurückkommen will: Eine großflächige Preiserhöhung dürfte er gegen die ohnehin starke Konkurrenz im Versandhandel kaum durchsetzen können. Außerdem ist das Konsumverhalten der weiterhin vorsichtig, da sie durch Kurzarbeit und Angst vor Arbeitsplatzverlust nicht konsumwillig oder -fähig sind. Die Erwartung ist also die, dass die Mehrwertsteuer eingepreist wird, sonstige Preiserhöhungen aber erstmal nicht beim Verbraucher ankommen werden.

Schließungen im Einzelhandel zu erwarten

Ob der Facheinzelhandel es schaffen wird, überhaupt wieder konkurrenzfähig in den Markt zurückzukehren, steht auf einem anderen Blatt. Sicherlich wird es zu Schließungen kommen, die dann von Wirtschaftsexperten der Politik euphemistisch als „Marktbereinigung“ bezeichnet werden. Den Effekt dieser erwartbaren Schließungen kann heute noch niemand beziffern.

Erwartungen nicht erfüllt

Letzendlich dürfte die Mehrwertsteuersenkung nicht die Erwartungen der Politiker erfüllt haben. Zu vorsichtig waren die Konsumenten in Corona-Zeiten, dazu kommt die Corona-bedingten Schließung des Einzelhandels, der ja besonders von der Steuersenkung profitieren sollte.

Anton Baron (AfD) kritisiert Landesregierung

Der Landtagsabgeordnete Anton Baron (AfD) kritisiert daher die Landesregierung: Es „wurde deutlich, dass die Landesregierung auf Bundesebene nie Anstrengungen zu einer Beibehaltung der Mehrwertsteuersenkung vorgenommen hat“, denn „die Absenkung hätte nämlich aufgrund der von der Landesregierung in der Antwort zugegebenen Umstellungskosten von deutschlandweit 240 Millionen Euro erst bei einer längeren Beibehaltung tatsächlich signifikante positive Auswirkungen.“ Mit seiner Einschätzung „dabei wäre diese Maßnahme [die Mehrwertsteuersenkung, Anm. D. Red.] die denkbar zielgenaueste und unbürokratischste Hilfe für unsere Betriebe“ liegt er allerdings nicht auf der Linie der Wirtschaftsforschungsinstitute.

Text: Matthias Lauterer

 




Zurzeit 305 ausreisepflichtige Personen mit Duldung in Hohenlohe

Der Hohenloher Landtagsabgeordnete Anton Baron (AfD) hatte gemeinsam mit seinem Schwäbisch Haller Kollegen Udo Stein bei der baden-württembergischen Landesregierung eine kleine Anfrage zu aktuellen Asylzahlen in den Landkreisen Hohenlohe und Schwäbisch Hall eingereicht.

Thomas Strobl hat geantwortet

Die Zahlen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Personen mit sonstigem Asylstatus in den beiden Landkreisen seien bereits im März 2017 erfragt worden. Durch die vorliegende Kleine Anfrage sollen jetzt „einerseits die damals herausgefundenen Zahlen aktualisiert, andererseits aber auch weitere relevante Aspekte wie die Prävalenz einer Berufstätigkeit bei den thematisierten Personen abgefragt werden“, begründet Baron. Geantwortet auf die kleine Anfrage hat nun Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl für sein Ministerium sowie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium.

„Die Zahlen bei der vorläufigen Unterbringung sind seit Mitte 2018 weitgehend stabil“

Die nun vorliegenden Ergebnisse kommentiert Baron wie folgt: „Die Zahlen bei der vorläufigen Unterbringung sind seit Mitte 2018 weitgehend stabil, was jedoch einen konstanten Zustrom bedeutet. Hier liefert die Landesregierung auch die abgefragten Zahlen.“ Für andere Teilbereiche gelte das nicht: „Wegen eines angeblich zu hohen Verwaltungsaufwandes wird auf die Angabe von Zahlen zu Beschäftigung, Altersstruktur und Staatsbürgerschaft verzichtet“, monierte Baron. Die Zahl von über 1.000 ausreisepflichtigen, aber geduldeten Personen zeige laut dem AfD-Politiker, „dass bei weitem nicht alle als Asylbewerber ins Land gekommenen Personen eine Schutzberechtigung haben.“

Keine aktuellen Zahlen für November und Dezember 2020

Baron und Stein wollten von der Landesregierung unter anderem wissen, wie „sich die Belegung und die Kapazitäten bei Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern seit März 2017 jeweils monatlich entwickelt haben“. Der Innenminister fügte in seiner Antwort Tabellen bei, aus denen die Belegung sowie die Gesamtkapazität der Flüchtlingsunterkünfte der vorläufigen Unterbringung in Hohenlohe zu entnehmen sind. Im Vergleich zum März 2017 (Stand damals: 1.344 Gesamtkapazität bei 719 Personen Belegung) sank sowohl die Gesamtkapazität als auch die Belegung: auf 184 Plätze beziehungsweise 119 belegte Plätze im Oktober 2020 (Tabelle siehe unten).

„Grundsätzlich obliegt die Anschlussunterbringung den Kommunen“

„Grundsätzlich obliegt die Anschlussunterbringung gemäß dem baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) den Kommunen“, schreibt der Innenminister auf die Frage nach der Anzahl der Personen in der Anschlussunterbringung. „Die Daten werden von den betroffenen Gemeinden beziehungsweise Kreisen nicht statistisch erfasst und wurden mit hohem Aufwand einzeln erhoben.“ Danach würden sich in den Gemeinden im Hohenlohekreis aktuell 515 Personen in Unterkünften der Anschlussunterbringung befinden.

„Eine belastbare Aussage zur Anzahl der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung kann derzeit nicht getroffen werden.“

Auch zur Frage wie viele nicht geduldete ausreisepflichtige, geduldete ausreisepflichtige, subsidiär schutzberechtigte und asylberechtigte Personen sich in den Landkreisen Hohenlohe und Schwäbisch Hall befinden, fügt Strobl eine Tabelle bei. Er schreibt dazu: „Der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung liegt die Statistik des Ausländerzentralregisters zugrunde. Eine belastbare Aussage zur Anzahl der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung kann derzeit nicht getroffen werden.“ Dafür müsse zunächst das Ausländerzentralregister bereinigt werden, was aber noch nicht abgeschlossen sei. Laut der beigefügten Tabelle befinden sich in Hohenlohe zurzeit 305 ausreisepflichtige Personen mit Duldung, 211 subsidiär Schutzberechtigte sowie drei Asylberechtigte.

Keine statistische Erhebung zur Erwerbsarbeit

Auch zur Frage nach Geschlecht, Alter und Staatsbürgerschaft der Personen in vorläufiger Unterbringung konnte der Innenminister „keine belastbare Aussage treffen, da keine entsprechende statistische Erhebung erfolgt. Eine Auswertung würde eine Durchsicht aller Einzelfälle erfordern, was mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten sei.“ Ebenfalls nicht  erfasst wird laut Wirtschaftsministerium, wie viele der Personen zur Erwerbsarbeit berechtigt sind und wie viele davon berufstätig beziehungsweise arbeitslos sind. „Es erfolgt auch keine entsprechende statistische Erfassung über das Ausländerzentralregister.“ Ebenfalls verzichtet wird angesichts eines unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwands auf die Abfrage bei den zuständigen Behörden, wie sich die Asylsuchenden auf die jeweiligen Gemeinden der Landkreise verteilen: „In der Statistik des Ausländerzentralregisters erfolgt in Bezug auf die Art der Unterbringung keine und in Bezug auf den Aufenthaltsstatus keine gemeindescharfe Erfassung.“ Die Aufschlüsselung könne daher nur nach der Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörden in einer Tabelle erfolgen.

Im Hohenlohekreis gibt es in folgenden Gemeinden Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung: in Künzelsau zwei und jeweils eine Einrichtung in Kupferzell und Neuenstein.

Quelle: Landtagsbüro von Anton Baron

 

Die monatliche Entwicklung der Gesamtkapazität und der Belegung der Flüchtlingsunterkünfte der vorläufigen Unterbringung im Hohenlohekreis. Screenshot: GSCHWÄTZ

 

Dieser Aufstellung liegt die Statistik des Ausländerzentralregisters zugrunde. Screenshot: GSCHWÄTZ

 

Kommunen mit Unterkünften der vorläufigen Unterbringung im Hohenlohekreis. Screenshot: GSCHWÄTZ

 




„Gastronomie-Schließungen sind unverantwortlich“

Der Landtagsabgeordnete Anton Baron (AfD, Wahlkreis Hohenlohe) kritisiert im Rahmen einer Pressemitteilung die im Zuge des erneuten Lockdowns verordneten Schließungen in der Gastronomie scharf: „Das Robert-Koch-Institut hat festgestellt, dass die Gastronomie lediglich für verschwindend geringe 0,5 Prozent aller Ansteckungen verantwortlich ist. Das ist unwirksamer und unverhältnismäßiger Aktionismus auf dem Rücken unserer Gastwirte, die bereits im Frühling genug leiden mussten. Auch das Verbot touristischer Übernachtungen in Hotels ist zu monieren, da Abstandsregeln dort problemlos eingehalten werden können“, betont der Abgeordnete Baron.

Firma Rast und Ruh: Der OXN in Künzelsau hat wie alle anderen Gaststätten wegen Corona im November geschlossen. Foto: GSCHWÄTZ

Anton Baron. Foto: Landtagsbüro Anton Baron




FDP und AfD kritisieren Kupferzeller Netzbooster

Wie die FDP-Bundestagsabgeordnete und umweltpolitische Sprecherin der Partei, Judith Skudelny mitteilt, hat ihr die Bundesregierung auf entsprechende Anfrage mitgeteilt: „Bei der Auswahl des Standortes wurden insbesondere der mögliche Erkenntnisgewinn aus dem Pilotprojekt sowie dessen Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.“ Die Bundesregierung weiter: Der Netzbooster „ist eine Punktmaßnahme, keine Streckenmaßnahme“ und „Der geplante Netzbooster ist also nicht aus dem BBPIG herausgefallen.“

Skudelny dazu: „Die Antwort der Bundesregierung wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet. Sie vergibt damit die Chance, wichtige Informationen an die Betroffenen zu liefern. Ich werde daher gemeinsam mit der FDP-Bundestagsfraktion einen umfangreichen Fragenkatalog an die Bundesregierung stellen, um Licht ins Dunkle zu bringen.“

FDP-Kreisrat des Hohenlohekreises und Vorsitzender der FDP Hohenlohe Michael Schenk weiter: „Wir brauchen ein offenes und transparentes Verfahren. Vor allem muss die TransNet GmbH alle bisherigen Planung und die Frage zum tatsächliche geplanten Standort offenlegen.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron hat den in Kupferzell geplanten Netzbooster am Donnerstag im Landtag thematisiert: Laut Baron war Minister Untersteller „zwar auch nicht davon begeistert“, dass über den Netzbooster nicht im Bundestag abgestimmt wird. Baron weiter: „Untersteller sah jedoch gleichzeitig keinen Anlass, die Abläufe hier zu ändern. Grundsätzlich lobte er den Netzbooster überschwänglich. Dieser stünde für Versorgungssicherheit – diese war vor der irrationalen Energiewendepolitik jedoch niemals in Gefahr! Weiterhin betonte er, dass das Land Baden-Württemberg keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Firma TransnetBW habe. Diese befindet sich jedoch über die Konzernmutter EnBW zu fast 50 Prozent im Eigentum des Landes. Dass die Landesregierung hier die Verantwortung von sich weist, ist also gelebte Doppelmoral. Ich werde mich weiterhin gegen den Bau der Riesenbatterie in der Nähe von Wohnbebauungen einsetzen.“

Anton Baron. Foto: Landtagsbüro Anton Baron




Anton Baron fordert: Netzbooster muss vor den Bundestag

Der Landtagsabgeordnete Anton Baron (AfD, Wahlkreis Hohenlohe) nimmt in einer Pressemitteilung zu den Neuigkeiten um den Netzbooster in Kupferzell (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/08/28/transnet-kann-vorwuerfe-der-interessensgemeinschaft-nicht-nachvollziehen/) Stellung: „Dass diese gigantische Anlage ohne Einbindung des Bundestages installiert werden soll, ist ein Skandal. Mittels einer Kleinen Anfrage hatte ich die Angelegenheit ja bereits in den Landtag eingebracht und die Dimensionen aufgedeckt. Dass nun eine Debatte im Bundestag verhindert werden soll, nimmt dieser vor Ort ohnehin kritisch beurteilten Anlage ein weiteres Stück ihrer demokratischen Legitimation“. In Kupferzell selbst müsse der Druck auf Transnet zwingend noch weiter erhöht werden, damit der Konzern von den dortigen Netzboosterplänen Abstand nimmt, heißt es in der Pressemitteilung des AfD-Landtagsabgeordneten weiter. In dieser Gemeinde sei die landschaftliche Belastung durch erneuerbare Energien schließlich bereits jetzt überdurchschnittlich hoch.

Investitionskosten in Höhe von 188 Millionen Euro

Anton Baron hatte zu dem geplanten Netzbooster bereits eine Kleine Anfrage an die baden-württembergische Landesregierung eingebracht, in der er unter anderem nach den ungefähren Kosten, dem voraussichtlichen Baustart und den Gründen, warum ausgerechnet Kupferzell als Standort für den Netzbooster ausgewählt wurde, nachfragte. In der Antwort des Umweltministeriums von Anfang August heißt es unter anderem: „Gemäß dem von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 20. Dezember 2019 bestätigten Netzentwicklungsplan 2030, Version 2019 soll die Pilotphase der Netzbooster-Anlage am Standort Kupferzell (P430 M646) mit Inbetriebnahme bis zum Jahr 2025 beginnen“. Demnach sehe der Zeitplan der TransnetBW GmbH den Baubeginn spätestens ab Mitte 2023 vor. Außerdem rechne die TransnetBW GmbH für die Netzbooster-Anlage in Kupferzell mit Investitionskosten in Höhe von 188 Millionen Euro.

Standort in Kupferzell am geeignetsten laut dem Umweltministerium

Hinsichtlich der Standortwahl schreibt das Umweltministerium in seiner Antwort: „Unter mehreren untersuchten Standorten habe sich ein Standort im Raum Kupferzell aus netzplanerischer Sicht als am geeignetsten erwiesen. Die Netzbooster-Anlage könne hier einerseits eine besonders hohe Wirksamkeit zur Höherauslastung des Netzes entfalten. Zudem sei durch die Netzanbindung in Richtung Norden, Westen und Süden die Möglichkeit für ein Zukunftskonzept gegeben, in dem mehrere Anlagen zur Netzstabilisierung zusammenwirken“.

Quelle: Pressemitteilung des Landtagsbüros von Anton Baron

Anton Baron. Foto: Landtagsbüro Anton Baron




Falsch aufgestellte Ortsschilder

Der hohenlohische Landtagsabgeordnete Anton Baron (AfD) hatte laut einer Pressemitteilung nach einer Beschwerde eines Bürgers zu mutmaßlich falsch aufgestellten Ortsschildern eine Kleine Anfrage beim Regierungpräsidium Stuttgart eingereicht: „Sind sämtliche Ortsdurchfahrten im Wahlkreis Hohenlohe tatsächlich zwingend erforderliche Ortsdurchfahrten nach der Straßenverkehrsordnung?“.

Ortsschilder als Geschwindigkeitsbegrenzungen

Darauf hat Baron nun eine Antwort von Verkehrsminister Winfried Hermann erhalten, wie es weiter in der Mitteilung heißt: „In Weißbach geht es um einen Abschnitt der L 1045 auf Höhe der Ortschaft, in Künzelsau um die Tatsache, dass das Ortsschild in der Bahnhofstraße erst kurz vor der Einmündung in die B 19 steht. In beiden Fällen beurteilt auch die Landesregierung die Lage kritisch. Weiterhin mahnt sie explizit an, dass bei der Positionierung von Ortsschildern beabsichtigte Geschwindigkeitsbegrenzungen keine Rolle spielen dürfen“.

Bereits damals bemängelt

So schrieb Verkehrsminister Winfried Hermann in seiner Antwort bezüglich des Ortsschildes in Weißbach: „Der Standort der Ortstafeln der Landesstraße L 1045 auf der Höhe der Ortschaft Weißbach wurden bereits im Jahr 2018 anlässlich eines Ortstermins in anderer Sache überprüft. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte den rechtswidrigen Standort bereits damals bemängelt. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Hohenlohekreis hat die Versetzung dann auch 2019 innenliegend in die Einmündungen angeordnet, bisher aber von einer Umsetzung abgesehen. Das Landratsamt beabsichtigt zuvor zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus anderen Gründen möglich erscheint. Hierzu plant es eine Verkehrsbesprechung unter Beteiligung des Regierungspräsidiums. Diese wird voraussichtlich Anfang September stattfinden“.

Regierung möchte Verkehrsbesprechung abwarten

Bezüglich des Künzelsauer Ortsschildes heißt es von Seiten des Verkehrsministeriums: „Hinsichtlich des Standorts der Ortstafel in der Bahnhofstraße in Künzelsau ist aufgrund des Berichtes der Stadt Künzelsau davon auszugehen, dass die Ortstafel offensichtlich als geschwindigkeitsregulierendes Element anstelle eines VZ 274 StVO verwendet wird. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt Künzelsau beabsichtigt vor einer Versetzung der Ortstafel zunächst ebenfalls das Ergebnis einer Verkehrsbesprechung abzuwarten. Dabei soll geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zeichen 274 im Verlauf der Bahnhofstraße in Frage kommt“.

Anton Baron wolle sich nun laut der Pressemitteilung dafür einsetzen, dass die Ortsschilder entfernt beziehungsweise umgestellt werden, kündigte der Landtagsabgeordnete an.

Quelle: Kleine Anfrage an die Landesregierung Stuttgart; Pressemitteilung des Landtagsbüros von Anton Baron




Bußgeldverfahren eingestellt

Nachdem am Ostersonntag einige Bäckereien in Hohenlohe und ganz Baden-Württemberg geöffnet waren, urden Bußgeldverfahren eröffnet (GSCHWÄTZ berichtete). Der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron hatte daraufhin laut einer Pressemitteilung eine Kleine Anfrage zu der Thematik eingereicht und nun einen Brief vom Staatsministerium Baden-Württemberg erhalten, in dem es heißt, dass „alle Verfahren gegen die betroffenen Bäckereien eingestellt wurden“.

„Ich hatte nicht nur eine Kleine Anfrage zur Thematik eingereicht, sondern auch den Ministerpräsidenten bei dessen Hohenlohe-Besuch persönlich darauf angesprochen. Jetzt erreichte mich tatsächlich die Mitteilung einer Einstellung der entsprechenden Bußgeldverfahren im Wahlkreis Hohenlohe. Die Landesregierung gesteht also indirekt ihren Fehler ein. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, unsere Bäcker in dieser Angelegenheit unterstützt zu haben“, so Anton Baron, der auch handwerkspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion ist, in der Pressemitteilung.

Quelle: Pressemitteilung des Landtagsbüros von Anton Baron




„Alleine zu Wahlkreisangelegenheiten habe ich seit Beginn der Legislaturperiode 52 Kleine Anfragen und Anträge eingereicht, während es bei Herrn von Eyb gerade mal eine einzige derartige Initiative war“

Nach den Klimademos in Künzelsau stellte Anton Baron eine kleine Anfrage an des Stuttgarter Regierungspräsidium, genauer an das Kultusministerium inwieweit hier seitens des Schlossgymnasiums Künzelsau eine unrechtmäßige politische Beeinflussung von Schülern vorliege. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann sah in den Klimademos wichtige gesellschaftliche Themen. Daher läge auch keine unrechtmäßige politische Beeinflussung vor. Der CDU-Landtagsabgeordnete Arnulf von Eyb stellte sich daraufhin in einer Pressemitteilung schützend vor die Schule und lobte deren Engagement (wir berichteten).

„Man kann natürlich alle Probleme schönreden“

Nun geht die Diskussion in die nächste Runde. Der hohenlohische AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron reagiert auf die Kritik seines CDU-Wahlkreiskollegen Arnulf von Eyb mit Unverständnis. In einer Pressemitteilung heißt es: „Man kann natürlich alle Probleme schönreden, aber ich bin der Meinung, dass man als Politiker Missstände ansprechen muss. Und wenn Schüler politisch einseitig indoktriniert werden, erfüllt mich das als Demokrat in der Tat mit Besorgnis. Nichts anderes geschieht, wenn ein Projekttag mit einer Demonstration beendet wird. Ich schlage Schülern, Lehrern und Eltern mit meiner Kritik keineswegs ins Gesicht, wie der Kollege von Eyb behauptet. Vielmehr stelle ich mich damit schützend vor diejenigen, die sich von diesen Eingriffen in die politische Neutralität an Schulen diskriminiert fühlen und mich um Unterstützung gebeten haben.“ Weiter spricht Baron einen Punkt an, der sich nicht um die Klimademos dreht: „Alleine zu Wahlkreisangelegenheiten habe ich seit Beginn der Legislaturperiode 52 Kleine Anfragen und Anträge eingereicht, während es bei Herrn von Eyb gerade mal eine einzige derartige Initiative war“, betont der Abgeordnete Baron.

Wir haben das Regierungspräsidium gefragt, ob dieser Sachverhalt korrekt ist. Eine Antwort hierzu steht noch aus.

Arnulf von Eyb (CDU) bei den Kommunalwahlen im Landratsamt. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

Anton Baron (vorne) in einer Kreistagssitzung. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv