Höhere Beiträge für Kindertagesbetreuung
Bei der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistags am Dienstag, den 23. November 2021, stimmte das Gremium der Anpassung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege zu. „Die Elternbeiträge müssen in der Kindertagespflege turnusgemäß fortgeschrieben werden“, sagte Marion Bringezu vom Landratsamt Hohenlohekreis, die die Zahlen vorstellte. Dies sei zum letzten Mal zum 01. September 2018 geschehen. Der Kostenbeitrag der Eltern wird anhand der Anzahl der Kinder und Betreuungsstunden errechnet. „Eine Anhebung ergibt sich sowohl für den Bereich der U3-Kinder als auch der Ü3-Kinder, da die Beitragssätze für Kinderkrippen und Regelkindergärten infolge Personal- und Sachkostensteigerungen entsprechend angestiegen sind“, hieß es in der Beschlussvorlage.
Die durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit betrage pro Kind rund 20 Stunden. Der Jugendhilfeausschuss rechnet durch die Anpassung der Kostenbeiträge je Betreuungsstunde mit einer Erhöhung der Erträge von rund 38.000 Euro im Jahr.
Keine Erhöhung für Familien mit vier oder mehr Kindern
Die Erhöhungen betragen zwischen zehn und 15 Cent je Stunde und Kind. Bei Kindern unter drei Jahren gestalten sich die Beiträge ab dem 01. Januar 2022 folgendermaßen: Eltern mit einem Kind zahlen 2,55 Euro je Stunde, mit zwei Kindern 1,90 Euro, mit drei Kindern 1,30 Euro. Bei Familien mit vier oder mehr Kindern bleibt der Beitrag bei 0,50 Euro.
Für die Kinder über drei Jahren zahlen die Familien mit einem Kind zukünftig 2,15 Euro je Stunde, mit zwei Kindern 1,65 Euro und mit drei Kindern 1,10 Euro. Auch hier bleiben die Beiträge bei Familien mit vier oder mehr Kindern unverändert bei 0,40 Euro.
Eltern, denen die Mittel fehlen, können einen Härtefallantrag stellen, was aber nach Aussage von Marion Bringezu nur bei knapp zehn Prozent der Fälle vorkomme.
Der Jugendhilfeausschuss stimmte der Anpassung der Kostenbeiträge einstimmig zu.
Text: Sonja Bossert