Das „vertrauliche“ Gespräch beim Friseur
Ob Gespräche beim Friseur der Vertraulichkeit unterliegen, diese Frage tauchte bei einem Prozess am 14. Dezember 2022 vor dem Amtsgericht Künzelsau auf. Angeklagt war Andreas M., ein 52-jähriger Mann aus dem Kochertal, dem vorgeworfen wird, speziell bei zwei unangemeldeten Versammlungen, den sogenannten Montagsspaziergängen, in Künzelsau die Rolle des „faktischen Versammlungsleiters“ eingenommen zu haben. Gegen einen Strafbefehl hat er Rechtsmittel eingelegt, sodass es jetzt zur öffentlichen Hauptversammlung kommt.
Fast ein Jahr nach dem ersten Montagsspaziergang am 20. Dezember 2021 muss M. vor Gericht erscheinen. Er ist sichtlich nervös, wippt ständig auf dem freischwingenden Angeklagtenstuhl. Zur Person und zur Sache will er sich nicht äußern.
Zur Sache äußern sich mehrere Polizeibeamt:innen sowie ein Mitarbeiter S. des Landratsamts, der für das Versammlungsrecht zuständig ist. Er berichtet, dass keiner der Montagsspaziergänge in Künzelsau versammlungsrechtlich angemeldet gewesen sei, nicht einmal ein Anmeldeversuch habe stattgefunden. Er bestätigt, dass es andererseits auch keine Allgemeinverfügung gegeben habe, die derartige Demonstrationen generell untersagt hätte.
„Als Behörde habe ich nicht die technischen Möglichkeiten, das nachzuvollziehen“
S. war bei der ersten Veranstaltung in Zivil anwesend. Bereits vor Beginn des eigentlichen Spaziergangs sei ihm H. aufgefallen, da er von anderen Teilnehmern mit Worten wie „Da kommt der Chef“ begrüßt worden sei. Außerdem habe sich der Zug in Bewegung gesetzt, als H. losgegangen sei.
Wie genau die Mobilisierung der Teilnehmer erfolgt sei, weiß S. nicht, er hat einen Ausdruck, möglicherweise aus einer einschlägigen Telegram-Gruppe mitgebracht. Genaueres weiss er aber nicht: „Als Behörde habe ich nicht die technischen Möglichkeiten, das nachzuvollziehen“, sagt er. Im Vorfeld, so antwortet er Rechtsanwältin Kerstin Baumann, H.s Verteidigerin, habe man keine Hinweise auf H. als möglichen Veranstalter gehabt.
Veranstaltung war offenbar gut organisiert
Von einer gut organisierten Veranstaltung berichten die Polizeibeamtin Z.: „Innerhalb von fünf Minuten hat sich die Straße gefüllt. Aus allen Seitengassen sind Personen gekommen“, erinnert sie sich. H. sei ihr aufgefallen, weil er ein Handzeichen gegeben habe, die Richtung angezeigt und ungefähr „Wir laufen in diese Richtung“ gerufen habe. Dieses Handzeichen und die Richtungsangabe bestätigt sie nochmals auf Rückfrage der Verteidigerin.
Im späteren Verlauf des Auflaufs sollte sie die Personalien von H. feststellen, er war auch anderen Personen als möglicher Versammlungsleiter aufgefallen. Einen Ausweis hatte er nicht dabei und wurde deshalb zur Personalienfeststellung aufs Revier gebracht. Z. berichtet, dass H. im Streifenwagen einen Anruf erhalten habe und Anweisungen zum Verhalten bei der Polizei entgegengenommen habe. Im Verlauf des Verfahrens stellt sich heraus, dass es sich bei dem Anrufer um M. gehandelt hat, der bei den Aufläufen auch immer in vorderster Front zu sehen war und der als Gegner der Coronamaßnahmen auch bekanntermaßen in Erscheinung getreten war.
Ob er deutlich Versammlungsleiter war, fragt die Anwältin. „Es war nicht so, dass er fackeltagend vorausgelaufen ist“. Z. bestätigt allerdings, dass er ihr mehrfach aufgefallen sei, mal ganz vorne im Zug, mal eher in der Mitte.
„Wir wußten ja gar nicht, was wir zu erwarten haben“
Neben den uniformierten Kräften waren auch Beamte in Zivil vor Ort, bestätigt der Beamte V., der selbst in Zivil mitgelaufen ist. „Wir wußten ja gar nicht, was uns erwartet“. Von möglichen Störern spricht er oder von möglichen Eingriffen in den Straßenverkehr. „Er war eine Art Magnetpunkt“, beschreibt er H. Das heißt, dass er immer wieder von anderen Teilnehmern aufgesucht und angesprochen wurde. Auch sei er vorne im Zug mitgelaufen. V. berichtet, dass S., der Mitarbeiter des Landratsamtes, den H. als möglichen Anführer genannt habe. Aufgrund dessen sollten die Personalien festgestellt werden, was nicht gelang: H. habe keinen Ausweis zeigen wollen, habe ihn ausgelacht und als „Stasi“ bezeichnet. Auch soll H. während der versuchten Maßnahme gefilmt oder die Beamten fotografiert haben. Erst später habe man H. dann doch noch aufs Revier gebracht und dort die Personalien festgestellt.
Eine Durchsuchung nach dieser ersten Veranstaltung sei nicht genehmigt worden. Aber H. habe sich auch auf weiteren Veranstaltungen exponiert, daher sei später eine Durchsuchung bei ihm genehmigt worden. Über das Ergebnis dieser Durchsuchung wurde wenig gesprochen, der Beamte, der dazu befragt werden sollte, war wegen Krankheit nicht erschienen. Es wurde aber klar, dass sowohl Betäubungsmittel als auch Aufkleber gefunden wurden.
Fall beim Friseur geklärt?
Beim Friseur, so erzählt es W., ebenfalls ein Polizeibeamter, habe zufällig H. auf dem anderen Stuhl gesessen und dabei von den Aufläufen erzählt. Dabei habe er gehört, dass H. zur Frisörin ganz klar gesagt habe, dass er der Anführer der Spaziergänger sei. „Anführer hat er gesagt, das habe ich zweifelsfrei gehört“, entgegnet er Richterin Rührich. Und er bestätigt das nochmals auf Nachfrage der Verteidigerin.
Verteidigerin will Frisörin hören
Als Baumann darauf Wert legt, die Friseurin zu hören, ist klar, dass an diesem Tag kein Urteil zu erwarten ist. Außerdem will man den Durchsuchungsleiter ebenfalls noch anhören. Den – wohl nicht ganz uneigennützigen – Vorschlag „bei Freispruch gehe ich alles mit, dann brauche ich das nicht“ vonseiten der Verteidigung wollen Richterin Rührich und Staatsanwalt Küttner nicht annehmen.
Mit einem Urteil wird im Januar gerechnet.
Text: Matthias Lauterer
