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Wenn sich die Stadt als Presse sieht

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann

Vielleicht vermag der Artikel über die Stadt Crailsheim zunächst bei dem ein oder anderen Leser nur ein Achselzucken, wenn nicht sogar völliges Desinteresse auslösen. 

Wir als Presse sehen dieses Urteil in dritter Instanz anders. Es ist wichtig und es ist wegweisend. Und ich sage Ihnen auch, warum.

Viele Einwohner in den Städten und Gemeinden in Deutschland und natürlich auch im Hohenlohekreis erhalten jede Woche oder 14-tägig Post von ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde in Form eines ,Amtsboten‘, eines ,Stadtblattes‘ oder wie auch immer es von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bezeichnet wird. Die Einwohner freuen sich darüber, kostet es meist nur einen Obolus oder wie im Fall Crailsheim oder Öhringen: nichts. Sie erfahren dadurch vielleicht, wer geboren oder gestorben ist in ihrer Gemeinde und  welche Veranstaltungen demnächst anstehen. Sie lesen aber auch Texte über den Haushalt der Städte und Gemeinden, über Beschlüsse und anstehende Entscheidungen. Unlängst hat die Stadt Öhringen einen Text darüber veröffentlicht, wie erfolgreich die Landesgartenschau in Öhringen verlaufen ist. Ist sie wirklich so erfolgreich verlaufen? Zumindest kann man sagen: Die Stadt empfindet es so. Wenn man die Zahlen genau studiert und mit anderen am Bau beteiligten spricht, vielleicht wäre das Fazit dann anders ausgefallen. Aber das ist Aufgabe der Presse, nicht der Stadt. Daher gibt es die Presse. 

Natürlich wird sich jede Stadt und Gemeinde erstmal hüten, zu sagen: „Wir waren im vergangenen Jahr ziemlich verschwenderisch. Unser Haushalt sieht daher in diesem Jahr nicht so rosig aus.“  Und genau da setzt Pressearbeit an. Sie prüft, durchleuchtet, hinterfragt, zeigt wenn möglich verschiedene Sichtweisen auf und am Ende zieht sie darauf aufbauend ein Fazit. 

Die Stadt berichtet von einem einzigen Standpunkt heraus. Von ihrem eigenen. Und natürlich möchte sie sich in einem bestmöglichen Licht präsentieren, wie andere Unternehmen auch. 

Das ist nicht verwerflich. Amtsblätter und Stadtnachrichten sind deswegen kein Teufelszeug. Nur ist es damit wie mit allen Nachrichten, die man konsumiert: Man muss wissen, wer sie mit welchem Ziel schreibt. 

Dann kann man sie auch dementsprechend kritisch lesen und bewerten.




Wird Öhringens Amtsblatt verboten?

Die Stadt Crailsheim musste vor dem Bundesgerichtshof eine herbe Niederlage einstecken. 

Ein privates Verlagsunternehmen hatte gegen die Stadt geklagt, weil diese ein kostenloses Amtsblatt  an seine Einwohner verteilt hat. Das Landgericht gab dem Verlag Recht. Die Stadt Crailsheim ging in Revision. Der Bundesgerichtshof hat die Revision am 20. Dezember 2018 zurückgewiesen. Die Stadt Crailsheim darf das ,Stadtblatt‘ nicht mehr in dieser Form kostenlos an alle Haushalte verteilen, da es zu presseähnlich sei.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Stadtverwaltung Crailsheim zur Unterlassung verpflichtet sei, „weil sie mit der kostenlosen Verteilung des ,Stadtblatts‘ gegen das aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG (Artikel zur Pressefreiheit) folgende Gebot der Staatsferne der Presse verstößt. […] Das ,Stadtblatt‘ der Beklagten geht mit seinen redaktionellen Beiträgen über ein danach zulässiges staatliches Informationshandeln hinaus. Die Publikation weist nicht nur ein presseähnliches Layout auf, eine Vielzahl von Artikeln überschreitet auch den gemeindlichen Zuständigkeitsbereich, sei es in sachlicher oder örtlicher Hinsicht.“

Das Berufungsgericht hatte zuvor betont, dass Amtsblätter von Städten und Gemeinden nur über Geschehnisse über das eigene Verwaltungshandeln berichten dürfen. Das Landgericht wiederum sah eine kostenlose Verteilung an alle Haushalte in Crailsheim als problematisch an.

Die Stadt Öhringen dürfte dieses Urteil mit Interesse zur Kenntnis genommen haben. Die Stadt hat seit Neuestem ebenfalls ein kostenloses Amtsblatt für seine Einwohner mit dem Titel: ,Öhringer Nachrichten‘, das 14-tägig erscheint.  Kommunalpolitische Entwicklungen und Entscheidungen finden sich hier ebenso wie lokale Veranstaltungen und lokalpolitische Statements unterschiedlicher Parteien sowie lokale Stellen- und Werbeanzeigen im amtlichen Teil des Blattes wieder. Die anderen Seiten werden vom Verlag Nussbaum Medien gefüllt. Es ist damit eine Kooperation eines privaten Verlages mit einer Stadt. 

Bevor die Stadt Öhringen die ,Öhringer Nachrichten‘ ins Leben rief, gab es heftige Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Chefredakteur des Öhringer Gratisblattes ,Der Öhringer‘, Uwe Köhler, auf der einen und Bürgermeister Thilo Michler sowie der Stadtverwaltung Öhringen auf der anderen Seite. Der Öhringer veröffentlichte einen Artikel von der Bürgerinitiative PrimaKlimaWest, die das geplante Hochregallager und in diesem Zusammenhang die Entscheidungen des Gemeinderates kritisierte. Die Stadt Öhringen wiederum kritisierte den Artikel scharf wegen angeblich unwahrer Behauptungen (wir berichteten). 

Nussbaum Medien, der neue Kooperationspartner der Stadt Öhringen, beruhigte nun unlängst seine Anzeigenkunden, dass auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshof alles beim Alten bleiben würde – zumindest hinsichtlich der Werbeanzeigen: „Amtsblätter werden auch im Jahr 2019 wie bisher erscheinen und es werden darin wie bisher die Anzeigen unserer Kunden veröffentlicht.“

Weiter betonte Nussbaum Medien, dass sie mit den Kommunen eine Lösung finden werden, „die den Vorgaben des Bundesgerichtshofes Rechnung trägt und Ihnen einen attraktiven Werbeträger erhält, mit dem Sie wie bisher Ihre örtlichen Kunden erreichen können.“