„Besonderes öffentliches Interesse“
Fast zwei Jahre nach der Durchsuchung des Kocherstettener Pflegeheims Alte Harmonie (wir berichteten) wurde im Zusammenhang mit dieser Durchsuchung am 7. Dezember 2022 gegen zwei Personen verhandelt, die damals „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ geleistet haben sollen. Bei der Durchsuchung des Heimes wurden wohl Videokameras gefunden, mit denen – so wurde damals vorgeworfen – Angestellte bespitzelt worden sein sollen. Dieses Verfahren wurde inzwischen eingestellt, laut Aussage der Behörden, weil keine Beweise für eine tatsächlich durchgeführte Überwachung, also beispielsweise Datenträger mit Video- oder Tonaufnahmen, aufgefunden worden seien (GSCHWÄTZ berichtete).
Um diese Datenträger geht es
Und Datenträger stehen auch im Mittelpunkt des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, bei einer Wohnungsdurchsuchung, bei der nach Datenträgern mit Beweismitteln gesucht werden sollte, mittels körperlicher Gewalt Widerstand geleistet zu haben. Dabei seien ein Beamter und eine Beamtin verletzt worden. Da die Staatsanwaltschaft den Angeklagten ein „gemeinschaftliches“ Handeln vorwirft, könnte die Tat mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bewehrt sein.
Angeklagt sind D., ein Automobil-Testfahrer und zur Tatzeit Lebensgefährte der Angeklagten H., einer Journalistin. Vor Gericht geben beide an, inzwischen verheiratet zu sein. Weitere Angaben zur Person und zur Sache wollen sie nicht machen, die Verteidigung werde jeweils eine Erklärung zur Sache abgeben. Die Staatsanwaltschaft stellt ein besonderes öffentliches Interesse fest.
Ein drahtiger Sportler
D. ist ein Mann mit Ausstrahlung. Fast graue Haare, ein akkurat gepflegter Bart, er wirkt drahtig und sportlich. Er schaut sich mit klaren Augen selbstbewußt im Saal um. Ein wenig scheint er zu humpeln. Auch H. legt Wert auf ihr Äußeres, ist perfekt geschminkt und trägt hochwertige Kleidung. Sie macht aber keinen so selbstbewußten Eindruck, wirkt eher bedrückt.
Ein mündlicher Durchsuchungsbeschluss wegen Eilbedürftigkeit
Am frühen Morgen des 21. Januar 2021 hatte die Staatsanwaltschaft, offenbar weil kurz zuvor eine Anzeige wegen der möglichen Bespitzelung eingegangen war, einen Durchsuchungsbeschluß für das Altenheim erwirkt. Die Nachtschicht der Polizei war vor Ort bereits aktiv, als die später beteiligte Streife eintraf. Der Beschluß wurde der Einsatzleitung vor Ort telefonisch vom zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt K. mitgeteilt. Ein Dokument, das die genaue Spezifikation der zu durchsuchenden Räume nennt, gab es wohl zu diesem Zeitpunkt nicht. Auch später soll es, so trägt die Verteidigung vor, weder ein Dokument noch eine notwendige Dokumentation mit Begründung der Maßnahme gegeben haben.
Bei Eilbedürftigkeit ist ein telefonischer Beschluß möglich, aber der muss – so erläutert die Verteidigerin – dokumentiert sein. Eine Eilbedürftigkeit könnte man durchaus annehmen: Datenträger können notfalls schnell zerstört werden.
Warnung über die Türsprechanlage oder nicht?
Aus den Zeugenaussagen geht hervor, dass F., Geschäftsführerin der Betreibergesellschaft des Heimes, offenbar gegenüber der Polizei ausgesagt hatte, dass ihre Tochter H., hinzuzuziehen sei. Diese kam gegen 7:00 an und fuhr später mit den Beamten zu einer Wohnung in Künzelsau, wo sie ihren Laptop und ihr Handy freiwillig übergeben wollte. Die Aussagen unterscheiden sich: Hat H. ihren Lebensgefährten D. über die Türsprechanlage gewarnt, die Polizisten nicht in die Wohnung zu lassen oder hat sie das nicht getan? Vor dieser Wohnung soll es dann zu Rangeleien zwischen der Streifenbesatzung, H. und auch D., der sich in der Wohnung aufhielt, gekommen sein. Der Polizist E. soll von D. am Oberkörper gestoßen worden sein, die Polizistin O. soll von D. so gestoßen worden sein, dass sie zu Boden gestürzt ist und sich dabei am Knie verletzt hat.
War die Durchsuchung rechtmäßig
Die Verteidigerin von D., Susanne Bauknecht, zweifelt bereits die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses an, denn die Wohnung gehörte keinem der beiden Angeklagten, auch deren Namen standen nicht an der Tür, sagt sie. Andererseits hat H. die Beamten freiwillig zu der Eingangstür der Wohnung geführt und ihr Laptop wurde auch aus dem Wohnungsinneren übergeben. Auch ist Bauknecht der Meinung, dass der Beschluss gar nicht gegen H. ergangen sei, der Beschluss richte sich nur gegen F, deren Mutter. Eine wichtige Frage.
Verteidigung wird offensiv
Bauknecht geht in die Offensive und tief in die Details, läßt die Szene vor der Wohnungstür sogar im Gericht nachstellen. Sie will die Aussage des damaligen Polizeibeamten E. erschüttern. Und es scheint ihr auch zu gelingen. E.s Angaben werden während der Vernehmung unsicherer. Bauknecht fördert diese Unsicherheit, indem sie nach kleinsten Details fragt oder noch in den Satz des Zeugen die nächste Frage stellt, gerne auch gleich zu einem ganz anderen Thema. Dieses Mittel wendet sie auch später bei der verletzten Polizistin O. an, auch diese wird im Verlauf der Vernehmung unsicherer, muss öfter „das weiß ich nicht mehr“ sagen. Einem Zeitraum von geschätzten zehn bis 20 Sekunden, in denen die beiden Beamten unter Anspannung waren, widmet Bauknecht insgesamt fast eine Stunde Befragung.
Situation liegt lange zurück
Die Situation liegt nahezu zwei Jahre zurück, sie dauerte wenige Sekunden und war adrenalingeladen. Es ist daher zu erwarten, dass sich ein Zeuge nicht mehr an jedes Detail erinnern kann, beispielsweise ob der Laptop jetzt längs, quer oder doch etwa hochkant aus der leicht geöffneten Tür gereicht wurde.
Die Verteidigerin von H. muss nicht viel tun, um klar herauszuarbeiten, dass ihre Mandantin keine Handlungen gegen die Beamten vorgenommen hat. Keiner der Beamten berichtet schliesslich davon, dass H. geschlagen oder gestoßen hätte. Allenfalls hätte sie sich in den Weg gestellt oder im Weg gestanden. Dass sie das in einer aktiven Weise, als Widerstandshandlung, getan hätte, haben die Zeugenaussagen nicht ergeben.
Verteidigung beruft sich auf Physik
Der Polizeibeamte E. sagt aus, er habe bei der Übergabe des Laptops sofort den Fuß in die Tür gestellt, um die Tür offenzuhalten. Im Wesentlichen geht es Bauknecht dann darum, ob die Polizisten gegen die Tür gedrückt haben und ob D. eine Möglichkeit hatte, die Tür so weit zu öffnen, dass er herauskommen und die Beamten stoßen konnte. Beide Beamten sagen übereinstimmend aus, dass der Druck von innen „plötzlich“ nachließ und D. dann herauskam. Bauknecht bestreitet dies, das sei nicht möglich, „das ist Physik“.
Nicht so klar, wie die Verteidigerin meint
Für die Verteidigung ist mit dem Verweis auf die Physik alles klar, die Physik kann nicht beeinflußt werden. D. könne also gar nicht wie vom Polizeibamten E. beschrieben, gestoßen haben.
Den Zuhörer überzeugt sie damit nicht, denn leider vergißt sie die Hebelgesetze. Die lassen es durchaus naheliegend erscheinen, dass ein 78 kg schwerer, drahtiger und sportlicher Mann, der am Ende des Türblatts drückt, die Tür auch gegen einen schwereren Mann, der eher in der Mitte des Türblatts drückt und immer aufpassen muß, den Fuß in der Tür zu behalten, bequem zudrücken kann. Auch die übereinstimmende Schilderung der beiden Beamten, dass „plötzlich“ der Druck von innen weggefallen sei und D. so weit herauskam, dass er den Beamten E. und die Beamtin O. stoßen konnte, erscheint dem unbeteiligten Beobachter trotz der Bemühungen der Verteidigerin durchaus plausibel: Es gibt Sportarten, Boxen oder auch Tischtennis, wo die Beinarbeit für ein schnelles Zurückweichen und sofortigen Konterangriff trainiert wird.
Auch die Aussage der Polizistin O., dass sie auf die Knie gefallen ist, erscheint dem Zuhörer deutlich plausibler als die Verteidigerin dem Gericht glauben machen möchte. Jeder Sportler weiss, wie man sich bei einem Sturz so bewegen kann, dass man sich nicht schwer verletzt und schnell wieder einsatzfähig ist. In Kampfsportarten wie Judo wird das Fallen speziell geübt -und Polizeibeamte trainieren derartige Sportarten.
D. bleibt selbstbewußt
D. begleitet die Vernehmungen der beiden beteiligten Beamten hocherhobenen Hauptes, sein linker Mundwinkel zuckt wie bei einem Grinsen immer wieder nach oben und verharrt dort regelmäßig eine Weile. Ist es ein Grinsen oder eine ihm eigene unwillkürliche Bewegung? Jedenfalls macht er einen sehr selbstsicheren Eindruck. Auch H. bleibt fast immer ruhig, manchmal merkt sie auf, ändert schlagartig den Gesichtsausdruck. Man meint, dass sie jetzt gerne etwas einwerfen würde. Aber sie bleibt still und hält sich daran, keine Angaben zu machen.
Unklare Faktenlage
Aufgrund der unklaren Faktenlage bezüglich des Durchsuchungsbeschlusses will Richterin Rührich die Einsatzleiterin S. noch hören. Zu viele Punkte sind nicht klar: Welche Räumlichkeiten sollten durchsucht werden? Gegen welche Personen richtete sich der Beschluß? Wäre der Beschluss gegen eine Einzelperson gerichtet gewesen, wäre die Sachlage anders als wenn er gegen die Geschäftsleitung der GmbH gerichtet gewesen wäre: Laut Handelsregister (abgerufen am 6. Dezember 2022) ist H. nämlich ebenfalls als einzelvertretungsberechtigt für die Betreibergesellschaft eingetragen, gleichrangig mit ihrer Mutter.
Eine kurzfristige Ladung von S. ist nicht möglich, sie ist zu diesem Zeitpunkt nicht im Dienst. Es muss also ein weiterer Verhandlungstag angesetzt werden.
Verteidigerin Bauknecht äußert ihren Unmut über die Verhandlungsführung des Gerichts, sogar das Wort „unverschämt“ fällt, worauf sie von Richterin Rührich mit klaren Worten in die Schranken verwiesen wird.
Staatsanwalt kommt zu Wort
Die Staatsanwaltschaft widerspricht der Verteidigung und meint, dass eine eventuelle Unrechtmäßigkeit des Beschlusses an den angeklagten Taten nichts ändere, die Strafbarkeit der angeklagten Widerstandshandlungen mit Körperverletzung wäre davon nicht betroffen. Allenfalls könne sich aus einer eventuellen Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung ein Verwertungsverbot herleiten lassen. Eventuell gefundene Beweismittel könnten also nicht verwendet werden. Aber davon, dass Beweismittel aufgefunden wurden, ist in der Verhandlung nicht die Rede.
Auch betont der Staatsanwalt, dass er die Anregung, das Verfahren gegen H. wegen erwiesener Unschuld abzutrennen, nicht akzeptieren kann: „Die Taten muss sie sich zurechnen lassen.“ Er geht also weiterhin von einer „gemeinschaftlich“ begangenen Tat aus, obwohl sich aus den Zeugenaussagen keine aktive Handlung von H., etwa Schlag oder Stoß, ergeben hat.
„Es ist nicht gängige Praxis, dass auf Lautsprecher gestellt wird.“
Zwei weitere Zeugen, Polizeibeamte aus Öhringen, die am Tag der Durchsuchung als Unterstützung herbeigerufen wurden, befragt Richterin Rührich ebenfalls nach dem Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses. Der Beamte R. ist während seiner Befragung nicht aus der Ruhe zu bringen und antwortet auf die Detailfragen, was Staatsanwalt und Einsatzleiterin denn besprochen hätten, trocken „es ist nicht gängige Praxis, dass auf Lautsprecher gestellt wird.“ Als Bauknecht einmal seine Aussage anzweifelt, entgegnet er: „Sie haben mich nach meiner Wahrnehmung gefragt, ich habe meine Wahrnehmung geschildert.“ Sein Kollege S. schildert, dass bei der später durchgeführten Durchsuchung „die Stimmung geladen“ war. Aggressiv sei D. nicht gewesen, wohl aber ständig in Bewegung: „Er wollte nur immer wissen, was die Kollegen tun. Das ist sein Recht.“ Behindert habe er die Beamten nicht. R. bestätigt: „D. war verbal aufgebracht. Aber man konnte gut mit ihm sprechen. Es konnte alles verbal geregelt werden.“
Viele Fragen bleiben offen
Neben den Details zum Durchsuchungsbeschluss bleiben weitere Fragen offen: Wurde etwa auch die Meldeadresse von H. durchsucht? Wenn nein, besteht die Möglichkeit, dass dort Datenträger gelagert waren? Diese Fragen betreffen aber nicht diesen Prozess, sondern würden das inzwischen eingestellte Verfahren wegen der Überwachung der Mitarbeiter:innen betreffen.
Viele Vorstrafen
Warum Bauknecht so engagiert ist, wird spätestens bei der Verlesung der Zentralregisterauszüge erklärlich. Elf Einträge liest Richterin Rührich vor. Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Betrug sind darunter. Mehrere Haftstrafen auf Bewährung sind verzeichnet. Würde es zu einer Verurteilung kommen, läge eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Bauknechts Mandanten im Bereich des Möglichen.
Bei der Verlesung der Vorstrafen schaut D. nicht mehr so selbstbewußt drein, er schaut plötzlich nach unten, auch der Mundwinkel geht nicht mehr nach oben.
Auf dem Flur wartet ein unerwartetes Ende des Verhandlungstags
Richterin Rührich beendet den Verhandlungstag, ein zweiter Verhandlungstag, diesmal soll die damaliger Einsatzleiterin der Polizei als Zeugin aussagen, ist für den 22. Dezember 2022 angesetzt.
Auf dem Flur warten bereits vier Polizeibeamte auf D. Sie nehmen ihn in Empfang und führen ihn einer polizeilichen Maßnahme zu.
Text: Matthias Lauterer


