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AfD: Keine Steuer-Denunziationsplattform

AfD-Kreissprecher Anton Baron kritisiert die Steuer-Denunziationsplattform von Finanzminister Bayaz (Grüne)  als Absage an den gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Die Pläne des Ministers schaffen ein Klima des Misstrauens. Besonders beschämend sei, dass die grüne Spitzenkandidatin Bärbock diesen Steuer-Pranger auch noch verteidigt. Statt dem Steuerzahler, der den Staatsapparat durchfinanziert, mit derart üblen Methoden zu begegnen, sollte sich Bayaz lieber Gedanken um Ausgabenkürzungen machen, besonders bei den horrenden Kosten für grüne Weltrettungsphantasien. Zwar müsse der rechtstreue Bürger seine Steuern bezahlen, aber das Sorgen für Steuergerechtigkeit sei Kernaufgabe des Staates und nicht der Bürger. „Wir sind gespannt, ob die CDU als Koalitionspartner mit mehr als nur Wahlkampfrhetorik gegen dieses Portal aufwarten kann oder wie üblich einknickt, um die ungleiche Koalition zu erhalten“, so Baron weiter.

Pressemitteilung der AfD Hohenlohe Schwäbisch-Hall




AfD Hohenlohe lehnt Aufnahme von zusätzlichen Afghanen ab

Die AfD hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in welcher sie angesichts des Dramas, das sich derzeit in Afghanistan abspielt, klar ablehnend positioniert und sich gegen eine Aufnahme von zusätzlichen Afghanen in Deutschland ausspricht.

Fehler von 2015 würden wiederholt

Nach Auffassung des Vorstands des Kreisverbandes Hohenlohe wiederhole Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) den Fehler, den Angela Merkel (CDU) 2015 bereits gemacht habe: Der Ministerpräsident lade Flüchtlinge nach Baden-Württemberg ein. Bewusst ignoriere Winfried Kretschmann die Probleme, die die letzten sieben Jahre mit sich gebracht hätten und die auch unabhängig von weiteren Flüchtlingswellen immer größer würden, schreibt die AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall in einer Pressemitteilung. Unterkünfte seien belegt, weitere könnten nicht errichtet werden, so AfD-Kreissprecher Anton Baron. Er weist zudem auf den laut seiner Meinung „teils dramatischen Wohnungsmangel“ in Baden-Württemberg hin, vor allem in den größeren Städten. Dieser bestehe nach wie vor und trotzdem wolle Kretschmann „noch mehr Menschen zu uns holen“.

Aus einem anderen Kulturkreis

Hinzu komme, dass es die Aufgabe eines Landesvaters sei, seine Bevölkerung zu schützen. Doch stattdessen wolle Kretschmann nun wieder primär Männer nach Deutschland holen, die aufgrund ihrer „archaischen Sozialisierung eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit in unserem Land werden könnten“. Laut einer aktuellen BKA-Statistik würden Afghanen bereits jetzt als überproportional kriminell bei Drogen- und Sexualdelikten auffallen, so die AfD weiter. Dass diese Menschen aus einem völlig anderen Kulturkreis kaum zu integrieren seien, würden die Erfahrungen der letzten „Wir-schaffen-das“-Aktion zeigen. Experten würden bereits davor warnen, dass man mit offenen Armen auch Taliban empfange, die hier islamistische Terrornetzwerke aufbauen, pflegen oder verstärken könnten. Vorläufigen Schutz könnten auch die umliegenden islamischen Nachbarländer bieten.

Was die AfD in ihrer Pressemitteilung unerwähnt lässt, ist, dass zahlreiche Afghanen derzeit vor der Taliban versuchen zu fliehen und Hilfe und Unterstützung unter anderem in nicht islamistisch geprägten Ländern suchen. Die Tagesschau berichtet aktuell von so genannten „Festnahmelisten“.

 

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass die Äusserungen und Behauptungen in der Pressemitteilung der AfD die Meinung der AfD Schwäbisch Hall-Hohenlohe wiedergibt und nicht die der Redaktion GSCHWÄTZ. Anlässlich der Bundestagswahlwahlen im Herbst 2021 erachten wir es jedoch als äusserst wichtig, dass die Bürger:innen wissen, wofür welche Partei eintritt.

 




Sprecher des AfD-Kreisverbandes im Amt bestätigt

Bei seinem Kreisparteitag unter der Leitung des Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Großner hat der AfD-Kreisverband Hohenlohe/Schwäbisch Hall turnusgemäß seinen Vorstand gewählt, heißt es in einer Pressemitteilung. Die bisherigen gleichberechtigten Sprecher Anton Baron und Udo Stein seien beide in ihrer Funktion bestätigt worden. „Es spricht für die Geschlossenheit des Kreisverbandes, dass die Wahlergebnisse so eindeutig ausfielen“, so Baron laut der Mitteilung.

Sowohl er wie auch sein Abgeordnetenkollege Udo Stein wurden mit 100 Prozent der abgegebenen Stimmen wiedergewählt. Sie werden unterstützt von den Stellvertretern Winfried Horlacher, Thomas Schmidt und Jens Moll, dem Bundestagsdirektkandidaten des Wahlkreises 268.

Beisitzer sind Christfried Krause und Martin Bürner. Für die Finanzangelegenheiten des Kreisverbandes ist Emely Knorr als Schatzmeisterin verantwortlich. Erklärtes Ziel des Vorstandes ist es, „bei den zukünftigen Wahlen das Stimmergebnis der Landtagswahl 2021 auszubauen“, wie Udo Stein erläuterte. Anton Baron dankt allen Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen: „Wir freuen uns darauf, den bürgerlich-konservativen Weg des Kreisverbandes fortzusetzen.“

Quelle: Pressestelle von Anton Baron

 

 

 




Kreisrat Jens Moll will für die AfD in den Bundestag

Der AfD Kreisverband Schwäbisch-Hall/Hohenlohe teilt mit, dass Jens Moll am letzten Wochenende in Niedernhall ohne Gegenkandidaten mit 87,5% der Stimmen zum Bundestagsdirektkandidaten für den Wahlkreis 268 gewählt wurde.

„Jens Moll ist seit über fünf Jahren Mitglied der „Alternative für Deutschland“ und vertritt diese im Hohenloher Kreistag und im Öhringer Gemeinderat. Der Diplom-Ökonom ist als kaufmännischer Leiter tätig. Die Heimat und ihre Bürger stehen im Mittelpunkt seiner
Politik, soziale Gerechtigkeit liegt ihm ganz besonders am Herzen“, beschreibt die AfD in ihrer Pressemitteilung den neugewählten Kandidaten. 

 

 




Zustimmung aus Hall und Hohenlohe für Weidel und Chrupalla

Der AfD Kreisverband Hohenlohe – Schwäbisch Hall zeigt sich erfreut über den deutlichen Ausgang des Mitgliedervotums. Das geht aus einer Pressemitteilung der AfD hervor.

„Mehr Demokratie geht nicht“

Weiter heißt es darin: „Mit 71 % wurden der sächsische Handwerksmeister Tino Chrupalla und die baden-württembergische Wirtschaftswissenschaftlerin Alice Weidel zu Spitzenkandidaten gewählt. Das Duo kann das Spektrum der Partei in Ost und West weitgehend abdecken, so die beiden Sprecher Anton Baron und Udo Stein und jetzt gelte es mit vereinter Kraft und vielen Sachthemen einen harten Wahlkampf zu führen.

AfD dementiert vehement Rechsruck

In den Medien werde kolportiert, dass die AfD mit diesem Ergebnis noch weiter nach rechts rückt ist, was von beiden jedoch vehement dementiert wird. Nicht die AfD rücke nach rechts, sondern CDU und FDP weit ins links-grüne Lager. Für liberal-konservative und patriotische Wähler bleibe deshalb nur die AfD als Alternative.

Am meisten freut sich der Kreisverband über die rege Teilnahme am Mitgliedervotum. Im Gegensatz zu anderen Parteien entscheidet hier nicht ein Bundesvorstand wie bei der CDU oder ein abgehobener Zwei-Personen-Alleingang wie bei den GRÜNEN, sondern allein die breite Mitgliederbasis. Mehr Demokratie geht nicht.

 

 

Kontakt

MdL Udo Stein, Sprecher        Tel. 0171-6990925

MdL Anton Baron, Sprecher    Tel. 0152-27285206

Martin Bürner, Beisitzer Presse Tel. 0160-9073423




Messerangriff in Schwäbisch-Hall

„Am Samstagabend gegen 19:30 Uhr trafen am Zentralen Omnibusbahnhof in Schwäbisch Hall ein 24-jähriger Algerier und ein 20-jähriger Syrer zufällig aufeinander. Nach einer kurzen Unterhaltung ging der 20-Jährige in Richtung Kocherquartier weg. Der 24-Jährige folgte ihm und zog auf dem Verbindungsweg hinter der Volksbank unvermittelt ein Messer und stach mehrfach auf den 20-Jährigen ein. Der Geschädigte wurde dabei schwer verletzt und musste in einer Klinik behandelt werden. Der alkoholisierte und psychisch auffällige Angreifer, der ebenfalls Verletzungen aufwies, konnte von der Polizei vorläufig festgenommen werden. Er wurde am Sonntagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die einstweilige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Die Ermittlungen dauern an.“

So lautet eine gemeinsame Pressemeldung der Polizei und der Staatsanwaltschaft über eine Körperverletzung, möglicherweise ein versuchtes Tötungsdelikt, am Samstag, den 15. Mai 2021. Eine traurige Meldung: Ein psychisch angeschlagener und alkoholisierter Mann verletzt einen anderen Mann mit einem Messer schwer.

Diese Straftat verurteilt die AfD Hohenlohe-Schwäbisch-Hall in einer eigenen Pressemeldung:

„Der AfD Kreisverband Hohenlohe – Schwäbisch Hall verurteilt den Messerangriff eines 24-jährigen Algeriers auf einen 20-jährigen syrischen Staatsangehörigen, bei dem dieser schwer verletzt wurde. Der Vorfall hat sich laut Polizeibericht am Samstagabend im Kocherquartier mitten in der Haller Innenstadt abgespielt. MdL und Kreisrat Udo Stein fordert lückenlose Aufklärung und vor allem nähere Angaben zum ausländerrechtlichen Status des Täters. Algerien ist den Deutschen ja eher als Urlaubsland als ein Land mit politischer Verfolgung bekannt. Denn nur politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asyl. Algerien ist als sicheres Herkunftsland eingestuft. Nachdem es bereits im September zu einer versuchten Vergewaltigung einer 21-Jährigen durch einen Somalier kam, stellt sich für Stein die Frage der Sicherheit in der Haller Innenstadt. 
Aufgrund der Vorfälle fordert die AfD Hohenlohe- Schwäbisch Hall die Stadt und den Landkreis Schwäbisch Hall auf, keine zusätzlichen Migranten über die gesetzlich zugewiesenen Quoten hinaus aufzunehmen.“  

Was sagt die Pressemeldung der AfD aus?

Warum stellt die AfD ausgerechnet in diesem Fall die Frage nach der Sicherheit in der Haller Innenstadt? Googelt man zum Beispiel nach „Schwäbisch-Hall + Überfall“ findet man eine Reihe von Ergebnissen, die die AfD nicht interessierten. Mit „Schwäbisch-Hall + Messerattacke“ findet man eine Messerattacke, bei der ein Mann im Jahr 2020 in Hessental seine Ex-Freundin mit einem Messer verletzt hat. Auch dieser Fall war der AfD keine Pressemeldung wert. Die zusammenhanglose Nennung von ausgerechnet 2 Fällen, in denen die Täter Afrikaner waren, lässt den Schluss zu, dass es der AfD in Wahrheit weder um die Sicherheit in der Innenstadt noch um das Schicksal der Opfer geht, sondern um das Schüren von Ressentiments gegen „Asylanten“.

Landtagsabgordnete sollten doch Informationsquellen haben

Herausgegeben ist die Pressemeldung unter anderem von Udo Stein und Anton Baron, zwei Landtagsabgeordneten. Als Landtagsabgeordnete stehen ihnen Möglichkeiten offen, selbst Antworten auf die von ihnen  aufgeworfenen suggestiven Fragen zu erhalten. So hätte Udo Stein sicherlich die erwünschte Auskunft über den ausländerrechtlichen Status des Täters erhalten können: Es handelt sich um einen Asylbewerber, wie uns Harald Lustig, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall auf Anfrage mitteilte.

„Sicheres Herkunftsland“ bedeutet nicht „kein Asyl“

Auch sollte Udo Stein wissen, dass es nach §29a des Asylgesetzes auch für Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ möglich ist, politisches Asyl zu beantragen und auch zu erhalten: Die Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schreibt über Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern: „Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Auch wenn Antragstellende aus einem sicheren Herkunftsland stammen, unterscheidet sich die persönliche Anhörung nicht von Anhörungen bei anderen Herkunftsländern. Auch die Schutzgewährung ist keinesfalls ausgeschlossen. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Ist dieser Nachweis erfolgreich, können sie ihren Anspruch auf Asyl geltend machen.“

Fehlinformation verbreitet

Allerdings ist es ohnehin eine Fehlinformation, dass Algerien auf der aktuellen Liste der sicheren Herkunftsstaaten, die als Anlage II zum §29a AsylG veröffentlicht ist, steht (Link). Zwar hat der Bundestag bereits Anfang 2019 für die Aufnahme der  Maghreb-Staaten auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten gestimmt, der Bundesrat hat das aber noch nicht getan und somit steht Algerien nicht auf dieser Liste.

Algerier erhalten selten politisches Asyl

Asylanträge von Algerier:innen werden trotzdem meist abgelehnt: Nur etwa 2% der Antragsteller:innen erhalten politisches Asyl in Deutschland. Trotzdem bleibt es eine unzulässige Verharmlosung, wenn man Algerien nur als tolles Urlaubsland darstellt. Allein die Tatsache, dass es anerkannte Anträge gibt, sollte stutzig machen. Auch die Türkei oder Ägypten sind schöne Urlaubsländer – und beide sind kein sicheres Herkunftsland.

Es wird etwas gefordert, was ohnehin gemacht wird

Auf die Frage, wieviele Flüchtlinge (nicht etwa „Migranten“) der Kreis Schwäbisch-Hall aufnimmt, bekommen wir die Antwort: „Der Landkreis nimmt Geflüchtete (Personen gemäß § 1 Abs. 2 FlüAG) im Rahmen seiner gesetzlichen Quote auf, es werden keine Personen über Quote aufgenommen.“ – hier fordert die AfD also mit großer Geste etwas, was bereits genau so gehandhabt wird und erweckt damit in manipulativer Weise einen unangebrachten Eindruck.

Das Tatopfer ist auf dem Wege der Besserung

Das Tatopfer konnte übrigens laut Auskunft der Staatsanwaltschaft das Krankenhaus inzwischen verlassen.

Eine Analyse von Matthias Lauterer

Die Antwort des Landratsamts Schwäbisch-Hall wurde nachträglich in den Beitrag eingefügt.

 




Verwaltungsgericht untersagt Verfassungsschutz vorerst Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz per Hängebeschluss vorerst Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“. 

Am 05. März 2021 erklärt das Verwaltungsgericht hierzu unter anderem: „In dem gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichteten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einem erneuten Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) stattgegeben. Mit Beschluss vom heutigen Tag untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als „Verdachtsfall“ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall“ erneut bekanntzugeben.“

„Nicht zu wiedergutmachender Schaden im politischen Wettbewerb“

„Die AfD hatte Ende Januar 2021 einen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV, gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dem BfV soll damit untersagt werden, die AfD als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und zu behandeln sowie eine solche Einstufung oder Behandlung öffentlich bekanntzugeben. Zugleich hatte sie beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag einen Hängebeschluss zu erlassen. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb.“

Dadurch dass die Einordnung als Verdachtsfall öffentlich bekanntgeworden sei, sei „derart tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen worden, dass eine weitere Beeinträchtigung derselben dadurch, dass Mitglieder der Antragstellerin mit nicht gänzlich unerheblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssten, allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit nachrichtendienstlich überwacht zu werden oder von solchen Maßnahmen jedenfalls mittelbar betroffen zu sein, nicht hinnehmbar sei.“

Wann über die von der AfD im vorliegenden Verfahren gestellten Eilanträge als solche entschieden wird, ist derzeit offen.

AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall bezeichnet Vorgehen als „Skandal“

In einer Mitteilung der AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall bezeichneten die AfD-Vorstände Udo Stein, Anton Baron und Martin Bürner die an verschiedene Medien durchgesickerte Meldung, die AfD werde bundesweit durch den Verfassungsschutz beobachtet  „als Skandal, der den sofortigen Rücktritt des CDU-Mitglieds Haldenwang als Präsident dieser Behörde zur Folge haben muss“. Aktuell hat das Verwaltungsgericht Köln heute diesem Treiben einen Riegel vorgeschoben und ausgeführt, „dass in unvertretbarer Weise in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen werde.“

AfD: „Erbärmlicher Versuch  der Wählerverdummung“

Es sei ihrer Meinung lediglich darum gegangen, „im Superwahljahr 2021 kurz vor zwei wichtigen Landtagswahlen die größte Oppositionspartei und einen unliebsamen politischen Konkurrenten zu diffamieren und politisch zu beschädigen. Außerdem handele es sich um einen erbärmlichen Versuch der Wählerverdummung, denn zwischen der Einstufung durch die politisch missbrauchte Verfassungsschutzbehörde und einem tatsächlichen Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht liegen Welten.“

AfD-Landtagskandidaten sehen sich „massiv benachteiligt“

Die beiden Landtagskandidaten Anton Baron und Udo Stein sehen sich nach eigener Aussage deshalb vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg „einer massiven Benachteiligung ausgesetzt“. Der Vorgang sei einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, so Udo Stein. Weiter heißt es in der Pressemitteilung der AfD: „Die AfD steht wie keine andere Partei für mehr direkte Demokratie, sichere Grenzen und den unbedingten Erhalt der Freiheitsrechte für die Bürger:innen.“

 




„Missbrauch des Verfassungsschutzes als Machtinstrument der Regierung“

Die AfD rückt nun offiziell ins deutschlandweite Visier des Verfassungsschutzes.

Das berichtet unter anderem der Spiegel. Der AfD wird unter anderem Rechtsextremismus vorgeworfen. Für die Partei bedeutet diese Einstufung nun laut dem Spiegel: „Die Behörde kann die Partei nun geheim beobachten.“

1000 Seiten dickes Gutachten

Der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron kritisiert diesen Schritt scharf. Anbei veröffentlichen wir seine Stellungnahme:

„Dass dieser Schritt kommt, war für mich nicht überraschend“

„Dass dieser Schritt kommt, war für mich nicht überraschend – allerdings nicht, weil wir als durch und durch demokratische Partei dafür zahlreiche Anlässe geboten hätten, sondern wegen des Missbrauchs des Verfassungsschutzes als Machtinstrument der Regierung. Der letzte seriöse Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hatte schließlich mehrfach beklagt, welcher Druck auf ihn von Seiten der Regierungspolitik ausgeübt worden sei, die AfD beobachten zu lassen.

„Weniger als zwei Wochen vor der Wahl war ein solcher Schritt bislang undenkbar“

Was mich jedoch überrascht, ist der Zeitpunkt. Weniger als zwei Wochen vor einer Wahl war ein solcher Schritt bislang undenkbar. Zwar gab es keine offizielle Veröffentlichung. Dass eine solche Information aus einer Videokonferenz von insgesamt 17 Ämtern nach außen dringt, war jedoch absehbar. Insofern dürfte der Zeitpunkt der internen Verkündung bewusst gewählt worden sein. Dieses Vorgehen hat eine neue Qualität. Gäbe es in Ungarn oder Polen eine vergleichbare Stigmatisierung der größten Oppositionspartei durch eine Regierungsbehörde im Wahlkampf, wäre der Aufschrei zurecht enorm. Gegen die AfD kann man sich so etwas aber anscheinend erlauben, da diese politisch nicht links von der Mitte verortet ist.

kein „fairer demokratischer Wettbewerb“

Für unsere politische Arbeit hat dieses Vorgehen dementsprechend keine Auswirkungen – abgesehen von der Tatsache, dass uns die Ablehnung eines fairen demokratischen Wettbewerbs durch Bundes- und Landesregierung noch klarer vor Augen geführt wurde. 

„Darum geht es der Bundesregierung auch: Um eine maximale politische Beschädigung der AfD bis zu diesem Zeitpunkt.“

Selbstverständlich wird gegen diesen Schritt auch mit juristischen Mitteln vorgegangen, wie Angehörige unseres Bundesvorstandes schon heute deutlich gemacht haben. Ich gehe fest davon aus, dass wir dabei letztlich Recht bekommen werden, weil die Justiz noch weitgehend unabhängig urteilt. Der Weg durch sämtliche Instanzen kann sich jedoch über Jahre hinziehen. Darum geht es der Bundesregierung auch: Um eine maximale politische Beschädigung der AfD bis zu diesem Zeitpunkt. Unsere Wähler dürften dieses Spiel zwar durchschauen, in anderweitiger Hinsicht wird damit allerdings sehr wohl Schaden verursacht, womit ich bei Ihrer zweiten Frage bin. Eine Suspendierung von Beamten mit AfD-Parteibuch ist nur aufgrund des Verdachtsfalls zwar nicht vorstellbar, sehr wohl aber ein Beförderungs- oder Einstellungsstopp. Was hier unbescholtenen Bürgern angetan wird, sollte eigentlich jeden wahrhaftigen Demokraten empören.

„Die Mehrheit der Mitglieder ist jedoch ganz klar für eine eindeutige Abgrenzung gegenüber solchen politischen Irrlichtern, die bei anderen Parteien übrigens auch existieren“

Abschließend möchte ich versichern, dass mir natürlich bewusst ist, dass es innerhalb der AfD einzelne Mitglieder gibt, mit denen ich aufgrund ihrer Aussagen, ihrer Vergangenheit oder ihrer ideologischen Prägung nichts zu tun haben möchte. Die Mehrheit der Mitglieder ist jedoch ganz klar für eine eindeutige Abgrenzung gegenüber solchen politischen Irrlichtern, die bei anderen Parteien übrigens auch existieren. Nicht umsonst sind Herr Gedeon und Herr Räpple keine Mitglieder mehr, und auch in Baden-Württemberg gibt es weitere dementsprechende Verfahren. Die AfD steht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes.




„Ich halte nichts vom Lockdown“

Kandidatencheck zu den baden-württembergischen Landtagswahlen am 14. März 2021. Heute mit Anton Baron, AfD-Landtagsabgeordner und Spitzenkandidat für den Wahlkreis Hohenlohe im Videochat mit GSCHWÄTZ_Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann. Das Interview fand am 16. Januar 2021 statt. Es wurden bislang bereits Arnulf von Eyb (CD) und Catherine Kern (Grüne) einem ersten Kandidatencheck unterzogen.

„Wir werden ja von den Medien völlig ignoriert“

GSCHWÄTZ: Wie viel Prozent sollen es in diesem Jahr sein?

Baron: Wir befinden uns in Krisenzeiten und Krisenzeiten sind auch immer Regierungszeiten.

GSCVHWÄTZ: Manche sagen, Krisenzeiten sind auch immer AfD-Zeiten.

Baron: Das würde ich so nicht unterstreichen, denn wir werden ja von den Medien völlig ignoriert.

„Die Alten und Vorerkrankten sollten wir besonders schützen“

GSCHWÄTZ : Sie kritisieren ja massiv die Coronapolitik der Regierung.

Baron: Wir glauben, dass es auch Alternativen zu der Coronapolitik gibt, so wie sie derzeit von der Regierung betrieben wird. Wenn Sie die Statistiken anschauen, sind 85 Prozent der Verstorbenen über 69 Jahre alt. (Anm. d. Red: Laut der Süddeutschen sind 85 Prozent der Verstorbenen sogar über 75 Jahre alt). Wir wissen also, dass das Virus besonders gefährlich ist bei älteren und vorerkrankten Menschen und daher sollten wir uns genau auf diese Risikogruppen konzentrieren. Diese sollten wir besonders schützen.

„Wenn wir die Statistiken anschauen, sehen wir, dass die Ansteckungen im privaten Bereich stattfinden oder in der Arbeit“

GSCHWÄTZ: Das heißt, Sie halten auch nichts vom Lockdown?

Baron: Ich halte nichts vom Lockdown, weil wir sehen ja jetzt: Wir befinden uns in einem ganz harten Lockdown und die Zahlen spiegeln es nicht wieder. Wenn wir die Statistiken anschauen, sehen wir, dass die Ansteckungen im privaten Bereich stattfinden oder in der Arbeit (Anm. d. Red.: Jüngstes Beispiel hierfür ist der Coronausbruch bei Würth, das Interview mit Anton Baron fand vor dem Ausbruch statt). Dazu kommt die hohe Dunkelziffer. Das heißt, jede Nachverfolgung macht gar keinen Sinn. Viele merken ja gar nicht, dass sie infiziert sind.

„Wer in ein Altenheim geht, muss vorher getestet werden“

GSCHWÄTZ: Wie bekommen wir das dann Virus in den Griff?

Baron: Wir sind der Auffassung, dass wir die Risikogruppen besser schützen müssen. Das heißt, wer zum Beispiel als Besucher in ein Altenheim geht, muss vorher getestet werden. Wir sollten uns generell viel mehr auf die Risikogruppen konzentrieren und dort testen, testen, testen und gleichzeitig separate Öffnungszeiten für die Menschen einführen, damit sie unter sich sind. Des Weiteren müsste man kostenlos die FFP3-Masken zur Verfügung stellen, denn laut meinen Informationen sind FFP2-Masken nicht für den Virenschutz geeignet. [Anm. d. Red.: Der Bayrische Rundfunk ist dieser Frage nachgegangen und kam zu dem Schluss: „Dass manche Hersteller auf ihrer Gebrauchsanweisung explizit darauf hinweisen, dass die Maske nicht vor Viren schützt, hängt mit Haftungsfragen zusammen. Da FFP2-Masken ursprünglich keine medizinischen Masken sind, werden sie im Rahmen der Herstellung nicht explizit darauf geprüft, wie gut sie Viren und Bakterien abhalten.“ Fazit: Die FFP2-Masken halten viele Aerosole ab, aber eben nicht alle.]

Baron fordert separate Öffnungszeiten für Risikogruppen und ältere Menschen

GSCHWÄTZ: Es gehen ja immer mehr Menschen auf die Straße, um gegen die Coronamaßnahmen zu demonstrieren, unter anderem die Querdenker. Wie stehen Sie denn zu der Bewegung?

Baron: Wir werden ja mit den Querdenkern in Verbindung gebracht. Es ist einfach so, dass wir als Partei auf jede Demonstration reagieren müssen, die in einem demokratischen Rahmen stattfinden. Es ist auch klar, dass jede Politik eine Gegenposition entwickelt, auch in der Gesellschaft. Wir müssen als Partei auch diese Sorgen und Nöte der Menschen aufnehmen.

„Mit Angst macht man keine Politik“

GSCHWÄTZ: Waren Sie selbst mal bei einer Querdenker-Demo vor Ort?

Baron: Ich war tatsächlich mal bei einer größeren Querdenker-Demo in Stuttgart. Das Interessante war, dass ich sehr viele Unternehmer aus Hohenlohe getroffen habe, die von den Coronamaßnahmen betroffen waren. Natürlich gibt es immer auch Menschen unter den Demonstranten, angefangen von Verschwörungstheoretikern, die kommen dahin, aber das kann man kaum verhindern. Aber die Querdenker fordern unter anderem, dass man sich mehr mit den Zahlen auseinandersetzt, dass viele Maßnahmen auch einfach unverhältnismäßig sind. Das unterstreiche ich. Das ist auch wirklich so. Sie kennen vielleicht das Papier des Bundesinnenministeriums. Darin steht, Angst und Panik propagieren soll, damit die Menschen folgen [Anm. d. Red.: Auch die im Herbst 2020 veröffentlichte Arte-Dokumentation, über die wir berichtet haben, hat über dieses besagte Schreiben kritisch berichtet.]. Und ich denke, mit Angst macht man keine Politik.

 




„Wichtig seien G9 und freie Nachmittage anstelle des Trends zu Gemeinschaftsschulen“

„Bildung in Zeiten von Corona“ lautete der Titel einer Video-Veranstaltung des Hohenloher AfD-Landtagsabgeordneten und Wahlkreiskandidaten Anton Baron am 2. Februar. Zu Gast hatte Baron diesmal dementsprechend mit Dr. Rainer Balzer den bildungspolitischen Sprecher der AfD-Landtagsfraktion. Einerseits ging es um die Probleme infolge der Coronakrise. Lernschwächere Schüler würden durch diese noch weiter abgehängt. Andererseits kritisierten Baron und Balzer aber auch generell die grünschwarze Bildungspolitik. Der Absturz Baden-Württembergs in den Pisa-Studien sei auf deren Pädagogik der Gleichmacherei zurückzuführen. Anstelle neuer Gemeinschaftsschul-Experimente sei wieder Mut zur Differenzierung gefragt.

Augenmerk auf Leistung legen

Das Augenmerk müsse wieder verstärkt auf der Leistung liegen, waren sich die beiden Abgeordneten einig. Ebenso wichtig seien aber auch G9 und freie Nachmittage anstelle des Trends zu verpflichtenden Gemeinschaftsschulen. Auf Barons Facebook- und Youtubeseite kann das Gespräch im Nachhinein angesehen werden.

Quelle: Presssemitteilung von Anton Baron, AfD