„Die Sitzung ist abgesagt und damit fertig, schönes Wochenende“
Kurz und knapp war die Information, dass die geplante Gemeinderatssitzung des Ingelfinger Rats am 26. April 2022 abgesagt ist: „Der vorgesehene Sitzungstermin am 26.4.2022 findet nicht statt“ besagte die Mitteilung aus dem Ingelfinger Rathaus. Eine Begründung für die Absage wurde den Stadträt:innen nicht mitgeteilt. Auch GSCHWÄTZ erhielt keine Information über den Grund der Absage: „Die Sitzung ist abgesagt und damit fertig, schönes Wochenende“, war die Aussage, die aus dem Rathaus zu erhalten war.
Gemeindeordnung fordert monatliche Sitzungen
„Der Gemeinderat ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert; er soll jedoch mindestens einmal im Monat einberufen werden“, sagt die Gemeindeordnung. Eine derartige Soll-Bestimmung bedeutet allerdings nicht, dass das Abhalten oder Nichtabhalten der geforderten regelmäßigen Gemeinderatssitzung eine Ermessensentscheidung ist. Es bedeutet vielmehr, dass das Abweichen von der Bestimmung die Ausnahme sein muss und einer Begründung bedarf.
Aktuelle Themen stehen an
Im Gespräch mit einem Ratsmitglied erfuhr GSCHWÄTZ, dass es durchaus aktuelle Themen gegeben hätte, die eine Sitzung gerechtfertigt hätten: Aus dem Bauausschuß stünden Entscheidungen an und das vertagte Thema „Photovoltaik“ sei akut. Und auch für den nichtöffentlichen Bereich gebe es aktuelle Themen. Ein anderes Ratsmitglied kann sich vorstellen, dass die Absage mit der bevorstehenden Bügermeisterwahl zu tun hat.
Gemeinderäte könnten versuchen, eine Sitzung zu erzwingen
Ein Viertel der Gemeinderäte können allerdings eine Sitzung erzwingen, wenn sie einen konkreten Beratungsgrund nennen: „Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungsgegenstands beantragt.“ Sollte es also ein Anliegen geben, das sechs Gemeinderät:innen dringend genug für eine Sitzung ist, könnte der Gemeinderat auch noch vor der Wahl am 08. Mai 2022 zusammenkommen.
Text: Matthias Lauterer
