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Altenheim: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglichem Lauschangriff auf Mitarbeiter:innen in Kocherstetten

Über die Zustände in einigen Alten- und Pflegeheimen liest man einiges. Oft geht es um Pflegemängel. Auch wir hatten bereits über diverse Mängel in unterschiedlichen Bereichen im Altenheim Krautheim berichtet.Diese wurden dann vom Betreiber, der BBT-Gruppe, in diversen Punkten nach unserer Berichterstattung korrigiert.

In den letzten Monaten wurde  ein Fall in Schliersee überregional bekannt, wo ein Heim mit rund 140 Bewohner:innen wegen erheblicher Pflegemängel geschlossen werden mußte, ein weiteres Heim desselben Anbieters weist, soviel wurde kürzlich bekannt, wohl ganz ähnliche Mängel auf. Auch der Pflegenotstand, die bekannte Personalknappheit im Pflegebereich, die zu erheblicher Anspannung des Personals führt, ist immer wieder Thema. Aktuell ist die Impfpflicht für das Pflegepersonal in aller Munde.

Wenig Harmonie in der Alten Harmonie in Kocherstetten. Foto: GSCHWÄTZ

Privatgespräche aufgenommen

Was aber im Alten- und Pflegeheim „Alte Harmonie“ in Kocherstetten vor sich geht, ist ein ganz anderes Kaliber: Wie es scheint, herrscht dort wenig Harmonie zwischen Heimleitung und Personal. Wie  sonst wäre es zu erklären, dass dort private Gespräche des Personals in internen Räumen, beispielsweise in einem Aufenthalts- beziehungsweise Pausenraum für das Personal, möglicherweise mitgehört oder sogar mittels Video mitgeschnitten wurden?

Polizeiliche Ermittlungen laufen

Aus diesem Grunde laufen dort Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Ermittelt wird „gegen die Heimleitung und eine weitere Person wegen des Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“. So teilen es Polizei und Staatsanwaltschaft auf GSCHWÄTZ-Anfrage mit. Weitere Informationen wollen die Behörden momentan noch nicht geben – die Ermittlungen dauern noch an.

Es steht also der Verdacht einer Straftat nach §201a StGB im Raum: Sollte es zu einem Verfahren kommen, spricht dieser Paragraf von „bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe“.

Heimleitung will keine Stellungnahme abgeben

GSCHWÄTZ hat versucht, eine Stellungnahme der Heimleitung zu erhalten – und bekam von dort den Ratschlag, sich an die Polizei zu wenden. Auf den Hinweis, dass wir das vorab bereits getan hätten, wurde mit dem Kommentar „Dann reicht’s“ aufgelegt.

Text: Matthias Lauterer