Inzidenzwert über 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen
Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Montag, den 19. April 2021, einen 7-Tages-Inzidenzwert von mehr als 200 pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt. Damit treten im Hohenlohekreis die Rechtswirkungen des § 14b Absatz 14 und 15 der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg am zweiten darauffolgenden Werktag nach der Bekanntmachung – also am 21. April 2021 – ein.
Dies betrifft Regelungen zum Präsenzunterricht an Schulen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen.
Die aktuell geltenden Regelungen sind auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg sowie auf der Seite www.corona-im-hok.de abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis
