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„Auto als Macht-Demonstration“

Am 11. März 2026 war der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Niedernhall überfahren hat. Der 12-Jährige aus Niedernhall starb noch an der Unfallstelle. Der 18-Jährige aus Forchtenberg muss sich für sein Verhalten nun vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen erhoben. 48 Zeug:innen sollen gehört werden.

Der von insgesamt 10 Prozesstagen bis Mai verlief überraschend

Bis auf den letzten Zuschauerplatz war die Große Strafkammer besetzt. Manche Besucher:innen mussten daher draußen warten. Es fanden strenge Sicherheitskontrollen statt. Handys mussten abgegeben, Ausweise vorgezeigt werden. Die meisten Besucher:innen waren verwandt oder befreundet mit dem Angeklagten oder dem Opfer. Es flossen insbesondere von Seiten der Opferfamilie viele Tränen an diesem Gerichtstag.

Teile der Verhandlung nicht öffentlich aufgrund des Alters des Angeklagten

Zu Beginn klärte der Vorsitzende Richter aufgrund des Alters des Angeklagten auf, dass Teile der Verhandlung nicht öffentlich abgehalten werden, wenn etwa der 18-Jährige etwas zu seiner Person aussagt oder Angaben zur Sache machen möchte (wollte er zunächst nicht, sondern ließ lediglich ein Statement über seinen Anwalt verlesen), da es auch die Rechte des 18-jährigen Heranwachsenden zu schützen gelte – in Abwägung mit dem hohen öffentlichen Interesse dieses Falles. 7 Medienunternehmen waren vor Ort. Auch die Nebenkläger, die Eltern des verstorbenen Jungen, mit ihrer Anwältin. Als die Staatsanwaltschaft den vermuteten Tathergang beschrieb, schluchzte die Mutter auf. Zeitweise musste sie den Saal verlassen. Vater wie Mutter hatten große schwarze Sonnenbrillen auf. Auch die Eltern des Angeklagten waren gekommen. Der Vater musste jedoch zwischenzeitlich den Saal verlassen, da er eventuell noch als Zeuge gehört wird.

Ruhig und gefasst

Der Angeklagte wie auch seine Eltern wirkten ruhig und gefasst, der Vater des Jungen fast schon entspannt. Der 18-Jährige zeigte keine erkennbare Mimik oder Gestik beim Verlesen des Tathergangs.

Laut der Staatsanwaltschaft bat das Opfer den Freund des Angeklagten am 11. September 2025 auf dem Supermarktparkplatz um etwas Kleingeld.

Der Fall scheint klar zu sein – oder doch nicht?

Als der Angeklagte und sein Freund ihnen das Geld nicht geben wollte, folgten laut der Staatsanwaltschaft wechselseitige Beleidigungen. Der 12-Jährige kannte den Freund des Angeklagten und beleidigte ihn wohl als „Down-Syndrom“. Zudem habe er gedreht, in das Auto des 18-Jährigen zu spuken. Der Angeklagte sei laut der Staatsanwaltschaft daraufhin „zutiefst gekränkt“ gewesen und wollte „Rache üben“. Als die beiden Jüngeren sich  mit ihrem Fahrrad und Tretroller entfernten, seien er und sein Freund in sein Auto gestiegen, dieses habe er „stark beschleunigt“. Sein Auto habe dabei als „Mittel, um seine Macht zu demonstrieren“, benutzt. Er habe den Geschädigten verfolgt. Diese hätten wohl versucht, sich vor dem herannahenden Auto in Sicherheit zu bringen. Das Ziel des 18-Jährigen sei eine bewusste Kollision mit dem Fahrrad des 12-Jährigen gewesen. Das Auto sei zunächst gegen das Hinterrad gestoßen. Das Rad sei dann auf die linke Seite gekippt, der Junge sei vor das Auto gestürzt. Er wurde laut der Staatsanwaltschaft daraufhin angeblich noch 26 Meter mitgeschleift. Der Kriminalhauptkommissar wird später noch berichten, dass der Körper des 12-Jährigen laut Augenzeugen völlig verdreht unter dem Auto gelegen habe.

Der Fall scheint klar zu sein. Doch dann verliest der Anwalt des Angeklagten ein Statement im Namen des 18-Jährigen. Und dieses Statement hat es in sich.

Den zweiten Teil des ersten Prozesstages veröffentlichen wir in Kürze.

+ +  +Wir berichten auf unserer Homepage aufgrund des des hohen öffentlichen Interesses  sehr ausführlich über den Fall und versuchen, euch so detailliert wie möglich aus dem Gerichtsverfahren zu berichten. + +  +

Bildunterzeile: Der Angeklagte beim Prozess-

auftakt. Vielleicht wäre hier auch eine andere

Zeitschrift als Sichtschutz angemessen gewesen.




Manuel Hagel und der Thomas-Gottschalk-Effekt

Ein Video brachte so viel ins Rollen wie schon lange nicht mehr bei einer Landtagswahl in the Länd. Das Video ist 8 Jahre alt und zeigt Manuel Hagel, wie er als Politiker interviewt wird und von einer 15- oder 16-jährigen Realschülerin namens Eva schwärmt, die dem damals etwa 30-Jährigen noch im Gedächtnis geblieben ist mit ihren „kastanienbraunen Haaren und rehbraunen Augen“.

CDU: Vor lauter Siegesgewissheit abgeschmiert I Landtagswahl Baden-Württemberg

Wie wenn es Epstein, MeToo und p.Diddy nie gegeben hätte

Das Video wurde von einer Grünen-Bundestagsabgeordneten gepostet. Nun hätte der Umgang der CDU damit einfach so sein können: Das Video, das in Zeiten von MeToo, Epstein, Harvey Weinstein und P-Diddy, eine andere Wirkung hat als vielleicht noch vor 8 Jahren, ging viral. Hagel und die CDU hätten seriös Stellung beziehen und und das Ganze mit den Worten beantworten können: „Diese Aussagen waren völlig unangebracht. Es tut mir sehr leid. Frauen und natürlich dementsprechend auch Mädchen sollten stets mit Respekt und Anstand behandelt werden. Eine Sexualisierung ist völlig inakzeptabel.“ Leider kam lediglich das Wort „Mist“ aus Hagels Mund und dann begann die typische CDU-Abwehrreaktion, die bis heute anhält und sich mittlerweile in eine gefühlt  exorbitante Wut angestaut zu haben scheint. Das Verhalten: Blaming der Grünen-Abgeordneten, die das Video veröffentlicht hat, versinken in der Opfer-Rolle, Schuld-Umkehr, Blaming von Cem Özdemir, nahezu Total-Verweigerung einer zeitnahen Regierungsbildung und Ansprucherhebung auf die Macht in Baden-Württemberg aufgrund dieses Schmutz-Kampagnen-Wahlkampfes und der anscheinend für die CDU lediglich marginalen Differenz von 27.000 Grünen-Stimmen-mehr.

Die CDU reagiert wie ein kleines Kind

Unbedarfte Wähler:innen fragen sich da: Was ist lost mi der CDU? So verhält sich eigentlich nur ein absolut narzisstischer Mensch, wenn ihn seine Frau verlassen hat. Oder Thomas Gottschalk, wenn er nicht begriffen hat, dass die Welt sich in den vergangenen 50 Jahren verändert, ja, weiterentwickelt hat und man aber nach wie vor nach Schema Ant-F lebt. Frauen haben mittlerweile auch Rechte, sie haben etwas zu sagen und stellen immerhin die Hälfte der Wählerstimmen. Aber – wen interessiert’s? Richtig. Die CDU offensichtlich herzlich wenig. Und damit machen sie aktuell alles nur noch schlimmer.

Selbst die ansonsten eher konservativ berichtende Stuttgarter Zeitung kommentierte hierzu unlängst: „“Die CDU verliert jedes Maß – als gehöre das Land ihr.“

Am Ende müssen Wähler:innen noch zittern, dass die CDU aus lauter Beleidigter-Leberwurst-Manier zum AfD-Überläufer werden und anstatt mit den Grünen doch noch einen Regierungspakt mit dem Teufel eingehen.

 




Niedernhall: 18-Jähriger wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt

Am Mittwoch, den 11. März 2026, ist der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen – so die Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn – aus niederen Beweggründen umgebracht haben soll. So zumindest lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Tragödie in Niedernhall: Prozessauftakt vor dem Landgericht Heilbronn

11 Prozesstage sind für die Verhandlung vorgesehen, 48-Zeug:innen und drei Sachverständige sollen gehört werden.

Am 11. September 2025 starb der 12-Jährige am Tatort. Vor aus ging angeblich ein Streit zwischen dem 18-Jährigen und dem 12-Jährigen, der mit einem Freund auf Fahrrädern unterwegs gewesen sein soll. Der 18-Jährige soll mit seinem Auto am Ende den Jungen verfolgt und ihn angefahren haben, wobei der 12-Jährige angeblich vom Fahrrad stürzte und unter das Auto geriet.

Video:

Prozessauftakt um T@d eines 12-Jährigen auf Supermarktplatz in Niedernhall

Ersthelfer:innen haben damals gegenüber unserer Redaktion von schockierenden Bildern berichtet, wie der Junge ausgesehen haben muss.

Ob illegale Substanzen oder Alkohol bei dem 18-Jährigen im Spiel gewesen waren, ist bislang nicht bekannt.

GSCHWÄTZ wird ebenfalls vor Ort sein und den Prozessauftakt als Pressevertreter begleiten.

Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn

Verhandlungstermine: Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn




Das Grauen hat keine Worte: Epstein – Der größte Skandal unserer Gesellschaft aller Zeiten

Babyschenkel werden mit Hähnchenschenkeln verglichen, es wird darüber gesprochen, wie Babyfleisch am besten schmeckt, warum das Blut gefolterter kleiner Kinder eine Verjüngungskur sein sein, ob er das kleine Mädchen gefoltert habe. Nein, das ist kein Horrorfilm, der übelsten Sorte,  Es ist eine Live-Aufdeckung bislang unvorstellbarer Vorgänge in unserer westlichen Gesellschaft.

Das eigentliche Grauen ist die Nicht-Reaktion der gesamten westlichen Welt

Und jeden Tag kommt ein Stückchen mehr Wahrheit auf den Tisch. Es ist der wohl größte Skandal aller Zeiten unser westlichen Demokratien. Epstein. Das System: Männer bedienen sich jungen, wehrlosen Opfern in schier unvorstellbarem Ausmaß. Pädophilie  rituelle Gewalt, satanistische Vorgänge, Kinderhandel. Missbrauch in seiner schlimmsten Form, ungeklärte Morde.

Die Masse bleibt ruhig.

Die Namen der Prominenten, die in den Epstein Files vorkommen: unzählige, unter anderem Donald Trump, Mette Mari, Oprah Winfrey, Leonardo DiCaprio.

Das aber Verblüffendste daran: die Reaktion bzw. die Nicht-Reaktion. Kaum ein führender Politiker hat sich bislang dazu geäußert. Rücktritte blieben aus. Die Masse? bleibt ruhig. Wie viele Menschen sind in diesem Jahrzehnte langen System verwickelt. Und: Wie viele Menschen finden das alles offensichtlich gar nicht so schlimm?

Keine Konsequenzen? Keine Veränderung

Wie abgestumpft sind wir mittlerweile, dass die Epstein Files keine weltweite Protestwelle auslöst  um aufzudecken, um Konsequenzen auszulösen, um künftig unsere Kinder besser zu schützen?

Das ist ist das Schlimmste daran. Das sich nichts ändert. Dass dieses System weitermachen kann. Das ist das eigentliche Grauen.




Wie aus einem toten Krankenhaus auf einmal ein Leuchtturmprojekt wird

Als Nina Warken (CDU) mit ihrer Rede am Neujahrsempfang in Künzelsau am Freitag, den 23. Januar 206, beginnt, braucht sie ein paar Minuten, bis sie alle wichtigen Namen aufgezählt hat, die an diesem Festabend anwesend sind und ihr von der ersten Reihe aus lauschen: Reinhold und Bettina Würth (Carmen Würth war nicht anwesend, auch Benjamin und Maria Würth nicht), Albert und Ursula Berner, Hohenlohes Landrat Ian Schölzel, ihr CDU-„Kollege“ Christian von Stetten,  CDU-Landtagsbewerber Tim Breitkreuz, Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann (CDU), Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU). Man weiß bereits zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich, ob man sich auf einem Neujahrsempfang befindet oder auf einem Landesparteitag der CDU. 

Was auf die Bürger:innen zukommt: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in Künzelsau

Sind wir auf einer Wahlkampfveranstaltung oder auf einem Neujahrsempfang?

Sicher, es sind Landtagswahlen in 2 Monaten. Sicher ist auch, der Hohenlohekreis war schon immer sehr schwarz. Und dennoch hinterlässt es einfach ä Gschmäckle, wenn selbst Künzelsaus Bürgermeister, der noch 2018 für den Erhalt des Künzelsauer Krankenhaus bei der Demo der damaligen BI eine Rede gehalten halt, sich am Neujahresempfang in einem Video nun in bester Bob-der-Baumeister-Manier, mit Bauhelm und beim Tapete-herunter-reißen präsentiert im mittlerweile sehr kaputt wirkenden Krankenhausgebäude und über die hervorragenden Aussichten philosophiert, die das tote Krankenhausgebäude nun habe – unter anderem mit einer geplanten Kurzzeitpflege in Räumen, die zu Zeiten, als das Krankenhaus vom Kreistag geschlossen wurde, noch – milde gesagt – als marod und abrissbereit bezeichnet wurde.

Vom maroden Abrissgebäude zum Leuchtturmprojekt – Loriot würde „ach“ darauf antworten

Nun ist das tote Krankenhausareal nun also das neue „Leuchtturmprojekt“ für Deutschland, wie Nina Warken in ihrer anschließenden Rede strahlend verkündet. Na, ob das die Mehrheit der Künzelsauer genau so sehen, mag wohl dahingestellt sein. Wichtig ist vermutlich auch lediglich der Applaus der Richtigen und Wichtigen in der ersten Reihe, die mit dem dem richtigen Parteibuch, aber auch die Wirtschaftselite.

In Ihrer Rede ging es denn auch viel um Wirtschaft, um Reformen, die Menschen besser gesteuert durch das finanziell stark belastete Gesundheitssystem zu navigieren. Aber, keine Sorge, die Regierung sei mit den angestrebten Reformen unter anderem im ambulanten und stationären Bereich auf einem guten Weg. Es stehe wieder mehr Eigenverantwortung im Fokus, wieder ein Mehr an länger-gesünder-leben, noch weniger Krankenhäuser, aber dafür mehr spezialisierte. Denn wer möchte schon schlecht operiert werde? Lieber fährt man planbar etwas länger (wenn Herzinfarkte nur immer so planbar wären).

Der große Friedrich

Bezogen auf den Bundeskanzler attestiert Nina Warken Friedrich Merz wie zu Erwarten eine hervorragende Arbeit, er reise derzeit viel um die Welt, um die Probleme zu lösen. Von Deutschland werde eine Führungsrolle erwartet. Wie die genau aussieht, kann man derzeit nur erahnen.

Video: Maren Hennig, GSCHWÄTZ-Mitarbeiterin

Ein Kommentar von GSCHWÄTZ-Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann

 

 

 




Anklage lautet auf versuchter Mord: 29-Jähriger gesteht seine Taten beim Prozessauftakt, aber …

Künzelsau / Neckarsulm: Der junge Mann, der wegen versuchten Mordes am Freitag, den 23. Januar 2026, zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Heilbronn stand, erzählt dem Gericht beim Prozessauftakt, wie es dazu kam, dass er seine Exfreundin nur noch mit einem Slip bekleidet und übersäht mit Hämatomen, am 15. Juni 2025 durch die Künzelsauer Innenstadt schleifte. Der Deutsch-Algerier gestand seine Taten, aber…

Er schäme sich für seine Taten

Er schäme sich sehr für seine Taten, das sagte er während der mehrstündigen Verhandlung zum Prozessauftakt genau einmal. GSCHWÄTZ-Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann war beim Prozessauftakt vor Ort (siehe Video). Der Angeklagte berichtete ansonsten sehr abklärt über seine Taten an seiner Exfreundin. Zwar hatte er angeblich sehr große Erinnerungslücken an seine Taten, aber das, an was er sich noch erinnern konnte, erzählt er mit fester, ruhiger, emotionsloser Stimme. Als der Richter wissen wollte, ob er die Fotos gesehen habe, wie er seine Exfreundin am Ende ausgesehen habe, verneinte der 29-Jährige. Er erinnere sich aber daran, als sie nach zwei Tagen sich endlich befreien konnte aus seinen Fängen, ihr Gesicht schon ziemlich zugeschwollen gewesen sei.

Wie aber kam am es zu der schockierenden Situation in der Künzelsauer Innenstadt?

Vorneweg: Der Angeklagte gab die Taten, welche ihm von der Staatsanwaltschaft laut der Anklageschrift vorgeworfen werden, im Wesentlichen zu. Allerdings seien diese unter starkem Alkohol- und auch Drogeneinflusses zustande gekommen. Zudem sei er sehr eifersüchtig und habe sich dann zeitweise nicht mehr im Griff gehabt. Auch zuvor wurde er bereits straffällig und saß mehrere Male in Haft, unter anderem wegen Gewaltanwendung an einer anderen Frau.

Schon öfter straffällig geworden

Seine Exfreundin habe er im Internet kennengelernt, als es ihr psychisch nicht so gut ging. Bereits im Mai 2025, zwei Monate vor dem Hauptgeschehen, reichte es aus, dass seine damalige Freundin im Auto einen vermeintlichen Exliebhaber lediglich anschaute, dass der Angeklagte sie daraufhin zu Hause unter anderem mit dem Staubsaugerrohr und mit einer schweren Stabtaschenlampe schlug, auch Schläge und Tritte ins Gesicht habe es gegeben. Sie verließ ihn daraufhin, die gemeinsame Wohnung in Neckarsulm wurde aufgelöst. Die Frau blockierte ihn auf WhatsApp, er versuchte jedoch über Mail. wieder mit ihr in Kontakt zu treten, was ihm auch gelang. Er gab sich als geläutert. Zwei Monate später folgte ein Treffen zu einem Picknick in Öhringen.

Alkohol, Drogen und ein Eifersuchtsproblem – Wenn die Affektkontrolle versagt

Während ihres Treffen trank der Angeklagte laut eigenen Angaben Alkohol, unter anderem einen 6er Heinecken und 2 Wodka Lemon. Am Ende kam es auch hier zum Streit zwischen den beiden, worauf die Frau mit dem Bus nach Künzelsau zurückfuhr. Sie machte mit ihm in einer Nachricht über das Handy endgültig Schluss, der Angeklagte behauptet aber vor Gericht, dass er diese Nachricht nie gelesen habe, da sein Akku leer war. Er sei lediglich nach Künzelsau hinterhergefahren, um noch einmal versöhnlich mit seiner Exfreundin zu sprechen.

Er zerrte sie vom Gelände des Frauenhauses

Von ihr wusste er, wo das Frauenhaus war, in welchem sie mittlerweile lebte. Er sah sie laut eigenen Aussagen draußen auf dem Frauenhausgelände telefonieren und dachte, dass sie mit einem Ex von früher telefonieren würde. Daraufhin sei es wieder einmal mit ihm durchgegangen. Er sei über den Zaun geklettert und habe sie unter massivster Gewalteinwirkung (unter anderem Fußtritte und Faustschläge ins Gesicht) gezwungen, mit ihm zu kommen. Er zwang sie ebenfalls, sich im Rahmen der ihm vorgeworfenen Entführung bis auf den Slip auszuziehen, die Staatsanwaltschaft vermutet hier das Motiv Erniedrigung. Der Angeklagte sagt, er weiß nicht, warum er das getan hat und wie  es dazu gekommen sei – ob er ihr befohlen habe sich auszuziehen oder ober er ihr die Kleider vorm Leib gerissen habe. Der Vorsitzende Richter bemerkte hier jedoch an, dass die Kleider zerrissen waren, die man fand (Anm. d. Red.: was ergo eher für ein gewaltsames Auskleiden spricht).

Rund zwei Tage auf der Flucht

Die Taten wurden von mehreren Zeug:innen gesehen, die auch den Namen der Betroffenen gerufen haben, bevor er sie mitgenommen und sich erst einmal  zwei Stunden mit ihr versteckt habe. Insgesamt waren sie knapp 2 Tage in Künzelsau unterwegs, er hat sich mit ihr immer wieder an anderen Plätzen versteckt – vermutlich mit dem Wissen, dass die Polizei ihn und die Frau sucht. Dabei habe er sie lau der Staatsanwaltschaft teilweise bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, mit dem Ziel, sie zu töten. Die Gründe hierfür sei laut der Staatsanwaltschaft unter anderem ein Weltbild, in welcher die Frau dem Mann untergeordnet sei und kein selbst bestimmtes Leben ohne ihn führen dürfe. Sie konnte sich erst befreien, als er irgendwann einschlief.

Es sind noch insgesamt 8 weitere Prozesstage angesetzt, bevor ein Urteil gesprochen wird.




Getötete Frau (58) in Schöntal-Westernhausen – Verdacht liegt auf Schwiegersohn

Am Dienstag gegen 3:30 Uhr wurde in Schöntal-Westernhausen im Ahornweg eine Frau mit schweren Verletzungen aufgefunden. Die 58-Jährige verstarb trotz medizinischer Versorgung noch vor Ort.

Eine Obduktion bestätigte den Verdacht eines Tötungsdelikts. Ein 46-Jähriger Mann, vermeintlich der Schwiegersohn der Frau, steht im dringenden Tatverdacht.

Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen zu den genauen Todesumständen sind noch im Gange.

Hintergrund soll laut noch nicht bestätigten Quellen ein Sorgerechtsstreit um das Kind des unter Tatverdachts stehenden Mannes sein. Danach soll die Schwiegermutter das Sorgerecht gerichtlich zugesprochen bekommen haben und nicht der Vater des Kindes, der nun unter Mordverdacht steht.




Der Fall Christina Block – Nun kommt die ganze Wahrheit ans Licht

Es geht erstmals im Detail um die Vorgeschichte: Denn Theodor und Klara Block lebten zum Zeitpunkt der Entführung bereits seit mehr als zwei Jahren bei ihrem Vater und dessen neuer Lebensgefährtin Astrid Have in Dänemark. Ende August 2021 hatte Hensel die Kinder nach einem Besuchswochenende nicht wieder nach Hause zu Christina Block gebracht – angeblich, weil die Kinder selbst nicht gewollt hätten.

Die Zeit vor der angeblichen Entführung

Am Donnerstag geht es nun um diese Zeit, ohne die die Eskalation zwei Jahre später in der Silvesternacht kaum zu verstehen ist. Als Zeugin geladen ist die inzwischen ehemalige Angestellte des Hamburger Jugendamtes, Mitarbeiterin W., die den Sorgerechtsstreit lange Zeit betreut hat.

Wie BUSINESS INSIDER bereits berichtete, hatte das Oberlandesgericht Hamburg im Oktober 2021 Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Trotzdem behielt Hensel die Kinder weiter bei sich in Dänemark. Angeblich, so behaupteten er und Have, sollen die Kinder von Gewaltvorwürfen gegen ihre Mutter berichtet haben. Block selbst bestreitet bis heute, Gewalt gegen ihre Kinder ausgeübt zu haben.

Von Christina Block ging laut Jugendamts-Mitarbeiterin W. keine Gefahr aus

Staatsanwaltschaft, Gerichte und auch das Jugendamt untersuchten die Vorwürfe in der Folgezeit, hielten sie für unglaubwürdig oder zumindest übertrieben. Vor allem Jugendamts-Mitarbeiterin W. kam laut vorliegender Dokumente früh zum Schluss, dass von Christina Block keine akute Gefahr für die Kinder ausgehe. Diese würde sich kooperativ zeigen. Vielmehr würde Hensel bei den Kindern einen Loyalitätskonflikt erzeugen und müsse sie wieder nach Hause bringen, heißt es in einem Dokument vom 21. Oktober 2021.

Doch Vermittlungsversuche scheiterten in der Folge. Im Februar 2022 schreibt W. erneut ans Amtsgericht, dass der Vater den Kontakt der Mutter zu den Kindern unterbinde. Er würde mit den Kindern Entführungsszenarien aufbauen. Beim Vater sei keine Bindungstoleranz erkennbar. Doch die deutschen Behörden sind in Dänemark machtlos.

„Bewusstes Entfremden der Kinder von der Mutter“

Am 28. Juli 2022 wird der Ton von W. deutlich schärfer. In einer Stellungnahme für das Amtsgericht heißt es, dass das Verhalten Hensels aus Sicht des Jugendamtes ein bewusstes Entfremden der Kinder von ihrer Mutter sei.

Mehr noch: W. warnt, dass sie unter den gegebenen Umständen von einer akuten Kindeswohlgefährdung ausgehe, die das Gericht entsprechend §1666 BGB zum Handeln zwinge: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

W. spricht von einer Abschottung von Theodor und Klara, woraus eine hohe psychische Belastung der Kinder resultiere. Das Verhalten stelle eine massive Gefährdung der Kinder für das Entwickeln psychischer Erkrankungen dar. W. sieht die Notwendigkeit einer Inobhutnahme durch das Gericht – was eine schwerwiegende Maßnahme ist.

Doch Dänemark sieht das anders

Doch dazu kommt es nicht. Die dänischen Behörden sehen den Fall offenbar auch anders. Im März 2023 entscheidet dort schließlich ein Gericht, dass die Kinder trotz der rechtswidrigen Tat Hensels bei ihm bleiben sollten. Immerhin: Block soll ein 14-tägiges Besuchsrecht erhalten.

Doch Termine dafür lässt Hensel immer wieder platzen. Die Kinder bleiben bei Hensel und Have. Erst nach der Silvesternacht 2023/24 sieht Christina Block ihre Kinder wieder. Allerdings nur für wenige Tage. Unter dem Eindruck der dramatischen Entführung spricht das Oberlandesgericht Hamburg Stephan Hensel im Januar 2024 das alleinige Sorgerecht zu. Bis heute, vier Jahre nach den Schreiben von Jugendamts-Mitarbeiterin W., gibt es keinen Kontakt zwischen der Mutter und ihren Kindern.

Die  Familientherapeutin spricht von einer „aktiven Kindesentfremdung“ gegenüber der Mutter Christina Block. Sie schilderte das Verhältnis der beiden Elternteile als „sehr zerrüttet“. Die Kommunikation in Fragen zum Umgang mit den Kindern erfolgte überwiegend über den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) und kaum direkt zwischen den Eltern. Ihrer Einschätzung nach lag dies auch an der fehlenden Kooperationsbereitschaft des Vaters.

Erstmals mit der Familie in Kontakt kam Mareike W., als die älteste Tochter Johanna den ASD darum bat, künftig beim Vater leben zu dürfen. Die Situation bei der Mutter empfand sie als „stressig“ und fühlte sich durch Vorschriften eingeengt. Als Gründe nannte sie, sie müsse zu viele Dinge erledigen, es gebe zu viele Vorgaben, sie fühle sich in ihrer Freiheit beschränkt und habe große Konflikte mit der Mutter. Angaben zu körperlicher Gewalt machte sie gegenüber dem ASD nicht. Mit der Zustimmung beider Eltern zog sie schließlich zu Stephan Hensel.

Das OLG hatte klar entschieden: Die Kinder sollen zurück zur Mutter, Hensel interessierte das nicht

Bei den jüngeren Block-Kindern Klara und Theodor, die in der Silvesternacht 2023/24 entführt wurden, verlief es anders. Nach einem Umgangswochenende kehrten sie nicht zu ihrer Mutter zurück – entgegen der Empfehlung der Behörde. „Es ist im Sinne des Kindeswohls, dass die Kinder in ihren Lebensmittelpunkt zurückkehren“, lautete damals die Einschätzung des ASD. In einem Schrieben von damals steht: „Das Verhalten des Vaters wird als Isolierung der Kinder und Machtdemonstration bewertet.“ Zugleich stellt sie klar: „Bei der Mutter bestand keine Kindeswohlgefährdung.“

Stephan Hensel habe diese Empfehlung jedoch ignoriert. „Ne, die Kinder bleiben hier!“, zitierte Zeugin W. laut „Focus online“ sinngemäß den Vater. Selbst das Hanseatische Oberlandesgericht hatte die Rückführung der jüngeren Kinder angeordnet. Einen Termin mit einem Kinderpsychologen in Hamburg ließ Hensel laut Zeugin platzen, weil er einen Vollzug der Gerichtsentscheidung befürchtete: „Das OLG hatte klar entschieden, die Kinder sollen zurück zur Mutter.“ Hätten sie deutschen Boden betreten, wäre dies die Grundlage für die Umsetzung der Entscheidung gewesen.

„Vollkommen unverständlich“

Verteidigerin Gül Pinar bezeichnet es in diesem Rahmen als „vollkommen unverständlich“, dass die Anklage gegen Hensel bislang nicht weiterverfolgt worden sei, obwohl die mutmaßliche Kindesentziehung 2021 dem hiesigen Verfahren zeitlich und sachlich vorgelagert ist.

Die Beauftragung von Sicherheitsfirmen, insbesondere auch von Cyber Cupula unter David Barkay, habe allein dem Ziel gedient, die Kinder in Sicherheit zu bringen und ihren Schutz zu gewährleisten, betonte Christina Block. Sie habe alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und staatliche Stellen eingeschaltet: „Ich habe alle Rechtswege beschritten und den Rechtsstaat um Hilfe gefragt“, sagt sie. Ihr Ziel sei es gewesen, die Kinder unter größtmöglichem Schutz nach Hause zu bringen. Einen Auftrag wie in der Silvesternacht habe sie deshalb nicht erteilt. „Ich wäre zum Schutz meiner Kinder immer dabei gewesen.“




Kommt die Kochertalbahn?

Öffentliche Infoveranstaltung am 21. Januar 2026

Eine Bahn fährt durch das grün.
Die neue Kochertalbahn wird nichts mehr mit alten, lauten Dieselloks zu tun haben. Geplant ist ein moderner S-Bahn-Betrieb: elektrisch, komfortabel und leise. Dieses Bild ist KI-generiert.

Wie könnte die Zukunft der Kochertalbahn aussehen? Am 21. Januar 2026 lädt die Stadtverwaltung Künzelsau gemeinsam mit den Gemeinden Kupferzell und Waldenburg zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Vertreter der Kommunen, der beteiligten Planungsbüros, des Verkehrsministeriums und der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH berichten über den aktuellen Stand und geben einen Ausblick auf die nächsten Schritte. Beginn ist um 18.30 Uhr in der in der Carl-Julius-Weber-Halle in Kupferzell.

Projektteam stellt Planungen und Umfrageergebnisse vor

Die Reaktivierung der Kochertalbahn beschäftigt Politik, Wirtschaft und Bevölkerung seit Jahren. Nach einer europaweiten Ausschreibung hat die Stadtverwaltung Künzelsau 2025 eine Bietergemeinschaft der Büros Obermeyer, Schüßler-Plan und Transport Technologie-Consult Karlsruhe GmbH (TTK) mit den Planungsleistungen beauftragt. Seither laufen die Arbeiten, nun werden die Ergebnisse erstmals öffentlich vorgestellt. Auch die Resultate der großen Befragung, an der sich mehr als 2.700 Einwohnerinnen und Einwohner beteiligt haben, werden präsentiert. „Die hohe Beteiligung an der Umfrage zur Kochertalbahn zeigt, wie wichtig das Projekt den Menschen ist“, betont Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann. „Uns ist es ein Anliegen, die Einwohnerinnen und Einwohner eng mitzunehmen und transparent über den Fortschritt zu informieren. Die Reaktivierung der Kochertalbahn ist eine große Chance für die gesamte Region.“

In einer anschließenden Podiumsrunde erläutern die Projektbeteiligten unter anderem, welches Potenzial die Kochertalbahn für die Region bietet, welche Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten einfließen und wie die Finanzierung gestaltet sein kann. Die Voraussetzungen sind günstig: Der Bund und das Land übernehmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, das Land Baden-Württemberg finanziert zusätzlich die ersten hundert reaktivierten Streckenkilometer.

Mitreden, nachfragen, Ideen einbringen

Nach den Präsentationen haben Besucherinnen und Besucher an Themenständen die Möglichkeit, direkt mit den verantwortlichen Fachleuten ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen und Hinweise zu geben. Auch die Bürgermeister der Kommunen Kupferzell, Waldenburg und Künzelsau stehen für Gespräche bereit.

Anmelden

Für eine bessere Planbarkeit wird um Anmeldung gebeten unter mitmachen.kuenzelsau.de/de/kochertalbahn

Im März 2026 folgen weitere Beteiligungswerkstätten in den drei Kommunen, mit erneutem Raum für Austausch und Impulse der Einwohnerinnen und Einwohner.




Ohne Gerichtsverfahren direkt in den Knast – Der unglaubliche Fall der Anette W.

Gnadengesuch vor Weihnachten – Mutter sitzt im Gefängnis ohne Prozess

Eine Mutter sitzt in Niedersachsen wegen eines Sorgerechtsstreits für 150 Tage in Haft. Sie hatte kein Gerichtsverfahren. Wie kann das sein?

In diesem Jahr lässt Niedersachsens Justiz 56 Menschen im Rahmen der „Weihnachtsgnade“ aus der Haft. Bisher nicht dabei ist die Mutter Anette W., die seit November im Frauengefängnis Hildesheim sitzt, weil das Amtsgericht Hannover für sie 150 Tage Ordnungshaft verhängte. Der Beschluss war ungewöhnlich, weil er nach Familienrecht erging und es kein Gerichtsverfahren gab, das sonst bei einer langen Freiheitsstrafe üblich ist.

Der Heidelberger Professor für Strafrecht Christian Laue vertritt Anette W. und reichte für sie am Donnerstag ein „Gnadengesuch“ beim Niedersächsischen Justizministerium ein. Gleichzeitig beantragte er beim Amtsgericht Hannover, die Ordnungshaft aufzuheben. Der Fall ist mittlerweile auch ein Politikum und steht dafür, wie die Justiz mit Müttern und Kindern umgeht.

Frau W. hat zwei Töchter. Dem Vater war vor fünf Jahren das Sorgerecht übertragen worden, nachdem eine Betreuung im Wechselmodell nicht funktioniert hatte. Im Sommer 2021 fuhr die ältere Tochter mit der Straßenbahn zu ihrer Mutter und weigerte sich, zum Vater zurückzukehren. Dann tauchten Mutter und Tochter gemeinsam unter und zogen nach Frankfurt. Da wurde Anette W. am 6. November verhaftet. Ihre Tochter wurde vom Jugendamt anonym in einer Einrichtung untergebracht. Eine Bekannte, die mit der heute 13-Jährigen zuletzt noch Kontakt hatte, sagt, das Jugendamt hätte ihr eigentlich zugesichert, dass genau das nicht passiert. „Sie hatte große Angst, dass sie weggebracht und isoliert wird, ohne Kontakt zu ihren liebsten Menschen.“

Infolge der Haft schon die Wohnung verloren

Doch auch für die Mutter ist die nun schon sieben Wochen dauernde Haft hart – und sie hat Folgen. Sie musste bereits ihre Wohnung kündigen und bangt um ihren Job. „Meiner Mandantin droht der Verlust ihrer bürgerlichen Existenz, im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit“, sagt Anwalt Laue.

Seine Anträge hat er ausführlich begründet. Ein wichtiger Punkt: Anette W. hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt. In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen. Auch müsse die Justiz beim Strafrecht berücksichtigen, welche schädlichen Folgen ein Freiheitsentzug hat und dem entgegenwirken.

Stattdessen wurde ihre Haft aber als „Ordnungsmittel“ nach Familienrecht verhängt, konkret nach dem schon bei der Einführung 2009 arg umstrittenen Paragraf 89 des Gesetzes über Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Haft soll zum einen „Erzwingungsfunktion“ zur Herausgabe des Kindes haben, zum anderen auch „Sanktionscharakter“.

Erzwingen müsse das Gericht mit der Haft nichts mehr, da das Kind nicht mehr bei der Mutter ist, argumentiert Laue. Aber auch eine Ordnungshaft zur Sanktionierung eines Menschen müsse verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, die der Jurist hier nicht erfüllt sieht.

Anette W. hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt. In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen.

Vor allem sei die Schuld nicht bewiesen. Das Gericht fällte den Beschluss im Januar 2025 in Abwesenheit der Mutter und schrieb, sie verantworte „massive Schäden“ für ihr Kind, da es nicht zur Schule gehe. Dem widerspricht ihr Anwalt. „Tatsächlich hat meine Mandantin aber für eine Beschulung ihrer Tochter gesorgt“, sagt Laue. „Sie hatte einen Freundeskreis und war gut in einen Sportverein integriert.“

In England hilft der Staat Müttern aus der Illegalität

Ungewöhnlich findet den Fall auch der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo. „Eine Ordnungshaft von 150 Tagen in dieser Größenordnung ist äußerst selten“, sagt er. Die Maßnahme sei in ihrer Wirkung enorm und ihre Aufrechterhaltung unverhältnismäßig. „Es zielt auf die Mutter, trifft aber das Kind im erschütternden Ausmaß“, so der Wissenschaftler. Natürlich dürfe es keine Selbstjustiz geben. „Aber es gilt stets, die für das Kind am wenigsten schädliche Alternative zu finden. Und da das Kind nicht zum Vater möchte, wäre ein Leben bei der Mutter eine solche“. Der Staat müsse mit seiner Macht umsichtig umgehen, sagt Salgo. „Man muss sich fragen, was treibt Mütter in die Illegalität? Dem ging meist eine höchst problematische Gerichtsentscheidung voraus“.

Salgo zieht den Vergleich mit Großbritannien. Da bietet man Müttern in solchen Fällen „Undertakings“ an, also rechtliche Zusagen, um sie aus der Illegalität zu holen. Dabei wird dem mit Kind untergetauchten Elternteil zugesagt, dass das Kind nicht von ihm getrennt wird, wenn sie aus der Illegalität auftauchen und dies dem Wohl des Kindes entspricht. „Soweit ich es in diesem Fall gehört habe, hat das Kind diese Zeit gut überstanden, wurde beschult und war im Sportverein aktiv.“

Auch Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) übt Kritik: „Der Fall Frau W. zeigt eindrücklich, dass das Zwangsmittel Ordnungshaft keinen Platz bei der Durchsetzung von familiengerichtlichen Entscheidungen haben darf.“ So eine Haft greife tief und „weiter eskalierend“ in Familiendynamiken ein und führe dazu, dass der Kindeswille missachtet wird. Der VAMV fordert, die Ordnungshaft aus dem Gesetz zu streichen.

Stand Freitagmittag erklärt der Sprecher des Justizministeriums, das Gnadengesuch sei noch nicht eingegangen. Er werde aber am Montag noch einmal nachfragen. Das Amtsgericht Hannover bestätigt der taz immerhin, dass Laues Antrag zur Freilassung seiner Mandantin dort einging. Man werde, so ein Sprecher, „zeitnah“ entscheiden.

Gnadengesuche eingegangen

Am Montagmittag teilte Niedersachsens Justizministerium der taz dann mit, dass dort sogar zwei Gnadengesuche eingingen. Ein handschriftliches von Anette W. selber und jenes von Rechtsanwalt Christian Laue. „Beide werden unter Beachtung der Gnadenordnung bearbeitet“, sagt der Sprecher. Es solle natürlich „so schnell wie möglich entschieden“ werden.

Die Gnadenordnung sehe vor, dass von den beteiligten Gerichten, hier konkret vom Amtsgericht Hannover und vom Oberlandesgericht Celle, Stellungnahmen eingeholt werden. „Das geschieht jetzt“, sagt der Ministeriumssprecher. Sollte die Entscheidung noch vor Weihnachten fallen, werde man dies mitteilen. Und das Amtsgericht Hannover stellte Montagnachmittag in Aussicht, dass ein Beschluss noch an diesem Tag ergeht.

Spendenkampagne für Mutter und Tochter

Unter anderem Christina Mundlos, Sonja Howard und Elke Friedrich riefen bereits zu Spendenkampagnen auf. Wer ebenfalls Anette W. und ihre Tochter unterstützen möchte, kann dies über folgenden Link tun:

Spendenaktion von Sonja Howard: Aus Liebe zu ihrem Kind im Gefängnis, Hilfe für Anette&Julia

Den Spendentext hierzu mit Hintergrundinformationen möchten wir Euch ebenfalls nicht vorenthalten:
150 Tage Ordnungshaft für eine Mutter.
Ein fast 14-jähriges Mädchen in Isolation.
Ist das Kinderschutz?
Anette W. sitzt seit Anfang November in Haft.
Ihr „Vergehen“: Sie hat es nicht geschafft, ihre Tochter Julia (Name geändert) dazu zu bewegen, gegen Julias Willen zu ihrem Vater zurückzukehren.
Julia lebt nun in einem Kinderheim – anonym, isoliert, ohne Kontakt zu ihren Freunden, ohne ihren Sport, ohne Handy. Vor allem: ohne ihre Mutter.
Dabei wollte Julia seit Jahren immer nur eines: bei ihrer Mama bleiben.
Eine Geschichte wiederholter Traumatisierung
Seit 2018 wurden Anettes Töchter mehrfach gewaltsam, unter Polizeieinsatz, gegen ihren Willen von ihrer Mutter getrennt. Die Kinder wurden durch diese Maßnahmen nachweislich traumatisiert.
In einer Gerichtsverhandlung 2020 stellte das Amtsgericht Hannover fest, dass beide Mädchen in Obhut des Vaters „verwahrlost, ungepflegt und massiv gestresst waren“ Zudem hatten beide Mädchen bei der Verhandlung Knochenbrüche. Dennoch wurde Ende 2020 das alleinige Sorgerecht dem Vater übertragen und die Kinder blieben in seiner Obhut.
Im Frühjahr 2021 liefen beide Mädchen eigenmächtig von ihrem Vater weg und suchte Schutz bei ihrer Mutter.
Auch jetzt wurde ihr Wille missachtet und sie wurden erneut unter Polizeigewalt zurück zum Vater gebracht.
Die damals sechs Jährige jüngere Tochter verblieb nach dieser gewaltsamen Rückführung bei ihm und darf seither keinen Kontakt zu ihrer Mutter und weiteren Bezugspersonen haben. Dieses Schicksal drohte auch Julia.
Julia lief in der Folge noch zwei weitere male weg. Der letzte Herausgabeversuch im Juli 2021 wurde durch die Polizei abgebrochen. Seitdem blieb Julia bei ihrer Mutter.
Sowohl das Jugendamt als auch die vom Gericht bestellte Kinderanwältin stellten Julias eindeutigen Willen fest, bei ihrer Mutter bleiben zu wollen. Dennoch blieb das Sorgerecht beim Vater. Anfang 2023 folgte schließlich der schockierende Beschluss: Ordnungshaft für die Mutter.
Ein Stück Normalität
Aus Sorge vor einer weiteren Traumatisierung ihrer Tochter traf Anette W. die schwere Entscheidung, Julia zunächst selbst zu schützen und ihr Stabilität zu geben, während sie weiterhin eine rechtliche Klärung anstrebte.
In Frankfurt baute sie mit Julia ein neues, geschütztes Leben auf. Julia fand Freunde, Halt und Perspektive – insbesondere im Sport. Sie integrierte sich erfolgreich in einen Verein, trainierte später für den Landeskader und vertrat Hessen bei Wettkämpfen.
2 ½ Jaher später am 06.11.2025 wurde Anette W. völlig unerwartet nach der Arbeit auf offener Straße verhaftet.
Isolation statt Schutz für Julia
Die Behörden verhaftet die Mutter ohne die Sicherheit und Versorgung Julias zu gewährleisten. Sie blieb also zunächst allein zurück. Am folgenden Tag fand sie Schutz bei einer befreundeten Familie, die bereit war, sie längerfristig aufzunehmen.
Sechs Tage später wurde Julia jedoch unvorbereitet, gegen ihren Willen, weinend aus diesem Umfeld herausgerissen. Sie konnte sich weder von der Familie, noch ihren Freuden oder gar ihrer Katze verabschieden. Nicht einmal persönliche Dinge oder einen Rucksack mit ihrer Kleidung, Haarbürste etc. durfte sie mitnehmen. In der Nacht wurde sie von einem ihr unbekannten Mann über mehrere Stunden nach Niedersachsen gefahren. Die Fahrt ins Ungewisse verlief schweigend; kein Wort des Trostes, keine Erklärung, keine Beruhigung.
Seitdem lebt Julia, auf Wunsch des Vaters, anonym in einem Kinderheim – vollständig isoliert von ihrem bisherigen Umfeld. Ihr Handy wurde ihr abgenommen.
Wer Anette W. wirklich ist
Anette W. ist keine Kriminelle.
Sie ist eine gebildete, berufstätige und sozial integrierte, sanfte Frau. Sie trinkt keinen Alkohol, nimmt keine Drogen, ist tierlieb und in ihrem Umfeld sehr geschätzt.
Zu keinem Zeitpunkt gab es Anzeichen dafür, dass ihre liebevolle Fürsorge für ihre Kinder infrage stand.
Der einzige Vorwurf: dass sie ihre Kinder nicht dazu bringen konnte, gegen ihren Willen zu ihrem Vater zurückzugehen.
Warum wir eure Hilfe brauchen
Anette W. gehört nicht ins Gefängnis.
Und Julia gehört nicht in ein Heim.
Julia gehört in ein liebevolles Umfeld – zu Menschen, die sie kennt und denen sie vertraut.
Zu ihrer Mutter, ihren Freunden, ihrem Sport.
Zu einem ganz normalen Teenagerleben.
Und selbst für den Fall, dass Julia vorübergehend nicht bei ihrer Mutter sein kann, gäbe es in ihrem vertrauten sozialen Umfeld genügend Menschen und Familien, die bereit wären, sie aufzunehmen – ihr Sicherheit, Geborgenheit und Kontinuität zu geben. Stattdessen wurde sie aus genau diesem Umfeld herausgerissen und isoliert untergebracht.
Niemand sollte in einem Land leben, in dem der Wille eines Kindes nichts zählt und eine Mutter, die diesen Willen respektiert, im Gefängnis landet.
Es ist naheliegend, selbstverständlich und zutiefst menschlich, dass ein Kind bei seiner Mutter sein möchte. Und doch wird genau das hier verwehrt.
Es geht uns alle an. Es geht um soziale Gerechtigkeit – um das Recht eines Kindes auf Liebe, Schutz und Stabilität und um das Recht aber vor allem die Pflicht einer Mutter, ihr Kind schützen zu dürfen.
Manchmal braucht es Menschen, die hinschauen und helfen – damit Ungerechtigkeiten nicht zur Normalität werden.
Wie ihr helfen könnt
Um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden, sammeln wir Spenden für dringend benötigte Anwalts- und Gerichtskosten. Jeder Euro zählt.
Wer nicht spenden kann, hilft ebenfalls – durch Teilen, Weiterverbreiten und Hinsehen.
Auch Hinweise, Kontakte oder andere Formen der Unterstützung können helfen und sind willkommen.
Von Herzen danken wir euch für euer Mitgefühl, eure Anteilnahme und eure Unterstützung in jeder Form.
Sonja Howard Im Namen von Anette.
Und vor allem: im Namen von Julia.
Weitere Hintergrundinformationen:
https://www.youtube.com/watch?v=WPTW6oNTyqI&t=1s
https://www.change.org/p/stoppen-sie-kindeswohlgef%C3%A4hrdungen-durch-das-olg-celle
https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!6132891/