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Öhringen: Zwei schwere Verkehrsunfälle

Nach einem Unfall, bei dem ein 86-Jähriger am Samstagabend, 10. September, in Öhringen schwerst verletzt wurde, sucht die Polizei Zeugen. Nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse fuhr der Mann gegen 18 Uhr mit seinem elektrisch betriebenen Rollstuhl von einem Seniorenzentrum in den Kesseläckern kommend auf einem Rad- beziehungsweise Fußweg in Richtung Haller Straße. Dieser Weg führt entlang des dortigen Ströllerbaches. Aufgrund bislang unbekannten Ursachen kam er, bei leichtem Gefälle, von der Fahrbahn ab und stürzte mitsamt seinem Rollstuhl in das Bachbett, welches zum Unfallzeitpunkt kein Wasser führte. Durch die Hilferufe des Verunfallten wurde eine Person auf ihn aufmerksam und verständigte die Rettungskräfte. Der Senior wurde bei dem Unfall schwerst verletzt und mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Um den genauen Hergang des Unfalls zu ermitteln bittet die Polizei Zeugen des Unfalls, sich mit dem Polizeirevier Öhringen unter der Telefonnummer 07941 9300 in Verbindung zu setzen.

A6: Tödlicher Verkehrsunfall

Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Montagmorgen, 12. September, auf der Autobahn 6 bei Öhringen. Gegen 6 Uhr befuhr ein 62-Jähriger mit seinem VW Golf die Autobahn in Richtung Mannheim. Kurz vor der Anschlussstelle Öhringen kam der Wagen von der Fahrbahn ab, fuhr die Leitplanke hoch und überschlug sich dabei. Schlussendlich kam der Wagen auf dem Dach zum Liegen. Durch den Unfall wurde der Fahrer und der 31-jährige Beifahrer schwer verletzt. Der 57-jährige Mitfahrer auf der Rückbank war nach ersten Erkenntnissen nicht angegurtet und wurde bei dem Verkehrsunfall so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Der entstandene Sachschaden wird auf circa 12.000 Euro geschätzt. Während der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen sowie der Unfallaufnahme war die Autobahn teilweise komplett gesperrt. Die Sperrung wurde gegen 10 Uhr aufgehoben.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




Sperrung der K 2382 zwischen Ingelfingen und Diebach/Bühlhof/Rodachshof

Die Kreisstraße K 2382 muss zwischen Ingelfingen und Diebach/Bühlhof/Rodachshof von Montag, 12. September 2022, bis einschließlich Freitag, 21. Oktober 2022, wegen Tiefbauarbeiten gesperrt werden.

Die überörtliche Umleitung wird in beide Fahrtrichtungen ausgeschildert und erfolgt von Ingelfingen über die L 1045 Abzweig B 19 nach Belsenberg Richtung Stachenhausen, Abzweig K 2316/B19.

Konsequenzen auch für NVH-Fahrgäste

Folgende Haltestellen können während der Sperrzeit durch den NVH nicht bedient werden:
„Bühlhofer Straße“, „Im Lauf“ und „Ziegelhütte“. Die Haltestelle „Rose“ dient als Ersatz.

Pressemitteilung LRA Hohenlohekreis

 




Öffentliche Verkehrsmittel auf Bestellung

In manchen ländlichen Regionen mit dünner Besiedelung ist öffentlicher Personennahverkehr mit einem festen Linienbustakt nicht wirtschaftlich. Um auch in diesen Gebieten einen flächendeckenden ÖPNV zu garantieren, sind hier öffentliche Verkehrsmittel auf Bestellung (On Demand) ein Mittel der Wahl. So können beispielsweise Kleinbusse oder Ruf-Taxis via Smartphone bestellt werden. Das Verkehrsministerium fördert deshalb diese On-Demand Verkehre.

Förderung von flexiblen und bedarfsorientierten Angeboten

Das Ministerium für Verkehr hat neue Förderrichtlinien für On-Demand Verkehre veröffentlicht. Mit dem Programm sollen die kommunalen Aufgabenträger bei der
Einrichtung und dem Betrieb flexibler und bedarfsorientierter Angebote finanziell unterstützt werden. Insgesamt stellt das Land 25 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dem Geld können voraussichtlich zehn Vorhaben über drei Jahre gefördert werden.
„Gerade in ländlichen Räumen müssen wir das ÖPNV-Angebot angepasst ausbauen. On-Demand Verkehre sind hier ideal um ein wirtschaftlich tragfähiges und ökologisch sinnvolles ÖPNV-Angebot in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage sicherzustellen. Mit dem neuen Programm schaffen wir dafür ein passgenaues Instrument“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann MdL.

On-Demand-Projekte werden mit bis zu 2,5 Millionen Euro unterstützt

Die Stadt- und Landkreise können bis zum 14. Oktober 2022 beim Ministerium für Verkehr ihre Anträge für die Einrichtung von On-Demand Verkehren einreichen. Das Förderprogramm sieht eine abschmelzende, dreijährige Förderung der Vorhaben vor. Dabei werden im ersten Jahr bis zu 50 Prozent der Kosten, im zweiten und dritten Jahr jeweils 25 Prozent der Kosten durch das Land übernommen. Je Vorhaben können maximal 2,5 Millionen Euro gewährt werden.

Das Förderprogramm reiht sich in eine Vielzahl von Maßnahmen ein, mit denen die Landesregierung das Nahverkehrsangebot in der Fläche weiter ausbauen
möchte. Seit 2015 konnten mit der Förderung von inzwischen 36 Regiobuslinien zahlreiche Unter- und Mittelzentren stündlich an den regionalen Schienenverkehr
angebunden werden.

Mobilitätsgarantie von morgens bis abends

Hier setzt nun das neue Programm an, indem bestehende Taktlücken geschlossen und auch kleinere Gemeinden und Ortschaften mit On-Demand Verkehren im Landestakt attraktiv angebunden werden. Die geförderten Verkehre sollen zusammen mit vorhandenen Buslinien an allen Wochentagen ein mindestens stündliches Fahrtenangebot zwischen 05:00 Uhr und 24:00 Uhr (am Wochenende mindestens ab 7:00 Uhr) sicherstellen. Die Buchung soll mittels Internet, App und Telefon möglich sein. Auch der barrierefreie Transport von Rollstühlen, Gehhilfen und Kinderwagen wird verbindlich vorgeschrieben.

Ziel des Landes ist, die Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, Bahn und Busangebote
in Baden-Württemberg als eine Alternative zum Pkw-Verkehr auszubauen, um ein bedarfsangepasstes, verlässliches und flächendeckendes Grundangebot
sicherzustellen. Nach dem Leitbild der im Koalitionsvertrag verankerten Mobilitätsgarantie sollen alle Räume in Baden-Württemberg von frühmorgens bis
spätabends an den ÖPNV angeschlossen sein.

Link zum Förderprogramm: https://vm.badenwuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/oepnv/

Pressemitteilung Verkehrsministerium Baden-Württemberg




Sperrung der K 2382 zwischen Ingelfingen und Diebach/Bühlhof/Rodachshof

Die Kreisstraße K 2382 muss zwischen Ingelfingen und Diebach/Bühlhof/Rodachshof von Montag, 12. September 2022, bis einschließlich Freitag, 21. Oktober 2022, wegen Tiefbauarbeiten gesperrt werden.

Die überörtliche Umleitung wird in beide Fahrtrichtungen ausgeschildert und erfolgt von Ingelfingen über die L 1045 Abzweig B 19 nach Belsenberg Richtung Stachenhausen, Abzweig K 2316/B19.

Konsequenzen auch für NVH-Fahrgäste

Folgende Haltestellen können während der Sperrzeit durch den NVH nicht bedient werden:
„Bühlhofer Straße“, „Im Lauf“ und „Ziegelhütte“. Die Haltestelle „Rose“ dient als Ersatz.

Pressemitteilung LRA Hohenlohekreis

 




Neues E-Carsharing-Angebot in Jagsthausen

In Jagsthausen steht ein öffentlich verfügbares, stationsbasiertes E-Carsharing-Angebot bereit. Seit Mai 2022 finden Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Dorfladen in Jagsthausen, im Mühlweg 5, einen VW ID 3 sowie eine passende Ladesäule. Zusätzlich zu dem E-Carsharing-Angebot können Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos in Jagsthausen während ihrer Erledigungen also ganz bequem ihr Auto laden.

Die neue E-Carsharing-Station ist ein Angebot der Gemeinde Jagsthausen in Kooperation mit der ZEAG Energie AG. Bürgermeister Roland Halter freut sich: „Mit der neuen Ladesäule können wir gleich mehrere Vorteile miteinander verbinden: Wir tragen dazu bei, die emissionsfreie Mobilität nun auch in Jagsthausen voranzutreiben, bieten unseren Elektroauto-affinen Bürgerinnen und Bürgern, ebenso wie unseren Gästen, eine bequem erreichbare Lademöglichkeit und haben gleichzeitig einen Standort, der auch unserem Dorfladen während der Fahrzeug-Ladepausen zugutekommen kann.“

Das neue Elektroauto kann für unterschiedliche Zeiträume gemietet werden. Gebucht wird das Fahrzeug über die App der ZEAG Energie AG. Bei Fragen zur Nutzung stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Rathauses (07943/9101-33) gerne zur Verfügung. Mehr über das gesamte Car-Sharing-Angebot im Landkreis Heilbronn erfahren Sie unter www.zeag-carsharing.de.

Die Zukunft wird in Baden-Württemberg gestaltet – dem Land der Vordenkenden in Sachen Mobilität: Mit einer klimafreundlicheren, moderneren, nachhaltigeren und innovativeren Fortbewegung für alle. Seit 2015 fördert das Land im Rahmen der Kampagne „Neue Mobilität bewegt nachhaltig“ das aufeinander abgestimmte Zusammenspiel verschiedener Transportmöglichkeiten – von Fahrrad, E-Auto, ÖPNV bis zu flexiblen Sharing-Angeboten. Das E-Carsharing-Angebot am Dorfladen in Jagsthausen zeigt, dass „Neue Mobilität“ auch hier vor Ort ankommt. Mehr zur Kampagne erfahren Sie auf www.neue-mobilitaet-bw.de.

Pressemitteilung Neue Mobilität BW

 




Kochertalbahn weiter in der Warteschleife

Seit einiger Zeit fährt die Kochertalbahn zumindest in den Köpfen vieler Menschen wieder. Bis sie vielleicht wieder real fährt, wird noch einige Zeit vergehen. Über den aktuellen Stand berichtete Landrat Neth in der Kreistagssitzung vom 18. Juli 2022 auf Anfrage von Anton Baron (AfD).

Studie war fertig

Der Kreistag hatte eine Studie in Auftrag gegeben, die die sogenannte „Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr“ für die Kochertalbahn in Verbindung mit einer eventuellen Elektrifizierung der Hohenlohebahn zwischen Öhringen-Cappel und Schwäbisch Hall-Hessental ermitteln sollte. Diese Studie war fertig, so Landrat Dr.Matthias Neth. Doch zwischenzeitlich habe der Bund die Kriterien verändert und so müssten diese neuen Kriterien jetzt eingearbeitet werden.

Neue Kriterien

Am 1. Juli 2022 ist eine neue „Verfahrensanleitung“ zur Ermittlung der Standardisierten Bewertung in Kraft getreten. Dieses neue Verfahren soll die Kritik am bisherigen Verfahren einbeziehen und soll mehr „weiche“ Faktoren berücksichtigen. Beispielsweise städtebaulich-gestalterische Vorteile des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr, Erschließungspotential für Neubaugebiete oder die „Resilienz“ eines Verkehrssystems. Auch wurden vermiedene Straßenbauinvestitionen bisher nicht eingerechnet. Das soll die neue „Verfahrensanleitung“ nun besser berücksichtigen – es soll also nun leichter möglich sein, das „Nutzen/Kosten-Verhältnis“ von mehr als 1 zu erreichen als bisher.

Keine Information über das bisher errechnete Nutzen/Kosten-Verhältnis

Nur Projekte, deren Nutzen/Kosten-Verhältnis größer als 1 ist, können mit Zuschüssen von Bund und Land rechnen. Welches Verhältnis für die Kochertalbahn mithilfe der alten Kriterien errechnet wurde, teilte Landrat Dr.Neth nicht mit. „Schaumamal, was die Studie ergibt“, war alles, was er dazu sagte.
Die Berechnung ist kompliziert, Neth hofft, dass die Studie bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann.

Wichtig für Künzelsau

Eine baldige Entscheidung des Landes über die Kochertalbahn ist insbesondere für die Gestaltung des Stadteingangs von Künzelsau mit dem neuen Kreishaus wichtig – bisher werden in den Planungen Schienenstrecken freigehalten und es bestehen Pläne für einen Bahnhof am neuen Kreishaus.

Text: Matthias Lauterer




Was haben ein billiger Rollwagen und ein teurer NVH-Bus miteinander zu tun?

So ein einfacher Rollwagen ist bereits für 40 Euro erhältlich, qualitativ deutlich hochwertigere Ausführungen mit besseren Rädern und einer Tragkraft von mehr als 150kg kosten vielleicht 250 oder 350 Euro im einschlägigen Fachhandel. Mit derartigen Wägen werden in Industriebetrieben zuverlässig Tonnen von Gütern bewegt und das über Jahre hinweg – diese Wägen sind nahezu unverwüstlich.

Derartige Wägen sind also sicherlich geeignet, vereinzelt Gewichte von rund 50kg von einem Raum im ersten Obergeschoss mittels Fahrstuhl ins Erdgeschoß und dort zu einem direkt vor der Tür befindlichen Parkplatz zu fahren – und zurück. Ein Zentner – soviel wiegt selbst ein großer Beamer, der nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entspricht, nicht.

Und doch MUSS das Kreismedienzentrum unbedingt ins Erdgeschoß – weil Beamer so schwer seien und weil das KMZ unbedingt dort plaziert sein soll, „wo die Schule am offensten“ ist.  Das sind prinzipiell vernünftige Argumente, aber doch nur dann, wenn man sich für einen von zwei leeren Räumen in Erdgeschoß und im Obergeschoß entscheiden soll. Wenn aber für diese Argumente ein bestehendes Pneumatik-Labor für einen Aufwand von sage und schreibe rund 600.000 Euro zwei Stockwerke höher umziehen soll, dann darf man sich Fragen stellen … zumindest die nach der Wirtschaftlichkeit.

Es soll ja immer die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen

Denn welche Ausstattung benötigt so ein Kreismedienzentrum in wenigen Jahren noch? Eine Sitzecke für Beratungsgespräche und Arbeitsplätze für die nicht allzu vielen Mitarbeiter. Dazu einen kleinen(!) Lagerraum für selten gebrauchtes spezielles Equipment und einige „uralte“ Medien. Das sollte im Zeitalter der Digitalisierung – in dem wir in wenigen Jahren hoffentlich doch noch angekommen sein werden – ausreichend sein. Und natürlich eine Kaffeemaschine.

Vom Kreistag beschlossenenes bezahltes Nichtstun

In derselben Sitzung hat derselbe Kreistag sich gegen eine Ausweitung einiger Buslinien ausgesprochen. Das hätte ab 2023 pro Jahr 500.000 Euro gekostet. Man war wegen der unsicheren wirtschaftlichen Lage nicht bereit, so weit in die Zukunft zu denken. Stattdessen zahlt man lieber den Busfahrern das volle tarifliche Entgelt, wenn sie mehrere Stunden Pause haben, fürs (vom Kreistag so beschlossene) Nichtstun.

Der Ankauf von zwei Rollwägen hätte die Erweiterung des NVH-Linienverkehrs für ein Jahr gegenfinanziert …

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Lieber die Pausen bezahlen als die Busse fahren lassen

Die Lage und die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs im Hohenlohekreis war das zentrale Thema der Kreistagssitzung vom 18. Juli 2022.

Kämmerer Michael Schellmann hatte zu Beginn eine beruhigende Botschaft an die Anwesenden: Alle coronabedingten Einnahmeausfälle der Jahre 2020 bis 2022 werden durch den Rettungsschirm des Bundes aufgefangen, für den Kreis entsteht hier kein Ausgleichsbedarf. Weniger beruhigend sei die Dieselpreis-Situation. Allein für 2022 rechnet Schellmann mit Mehrkosten von rund drei Millionen Euro. Diese können durch Rücklagen des NVH gedeckt werden – aber nur für 2022. Ab 2023 dürften höhere Zuwendungen des Kreises notwendig werden, eine Erhöhung von Landes- oder Bundeszuschüssen ist derzeit nicht in Sicht.

Effekte des 9€-Tickets

Laut Alexander Wolf, Betriebsleiter des NVH, wurden an den Verkaufsstellen des NVH rund 3.400 9€-Tickets verkauft. Erheblich mehr Tickets dürften aber über die Deutsche Bahn verkauft worden sein. Die Mindereinnahmen – beispielsweise werden den Monatskartenabonnenten von Juni bis August nur 9 Euro berechnet und die Monatskarte ist bundesweit als 9€-Ticket gültig – werden vom Corona-Rettungsschirm übernommen. Insofern entsteht dem NVH kein finanzieller Schaden.
Im Gebiet des NVH seinen keine überfüllten Busse festgestellt worden, Kapazitätsengpässe seien nicht aufgetreten. „Es gibt einen Zusammenhang zwischen Angebotsdichte und Nachfrage“, meint Wolf und stellt fest: „Wo kein Angebot, da keine Nachfrage“. Kapazitätsengpässe gebe es daher vor allem in den Ballungsräumen und auf der Schiene.

Keine Zahlen über Nutzung des 9€-Tickets im NVH

Genaue Zahlen über die Effekte des 9€-Tickets wurden offenbar nicht erhoben, zumindest kann die Pressestelle des NVH damit nicht dienen.

Mit dem 9€-Ticket im NVH-Bus. Foto: GSCHWÄTZ

Preiserhöhung notwendig

Auf Frage von Anton Baron (AfD), ob es nach dem 9€-Ticket zu einer massiven Preiserhöhung kommen müsse, antwortet Landrat Dr. Matthias Neth, dass der NVH noch keinen Vorschlag vorgelegt habe. „Aber zwei bis drei Prozent ist in dieser Realität nicht mehr abbildbar.“ Der Verkehrsverbund Stuttgart plane beispielsweise eine etwa fünfprozentige Steigerung. Zur Frage eines billigen Pauschaltarifs für den ÖPNV meint Neth: „Auf ein marodes System einen Billigtarif setzten, das funktioniert nicht. Aber wie man aus der Nummer wieder rauskommen will … viel Vergnügen“. Catherine Kern (GRÜNE) schiebt die Schuld für das marode System der Politik zu: „Hier wird eine tolle Aktion schlechtgeredet. Man hat in die Bahn nicht investiert – es gibt viel zu tun.“

Verbesserung des Angebots durch Aufhebung der Betriebsruhe

Wolf fordert nicht nur eine Verbesserung des Angebots, sondern präsentiert einen konkreten Vorschlag: Er will die Buslinien, die bisher hauptsächlich den Schülerverkehr bedienen, ausweiten und jeweils ein oder zwei Verbindungspaare auch am Vormittag fahren lassen. Bisher ist auf diesen Linien am Vormittag Betriebsruhe, die Fahrten auf diesen Linien werden erst wieder für den Schülerverkehr am Nachmittag wieder aufgenommen.

Dieses Angebot biete die zuverlässige Möglichkeit für Einkaufs- oder Arztfahrten. Außerdem seien auch die Arbeitszeiten der Berufspendler heute flexibler geworden. Außerdem, so Wolf, sei der Beruf des Busfahrers beim NVH gerade durch die langen Pausenzeiten und die damit verbundenen langen Tagesabwesenheiten sehr unattraktiv. die beauftragten Unternehmen hätten bereits Probleme, Personal zu finden. Und drittens seinen die Pausenzeiten durch den neuen Tarifvertrag WBO, der seit 1.1.2022 in Kraft ist, sehr teuer geworden:

Auszug aus dem Tarifvertrag WBO:

8.2. Mit 100 % des Stundenlohnes werden vergütet:
– Lenkzeiten (Dienst am Steuer)
– Arbeitsunterbrechungen, die unter den gesetzlichen Normen liegen,
– Pausen im ÖPNV, sofern und in dem Umfang wie der Anteil bei über
19 % – ab 01.01.2022, 17 % – ab 01.01.2023, 16 % – ab 01.01.2024, 15 % – ab 01.01.2025, 13 % – ab 01.01.2026

Längere Standzeiten sind also zu vergüten wie Lenkzeiten, „da können die Fahrer auch produktiv arbeiten“. Das bedeute, so Wolf, dass die Kosten für seinen Vorschlag sich lediglich auf 500.000 Euro jährlich beliefen, im Wesentlichen bedingt durch die Treibstoffkosten. Wolf erklärt, dass die Fahrer täglich 8-9 Stunden arbeiten, aber Schichten von 12-13 Stunden haben – diese Zeiten müssen bezahlt werden.

Nahverkehrsstrategie des Landes

Landrat Dr. Matthias Neth verweist auf die Nahverkehrsstrategie des Landes, die sogar einen Taktverkehr zwischen 5:00 und 24:00 vorschreiben will: „Die Betriebsruhe ist der Punkt, warum der NVH nicht verlässlich ist“, sagt Neth und stimmt Wolf zu: „Dort wo ein gutes Angebot ist, ist auch die Nachfrage groß“.

Düstere Aussichten

Achim Beck (FWV) stellt fest, „dass wir uns in sehr unsicheren Zeiten befinden, wo wir uns kein zusätzliches freiwilliges Angebot leisten können. Es gibt auch ein Bedürfnis nach Liquidität“, meint er und verweist darauf, dass die Gemeinden die höhere Kreisumlage bezahlen müssten.

„Die Regierung hat mit Mobilität geworben, dann soll sie auch bezahlen“, meint Anton Baron (AfD).

Michael Schenk (FDP) kann dem Vorschlag etwas abgewinnen: „“Die Aufhebung der Betriebsruhe ist der richtige Weg, man muss natürlich prüfen, wie das Angebot angenommen wird“. „Das Geld kommt so direkt zum Bürger“, meint er. Dem Nahverkehrskonzept der Landesregierung steht er trotzdem skeptisch gegenüber: „Ein 5:00 bis 24:00 Taktverkehr ist im ländlichen Raum nicht zu finanzieren“.

Unterschiedlichste Argumente Pro und Contra

„Wenn wir Klimabeschlüsse fassen, dann müssen wir diese Betriebsruhe nutzen“, meint Irmgard Kircher-Wieland (SPD). Sie erinnert daran, dass man „damals“ mit Streichbeschlüssen den Nahverkehr fast zerstört habe und fordert Mut: „Wir müssen den Mut haben, falsche Beschlüsse zu revidieren“. Dagegen spricht Rolf Weibler (CDU): „Kein Hahn hat damals gekräht, als wirs zugemacht haben. Kein Bedarf, kein Aufschrei“ und ist ansonsten ganz der Meinung von Anton Baron: „Wenn die Ideologen im Land das wollen, dann sollen sie es bezahlen.“

Catherine Kern (GRÜNE) rechnet damit, dass die steigende Inflation die Menschen dazu bringen dürfte, den ÖPNV zu benutzen, wenn sie sich das Auto vielleicht nicht mehr leisten können. Ohne ein entsprechendes ÖPNV-Angebot haben diese Menschen dann keine Chance auf Mobilität mehr – „und ÖPNV gehört zur Daseinsfürsorge“.

ÖPNV für den Tourismus

Fritz Rehm (SPD) bringt ins Spiel, wie bedeutend der ÖPNV für den Tourismus sein könnte: „Wenn wir den Tourismus aufpäppeln wollen, dann gehört das zum Gesamtkonzept“. Seine Fraktionskollegin Sabine Kübler will dem Vorschlag nicht zustimmen: „Das ist Flickschusterei, es ist ein großes Konzept nötig.

 Der NVH betreibt keine Eisenbahn

Der Vorschlag von Thomas Schmidt (AfD), dass man für die Bahn mehr Waggons bestellen solle, belustigte einige Kreisräte: Der NVH betreibt schließlich keine Züge.

Vorschlag abgelehnt

Obwohl Alexander Wolf nochmals betont, dass man wegen der Betriebsruhe bereits einige Abgänge von Fahrern hat, verwirft der Kreistag seinen Vorschlag mit 14 Ja (SPD, Grüne und einige andere) zu 21 (AfD, FW, CDU und FDP überwiegend) Nein Stimmen bei einer Enthaltung.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 




Busse statt Bergbahn

„Für einen reibungslosen und unfallfreien Betrieb führen wir jedes Jahr eine Hauptuntersuchung der gesamten Bergbahnanlage durch“, so der Betriebsleiter der Künzelsauer Bergbahn Günter Kantenwein. Das kann nicht im laufenden Betrieb gemacht werden, deshalb ist die Bergbahn vom Montag, 25. Juli bis Samstag, 13. August 2022 außer Betrieb. In diesen drei Wochen werden die Fahrten der Bergbahn durch Busse ersetzt (Schienenersatzverkehr). „Weil wir uns nach den Betriebsferien der beteiligten Firmen richten müssen, können wir dieses Jahr die Wartungsarbeiten nicht komplett in die Sommerferien verlegen“, erklärt Günter Kantenwein. Deshalb wurden für den Schienenersatzverkehr während der letzten Schultage vor den Sommerferien große Gelenkbusse beim Nahverkehr Hohenlohe angefordert.
Komplette Anlage wird auf Vordermann gebracht

In den ersten beiden Wochen werden die komplette Bergbahnanlage, die Technik, die Waggons und die Trasse auf Vordermann gebracht. „Die Schienen werden an den Nahtstellen abgeschliffen, damit die Bahn im Betrieb ruhig läuft“. Das, so Günter Kantenwein, ist ein Punkt in der abzuarbeitenden Aufgabenliste. „Auch eine Betonstützwand im Hang muss saniert werden und parallel dazu läuft auch die Gehölzpflege entlang der rund ein Kilometer langen Trasse.“

Die Wartungsarbeiten sind vorgeschrieben und werden in der dritten Woche – wie die gesamte Bahnanlage – von Fachleuten des zuständigen Landesbergamtes Freiburg abgenommen.

Fahrzeiten der Ersatzbusse

Die Fahrzeiten der Busse von Montag bis Samstag sind gemäß folgendem Fahrplan:

Erste Fahrt ab Taläcker, Bushaltestelle Claude-Monet-Straße: 6.15 Uhr Richtung Talstation, danach alle 30 Minuten
Letzte Fahrt ab Taläcker, Bushaltestelle Claude-Monet-Straße:
22.15 Uhr Richtung Talstation

Erste Fahrt ab Talstation (Kaufland): 6.30 Uhr Richtung Taläcker Bushaltestelle Claude-Monet-Straße, danach alle 30 Minuten
Letzte Fahrt ab Talstation (Kaufland):
22.30 Uhr Richtung Taläcker Bushaltestelle Claude-Monet-Straße

Die Fahrzeiten am Sonntag sind gemäß folgendem Fahrplan:

Erste Fahrt ab Taläcker, Bushaltestelle Claude-Monet-Straße: 9.00 Uhr Richtung Talstation, danach alle 30 Minuten
Letzte Fahrt ab Taläcker, Bushaltestelle Claude-Monet-Straße:
20.00 Uhr Richtung Talstation

Erste Fahrt ab Talstation: 9.15 Uhr Richtung Taläcker Bushaltestelle Claude-Monet-Straße,
danach alle 30 Minuten
Letzte Fahrt ab Talstation:
19.45 Uhr Richtung Taläcker Bushaltestelle Claude-Monet-Straße

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




Fussgänger und Radfahrer jetzt getrennt

Auf dem breiten Weg über die Künzelsauer Wertwiesen von Kochersteg in die Innenstadt wurden kürzlich Fahrbanhnmarkierungen angebracht. Der Weg, der bisher Radfahrern und Fußgängern gleichberechtigt zur Verfügung stand, wurde jetzt geteilt. Der „gemeinsame Fuß- und Radweg“ wird damit zum „getrennten Fuß- und Radweg“. Die Stadt Künzelsau teilt dazu mit: „Die Stadtverwaltung hofft, dass das ein weiterer Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist. Auch der weitere Verlauf des Fuß- und Radweges am Kocher entlang von der Kocherbrücke vorbei an der Feuerwache und am Hallenbad in Richtung Würzburger Straße ist bisher schon als getrennter Fuß- und Radweg markiert.“

Verkehrssicherheit erhöhen

Noch stimmen Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen nicht überein – die noch vorhandenen Verkehrszeichen gemeinsamer Fuß- und Radweg werden in Kürze durch den Bauhof ausgetauscht.

Hintergrund dieser Massnahme ist ein Unfall zwischen einem Radfahrer und einer Fußgängerin im Dezember 2021, bei der die Fußgängerin erhebliche Verletzungen erlitt. Der Radfahrer wurde bereits im Februar nach Erwachsenenstrafrecht per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 2.600 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Text: Matthias Lauterer