Kreisgemeinden mit der Unterbringung von Flüchtlingen finanziell überfordert
Nachdem in der Kreistagssitzung vom 26. September 2022 einige im Kreistag vertretene Bürgermeister große Sorgen über die Kosten der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung in ihren Gemeinden geäußert haben, hat GSCHWÄTZ die aktuelle Situation recherchiert.
Derzeit 377 Geflüchtete in den Unterkünften des Kreises
Ende September 2022 wurden „143 Geflüchtete aus der Ukraine und 234 Personen aus anderen Herkunftsländern in den Unterkünften des Kreises betreut“, teilt Sascha Sprenger, Pressesprecher im Landratsamt mit. Für die Menschen aus der Ukraine endet die „vorläufige Unterbringung“ spätestens nach sechs Monaten. „Ansonsten endet die vorläufige Unterbringung mit Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag oder den Folgeantrag, mit Erteilung eines Aufenthaltstitels sowie 24 Monate nach der Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde (§ 9 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen – FlüAG).“
Rund 128.000 ukrainische Geflüchtete in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Justiz und Migration geht „- mit Stand von Mitte September 2022 – von landesweit über 128.000 Geflüchteten aus der Ukraine aus, von denen bislang etwa 80 Prozent ein privates Unterkommen gefunden haben. (…) Da die ersten Kriegsflüchtlinge bereits kurz nach Beginn der russischen Invasion in Deutschland angekommen sind, steht für viele von ihnen bereits in diesen Wochen die Anschlussunterbringung an. Mit Stand Ende August waren an die 27.000 Geflüchtete aus der Ukraine vorläufig untergebracht, die nun in den kommenden Wochen und Monaten von den Städten und Gemeinden in die Anschlussunterbringung zu übernehmen sind.“
Betreuung geht an die Gemeinden über
Das Ende der vorläufigen Unterbringung bedeutet, dass die Menschen danach nicht mehr vom Landratsamt betreut und versorgt werden, sondern von den Gemeinden, in denen sie dann leben. Für die Gemeinden fallen dann Kosten für Unterkunft und Sozialleistungen an. Zumindest für die Ukrainer:innen ist damit der Termin, wann die Gemeinden verantwortlich werden, klar definiert. Bisher wurden, so Sprenger, bereits 21 ukrainische Geflüchtete auf drei Gemeinden verteilt, im Oktober und November werden jeweils 28 Personen, im Dezember 8 Personen in die Verantwortlichkeit der Gemeinden übergeben.
Allgemein wird erwartet, dass sich die Flüchtlingsströme verstärken werden. Neben weiteren Menschen aus der Ukraine und den Flüchtlingen aus anderen Krisengebieten der Welt werden vor allem russische Staatsangehörige erwartet, die der Mobilisierung entkommen wollen.
Ende September hat der Hohenlohekreis noch 129 freie Plätze in seinen Unterkünften, das entspricht rund einem Viertel der Gesamtkapazität.
Kurzfristige Erweiterung der Unterkunftskapazität
Laut Informationen des Landratsamts ist der Kreis auf weitere Flüchtlingsströme vorbereitet: „Der Kreis wird nach Inbetriebnahme der Gewerbehalle in Bretzfeld-Schwabbach um weitere 80 Plätze verfügen sowie nach Inbetriebnahme der Containeranlagen in Kupferzell und Niedernhall um jeweils weitere 54 Plätze, die durch Aufstellen von Doppelstockbetten verdoppelt werden könnten. Zudem werden weitere ca. 40 Plätze in der Stettenstrasse in Künzelsau eingerichtet.“ [Mit Stettenstrasse ist das ehemalige Krankenhaus in Künzelsau gemeint, Red.]
Das sind insgesamt weitere 336 Plätze, der Kreis plant also, seine Kapazität von 506 Plätzen kurzfristig um zwei Drittel auszubauen. Mit russischen Kriegsdienstverweigerern rechnet der Kreis allerdings nicht: „Russische Kriegsdienstverweigerer werden zunächst in den Erstaufnahmeunterrichtungen des Landes untergebracht, da sie ein Asylverfahren durchlaufen. Daher plant der Kreis aktuell keine zusätzlichen Unterkünfte für diese Personen.“
Unterstützung durch das Sozialministerium
Das Sozialministerium, das auch für die Integration zuständig ist, hat sich früh eingeschaltet und seine Verantwortung auf die Integration der Ukrainer:innen erweitert: „Um die Aufnahme und Integration von Vertriebenen aus der Ukraine auf lokaler Ebene zu unterstützen, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg frühzeitig reagiert und per Erlass vom 11.03.2022 das Integrationsmanagement temporär auf Vertriebene aus der Ukraine ausgeweitet. Zeitgleich wurden die erforderlichen Schritte für eine zügige und möglichst unbürokratische finanzielle Unterstützung der Kommunen angesichts der dynamischen Zuwanderung eingeleitet. Mit dem am 08.04.2022 von den Amtschefinnen und -chefs der Ministerien beschlossenen Soforthilfepaket in Höhe von insgesamt 9 Millionen Euro nimmt Baden-Württemberg im bundesweiten Ländervergleich eine Vorreiterstellung ein. Von dieser Summe entfielen 1 Millionen Euro auf die Unterstützung der Stadt- und Landkreise bei der Förderung des Spracherwerbs von ukrainischen Vertriebenen. Der weitere Betrag in Höhe von 8 Millionen Euro wurde im Rahmen eines Förderaufrufs den 44 Stadt- und Landkreisen zur Verfügung gestellt, welche die Zuwendung ganz oder teilweise an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder an freie Träger weitergeben können. Die Fördermittel können für die befristete Aufstockung der Stellenanteile im Integrationsmanagement oder für weitere flankierende Maßnahmen (Einrichtung eines Welcome-Integrationsmanagements oder Maßnahmen zur niedrigschwelligen psychosozialen Unterstützung) eingesetzt werden.“
Konkret bedeutet dies für den Hohenlohekreis und einzelne Gemeinden, dass das Ministerium die Ämter mit zusätzlichen Stellen bei der Integration der Geflüchteten unterstützt hat: „Das Integrationsmanagement wird seit 2018 mit 9,97 VZÄ im Hohenlohekreis gefördert. Im Landkreis Hohenlohekreis haben vier eigenständige Antragsteller im Rahmen des regulären Integrationsmanagements eine Förderung beantragt: Stadt Künzelsau, Gemeinde Mulfingen, Stadt Öhringen sowie der Landkreis Hohenlohekreis mit 13 Verbandsmitglieder (Bretzfeld, Dörzbach, Stadt Forchtenberg, Stadt Ingelfingen, Stadt Krautheim, Kupferzell, Stadt Neuenstein, Stadt Niedernhall, Pfedelbach, Schöntal, Stadt Waldenburg, Weißbach, Zweiflingen). Laut Auskunft der Bewilligungsstelle hat der Hohenlohekreis auch einen Antrag im Rahmen des Förderaufrufs „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine“ für die befristete Aufstockung der Stellenanteile im Integrationsmanagement und für weitere flankierende Maßnahmen gestellt.“
Keine Unterstützung bei der dauerhaften Betreuung
Diese Maßnahmen unterstützen das Integrationsmanagement – ein Beitrag, der die Gemeinden beispielwsweise bei der Anmietung von Wohnungen entlastet, sind sie nicht. Solche Maßnahmen scheint es derzeit auch noch gar nicht zu geben. Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz forderte daher: „Der Bund muss Klarheit bei der Finanzierung der Unterbringung der Geflüchteten schaffen“.
Bis diese Klarheit geschaffen ist, werden die Gemeinden wahrscheinlich ohne Unterstützung durch Bund, Land oder Kreis auskommen müssen.
In einem weiteren Beitrag werden die Gemeinden selbst zu Wort kommen und ihre Situation schildern.
Text: Matthias Lauterer