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Kreisgemeinden mit der Unterbringung von Flüchtlingen finanziell überfordert

Nachdem in der Kreistagssitzung vom 26. September 2022 einige im Kreistag vertretene Bürgermeister große Sorgen über die Kosten der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung in ihren Gemeinden geäußert haben, hat GSCHWÄTZ die aktuelle Situation recherchiert.

Derzeit 377 Geflüchtete in den Unterkünften des Kreises

Ende September 2022 wurden „143 Geflüchtete aus der Ukraine und 234 Personen aus anderen Herkunftsländern in den Unterkünften des Kreises betreut“, teilt Sascha Sprenger, Pressesprecher im Landratsamt mit. Für die Menschen aus der Ukraine endet die „vorläufige Unterbringung“ spätestens nach sechs Monaten. „Ansonsten endet die vorläufige Unterbringung mit Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag oder den Folgeantrag, mit Erteilung eines Aufenthaltstitels sowie 24 Monate nach der Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde (§ 9 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen – FlüAG).“

Rund 128.000 ukrainische Geflüchtete in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Justiz und Migration geht „- mit Stand von Mitte September 2022 – von landesweit über 128.000 Geflüchteten aus der Ukraine aus, von denen bislang etwa 80 Prozent ein privates Unterkommen gefunden haben. (…) Da die ersten Kriegsflüchtlinge bereits kurz nach Beginn der russischen Invasion in Deutschland angekommen sind, steht für viele von ihnen bereits in diesen Wochen die Anschlussunterbringung an. Mit Stand Ende August waren an die 27.000 Geflüchtete aus der Ukraine vorläufig untergebracht, die nun in den kommenden Wochen und Monaten von den Städten und Gemeinden in die Anschlussunterbringung zu übernehmen sind.“

Betreuung geht an die Gemeinden über

Das Ende der vorläufigen Unterbringung bedeutet, dass die Menschen danach nicht mehr vom Landratsamt betreut und versorgt werden, sondern von den Gemeinden, in denen sie dann leben. Für die Gemeinden fallen dann Kosten für Unterkunft und Sozialleistungen an. Zumindest für die Ukrainer:innen ist damit der Termin, wann die Gemeinden verantwortlich werden, klar definiert. Bisher wurden, so Sprenger, bereits 21 ukrainische Geflüchtete auf drei Gemeinden verteilt, im Oktober und November werden jeweils 28 Personen, im Dezember 8 Personen in die Verantwortlichkeit der Gemeinden übergeben.

Allgemein wird erwartet, dass sich die Flüchtlingsströme verstärken werden. Neben weiteren Menschen aus der Ukraine und den Flüchtlingen aus anderen Krisengebieten der Welt werden vor allem russische Staatsangehörige erwartet, die der Mobilisierung entkommen wollen.

Ende September hat der Hohenlohekreis noch 129 freie Plätze in seinen Unterkünften, das entspricht rund einem Viertel der Gesamtkapazität.

Kurzfristige Erweiterung der Unterkunftskapazität

Laut Informationen des Landratsamts ist der Kreis auf weitere Flüchtlingsströme vorbereitet: „Der Kreis wird nach Inbetriebnahme der Gewerbehalle in Bretzfeld-Schwabbach um weitere 80 Plätze verfügen sowie nach Inbetriebnahme der Containeranlagen in Kupferzell und Niedernhall um jeweils weitere 54 Plätze, die durch Aufstellen von Doppelstockbetten verdoppelt werden könnten. Zudem werden weitere ca. 40 Plätze in der Stettenstrasse in Künzelsau eingerichtet.“ [Mit Stettenstrasse ist das ehemalige Krankenhaus in Künzelsau gemeint, Red.]

Das sind insgesamt weitere 336 Plätze, der Kreis plant also, seine Kapazität von 506 Plätzen kurzfristig um zwei Drittel auszubauen. Mit russischen Kriegsdienstverweigerern rechnet der Kreis allerdings nicht: „Russische Kriegsdienstverweigerer werden zunächst in den Erstaufnahmeunterrichtungen des Landes untergebracht, da sie ein Asylverfahren durchlaufen. Daher plant der Kreis aktuell keine zusätzlichen Unterkünfte für diese Personen.“

Unterstützung durch das Sozialministerium

Das Sozialministerium, das auch für die Integration zuständig ist, hat sich früh eingeschaltet und seine Verantwortung auf die Integration der Ukrainer:innen erweitert: „Um die Aufnahme und Integration von Vertriebenen aus der Ukraine auf lokaler Ebene zu unterstützen, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg frühzeitig reagiert und per Erlass vom 11.03.2022 das Integrationsmanagement temporär auf Vertriebene aus der Ukraine ausgeweitet. Zeitgleich wurden die erforderlichen Schritte für eine zügige und möglichst unbürokratische finanzielle Unterstützung der Kommunen angesichts der dynamischen Zuwanderung eingeleitet. Mit dem am 08.04.2022 von den Amtschefinnen und -chefs der Ministerien beschlossenen Soforthilfepaket in Höhe von insgesamt 9 Millionen Euro nimmt Baden-Württemberg im bundesweiten Ländervergleich eine Vorreiterstellung ein. Von dieser Summe entfielen 1 Millionen Euro auf die Unterstützung der Stadt- und Landkreise bei der Förderung des Spracherwerbs von ukrainischen Vertriebenen. Der weitere Betrag in Höhe von 8 Millionen Euro wurde im Rahmen eines Förderaufrufs den 44 Stadt- und Landkreisen zur Verfügung gestellt, welche die Zuwendung ganz oder teilweise an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder an freie Träger weitergeben können. Die Fördermittel können für die befristete Aufstockung der Stellenanteile im Integrationsmanagement oder für weitere flankierende Maßnahmen (Einrichtung eines Welcome-Integrationsmanagements oder Maßnahmen zur niedrigschwelligen psychosozialen Unterstützung) eingesetzt werden.“

Konkret bedeutet dies für den Hohenlohekreis und einzelne Gemeinden, dass das Ministerium die Ämter mit zusätzlichen Stellen bei der Integration der Geflüchteten unterstützt hat: „Das Integrationsmanagement wird seit 2018 mit 9,97 VZÄ im Hohenlohekreis gefördert. Im Landkreis Hohenlohekreis haben vier eigenständige Antragsteller im Rahmen des regulären Integrationsmanagements eine Förderung beantragt: Stadt Künzelsau, Gemeinde Mulfingen, Stadt Öhringen sowie der Landkreis Hohenlohekreis mit 13 Verbandsmitglieder (Bretzfeld, Dörzbach, Stadt Forchtenberg, Stadt Ingelfingen, Stadt Krautheim, Kupferzell, Stadt Neuenstein, Stadt Niedernhall, Pfedelbach, Schöntal, Stadt Waldenburg, Weißbach, Zweiflingen). Laut Auskunft der Bewilligungsstelle hat der Hohenlohekreis auch einen Antrag im Rahmen des Förderaufrufs „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine“ für die befristete Aufstockung der Stellenanteile im Integrationsmanagement und für weitere flankierende Maßnahmen gestellt.“

Keine Unterstützung bei der dauerhaften Betreuung

Diese Maßnahmen unterstützen das Integrationsmanagement – ein Beitrag, der die Gemeinden beispielwsweise bei der Anmietung von Wohnungen entlastet, sind sie nicht. Solche Maßnahmen scheint es derzeit auch noch gar nicht zu geben. Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz forderte daher: „Der Bund muss Klarheit bei der Finanzierung der Unterbringung der Geflüchteten schaffen“.

Bis diese Klarheit geschaffen ist, werden die Gemeinden wahrscheinlich ohne Unterstützung durch Bund, Land oder Kreis auskommen müssen.

In einem weiteren Beitrag werden die Gemeinden selbst zu Wort kommen und ihre Situation schildern.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Polizei ermittelt alkoholisierten Fahrer nach Unfallflucht

Nach einer Unfallflucht auf einem Gemeindeverbindungsweg zwischen Weißbach und Guthof am Montagnachmittag konnte das Polizeirevier Künzelsau den mutmaßlichen Verursacher ermitteln. Der Mann steht im Verdacht mit seinem Fiat Panda gegen 16.30 Uhr unter Alkholeinfluss in einer Haarnadelkurve zu weit in der Fahrzeugmitte gefahren zu sein und dabei einen entgegenkommenden VW Passat einer 34-Jährigen gestreift zu haben. Dabei wurde die Passat-Lenkerin leicht verletzt. Anstatt anzuhalten und sich um den entstandenen Schaden von etwa 4.000 Euro zu kümmern, setzte der 58-Jährige seine Fahrt fort, bis er auf der Landesstraße 1045 von Forchtenberg nach Künzelsau von einer Streife entdeckt und angehalten wurde. Hier stellten die Beamten nicht nur zur Unfallflucht passende Schäden an seinem Fiat fest, sondern auch Anzeichen auf Alkoholeinfluss bei dem Fahrer. Ein Alkoholtest zeigte einen Wert von 2,44 Promille. Der Führerschein des Fiat-Lenkers bleib bei den Beamten. Der Mann musste die Beamten in ein Krankenhaus begleiten und eine Blutprobe abgeben. Er muss nun mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Unfallflucht rechnen.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




Landrat Dr. Neth: „Abscheulicher Krieg eines Despoten“

Gleich im Zeichen zweier Krisen steht der Hohenlohekreis und die ganze Welt, stellte Landrat Dr. Matthias Neth zu Beginn der Sitzung des Kreistags am 28. März 2022 in Weißbach fest. Corona und „der abscheuliche Krieg eines Despoten“ halten die Welt in Atem.

Bericht über Corona und über die Flüchtlinge aus der Ukraine

In einer einführenden Rede berichtet er davon, dass Corona weiterhin enorme Kapazitäten im Kreis bindet – im Gesundheitsamt, in den Krankenhäusern und den Arztpraxen. Die Behörden sind, so Neth, auch weiterhin mit der Kontaktverfolgung, dem Meldewesen, den Impfaktionen, den Tests und der Impfpflicht stark beschäftigt. Dazu sei ein Kurswechsel in der Gesellschaft zu erkennen, die Gefährdung durch die Krankheit würde nicht mehr so wahrgenommen. Insbesondere bei jungen Menschen sei eine „enorm hohe Inzidenz“ festzustellen.

Der Herbst soll nicht wieder zum Problem werden

Jetzt sei, meint Neth, die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass wir „nicht den Herbst wie in den letzten zwei Jahren“ bekommen.

Eine Frage, die beim Zuhörer Kopfschütteln erzeugt

Am Ende fragt er noch: „Warum erfassen wir noch Inzidenzen, wenn keine Rechtsfolgen mehr daran geknüpft sind?“ Diese Frage führt zu Kopfschütteln – und eine Antwort gibt er nicht. Dabei hat er sie doch vorher schon gegeben: Wenn wir nicht mehr erfassen, wie stellen wir dann fest, welche Bevölkerungsgruppen im Moment besonders gefährdet und schützenswert sind? Und wie fördern wir das Problembewußtsein in der Bevölkerung, wenn wir gar keine Zahlen mehr erfassen und veröffentlichen?

Beim Thema Flüchtlinge schneller sein als das Land

Das Ziel des Hohenlohekreises sei, beim Thema Flüchtlinge schneller zu sein als das  Land. Man will ein Signal zur Integration senden: Nicht nur Unterbringung, sondern das Ankommen in der hiesigen Gesellschaft soll ermöglicht werden.

Signal an die Gemeinden

Nach sechs Monaten, so erklärt Neth die Rechtslage, sei nicht mehr der Kreis, sondern seien die Gemeinden für die Flüchtlinge verantwortlich. Natürlich werde der Kreis „nicht abhauen“, aber die Gemeinden müßten eigene Vorbereitungen treffen. „Wenn es hier nicht klappt, wo es klein ist, wo sich alle kennen, wo soll es dann klappen?“ An dieser Stelle strahlt er Zuversicht aus, dass das Landratsamt und die betroffenen Gemeinden die Unterkunft und Versorgung der Geflohenen gemeinsam stemmen werden.

Forderung an die Politik

Aber er stellt auch eine Forderung an die Landes- und Bundespolitik: Sie müsse „Gemeinschaft und Geschlossenheit“ vermitteln und für weniger gesellschaftliche Spaltung sorgen.

Text: Matthias Lauterer




Corona- und Flüchtlingslage im Fokus

Die nächste Sitzung des Kreistages des Hohenlohekreises findet am Montag, 28. März, 14 Uhr, im Bürgerzentrum Langenbachtal in Weißbach statt. Zu Beginn der Sitzung informiert die Verwaltung über die aktuelle Corona- und Ukrainelage im Hohenlohekreis. Anschließend wird über die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes für die Gemeinschaftsunterkunft in Bretzfeld-Schwabbach entschieden. Danach geht es um die Fortsetzung des Integrationsmanagements in Zusammenarbeit mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege für den Förderzeitraum 2023/2024. Außerdem stehen die Vergabe von Elektroinstallationsarbeiten der Kaufmännischen Schule in Künzelsau sowie die Entscheidung über eine finanzielle Förderung zum Bau eines Geh- und Radweges zwischen Klepsau und Laibach (K 2313) auf der Tagesordnung.

Informationen zu den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse sind über das Bürgerinformationssystem auf der Internetseite www.hohenlohekreis.de im Bereich Kreistag/Ratsinformationssystem abrufbar.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohekreis




Inzidenz steigt und steigt und steigt …

In der Stadt Heilbronn wurde am gestrigen Sonntag, 24. Januar, die Inzidenz mit 1.023 angegeben, der Landkreis Heilbronn lag bei 967. Der Hohenlohekreis meldete eine Inzidenz von 775 – wobei die Gemeinden Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg (Stand 22. Januar 2022, neuere Zahlen noch nicht enthalten) bereits eine Inzidenz von mehr als 1.000 haben.

SLK-Kliniken: Nur noch drei Coronapatienten auf der Intensivstation

Entgegengesetzt ist die Belegung der Intensivstationen mit Corona-Patient:innen, sie sinkt weiter. Das kann Mathias Burkhardt, Pressesprecher der SLK-Kliniken bestätigen: „Ja – seit Beginn des Jahres können wir im SLK-Verbund einen Rückgang der Corona-Patienten verzeichnen, auch auf den Intensivstationen. Stand heute, 21. Januar 2022,werden 3 Patienten intensivmedizinisch behandelt. Am 06. Dezember 2021 konnten wir den bisherigen Höchststand der vierten Welle verzeichnen – mit insgesamt 29 Patienten auf der Intensivstation.“ Zusätzlich zu den 3 Intensivpatienten waren am Freitag, 21. Januar 2022, weitere 17 Corona-Patienten auf der Normalstation in Behandlung. Das bedeutet eine gewisse Entlastung des Personals: „Die Situation ist – für den Moment – entspannter. Unser Intensivfachpersonal ist durch den geringeren Anteil an COVID-19-Patienten, die eine sehr intensive Pflege benötigen und eine deutlich erhöhten Arbeitsumfang mit sich bringen (Schutzkleidung,…), weniger belastet.“

Auswirkungen von Omikron auf die Krankenhäuser noch nicht klar

Ob die Omikron-Variante dauerhaft die Hospitalisierung auf Normal- und Intensivstationen deutlich verringern wird, ist laut Burkhardt noch nicht klar: „Diese Frage lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös beantworten, da wir rückläufige Zahlen verzeichnen, aber aufgrund der bundesweiten Infektionsentwicklung uns auf wieder steigende Zahlen einstellen. Welches Ausmaß dies annehmen wird und wo die Patienten dann behandelt werden müssen, ist heute noch nicht vorauszusehen.“ Genauso unklar ist, auf welche Behandlungen sich die Normalstationen bei Patienten mit einer Omikron-Infektion konkret einstellen müssen.

Merkwürdige False-Flag-Aktionen in den Anzeigeteilen

Eine Seite mit angeblichen Stellengesuchen ungeimpfter Menschen aus Bautzen.

Am Wochenende ging es erst durch die sozialen Medien, später auch durch die Presse, dass in einigen Zeitungen und Mitteilungsblättern ganze Kleinanzeigenseiten mit Stellenangeboten von ungeimpftem Pflegepersonal veröffentlicht wurden. Der Journalist Andreas Rausch vom rbb wollte mehr darüber wissen und hat versucht, mit einigen der mehr als 100 vorgeblichen Inserent:innen eines Bautzener Anzeigenblattes zu sprechen, was ihm nicht gelang: Die angegebenen Telefonnummern gab es teilweise nicht – zum Beispiel wurde die Nummer 0160-1234567890 angegeben – oder es wurde nicht abgenommen. Die in einigen Fällen erreichten Anrufbeantworter waren alle unpersönlich. Offenbar ging es nicht darum, dass reale Menschen reale Stellengesuche aufgegeben hatten.

„Das wirkte auf den ersten Blick fast wie abgesprochen“

Wer die Aktionen gestartet oder koordiniert hat, welchen Nutzen diese Aktion brigen soll und woher das Geld für diese Aktion kommt, ist unklar. Auch der „Fränkische Tag“ (Bamberg) listete mehr als 50 Anzeigen am Samstag. „Diese Häufung von sich ähnelnden Inseraten ist ungewöhnlich. Das wirkte auf den ersten Blick fast wie abgesprochen“, wird Gerhard Staudt, Teamleiter des Auftragsmanagements der Mediengruppe Oberfranken, zitiert. Der „Fränkische Tag“ weiß auch, dass in lokalen Telegram-Gruppen dafür geworben wurde, die Zeitung zu „fluten“. Die Anzeigen wurden jedenfalls bezahlt.

Situation ungeimpfter Pflegemitarbeiter

Ob die Aktionen den betroffenen ungeimpften Pflegekräften helfen, sei dahingestellt. Ungeachtet solcher Aktionen lohnt es sich, die Situation ungeimpfter Pflegekräfte zu betrachten: Ab dem 16. März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Reha-Kliniken, Geburtshäusern oder auch bei Rettungsdiensten einen Nachweis vorlegen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ohne einen solchen Nachweis, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das dem Gesundheitsamt zu melden, was ein Betretungsverbot zur Folge haben kann. Mit einem Betretungsverbot entfällt dann für den Arbeitgeber auch die Lohnzahlungspflicht – so das Gesetz. Genaue Zahlen, wieviele Arbeitnehmer:innen diese Regelungen betreffen könnte, gibt es nicht.

„Natürlich müssen wir damit rechnen, dass es weiterhin Mitarbeitende geben wird, die sich nicht für eine Impfung entscheiden können.“

GSCHWÄTZ hat daher Mathias Burkhardt auch danach gefragt, ob er bereits abschätzen kann, wie sich die Impfpflicht für Gesundheitsbedienstete ab März auf die SLK-Kliniken auswirken wird und ob er damit rechnet, dass Personal vom Dienst freigestellt oder entlassen werden muss: „Auch dies ist Stand heute noch nicht serös einschätzbar. Aber natürlich müssen wir damit rechnen, dass es weiterhin Mitarbeitende geben wird, die sich nicht für eine Impfung entscheiden können und die wir dann ab dem 16. März dem Gesundheitsamt melden. Wir bleiben aber weiterhin im Austausch mit der Mitarbeiterschaft und bieten ab kommender Woche als Arbeitgeber auch wieder ein kontinuierliches Impfangebot für alle Mitarbeitenden an“.

Kurios: Weintrinker sollen weniger ansteckungsgefährdet sein

Das sagt zumindest eine Studie, die in dem Journal „Frontiers in Nutrition“ veröffentlicht wurde: Um 17 Prozent sei die Wahrscheinlichkeit herabgesetzt, sich mit Corona zu infizieren, wenn man wöchentlich fünf Gläser Rotwein trinke. Bei Weißwein und Champagner sei der Effekt nicht so stark. Im Gegensatz dazu steigere sich die Wahrscheinlichkeit einer Corona-Infektion bei Bier- und Spirituosentrinkern. Die Journale dieses Verlages werden allerdings von der Wissenschaft stark kritisiert – vielleicht sollte man Rotwein lieber nicht als Corona-Maßnahme konsumieren.

Text: Matthias Lauterer




Landrat Dr. Matthias Neth kritisiert „Montags-Spaziergänge“

In den vergangenen Tagen wurden dem Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt acht weitere Omikron-Fälle bestätigt. Aufgrund der besonders schnellen Verbreitung ist davon auszugehen, dass zahlreiche weitere Fälle hinzukommen und diese besorgniserregende Virusvariante bald das Infektionsgeschehen bestimmt.

Versammlungsfreiheit hat ihre Grenzen, wo eine Gefährdung der Öffentlichkeit besteht

Im Hinblick auf diese Entwicklungen kritisiert Landrat Dr. Matthias Neth die sogenannten Montagsspaziergänge: „Wer in dieser Lage gegen die Corona Regeln demonstrieren geht, muss sich seiner besonderen Verantwortung bewusst sein und die Vorgaben der Corona-Verordnung einhalten, also insbesondere Maske tragen und Abstand halten. Deshalb appelliere ich an alle Teilnehmer der Proteste: Seien Sie rücksichtsvoll und beachten Sie zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz Ihrer Mitmenschen die geltenden Regelungen. Ich halte die Versammlungsfreiheit für eines der wichtigsten Grundrechte unserer Demokratie überhaupt. Allerdings hat die Versammlungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo von der Versammlung eine Gefährdung für die Öffentlichkeit ausgeht. Eben diese Gefährdung besteht, wenn viele Menschen ohne Maske und Abstand zusammenkommen und dabei die durch Omikron gestiegene Ansteckungsgefahr ignorieren. Sollte es in Zukunft vermehrt zu solchen Verstößen gegen die Corona-Verordnung kommen, wird ein Versammlungsverbot als letztes Mittel erteilt werden müssen.“

Hintergrund

Alle Versammlungen unter freiem Himmel sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten zu können sowie zum Schutz der Teilnehmer und der Allgemeinheit. Für das Gebiet von Öhringen, Pfedelbach und Zweiflingen ist dies die Stadtverwaltung Öhringen, für alle anderen Städte und Gemeinden das Landratsamt Hohenlohekreis. Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können allgemeine Auflagen sowie besondere Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes erteilt werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen und nach umfassender Abwägung besteht auch die Möglichkeit, eine Versammlung zu verbieten.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohekreis




Probealarm im Hohenlohekreis

Am 8. Januar 2022 werden funkansteuerbare Sirenen geprüft

Am Samstag, 8. Januar 2022, findet die nächste turnusgemäße Probealarmierung der funkansteuerbaren Sirenen für die Feuerwehren des Hohenlohekreises statt. Dabei werden die funkansteuerbaren Sirenen aller Gemeinden und Ortsteile im Hohenlohekreis zwischen 11 und 12 Uhr ausgelöst.

Pressemitteilung Hohenlohekreis

 

Seit 1975 informieren bundesweit einheitliche Sirenensignale die Bevölkerung vor Katastrophen aller Art. Grafik: Landratsamt Hohenlohekreis




Hohenlohekreis: Keine nächtliche Ausgangssperre mehr für Ungeimpfte

Ab heute, 15. Dezember 2021, entfällt die nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte im Hohenlohekreis.

Laut der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg tritt in Kreisen, in denen die Inzidenz über 500 liegt, eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte in Kraft. Wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder niedriger als 500 liegt,  wird diese Ausgangssperre aufgehoben.

Inzidenz liegt seit fünf Tagen unter 500

Das Gesundheitsamt teilt mit, „dass an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (vom 10.12.2021 bis zum 14.12.2021) die für den Hohenlohekreis durch das Landesgesundheitsamt veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 500 unterschritten hat“ und dass damit die Ausgangssperre außer Kraft tritt.

Es gelten weiterhin die Regeln der Alarmstufe II, über die die Landesregierung hier informiert.




„Verschiedene Ansichten und zeitintensive Abstimmungen unter den Beteiligten“

Das Projekt „Großkläranlage Mittleres Kochertal“ scheint gescheitert. Im folgenden veröffentlichen wir die Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunen Niedernhall, Weißbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Kupferzell und Künzelsau:

Gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinden

Als im Sommer 2018 die Gemeinderäte von Forchtenberg, Weißbach, Niedernhall, Ingelfingen und Künzelsau in ihren Sitzungen die grundsätzliche Entscheidung für eine gemeinsame Großkläranlage Mittleres Kochertal getroffen haben, war allen Beteiligten klar, dass der Realisierung intensive
Abstimmungsgespräche und natürlich fundierte Planung vorausgehen müssen. Schließlich wurde im Jahr 2020 ein Ingenieurbüro mit der Projektsteuerung für die Baumaßnahme Großkläranlage mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 60 Millionen Euro beauftragt und eine Satzung für einen Zweckverband der beteiligten Kommunen entworfen.

Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg wollen aussteigen

Jetzt möchten Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg aus dem interkommunalen Großprojekt mit Künzelsau und Ingelfingen aussteigen. Die jeweiligen Gemeinderäte beraten in ihren Sitzungen am 20. und 21. September 2021 über den Ausstieg und die Neugründung eines Abwasserzweckverbandes Mittleres Kochertal.

Warum der Ausstieg?

„In den Gesprächen zwischen den fünf Kommunen hat sich gezeigt, dass aufgrund verschiedener Ansichten in entscheidenden Sachfragen, aber auch aufgrund eher zeitintensiver Abstimmungen unter den Beteiligten, fortan eine getrennte Lösung – also mit zwei Standorten in zwei getrennten Verbänden – wohl die bessere Lösung ist“, begründen die Bürgermeister von Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg ihren Vorschlag, den sie ihren Gemeinderäten zur Beschlussfassung unterbreiten.

Achim Beck, Rainer Züfle und Michael Foss: Intensive und erfolgreiche Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen Weißbach, Niedernhall und Forchtenberg ist in den letzten Jahren sehr intensiv und erfolgreich gewesen, halten die Bürgermeister Achim Beck, Rainer Züfle und Michael Foss fest. Deshalb sei es sinnvoll, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung von diesen drei Gemeinden in einer
Verbandslösung weiter zu verfolgen. Die letztendliche Entscheidung wird in den Gemeinderäten getroffen.

Künzelsau und Ingelfingen im Gespräch mit Kupferzell

Im Künzelsauer Rathaus bedauert man die Ausstiegsabsicht, weil nicht zuletzt schon viel Arbeit und Geld in das Projekt geflossen sind. „Wir sehen aber auch die gute Chance, eine den gesetzlichen Vorgaben und dem neuesten technischen Stand entsprechende Kläranlage gemeinsam mit Ingelfingen zu verwirklichen“, zieht Bürgermeister Stefan Neumann ein Resümee. „Auch Kupferzell hat Interesse an einer Beteiligung bekundet. Eine Entscheidung ist dort noch nicht gefallen. Kupferzell mit ins Projekt zu nehmen, sehen Bürgermeister Michael Bauer und ich sehr positiv. Wie die Kooperation aussehen kann, ergeben die jetzt folgenden Gespräche.“

Gemeinden sind im Zugzwang

Im Zugzwang zu handeln sind alle genannten Gemeinden, weil die bestehenden Kläranlagen dringend saniert, erweitert und auf den neuesten Stand gebracht werden müssten. Ein Neubau einer zentralen Einrichtung ist nicht nur aus Kostengründen die praktikabelste Lösung. Der Betrieb zukunftsfähiger Anlagen ist ausschließlich mit ausgebildetem Personal möglich. Für die Arbeit in der Abwasserbeseitigung ausgebildetes Personal zu bekommen ist schwer. In Zukunft möchte der städtische Eigenbetrieb KünWerke verstärkt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst ausbilden und schulen. Auch dafür bietet die geplante Großkläranlage die besseren Rahmenbedingungen.

Zwei Kläranlagen statt einer

„Es könnten zwei Großkläranlagen entstehen“, so Bürgermeister Stefan Neumann. „Aufgrund der zurückgenommenen Größe wäre weniger Aufwand für den Betrieb der Anlage nötig. Sachverhalte
untereinander abzustimmen, wäre mit zwei oder drei Beteiligten nicht so aufwändig. Der Abstimmungsbedarf wäre geringer.“

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunen Niedernhall, Weißbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Kupferzell und Künzelsau