1

Handküsschen für den Angeklagten

Ein Paukenschlag zu Beginn hätte am 10. November 2022 den Prozess um den Drogenhandel der beiden Künzelsauer Angeklagten platzen lassen können: Der bisherige psychiatrische Gutachter war so schwer erkrankt, dass er an diesem und den beiden weiteren geplanten Verhandlungstagen nicht mehr teilnehmen kann. Der Gutachter sollte seine Einschätzung darüber abgeben, ob für einen oder beide Angeklagten ein sogenannter Maßregelvollzug nach §64 StGB in Frage kommt. Dazu müßte einerseits eine Suchtkrankheit, andererseits eine Therapiefähigkeit bescheinigt werden. Im Massregelvollzug nach §64 StGB wird ein verurteilter Straftäter im Rahmen des Strafvollzugs für eine Entzugstherapie nicht in der JVA, sondern in einer Entzugsklinik behandelt.

Das Gericht schlug den Verteidigerinnen nun eine neue Gutachterin vor, „Psychiater sind selten“. Nach einer längeren Beratungspause stimmten die drei Anwältinnen der Angeklagten der neuen Gutachterin zu. Sie muss nun kurzfristig intensiv mit den beiden Angeklagten sprechen, denn sie soll schon am nächsten Verhandlungstag ihre Einschätzung vortragen.

Handküsschen für den Angeklagten

Zu dieser Beratungspause werden die Angeklagten wieder mit Handfesseln aus dem Saal gebracht. G.s Mutter, die zusammen mit einigen Freunden G.s die Verhandlung verfolgt, sucht den Blickkontakt zu ihrem Sohn, wirft ihm ein Handküsschen zu. Sie schaut traurig.

Und es folgen weitere Paukenschläge

Und mit weiteren Paukenschlägen ging es nach der Unterbrechung weiter:

Die Anwältinnen baten Richter Haberzettl darum, eine vorläufige Einschätzung des Gerichts zu eventuell möglichen Strafen abzugeben. Im Konjunktiv und unter der Voraussetzung, dass ein umfassendes Geständnis abgegeben wird, schätzte Richter Haberzettl das Strafmass für den Angeklagten R. auf eine Größenordnung von etwa sechseinhalb Jahren ein. Die Anklagepunkte Erpressung, schwerer Raub und die Tatsache, dass R. bewusst einen Minderjährigen zum Dealen angestiftet oder sogar gezwungen haben soll, lassen keine geringere Strafe zu. Sollte R. nicht vollumfänglich gestehen, „können Sie sich auch als Laie vorstellen, welche Zahl da stehen kann“, meint Haberzettl.
Beim Angeklagten G. will sich Haberzettl noch nicht festlegen. Erst muss die Rolle von G. in einem geplanten 20kg-Deal geklärt sein: Hatte G. nie wirklich geplant diesen Deal durchzuziehen oder war er an diesem Deal maßgeblich beteiligt?  Haberzettl sagt zur Strategie des innerlichen Rückzugs deutlich: „Das hören wir oft, glaubhaft ist es selten. Das ist riskant“. Dem Angeklagten und seiner Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf ist das bewußt.

Vollumfängliches Geständnis von R.

Kristina Brandt, die Anwältin von R., gibt danach eine Erklärung im Namen ihres Mandanten ab: Sämtliche vorgeworfenen Taten werden von R. eingeräumt. Allerdings legt er Wert darauf, dass es niemals zu einer gemeinsamen Tat zusammen mit G. gekommen sei. R. hat die Erklärung seiner Anwältin verstanden und erklärt, dass das seine Erklärung sei. Weiter Fragen möchte er nicht beantworten. „Die Erklärung ist abschliessend“, teilt Brandt mit.

Teilgeständnis von G.

Auch Stiefel-Bechdolf verliest eine Erklärung ihres Mandanten, in der er viele der Anklagevorwürfe einräumt. Einige Vorwürfe stellt er anders dar als die Anklageschrift: So will er einen 50-Gramm-Deal mit verdeckten Ermittlerinnen, der ihm vorgeworfen wird, nicht als solch großes Geschäft begriffen haben. Geliefert hat er in der Tat nur eine „Probemenge“ – so drückt er es aus – von einem Gramm. Auch den schwersten Vorwurf, die Absprache einer Lieferung von 20 Kilogramm Marihuana, will er entkräften: er habe den Deal nicht wirklich durchführen wollen, sei in der Situation von seinen Kontaktleuten in eine Rolle gedrängt worden, die er nie einnehmen wollte. Und in einem Fall habe er statt Geld ein Kilo Amphetamin von einem Kunden erhalten. Dieses habe er später vernichtet, ein Weiterverkauf sei nicht geplant gewesen. Und auch G. legt Wert darauf, dass es nie eine gemeinsame Tat mit R. gegeben habe. G. will Angaben zur Sache machen, Richter Haberzettl stellt diese Befragung aber noch zurück, weil die Angaben teilweise der Aktenlage widersprächen und will erst die Zeugen hören.

„Zwei unterschiedliche Menschen“

Als erste Zeugin wird die Sozialpädagogin W. aufgerufen. Sie hat R. im Rahmen der Jugendhilfe bis 31. März 2019 betreut, anschließend in einer Nachbetreuungsphase bis Ende Juli 2020. Sie habe ihm noch eine Wohnung, „nein, es war nur ein Zimmer“ vermittelt und ihm angeboten, ihn auch zukünftig, etwa bei Behördengängen zu unterstützen. So habe sie auch von seiner Verhaftung erfahren: Ein Termin bei der Arbeitsagentur, den sie mit ihm wahrnehmen wollte, wurde wegen der Inhaftierung abgesagt.

Sie berichtet, dass R. bereits einmal wegen BTM-Delikten vor Gericht stand, Genaueres sagt sie nicht aus. Sie habe die Betreuung von R. übernommen, nachdem eine Kollegin von ihr „keine Arbeitsbeziehung“ aufbauen konnte. „Mit mir hat das funktioniert.“ Sie hat R. gut kennengelernt, beschreibt ihn als „zwei unterschiedliche Menschen“. Zum einen der „ordentliche, angepaßte, der alles richtig machen will“. Zum anderen einen aggressiv aufbrausenden Menschen an der Schwelle zur Gewalt.

„Ich hab geglaubt, ich les nicht richtig“

Trotzdem sagt sie „Ich hab geglaubt, ich les nicht richtig, als ich die Tatvorwürfe gelesen habe“.  Ihre Aufgabe sei es, den jungen Menschen eine Perspektive zu verschaffen, „es war aber schnell klar, dass so einfach nicht funktioniert“. R. sei nach ihrem Eindruck durch den Krieg traumatisiert, habe mit etwa 14 Jahren den Krieg hautnah erfahren müssen und sei ja auch verwundet nach Deutschland gekommen. „Er hat viel geredet über das, was vorgefallen ist“. Sie berichtet von Schwierigkeiten in Schule und Praktikum, beide Male habe er abgebrochen, er entwickle Aggression, „wenn er sich in die Ecke gedrängt fühlt“. Sie habe den Eindruck gewonnen, dass er Druck vonseiten seiner Familie in der Heimat empfunden habe. Die Geschwister seien teils studiert, seien erfolgreich. Er habe vielleicht der Familie Erfolg vorweisen wollen, habe sich vielleicht eine Scheinwelt aufgebaut.

„Mit viel Begleitung“

„Wenn man ihm hilft, kann er dann zurechtkommen?“ fragt der Richter. W. antwortet nach ein wenig Überlegung: „Mit viel Begleitung“. Sie sieht die Notwendigkeit, dass er den Hauptschul- und gegebenfalls den Realschulabschluß nachholen müsse. Sie sagt das selbstverständlich, hat offenbar keine Zweifel, dass er das schaffen kann. Auch eine Traumatherapie sei wohl vonnöten.

Von Drogensucht nichts bemerkt

Etwas verwundert ist W. bei der Bemerkung des Richters „also dreimal Hilfe: Arbeit, Drogen und Trauma“. Sie habe nie Drogen bemerkt, R. habe sich selbst das Rauchen abgewöhnt und „hat nie Alkohol getrunken“.

W. bleibt nach ihrer Aussage im Saal, die Wachtmeister erlauben ihr, in einer kurzen Pause ein paar Worte mit R. zu sprechen – wenn sie nicht über Smalltalk hinausgehen. Er scheint ihr zu vertrauen, seine Körperhaltung, die ansonsten distanziert ist, ändert sich. Er scheint froh zu sein, dass er wenigstens eine vertraute Person um sich hat, die ihn nicht vergessen hat und die ihm zur Seite steht.

„Er ist alt genug, er hat ja Hilfe“

Seine Familie – mindestens zwei Brüder und ein Onkel sind in Deutschland, ein Bruder wohnt sogar in Künzelsau – hat ihn bisher nicht in der Haft besucht, war auch nicht im Gericht anwesend. Warum es keinen Kontakt gebe, fragt eine Schöffin. Das wisse sie nicht, antwortet W. Sie hat zwar Kontakt aufgenommen, aber einer der Brüder meinte nur etwas wie „er ist alt genug, er hat ja Hilfe“.

Ein zweiter Beitrag zum dritten Prozesstag wird sich mit den Aussagen der Polizeizeugen befassen, insbesondere mit dem Einsatz der verdeckten Ermittler:innen. Es wird von weiteren Paukenschlägen zu berichten sein.

Text: Matthias Lauterer




Tödlicher Verkehsunfall

Tödlich endete ein Unfall für einen 19-jährigen Autofahrer am Donnerstagmittag, 10. November 2022,  bei Forchtenberg. Der junge Mann war mit seinem Peugeot von Weißbach in Richtung Forchtenberg unterwegs. Am Ortseingang kam er gegen 12 Uhr vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit von der Weißbacher Straße ab. Der Peugeot überschlug sich und landete in einem angrenzenden Baumstück.

Der Fahrer und sein ebenfalls 19-jähriger Beifahrer wurden in dem Fahrzeug eingeklemmt und mussten von der alarmierten Feuerwehr daraus befreit werden. Beide Insassen erlitten schwerste Verletzungen. Der Fahrer erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. Der Beifahrer wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Der Peugeot war nicht mehr fahrbereit und musste geborgen und abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 10.000 Euro.

Für die Rettungs- und Bergungsarbeiten sowie die Unfallaufnahme war die Weißbacher Straße bis 16 Uhr voll gesperrt.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




Schulbusfahrer mit 2,38 Promille aus dem Verkehr gezogen.

Der Fahrer eines Kleinbusses wurde am Donnerstagmorgen, 10. November 2022, mit 2,38 Promille am Steuer erwischt. Gegen 08:15 Uhr befuhr der 56-jähirige Fahrer des Kleinbusses die B19 Richtung Künzelsau und wurde auf Höhe Gaisbach Süd von der Polizei kontrolliert. Nachdem Alkoholgeruch bei dem Fahrer festgestellt werden konnte, wurde bei ihm ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert von knapp 2,4 Promille ergab.

Nach Angaben des Fahrers handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Schulbus und hatte am Morgen bereits mehrere Kinder zur Schule gefahren. Der Mann musste zu Blutentnahme ins Krankenhaus und sein Führerschein wurde ihm abgenommen.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




Gedenkfeier am Volkstrauertag am Sonntag, 13. November 2022

Die Stadtverwaltung Künzelsau lädt ein zur Gedenkfeier anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, 13. November 2022, um 11Uhr, auf dem Friedhof in Künzelsau.

Bürgermeister Stefan Neumann, Martin Gawel, Pastoralreferent der Katholischen Kirchengemeinde St. Paulus und Pfarrer Hartmut Soland von der Evangelischen Kirchengemeinde werden sprechen und einen Kranz am Ehrenmal niederlegen. Die Gedenkfeier wird musikalisch umrahmt von der Stadtkapelle Künzelsau sowie von Mitgliedern verschiedener Männerchöre unter der Leitung von Susanne Koch. Die Öffentlichkeit ist hierzu herzlich eingeladen.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




Zulassungsstelle am 18. November 2022 geschlossen

Am Freitag, 18. November 2022, ist die Zulassungsstelle im Landratsamt Hohenlohekreis ganztägig geschlossen. An diesem Tag wird das Kfz-Zulassungsprogramm umfassend erneuert und aktualisiert. Aufgrund der Umstellung kann es in den darauffolgenden Tagen zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Das Landratsamt empfiehlt daher in der ersten Woche nach Verfahrensumstellung nur dringende, unaufschiebbare Vorgänge vornehmen zu lassen. Außerdem stehen aufgrund der Umstellung von 14. bis 20. November keine Online-Dienste zur Verfügung. Es sind in diesem Zeitraum keine Abmeldungen, Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen online möglich.

An den anderen Wochentagen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle wie gewohnt für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger da. Die regulären Öffnungszeiten sind: Montag bis Mittwoch 7:30-15:30 Uhr durchgehend, Donnerstag 7:30-12:30 Uhr und 14:00-17:30 Uhr sowie Freitag 7:30-12:00 Uhr.

Pressemitteilung LRA Hohenlohekreis




Viel zu tun für den neuen Stadteingang

Ausnahmsweise mittwochs, am 9. November 2022, tagt der Künzelsauer Gemeinderat um 18:00 im großen Sitzungssaal des Rathauses. Wichtigstes Thema wird der neue Stadteingang sein.

Nachdem sich sowohl Kreistag als auch Gemeinderat über die Zusammenarbeit geeinigt haben, können jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden. Die Planungshoheit liegt bei der Stadt – also ist die Stadt jetzt am Zug und muss die Grundlagen zur Planung schaffen. Einerseits für das neue Kreishaus, andererseits für die Entwicklung des gesamten Quartiers, angefangen bei den Straßen – es soll beispielsweise eine neue Stadtachse von der Bergbahn zur Innenstadt entstehen – bis hin zur Festlegung von Rahmenbedingungen für Neubauten. Auch die Trasse der im Übrigen noch immer in den Sternen stehenden Kochertalbahn ist im Entwurf des Bebauungsplans enthalten.

Aktueller Stand des Bebauungsplanentwurfs „Neuer Stadteingang“. Foto: Sitzungsunterlagen.

Ein Vorentwurf für einen Bebauungsplan wurde bereits erstellt – die Verwaltung beantragt, dass der Gemeinderat die weiteren Schritte, die zur Erstellung eines gültigen Bebauungsplans notwendig sind, beauftragt. Diese Schritte umfassen beispielsweise die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Zeitplan für das Projekt

Die Koordination der unterschiedlichen und miteinander vernetzten Maßnahmen innerhalb des Projekts soll der Gemeinderat in die Hände der CPM GmbH, Gesellschaft für Projektmanagement aus 71063 Sindelfingen, legen. Deren Geschäftsführer Dirk Haecker wird den bisher erarbeiteten Terminplan ausführlich
erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Nach diesem Terminplan soll das in der Regie der Stadt Künzelsau zu bauende Parkhaus Ende Juli 2025 fertiggestellt sein, der Bau des Kreishauses kann frühestens nach Erteilung der Baugenehmigung, geplant für Februar 2024, beginnen. Mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren ist zu rechnen. Das Ende der verkehrlichen Erschließung plant Haecker bis Ende September 2027 ein. Die Maßnahmen zur Einbindung der Kochertalbahn werden im Zeitplan nicht genannt.

Altlasten

Und zudem befinden sich auf dem Gebiet Altlasten aus einem ehemaligen Industriestandort der Firma Stahl. Um die Baumaßnahmen wie geplant umsetzen zu können, müssen diese Altlasten beseitigt und fachgerecht entsorgt werden. Es handelt sich dabei um leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe und PCB.  „Die Planungen und Ausschreibungsvorbereitungen durch das Ingenieurbüro CDM Smith sowie die Abstimmungen mit und Genehmigungen durch das Landratsamt werden in den Jahren 2022/23 abgearbeitet, damit die Umsetzung der Bodensanierung im Zeitraum Januar bis Mai 2024 erfolgen kann (tatsächliche Bauzeit 8-12 Wochen). Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Stadtverwaltung von einem Bruttoinvestitionsvolumen von rund 2,0 Mio. € für die Bodensanierung aus“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Weitere Themen

Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen weiterhin die Verabschiedung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB – „Wohnen am Wartberg“ in Künzelsau, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für eine „Freiflächenphotovoltaikanlage Belsenberg“sowie Gebührenanpassungen.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Holzrücken mit dem Pferd

Am Dienstag, 22. November 2022, lädt das Forstamt des Hohenlohekreises zu einer besonderen Veranstaltung in den Krautheimer Wald ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die traditionelle Kunst des Holzrückens mit dem Pferd, also das Herausziehen gefällter und entasteter Bäume aus dem Wald durch Kaltblutpferde, hautnah erleben. Die alte Kulturtechnik ist auch heute noch fester Bestand der Forstwirtschaft. Boden- und bestandschonendes Holzrücken sind ein wichtiger Bestandteil bei der Arbeit im Wald. Der Einsatz von Pferden sowie Holzernte- oder Holzrückemaschinen mit spezieller bodenschützender Ausstattung leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Expertin Christel Erz und Revierförster Ralph Heinzelmann erklären bei dem Termin gemeinsam, wie die Waldarbeit mit Pferden funktioniert und warum die traditionelle Herangehensweise heute immer noch eingesetzt wird.

Treffpunkt ist Krautheim

Treffpunkt ist um 10.30 Uhr am Gemeindewald Krautheim, östlich des Ortsteils Neunstetten. Eine detaillierte Karte zur Anfahrt ist auf www.hohenlohekreis.de/wald zu finden. Die Veranstaltung dauert etwa 90 Minuten. Unerlässlich für Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung sind festes Schuhwerk, ein Schutzhelm sowie Signalweste.

Weitere Termine im Hohenloher Waldprogramm:

8. November bis 4. Dezember 2022: Wanderausstellung Die Rotbuche – Charakterbaum im Hohenlohekreis“. Ort: Rathaus Schöntal. Geöffnet wochentäglich von 8.30 bis 12 Uhr, Montag auch von 14 bis 16 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich.

Freitag, 11. November 2022 und Samstag, 12. November 2022, jeweils 14–17 Uhr: Adventskranz binden. Mit Karin Bender und Leah Eckert. Ort: Bildungshaus Kloster Schöntal. Kosten: 10 Euro. Anmeldung bis Montag, 7. November 2022.

Freitag, 18. November 2022, 14–17 Uhr: Michels vorweihnachtliche Schnitzwerkstatt – komm‘ und werde Schnitz-Kid. Für Familien mit Kindern ab 6 Jahren. Mit Christine Neuweiler-Lieber und Leah Eckert. Ort: Kelter, Bretzfeld-Siebeneich. Kosten: 10 Euro. Anmeldung bis Dienstag, 15. November 2022.

Freitag, 25. November 2022, 14–17 Uhr: Michels vorweihnachtliche Schnitzwerkstatt – komm‘ und werde Schnitz-Kid. Für Familien mit Kindern ab 6 Jahren. Mit Christine Neuweiler-Lieber und Leah Eckert. Ort: Werkraum Grundschule, Dörzbach. Kosten: 10 Euro. Anmeldung bis Dienstag, 22. November 2022.

Zu diesen Veranstaltungen ist eine Anmeldung beim Forstamt notwendig, idealerweise bis spätestens drei Tage vor dem Termin, unter Telefon: 07940 18-1567 oder E-Mail: HWP@hohenlohekreis.de. Das komplette Programm und weitere Hinweise zu den Veranstaltungen sind auf www.hohenlohekreis.de/wald zu finden.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohekreis




VdK-Kampagne Nächstenpflege – Infostände in Künzelsau

Häusliche Pflege findet hinter verschlossenen Türen statt. Wie sich die Lage für die Betroffenen darstellt, war bislang nicht näher bekannt, obwohl in Deutschland 80 Prozent der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen zuhause versorgt werden, im Südwesten rund 378.000 Menschen. Abhilfe will der Sozialverband VdK mit seiner großangelegten bundesweiten Pflegestudie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück schaffen, deren Ergebnisse inzwischen vorgestellt wurden. Außerdem hat der VdK in Bund und Land seit längerem die neue VdK-Kampagne Nächstenpflege gestartet, um gerade den Anliegen der zuhause gepflegten Menschen und pflegender Angehöriger Gehör zu verschaffen.

Der VdK-Ortsverband Künzelsau ist im Zuge dieser Kampagne für Pflegende am Freitag, 21. Oktober 2022, und am Samstag, 22. Oktober 2022, jeweils zwischen 10 Uhr und 12 Uhr mit einem Infostand am Alten Rathaus in der Hauptstraße in Künzelsau.

Pressemitteilung VdK

 

 




„Das war doch nicht gegrillt. Wir waren ganz freundlich“

Am Donnerstag 20.Oktober 2022 ist der zweite Verhandlungstag im „Künzelsauer Drogenprozeß“ angesetzt. Angeklagt sind, wie berichtet, ein Gastwirt aus Künzelsau und ein syrischer Asylbewerber, der ebenfalls in Künzelsau wohnte. Vorgeworfen wird ihnen gemeinschaftlich begangener Drogenhandel, dem Syrer R. werden zusätzlich noch weitere schwere Straftaten wie schwerer Raub vorgeworfen.

Zu Beginn wird die Sitzung zuerst für ein Rechtsgespräch unterbrochen, es geht dabei wohl um mögliche Einlassungen der Angeklagten, das Thema „gemeinschaftliches Handeln“ der Angeklagten und die sinnvolle Reihenfolge der Zeugenvernehmungen. Die Angeklagten werden für die Pause wieder in Handschellen genommen und aus dem Saal geführt. Sie schauen sich dabei nicht einmal an. Man einigt sich darauf, mehrere geladene und erschienene Polizeibeamte doch nicht am selben Tag zu befragen. Einzig der Hauptsachbearbeiter P. (da es sich um einen Fall handelt, an dem verdeckte Ermittler:innen beteiligt waren, nennen wir nicht einmal den richtigen Anfangsbuchstaben des Namens), ein junger Polizeikommissar, soll am zweiten Verhandlungstag befragt werden.

Richter Frank Haberzettl wendet sich konkret an den Angeklagten R. und weist nochmals darauf hin, dass bei entsprechenden Angaben über die schwersten der ihm vorgeworfenen Delikte – Anstiftung eines minderjährigen zum Drogenhandel, Erpressung und schwerer Raub – die Drogendelikte „nachrangig“ behandelt werden könnten. R. und seine beiden Verteidigerinnen Kristina Brandt und Andrea Combé entscheiden sich aber dagegen, sich bereits im aktuellen Prozessstatus einzulassen. Sie stellen aber in Aussicht, dass R. am nächsten Verhandlungstag Angaben machen könnte.

Gericht warnt: „Das Verfahren ist komplex“

Anfangs dreht sich die Befragung des Polizeibeamten vor allem darum, wann und wie die Ermittlungen gegen die Angeklagten R. und G. überhaupt in Gang kamen. Richter Haberzettl warnt das Publikum schon vor: „Das Verfahren ist komplex und wird mehr umfassen als nur unsere beiden Angeklagten“. Er hat damit recht, wie sich bald herausstellt.

In Gang gekommen ist das Verfahren gegen R. durch ein Verfahren gegen einen Mann aus Mulfingen. Bei der Auswertung von dessen Handy fiel ein Verdacht auf R., im Mai 2021 wurde die Wohnung von R. durchsucht, Rauschgift wurde dabei nicht gefunden. R. wurde erkennungsdienstlich behandelt, Angaben machte er damals nicht. Wenige Tage später erreicht die Polizei eine Meldung des LKA Hessen, dass ein geplanter Rauschgiftdeal mit R. nicht zustandegekommen sei, da R. nicht gekommen sei. Fast schon komisch: Er konnte nicht kommen, denn er war zu diesem Zeitpunkt auf dem Revier in Künzelsau. Das LKA hatte eine verschlüsselte Kommunikation lesen können – dass die Behörden diese Verschlüsselung entschlüsseln können, war zu diesem Zeitpunkt noch geheim. Mehrere Drogenkäufe im April und Mai 2021 konnten direkt R. zugeordnet werden.

Verbindungen zu einem großen Betrugsfall aus dem Kochertal

Aus einem anderen Verfahren – K., ein Mann aus dem Kochertal wurde wegen Telefonbetrügereien festgenommen und ist inzwischen verurteilt – gab es im Juli 2021 einen Hinweis darauf, dass in R.s Wohnung „ein backsteingroßer Block“ Kokain gewesen sein sollte. P. berichtet, dass die Geschäfte zuerst in der Wohnung durchgeführt worden sein sollen, und „im Frühjahr in die Shisha-Bar verlegt“ worden sein sollen. Bis Ende Mai 2021 war die Bar aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht geöffnet.

Polizei will an die Hintermänner herankommen

Haberzettl hakt nach: „Wenn das 2021 bekannt geworden ist, warum dann der Zugriff erst Anfang 2022“? Die Polizei vermutete „eine größere Struktur, vielleicht eine Bande“, daher sei eine Festnahme aus ermittlungstaktischen Gründen zurückgestellt worden. Man habe die Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt und die verdeckten Ermittler (VE) hätten in der Shisha-Bar auch Kontakt aufnehmen können. Allerdings nur mit dem Angeklagten G. dessen Name jetzt erstmals fällt. R. habe man nicht angetroffen, möglicherweise seien die beiden zu diesem Zeitpunkt „zerstritten“ gewesen. „G. hat sich damals als Vermittler dargestellt“, berichtet R. Tatsächlich kam ein erstes Geschäft zwischen den VE und einem H. zustande, den G. als Ansprechpartner genannt hatte.

Stefan G. sucht sofort Blickkontakt zu seiner Verteidigerin. Foto: GSCHWÄTZ

Wieder kommt der oben erwähnte K. ins Spiel, der damals selbst kokainabhängig und auf Einkaufsquellen angewiesen war. Er will auch in der Shisha-Bar Drogen gesehen haben. Wem diese Drogen zuzuordnen waren, G., R. oder beiden gemeinsam, ist nicht klar.

P. war nicht an allen Ermittlungsschritten selbst beteiligt, viele Daten und Details kennt er aus den Akten oder den Berichten seiner Kollegen. „G. nur ein Vermittler, ist das glaubwürdig?“ wirft der Richter ein. P. berichtet daraufhin aus den Akten von einem Treffen G.s in Frankfurt, um eine größere Menge Marihuana zu kaufen – er kam mit leeren Händen zurück, die Händler hätten ihm keine Ware in Kommission überlassen.

Verdeckte Ermittler bezahlen Drogen

Bei einem weiteren Kauf von dem Frankfurter Großdealer waren die VE dabei. 5.000 Euro für rund ein Kilogramm Marihuana gingen über den Tisch. „Die 5.000 Euro haben wir besorgt“, sagt P. aus. Damals habe G. ein weiteres Geschäft abgesprochen und auch die Preisverhandlungen geführt. Die VE hätten zwar zu dem Großdealer Kontakt aufgebaut, seien aber von ihm immer an G. verwiesen worden.

Irgendwann sei während der Vorbereitung eines noch größeren Deals der Kontakt zwischen G. und dem Großdealer abgebrochen. Die zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bestätigt tatsächlich, dass keine Kontakte mehr nachweisbar sind.

Eine weitere Person kommt ins Spiel

Ganz offen am Telefon sprach G. mit einer weiteren Person M. über einen 2kg-Marihuana-Deal. Tatsächlich gehandelt wurde kurz vor Weihnachten. M. wird im Prozess voraussichtlich noch als Zeuge gehört werden, er ist zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilt, hat also kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Die Festnahme

G. wurde schließlich am 21. Januar 2022 in Gelnhausen während eines größeren Deals festgenommen, gemeinsam mit einem Fahrer und drei Lieferanten. Zu diesem Zeitpunkt bestand für ihn bereits ein Haftbefehl. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Shisha-Bar wurden keine Betäubungsmittel gefunden. Aber ein PIN, der die Entsperrung von G.s Handy ermöglichte: der gesamte Chatverlauf für das Gelnhausen-Geschäft war für die Ermittler sichtbar. G. selbst machte bei der Polizei keine Angaben und wurde in die JVA Schwäbisch-Hall verbracht. Er war zwischenzeitlich nochmals kurzzeitig auf freiem Fuß: Wegen eines Formfehlers sei der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden, berichtet P. Der Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde stattgegeben -seitdem ist G. in Untersuchungshaft.

Von R. war gar nicht mehr die Rede

„Keine weiteren Erkenntnisse“ hätten sich seit der Vernehmung im Fall K. über R. ergeben. Erst im Januar 2022 kam R. wieder in den Fokus der Ermittler. Ein Jugendlicher wurde am Bahnhof in Künzelsau mit Drogen aufgegriffen und dieser machte Angaben über seinen Verkäufer, den ebenfalls noch jugendlichen Ha., über den die Spur wieder zu R. führte. Haberzettl fragt nach: „Wäre diese Tat nicht begangen worden, hätte R tätig werden können“, wenn man ihn bereits früher festgenommen hätte?  P. antwortet mit „Ja“, verweist aber nochmals darauf, dass man R-s Hintermänner identifizieren wollte. „Darum wurde die Verhaftung zurückgestellt“.

R. habe – das weiß P. allerdings auch nur aus der Akte – über einen weiteren Strohmann S. dem Ha. 50 Gramm Marihuana zum Weiterverkauf zukommen lassen, was dieser auch getan habe. HA. wollte aussteigen, wurde aber von R. gezwungen, möglicherweise mit Schlägen, weiter als Verkäufer tätig zu sein. Irgendwann habe R. von Ha. 4.000 Euro als Rückzahlung angeblicher Schulden verlangt, er drohte dabei, Ha.s Freundin vor dessen Augen zu vergewaltigen. Ha. sollte für R. einen Kredit aufnehmen oder eine Kreditkarte besorgen, was daran scheiterte, dass Ha. noch minderjährig und nicht kreditwürdig war. Die weiteren Erpressungen und Gewalttaten, die R. vorgeworfen werden, fanden im selben Zeitraum statt. Außerdem habe R. noch mindestens zwei weitere Personen, S. und W. zum Dealen gewzungen. W. ist ein weiterer Link zum Betrugsfall K.

Wichtig für die Strafzumessung

Soweit die Tatschilderungen von P. Danach wurde er von Richter Haberzettl zu einigen wichtigen Details befragt, der Minderjährigkeit von Ha.  und der gemeinschaftlichen Tatbegehung, beides Themen, die für eine eventuelle Strafzumessung wichtig sind:

„Woher wußte R., dass H. minderjährig ist?“ „Er könnte es vom Aussehen festgestellt haben.“ „Woraus entnehmen Sie als Hauptsachbearbeiter die Gewissheit?“ Die Fragen werden strenger, die Antworten unsicherer, sie beginnen immer öfter mit Floskeln wie „Ich meine“ oder sogar „ich meine gehört zu haben“. Auch die Körpersprache des Beamten wird unsicherer, sein Nacken färbt sich langsam rot. Der Richter hält ihm vor: „R. war im Besitz des Personalausweises von Ha. und wollte Kreditkarten beantragen, die wurden wegen des Alters abgelehnt. Ist das unwichtig?“

„Bisher sind das zwei getrennte Komplexe“

„Bisher sind das zwei getrennte Komplexe“, stellt Richter Haberzettl fest und fragt nach den Zusammenhängen. Die Vernehmung des K. habe ergeben, dass in der Shisha-Bar Rauschmittel gesehen wurden, antwortet P. Jetzt greift R.s Verteidigerin ein und weist den Zeugen darauf hin, dass er hier keine Interpretationen äußern soll, sondern ausschließlich eigene Wahrnehmungen oder Aktenerkenntnisse. Und Haberzettl fragt nochmal konkret nach Belegen für eine gemeinschaftliche Tat.  „G. betreibt die Bar und G. war sein Angestellter, daher gehen wir davon aus …“ und verweist auf die Aussage von K.,. der Drogen in der Bar gesehen haben will. Haberzettl stellt in den Raum „Wäre es möglich, dass R. sich der Bar einfach bemchtigt hat und sie benutzt hat?“ und fragt konkret: „Gibt es Erkenntnisse aus der TKÜ, dass G. [an den Drogendeals von R., Red.] beteiligt ist?“ Klare Antwort: „Nein“. Der Richter stellt fest, „dass man aus einer einzigen Zeugenaussage schließt, dass „gemeinschaftlich“ Taten begangen wurden.“

„Ich weiß es nicht“

P. ist die Anspannung immer stärker anzumerken, als Anke Stiefel-Bechtold, die Verteidigerin von G. fragt, ab wann denn das Telefon ihres Mandanten überwacht wurde – die Antwort muß P. schuldig bleiben. „Ein genaues Datum kann ich Ihnen nicht sagen“. Immer weniger Inhalt haben die Antworten P.s, etwa wenn Kristina Brandt fragt, woher sich K. und der oben erwähnte W. kannten: Möglicherweise aus der Autowerkstatt, „ich will mich da nicht festlegen“. Oder wenn es um die  Vernehmung von K. geht: „Wie kam es zur Vernehmung von K. in diesem Verfahren?“ „Auf Veranlassung der Kollegen in Heilbronn“. „War ihnen die Aussage von K. aus dem anderen Verfahren bekannt?“ „Soweit ich mich erinnern kann, nein.“ „Haben Sie die Vernehmungsergebnisse an die Kollegen in Heilbronn weitergeleitet?“ „Ich weiß es nicht.“

Richter Haberzettl folgt der Befragung interessiert – er sitzt jetzt nicht mehr frontal, sondern leicht schräg zum Zeugentisch, hat den Ellbogen auf dem Tisch aufgestellt und den Kopf auf die Hand gestützt.

Andrea Combé interessiert, ob die VE auf beiede Angeklagten angesetzt waren. Das bejaht P., man habe „damals nicht gewußt, das R. und G. getrennte Wege gehen“. „Gab es auch TKÜ-Massnahmen gegen R.?“ „Zu diesem Zeitpunkt nicht, wir wußten nicht, was mit R. ist, ob er vielleicht in Urlaub ist.“ „Haben Sie R. drei Monate aus den Augen verloren?“ „Wir haben keine neuen Erkenntnisse gewonnen“, weicht P. ein wenig aus.

„Das ist alles?“

Auch an den bei der Hausdurchsuchung bei R. gefundenen Mobiltelefone ist Combé sehr interessiert: Eines der vier Handys hat R. als sein eigenes bezeichnet, den PIN hat er herausgegeben. Wem die anderen Handys gehören, sagte R. bisher nicht aus. Eines der aufgefundenen Handys war ein sogenanntes „AnonHandy“.  „Wie hat man denn dieses AnonHandy meinem Mandanten zuordnen können?“ fragt sie. Ein Indiz sei, dass die PINs für das Handy von R. und das Crypto-Handy identisch waren. Auch ein Spitzname, der auf den kutlurellen HIntergrund von R. schließen lasse, sei in den Chats auf dem Crypto-Handy gefunden worden. Nochmals fragt frakt Combé: „Was konkret?“ „Ich schließe das daraus, dass es den gleichen PIN hat.“ „Das ist alles?“

Der Zeuge ist inzwischen deutlich zusammengesunken, aber die Befragung ist noch nicht am Ende, Anke Stiefel-Bechtold meldet sich noch einmal: „Wann haben Sie den Antrag auf TKÜ gestellt?“ Der Zeuge antwortet konkret: „Am 17. 9.2021, am 20.9. wurde er per Beschluß genehmigt“. „Und wann haben Sie die verdeckte Ermittlung beantragt?“ „Es könnte … Anfang September ….“ „Also vor dem TKÜ-Einsatz?“ erwiedert Stiefel-Bechtold. Sie erwartet keine Antwort, läßt die Frage bedeutungsvoll im Raum stehen.

„Ich muß doch jemanden fragen können, ab wann haben wir das und das gemacht“

Auch Richter Haberzettl scheint ein wenig ungehalten: „Ich muß doch jemanden fragen können, ab wann haben wir das und das gemacht“. Er entläßt den Zeugen und schließt die Verhandlung.

Der nächste Verhandlungstag ist am 10. November. Möglicherweise äußern sich die Angeklagten dann zu den Tatvorwürfen.
Auf die Frage, ob das bereits das berühmte „Grillen“ eines Zeugen war, antwortet Kristina Brandt: „Das war doch nicht gegrillt. Wir waren ganz freundlich“. Hätte sie keine Maske getragen, hätte man sie dabei wahrscheinlich freundlich lächeln sehen.

Text: Matthias Lauterer




„Illusionen einer Ehe!“ – rasanter Wortwitz, hinreißende Komik, herrliche Pointen

„Illusionen einer Ehe“ ist um es in drei Worten zu sagen: „eine geniale Komödie“. Am 18. November 2022 entführt das Tournee Theater Stuttgart die Gäste in Eric Assous Welt – mit umwerfendem Humor und Gags und bringt beste Theaterunterhaltung nach Künzelsau. Erich Assous ist aktuell der erfolgreichste und mehrfach ausgezeichnete französische Komödienautor.

Irrungen und Wirrungen

Ada und Felix sind nicht mehr ganz frisch verheiratet, aber glücklich. Eigentlich. Doch nun lockt die Neugierde, der Ausbruch aus dem Ehe-Einerlei. Sie will von ihm wissen, wie viele Seitensprünge er sich während der Ehe geleistet hat. Eine heikle Frage, die den trauten Ehemann nicht nur in Verlegenheit, sondern auch in außerordentliche Rage versetzt. Schließlich gibt er zwölf, meist sehr kurzlebige Begegnungen zu. Im Gegenzug gesteht Ada einen einzigen Seitensprung, der aber immerhin neun Monate andauerte. Felix ist fassungslos über die Untreue seiner Frau und will alles über seinen Nebenbuhler wissen. Sie ist jedoch nicht bereit, den Namen dieses „Einzigen“ preiszugeben. War es am Ende Felix‘ bester Freund Erik, mit dem Ada regelmäßig Tennis spielt? Als Erik zufällig anruft, wittert der gehörnte Ehemann seine Chance und lädt ihn kurzerhand zum Mittagessen ein, bei dem der arme Erik gehörig in die Mangel genommen wird. Was bleibt nach diesem Nachmittag noch übrig von Felix` Freundschaft zu Erik und von seiner Ehe?

„mit Minimalausstattung und Maximalwirkung“

Diese Komödie hat alles, was französische Komödien so einzigartig macht: sie zeichnet sich durch einen unerwarteten, raffinierten Handlungsaufbau, brillanten Stil und ausgefeilten Wortwitz aus. Viele überraschende Wendungen halten die Zuschauerinnen und Zuschauer bis zum Ende des Theaterabends in Atem und bis zum Schluss bei bester Laune. Diese Komödie ist vor allem eines: ein echter Genuss mit Minimalausstattung und Maximalwirkung. Ein Leckerbissen für drei Schauspieler – und fürs Publikum.

Karten reservieren oder an der Abendkasse holen

Die Vorstellung in der Stadthalle Künzelsau beginnt um 19.30 Uhr. Einlass in die Stadthalle ist um 18.30 Uhr und in den Saal um zirka 19 Uhr. Der Eintritt beträgt 14 Euro, ermäßigt neun Euro. Schulklassen zahlen drei Euro pro Zuschauer. Reservierungen nimmt Renate Kilb von der Stadtverwaltung Künzelsau gerne entgegen: Telefon 07940 129-121, E-Mail renate.kilb@kuenzelsau.de.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau