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„Karrieregeile, alte Kuh“ – Anfeindungen gegen Verteidigerin von Elisabeth S.

Man hört sie im Gerichtsflur schon, bevor man sie sieht. Tock. Tock. Tock. Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S., ist eine adrett gekleidete Frau, nicht selten mit hohen Schuhen unterwegs, die manchmal auch bis übers Knie reichen. Sie zieht alle Blicke auf sich, wenn sie den Raum betritt. Sie schaut den Menschen immer in die Augen, wenn sie mit ihnen spricht. Ihre Art vor Gericht erinnert an die Fernseherie aus den 1980ern, die den Titel trug: Hart aber herzlich. Stiefel-Bechdolf weiß sich auszudrücken und ging in diesem Prozess verbal nie unter die Gürtellinie. Sie verteidigte immer mit Stil, auch wenn sie sicher in keiner einfachen Position war und – voraussichtlich bis Montag – noch immer ist. Sie verteidigt eine alte Frau, die einen siebenjährigen Jungen erwürgt hat. Ein schweres Amt. Auch für sie. Sie ist selbst Mutter. Aber – salopp gesagt – irgendwer muss diesen Job ja machen.

Drohmails

Auch Elisabeth S. hat ein Recht auf ein anständiges Verfahren mit einer anständigen Verteidigung. Und da hat Elisabeth S. ein glückliches Los gezogen mit einer Frau an ihrer Seite, die alle Männer im Gerichtssaal an die Wand reden kann. Nur ob Anke Stiefel-Bechdolf ein so gutes Los mit diesem Fall gezogen hat, weiß man nicht wirklich. Wer möchte schon mit ihr tauschen? Vor allem, nachdem sie zu Beginn ihres Plädoyers ein wenig aus dem Nähkästchen plauderte und von Drohmails berichtete, die sie erreichten. Mails, in denen unter anderem Begriffe wie „karriergegeile, alte Kuh“ gestanden haben sollen. Das lässt auch eine so toughe Frau wie Anke Stiefel-Bechdolf nicht kalt. Dennoch, ihre Leistung in diesem Prozess wissen auch Staatsanwalt Lustig und Nebenklägervertreter Rabe zu würdigen, als sie in ihren Plädoyers am vergangenen Donnerstag betonen, dass ohne den Einsatz von Stiefel-Bechdolf, die sich unter anderem für ein MRT stark gemacht hat, auch die tatsächlich existierende physische Veränderung des Gehirns von Elisabeth S. nachgewiesen wurde – und damit eine verminderte Schuldfähigkeit beim Urteil in Frage kommt.

Liebenswerte, bescheidene ältere Dame

„Ich habe mich immer um Aufklärung  in diesem Fall bemüht“, betont die Verteidigerin in ihrem Plädoyer und verweist auf die Offenlegung des 1,5-stündigen Gespräches zwischen ihr und ihrer Mandantin (wir berichteten). Und sie sagt weiter: „Ich habe meiner Mandantin auch nie geraten, Erklärungen abzugeben.“ Dies habe sie nicht getan, um etwas zu verheimlichern, sondern weil „das, was meine Mandantin erklärt, nicht passt und es hilft nicht“. Sprich: Es trage schlichtweg nicht zur Aufklärung dieses Falles bei. Es scheint, auch sie bleibt fassungslos zurück angesichts dieser „liebenswerten, gütigen, bescheidenen älteren Dame“, die dem Jungen, den sie geliebt habe, das Leben genommen hat. Für Stiefel-Bechdolf ist die einzig logische Erklärung hierfür eine „psychopathische Ausnahmesituation“, in der sich ihre Mandantin ihrer Meinung nach befand.

Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf links neben Elisabeth S. (braune Haare) beim Prozessauftakt zum Gerichtsprozess gegen Elisabeth S. aus Künzelsau am 27.11.2018 vor dem Landgericht Heilbronn. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

 

 

 




Elisabeth S.: Was geschah mit den Einschlaftropfen?

Wird das Gericht Elisabeth S. am Montag, den 08. April 2019, wegen Mordes oder wegen verlässiger Tötung verurteilen oder wählt die Kammer einen Mittelweg, etwa Totschlag (schließt Mordmerkmale aus)? Mord aus Heimtücke stand im Raum. Heimtücke unter anderem deshalb, weil der kleine Ole arg- und wehrlos gewesen sei, so Nebenklägervertreter Jens Rabe. Weil er Vertrauen zu ihr als seiner Ersatzoma hatte. Und weil er eventuell geschlafen hat, als sie ihn zu würgen begann. Auffällig ist, dass es laut der Gerichtsmedizin keine Abwehrspuren gibt. Die Kriminalpolizei fand auch keine Zeichen einer Auseinandersetzung oder eines Kampfes im Haus. Es gäbe noch viele offene Fragen, die vermutlich unbeantwortet bleiben im Rahmen des Verfahrens, sagte Staatsanwalt Harald Lustig am vergangenen Donnerstag in seinem Plädoyer. Unter anderem, welchem Zweck diente das relativ große Küchenmesser auf der Kommode mitten im Flur? Warum war die Badewanne voll gefüllt mit Wasser ohne Badezusatz gefüllt? Warum lag der tote Ole in der randvoll mit Wasser gefüllten Wanne? Und: Wohin sind eigentlich die 60 bis 80 Tropfen des Antidepressivums Trimipramin hinversickert, die in dem Fläschchen fehlten, das man in dem Haus von Elisabeth S. gefunden hatte? Dieses Mittel diente nicht nur als Antidepressivum, sondern auch als Einschlafhilfe. In diesem Rahmen wurde es Elisabeth S. von ihrer Hausärztin zur Einnahme verschrieben. Nur: Bei der Haarprobe, die man von Elisabeth S. untersuchte, fanden sich keine Medikamentenrückstände. Anscheinend sollen auch bei Ole keine Medikamentenrückstände bei der Obduktion gefunden worden sein. Einschlaftropfen können jedenfalls einen tieferen Schlaf begünstigen und könnten auch erklären, warum es keine Abwehrspuren gab.

Das Gericht wird bemüht sein, ein faktensicheres Urteil zu fällen, auch, um zu vermeiden, dass Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S.,  Revision einlegt. Daher wird die Kammer spekulative Ansätze nicht bemühen. Ob die Beweise für Mord aus Heimtücke, wie es der Nebenklägervertreter Jens Rabe fordert, ausreichen, wird das Gericht am Montag  beantworten. Jede überraschende Tötung kann als Mord aus Heimtücke ausgelegt werden. Staatsanwalt Harald Lustig drückte es sehr deutlich in seinem Plädoyer aus: „Sie haben ihn getötet und auch töten wollen.“ Strafmildernd dürfte sich auswirken, dass Elisabeth S. psychisch und physisch nicht gesund ist.

 




Bäckerei Kühner Filiale in Kupferzell schließt

Aus gesundheitlichen Gründen schließt die Bäckerei Kühner die Filiale in Kupferzell zum 01. Juni 2019. Da Herr Kühner im letzten Jahr krank war, entschloss man sich zu diesem Schritt. Kühner in Künzelsau bleibt laut Kühner bestehen.

Künzelsauer Filiale der Bäckerei Kühner bleibt. Foto: GSCHWÄTZ




Vier Verletzte bei Zusammenstoß

Vier Verletzte und Sachschaden in Höhe von zirka 40.000 Euro sind die Folgen eines Verkehrsunfalls am Donnerstagmorgen, den 04. April 2019, bei Künzelsau. Eine 30-Jährige war gegen 8.45 Uhr mit ihrem Citroën auf der L 1033 in Richtung Mäusdorf unterwegs. Direkt nach dem Ortseingang kam ihr PKW in einer leichten Rechtskurve aus bislang unbekannten Gründen nach rechts von der Fahrbahn ab. Vermutlich weil die Frau dann gegensteuerte, geriet das Auto nach links in den Gegenverkehr und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Opel. Durch den Aufprall wurde dieser auf den Gehweg abgewiesen und prallte gegen einen Bauschuttcontainer. Ein 82-Jähriger Insassen des Opels wurde schwer verletzt. Die beiden anderen wurden vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. Die 30-Jährige Fahrerin des Citroën wurde ebenfalls bei dem Unfall verletzt und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht.

Quelle: Pressemitteilung




Elisabeth S.: Eiskalter Mord oder geistig krank? Emotionen kochen vor Gericht hoch

Der Fall Elisabeth S. neigt sich dem Ende zu. Am Montag, den 08. April 2019, soll das Urteil gefällt werden in einem Fall, der, so Staatsanwalt Harald Lustig, „für bundesweites Entsetzen gesorgt“ habe. Er, selbst Familienvater, sieht diese Tat – Elisabeth S. hat ihren Zieh-Enkel Ole T. (7) erwürgt (wir berichteten) – als „besonders erbarmungslos“ an, eine in seinen Augen „unfassbare Tat. Auch Nebenklägervertreter Jens Rabe, der die Eltern von Ole T. in dem Gerichtsverfahren vertritt, formuliert in seinem Plädoyer am heutigen Donnerstag, den 04. April 2019, was nach wie vor trotz der mittlerweile eindeutigen Beweise schwer zu glauben ist: „Ole wurde ermordet von Oma Elisabeth.“ Auch Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S., fragt in ihrem Plädoyer: „Sitzt neben mir eine Bestie? Eine Killer-Oma?“

Warum musste Ole sterben?

Die Emotionen sind heute noch einmal hochgekocht in einem Fall, der ungewöhnlich ist, weil nach wie vor das Tatmotiv für das Erwürgen des Jungen unklar ist. Dieser Leerstelle scheint nicht nur die Eltern schwer zu belasten, sondern auch Staatsanwalt Lustig, Nebenklägervertreter Rabe und Verteidigerin  Stiefel-Bechdolf. Warum musste Ole sterben? Alle haben sich laut eigenen Aussagen erhofft, dass diese Leerstelle, dieser blinde Fleck, verschwindet. Aber er ist noch da. Umso schwerer ist es nun, zu einem Urteil zu finden. Hier weichen die Vorstellungen der einzelnen Parteien weit auseinander.

Während Nebenklägervertreter Rabe den Tatbestand des Mordes aus Heimtücke (es gab keine Abwehrverletzungen) und niederen Beweggründen für erfüllt hält und für eine volle Schuldfähigkeit plädiert, was lebenslange Haft für Elisabeth S. bedeuten würde, plädierte Anke Stiefel-Bechdolf auf fahrlässige Tötung. Laut dem Juristenportal dejure.org ist hier ein Strafmaß von maximal fünf Jahren Gefängnis vorgesehen. Staatsanwalt Lustig wiederum nahm den Mittelweg zwischen den beiden sehr konträren Positionen ein. Auch er sah, wie Rabe, das Mordmerkmal (niedere Beweggründe / Verlustangst) gegeben, erkannte aber auch eine verminderte Schuldfähigkeit, unter anderem wegen einer verringerten Steuerungsfähigkeit aufgrund ihrer psychischen Erkrankung, an. Als strafmildernd gab er das hohe Alter von Elisabeth S. an, dass sie strafrechtlich bislang noch nicht verurteilt worden sei, dass sie die Hauptverantwortung der Tat übernommen habe sowie ihre Depression (sein vorgeschlagenes Strafmaß: 13 Jahre).

Am Geisteszustand von Elisabeth S. scheiden sich die Geister

Das ist auch das Casus knaxus in diesem Fall.Wie krank war beziehungsweise ist Elisabeth S. wirklich und lässt sich mit einer psychischen Erkrankung, wie sie sie vermutlich hatte (mittlere Depression) eine solche Tat erklären? Sehr anschaulich illustriert Staatsanwalt Lustig in seinem Plädoyer, wie lange 30 Sekunden sind – indem er im Gerichssaal 30 Sekunden schweigt. Er möchte damit veranschaulichen, wie lange erst drei Minuten sind – drei Minuten, die Elisabeth S. ihren Zieh-Enkel durchgängig gewürgt haben muss, bis er schließlich erstickt ist (gerichtsmedizinisches Gutachten). Seiner Meinung nach hat Elisabeth S.  Ole T. vorsätzlich getötet, weil sie Angst gehabt habe, ihn zu verlieren. Für ihn hat sich damit das Tatmotiv seit Eröffnung des Prozess am 27. November 2018, nicht verändert. Seiner Einschätzung nach ist Elisabeth S. eine „clevere Schauspielerin“, so wie es auch auch die Zeugin M. geschildert habe. Auch der Sohn von Elisabeth S., Stephan S., habe sich hier vor Gericht nicht gut verkauft. Dabei nahm Lustig Bezug auf die Aussage des Sohnes, dass er sich von der Kammer ungerecht behandelt gefühlt habe. Lustig  argumentierte, dass der Sohn durch seine „Wehleidigkeit“ aufgefallen sei, so wie sie auch Elisabeth S. gezeigt habe („gewisser Hang zum Selbstmitleid“). Zudem sei sein „ständiges Taktieren“ auffällig gewesen.

Lustig bedauert, dass man über den konkreten Tathergang „nicht mehr als am Anfang wisse“. Lustig wie auch Rabe verurteilen die vorangegangenen Falschaussagen von Elisabeth S. aufs Schärfste. „Besser wäre gewesen, wenn Sie geschwiegen hätten“, sagte Lustig. Dem stimmte Verteidigerin Stiefel-Bechdfolf zu. Lustig appellierte nochmal an das Gewissen von Elisabeth S., als er sagte: „Ihren eigenen Sohn wollten Sie nicht verlieren. Warum konnten Sie gegenüber der Familie T. nicht ebenso rücksichtsvoll sein?“ Es bleibe nun weiterhin unklar, so Lustig, „was in der Tatnacht passiert“ sei.

Ole womöglich im Bett ermordet

Er sowie Nebenklägervertreter Rabe vermuten anhand der Indizien, dass der Junge im Bett erwürgt wurde. Elisabeth S. schweigt, sagt nur zum Schluss, dass ihr „alles sehr, sehr leid“ tue. Offensichtlich habe, so Lustig,Elisabeth S. „schwer damit zu tun, die Schuld auf sich zu nehmen, was sie getan“ habe. Und genau an diesem Punkt setzt Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf ein. Nach 40 Jahren Berufstätigkeit habe sie in diesem Verfahren den „Super-Gau“ erlebt. Sie habe ebenso versucht, den Fall gänzlich aufzuklären, um auch das Motiv herauszufinden. Aber mittlerweile sei sie zu der Erkenntnis gelangt, dass Elisabeth S. tatsächlich nicht mehr wisse, was passiert ist in dieser Tatnacht. „Ich will denen doch sagen, dass ich es nicht war“, soll Elisabeth S. immer wieder gesagt haben, als schon längst anhand der Faktenlage feststand: Sie hat Ole erwürgt. Stiefel-Bechdolf sieht in ihrer Mandantin keine clevere Schauspielerin, sondern eine „kranke Frau, die noch kränker wird“. „Sie versteht nicht“, so einfach sei die Wahrheit: „Wir haben es mit einer schwer kranken Frau zu tun, die nicht psychisch krank sein will.“ Elisabeth S. habe sich in einer „psychopathischen Ausnahmesituation“ befunden. „Schwere diffuse Hirnschädigungen“ seien durch das MRT sichtbar geworden. Fakt sei: „Die Tat steht in absolutem Widerspruch zu all dem, was diese Frau ausmacht.“

„Wir werden Zeit unseres Lebens unter dieser bestialischen Tat leiden“, sagte Jens T., der Vater von Ole T., vor Gericht. Und: „Wir können nur hoffen, dass sie als die Mörderin verurteilt wird, die sie ist.“

Aufgrund der „sehr gegensätzlichen Plädoyers“, so der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth, erfolge nun eine „sehr ausgewogene Beratung“. Am Montag, um 10 Uhr, soll das Urteil gesprochen werden.

 




Staatsanwalt fordert 13 Jahre, Verteidigerin sieht kein Mordmerkmal gegeben

Am heutigen 13. Prozesstag, den 04. April 2019, werden im Fall Elisabeth S. die Plädoyers vorgetragen.

Der Staatsanwalt fordert 13 Jahre Haft für Elisabeth S. unter Berücksichtigung einer eingeschränkten Schuldfähigkeit. Der Nebenklägervertreter, Jens Rabe, fordert lebenslang. Beide sehen ein Mordmerkmal gegeben. Die Verteidigerin, Anke Stiefel-Bechdolf, hingegen sieht kein Mordmerkmal gegeben. Sie plädiert auf fahrlässige Tötung.




Neuer Chefarzt im Krankenhaus Öhringen

Seit Anfang April 2019 hat das Hohenloher Krankenhaus eine neue Abteilung für Orthopädie und Endoprothetik am Standort Öhringen. Neuer Chefarzt der Abteilung für Orthopädie und Endoprothetik ist Jan Dieterich, der am Montag, den 01. April 2019, seinen Dienst angetreten hat. Das geht aus einer Pressemitteilung der BBT-Gruppe von Mittwoch, den 03. April 2019, hervor. Die BBT-Gruppe ist der Mehrheitseigner des Hohenloher Krankenhauses mit seinen derzeit noch zwei Standorten in Künzelsau und Öhringen. Die Unfallchirurgie unter Leitung von Dr. Andreas  Berglehner ist laut der BBT-Gruppe aktuell noch in Künzelsau. Der Krankenhausstandort soll jedoch geschlossen werden. „Gemeinsam bieten die beiden Fachärzte mit ihrem Team künftig ein umfassendes Spektrum im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie an“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die ganze Pressemitteilung der BBT-Gruppe lesen Sie hier:

Große Erfahrung bei der Behandlung von Hüft- und Kniegelenken – Neue Abteilung ergänzt Behandlungsspektrum am Hohenloher Krankenhaus Öhringen

„Das Hohenloher Krankenhaus baut sein Leistungsspektrum für die medizinische Versorgung der Menschen in Hohenlohe weiter aus: Seit Anfang April gibt es neben der Abteilung für Unfallchirurgie am Standort Künzelsau unter Leitung von Dr. Andreas  Berglehner eine neue Abteilung für Orthopädie und Endoprothetik am Standort Öhringen. Neuer Chefarzt der Abteilung für Orthopädie und Endoprothetik ist Jan Dieterich, der am Montag  seinen Dienst angetreten hat. Gemeinsam bieten die beiden Fachärzte mit ihrem Team künftig ein umfassendes Spektrum im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie an.

Mit Jan Dieterich übernimmt ein erfahrener Orthopäde und versierter Operateur die Leitung der neuen Abteilung. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie kann auf rund 3.000 Endoprothetik-Eingriffe inklusive Wechseloperationen zurückblicken. Sein Spezialgebiet sind dabei der künstliche Gelenkersatz von Hüfte und Knie. Darüber hinaus liegen seine medizinischen Schwerpunkte in der Hand- und Fußchirurgie sowie arthroskopischen Eingriffen des Kniegelenks.

Sein Medizinstudium absolvierte der heute 47Jährige an den Universitäten von Heidelberg, Wien und Kapstadt. Nach einigen Jahren in deutschen Kliniken, arbeitete er mehrere Jahre in Schweden und schloss dort 2006 seine Facharztausbildung ab. „In Schweden wird man einerseits zu sehr gewissenhaftem, wissenschaftlich fundiertem Arbeiten angeleitet, zugleich wird man sehr schnell in die Verantwortung genommen und darf schon als junger Arzt viel operieren. Dadurch habe ich viele verschiedene OP-Verfahren schon sehr früh und intensiv kennengelernt und angewendet“, blickt Jan Dieterich zurück.  Ein Jahr arbeitete der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie im Rahmen eines unfallchirurgischen Förderprogramms außerdem in Australien. „Hier ist die theoretische und praktische Ausbildung der Ärzte auf sehr hohem Niveau mit regelmäßigen Tests und Prüfungen auch für Fachärzte. Die OP-Frequenz ist auch dort sehr hoch.“ Mehrere Forschungsaufenthalte führten ihn außerdem in die USA und er veröffentlichte Publikationen in namhaften orthopädischen Journalen.

In den letzten neun Jahren war Jan Dieterich als Oberarzt am Landesklinikum Scheibbs in Österreich tätig und versorgte dort durchschnittlich 300 Patienten pro Jahr  mit künstlichen Hüft- und Kniegelenken. Diese große Erfahrung sichert eine hohe Routine und Qualität bei Gelenkeingriffen. Die Implantation künstlicher Hüftgelenke führt er seit 2011 in minimal-invasiver, muskelschonender Operationstechnik durch. Auch bei Eingriffen am Knie verwendet er – sofern die Voraussetzungen beim Patienten dafür gegeben sind – schonende OP-Verfahren. „Viele – ca. 30-50% aller zu operierenden Kniegelenke können mit Teilgelenken, sogenannten „Halbschlitten“ versorgt werden. Diese Operation ist für den Patienten weniger invasiv und der Patient hat nach der Operation erfahrungsgemäß etwas weniger Schmerzen. Auch das Infektionsrisiko ist deutlich geringer“, so Jan Dieterich.

Ausgestattet mit diesen umfangreichen Erfahrungen will er jetzt im Hohenloher Krankenhaus Öhringen die Endoprothetik aufbauen. „Mein Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Versorgung für die Menschen mit Beschwerden in den Hüft- und Kniegelenken hier in der Region zu etablieren. Dank moderner minimalinvasiver OP-Verfahren und einer intensiven therapeutischen Betreuung sollen die Patienten möglichst bald nach dem Eingriff wieder selbständig in ihr gewohntes Umfeld zurückkehren können.“  Darüber hinaus bietet der Chefarzt ein breites Behandlungsspektrum im Bereich der Hand- und Fußchirurgie an.

Kontakt: Hohenloher Krankenhaus Öhringen, Abteilung für Orthopädie und Endoprothetik Chefarzt  Jan Dieterich, Tel. 07941 – 692-209

Quelle und Foto: Hohenloher Krankenhaus

 




Künzelsauer Rechtsanwalt droht Berufsverbot

Im Fall des Angeklagten Künzelsauer Rechtsanwalt F. sollen zehn Zeugen gehört werden. Am Tag des Prozessauftaktes, 03. April 2019, sprach Professor Ingo H., Vertreter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. „Aktuell gibt es keine Beschwerdeverfahren gegen Herrn F..“ Jedoch habe die Rechtsanwaltskammer Stuttgart in der Vergangenheit bereits zwei Rügen gegen den seit 2003 ausübenden Rechtsanwalt F. ausgesprochen. „Es liegen mir zwei Akten vor in denen es um die Rüge für Fremdgeld und die Rüge für die Umgehung eines gegnerischen Anwalts“, erklärte H.. Falls der Angeklagte Rechtsanwalt F. verurteilt werden sollte, erwarten ihn nach seiner verbüßten Strafe, noch eine „Wohlverhaltensphase“ von bis zu 15 Jahren. Erst danach könne er wieder seinen Beruf als Rechtsanwalt ausüben. Der Erste Vorsitzende Richter, Thomas Berkner, fragte den Zeugen Professor H. ob es denn auch Fälle gäbe, die vor den 15 Jahren wieder ihren Beruf ausüben durften.

Berkner betonte, dass das Gericht Straftäter mit Menschenwürde verurteile und am Beispiel des Rechtsanwalts F., wäre er zirka 70 Jahre alt, wenn er seinen Beruf wieder ausüben könne. „Es gab meines Wissens noch nie einen Fall, der Aufgrund des Alters anders entschieden wurde“, so der Zeuge Professor H. Er erklärte aber, dass es Unterschiede zwischen ‚Verbrechen‘ und ‚Vergehen‘ gäbe. Das Strafmaß eines ‚Vergehens‘ seien laut Professor H. bis zu 12 Monate. Das eines ‚Verbrechens‘ beginne erst bei 12 Monaten. Das Strafmaß, zum Beispiel bei der Anklage des schweren Parteiverrats, läge laut dem Landgericht Heilbronn zwischen einem und fünf Jahren.

Der Angeklagte, Rechtsanwalt F., fragte den Zeugen Professor H.: „Ist es viel in 16 Jahren zwei Rügen zu bekommen?“ Der Verteidiger, Tobias Göbel, riet dem Angeklagten jedoch die Frage zurückzuziehen. Dies tat er auch.

 




Drei Anklagen gegen Künzelsauer Rechtsanwalt

Im Sitzungssaal B des Landgerichts Heilbronn sitzt der Künzelsauer Rechtsanwalt Clemens F.. Vor ihm, auf dem Tisch, stapeln sich die Akten. Er ist am Mittwoch, den 03. April 2019, aber nicht in seiner üblichen anwaltlichen Tätigkeit im Heilbronner Landgericht, sondern als Angeklagter. Er muss sich gegen drei Anklagen vor dem Heilbronner Landgericht verantworten.

Noch bevor die Anklage verlesen werden konnte, meldet sich sein Verteidiger, Tobias Göbel, zu Wort. Er stellt den Antrag, dass die Verhandlung als nicht-öffentliche Verhandlung fortgeführt werden soll. Das heißt: unter Ausschluss von Zuschauern und Presse. Begründung: Er sowie Rechtsanwalt Clemens F. befürchten unter anderem, dass es zu einer „nicht-tatsachenentsprechenden Berichterstattung“ aufgrund der Komplexität kommen könnte. Hintergrund: Die Veröffentlichung der Prozessvorschau auf der Internetseite des Heilbronner Landgerichts. Laut des Verteidigers Göbel sei diese wohl in mehrfacher Weise fehlerhaft gewesen. Auch Rechtsanwalt Clemens F. betonte, dass es aufgrund dessen bereits schon zu einer missverständlichen Berichterstattung gekommen sei. Der Erste Vorsitzende Richter, Thomas Berkner, antwortete auf die Kritik gegen das Heilbronner Landgericht: „Wenn ich Geld kriegen würde, die Presseseite zu pflegen, dann würde ich dies tun.“
Der Antrag auf Nicht-Öffentlichkeit ist von der Strafkammer nach einer zirka 30-minütigen Beratung abgewiesen worden.

 Warum steht Rechtsanwalt Clemens F. vor Gericht?

Rechtsanwalt Clemens F. steht wegen „Diebstahl, in einem besonders schweren Fall“ und der „Verletzung des Briefgeheimnisses“ vor Gericht. Er soll zwischen dem 21. und 22. September 2014 unbefugt und mit Hilfe seiner „Fingerspitzen oder unter Zuhilfenahme eines Gegenstandes“ einen an ein Künzelsauer Inkasso-Unternehmen gerichteten Brief aus dem Briefkasten des Inkasso-Unternehmens entwende und diesen unbefugt geöffnet haben.

Die weitere Anklage beinhaltet eine „falsche Versicherung an Eidesstatt“. In einem von Rechtsanwalt Clemens F. geführten Rechtsverfahrens im Jahr 2014 vor dem Amtsgericht Wiesbaden soll er bewusst gelogen haben. Was er falsch ausgesagte haben solle, wurde nicht näher vor Gericht erläutert.

Rechtsanwalt Clemens F. war, zwischen 2007 und 2013 Gesellschafter eines Künzelsauer Inkasso-Unternehmen. In diesem Zusammenhang soll er sich ebenfalls rechtswidrig verhalten haben. Es geht um Herrn A., der bei Rechtsanwalt F. Mandant war. Und es geht um Frau W. die parallel dazu Kundin des Inkasso-Unternehmens war. Frau W. stellte Ansprüche an Herrn A. über eine Summe von 65.000 DM. Das Landgericht Heilbronn wirft Rechtsanwalt Clemens F. vor, dass er Frau W. dahingehend beraten hat, dass sie auf einen Vergleich eingehen soll, und zwar 5.000 Euro in bar anstatt 65.000 DM anzunehmen. Der Vorwurf: „schwerer Parteiverrat“. Da Clemens F. eine Partei bevorzugt behandelt haben soll. Frau W. kann in diesem Zusammenhang nicht mehr aussagen, weil sie zwischenzeitlich verstorben ist.




Die etwas Anderen – Obst und Gemüse mit optischen Mängeln

In einer dreimonatigen Testphase bei Kaufland werden Äpfel, Karotten und Kartoffeln mit optischen Mängeln in über 240 Filialen in Baden-Württemberg, Bayern und im Saarland sowie im südlichen Hessen und Rheinland-Pfalz angeboten. Auch in den Filialen in Künzelsau und Öhringen gibt es die so genannten „etwas Anderen“ zu kaufen.

Seit Anfang Januar 2019 stehen die etwas Anderen gesondert platziert in den Filialen. „Normal liegen die Äpfel bei den Äpfeln, die Karotten bei den Karotten und die Kartoffeln bei den Kartoffeln. Aber zum Start der Aktion werden die etwas Anderen gesondert platziert und mit einem Pappaufsteller auf sie aufmerksam gemacht“, erklärt Andrea Kübler, Pressesprecherin von Kaufland, auf GSCHWÄTZ-Nachfrage.
Mit einer gesonderten Platzierung und zusätzlichen Kommunikationsmaßnahmen will Kaufland seine Kunden von den etwas Anderen überzeugen. Mittlerweile sind „die etwas Anderen“ beim anderen Obst und Gemüse gattungsbezogen platziert. Sie sollen anhand eines Plakates und ausgewiesenen Klasse zwei erkennbar sein.
Und sparen kann man auch noch. Kübler ergänzt, dass „die etwas Anderen“ – sowohl die Äpfel, Karotten und die Kartoffeln – 88 Cent pro Kilo kosten. Dies ist laut Kübler ein deutlich günstigerer Preis im Vergleich zur herkömmlichen Ware.

 

„Eine ungewöhnliche Form hat keine Auswirkungen auf den Geschmack“

 

Laut Kaufland soll beim Obst- und Gemüseeinkauf meist nach optischen Kriterien entschieden werden. Frisches Obst oder Gemüse, das ungewöhnlich aussieht, schafft es daher oft nicht in den Handel.
Was vielen Kunden nicht bewusst ist: Die inneren Werte der etwas Anderen seien gegenüber den bereits vorhandenen Produkten identisch – allerdings könne beispielsweise schon ein Stein im Feldboden dafür sorgen, dass eine Möhre eine andere Form als gewöhnlich bekomme, heißt es in der Pressemitteilung von Kaufland.
„Wir nehmen unseren Landwirten Obst und Gemüse mit optischen Mängeln ab und zeigen, dass ungewöhnliche Formen keine Auswirkung auf gesunde Lebensmittel und einen vollwertigen Geschmack haben“, so Markus Mutz, Einkauf Obst und Gemüse Kaufland.
Kübler ergänzt: „Die Landwirte verkaufen sonst die Ware mit optischen Mängeln an die Produktion. Das heißt: Aus nicht so schönen Äpfeln wird dann zum Beispiel Apfelmus hergestellt. Jedoch erhalten die Landwirte weniger Geld, wenn sie ihr Obst und Gemüse an die Produktion verkaufen.“
Nach erfolgreicher Testphase sollen die etwas Anderen deutschlandweit zur Verfügung stehen. Das Sortiment wird dann noch mit weiteren regionalen Obst- und Gemüsesorten ergänzt. Saisonbedingt sollen von diesem Gesamtsortiment immer wieder unterschiedliche Artikel in den Märkten angeboten werden.