„Karrieregeile, alte Kuh“ – Anfeindungen gegen Verteidigerin von Elisabeth S.
Man hört sie im Gerichtsflur schon, bevor man sie sieht. Tock. Tock. Tock. Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S., ist eine adrett gekleidete Frau, nicht selten mit hohen Schuhen unterwegs, die manchmal auch bis übers Knie reichen. Sie zieht alle Blicke auf sich, wenn sie den Raum betritt. Sie schaut den Menschen immer in die Augen, wenn sie mit ihnen spricht. Ihre Art vor Gericht erinnert an die Fernseherie aus den 1980ern, die den Titel trug: Hart aber herzlich. Stiefel-Bechdolf weiß sich auszudrücken und ging in diesem Prozess verbal nie unter die Gürtellinie. Sie verteidigte immer mit Stil, auch wenn sie sicher in keiner einfachen Position war und – voraussichtlich bis Montag – noch immer ist. Sie verteidigt eine alte Frau, die einen siebenjährigen Jungen erwürgt hat. Ein schweres Amt. Auch für sie. Sie ist selbst Mutter. Aber – salopp gesagt – irgendwer muss diesen Job ja machen.
Drohmails
Auch Elisabeth S. hat ein Recht auf ein anständiges Verfahren mit einer anständigen Verteidigung. Und da hat Elisabeth S. ein glückliches Los gezogen mit einer Frau an ihrer Seite, die alle Männer im Gerichtssaal an die Wand reden kann. Nur ob Anke Stiefel-Bechdolf ein so gutes Los mit diesem Fall gezogen hat, weiß man nicht wirklich. Wer möchte schon mit ihr tauschen? Vor allem, nachdem sie zu Beginn ihres Plädoyers ein wenig aus dem Nähkästchen plauderte und von Drohmails berichtete, die sie erreichten. Mails, in denen unter anderem Begriffe wie „karriergegeile, alte Kuh“ gestanden haben sollen. Das lässt auch eine so toughe Frau wie Anke Stiefel-Bechdolf nicht kalt. Dennoch, ihre Leistung in diesem Prozess wissen auch Staatsanwalt Lustig und Nebenklägervertreter Rabe zu würdigen, als sie in ihren Plädoyers am vergangenen Donnerstag betonen, dass ohne den Einsatz von Stiefel-Bechdolf, die sich unter anderem für ein MRT stark gemacht hat, auch die tatsächlich existierende physische Veränderung des Gehirns von Elisabeth S. nachgewiesen wurde – und damit eine verminderte Schuldfähigkeit beim Urteil in Frage kommt.
Liebenswerte, bescheidene ältere Dame
„Ich habe mich immer um Aufklärung in diesem Fall bemüht“, betont die Verteidigerin in ihrem Plädoyer und verweist auf die Offenlegung des 1,5-stündigen Gespräches zwischen ihr und ihrer Mandantin (wir berichteten). Und sie sagt weiter: „Ich habe meiner Mandantin auch nie geraten, Erklärungen abzugeben.“ Dies habe sie nicht getan, um etwas zu verheimlichern, sondern weil „das, was meine Mandantin erklärt, nicht passt und es hilft nicht“. Sprich: Es trage schlichtweg nicht zur Aufklärung dieses Falles bei. Es scheint, auch sie bleibt fassungslos zurück angesichts dieser „liebenswerten, gütigen, bescheidenen älteren Dame“, die dem Jungen, den sie geliebt habe, das Leben genommen hat. Für Stiefel-Bechdolf ist die einzig logische Erklärung hierfür eine „psychopathische Ausnahmesituation“, in der sich ihre Mandantin ihrer Meinung nach befand.

Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf links neben Elisabeth S. (braune Haare) beim Prozessauftakt zum Gerichtsprozess gegen Elisabeth S. aus Künzelsau am 27.11.2018 vor dem Landgericht Heilbronn. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv
