Am Prozessauftakt am Montag, den 06. Juli 2020, um einen 63-Jährigen, der seine Enkelin über Jahre in Dörzbach mindestens 63 Mal schwer sexuell missbraucht haben soll (wir berichteten), konnte man den Eindruck gewinnen, dass der Angeklagte scheinbar weder verstehen kann, warum seine Frau sich hat von ihm nach 40 Ehejahren vor rund zwei Jahren scheiden lassen, noch, dass seine Tochter ihn angezeigt hat. Zudem wollte er, so gewann man den Eindruck, dem Staatsanwalt wegen der im Raum stehenden Taten widersprechen, sein Anwalt hielt ihn jedoch zurück und betonte, dass sein Mandant keine Angaben zur Sache machen werde.
Aussage Opa gegen Enkelin
Man muss natürlich abwarten, inwieweit Walter W. tatsächlich diesen schweren sexuellen Missbrauch begangen hat. Schuldig ist jemand erst, wenn seine Schuld bewiesen ist. Fakt ist aber: Wenn eine Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht hätte, würde erst gar keine Anklage erhoben. Sicher, die vermeintlichen Taten sind schon einige Jahre her, DNA-Beweise sind daher vermutlich eher unwahrscheinlich. Es steht damit letzten Endes Aussage gegen Aussage. Opa gegen Enkelin. Und da wären wir auch schon beim Thema. Warum sollte eine Enkelin ihren eigenen Opa bezichtigen, wenn die Taten nicht stattgefunden haben?
„Ich bin allein mit allen Schulden geblieben“
Einen Eindruck von dem Opfer konnte man sich bislang nicht machen. Die heute 17- oder 18-Jährige war nicht anwesend beim Prozessauftakt. Ihre Aussage wird aller Voraussicht nach unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Aber man konnte sich ein erstes Bild des Opas machen. Walter W. bezeichnete etwa den derzeitigen Kontakt zu seinem Sohn als gut. Auf die Nachfrage von Richter Dr. Martin Liebisch, wie oft sie denn Kontakt gehabt hätten, seitdem der Sohn in Kanada lebt, meinte der Angeklagte, so ein- bis zweimal in den vergangenen zwei oder drei Jahren, seitdem er in Kanada ist. Für Walter W. ist diese Beziehung gut. Sicher, jeder definiert eine gute Beziehung zu seinen Kindern anders. Auch sein Unverständnis für das Auseinanderbrechen seiner Ehe kann von so manch einem Prozessbeobachter nicht nachvollzogen werden. Zwar war er mit seiner Frau fast 40 Jahre verheiratet, aber welche Großmutter und gleichzeitig Ehefrau verzeiht derartige Taten, wenn sie davon erfährt? Walter W. dagegen kommentiert nur trocken: „Ich bin allein mit allen Schulden geblieben.“ Auch scheint er nicht glücklich damit zu sein, dass seine Tochter nichts mehr mit ihm spricht – die Tochter, deren Tochter wiederum das vermeintliche Opfer dieses Missbrauchs ist. Auch bei diesen Umständen scheint sich das Verständnis von Walter W. in Grenzen zu halten.
Der Angeklagte scheint seine eigene Wahrheit zu haben
Der Angeklagte hinterlässt bei den Prozesbeobachtern den Eindruck, dass er insgesamt seine eigene Wahrheit hat, vermutlich auch seine eigene Wahrheit bezüglich der massiven sexuellen Übergriffe. Falls er sich noch zur Sache äussert, darf man gespannt sein, wie er diese Taten erklärt oder ob er sich sogar völlig von ihnen distanziert.
Schulden beim Schwiegersohn
Auch beim Thema Schulden und Alkohol macht Walter W. keine überzeugende Figur. Darauf angesprochen zählt er seine Schulden auf, die er hat beziehungsweise hatte, unter anderem rund 7.000 Euro an seinen Schwiegersohn, davon einen Teil Mietzahlungen. Eine Immobile, die er ursprünglich als Eigentumswohnung gekauft hatte, konnte er nicht mehr abbezahlen und musste sie nach acht Jahren abstoßen. Richter Liebisch befragt Walter W. auch zum Thema Alkohol und ob er viel trinkt. Walter W. winkt ab und verweist auf seine Lkw-Fahrer-Tätigkeit und dass er noch nie seinen Führerschein hat abgeben müssen. Unter anderem bei der Speditionsfirma Rüdinger sei er mehrere Jahre beschäftigt gewesen. Aber auch bei diversen anderen Speditionsfirmen. Sein letztes Monatsnettogehalt betrug zwischen 1.500 und 1.600 Euro. Aber sicher, Alkohohl trinke er, aber nur „wie ein normaler Mensch – ein Bierchen am Feierabend“, in der Garage habe immer ein Kasten mit 0,33-Flaschen gestanden. Da sei er nach Feierbaned einen Stopp eingelegt, habe ein Bier getrunken und sei dann ins Haus. Mehr nicht. Aus den Akten gehe allerdings ein etwas anderer Umgang mit Alkohol hervor, bemerkt Richter Liebisch.

Angeklagter Walter W, am Prozessauftakt am Montag, den 06. Juni 2020. Foto: GSCHWÄTZ