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17-Jähriger stirbt bei Spritztour ohne Helm, 15-Jähriger leicht verletzt

Am Sonntag, den 06. September 2020, um 00.45 Uhr, wurde durch einen Anwohner in Dörzbach ein Verkehrsunfall gemeldet. Beteiligt sei ein Zweirad, das mit 2 Personen besetzt, allein beteiligt von der Fahrbahn abgekommen sei. Vor Ort konnten die eintreffenden Streifen feststellen, dass für einen 17-Jährigen die Fahrt tödlich endete. Ersten Ermittlungen zufolge kam ein Motorroller aus bislang ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn ab, die Fahrt endete in einem Wiesenstück. Hier zog sich der 17-Jährige beim Sturz tödliche Verletzungen zu. Der am Unfall ebenfalls beteiligte 15-Jährige erlitt leichte Verletzungen.

Beide trugen keinen Helm. Die Fahrereigenschaft ist bislang nicht abschließend geklärt. Die Ermittlungen wurden durch das Verkehrskommissariat Tauberbischofsheim aufgenommen. Zur Unfallaufnahme war die Feuerwehr mit 2 Fahrzeugen und 6 Mann, der Rettungsdienst mit einem Rettungswagen und Notarzt vor Ort. Am Motorroller entstand ein Sachschaden von zirka 5.000 Euro.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Tödlicher Unfall beim Überholen

Auf der B19 zwischen Dörzbach und Hohebach scherte ein 31-jähriger Audi-Fahrer am Donnerstagnachmittag, den 23. Juli 2020, gegen 16 Uhr, aus, um einen LKW zu überholen. Dabei kollidierte er mit einem bereits in gleicher Richtung überholenden BMW eines 77-Jährigen. Durch die Kollision kam der BMW-Lenker zunächst nach links von der Fahrbahn ab. Von dort schleuderte der BMW über die Bundesstraße und fuhr gegen einen Baum. Dabei wurde der Mann in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Er konnte von der Feuerwehr zunächst aus seinem Fahrzeug gerettet werden. Der 77-Jährige erlag jedoch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.

Der Audi wurde auf den LKW abgewiesen. Hierbei verletzte sich dessen Lenker, sowie seine 7-Jahre und 5-Jahre alten Mitfahrerinnen leicht. Der 31-Jährige wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der LKW-Fahrer blieb unverletzt. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf 20.000 Euro. Der Audi und BMW waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die B19 wurde für die Dauer der Rettungsmaßnahmen und der Unfallaufnahme bis auf Weiteres gesperrt. Zur Klärung des Unfallhergangs wurde ein Gutachter hinzugezogen.




Mit Opa Pornos geschaut

Bei dem Missbrauchsprozess gegen einen Opa, der in Dörzbach jahrelang seine Enkelin missbraucht haben soll, sagte am Dienstag, den 28. Juli 2020, Polizeioberkommissar K. vom Kommissariat Künzelsau vor der 15. Großen Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn aus. Er war der erste Polizeibeamte, der das mutmaßliche Opfer im Beisein einer Kollegin am 15. November 2019 vernommen hat. Bei dieser Vernehmung schilderte die Enkelin, was ihr Opa ihr angetan haben soll und berichtete von weiteren Vorfällen – beispielsweise in einer Garage.

„Es fiel ihr am Anfang schwer, sich zu offenbaren und sie wirkte eingeschüchtert“, erinnert sich der Polizist. „Sie erweckte aber einen glaubwürdigen Eindruck.“ Zuvor habe sich das Mädchen ihrem Freund offenbart, als sie mit ihm gemeinsam auf der Straße einem fremden Mann begegnet seien, vor dem sie sichtlich Angst gehabt hätte. Der Mann habe sie an ihren Opa erinnert. Ihr Freund hakte nach und stach in ein Wespennest. „Das brachte alles ins Rollen.“ Der bereits in den Verhandlungstagen zuvor erwähnte Chatverlauf zwischen der Mutter und dem Mädchen war von einem Polizisten mit rumänischen Wurzeln, der auch eingetragener Dolmetscher ist, übersetzt worden.

„Das war ein herausragendes Ereignis“

Die Taten seien wie ein Ritual abgelaufen. „Opa und Enkelin haben sich zum gemeinsamen Mittagsschlaf zurückgezogen“, berichtete K.. Dabei sei Musik gelaufen, der Großvater habe das Mädchen berührt, gestreichelt und schließlich anal penetriert. Sie hätte auch seinen Penis angefasst. Schmerzen hätte sie keine verspürt. Die genaue Anzahl der Vorfälle konnte das Mädchen bei der Vernehmung nicht benennen, sie erzählte aber, dass sie dachte, ein solches Verhalten wäre zwischen Opa und Enkel normal. Erst beim letzten Übergriff, als sie bereits zehn oder elf Jahre alt gewesen sei, hätte sie sich gewehrt und dabei hätte der Opa erstmals Gewalt angewandt. „Das war ein herausragendes Ereignis“, erinnert sich K. Danach habe die Enkelin versucht, den Kontakt zu ihrem Großvater zu vemeiden.

„Das ist unser Geheimnis“

Laut K. konnte sich das Mädchen auch daran erinnern, dass sie einmal mit ihrem Opa Pornos angeschaut habe, als die Oma nicht anwesend war.Dabei sei es aber zu keinen weiteren Handlungen gekommen. Haupttatort sei die Wohnung der Großeltern in Dörzbach gewesen, jedoch gab es auch einen Vorfall in einer Garage, der von einem Nachbarn unterbrochen worden sei. Diesen Vorfall konnte die Enkelin allerdings nicht genauer beschreiben. Sie erinnert sich aber, dass der Opa ständig Körperkontakt gesucht und sie zu küssen versucht hätte, wenn die Oma nicht da gewesen sei. Er hätte immer wieder zu ihr gesagt: „Das ist unser Geheimnis.“ Drohungen hätte er aber keine ausgesprochen.

Test: Sonja Bossert




„Wie ein normaler Mensch – ein Bierchen am Feierabend“

Am Prozessauftakt am Montag, den 06. Juli 2020, um einen 63-Jährigen, der seine Enkelin über Jahre in Dörzbach mindestens 63 Mal schwer sexuell missbraucht haben soll (wir berichteten), konnte man den Eindruck gewinnen, dass der Angeklagte scheinbar weder verstehen kann, warum seine Frau sich hat von ihm nach 40 Ehejahren vor rund zwei Jahren scheiden lassen, noch, dass seine Tochter ihn angezeigt hat. Zudem wollte er, so gewann man den Eindruck, dem Staatsanwalt wegen der im Raum stehenden Taten widersprechen, sein Anwalt hielt ihn jedoch zurück und betonte, dass sein Mandant keine Angaben zur Sache machen werde.

Aussage Opa gegen Enkelin

Man muss natürlich abwarten, inwieweit Walter W. tatsächlich diesen schweren sexuellen Missbrauch begangen hat. Schuldig ist jemand erst, wenn seine Schuld bewiesen ist. Fakt ist aber: Wenn eine Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht hätte, würde erst gar keine Anklage erhoben. Sicher, die vermeintlichen Taten sind schon einige Jahre her, DNA-Beweise sind daher vermutlich eher unwahrscheinlich. Es steht damit letzten Endes Aussage gegen Aussage. Opa gegen Enkelin. Und da wären wir auch schon beim Thema. Warum sollte eine Enkelin ihren eigenen Opa bezichtigen, wenn die Taten nicht stattgefunden haben?

„Ich bin allein mit allen Schulden geblieben“

Einen Eindruck von dem Opfer konnte man sich bislang nicht machen. Die heute 17- oder 18-Jährige war nicht anwesend beim Prozessauftakt. Ihre Aussage wird aller Voraussicht nach unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Aber man konnte sich ein erstes Bild des Opas machen. Walter W. bezeichnete etwa den derzeitigen Kontakt zu seinem Sohn als gut. Auf die Nachfrage von Richter Dr. Martin Liebisch, wie oft sie denn Kontakt gehabt hätten, seitdem der Sohn in Kanada lebt, meinte der Angeklagte, so ein- bis zweimal in den vergangenen zwei oder drei Jahren, seitdem er in Kanada ist. Für Walter W. ist diese Beziehung gut. Sicher, jeder definiert eine gute Beziehung zu seinen Kindern anders. Auch sein Unverständnis für das Auseinanderbrechen seiner Ehe kann von so manch einem Prozessbeobachter nicht nachvollzogen werden. Zwar war er mit seiner Frau fast 40 Jahre verheiratet, aber welche Großmutter und gleichzeitig Ehefrau verzeiht derartige Taten, wenn sie davon erfährt? Walter W. dagegen kommentiert nur trocken: „Ich bin allein mit allen Schulden geblieben.“ Auch scheint er nicht glücklich damit zu sein, dass seine Tochter nichts mehr mit ihm spricht – die Tochter, deren Tochter wiederum das vermeintliche Opfer dieses Missbrauchs ist. Auch bei diesen Umständen scheint sich das Verständnis von Walter W. in Grenzen zu halten.

Der Angeklagte scheint seine eigene Wahrheit zu haben

Der Angeklagte hinterlässt bei den Prozesbeobachtern den Eindruck, dass er insgesamt seine eigene Wahrheit hat, vermutlich auch seine eigene Wahrheit bezüglich der massiven sexuellen Übergriffe. Falls er sich noch zur Sache äussert, darf man gespannt sein, wie er diese Taten erklärt oder ob er sich sogar völlig von ihnen distanziert.

Schulden beim Schwiegersohn

Auch beim Thema Schulden und Alkohol macht Walter W. keine überzeugende Figur. Darauf angesprochen zählt er seine Schulden auf, die er hat beziehungsweise hatte, unter anderem rund 7.000 Euro an seinen Schwiegersohn, davon einen Teil Mietzahlungen. Eine Immobile, die er ursprünglich als Eigentumswohnung gekauft hatte, konnte er nicht mehr abbezahlen und musste sie nach acht Jahren abstoßen. Richter Liebisch befragt Walter W. auch zum Thema Alkohol und ob er viel trinkt. Walter W. winkt ab und verweist auf seine Lkw-Fahrer-Tätigkeit und dass er noch nie seinen Führerschein hat abgeben müssen. Unter anderem bei der Speditionsfirma Rüdinger sei er mehrere Jahre beschäftigt gewesen. Aber auch bei diversen anderen Speditionsfirmen. Sein letztes Monatsnettogehalt betrug zwischen 1.500 und 1.600 Euro. Aber sicher, Alkohohl trinke er, aber nur „wie ein normaler Mensch – ein Bierchen am Feierabend“, in der Garage habe immer ein Kasten mit 0,33-Flaschen gestanden. Da sei er nach Feierbaned einen Stopp eingelegt, habe ein Bier getrunken und sei dann ins Haus. Mehr nicht. Aus den Akten gehe allerdings ein etwas anderer Umgang mit Alkohol hervor, bemerkt Richter Liebisch.

Angeklagter Walter W, am Prozessauftakt am Montag, den 06. Juni 2020. Foto: GSCHWÄTZ

 




„Seitdem spreche ich nichts mehr mit ihr “ – 63-Jähriger soll Enkelin in mindestens 63 Fällen sexuell missbraucht haben

Im Landgericht Heilbronn wird seit Montag, den 06. Juli 2020, der Fall eines 63-Jährigen verhandelt, der seine Enkelin in mindestens 63  Fällen schwer sexuell missbraucht und einmal vergewaltigt haben haben soll. Die Taten sollen in Dörzbach in der Wohnung der Großeltern stattgefunden haben. In der 15. Großen Jugendkammer fand heute der Prozessauftakt statt. Der Beschuldigte verdeckte sein Gesicht, als er den Großen Strafkammersaal betrat, mit einer Mappe. Der Angeklagte Walter W. hat graumelierte kurze Haare und trug zum Prozessauftakt ein dunkelblaues Hemd, Jeans und blaue dunkle Schuhe.

In der Regel küsste er sie auf den Mund

Die Taten sollen laut dem Staatsanwalt stattgefunden haben, als die Enkelin zwischen sechs und elf Jahre alt gewesen war. Zwischen November 2008 und Dezember 2013 soll der Opa den Mittagsschlaf der Enkelin genutzt haben und ihr ins Schlafzimmer gefolgt sein. In der Regel küsste er sie auf den Mund, knetete ihre Brüste und entkleidete das Mädchen. Daraufhin soll er mit ihr ungeschützten analen Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Die Enkelin ordnete dies in jüngeren Jahren zunächst als normale Beziehung zwischen Opa und Enkelkind ein und ließ, so der Staatsanwalt, „die Taten über sich ergehen“. Mit elf Jahren widersetzte sie sich jedoch dem Großvater bewusst, stieß ihn von sich weg und sagte, dass sie das nicht mehr wolle. Daraufhin habe der gelernte Lkw-Fahrer sie aufs Bett geworfen und abermals ungeschützten analen Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen. Dieser Tatbestand gilt vor Gericht dann nicht mehr länger als sexueller Missbrauch, sondern wegen der klaren Willensäußerung des Opfers als Vergewaltigung. Von weiteren Taten habe Walter W. aber dann Abstand genommen.

„Besonders erniedrigend“

Die von Staatsanwalt Joachim Müller-Kapteina als „besonders erniedrigend“ bezeichnete Taten nahm Walter W. zunächst ohne ein große erkennbare Gefühlsregung hin, als der Vorsitzende Richter Dr. Martin Liebisch ihn jedoch ansprach, um mit ihm eigentlich über sein bisheriges Leben zu sprechen, wollte der Angeklagte schon ansetzen und zu den Vorwürfen des Staatsanwaltes Stellung nehmen, sein Anwalt ergriff jedoch das Wort und sagte, dass Walter W. heute nur Angaben zur Person und nicht zur Sache machen werde.

Dolmetscher wird hinzugezogen

Da Walter W. aus Rumänien stammt, wurde sicherheitshalber ein Dolmetscher hinzugezogen. Walter W. wuchs in Medeas, Rumänien, mit Eltern und zwei Brüdern auf. Er war das so genannte „Sandwichkind“. Seine Mutter war Arbeiterin in einer Fabrik, der Vater konnte wegen einer TBC-Erkrankung bereits mit 48 Jahren nicht mehr arbeiten. Seine Eltern verstarben, als er noch im Wehrdienst in Rumänien war.

Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes zog er nach Deutschland. Er hatte verschiedene Stellen bei unterschiedlichen Speditionsfirmen als Lkw-Fahrer. Zwischendurch war er immer mal wieder arbeitslos. Mit seiner Frau, mit der er zwei Kinder hat, war er 40 Jahre verheiratet. Vor zwei Jahren verließ sie ihn, was für ihn nicht wirklich nachvollziehbar war. Seine Frau zog zu ihrer gemeinsamen Tochter nach Dörzbach. Walter W. lebt derzeit in Bad Mergentheim.

Mit seinem Sohn, der mittlerweile in Kanada lebe, verstünde er sich gut, sagt Walter W. auf Nachfrage aus. Ein bis zweimal innerhalb von zwei oder drei Jahren hätten sie miteinander telefoniert. Seine Tochter hat ihn wegen der vermeintlichen Vergehen an der Tochter angezeigt. Seitdem „spreche ich nichts mehr mit ihr“.

Am Mittwoch ist der zweite Verhandlungstag. Wenn die heute 17- oder 18jährige Enkelin aussagt, wird dies aller Voraussicht nach unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen.

 




Opa soll Enkelin jahrelang sexuell missbraucht haben

Am Montag, den 06. Juli 2002, 14 Uhr, beginnt vor der großen Jugendkammer als Jugendschutzkammer der Prozess gegen einen Mann, dem zur Last gelegt wird, seine Enkelin über Jahre sexuell missbraucht zu haben.

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe die Nebenklägerin, seine Enkelin, im Zeitraum von November 2008 bis Dezember 2013 zwischen sechs und elf Jahre alt, in Dörzbach  monatlich sexuell missbraucht, indem er Analverkehr mit ihr vollzogen habe. Beim letzten der 63 Fälle habe die Nebenklägerin ihn von sich weggestoßen, der Angeklagte habe sein Verlangen dann gewaltsam befriedigt. Dieser letzte Fall ist tateinheitlich als Vergewaltigung angeklagt.

Seit dem 16. Januar 2020 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Weitere Prozesstermine für diesen Fall sind anberaumt auf:

 

Mittwoch, den 8. Juli 2020, 09 Uhr

Freitag, den 10. Juli 2020, 09 Uhr

Dienstag, 28. Juli 2020, 09 Uhr

Donnerstag, den 30. Juli 2020, 09 Uhr

Montag, den 3. August 2020, 09 Uhr

Mittwoch, den 5. August 2020, 09 Uhr

           

Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, die Nebenklägerin, ihren anwaltlichen Vertreter, zehn Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

 

 

 

 




Hier hat der Pfarrer immer sein Plätzchen

Der Friedhof in Hohebach liegt beschaulich am Ortsrand, mittlerweile zwra nicht mehr ganz, weil das Neubaugebiet nun in direkter Nachbarschaft liegt. Aber doch etwas ausserhalb. Es ist ruhig hier, man kann den Vögeln beim Zwitschern zuhören, während man seine liebsten Verstorbenen besucht und die Blumen auf den Gräbern gießt. Einen Parkplatz findet man hier in der Regel auch immer. Oft hat man die freie Platzwahl.

Daher muss man schon zweimal hingucken, dass man nicht einen Strafzettel kassiert, wenn man hier auf dem falschen Plätzchen parkt. Denn ein Parkplatz ist hier offensichtlich reserviert für des Pfarrers Vehikel. Zumindest weist ein handgeschriebenens Schild auf diesen Umstand hin. Ein Laie fragt sich nun:Hat sich hier jemand einen Scherz erlaubt oder trägt das Schild einen Amtsstempel? Jedenfalls nicht offensichtlich. 

Damit Besucher künftig beim Parken keinen Fehler machen, haben wir uns an des Pfarrers Büro gewandt. Dieser ist leider nur schwer telefonisch zu erreichen. Daher haben wir von der Redaktion GSCHWÄTZ eine E-Mail geschrieben und wollten von ihm wissen: Ist das Schild von der Kirchengemeinde aufgestellt worden? Wenn ja, warum? Vielleicht ist es ja eine vorzeitige Platzreservierung bei größeren Veranstaltungen wie Beerdigungen von Nöten, damit der Pfarrer in jedem Fall nicht zu weit vom Friedhof entfernt parken muss. Haben andere Pfarrer in anderen Gemeinden auch einen eigenen Parkplatz? Bei vielen ist uns bekannt, dass das Pfarrhaus nur unweit vom Friedhof entfernt ist, so dass in der Regel auf das Laufen anstatt auf das Fahren zurückgegriffen wird und somit ein Parkplatz erst gar nicht benötigt wird.

Bei Sonnenschein ist der Weg vom Hohebacher Pfarrhaus bis zum Friedhof gut zu schaffen. Nur bei Regen könnte der Pfarrer, in Hohebach ist das derzeit Markus Speer, etwas nass werden, bis er am Friedhof ankommt. Da wäre dann ein Parkplätzchen direkt vor dem Friedhofseingang schon praktisch.

Markus Speer hat sich bislang noch nicht dazu geäussert.

Friedhof in Hohebach von aussen. Foto: GSCHWÄTZ




Jugendliche Randalierer ziehen durch Dörzbach

Eine Streife des Polizeireviers Künzelsau holte am Dienstag, den 16. Juni 2020, zwei jugendliche Krawallmacher aus einem Linienbus. Die 14 und 16 Jahre alten Jungen waren am Abend durch Dörzbach gezogen und hatten sich dort mehrfach daneben benommen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn hervor.

Zunächst warfen die beiden Glasflaschen auf die Fahrbahn des Mühlgartenweges.

Als Zeugen sie darauf ansprachen, wurden die Jungen ausfällig und begannen zu pöbeln. Danach machten sich die Jugendlichen auf den Weg Richtung Bahnhof, jedoch nicht ohne unterwegs die Absperrung einer Baustelle mit Fußtritten zu malträtieren. Am Bahnhof trafen die beiden auf zwei Männer, von denen sie zunächst Zigaretten verlangten. Als sie keine bekamen, begannen die Jugendlichen die Männer zu beleidigen und zu bedrohen. Außerdem traten und schlugen sie nach den Erwachsenen. Der 14- und der 16-Jährige wurden daraufhin vom Gelände des Bahnhofs verwiesen, kamen jedoch recht schnell wieder zurück. Der Jüngere schlug die Scheibe eines Bahnwaggons ein und verletzte sich dabei an der Hand. Die Schnittwunde hielt ihn jedoch nicht davon ab, mit seinem Kumpanen auf weitere Gegenstände auf dem Bahnhofsgelände einzuschlagen. Bevor die beiden dann von dannen zogen, verrichteten sie noch ihre Notdurft am Bahnhofsgebäude. Sie stiegen in Folge dessen ohne Fahrschein in einen Linienbus in Richtung Krautheim. Dieser wurde schließlich von einer Polizeistreife angehalten und die beiden Jungen wurden für weitere Maßnahmen auf das Polizeirevier Künzelsau gebracht.

Beide müssen nun mit diversen Anzeigen rechnen.




Junge Promille-Fahrer unterwegs

Vor Fahrtantritt hatte ein 18-Jähriger am Freitag, den 01. Mai 2020, offenbar Alkohol getrunken. Der junge Mann war gegen 23.45 Uhr in Weißbach mit seinem PKW unterwegs und fiel dort einer Streifenwagenbesatzung auf, weil er zu schnell unterwegs war. Die Polizisten wollten den 18-Jährigen kontrollieren und folgten daher seinem Auto. Als der Teenager offenbar bemerkte, dass der Streifenwagen ihm in die Kochertalstraße folgte und versuchte aufzuschließen, beschleunigte er sein Fahrzeug. Er bog anschließend nach rechts in die Crispenhöfener Straße und dann in die Hauptstraße ab. Nachdem er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit weiter in Richtung Büschelhofer Straße fuhr, verloren die Beamten das Auto kurz aus den Augen. Kurze Zeit später entdeckten sie es aber erneut, als dessen Fahrer am rechten Fahrbahnrand anhielt. Zunächst versuchten die beiden Insassen erfolglos, zu Fuß zu flüchten, konnten anschließend aber kontrolliert werden. Bei der Kotnrolle stieg den Ordnungshütern Alkoholgeruch in der Nase. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 18-jährigen Fahrer ergab einen Wert von knapp 0,8 Promille. Der junge Mann muss nun mit entsprechenden Anzeigen rechnen.

Ebenfalls zu tief ins Glas geschaut hatte offenbar ein 25-Jähriger, bevor er sich am Samstag, den 02. Mai 2020, ans Steuer seines Autos setzte. Einer Streifenwagenbesatzung fiel gegen 1 Uhr ein BMW auf einem Supermarktparkplatz in der Max-Planck-Straße in Dörzbach auf. Der Motor des Pkw lief und dessen Abblendlichter waren eingeschaltet. Bei der Kontrolle des jungen Mannes rochen die Beamten Alkohol. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte diese Wahrnehmung. Der Test zeigte einen Wert von zirka 1,6 Promille. Der Mann gab ab, dass er zuhause Alkohol getrunken hatte und dann mit seinem Pkw auf den Supermarktparkplatz gefahren war. Der Mann musste die Ordnungshüter daraufhin zu einer Blutentnahme ins Krankenhaus begleiten. Außerdem wurde sein Führerschein beschlagnahmt. Mit einer entsprechenden Anzeige muss der 25-Jährige nun rechnen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Dörzbach/Hohebach/Stachenhausen: 20-jähriger Motorradfahrer schwer verletzt

Zwei Männer wurden bei einem Unfall am Mittwochnachmittag, den 04. März 2020,  gegen 16 Uhr, auf der Bundesstraße zwischen Hohebach und Stachenhausen verletzt. Ein 20-jähriger Motorradfahrer war mit seiner Honda-Maschine in Richtung Stachenhausen unterwegs und versuchte einen Lastwagen zu überholen. Während des Überholvorgangs kollidierte er frontal mit dem 1er BMW eines entgegenkommenden 24-Jährigen.
Durch den Aufprall wurden der Zweiradfahrer schwer- sowie der Autofahrer leicht verletzt. Der 20-Jährige musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden. Für den 24-Jährigen kam ein Rettungswagen zum Einsatz. Die Bundesstraße wurde zeitweise gesperrt. Über die Höhe des Sachschadens kann noch keine Aussage getroffen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn