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Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss des Kreistags tagt am 10. Oktober 2022 in Bretzfeld-Schwabbach

Die nächste Sitzung des Sozial-, Kultur- und Bildungsausschusses des Kreistags (SKB) findet am Montag, 10. Oktober 2022, um 14 Uhr in der Mehrzweckhalle in Bretzfeld-Schwabbach statt. Auf der Tagesordnung steht zunächst ein Bericht zur Situation der Geflüchteten im Hohenlohekreis, zu rechtlichen Neuerungen und zum Stand der Integration.

Der Ausschuss wird zudem über die Weiterführung und Finanzierung der Bildungsregion Hohenlohekreis bis zum 31. Juli 2026 entscheiden. Bildungsregionen wurden 2011 durch die Stadt- und Landkreise eingerichtet, um die Vernetzung von Institutionen, Verwaltungseinheiten und Personen im Bildungsbereich zu initiieren und koordinieren.

Anschließend berichtet die Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete im Hohenlohekreis über das Jahr 2021. Für die Jahre 2023 und 2024 muss der Hohenlohekreis mit den evangelischen Kirchenbezirken Öhringen und Weinsberg sowie dem Evangelischen Jugendhilfe Friedenshort eine neue Vereinbarung zur Fortführung des Angebots abschließen.

Weitere Tagesordnungspunkte sind der Bericht über die Arbeit des Frauen- und Kinderschutzhauses sowie die Entscheidung über den Zuschuss für die Fachberatungsstellen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Künzelsau und Bad Mergentheim in Trägerschaft der Erlacher Höhe, Hohenlohe-Franken, Diakonieverbund, Dornahof und Erlacher Höhe e. V. für die Jahre 2023 bis 2025. Zudem wird der Ausschuss über den Abschluss des Großprojekts „Erweiterung und Sanierung der Gewerblichen Schule Öhringen“ informiert. Auch die vorläufigen Schülerzahlen des Schuljahres 2022/2023 werden vorgestellt.

Informationen zu den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse sind über das Bürgerinformationssystem auf der Internetseite www.hohenlohekreis.de im Bereich Kreistag/Ratsinformationssystem abrufbar.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohe




Kreisgemeinden mit der Unterbringung von Flüchtlingen finanziell überfordert

Nachdem in der Kreistagssitzung vom 26. September 2022 einige im Kreistag vertretene Bürgermeister große Sorgen über die Kosten der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung in ihren Gemeinden geäußert haben, hat GSCHWÄTZ die aktuelle Situation recherchiert.

Derzeit 377 Geflüchtete in den Unterkünften des Kreises

Ende September 2022 wurden „143 Geflüchtete aus der Ukraine und 234 Personen aus anderen Herkunftsländern in den Unterkünften des Kreises betreut“, teilt Sascha Sprenger, Pressesprecher im Landratsamt mit. Für die Menschen aus der Ukraine endet die „vorläufige Unterbringung“ spätestens nach sechs Monaten. „Ansonsten endet die vorläufige Unterbringung mit Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag oder den Folgeantrag, mit Erteilung eines Aufenthaltstitels sowie 24 Monate nach der Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde (§ 9 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen – FlüAG).“

Rund 128.000 ukrainische Geflüchtete in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Justiz und Migration geht „- mit Stand von Mitte September 2022 – von landesweit über 128.000 Geflüchteten aus der Ukraine aus, von denen bislang etwa 80 Prozent ein privates Unterkommen gefunden haben. (…) Da die ersten Kriegsflüchtlinge bereits kurz nach Beginn der russischen Invasion in Deutschland angekommen sind, steht für viele von ihnen bereits in diesen Wochen die Anschlussunterbringung an. Mit Stand Ende August waren an die 27.000 Geflüchtete aus der Ukraine vorläufig untergebracht, die nun in den kommenden Wochen und Monaten von den Städten und Gemeinden in die Anschlussunterbringung zu übernehmen sind.“

Betreuung geht an die Gemeinden über

Das Ende der vorläufigen Unterbringung bedeutet, dass die Menschen danach nicht mehr vom Landratsamt betreut und versorgt werden, sondern von den Gemeinden, in denen sie dann leben. Für die Gemeinden fallen dann Kosten für Unterkunft und Sozialleistungen an. Zumindest für die Ukrainer:innen ist damit der Termin, wann die Gemeinden verantwortlich werden, klar definiert. Bisher wurden, so Sprenger, bereits 21 ukrainische Geflüchtete auf drei Gemeinden verteilt, im Oktober und November werden jeweils 28 Personen, im Dezember 8 Personen in die Verantwortlichkeit der Gemeinden übergeben.

Allgemein wird erwartet, dass sich die Flüchtlingsströme verstärken werden. Neben weiteren Menschen aus der Ukraine und den Flüchtlingen aus anderen Krisengebieten der Welt werden vor allem russische Staatsangehörige erwartet, die der Mobilisierung entkommen wollen.

Ende September hat der Hohenlohekreis noch 129 freie Plätze in seinen Unterkünften, das entspricht rund einem Viertel der Gesamtkapazität.

Kurzfristige Erweiterung der Unterkunftskapazität

Laut Informationen des Landratsamts ist der Kreis auf weitere Flüchtlingsströme vorbereitet: „Der Kreis wird nach Inbetriebnahme der Gewerbehalle in Bretzfeld-Schwabbach um weitere 80 Plätze verfügen sowie nach Inbetriebnahme der Containeranlagen in Kupferzell und Niedernhall um jeweils weitere 54 Plätze, die durch Aufstellen von Doppelstockbetten verdoppelt werden könnten. Zudem werden weitere ca. 40 Plätze in der Stettenstrasse in Künzelsau eingerichtet.“ [Mit Stettenstrasse ist das ehemalige Krankenhaus in Künzelsau gemeint, Red.]

Das sind insgesamt weitere 336 Plätze, der Kreis plant also, seine Kapazität von 506 Plätzen kurzfristig um zwei Drittel auszubauen. Mit russischen Kriegsdienstverweigerern rechnet der Kreis allerdings nicht: „Russische Kriegsdienstverweigerer werden zunächst in den Erstaufnahmeunterrichtungen des Landes untergebracht, da sie ein Asylverfahren durchlaufen. Daher plant der Kreis aktuell keine zusätzlichen Unterkünfte für diese Personen.“

Unterstützung durch das Sozialministerium

Das Sozialministerium, das auch für die Integration zuständig ist, hat sich früh eingeschaltet und seine Verantwortung auf die Integration der Ukrainer:innen erweitert: „Um die Aufnahme und Integration von Vertriebenen aus der Ukraine auf lokaler Ebene zu unterstützen, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg frühzeitig reagiert und per Erlass vom 11.03.2022 das Integrationsmanagement temporär auf Vertriebene aus der Ukraine ausgeweitet. Zeitgleich wurden die erforderlichen Schritte für eine zügige und möglichst unbürokratische finanzielle Unterstützung der Kommunen angesichts der dynamischen Zuwanderung eingeleitet. Mit dem am 08.04.2022 von den Amtschefinnen und -chefs der Ministerien beschlossenen Soforthilfepaket in Höhe von insgesamt 9 Millionen Euro nimmt Baden-Württemberg im bundesweiten Ländervergleich eine Vorreiterstellung ein. Von dieser Summe entfielen 1 Millionen Euro auf die Unterstützung der Stadt- und Landkreise bei der Förderung des Spracherwerbs von ukrainischen Vertriebenen. Der weitere Betrag in Höhe von 8 Millionen Euro wurde im Rahmen eines Förderaufrufs den 44 Stadt- und Landkreisen zur Verfügung gestellt, welche die Zuwendung ganz oder teilweise an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder an freie Träger weitergeben können. Die Fördermittel können für die befristete Aufstockung der Stellenanteile im Integrationsmanagement oder für weitere flankierende Maßnahmen (Einrichtung eines Welcome-Integrationsmanagements oder Maßnahmen zur niedrigschwelligen psychosozialen Unterstützung) eingesetzt werden.“

Konkret bedeutet dies für den Hohenlohekreis und einzelne Gemeinden, dass das Ministerium die Ämter mit zusätzlichen Stellen bei der Integration der Geflüchteten unterstützt hat: „Das Integrationsmanagement wird seit 2018 mit 9,97 VZÄ im Hohenlohekreis gefördert. Im Landkreis Hohenlohekreis haben vier eigenständige Antragsteller im Rahmen des regulären Integrationsmanagements eine Förderung beantragt: Stadt Künzelsau, Gemeinde Mulfingen, Stadt Öhringen sowie der Landkreis Hohenlohekreis mit 13 Verbandsmitglieder (Bretzfeld, Dörzbach, Stadt Forchtenberg, Stadt Ingelfingen, Stadt Krautheim, Kupferzell, Stadt Neuenstein, Stadt Niedernhall, Pfedelbach, Schöntal, Stadt Waldenburg, Weißbach, Zweiflingen). Laut Auskunft der Bewilligungsstelle hat der Hohenlohekreis auch einen Antrag im Rahmen des Förderaufrufs „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine“ für die befristete Aufstockung der Stellenanteile im Integrationsmanagement und für weitere flankierende Maßnahmen gestellt.“

Keine Unterstützung bei der dauerhaften Betreuung

Diese Maßnahmen unterstützen das Integrationsmanagement – ein Beitrag, der die Gemeinden beispielwsweise bei der Anmietung von Wohnungen entlastet, sind sie nicht. Solche Maßnahmen scheint es derzeit auch noch gar nicht zu geben. Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz forderte daher: „Der Bund muss Klarheit bei der Finanzierung der Unterbringung der Geflüchteten schaffen“.

Bis diese Klarheit geschaffen ist, werden die Gemeinden wahrscheinlich ohne Unterstützung durch Bund, Land oder Kreis auskommen müssen.

In einem weiteren Beitrag werden die Gemeinden selbst zu Wort kommen und ihre Situation schildern.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Breitbandausbau in Bretzfeld und Kupferzell: über 5 Millionen Euro Förderung

Die Gemeinden Bretzfeld und Kupferzell erhalten insgesamt über 5 Millionen Euro Fördergelder des Bundes für den Breitbandausbau. Dies erfuhr der Bundestagsabgeordnete Kevin Leiser (SPD) am Montag, dem 2. Mai durch den Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Schnelle Breitbandverbindungen als Standard 

Alle Menschen in Deutschland müssen sich auf moderne Standards verlassen können. Dazu gehören schnelle Breitbandverbindungen. Daher freue ich mich über die Förderungen für unsere Kommunen“, so Kevin Leiser.

Im Rahmen des Förderprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland fördert der Bund mit 4.284.699 Euro für den Anschluss von Haushalten sowie 632.218 Euro für den Anschluss von Unternehmen in Bretzfeld und 250.277 Euro für den Anschluss von Unternehmen in Kupferzell jeweils 50 Prozent des Gesamtbedarfs. Die Mittel
aus dem Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Verfügung. 

Pressemitteilung Kevin Leiser MdB. 




Radfahrer bei Verkehrsunfall verstorben

Die 55-jährige Führerin eines Mercedes Benz Vito befuhr am Samstag, den 26. März 2022, um 13:35 Uhr, in Bretzfeld die Burgwiesenstraße in Fahrtrichtung Ortsmitte. Im Kreuzungsbereich zur Steinsfeld- und Kirchstraße kollidierte sie mit einem 83-jährigen Mann auf seinem E-Bike. Der Radfahrer wurde durch die Kollision so schwer verletzt, dass er trotz Reanimation noch an der Unfallstelle verstarb. Die Pkw-Führerin erlitt einen Schock. Zur Klärung der Unfallursache wurde ein Sachverständiger hinzugezogen. Der entstandene Schaden am Pkw wird auf ca. 5000 Euro, der Schaden am E-Bike auf ca. 1500 Euro geschätzt. Zeugen werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizeiinspektion Weinsberg unter Telefon 07134-5130 zu melden.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




Landrat Dr. Matthias Neth kritisiert „Montags-Spaziergänge“

In den vergangenen Tagen wurden dem Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt acht weitere Omikron-Fälle bestätigt. Aufgrund der besonders schnellen Verbreitung ist davon auszugehen, dass zahlreiche weitere Fälle hinzukommen und diese besorgniserregende Virusvariante bald das Infektionsgeschehen bestimmt.

Versammlungsfreiheit hat ihre Grenzen, wo eine Gefährdung der Öffentlichkeit besteht

Im Hinblick auf diese Entwicklungen kritisiert Landrat Dr. Matthias Neth die sogenannten Montagsspaziergänge: „Wer in dieser Lage gegen die Corona Regeln demonstrieren geht, muss sich seiner besonderen Verantwortung bewusst sein und die Vorgaben der Corona-Verordnung einhalten, also insbesondere Maske tragen und Abstand halten. Deshalb appelliere ich an alle Teilnehmer der Proteste: Seien Sie rücksichtsvoll und beachten Sie zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz Ihrer Mitmenschen die geltenden Regelungen. Ich halte die Versammlungsfreiheit für eines der wichtigsten Grundrechte unserer Demokratie überhaupt. Allerdings hat die Versammlungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo von der Versammlung eine Gefährdung für die Öffentlichkeit ausgeht. Eben diese Gefährdung besteht, wenn viele Menschen ohne Maske und Abstand zusammenkommen und dabei die durch Omikron gestiegene Ansteckungsgefahr ignorieren. Sollte es in Zukunft vermehrt zu solchen Verstößen gegen die Corona-Verordnung kommen, wird ein Versammlungsverbot als letztes Mittel erteilt werden müssen.“

Hintergrund

Alle Versammlungen unter freiem Himmel sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten zu können sowie zum Schutz der Teilnehmer und der Allgemeinheit. Für das Gebiet von Öhringen, Pfedelbach und Zweiflingen ist dies die Stadtverwaltung Öhringen, für alle anderen Städte und Gemeinden das Landratsamt Hohenlohekreis. Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können allgemeine Auflagen sowie besondere Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes erteilt werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen und nach umfassender Abwägung besteht auch die Möglichkeit, eine Versammlung zu verbieten.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohekreis




Probealarm im Hohenlohekreis

Am 8. Januar 2022 werden funkansteuerbare Sirenen geprüft

Am Samstag, 8. Januar 2022, findet die nächste turnusgemäße Probealarmierung der funkansteuerbaren Sirenen für die Feuerwehren des Hohenlohekreises statt. Dabei werden die funkansteuerbaren Sirenen aller Gemeinden und Ortsteile im Hohenlohekreis zwischen 11 und 12 Uhr ausgelöst.

Pressemitteilung Hohenlohekreis

 

Seit 1975 informieren bundesweit einheitliche Sirenensignale die Bevölkerung vor Katastrophen aller Art. Grafik: Landratsamt Hohenlohekreis




Auch im neuen Jahr: Impfen ohne Termin in Künzelsau

Am Jahresanfang gibt es gleich an drei Tagen ein zusätzliches Impfangebot in Künzelsau: am 2., 3. und 4. Januar 2022, jeweils von
10 bis 17 Uhr im ehemaligen Notariat am Rathaus, Stuttgarter Straße 7, Künzelsau. (Eingang gegenüber dem Eingang zum Rathaus)

Wichtig: FFP2-Maske ist verpflichtend

Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich. Es werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen angeboten. Das Tragen einer FFP2-Maske ist
verpflichtend. Ein Impfpass und ein amtliches Ausweisdokument müssen mitgebracht werden.

Momentan keine Impfung für Kinder unter 12 Jahren möglich

Wichtiger Hinweis: Impfungen für Personen unter zwölf Jahren sind noch nicht möglich.

Auf der städtischen Homepage werden die Angebote laufend aktualisiert: www.kuenzelsau.de/corona .

Auch die mobilen Impfteams sind „zwischen den Jahren“ noch im Einsatz:

  • Dienstag, 28. Dezember: Krautheim, Eugen-Seitz-Bürgerhaus
  • Mittwoch, 29. Dezember: Dörzbach, Universum
  • Donnerstag, 30. Dezember: Bretzfeld-Bitzfeld, Mehrzweckhalle

Auch hier keine Terminvereinbarung notwendig

Die Impfteams sind jeweils von 10 bis 17 Uhr vor Ort, eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, geimpft wird, solange der Vorrat reicht.

Pressemeldungen der Stadt Künzelsau und des Landratsamts Hohenlohekreis




Impfen ohne Termin: Täglich mobile Impfteams im Hohenlohekreis unterwegs

Bis zum Jahreswechsel sind die Mobilen Impfteams des Hohenlohekreises an verschiedenen Orten im Einsatz. Die Termine im Einzelnen:

Montag, 20. Dezember: Schöntal-Bieringen, Jagsttalhalle
Dienstag, 21. Dezember: Kupferzell, Carl-Julius-Weber-Halle
Mittwoch, 22. Dezember: Öhringen, KulturA
Donnerstag, 23. Dezember: Krautheim, Eugen-Seitz-Bürgerhaus
Montag, 27. Dezember: Kupferzell, Carl-Julius-Weber-Halle
Dienstag, 28. Dezember: Krautheim, Eugen-Seitz-Bürgerhaus
Mittwoch, 29. Dezember: Dörzbach, Universum
Donnerstag, 30. Dezember: Bretzfeld-Bitzfeld, Mehrzweckhalle

Keine Terminvereinbarung notwendig

Die Impfteams sind jeweils von 10 bis 17 Uhr vor Ort, eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, geimpft wird, solange der Vorrat reicht.

In den festen Impfstationen in Pfedelbach und Künzelsau sind noch Termine frei

Auch die festen Impfstationen im Kreis, in der Festhalle Nobelgusch in Pfedelbach sowie in der Notfallambulanz im ehemaligen Krankenhaus Künzelsau, haben noch Termine frei. Hier ist eine Terminvereinbarung notwendig, Buchungen können unter www.welle-brechen.de erfolgen.

Hinweise:

Impfwillige über 30 erhalten in der Regel den Impfstoff von Moderna, unter 30-Jährige sowie Schwangere in der Regel den Impfstoff von BioNTech.

Boosterimpfungen werden erst verabreicht, wenn eine gewisse Zeit nach der Grundimmunisierung vergangen ist. Dieser Zeitraum beträgt bei BioNTech/Moderna fünf Monate, bei AstraZeneca vier Monate und bei Johnson&Johnson vier Wochen.

Preesemitteilung Hohenlohekreis




Hohenlohekreis: Keine nächtliche Ausgangssperre mehr für Ungeimpfte

Ab heute, 15. Dezember 2021, entfällt die nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte im Hohenlohekreis.

Laut der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg tritt in Kreisen, in denen die Inzidenz über 500 liegt, eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte in Kraft. Wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder niedriger als 500 liegt,  wird diese Ausgangssperre aufgehoben.

Inzidenz liegt seit fünf Tagen unter 500

Das Gesundheitsamt teilt mit, „dass an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (vom 10.12.2021 bis zum 14.12.2021) die für den Hohenlohekreis durch das Landesgesundheitsamt veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 500 unterschritten hat“ und dass damit die Ausgangssperre außer Kraft tritt.

Es gelten weiterhin die Regeln der Alarmstufe II, über die die Landesregierung hier informiert.




Schwerer Unfall auf der A6

Zu einem schweren Unfall auf der A6 ist es am Dienstag, den 07. Dezember 2021, zwischen Öhringen und Bretzfeld gekommen. Eine 18-Jährige wurde dabei schwer verletzt. Nach Angaben der Polizei geriet die junge Frau gegen 7.30 Uhr mit ihrem Mini aus bislang ungeklärter Ursache ins Schlingern und krachte dann nach rechts in die Rettungsplanke. Unter dieser blieb das Fahrzeug stecken. Der Unfallort liegt auf Höhe des Parkplatzes Sommerhalde.

Ein Rettungshubschrauber war vor Ort, doch die verletze Frau konnte mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Es waren keine weiteren Fahrzeuge am Unfall beteiligt.

Die rechte Spur an der Unfallstelle ist in Fahrtrichtung Heilbronn noch gesperrt. Die zwei linken Spuren sind wieder freigegeben. Vor der Unfallstelle hatte sich am Morgen ein kilometerlanger Rückstau gebildet. Der Verkehr wurde zunächst an der Ausfahrt Öhringen ab- und über die U52 umgeleitet.