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Heilige oder Hure?

Kommt man in das Büro des Dekans des Hohenlohekreises, Dr.Friedemann Richert, in Künzelsau fallen einem nicht zuerst die vielen Bücher in der Bücherwand auf, sondern der menschliche Schädel, der da mittendrin thront. Echt ist er. Ein Geschenk, sagt Richert. Dieser Schädel habe ihn schon als Kind fasziniert. Schließlich durfte er das Ausstellungsstück mit nach Hause nehmen. Friedemann lächelt. Der menschliche Schädel. Der menschliche Geist. Eine Faszination für sich. Und so wie er sich fasziniert für diesen Schädel, so biblisch gelehrt ist Richert in diversen Themen die Kirche betreffend. Nun könnte man sagen, dass ist auch sein Job. Aber Richert liest nicht nur die Bibel, sondern auch Platon. Er ist geschichtlich bewandert. Und genau deswegen wollen wir von ihm wissen:

Wie steht er zu dem großen Artikel im Spiegel über Maria Magdalena als 12. Apostolin, als Gefährtin Jesu Christi, wenn nicht sogar Ehefrau und die jahrhundertelange Degradierung zur Hure seitens der Kirche?

Es gibt nichts Historisches über Jesus, weil es keine Rolle spielt

Nun, Herr Richert, was sagen Sie zu diesem Artikel?

Richert: „Wir müssen Folgendes verstehen: Die biblischen Schriften wurden im Jahr 302 in der Synode zu Rom zusammengelegt zu einem Kanon, die so genannte Synapse. Das sind die Schriften über Jesus Christus, Geschichten über ihn als Wunderheiler beispielsweise. Unter anderem steht darin, wie er aus Ton echte Täubchen zaubern konnte. In der Synode wurde gefragt: Was bringt den Glauben an Christus voran? Die Antwort: keine Texte, die soziogische oder kulturelle Dinge formulieren. Im Paulusevangelium finden Sie zum Beispiel überhaupt nichts Historisches über Jesus Christus, weil für den Glauben die Historie keine Bewandtnis hat.

Aber würden ein paar Fakten über das Leben von Jesus Christus nicht auch die Glaubwürdigkeit solcher Geschichten stärken?

Richert: Die Historie hat immer einen subjektiven Klang. Es gibt keine objektive Historie, weil auch Zahlen einer Interpretation bedürfen. Nehmen Sie nur einmal die Kreuzzüge. Damals im 12. / 13. Jahrhundert war es eine heilige Handlung. Aus Sicht der Muslime war es eine unheilige Handlung. Wer hat nun Recht? Das Wesen der Heiligen Schrift bestand nicht darin, zu beschreiben, wie groß Jesus Christus war, sondern es geht um den auferstandenen Christus. Es geht um die Wahrheit, die Botschaft, und nicht um die Wirklichkeit, um die Zahlen und Fakten.

Während der Regelblutung zogen sich die Frauen aus dem öffentlichen Leben zurück

Wieviel Wirklichkeit steckt denn in der Bibel?

Richert: Adam und Eva zum Beispiel sind keine realen Personen, sondern ein Sinnbild menschliches Lebens. Adam ist der aus der Erde gemachte Mensch, der sterben wird. Eva ist eine Lebensspenderin. Die Frau trägt die Gabe der Fruchtbarkeit in sich. Das zieht sich bis in die Neuzeit. In biblischer Tradition waren Frauen hoch geachtete Personen, die einer besonderen Hegung und einen besonderen Schutz benötigt haben. In der Antike gab es bei allen Völkern den Brauch, dass Frauen gestohlen wurden, um den Stamm ohne Inzucht zu erhalten und den Frauenmangel auszugleichen. Das siebte Gebot (Du sollst nicht stehlen) rührt daher. Durch die Regelblutung war der Frau die Möglichkeit eröffnet, sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurückzuziehen.

Geschah dies freiwillig?

Richert: Das war eine gewisse Form des Bestimmens, nicht, um sie auszugrenzen, sondern um sie vor Missbrauch und Arbeitslast zu schützen. Das war eine Achtung vor der Frau als Lebensspenderin. Eine hoch angesehene Frau konnte sich in ihre Gemächer zurückziehen. Die anderen versammelten sich in Hainen und wurden dort während ihrer Periode versorgt.

Nur Männer haben die Auswahl getroffen, welche Texte in die Bibel aufgenommen wurden und welche nicht

Wie sehen Christen Frauen?

Richert: Christen sagen, die Frau ist als Gottes Ebenbild genauso geschaffen wie der Mann. Die Gleichberechtigung kam durch die Aufklärung in der Neuzeit auf. Ein Beispiel, wie sehr das Christentum zur Ehrerbietung der Frau beigetragen hat: Das Sprichwort „Sitten wie im alten Rom“ kommt daher, dass die Frau damals verliehen werden konnte und zwar als Gebäherin anderer Kinder. Die Ehe war damals ein reines Versorgungsinsitut. Durch Kaiser Augustus kam die Ein-Ehe, die Monogamie wurde gesetzlich verankert. Die Frau wurde im Christentum immer als eigenständige, würdige Person beschrieben und nie funktionalisiert.

Maria Magdalena wurde aber schlechter gemacht, als sie eigentlich war. Sie soll laut dem Spiegel keine Hure gewesen sein, wie es in der Bibel steht.

Richert: Im Zuge des Frauenverleihens wurden damals Protestgeschichten geschrieben. In der Synode wurden viele Texte nicht in den biblischen Kanon aufgenommen, weil sie nicht dem biblischen Glauben dienlich sind. Sie sind unnütz. Da gibt es noch viel mehr Texte. Die sind aber alle frei zugänglich.

Hat man Jesus Christus in den biblischen Texten dann bewusst a-sexuell gehalten?

Richert: Es ist völlig belanglos, ob er verheiratet war. Denn es ist der Wahrheit nicht dienlich und zwar, dass Jesus Christus auferstanden ist, um uns von unseren Sünden, unserer Sterblichkeit zu erlösen.

Wer hat das damals entschieden? Männer?

Richert: Es waren tatsächlich nur Männer.

Wurde die Auswahl dann nicht unter einem sehr männlichen Blick getroffen?

Richert: Dieser geschlechtsspezifische Blick ist nicht dienlich. Die Gemeinschaft der Heiligen setzt sich aus beiden Geschlechtern zusammen. Bei der Frage nach der Dreieinigkeit (Vater, Sohn, Heiliger Geist) haben Frauen mitdiskutiert und die Männer haben es dann umgesetzt.

Die Sprache im Markus-Evangelium kann mit der Sprache der Bildzeitung vergleichen

Aber nochmal zurück zu der Frage nach Maria Magdalena. Wurde sie letzten Endes durch die Texte nicht schlechter gemacht als sie war?

Richert: Dieser Text wurde als Fälschung von der Wissenschaft festgestellt.

Der Artikel im Spiegel sagt etwas anderes. Aber gut. Wenn Sie sagen, dass historische Fakten nicht dienlich sind, um die Geschichte von Jesus Christus zu erzählen, warum wird dann Maria Magdalena als Freudenmädchen tituliert? Das hätte man doch dann ebenso weglassen können?

Richert: Im Paulus- und Johannesevangelium gibt es keine Anspielung dieser Art. Markus hingegen hatte ein sehr holpriges Griechisch, so eine Sprache könnte man heute mit der Bildzeitung gleichsetzen. Lukas hingegen wollte die Gebildeten der griechischen Gemeinde ansprechen. Er greift am meisten Frauenthemen auf. Das Problem bei den Texten über Maria Magdalena ist schlicht und ergreifend, dass es um Maria Magdalena geht und nicht um Jesus Christus.

Was wissen wir denn überhaupt über den historischen Jesus? War er verheiratet?

Richert: Über den historischen Jesus weiß man nicht sehr viel, ausser dass er Zimmermann war und aus einem gebildeten Elternhaus kommt, da er lesen und schreiben konnte. Er war Wanderprediger in Israel und Galiläa, was aber damals keine Seltenheit war. Auch Menschen zu heilen, war kein Alleinstellungsmerkmal.

Menschen zu heilen war kein Alleinstellungsmerkmal

Woher weiß man, dass er Gottes Sohn war?

Richert: Das ist der Glaube. Es ist keine Wirklichkeitsbeschreibung, sondern eine Wahrheitsbeschreibung.

Dekan Dr. Friedemann Richert war seit Oktober 2011 Dekan des evangelischen Kirchenbezirks Künzelsau. Davor war er 13 Jahre Gemeindepfarrer in Singelfingen. Er ist verheiratet und hat drei Kinder im Alter, darunter Zwillinge. Am 30. Juli 2023 wird er 64.




Das „vertrauliche“ Gespräch beim Friseur

Ob Gespräche beim Friseur der Vertraulichkeit unterliegen,  diese Frage tauchte bei einem Prozess am 14. Dezember 2022 vor dem Amtsgericht Künzelsau auf. Angeklagt war Andreas M., ein 52-jähriger Mann aus dem Kochertal, dem vorgeworfen wird, speziell bei zwei unangemeldeten Versammlungen, den sogenannten Montagsspaziergängen, in Künzelsau die Rolle des „faktischen Versammlungsleiters“ eingenommen zu haben. Gegen einen Strafbefehl hat er Rechtsmittel eingelegt, sodass es jetzt zur öffentlichen Hauptversammlung kommt.

Fast ein Jahr nach dem ersten Montagsspaziergang am 20. Dezember 2021 muss M. vor Gericht erscheinen. Er ist sichtlich nervös, wippt ständig auf dem freischwingenden Angeklagtenstuhl. Zur Person und zur Sache will er sich nicht äußern.

Zur Sache äußern sich mehrere Polizeibeamt:innen sowie ein Mitarbeiter S. des Landratsamts, der für das Versammlungsrecht zuständig ist. Er berichtet, dass keiner der Montagsspaziergänge in Künzelsau versammlungsrechtlich angemeldet gewesen sei, nicht einmal ein Anmeldeversuch habe stattgefunden. Er bestätigt, dass es andererseits auch keine Allgemeinverfügung gegeben habe, die derartige Demonstrationen generell untersagt hätte.

„Als Behörde habe ich nicht die technischen Möglichkeiten, das nachzuvollziehen“

S. war bei der ersten Veranstaltung in Zivil anwesend. Bereits vor Beginn des eigentlichen Spaziergangs sei ihm H. aufgefallen, da er von anderen Teilnehmern mit Worten wie „Da kommt der Chef“ begrüßt worden sei.  Außerdem habe sich der Zug in Bewegung gesetzt, als H. losgegangen sei.

Wie genau die Mobilisierung der Teilnehmer erfolgt sei, weiß S. nicht, er hat einen Ausdruck, möglicherweise aus einer einschlägigen Telegram-Gruppe mitgebracht. Genaueres weiss er aber nicht: „Als Behörde habe ich nicht die technischen Möglichkeiten, das nachzuvollziehen“, sagt er. Im Vorfeld, so antwortet er Rechtsanwältin Kerstin Baumann, H.s Verteidigerin, habe man keine Hinweise auf H. als möglichen Veranstalter gehabt.

Veranstaltung war offenbar gut organisiert

Von einer gut organisierten Veranstaltung berichten die Polizeibeamtin Z.: „Innerhalb von fünf Minuten hat sich die Straße gefüllt. Aus allen Seitengassen sind Personen gekommen“, erinnert sie sich. H. sei ihr aufgefallen, weil er ein Handzeichen gegeben habe, die Richtung angezeigt und ungefähr „Wir laufen in diese Richtung“ gerufen habe. Dieses Handzeichen und die Richtungsangabe bestätigt sie nochmals auf Rückfrage der Verteidigerin.
Im späteren Verlauf des Auflaufs sollte sie die Personalien von H. feststellen, er war auch anderen Personen als möglicher Versammlungsleiter aufgefallen. Einen Ausweis hatte er nicht dabei und wurde deshalb zur Personalienfeststellung aufs Revier gebracht. Z. berichtet, dass H. im Streifenwagen einen Anruf erhalten habe und Anweisungen zum Verhalten bei der Polizei entgegengenommen habe. Im Verlauf des Verfahrens stellt sich heraus, dass es sich bei dem Anrufer um M. gehandelt hat, der bei den Aufläufen auch immer in vorderster Front zu sehen war und der als Gegner der Coronamaßnahmen auch bekanntermaßen in Erscheinung getreten war.

Ob er deutlich Versammlungsleiter war, fragt die Anwältin. „Es war nicht so, dass er fackeltagend vorausgelaufen ist“. Z. bestätigt allerdings, dass er ihr mehrfach aufgefallen sei, mal ganz vorne im Zug, mal eher in der Mitte.

„Wir wußten ja gar nicht, was wir zu erwarten haben“

Neben den uniformierten Kräften waren auch Beamte in Zivil vor Ort, bestätigt der Beamte V., der selbst in Zivil mitgelaufen ist. „Wir wußten ja gar nicht, was uns erwartet“. Von möglichen Störern spricht er oder von möglichen Eingriffen in den Straßenverkehr. „Er war eine Art Magnetpunkt“, beschreibt er H. Das heißt, dass er immer wieder von anderen Teilnehmern aufgesucht und angesprochen wurde. Auch sei er vorne im Zug mitgelaufen. V. berichtet, dass S., der Mitarbeiter des Landratsamtes, den H. als möglichen Anführer genannt habe. Aufgrund dessen sollten die Personalien festgestellt werden, was nicht gelang: H. habe keinen Ausweis zeigen wollen, habe ihn ausgelacht und als „Stasi“ bezeichnet. Auch soll H. während der versuchten Maßnahme gefilmt oder die Beamten fotografiert haben. Erst später habe man H. dann doch noch aufs Revier gebracht und dort die Personalien festgestellt.

Eine Durchsuchung nach dieser ersten Veranstaltung sei nicht genehmigt worden. Aber H. habe sich auch auf weiteren Veranstaltungen exponiert, daher sei später eine Durchsuchung bei ihm genehmigt worden.  Über das Ergebnis dieser Durchsuchung wurde wenig gesprochen, der Beamte, der dazu befragt werden sollte, war wegen Krankheit nicht erschienen. Es wurde aber klar, dass sowohl Betäubungsmittel als auch Aufkleber gefunden wurden.

Fall beim Friseur geklärt?

Beim Friseur, so erzählt es W., ebenfalls ein Polizeibeamter, habe zufällig H. auf dem anderen Stuhl gesessen und dabei von den Aufläufen erzählt. Dabei habe er gehört, dass H. zur Frisörin ganz klar gesagt habe, dass er der Anführer der Spaziergänger sei. „Anführer hat er gesagt, das habe ich zweifelsfrei gehört“, entgegnet er Richterin Rührich. Und er bestätigt das nochmals auf Nachfrage der Verteidigerin.

Verteidigerin will Frisörin hören

Als Baumann darauf Wert legt, die Friseurin zu hören, ist klar, dass an diesem Tag kein Urteil zu erwarten ist. Außerdem will man den Durchsuchungsleiter ebenfalls noch anhören. Den – wohl nicht ganz uneigennützigen – Vorschlag  „bei Freispruch gehe ich alles mit, dann brauche ich das nicht“ vonseiten der Verteidigung wollen Richterin Rührich und Staatsanwalt Küttner nicht annehmen.

Mit einem Urteil wird im Januar gerechnet.

Text: Matthias Lauterer




„Besonderes öffentliches Interesse“

Fast zwei Jahre nach der Durchsuchung des Kocherstettener Pflegeheims Alte Harmonie (wir berichteten) wurde im Zusammenhang mit dieser Durchsuchung am 7. Dezember 2022 gegen zwei Personen verhandelt, die damals „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ geleistet haben sollen. Bei der Durchsuchung des Heimes wurden wohl Videokameras gefunden, mit denen – so wurde damals vorgeworfen – Angestellte bespitzelt worden sein sollen. Dieses Verfahren wurde inzwischen eingestellt, laut Aussage der Behörden, weil keine Beweise für eine tatsächlich durchgeführte Überwachung, also beispielsweise Datenträger mit Video- oder Tonaufnahmen, aufgefunden worden seien (GSCHWÄTZ berichtete).

Um diese Datenträger geht es

Und Datenträger stehen auch im Mittelpunkt des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, bei einer Wohnungsdurchsuchung, bei der nach Datenträgern mit Beweismitteln gesucht werden sollte, mittels körperlicher Gewalt Widerstand geleistet zu haben. Dabei seien ein Beamter und eine Beamtin verletzt worden. Da die Staatsanwaltschaft den Angeklagten ein „gemeinschaftliches“ Handeln vorwirft, könnte die Tat mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bewehrt sein.

Angeklagt sind D., ein Automobil-Testfahrer und zur Tatzeit Lebensgefährte der Angeklagten H., einer Journalistin. Vor Gericht geben beide an, inzwischen verheiratet zu sein. Weitere Angaben zur Person und zur Sache wollen sie nicht machen, die Verteidigung werde jeweils eine Erklärung zur Sache abgeben. Die Staatsanwaltschaft stellt ein besonderes öffentliches Interesse fest.

Ein drahtiger Sportler

D. ist ein Mann mit Ausstrahlung. Fast graue Haare, ein akkurat gepflegter Bart, er wirkt drahtig und sportlich. Er schaut sich mit klaren Augen selbstbewußt im Saal um. Ein wenig scheint er zu humpeln. Auch H. legt Wert auf ihr Äußeres, ist perfekt geschminkt und trägt hochwertige Kleidung. Sie macht aber keinen so selbstbewußten Eindruck, wirkt eher bedrückt.

Ein mündlicher Durchsuchungsbeschluss wegen Eilbedürftigkeit

Am frühen Morgen des 21. Januar 2021 hatte die Staatsanwaltschaft, offenbar weil kurz zuvor eine Anzeige wegen der möglichen Bespitzelung eingegangen war, einen Durchsuchungsbeschluß für das Altenheim erwirkt. Die Nachtschicht der Polizei war vor Ort bereits aktiv, als die später beteiligte Streife eintraf. Der Beschluß wurde der Einsatzleitung vor Ort telefonisch vom zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt K. mitgeteilt. Ein Dokument, das die genaue Spezifikation der zu durchsuchenden Räume nennt, gab es wohl zu diesem Zeitpunkt nicht. Auch später soll es, so trägt die Verteidigung vor, weder ein Dokument noch eine notwendige Dokumentation mit Begründung der Maßnahme gegeben haben.
Bei Eilbedürftigkeit ist ein telefonischer Beschluß möglich, aber der muss – so erläutert die Verteidigerin – dokumentiert sein. Eine Eilbedürftigkeit könnte man durchaus annehmen: Datenträger können notfalls schnell zerstört werden.

Warnung über die Türsprechanlage oder nicht?

Aus den Zeugenaussagen geht hervor, dass F., Geschäftsführerin der Betreibergesellschaft des Heimes, offenbar gegenüber der Polizei ausgesagt hatte, dass ihre Tochter H., hinzuzuziehen sei. Diese kam gegen 7:00 an und fuhr später mit den Beamten zu einer Wohnung in Künzelsau, wo sie ihren Laptop und ihr Handy freiwillig übergeben wollte. Die Aussagen unterscheiden sich: Hat H. ihren Lebensgefährten D. über die Türsprechanlage gewarnt, die Polizisten nicht in die Wohnung zu lassen oder hat sie das nicht getan? Vor dieser Wohnung soll es dann zu Rangeleien zwischen der Streifenbesatzung, H. und auch D., der sich in der Wohnung aufhielt, gekommen sein. Der Polizist E. soll von D. am Oberkörper gestoßen worden sein, die Polizistin O. soll von D. so gestoßen worden sein, dass sie zu Boden gestürzt ist und sich dabei am Knie verletzt hat.

War die Durchsuchung rechtmäßig

Die Verteidigerin von D., Susanne Bauknecht, zweifelt bereits die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses an, denn die Wohnung gehörte keinem der beiden Angeklagten, auch deren Namen standen nicht an der Tür, sagt sie. Andererseits hat H. die Beamten freiwillig zu der Eingangstür der Wohnung geführt und ihr Laptop wurde auch aus dem Wohnungsinneren übergeben. Auch ist Bauknecht der Meinung, dass der Beschluss gar nicht gegen H. ergangen sei, der Beschluss richte sich nur gegen F, deren Mutter. Eine wichtige Frage.

Verteidigung wird offensiv

Bauknecht geht in die Offensive und tief in die Details, läßt die Szene vor der Wohnungstür sogar im Gericht nachstellen. Sie will die Aussage des damaligen Polizeibeamten E. erschüttern. Und es scheint ihr auch zu gelingen. E.s Angaben werden während der Vernehmung unsicherer. Bauknecht fördert diese Unsicherheit, indem sie nach kleinsten Details fragt oder noch in den Satz des Zeugen die nächste Frage stellt, gerne auch gleich zu einem ganz anderen Thema. Dieses Mittel wendet sie auch später bei der verletzten Polizistin O. an, auch diese wird im Verlauf der Vernehmung unsicherer, muss öfter „das weiß ich nicht mehr“ sagen. Einem Zeitraum von geschätzten zehn bis 20 Sekunden, in denen die beiden Beamten unter Anspannung waren, widmet Bauknecht insgesamt fast eine Stunde Befragung.

Situation liegt lange zurück

Die Situation liegt nahezu zwei Jahre zurück, sie dauerte wenige Sekunden und war adrenalingeladen. Es ist daher zu erwarten, dass sich ein Zeuge nicht mehr an jedes Detail erinnern kann, beispielsweise ob der Laptop jetzt längs, quer oder doch etwa hochkant aus der leicht geöffneten Tür gereicht wurde.

Die Verteidigerin von H. muss nicht viel tun, um klar herauszuarbeiten, dass ihre Mandantin keine Handlungen gegen die Beamten vorgenommen hat. Keiner der Beamten berichtet schliesslich davon, dass H. geschlagen oder gestoßen hätte. Allenfalls hätte sie sich in den Weg gestellt oder im Weg gestanden. Dass sie das in einer aktiven Weise, als Widerstandshandlung, getan hätte, haben die Zeugenaussagen nicht ergeben.

Verteidigung beruft sich auf Physik

Der Polizeibeamte E. sagt aus, er habe bei der Übergabe des Laptops sofort den Fuß in die Tür gestellt, um die Tür offenzuhalten. Im Wesentlichen geht es Bauknecht dann darum, ob die Polizisten gegen die Tür gedrückt haben und ob D. eine Möglichkeit hatte, die Tür so weit zu öffnen, dass er herauskommen und die Beamten stoßen konnte. Beide Beamten sagen übereinstimmend aus, dass der Druck von innen „plötzlich“ nachließ und D. dann herauskam. Bauknecht bestreitet dies, das sei nicht möglich, „das ist Physik“.

Nicht so klar, wie die Verteidigerin meint

Für die Verteidigung ist mit dem Verweis auf die Physik alles klar, die Physik kann nicht beeinflußt werden. D. könne also gar nicht wie vom Polizeibamten E. beschrieben, gestoßen haben.
Den Zuhörer überzeugt sie damit nicht, denn leider vergißt sie die Hebelgesetze. Die lassen es durchaus naheliegend erscheinen, dass ein 78 kg schwerer, drahtiger und sportlicher Mann, der am Ende des Türblatts drückt, die Tür auch gegen einen schwereren Mann, der eher in der Mitte des Türblatts drückt und immer aufpassen muß, den Fuß in der Tür zu behalten, bequem zudrücken kann. Auch die übereinstimmende Schilderung der beiden Beamten, dass „plötzlich“ der Druck von innen weggefallen sei und D. so weit herauskam, dass er den Beamten E. und die Beamtin O. stoßen konnte, erscheint dem unbeteiligten Beobachter trotz der Bemühungen der Verteidigerin durchaus plausibel: Es gibt Sportarten, Boxen oder auch Tischtennis, wo die Beinarbeit für ein schnelles Zurückweichen und sofortigen Konterangriff trainiert wird.
Auch die Aussage der Polizistin O., dass sie auf die Knie gefallen ist, erscheint dem Zuhörer deutlich plausibler als die Verteidigerin dem Gericht glauben machen möchte. Jeder Sportler weiss, wie man sich bei einem Sturz so bewegen kann, dass man sich nicht schwer verletzt und schnell wieder einsatzfähig ist. In Kampfsportarten wie Judo wird das Fallen speziell geübt -und Polizeibeamte trainieren derartige Sportarten.

D. bleibt selbstbewußt

D. begleitet die Vernehmungen der beiden beteiligten Beamten hocherhobenen Hauptes, sein linker Mundwinkel zuckt wie bei einem Grinsen immer wieder nach oben und verharrt dort regelmäßig eine Weile. Ist es ein Grinsen oder eine ihm eigene unwillkürliche Bewegung? Jedenfalls macht er einen sehr selbstsicheren Eindruck. Auch H. bleibt fast immer ruhig, manchmal merkt sie auf, ändert schlagartig den Gesichtsausdruck. Man meint, dass sie jetzt gerne etwas einwerfen würde. Aber sie bleibt still und hält sich daran, keine Angaben zu machen.

Unklare Faktenlage

Aufgrund der unklaren Faktenlage bezüglich des Durchsuchungsbeschlusses will Richterin Rührich die Einsatzleiterin S. noch hören. Zu viele Punkte sind nicht klar: Welche Räumlichkeiten sollten durchsucht werden? Gegen welche Personen richtete sich der Beschluß? Wäre der Beschluss gegen eine Einzelperson gerichtet gewesen, wäre die Sachlage anders als wenn er gegen die Geschäftsleitung der GmbH gerichtet gewesen wäre: Laut Handelsregister (abgerufen am 6. Dezember 2022) ist H. nämlich ebenfalls als einzelvertretungsberechtigt für die Betreibergesellschaft eingetragen, gleichrangig mit ihrer Mutter.
Eine kurzfristige Ladung von S. ist nicht möglich, sie ist zu diesem Zeitpunkt nicht im Dienst. Es muss also ein weiterer Verhandlungstag angesetzt werden.

Verteidigerin Bauknecht äußert ihren Unmut über die Verhandlungsführung des Gerichts, sogar das Wort „unverschämt“ fällt, worauf sie von Richterin Rührich mit klaren Worten in die Schranken verwiesen wird.

Staatsanwalt kommt zu Wort

Die Staatsanwaltschaft widerspricht der Verteidigung und meint, dass eine eventuelle Unrechtmäßigkeit des Beschlusses an den angeklagten Taten nichts ändere, die Strafbarkeit der angeklagten Widerstandshandlungen mit Körperverletzung wäre davon nicht betroffen. Allenfalls könne sich aus einer eventuellen Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung ein Verwertungsverbot herleiten lassen. Eventuell gefundene Beweismittel könnten also nicht verwendet werden. Aber davon, dass Beweismittel aufgefunden wurden, ist in der Verhandlung nicht die Rede.

Auch betont der Staatsanwalt, dass er die Anregung, das Verfahren gegen H. wegen erwiesener Unschuld abzutrennen, nicht akzeptieren kann: „Die Taten muss sie sich zurechnen lassen.“ Er geht also weiterhin von einer „gemeinschaftlich“ begangenen Tat aus, obwohl sich aus den Zeugenaussagen keine aktive Handlung von H., etwa Schlag oder Stoß, ergeben hat.

„Es ist nicht gängige Praxis, dass auf Lautsprecher gestellt wird.“

Zwei weitere Zeugen, Polizeibeamte aus Öhringen, die am Tag der Durchsuchung als Unterstützung herbeigerufen wurden, befragt Richterin Rührich ebenfalls nach dem Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses. Der Beamte R. ist während seiner Befragung nicht aus der Ruhe zu bringen und antwortet auf die Detailfragen, was Staatsanwalt und Einsatzleiterin denn besprochen hätten, trocken „es ist nicht gängige Praxis, dass auf Lautsprecher gestellt wird.“  Als Bauknecht einmal seine Aussage anzweifelt, entgegnet er: „Sie haben mich nach meiner Wahrnehmung gefragt, ich habe meine Wahrnehmung geschildert.“ Sein Kollege S. schildert, dass bei der später durchgeführten Durchsuchung „die Stimmung geladen“ war. Aggressiv sei D. nicht gewesen, wohl aber ständig in Bewegung:  „Er wollte nur immer wissen, was die Kollegen tun. Das ist sein Recht.“ Behindert habe er die Beamten nicht. R. bestätigt: „D. war verbal aufgebracht. Aber man konnte gut mit ihm sprechen. Es konnte alles verbal geregelt werden.“

Viele Fragen bleiben offen

Neben den Details zum Durchsuchungsbeschluss bleiben weitere Fragen offen: Wurde etwa auch die Meldeadresse von H. durchsucht? Wenn nein, besteht die Möglichkeit, dass dort Datenträger gelagert waren? Diese Fragen betreffen aber nicht diesen Prozess, sondern würden das inzwischen eingestellte Verfahren wegen der Überwachung der Mitarbeiter:innen betreffen.

Viele Vorstrafen

Warum Bauknecht so engagiert ist, wird spätestens bei der Verlesung der Zentralregisterauszüge erklärlich. Elf Einträge liest Richterin Rührich vor. Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Betrug sind darunter. Mehrere Haftstrafen auf Bewährung sind verzeichnet. Würde es zu einer Verurteilung kommen, läge eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Bauknechts Mandanten im Bereich des Möglichen.

Bei der Verlesung der Vorstrafen schaut D. nicht mehr so selbstbewußt drein, er schaut plötzlich nach unten, auch der Mundwinkel geht nicht mehr nach oben.

Auf dem Flur wartet ein unerwartetes Ende des Verhandlungstags

Richterin Rührich beendet den Verhandlungstag, ein zweiter Verhandlungstag, diesmal soll die damaliger Einsatzleiterin der Polizei als Zeugin aussagen, ist für den  22. Dezember 2022 angesetzt.

Auf dem Flur warten bereits vier Polizeibeamte auf D. Sie nehmen ihn in Empfang und führen ihn einer polizeilichen Maßnahme zu.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




In Künzelsau fährt der Weihnachtsmann Harley Davidson

„Zum x-ten Mal veranstalten wir nach 2 jähriger Pause wieder den Christmas Ride for Kids am Samstag 10.12.2022 an der Winterlounge in Künzelsau, ab 11 Uhr.“ teilen die Harley Davidson Freunde Künzelsau mit. Es muss der jetzt fünfte Christmas Ride sein.

Christmas Ride for Kids, 2018. Foto: Harley Davidson Freunde KÜN

„Endlich ist es wieder soweit Biker und Bikerinnen verkleiden sich als Nikolaus oder Engel, schmücken ihre Harley Davidson oder andere Motorradmarken weihnachtlich und freuen sich auf die gemeinsame Ausfahrt innerhalb Künzelsau für den Christmas Ride for Kids.

Was aus einer Bierlaune entstanden ist, ist heute fest im Veranstaltungskalender von Künzelsau: Die Harley Davidson Freunde Hohenlohe organisieren den tollen Event für Groß und Klein. Hierzu wird die Location Winterlounge der Werbegemeinschaft Künzelsau genutzt. Eine ganz besondere Location, da hier Holzhütten, Holzbänke, Holztische, Weihnachtsbäume für eine wunderschöne winterliche Stimmung sorgen.

Die Harley Davidson Freunde Hohenlohe verkaufen in der Lounge Essen und Getränke und es wird einen Tombola Stand mit 150 Preisen geben.

Christmas Ride for Kids, 2018. Foto: Harley Davidson Freunde KÜN

Der Erlös der Veranstaltung geht an die Kinderklinik-Clowns nach Schwäbisch Hall.

Zur musikalischen Untermalung spielen die Herren von Hohenloher Lieblinge. Der Eintritt ist frei!“

Auf youtube haben die Harley-Freunde einige Eindrücke von früheren Rides eingestellt:
https://youtu.be/jm5GPA11M_M
https://youtu.be/QZSRR3u7JTI

Pressemitteilung Harley Freunde Künzelsau

 




ebm-papst Marathon: Kinder laufen 420 Kilometer für ukrainische Kinder

Beim ebm-papst Marathon fest etabliert ist seit Jahren ein Kinder-Spendenlauf. Hier laufen die jüngsten Besucher unter dem Motto „Kinder laufen für Kinder“ für einen guten Zweck.

Jede gelaufene Runde bringt Geld

Für jede Runde auf dem 80 Meter langen Hindernisparcours spendet der Weltmarktführer von Ventilatoren und Motoren ebm-papst 50 Cent. Mit dem Geld werden seit vielen Jahren gemeinnützige Einrichtungen und Institutionen der Region mit Angeboten für Kinder unterstützt.

Beim 25. ebm-papst Marathon, der Mitte September 2022 in Niedernhall stattfand, erliefen die Kinder insgesamt 5.213 Runden, was einer Strecke von knapp 420 Kilometern entspricht.
Die Gesamtsumme von 2.606,50 Euro geht in diesem Jahr an verschiedene Projekte zur Integration ukrainischer Flüchtlingskinder in Niederstetten.

„Mit einer so großen Summe habe ich nicht gerechnet.“

Horst Bierend, Mitarbeiter bei ebm-papst und Unterstützer für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in Niederstetten, freut sich sehr über die Spende: „Ich bin dankbar – mit einer so großen Summe habe ich nicht gerechnet. Wir werden damit unter anderem ein traditionell deutsches Weihnachtsfest und ein Theaterstück mit ukrainischen und deutschen Kindern finanzieren können. Ein weiterer Teil wird in die Bildung der Kinder fließen.“

„Für ebm-papst hat die Laufveranstaltung für die gesamte Familie gemeinsam mit dem Kinderspendenlauf seit Jahren eine große Bedeutung“, sagt Dr. Sonja Fleischer, Gruppengeschäftsführung Personal. „Ich freue mich, dass wir dieses Jahr die Spende an unseren Mitarbeiter Horst Bierend übergeben können und das Geld direkt dort ankommt, wo es dringend gebraucht wird.“

ebm-papst ist fester Teil der Region und setzt sich seit Jahren für soziale Projekte ein. Die Flüchtlingshilfe in Niederstetten wurde von Horst Bierend, Mitarbeiter bei ebm-papst, und seiner ukrainischen Ehefrau Tamara ins Leben gerufen. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hilft Familie Bierend mit Unterstützung der Stadt Niederstetten und weiteren freiwilligen Helfer:innen den geflüchteten ukrainischen Familien mit Sachspenden, freiem Wohnraum, dem Zugang zu Bildung und der Arbeitssuche. Inzwischen sind rund 80 ukrainische Flüchtlinge in Niederstetten untergebracht. Einige von Ihnen arbeiten nun auch bei ebm-papst in Mulfingen.

Auch 2023 soll es weitergehen

Die Planungen für den 26. ebm-papst Marathon, der am 9. und 10. September 2023 in Niedernhall stattfinden wird, sind bereits gestartet. Anmeldungen sind online unter www.ebmpapst-marathon.de ab April 2023 möglich. Auch hier wird es wieder einen Kindersponsorenlauf geben.

Pressemitteilung ebm-papst




In Waldenburg wird wieder gemordet

Das Kriminal Dinner geht 2022/2023 mit dem seit über 10 Jahren erfolgreichen Kriminal Dinner Formaten in die nächste Runde und präsentiert neue spannende Fälle. An über 300 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden schon zahlreiche Morde ermittelt und aufgeklärt. Auch Waldenburg bei Künzelsau wird zum Tatort, an dem schon bald ein schreckliches Verbrechen passieren wird. Die Ermittlungen zu den spannenden Kriminalfällen, die von Schauspielern angeleitet werden, finden am 20.01.2023 und 25.02.2023 statt.

Tödliche Sitzung. Foto: kriminal-dinner.de

Das Panoramahotel Waldenburg soll zum Schauplatz eines Mordes werden?

In Waldenburg bei Künzelsau befindet sich 505 Meter hoch mit einzigartigem Rund-um-Blick das Panoramahotel Waldenburg. Die Location bietet eine hervorragende Aussicht und dazu passende kulinarische Genüsse die jeden Gast verzaubern. Das Kriminal Dinner wird so zu einem unvergleichlichen Erlebnis mit fesselnder Unterhaltung und einem köstlichen Gänge-Menü, aber Vorsicht: Unter den Gästen befindet sich ein Mörder. Das Schauspielteam stellt gemeinsam mit den Gästen, die ihre detektivischen Fähigkeiten unter Beweis stellen müssen, alle nötigen Ermittlungen an, um den Übeltäter zu fassen. Währenddessen serviert das Team des Restaurants das köstliche Gänge-Menü und rundet den Abend perfekt ab.

Das Kriminal Dinner Künzelsau im NEUEN Panoramahotel Waldenburg beginnt um 19:00 Uhr (Einlass 18:30 Uhr).

Eintrittskarten

Die Eintrittskarten sind ab 89,90 € an allen bekannten Vorverkaufsstellen oder online unter www.das-kriminal-dinner.de erhältlich und ein perfektes Weihnachtsgeschenk für Freunde und Familie.

Weitere Informationen unter www.das-kriminal-dinner.de

Pressemitteilung das-kriminal-dinner.de




Der kleine Drogenprozess und die grosse Politik

Der Drogenprozess um die beiden Angeklagten aus Künzelsau ist am 30. November 2022 am Landgericht in Heilbronn mit den Urteilen zu Ende gegangen (wir berichteten). Ein Angeklagter wurde zu drei, der andere zu sechs Jahren Haft verurteilt. Für beide Angeklagte wurde der Maßregelvollzug angeordnet, das heißt, sie haben die Möglichkeit und die Pflicht, sich während der Haftzeit in eine Therapie zu begeben.

Politische Argumentation

Mit fünf Verhandlungstagen und – auch bedingt durch die Geständnisse der Angeklagten – nur wenigen Zeugen war es keiner der wirklich großen Prozesse für das Landgericht Heilbronn. So verwundert es doch, dass und wie politisch gegen Ende des Prozesses argumentiert wurde.

Geplante Freigabe des Marihuanabesitzes

In ihrem fast schon flammenden Plädoyer nahm Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin des Angeklagten G., deutlichen Bezug auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und die geplante Gesetzesänderung zum Marihuanabesitz. Sie stellt die Mengen, mit denen ihr Mandant Handel trieb, in Relation zu den Mengen, die man zukünftig laut dem Gesetzentwurf besitzen darf: Von 30 Gramm ist dort die Rede. Sogar von mehr, wenn man bedenkt, dass jeder erwachsenen Person der Anbau von drei weiblichen Cannabispflanzen erlaubt werden soll – die Erntemenge kann dann durchaus bei 120 Gramm liegen. Bei den meisten der Straftaten, derentwegen ihr Mandant verurteilt wurde, lagen die Mengen deutlich darunter. Selbst wenn jemand die straflosen Mengen überschreitet, sieht der Gesetzesentwurf einen weiten Bereich vor, wo nicht das Strafrecht greifen soll, sondern das Ordnungswidrigkeitenrecht:

(5) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis mehr als 30 Gramm, aber höchstens 180 Gramm Cannabis besitzt. Ordnungswidrig handelt ebenfalls, wer ohne Erlaubnis im Bereich des befriedeten Besitztums eine Jahresernte von mehr als drei Cannabispflanzen aufbewahrt oder mehr als drei weibliche Cannabispflanzen anbaut, aber eine Jahresernte von höchstens 18 Cannabispflanzen aufbewahrt oder höchstens 18 weibliche Cannabispflanzen anbaut. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden.“ 

[Gesetzentwurf zum §29b BtmG]

„Das empört mich kolossal“, dass sich im Antrag des Staatsanwalts die gesellschaftliche Entwicklung nicht wiederfindet, meint Anke Stiefel-Bechdolf. Sie ergänzt: „Cannabis ist in der Gesellschaft angekommen“ und wendet sich an das Gericht: „Sie sprechen Recht im Namen des Volkes, und unsere Volksvertreter sind schon wo ganz anders angekommen.“

Leicht zu erwidern

Diese Argumente kann das Gericht leicht entkräften: Erstens sei das Gesetz nicht in Kraft und man müsse sich an die derzeit geltende Gesetzeslage halten. Und zweitens, so stellt Richter Haberzettl fest, sei G. ja gar nicht wegen Besitz, sondern wegen Handeltreiben angeklagt. Und Handeltreiben sei auch zukünftig eine Straftat.

„Angeschobene Geschäfte“

Aber Stiefel-Bechdolf nennt ein weiteres fast politisches Argument für ihren Mandanten. Ihr Mandant wurde über einen längeren Zeitraum von mindestens fünf verdeckten Ermittler:innen beobachtet, die auch aktiv mit ihm Geschäfte machten. Sie spricht von „angeschobenen Geschäften“ und „angeschobenen Mengen“, also möglicherweise von etwas, das eine Anstiftung sein könnte, wären nicht Beamt:innen die Geschäftspartner gewesen. Sie stellt die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens in Frage, wenn sie fragt: „Wann ist denn genug? Wann schreite ich ein? Wie lange schaue ich zu?“ Gerade das schwerste Delikt, das ihrem Mandanten vorgeworfen wird, das verabredete, aber nicht zustande gekommene Geschäft über 20 Kg Marihuana, sei nur durch das Nichteingreifen der Behörden überhaupt ermöglicht worden, will sie damit in den Raum stellen. „Und die Staatsanwaltschaft schaut zu.“

In der mündlichen Urteilsbegründung wird dieses Argument nicht wirklich aufgenommen – einzig die Tatsache, dass das Marihuana, das an die verdeckten Ermittler:innen verkauft wurde, nicht in Verkehr kam, wurde in der Strafzumessung berücksichtigt.

„Organisationshaft“

Aber auch Richter Haberzettl sah sich gezwungen, einige Worte über „die Politik“ zu verlieren. Hintergrund ist, dass nicht genügend Therapieplätze für den Massregelvollzug zur Verfügung stehen. Wenn der Maßregelvollzug angeordnet ist, haben die Verurteilten ein Recht auf diese Therapie. Kann keine Therapie angeboten werden, müssen die Menschen freigelassen werden. Bereits Anfang 2022 berichtet die Staatsanwaltschaft Heilbronn, dass auf diese Weise bereits mehrere Straftäter ohne Therapie entlassen wurden – was wahrscheinlich weder diesen Personen noch der Gesellschaft nutzt.

Aufgrund der langen Untersuchungshaft, die auf die Haftstrafe angerechnet wird, entsteht insbesondere bei G. das Problem, dass er die Therapie sofort antreten könnte – wenn man denn einen Therapieplatz für ihn findet. Bei R. könnte die Therapie ab dem 2. Februar 2022 beginnen. Auch er könnte daher bald in Freiheit sein, wenn es keinen Therapieplatz gibt.

„Der Staat muss das tun, tut es aber nicht“

Haberzettl bemüht das Grundgesetz, wenn er sagt, dass die Behörden die vom Gericht angeordneten Maßnahmen auszuführen haben. „Der Staat muss das tun, tut es aber nicht“, muss er die Realitäten anerkennen und kritisiert damit die verantwortlichen Landesbehörden. „Wenn das so ist, dann erschreckt mich das“, sagt Haberzettl und spricht davon, dass G. jetzt in „Organisationshaft“ gehe. Diesen Begriff gebe es im Gesetz nicht, das sei ein frei erfundener Begriff. Er wirkt ehrlich betroffen von der Situation, dass Rechtsprechung möglicherweise durch die verantwortlichen staatlichen Institutionen nicht umgesetzt werden kann.

Aus diesem Grund ist es nicht auszuschließen, dass die beiden Verurteilten in Kürze und ohne Therapie die Haftanstalt verlassen können.

Text: Matthias Lauterer

Verteidigerinnen Kristina Brandt (links) und Anke Stiefel-Bechdolf. Foto: GSCHWÄTZ




Drogenprozess: Haftstrafen von drei und sechs Jahren

Am frühen Nachmittag des 30. November 2022 verkündete Richter Haberzettl das Urteil gegen die beiden Künzelsauer Angeklagten im Drogenprozess.

Staatsanwalt Fuchs hatte sieben Jahre für den Gastwirt G. und sieben Jahre und neun Monate Haft für den berufslosen R. gefordert. G.s Anwältin forderte eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich, R.s Anwältin eine Strafe um sechs Jahre.

Das Gericht hielt dagegen drei Jahre für G. und sechs Jahre für R. tat- und schuldangemessen, für beide wurde die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet. Das bedeutet, dass sie während der Haftzeit nach einer gewissen Zeit in eine Therapie überführt werden. Für beide Angeklagten wurde daneben noch die Einziehung der durch die Drogengeschäfte eingenommenen Werte angeordnet, das sind bei G. 7.500 Euro, bei R. 88.100 Euro.

Begründung

Haberzettl dankte den Prozeßparteien für ihre zielorientierte Prozessführung. Durch den Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft für die angeklagten „gemeinschaftlich“ begangenen Taten sowie die Geständnisse der Angeklagten konnte eine intensive und aufwändige Beweisaufnahme vermieden werden. Auch auf die Anhörung von Opferzeugen konnte verzichtet werden.

„Eigentlich waren es zwei Prozesse“

Für Richter Haberzettl war es ein Prozess mit mehreren Besonderheiten: Erstens das junge Alter der Angeklagten, die bei Tatbegehung nur wenig über 21 Jahre alt waren. Und andererseits: „Eigentlich waren es zwei Prozesse“, für die vorgeworfenen „gemeinschaftlichen“ Taten gab es keine Hinweise. Bei der rechtlichen Würdigung der Strafen schließt sich Haberzettl der Argumentation der Verteidigerinnen an. Insbesondere in dem Punkt, dass für die schwersten Anklagepunkte, die R. betreffen, ein „minderschwerer Fall“ angenommen werden kann.

Im Falle von R. empfindet Haberzettl das von Staatsanwalt Fuchs geforderte Strafmaß für zu hoch. Er stellt für die einzelnen Ansätze des Staatsanwalts die rhetorische Frage „Was wäre, wenn nur die eine Tat verhandelt worden wäre?“ und beantwortet sie umgehend mit  „Sicher nicht die von der StA geforderte Strafe“. Mit „strammen Zusammenziehen“ sei das Gericht auf die Strafe von sechs Jahren gekommen. Für R. bedeutet das, dass er unter Einrechnung der Untersuchungshaft  ab dem 2. Februar 2023 ein Anrecht auf die Therapie hat, mit der seine Sucht und seine Belastungsstörung behandelt werden soll.

Was, wenn er nicht geständig gewesen wäre?

Auch bei der Strafzumessung für G. wägt der Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft ab: „Was müßte er bekommen, wenn er nicht geständig wäre?“ Und auch hier beantwortet er seine Frage selbst: „Dann kann die Staatsanwaltschaft 10 Jahre fordern. Und das bei Marihuana, das kann nicht sein. Und so kommt das Gericht, ebenfalls mit „Zusammenziehen“ zu der verhängten Strafe von drei Jahren. Eine Bewährung kam nicht mehr in Betracht: Bewährung kann nur bei Strafen bis einschließlich zwei Jahren ausgesprochen werden, allein für das angeklagte Geschäft mit 20 kg, von dem G. nachträglich zurückgetreten war, setzt Haberzettl als Einsatzstrafe diese zwei Jahre an. Die weiteren Anklagepunkte führen zu einer Erhöhung dieses Strafmasses. Zu G.s Gunsten wertet das Gericht, dass er therapiewillig ist und in stabilen Familienverhältnissen lebt.

Auch für G. wurde eine Therapie im Maßregelvollzug angeordnet. Diese kann, unter Anrechnung der Untersuchungshaft, sofort beginnen – sofern ein Therapieplatz zur Verfügung steht.

Eventuell frühere Freilassung?

Derartige Therapieplätze sind derzeit selten, es gibt bereits einige Fälle, in denen verurteilte Straftäter freigelassen werden mußten, weil kein Therapieplatz zur Verfügung stand. Dass auch G. und R. möglicherweise zu diesen gehören werden, kommentiert Richter Haberzettl: „Dann erschreckt mich das. Wir werden erleben, was passiert.“ Haberzettl wirkt ein wenig resigniert. Möglicherweise ist zumindest G. bald auf freiem Fuß.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Drogenprozess gegen zwei Künzelsauer: hohe Haftstrafen gefordert

Am letzten Verhandlungstag am 30.November 2022 gegen zwei Angeklagte aus Künzelsau, denen diverse Drogendelikte vorgeworfen werde, standen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung auf dem Programm.

Staatsanwalt fordert hohe Strafen

Wie üblich, plädiert zuerst die Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Fuchs listet die über 100 angeklagten Straftaten minutiös auf, bewertet sie nach Strafvorwurf und Strafrahmen. Bei G. stellt er fest, dass das verabredete Geschäft über 20 Kilogramm Marihuana der schwerste Vorwurf ist und stellt allein für diesen Tatbestand eine Strafe von 4 Jahren und 6 Monaten in den Raum. Insgesamt fordert er für G. eine Haftstrafe von 7 Jahren.

Für R. fordert er sogar 7 Jahre und 9 Monate, auch wenn er beiden Hauptanklagepunkten „gerade noch einen minderschweren Fall“ ansetzt. Trotzdem setzt er für die Bedrohung und die Körperverletzung je 4 Jahre an.

Verteidigerinnen sehen das ganz anders

Rechtsanwältin Stiefel Bechdolf, die G. verteidigt, ist ganz anderer Ansicht: Sie fordert eine Bestrafung im bewährungsfähigen Bereich, also maximal 2 Jahre. Sie sieht viele der Straftaten, die G. vorgeworfen werden, als „angeschoben“ an und fragt ich, warum die Polizei „den G. hat laufen lassen“, obwohl sie die schwersten vorgeworfenenen Straftaten hätte verhindern können. Einfah indem sie G. aus dem verkehr gezogen hätte. Ihr zweiter Ansatzpunkt ist dasgeforderte Strafmass, das sie gar nicht glauben will. Viel zu hoch seien die Ansätze von StA Fuchs. Einerseits wegen des Wandels in der Gesellschaft, andererseits im Vergleich mit Strafen, die in grossen Drogenprozessen vom LG Heilbronn verhängt wurden.

Auch die Verteidigerin von R. ist mit dem geforderten Strafmass nicht zufrieden. Siegibt zubedenken, dass R. sich umfassend geständig gezeigt habe und so die Vernehmung viele Zeugen erspart habe, bei deren Vernehmung sicherlich auch Entlastendes zutagegetreten ware. Dessen ist sie sicher. Ausserdem müsse man R.s Traumatisierung berücksichtigen. Sie fordert kein konkretes Strafmass, aber die Aufnahme in den Massregelvollzug. Bei einer Therapiedaür von etwa 24 Monaten musste das Strafmass dann bei etwa 6 Jahren liegen.

Urteil fällt heute

Das Urteil soll vom Gericht unter Vorsitz von Richter Haberzettl noch am Nachmittag verkündet werden.

Text: Matthias Lauterrer

 




Galgen, Chemiefabrik, Theater und ein Astronaut

Erstmals hat der Verein StadtGeschichte Künzelsau e.V. die Geschichte Künzelsaus in einem selbst herausgegebenen Buch zusammengefasst. Auf 200 Seiten erklärt Autor Ehrenfried Biehal die Geschichte der Stadt und ihrer Teilorte seit der ersten schriftlichen Erwähnung. Er dokumentiert, stellt Zusammenhänge her und zeigt viele Bilder von historischen und zeitgeschichtlichen Objekten, die man täglich sieht und von deren Historie man oft nur wenig weiss.

Biehal berichtet, dass öfter an den Verein herangetragen wurde, der Verein würde sich zuwenig mit den Teilorten beschäftigen. Da kam das 50. Jubiläum der Verwaltungsreform, durch die einige Teilorte zu Künzelsau eingemeindet wurden, gerade recht, um die Teilorte in den Fokus zu rücken: Neben der Ausstellung im Stadtmuseum, zu der der Verein fiktive Zeitungen zur Dorfgeschichte beigetragen hatte, veranstalteten Stadt und Verein gemeinsam eine Reihe von Stadtteilrundgängen, die sich großer Nachfrage erfreuten. „Das Buch entstand letztlich als Antwort auf die Frage, was machen wir, wenn die Ausstellung vorbei ist?“, berichtet Biehal.

Industriegeschichte Künzelsaus

Die Schlossmühle, die Keimzelle einiger heutiger Weltmarktführer. Foto: StadtGeschichte Künzelsau e.V.

Jeder kennt die bekannten Firmen, die aus Künzelsau stammen und die bis heute im Stadtbild und auf den Märkten der Welt präsent sind. Kaum bekannt ist, dass Künzelsau einst ein Zentrum der Leder- und Schuhindustrie war oder dass es eine Sodafabrik gegeben hat. Selbst Zigarren wurden hier hergestellt. Einige dieser Firmen gingen zugrunde, weil Künzelsau erst 1892 an das Eisenbahnnetz angebunden wurde. Die Anbindung an die Verkehrsnetze ist bis heute ein Thema, das die Politiker und Produzenten beschäftigt.

300 Mitglieder engagieren sich im Verein

Die Geschichte des Vereins hängt eng mit der Lokalpolitik zusammen: 2003 sollte die städtische Sammlung „übergeben werden“ an Museen und Institutionen, die nicht in Künzelsau beheimatet sind. Eine Gruppe von Bürgern wollte das nicht so hinnehmen und gründeten einen „Arbeitskreis Stadtmuseum“, der unter dem Motto „Stadtmuseum – wir küssen Dich wach“ aktiv wurde. So aktiv, dass der Gemeinderat letztlich den Beschluss rückgängig machte. Seit 2010 werden die Objekte der städtischen Sammlung im Stadtmuseum in der Schnurgasse ausgestellt.

2014 wurde aus dem Arbeitskreis, der innerhalb des Fördervereins Künstlerfamilie Sommer arbeitete, schließlich der Verein StadtGeschichte Künzelsau e.V. Der Anlass war erfreulich: Das Haus „Stadtvilla 1897“ wurde dem kurz vorher gegründeten Verein von einer Bürgerin vermacht. Der Verein hat das historische Gebäude renoviert und nutzt es für Veranstaltungen.

Wenn es um die Vereinsaktivitäten geht, erwähnt Biehal immer wieder die Zusammenarbeit mit der Stadt Künzelsau, insbesondere mit dem Stadtarchivar Stefan Kraut. So auch, wenn er von der Verlegung der Stolpersteine spricht. Diese Aktionen mit dem Künstler Gunter Demnig wurden vom Verein Stadtgeschichte in Zusammenarbeit mit der Stadt, den Künzelsauer Senioren (KÜSS) und den Schulen durchgeführt: „Eine gute Möglichkeit, jungen Menschen ein Bewusstsein für die Geschichte zu vermitteln“, erklärt Biehal.

Inzwischen hat der Verein rund 300 Mitglieder, das Motto heißt inzwischen „Stadtgeschichte – wir halten Dich wach.“

Mehr als die Hälfte des Buchs gehört den Stadtteilen

Den Teilorten widmet Biehal mehr als die Hälfte der Seiten. Eindrucksvolle Bilder aus der Übergangszeit von der muskel- zur benzingetriebenen Landwirtschaft in aus Steinbach, der Galgen von Laßbach, die jüdische Geschichte Nagelsbergs oder der Postraub von Mäusdorf sind nur einige wenige der Schlaglichter, die Biehal in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ortsvorstehern zusammengetragen hat.

Auch Bier wurde früher in Künzelsau gebraut. Foto: StadtGeschichte Künzelsau e.V.

„Für Einsteiger“

Das Buch soll, so Biehal „ein Nachschlagewerk, ein erster Einstieg in die Stadtgeschichte“ sein. Einen geschichtswissenschaftlichen Anspruch erhebt er nicht. „Für Einsteiger“ sei das Buch gedacht, aber auch für Künzelsauer, ehemalige Künzelsauer und zukünftige Künzelsauer sei das Buch bestimmt interessant.
Auf die Anmerkung, dass das Buch ja genau zum richtigen Zeitpunkt, kurz vor Weihnachten, herausgekommen sei, lächelt Biehal verschmitzt.

Das Buch „Künzelsau – unsere Stadt mit ihren Stadtteilen … damals und heute …“ ist zum Preis von 20 Euro beim Verein StadtGeschichte e.V., bei LOTTA, Optik Müller und bei der Buchhandlung Lindenmayer und Harsch erhältlich.

Text: Matthias Lauterer