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„Die Zeugen wurden auseinandergenommen“

Nachdem am ersten Prozesstag im Verfahren gegen D. und H. wegen tätlichem Angriff auf Polizeibeamte (GSCHWÄTZ berichtete) im Umfeld einer Durchsuchung im Altenheim Alte Harmonie in Kocherstetten noch kein Urteil gefällt werden konnte, war für den 22. Dezember 2022 ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. D. humpelt an diesem zweiten Tag deutlich stärker als am ersten Verhandlungstag, benutzt einen Schirm als Gehstock.

Rechtmäßigkeit der Durchsuchung war fraglich

Für die Verteidigerinnen der Angeklagten war die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung fraglich. Eine mündliche Durchsuchungsanordnung, vielleicht noch durch einen Staatsanwalt, ohne dass eine Eilbedürftigkeit vorgelegen hätte – das wäre in der Tat möglicherweise rechtswidrig gewesen. Vor allem, wenn sich die Anordnung nicht gegen die jetzt Angeklagte H. gerichtet hätte.

Doch schon nach den ersten Sätzen der Polizeibeamtin S., die damals den Einsatz leitete, war klar, dass die Durchsuchung vom zuständigen Bereitschaftsrichter angeordnet worden war, und zwar ganz konkret gegen die Angeklagte, deren Auto und deren Wohnung. Dies wurde H., so sagte S. aus, auch „eröffnet. Auch wenn es ein bisschen schwierig war, eine Unterhaltung zu führen.“

Mutter macht Tochter für die Anbringung der Kameras verantwortlich

H.s Mutter hatte laut S. selber ihre Tochter gegenüber der Polizei als Verantwortliche für das Aufhängen der Kameras benannt, so dass S. beim Bereitschaftsrichter konkret um einen Beschluss gegen „die Tochter“ nachgesucht habe. H. „wollte nicht, dass wir durchsuchen, sie wollte nicht glauben, dass durchsucht wird“. S. sprach von „viel Gezeter“ und bescheinigt H, dass sie „recht aufgebracht“ war.  Es sei soweit gegangen, dass S. ein zweites Mal beim Bereitschaftsrichter angerufen habe, damit dieser der H. den Beschluss selber mitteilen sollte. Der habe das aber verweigert, die mündliche Anordnung müsse ausreichen. S. erinnert sich auch noch daran, dass er etwas wie „so ein Affentheater“ gesagt habe.

Selbst Richter können sich nach einem Jahr nicht mehr an alles erinnern

Auch Richter Zanzinger vom Amtsgericht in Schwäbisch-Hall kann sich an diesen zweiten Anruf noch erinnern. „Wenns ein normaler BTM-Fall gewesen wäre, dann täte ich mich schwer, mich zu erinnern“, sagt er. Aber der außergewöhnliche Fall mit den Kameras blieb ihm noch einigermaßen in Erinnerung. Insbesondere kann er sich noch an den zweiten Anruf von S. erinnern und bestätigt damit deren Aussage. Er meint allerdings, etwas wie: „Bitte nicht, die mündliche Anordnung muss reichen“ gesagt zu haben. An einige Details, etwa die genaue Uhrzeit der Anrufe, erinnert er sich nicht. Aber er erinnert sich noch an ein „Hin und Her“ und dass er konkret eine Durchsuchung „der Tochter“ angeordnet habe.

Ping-Pong

Die Verteidigerinnen spielen Ping-Pong mit Zanzinger: Wenn die eine keine Fragen mehr hat, ist der anderen gerade noch eine Frage eingefallen. Immer wieder geht es um das Thema der Eilbedürftigkeit, die eine mündliche Durchsuchungsanordnung rechtfertigen würde. Warum er konkret die Eilbedürftigkeit erkannt habe, weiß Zanzinger nicht mehr, wahrscheinlich weil Daten hätten vernichtet werden können.

Richterin Rührich schließt nach diesem Zeugen die Beweisaufnahme, weitere Beweisanträge werden nicht gestellt.

Staatsanwalt fordert Gefängnisstrafe ohne Bewährung

Staatsanwalt Jakubek sieht die Vorwürfe der Anklageschrift bestätigt. Die Durchsuchung sei durch einen zuständigen Richter erfolgt und damit rechtmäßig gewesen. Er sieht mit der kurzen Absprache an der Türsprechanlage, nur das Handy und den Laptop herzugeben, einen „gemeinsamen Tatplan“, die Durchsuchung zu verhindern: „Der Durchsuchungswille war bekannt“. Daher müßten sich die Angeklagten die Taten – zwei Fälle von tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie zwei Körperverletzungen – gemeinsam zurechnen lassen. Für ihn ist erwiesen, dass D. beide Polizisten angegriffen hat. Und auch H. habe „aktiv gedrückt“.

Vorstrafenregister spricht gegen D.

Gegen D. spreche dessen Vorstrafenregister, für H. spreche, dass sie noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei. Eine Sozialprognose sei für beide Angeklagten nicht zu erstellen, da sie sich nicht eingelassen hätten. Bei D müsse allerdings eine negative Kriminalprognose angenommen werden, seine letzte Verurteilung liegt gerade etwas mehr als ein Jahr zurück.
So fordert Jakubek für D. eine  Haftstrafe von 8 Monaten, die wegen der negativen Kriminalprognose nicht zur Bewährung auszusetzen sei. Für H. fordert er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 70 Euro.

Dagegen fordern beide Verteidigerinnen für ihre Mandanten Freisprüche. Bei H. sei keinerlei strafwürdige Handlung feststellbar, sie habe keine Körperverletzung begangen. „Einfach so“ sei die Streife hingefahren, auf einen Anruf, der Durchsuchungsbeschluß sei nicht rechtens gewesen. Dass der Anruf direkt aus dem Heim gekommen sein könnte und die Polizei eingelassen worden sein könnte, diese Möglichkeit nennt sie nicht.  H.s Verteidigerin sieht „Fehler der Strafverfolgungsbehörden, die zur Ungültigkeit führen“. Außerdem habe ihre Mandantin nicht aktiv eingegriffen, sie habe „nur durch ihr Körpergewicht gedrückt“ – und der Gewaltbegriff sei restriktiv auszulegen.

„Ich will nicht von Unfähigkeit der Beamten sprechen“

Die Verteidigerin von D., Susanne Bauknecht, fährt schweres Geschütz auf: „Wir befinden uns in einem Rechtsstaat“. Außerdem bedient sie sich einmal mehr manipulativer Stilmittel, indem sie beispielsweise den Polizeibeamten E. plötzlich 120 Kilo Körpergewicht im Vergleich zu den 70 Kilo ihres Mandanten haben lässt (E. selber nannte etwas mehr als 100 bei seiner Vernehmung) und bemüht wieder die angeblich unbestechliche Physik. Sie bezweifelt sogar die Aussage der verletzten Beamtin O.: Die Blutungen im Kniebereich müssten, so Bauknecht, bereits früher aufgetreten sein. „Ich will nicht von Unfähigkeit der Beamten sprechen“ ist ein weiterer Versuch, ins Unterbewußtsein vorzudringen. Auch dass E. inzwischen nicht mehr im Polizeidienst sei, sei ja „sein Bier“ – will sie damit etwas andeuten? Übertreibungen wie dass sich die Beamtin „mit Lichtgeschwindigkeit“ bewegt haben müsse, kommen dazu, auch verwischt sie einmal mehr Ereignisse und Abläufe.

Kein letztes Wort der Angeklagten

Die Angeklagten nehmen ihr Recht auf das letzte Wort nicht wahr.

Ein halbes Jahr auf Bewährung

Rund 20 Minuten benötigt Richterin Rührich, um zu ihrem Urteil zu kommen: D. wird zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 2.000 Euro bezahlen, über die sich der DRK-Ortsverband Künzelsau freuen wird und trägt die Kosten des Verfahrens. Zu guter Letzt muss er an Adhäsionskläger E. 50 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
H. muss eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 60 Euro bezahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Sie gilt damit nicht als vorbestraft.

Anklageschrift sei im Wesentlichen bestätigt

Im Wesentlichen folgt das Gericht der Anklageschrift. Die Angeklagten hätten verhindert, dass die Polizei in die Wohnung gehen kann. Richterin Rührich ist überzeugt davon, dass D geschubst hat und dass auch die Bagatellverletzung des Beamten E. – ein Kratzer – darauf zurückzuführen ist. Die Zeugenaussagen seien glaubwürdig, auch wenn sie nicht völlig übereinstimmten und die Zeugen am Ende der Vernehmung unsicher waren: „Die Zeugen wurden auseinandergenommen“. Und auch Rührich beruft sich auf die obergerichtliche Rechtsprechung: Eilbedürftigkeit sei gegeben gewesen, die Durchsuchung sei ordnungsgemäß angeordnet gewesen. Die Polizei habe die Eilbedürftigkeit nicht verursacht. Und nochmals nimmt sie Bezug auf Bauknecht: „Bei unserem Rechtstaat, der heute schon mehrfach genannt wurde“, sei es so, dass  einer Maßnahme zuerst einmal Folge zu leisten sei. Danach könne man zu Rechtsmitteln greifen.

Bei der Strafzumessung ist Rührich davon ausgegangen, dass H. „nicht die treibende Kraft“ gewesen sei und bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. 90 Tagessätze seinen angemessen. Obwohl H. sich als Journalistin bezeichnet hat, geht Rührich mit dem Verdienst einer Altenpflegerin aus und bemißt die Höhe des Tagessatzes mit 60 Euro. D. sei „der Motor dieser Tat“. Die letzten Straftaten seien kleinere gewesen: „In letzter Zeit wurden nur noch Geldstrafen verhängt“, weiß Rührich, daher sei eine Strafaussetzung zur Bewährung noch möglich.

Noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Als Rührich die Hinweise zu Berufung und Revision gibt, nicken beide Verteidigerinnen energisch mit dem Kopf. Es scheint wahrscheinlich, dass zumindest D. Berufung einlegen wird, möglicherweise nicht zuletzt, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen:

Weitere Ermittlungen gegen D. offenbar im Gange

Denn dass D. am Ende des vorigen Verhandlungstages zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung abgeholt wurde, läßt vermuten, dass gegen ihn weitere Ermittlungen laufen.

Text: Matthias Lauterer




Rudolf, the red-nosed Harley

Große Kinderaugen warten am Samstag, 10. Dezember 2022, in der Künzelsauer Hauptstrasse auf den Weihnachtsmann. DEN Weihnachtsmann? Eigentlich nicht, denn kurz darauf ziehen mehr als  ein Dutzend Weihnachtsmänner und -frauen auf schweren Motorrädern an den Kindern vorbei.

Romy wartet mit ihrer Mutter Linda gespannt auf den Weihnachtsmann. Foto: GSCHWÄTZ

Christmas Run for Kids in Künzelsau. Foto: GSCHWÄTZ

Und gleich darauf kamen sie ein zweites Mal – und diesmal hält sogar einer der Weihnachtsmänner bei jedem Kind an und verteilt kleine Geschenke.

Das Warten hat sich gelohnt. Foto GSCHWÄTZ

Kindern ein Geschenk machen, das ist das Motto dieses „Christmas Ride for Kids“, den die Harley-Davidson-Freunde Hohenlohe e.V. regelmäßig veranstalten. Nutznießer der Aktion sind die Krankenhausclowns in Schwäbisch-Hall, die Kindern im Krankenhaus ein wenig Freude spenden wollen.

Joachim Schmidt. Foto GSCHWÄTZ

„Ich kenne aus eigener Erfahrung, was die Clowns leisten“, erklärt Joachim Schmidt, einer der Organisatoren des Christmas Run. Sein eigenes Kind hat sich im Krankenhaus über die Clowns gefreut. „Kinder sind schließlich das Wichtigste, was wir haben“, ergänzt er.

Linda und Edwin mit ihrer Beiwagen-NSU von 1953. Foto GSCHWÄTZ

Das Vorbild für die Künzelsauer Veranstaltung ist ein ähnlicher Run in Basel. Schmidt zeigt ein Video, wo Hunderte von Zuschauern den vorbeifahrenden Motorradfahrern zujubeln. Ganz so viele Zuschauer sind es an diesem Samstag in Künzelsau noch nicht, aber eine dreistellige Zahl von Schaulustigen wird es schon gewesen sein. Nicht nur Kinder, sondern auch Motorradenthusiasten sind darunter, denn es gibt nicht nur Süßigkeiten, sondern sehenswerte Maschinen.  Eine Harley ist nicht verpflichtend, um am Christmas Ride for Kids teilzunehmen: Es sind Motorräder vieler Fabrikate zu sehen. Edwin und Linda präsentieren voller Stolz eine NSU mit Beiwagen aus dem Jahr 1953.

„Eine Attraktion für die Stadt“ könnte die Veranstaltung werden, schaut Schmidt in die Zukunft. Der Gewerbeverein hat in diesem Jahr die Winterlounge zur Verfügung gestellt, vielleicht könne daraus auch mehr erwachsen. Mitten ins Gespräch platzt ein Anruf: „Die Weckle sind aus“ – der Andrang der Menschen, die eine Bratwurst essen und dazu einen Glühwein oder Punsch trinken, ist unerwartet hoch. „Man kanns ja nicht gut planen, heute morgen haben wir noch aus dem Fenster geschaut, obs geschneit hat und ob wir überhaupt fahren können.“
Der Verein hat Glück gehabt: Das Wetter bleibt trocken und für das Werk der Clowns wird wohl wieder eine gute Summe zusammenkommen.

Musikalisch untermalt wird die Veranstaltung von den zwei Gitarren der Hohenloher Helden, die kassischen Rock und Blues spielen, passend zu den schweren Maschinen. Und ganz unangekündigter Chor singt Weihnachtslieder – „eine Gegendemonstration“ lacht Schmidt. Er findet das gut.

Motorradschmuck. Foto: GSCHWÄTZ

„Ich bin immer wieder überrascht, was sich die Leute einfallen lassen“, ist Schmidt vom Engagement der Vereinsmitglieder begeistert, „Vorgaben gibt es nicht, jeder schmückt seine Maschine selber“.

Hoher Besuch vom Nachbar-Motorradclub. Foto: GSCHWÄTZ

Noch bis 21:00 ist in der Winterlounge Betrieb. Die Kinder im Haller Krankenhaus freuen sich über jeden getrunkenen Glühwein und jedes verkaufte Los.

Gut was los in der Winterlounge. Foto: GSCHWÄTZ

Text: Matthias Lauterer




In Künzelsau fährt der Weihnachtsmann Harley Davidson

„Zum x-ten Mal veranstalten wir nach 2 jähriger Pause wieder den Christmas Ride for Kids am Samstag 10.12.2022 an der Winterlounge in Künzelsau, ab 11 Uhr.“ teilen die Harley Davidson Freunde Künzelsau mit. Es muss der jetzt fünfte Christmas Ride sein.

Christmas Ride for Kids, 2018. Foto: Harley Davidson Freunde KÜN

„Endlich ist es wieder soweit Biker und Bikerinnen verkleiden sich als Nikolaus oder Engel, schmücken ihre Harley Davidson oder andere Motorradmarken weihnachtlich und freuen sich auf die gemeinsame Ausfahrt innerhalb Künzelsau für den Christmas Ride for Kids.

Was aus einer Bierlaune entstanden ist, ist heute fest im Veranstaltungskalender von Künzelsau: Die Harley Davidson Freunde Hohenlohe organisieren den tollen Event für Groß und Klein. Hierzu wird die Location Winterlounge der Werbegemeinschaft Künzelsau genutzt. Eine ganz besondere Location, da hier Holzhütten, Holzbänke, Holztische, Weihnachtsbäume für eine wunderschöne winterliche Stimmung sorgen.

Die Harley Davidson Freunde Hohenlohe verkaufen in der Lounge Essen und Getränke und es wird einen Tombola Stand mit 150 Preisen geben.

Christmas Ride for Kids, 2018. Foto: Harley Davidson Freunde KÜN

Der Erlös der Veranstaltung geht an die Kinderklinik-Clowns nach Schwäbisch Hall.

Zur musikalischen Untermalung spielen die Herren von Hohenloher Lieblinge. Der Eintritt ist frei!“

Auf youtube haben die Harley-Freunde einige Eindrücke von früheren Rides eingestellt:
https://youtu.be/jm5GPA11M_M
https://youtu.be/QZSRR3u7JTI

Pressemitteilung Harley Freunde Künzelsau

 




ebm-papst Marathon: Kinder laufen 420 Kilometer für ukrainische Kinder

Beim ebm-papst Marathon fest etabliert ist seit Jahren ein Kinder-Spendenlauf. Hier laufen die jüngsten Besucher unter dem Motto „Kinder laufen für Kinder“ für einen guten Zweck.

Jede gelaufene Runde bringt Geld

Für jede Runde auf dem 80 Meter langen Hindernisparcours spendet der Weltmarktführer von Ventilatoren und Motoren ebm-papst 50 Cent. Mit dem Geld werden seit vielen Jahren gemeinnützige Einrichtungen und Institutionen der Region mit Angeboten für Kinder unterstützt.

Beim 25. ebm-papst Marathon, der Mitte September 2022 in Niedernhall stattfand, erliefen die Kinder insgesamt 5.213 Runden, was einer Strecke von knapp 420 Kilometern entspricht.
Die Gesamtsumme von 2.606,50 Euro geht in diesem Jahr an verschiedene Projekte zur Integration ukrainischer Flüchtlingskinder in Niederstetten.

„Mit einer so großen Summe habe ich nicht gerechnet.“

Horst Bierend, Mitarbeiter bei ebm-papst und Unterstützer für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in Niederstetten, freut sich sehr über die Spende: „Ich bin dankbar – mit einer so großen Summe habe ich nicht gerechnet. Wir werden damit unter anderem ein traditionell deutsches Weihnachtsfest und ein Theaterstück mit ukrainischen und deutschen Kindern finanzieren können. Ein weiterer Teil wird in die Bildung der Kinder fließen.“

„Für ebm-papst hat die Laufveranstaltung für die gesamte Familie gemeinsam mit dem Kinderspendenlauf seit Jahren eine große Bedeutung“, sagt Dr. Sonja Fleischer, Gruppengeschäftsführung Personal. „Ich freue mich, dass wir dieses Jahr die Spende an unseren Mitarbeiter Horst Bierend übergeben können und das Geld direkt dort ankommt, wo es dringend gebraucht wird.“

ebm-papst ist fester Teil der Region und setzt sich seit Jahren für soziale Projekte ein. Die Flüchtlingshilfe in Niederstetten wurde von Horst Bierend, Mitarbeiter bei ebm-papst, und seiner ukrainischen Ehefrau Tamara ins Leben gerufen. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hilft Familie Bierend mit Unterstützung der Stadt Niederstetten und weiteren freiwilligen Helfer:innen den geflüchteten ukrainischen Familien mit Sachspenden, freiem Wohnraum, dem Zugang zu Bildung und der Arbeitssuche. Inzwischen sind rund 80 ukrainische Flüchtlinge in Niederstetten untergebracht. Einige von Ihnen arbeiten nun auch bei ebm-papst in Mulfingen.

Auch 2023 soll es weitergehen

Die Planungen für den 26. ebm-papst Marathon, der am 9. und 10. September 2023 in Niedernhall stattfinden wird, sind bereits gestartet. Anmeldungen sind online unter www.ebmpapst-marathon.de ab April 2023 möglich. Auch hier wird es wieder einen Kindersponsorenlauf geben.

Pressemitteilung ebm-papst




„Es fühlt sich an wie ein Traum…“

… aber ich weiß, er ist wahr geworden, denn ich gehöre zu den zehn Stipendiat*Innen an der Freien Schule Anne-Sophie. Seit ich an der Schule bin bewunderte ich meine Vorgänger*Innen und nun gehöre ich dazu“, so die 17-jährige Antonia Fischer, die mit neun weiteren Bewerber*Innen eine bedeutende finanzielle und schulische Förderung mit Sondermaßnahmen durch die Stiftung Würth erwarten darf. Helmut Jahn, Vorstand der Stiftung Würth und selbst Mitglied der Jury, war überrascht über den neuen Höchststand an Bewerbungen und vor allem über deren Qualität von der Primarstufe bis zu den Abiturient*Innen. Die feierliche Übergabefeier in der Aula mit rund 380 Teilnehmer*Innen wurde zu einem faszinierenden Fest der Schulgemeinde.

Die Moderatorinnen Lilly Heger und Anouk Roth, zudem Jurymitglieder, hatten sich immer wieder kreative Effekte einfallen lassen, um das Programm mit besonderen Höhepunkten kurzweilig und motivierend zu gestalten. Akteure waren durchweg Stipendiat*Innen, die durch Einblicke in ihre Talente Spannung, Begeisterung und vor allem Motivationen erzeugten.

Der begnadete Schauspieler Leo Neuweiler hatte gleich zu Beginn die Aufgabe, die anderen neun Stipendiat*Innen und die die anwesenden Eltern, Lernpartner*innen und Lernbegleiter*Innen einzustimmen. In einem späteren Beitrag wurde er zu einem „kleinen schwäbischen Einstein“, dessen Formel zur Berechnung der Lehrerarbeitszeit die Kultusministerin erfreuen würde.

Die Stipendiat*Innen aus dem Bereich Musik begeisterten am Klavier, so der achtjährige Jonas Diehm und der 13-jährige Marcel Braun. Beide spielten ohne Noten und wir können nur auf deren Abschneiden bei „jugend musiziert“ gespannt sein. Beáta Lakatos, international erfahren im europäischen Jugendorchester und im baden-württembergischen Jugendorchester erhielt ebenso frenetischen Beifall wie Lana Lingner als Solosängerin und die Schulband unter der Leitung von Achim-Schweitzer-Seidel.

Bei der Verleihung der Kunststipendien an Antonia Fischer und Sina Klugesherz wurden diese gefordert, in dem sie sich gegenseitig mit der Kunst der anderen auseinandersetzten und diese interpretierten.

Mit Kurzvideos präsentierten sich die Spitzensportler Pablo Riveros Teruel, Fußball, Quentin Grieser, Fahrrad und Downhill, sowie Lena Stemper, Mitglied der deutschen Nationalmannschaft und amtierende deutsche Jugendmeisterin. Allen dreien wird eine große Sportkarriere vorausgesagt.

Für Gesamtleiterin Angelika Schmidt war es oberste Priorität, sich von den Begabungen beeindrucken und begeistern zu lassen. In ihrer Anerkennung fand sie die richtigen Worte auch für diejenigen, deren Bewerbung in diesem Jahr nicht erfolgreich waren.

Der an der Freien Schule Anne-Sophie zuständige Beauftragte für das Begabtenstipendium, Wolfgang Schiele, betonte die Selbstverständlichkeit, mit der sich die Stipendiat*Innen in den Schulalltag einbringen und ihr Können weitergeben, sowie davon zu berichten.

Die Stipendiaten der Freien Schule Anne-Sophie 2022:

Kunst: Antonia Fischer, Sina Klugesherz; Sport: Pablo Riveros Teruel, Quentin Grieser, Lena Stemper; Theater: Leo Neuweiler; Musik: Jonas Diehm, Beáta Lakatos, Marcel Braun, Lana Lingner.

Fotos: Benjamin Grell

Bildunterschrift:

Pressemitteilung FSAS




Geflüchtete werden Lokführer:innen bei der S-Bahn Stuttgart

Land, Deutsche Bahn und die Bundesagentur für Arbeit machen Geflüchtete fit für die Zukunft. Die Bahn bildet bei DB Regio in Stuttgart seit 1. Februar 2021 Geflüchtete zu Lokführer:innen aus. In der Umschulung (IHKBerufsabschluss) zum/r Eisenbahner:in im Betriebsdienst bereitet die Bahn die Auszubildenden auf einen Einsatz bei der SBahn Stuttgart ab Anfang des kommenden Jahres vor.

Das zweijährige Pilotprojekt ist Teil des von Verkehrsminister Winfried Hermann initiierten Modellprojekts „Qualifizierung Geflüchteter zu Triebfahrzeugführern“, das im Januar 2019 gemeinsam mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Eisenbahnverkehrsunternehmen gestartet wurde.

Pressemitteilung Verkehrsministerium BW




„Man kann da auch einen Prozeß über drei Instanzen machen“

Kein Ende in Sicht bei der Berichterstattung um das Altenheim „Alte Harmonie“ in Kocherstetten. GSCHWÄTZ berichtete unter anderem bereits über den Fund von Überwachungskameras in den Räumen der Mitarbeiter:innen und von teils relevanten Sicherheitsmängeln und von rechtlichen Schritten der Heimleitung gegen Internetkommentare.

Und über einen solchen Internetkommentar ging es in einem Prozess vor dem Landgericht in Heilbronn am 22. November 2022: Die Betreibergesellschaft der Alten Harmonie ging gegen den Verfasser einer Bewertung bei google vor, der seine Unzufriedenheit über die Leistung der Einrichtung in kurzen und deutlichen Worten geäußert hatte. Die Betreibergesellschaft verlangte Löschung des Kommentars und stellte eine Schadensersatzforderung in den Raum.

Der Beklagte, Gerd Z., ist der Schwiegersohn einer Frau, die kurz vor der Corona-Isolation in das Pflegeheim aufgenommen wurde. Er wirft dem Heim schlechte Kommunikation sowie Mängel bei der Pflege der alten Frau vor. Inzwischen wird die alte Frau in einem anderen Heim gepflegt.

Die Frage nach der Meinungsfreiheit

Richter Dr.Wolber weist zu Beginn des Prozesses darauf hin, dass in diesem Verfahren zu prüfen sei, ob die Internetbewertung eine -möglicherweise falsche- Tatsachenbehauptung sei oder ob sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Von Beginn der Verhandlung herrscht ein scharfer Ton im Saal, nicht nur zwischen den Parteien. Gleich zu Beginn mußte Dr. Wolber beide Seiten daran erinnern, dass er diese Verhandlung führt und selber entscheidet, mit wem er redet und wem er das Wort erteilt. Überhaupt wirkt der Richter auf den Zuschauer angriffslustig. Er sitzt nicht zurückgelehnt und zuhörend, sondern vorgebeugt und insistierend. Er insistiert beispielsweise auf die Vorgänge rund um die Kündigung des Heimvertrags durch den Betreiber:  „Warum haben Sie die Kündigung überhaupt akzeptiert? Sie hätten ja dagegen vorgehen können.“ Die Antwort von Z. „das Verhältnis war zerrüttet, es war kein Gespräch mit dem Heim möglich“, will er nicht hinnehmen. Dass eine Familie die alte pflegebedürftige Mutter und Schwiegermutter in ihren letzten Jahren nicht in der Obhut von Personen lassen möchte, gegen die man gleichzeitig juristisch vorgeht, mag der Richter nicht verstehen.

Emotionsreicher Vortrag

Z. ist voll von Emotionen und berichtet, dass die Schwiegermutter kurz vor der Corona-Isolation ins Heim aufgenommen wurde und dass während der Corona-Isolation kein Besuch möglich gewesen sei. „Kommunikation per Telefon war fast unmöglich, da die Schwiegermutter schwer hört.“ Von Seiten des Heimes habe die Familie nur wenig Unterstützung erfahren, sagt er aus. Das bezeichnet er als „unprofessionell“ und berichtet, dass das im neuen Heim ganz anders gehandhabt wurde. Und, das ist ein schwerer Vorwurf: Das Heim habe eine beginnende Demenz nicht richtig diagnostiziert, sondern die alte Frau als „schwierig“  bezeichnet. Genau diese „Schwierigkeiten“, so Z., seien aber Hinweise auf eine Demenz. Er ist der Meinung, dass ein Pflegeheim diese Symptome erkennen müsse.

„ich kenne ihn gar nicht“

Ständiges Kopfschütteln und Grinsen begleiten Z.s Vortrag von der Klägerbank. „Wenn man als Telefon isch, dann hat man alles besprochen“, erwidert die Geschäftsführerin des Heims, Frau Hess-Feldbach. Und: „Ich habe mit ihm nie telefoniert, ich kenne ihn gar nicht.“ Sie muss aber zugeben, dass sie mit Z. Mailkontakt hatte.

Ein Sturz oder kein Sturz?

Streitig ist ein angeblicher Sturz der alten Dame: Sie sei nachts aus dem Bett gestürzt und der Nachtdienst habe ihr gesagt, sie solle sich anstrengen und selber ins Bett kommen. „Ich wüßte nicht, dass sie gestürzt ist“, sagt Hess-Feldbach. Auf jeden Fall ist kein solcher Vorfall dokumentiert, es gibt kein Sturzprotokoll, keinen Arztbericht.

Von der Seite der Kläger kommen während Z.s Vortrag immer wieder Zwischenrufe wie „Quatsch“.

Beklagter will warnen

Richter Dr. Wolber will von Z. wissen, was er mit seiner Bewertung erreichen wollte: „Es geht nicht um die Einzelfälle, sondern um das Geschäftsgebaren der Klägerin, vor der zu warnen ist“, sagt er und betont nochmals: „Es hat keine Gespräche gegeben, wir haben keine gemeinsamen Lösungen gefunden.“

Bewertung hat keinen Bezug zu den Vorfällen

Diese Vorträge der Parteien beleuchten nur die Hintergründe, die zu der Bewertung geführt haben. Für die juristische Abwägung, ob die Bewertung stehen bleiben kann oder nicht, sind sie nicht unbedingt relevant. Dr. Wolber wirft daher ein: „Die Bewertung hat keinen Bezug zu konkreten Fällen, so ein Bewertungsportal kann auch als Pranger verwendet werden“, worauf Z. antwortet: „Ich darf doch reinschreiben, was ich empfinde.“

Genau das ist der Knackpunkt in diesem Verfahren, meint Dr. Wolber: „Überschreitet das die Grenzen der freien Meinungsäußerung? Man muss das abwägen mit den Rechten der Kläger, dem das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.“ Er redet den Parteien ins Gewissen: „Man kann da auch einen Prozeß über drei Instanzen machen. Ich weiß nicht, ob es eine Rechtsschutzversicherung gibt für solche Fälle“ und schlägt einen Vergleich vor: Z. möge die Bewertung löschen und keinen entsprechenden Beitrag mehr posten. Beide Parteien sollen ihre Kosten selber tragen.

Nach kurzer Beratungspause erklären sich die Parteien mit diesem Vorschlag einverstanden. Die Beklagten bestehen auf die Ergänzung, dass damit sämtliche Ansprüche aus diesem Streitgegenstand, also auch eventuelle Schadensersatzansprüche, erledigt sind. Die Verfahrenskosten dürften sich für jede Partei auf einen vierstelligen Betrag belaufen.

Regeln für Internetbewertungen

Aus den Aussagen des Richters läßt sich folgern, dass man bei Internetbewertungen eine gewisse Vorsicht an den Tag legen sollte: Man sollte stets einen Bezug zu einem konkreten Vorfall erwähnen und davon ausgehend eine Bewertung abgeben:  „Ein ganz miserables Lokal“ wäre als Bewertung also wohl justiziabel, „wir wollten am xx.xx. dort essen, mussten lange auf die Bestellung, noch länger auf das Essen warten – und dann war es kalt und versalzen. Wir haben es zurückgehen lassen“, wäre, wenn man Dr. Wolber interpretiert, wohl zulässig.

Der Schwiegermutter von Z. geht es „inzwischen gut, bis auf die Demenz.“

Text: Matthias Lauterer

 

 




Mehr Geflüchtete im Hohenlohekreis als 2015

Über eine Million der rund 40 Millionen Ukrainer:innen haben vor dem Krieg in Ihrer Heimat in Deutschland Zuflucht gesucht. Davon befinden sich rund 1.100 Personen im Hohenlohekreis. In der Kreistagssitzung vom 21. November 2022 informiert die Verwaltung über die Kosten der Unterbringung, die Höhe der Zuwendungen von Bund und Land. ausserdem muss der Kreistag den Teil der Mehrkosten, die nicht oder erst im nächsten Haushaltsjahr erstattet werden, noch für das aktuelle Haushaltsjahr genehmigen.

„Mittlerweile sind in diesem Jahr mehr Geflüchtete im Kreis untergekommen als im Jahr 2015“, stellt die Kreisverwaltung fest. Dass diese hohe Zahl von Geflüchteten, die im November 2021 nicht vorhersehbar war, den Kreis vor immense Herausforderungen stellt, ist nachvollziehbar. Anfang des Jahres 2022, als die ersten Ukrainer:innen ankamen, war noch nicht klar, inwieweit sich Bund und Land an der Unterbringung und Versorgung der Menschen, einer Pflichtaufgabe des Landkreises, beteiligen werden. Inzwischen ist klar, dass Bund und Land zumindest die finanzielle Belastung der Landkreise fast vollständig übernehmen werden – wenn auch mit Verzögerung. Aus diesem Grund muss der Kreistag die Kosten, die im Jahr 2022 entstanden sind, aber erst 2023 erstattet werden, noch in den Haushalt für 2022 aufnehmen.

Ehrenamtliche Hilfe war und ist wichtig

Einen weiteren Teil der Belastungen übernahmen freiwillige und ehrenamtliche Helfer, wie die Verwaltung anerkennt: „Die seit Kriegsbeginn in der Ukraine sprunghaft angestiegene Anzahl an Geflüchteten konnte aufgrund der enormen Solidarität in der Bevölkerung geschultert werden. So erfolgte die Unterbringung eines großen Teils der geflüchteten Menschen aus der Ukraine zunächst vor allem in Privatunterkünften.“ Aber auch einfache Hilfen wie zum Beispiel Unterstützung bei Behördengängen oder die Ausstattung mit Kleidung wurden zu einem guten Teil ehrenamtlich angeboten.

Bund und Land erstatten Kosten erst im nächsten Haushaltsjahr

Die Gesetzeslage, welcher Flüchtling aus welchem Grund welche Leistung erhält, ist nicht leicht zu durchschauen. Außerdem haben sich im Laufe des Jahres die Grundlagen geändert. Die Verwaltung erläutert: „Im Leistungsbereich haben auch Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 31.05.2022 Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten. Die bis zum 31.05.2022 entstandenen Kosten für diesen Personenkreis werden gemäß den Abrechnungsmodalitäten aus der mit dem Land im März 2022 ergänzten Verwaltungsvereinbarung im Haushaltsjahr 2023 erstattet.“
Ab dem 1. Juni 2022 gilt eine  neue Regelung, informiert die Kreisverwaltung: „Mit dem vom Bund beschlossenen Rechtskreiswechsel hat sich für geflüchtete Menschen aus der Ukraine die Anspruchsgrundlage auf Leistungsgewährung grundlegend geändert. Sobald die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten die Anspruchsberechtigten seit 01.06.2022 Hilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (v.a. SGB II, SGB IX und SGB XII). Für den Hohenlohekreis bedeutet dieser Systemwechsel eine finanzielle Mehrbelastung, die aus heutiger Sicht größtenteils seitens des Landes ausgeglichen wird.“
Wieder anders sieht es für Alte oder Erwerbsgeminderte aus: „Mittels den geltenden Regelungen rechnet der Hohenlohekreis mit einer vollständigen Bundeserstattung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie einer erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und für Heizung (SGB II-Leistungen).“

Noch immer sind offenbar die Regelungen der Kostenübernahme durch Bund und Land nicht abschließend geregelt, es besteht noch immer eine gewisse Unsicherheit.

Millionensummen im Spiel

Die Verwaltung rechnet bis Ende 2022 insgesamt mit Transferaufwendungen in Höhe von 3,4 Mio. Euro, die an außerhalb von Landkreiseinrichtungen wohnende Geflüchtete gewährt werden. „Nach Abzug etwaiger Kostenerstattungen (ca. 1,1 Mio. Euro) werden im Haushaltsjahr 2023 rund 1,9 Mio. Euro entsprechend der Vereinbarung seitens des Landes erstattet, welche in der Haushaltsplanung 2023 entsprechend eingeplant sind. Schlussendlich beträgt der Eigenanteil des Hohenlohekreises jahresübergreifend hierfür ca. 466.000 Euro.“

Die Transferaufwendungen für Hilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. nach dem SGB II erhalten, „erhöhen sich dadurch über alle Hilfearten hinweg voraussichtlich um 2,0 Mio. Euro auf nunmehr 16,9 Mio. Euro. Mittels den geltenden Regelungen rechnet der Hohenlohekreis mit einer vollständigen Bundeserstattung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie einer erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und für Heizung (SGB II-Leistungen). Nach Abzug etwaiger Erstattungen durch Bund und Land verbleibt bzgl. der Ukraine voraussichtlich eine Nettomehrbelastung von 786.000 Euro. Diese werden durch die mit dem Land vereinbarten Erstattungen im Rahmen des Rechtskreiswechsels aus heutiger Sicht zu 70 % ausgeglichen. Somit beträgt der finanzielle Eigenanteil des Landkreises rund 236.000 Euro.“

Zwischensumme: 700.000 Euro Mehrbelastung für direkte Leistungen an die Menschen

Rund 700.000 Euro, die bei den Haushaltsberatungen Ende 2021 nicht vorhersehbar waren, muss der Landkreis also tragen.

Weitere 900.000 Euro Investitionen für die Unterbringung

Der Landkreis hat bereits in Unterbringungskapazitäten investiert und tut dies weiter: „Der Landkreis selbst baut, aufgrund der gestiegenen Zuweisungszahlen, weiterhin neue Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten auf. Hierfür entsteht bei den Sachkosten ein Mehrbedarf um ca. 800.000 Euro auf nunmehr ca. 3,5 Mio. Euro. Nach Abzug sonstiger Ersätze werden diese im Rahmen der nachgelagerten Spitzabrechnung seitens des Landes vollumfänglich erstattet. Darüber
hinaus waren zur Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten Investitionen notwendig. Aus heutiger Sicht werden bis Jahresende 2022 zusätzliche Investitionsmittel von ca. 900.000 Euro benötigt. Diese können jahresübergreifend, entsprechend der Nutzungsdauer, im Rahmen der nachgelagerten Spitzabrechnung [das ist eine Abrechnung nach nachgewiesenem Aufwand, Red.] geltend gemacht werden.“

Kreistag muss beschliessen

Der Kreistag muss am 21. November 2022 die „überplanmäßigen Aufwendungen i. H. v. netto rund 770.000 Euro im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und der aktuellen Lage bei der Flüchtlingsaufnahme“ und die „korrespondierenden überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt i. H. v. 900.000 Euro“ genehmigen.

Text: Matthias Lauterer
Zitate aus der Sitzungsvorlage zur Kreistagssitzung am 21. November 2022




Adolf Würth GmbH & Co. KG zahlt rund 8 Millionen Euro an Mitarbeitende im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie

Künzelsau. Um die Mitarbeitenden in den stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu unterstützen, erhalten alle Mitarbeitenden der Adolf Würth GmbH & Co. KG deutschlandweit im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie eine Netto-Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro.

Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold Würth, Vorsitzender des Stiftungsaufsichtsrats der Würth-Gruppe, hatte auf der Jubilarfeier der Adolf Würth GmbH & Co. KG am vergangenen Samstag bereits angekündigt, dass das Unternehmen seine Mitarbeitenden in diesen herausfordernden Zeiten nicht im Stich lässt.

Die Ausschüttung erfolgt mit dem Novembergehalt. In Summe stellt das Unternehmen für die über 7.500 Mitarbeitenden rund 8 Millionen Euro bereit. Auszubildende erhalten die vollen 1.000 Euro, Teilzeitkräfte bekommen die Sonderzahlung anteilig – jedoch mindestens 250 Euro.

„Wir alle spüren, dass die Inflation und die damit gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten nicht mehr so einfach zu kompensieren sind und für die Menschen zu einer großen Ungewissheit und Belastung werden. Deswegen ist es uns ein großes Anliegen, ist es unsere Verpflichtung, unsere Mitarbeitenden hier zu unterstützen“, erklärt Norbert Heckmann, Sprecher der Geschäftsleitung der Adolf Würth GmbH & Co. KG. „Gleichzeitig ist es ein großes Dankeschön an unsere Mitarbeitenden für ein erfolgreiches Geschäftsjahr in einem Umfeld zahlreicher Krisenherde.“

Die Inflationsausgleichsprämie ist seitens der Bundesregierung eine Möglichkeit für Unternehmen auf freiwilliger Basis an die Mitarbeitenden Sonderzahlungen zu leisten, die steuer- und sozialabgabefrei sind.

Pressemitteilung Würth

Der SWR hat bereits am 14. November 2022 gemeldet, dass auch die BERNER Group eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro pro Mitarbeiter zahlen wird. Red.



Der Würth-Bike-Park in Gaisbach ist fertig – Rundkurs mit Steilkurven und Wellen

Bahn frei– der Würth-Bike-Park hat in den letzten Wochen seinen letzten Feinschliff erhalten und wird offiziell eröffnet am Freitag, 11. November 2022. Der SSV Gaisbach 1973 e.V. lädt alle Sportbegeisterten und Interessierten um 15 Uhr zur Einweihung auf das Sportgelände Ballenwasen, Ballenwasen 4, Künzelsau ein.

Mit der Eröffnung der Anlage wird sie auch für die Öffentlichkeit freigegeben und steht im Rahmen der Nutzungsordnung allen Interessierten zur Verfügung.

Der Würth-Bike-Park ist der neue Pumptrack auf dem Sportgelände Ballenwasen. Im September wurde die Baumaßnahme des SSV Gaisbach 1973 e.V., gesponsert von der Adolf Würth GmbH & Co. KG und unterstützt von der Stadtverwaltung Künzelsau, fertiggestellt. Die parkähnliche Anlage hat eine Gesamtfläche von 4.500 Quadratmeter mit einer asphaltierten Fläche von zirka 920 Quadratmeter. Die restliche Fläche ist als Wildwiese mit Aufenthaltsmöglichkeiten insbesondere für Kinder und Familien vorgesehen. Innerhalb von nicht einmal 14 Tagen hat die Firma pumptrack.de den Rundkurs für Rollsportgeräte aller Art in Handarbeit modelliert und asphaltiert.

Was ist ein Pumptrack?

Pumptracks sind Spiel- und Sportanlagen auf denen motorische Fertigkeiten auf Rollsportgeräten ausgebildet werden. Es handelt sich dabei um einen geschlossenen Rundkurs mit Wellen, Steilkurven und Sprüngen. Die Geschwindigkeit wird beim Fahren auf einem Pumptrack ausschließlich durch Gewichtsverlagerung und gezielte Zieh- und Drückbewegungen aufgebaut. Mit ein wenig Übung kann der Kurs ganz ohne Pedalumdrehung durchfahren werden. Die Fahrtechnik, die aus einem gezielten Be- und Entlasten besteht, wird „Pumping“ genannt und funktioniert auch mit vielen anderen Sportgeräten. So kann ein Pumptrack auch mit Skateboard, Longboard, Inlineskates oder Scooter befahren werden. Gerade Kleinkinder entwickeln koordinative Fähigkeiten bestens mit dem Laufrad beim Rollen auf dem Rundkurs.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau