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Klima-Zentrum lockt über 340 Hohenloher vor die Bildschirme

Das Interesse an Photovoltaikanlagen ist riesig. Dass dies auch im Hohenlohekreis zutrifft, zeigte sich beim Webinar „PV lohnt sich – eigener Sonnenstrom direkt vom Dach“, welches das Klima-Zentrum Hohenlohekreis gemeinsam mit dem Landratsamt Heilbronn anbot. Mehr als 340 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich bei der Veranstaltung über die vielfältigen Möglichkeiten.

Hohenloher:innen wollen weiter Spitzenreiter bleiben

Eigene Energie direkt vom Dach interessiert die Hohenloherinnen und Hohenloher. Das Klima-Zentrum des Hohenlohekreises informiert über Webinare oder persönlich auf Veranstaltungen rund um das Thema Photovoltaik. Foto: AWH

Mit dem großen Interesse untermauerten die Hohenloherinnen und Hohenloher ihren Anspruch, den Ausbau von Photovoltaik auch weiterhin als Spitzenreiter voranzubringen. Denn die Region Heilbronn-Franken liegt in Sachen neu errichtete Solarparks im Landesvergleich aktuell auf Platz eins. Und obwohl erst 14% der Dachflächen im Hohenlohekreis mit PV-Anlagen bestückt sind, liegt die Region auch bei Dach- und Freiflächenanlagen zusammen auf dem ersten Platz. „Ein tolles Ergebnis, und trotzdem ist da noch ganz viel Luft nach oben“, ist sich Joachim Schröder, Leiter des Klima-Zentrums Hohenlohekreis, sicher. Derzeit sind im Landkreis pro Person im Durchschnitt erst 30,5 Watt an installierter Dachanlagenleistung zu verzeichnen – das entspricht etwa dem Verbrauch einer Glühbirne.

Das große Interesse an Photovoltaikanlagen macht sich auch auf Landesebene bemerkbar: Im laufenden Jahr werden in Baden-Württemberg voraussichtlich mehr Solarstromanlagen errichtet, als noch 2021. Damals wuchs der Bestand um rund 620 Megawatt. Bereits im ersten Halbjahr 2022 lag der Photovoltaikausbau im Ländle bei rund 382 Megawatt installierter Leistung.

Aktiv zum Klimaschutz beitragen

„Insbesondere die drastisch gestiegenen Strompreise fördern ein Umdenken hin zu erneuerbaren Energien und tragen auch aktiv zum Klimaschutz bei“, stellt Joachim Schröder fest. Entsprechend umfangreich waren die Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Webinars. Insbesondere stießen Planung und neue Möglichkeiten der Eigenstromnutzung mittels Speichertechnologien auf großes Interesse.

Weiteres Informationsangebot geplant

Das Klima-Zentrum als ein Akteur im PV-Netzwerk Heilbronn-Franken plant in den kommenden Monaten weitere Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger. Bei individuellen Anfragen rund um PV-Anlagen unterstützen die Experten des Klima-Zentrums auch gerne telefonisch im Rahmen der Energie-und Klimaschutzsprechstunden montags von 15 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung Abfallwirtschaft Hohenlohekreis




Der kleine Drogenprozess und die grosse Politik

Der Drogenprozess um die beiden Angeklagten aus Künzelsau ist am 30. November 2022 am Landgericht in Heilbronn mit den Urteilen zu Ende gegangen (wir berichteten). Ein Angeklagter wurde zu drei, der andere zu sechs Jahren Haft verurteilt. Für beide Angeklagte wurde der Maßregelvollzug angeordnet, das heißt, sie haben die Möglichkeit und die Pflicht, sich während der Haftzeit in eine Therapie zu begeben.

Politische Argumentation

Mit fünf Verhandlungstagen und – auch bedingt durch die Geständnisse der Angeklagten – nur wenigen Zeugen war es keiner der wirklich großen Prozesse für das Landgericht Heilbronn. So verwundert es doch, dass und wie politisch gegen Ende des Prozesses argumentiert wurde.

Geplante Freigabe des Marihuanabesitzes

In ihrem fast schon flammenden Plädoyer nahm Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin des Angeklagten G., deutlichen Bezug auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und die geplante Gesetzesänderung zum Marihuanabesitz. Sie stellt die Mengen, mit denen ihr Mandant Handel trieb, in Relation zu den Mengen, die man zukünftig laut dem Gesetzentwurf besitzen darf: Von 30 Gramm ist dort die Rede. Sogar von mehr, wenn man bedenkt, dass jeder erwachsenen Person der Anbau von drei weiblichen Cannabispflanzen erlaubt werden soll – die Erntemenge kann dann durchaus bei 120 Gramm liegen. Bei den meisten der Straftaten, derentwegen ihr Mandant verurteilt wurde, lagen die Mengen deutlich darunter. Selbst wenn jemand die straflosen Mengen überschreitet, sieht der Gesetzesentwurf einen weiten Bereich vor, wo nicht das Strafrecht greifen soll, sondern das Ordnungswidrigkeitenrecht:

(5) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis mehr als 30 Gramm, aber höchstens 180 Gramm Cannabis besitzt. Ordnungswidrig handelt ebenfalls, wer ohne Erlaubnis im Bereich des befriedeten Besitztums eine Jahresernte von mehr als drei Cannabispflanzen aufbewahrt oder mehr als drei weibliche Cannabispflanzen anbaut, aber eine Jahresernte von höchstens 18 Cannabispflanzen aufbewahrt oder höchstens 18 weibliche Cannabispflanzen anbaut. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden.“ 

[Gesetzentwurf zum §29b BtmG]

„Das empört mich kolossal“, dass sich im Antrag des Staatsanwalts die gesellschaftliche Entwicklung nicht wiederfindet, meint Anke Stiefel-Bechdolf. Sie ergänzt: „Cannabis ist in der Gesellschaft angekommen“ und wendet sich an das Gericht: „Sie sprechen Recht im Namen des Volkes, und unsere Volksvertreter sind schon wo ganz anders angekommen.“

Leicht zu erwidern

Diese Argumente kann das Gericht leicht entkräften: Erstens sei das Gesetz nicht in Kraft und man müsse sich an die derzeit geltende Gesetzeslage halten. Und zweitens, so stellt Richter Haberzettl fest, sei G. ja gar nicht wegen Besitz, sondern wegen Handeltreiben angeklagt. Und Handeltreiben sei auch zukünftig eine Straftat.

„Angeschobene Geschäfte“

Aber Stiefel-Bechdolf nennt ein weiteres fast politisches Argument für ihren Mandanten. Ihr Mandant wurde über einen längeren Zeitraum von mindestens fünf verdeckten Ermittler:innen beobachtet, die auch aktiv mit ihm Geschäfte machten. Sie spricht von „angeschobenen Geschäften“ und „angeschobenen Mengen“, also möglicherweise von etwas, das eine Anstiftung sein könnte, wären nicht Beamt:innen die Geschäftspartner gewesen. Sie stellt die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens in Frage, wenn sie fragt: „Wann ist denn genug? Wann schreite ich ein? Wie lange schaue ich zu?“ Gerade das schwerste Delikt, das ihrem Mandanten vorgeworfen wird, das verabredete, aber nicht zustande gekommene Geschäft über 20 Kg Marihuana, sei nur durch das Nichteingreifen der Behörden überhaupt ermöglicht worden, will sie damit in den Raum stellen. „Und die Staatsanwaltschaft schaut zu.“

In der mündlichen Urteilsbegründung wird dieses Argument nicht wirklich aufgenommen – einzig die Tatsache, dass das Marihuana, das an die verdeckten Ermittler:innen verkauft wurde, nicht in Verkehr kam, wurde in der Strafzumessung berücksichtigt.

„Organisationshaft“

Aber auch Richter Haberzettl sah sich gezwungen, einige Worte über „die Politik“ zu verlieren. Hintergrund ist, dass nicht genügend Therapieplätze für den Massregelvollzug zur Verfügung stehen. Wenn der Maßregelvollzug angeordnet ist, haben die Verurteilten ein Recht auf diese Therapie. Kann keine Therapie angeboten werden, müssen die Menschen freigelassen werden. Bereits Anfang 2022 berichtet die Staatsanwaltschaft Heilbronn, dass auf diese Weise bereits mehrere Straftäter ohne Therapie entlassen wurden – was wahrscheinlich weder diesen Personen noch der Gesellschaft nutzt.

Aufgrund der langen Untersuchungshaft, die auf die Haftstrafe angerechnet wird, entsteht insbesondere bei G. das Problem, dass er die Therapie sofort antreten könnte – wenn man denn einen Therapieplatz für ihn findet. Bei R. könnte die Therapie ab dem 2. Februar 2022 beginnen. Auch er könnte daher bald in Freiheit sein, wenn es keinen Therapieplatz gibt.

„Der Staat muss das tun, tut es aber nicht“

Haberzettl bemüht das Grundgesetz, wenn er sagt, dass die Behörden die vom Gericht angeordneten Maßnahmen auszuführen haben. „Der Staat muss das tun, tut es aber nicht“, muss er die Realitäten anerkennen und kritisiert damit die verantwortlichen Landesbehörden. „Wenn das so ist, dann erschreckt mich das“, sagt Haberzettl und spricht davon, dass G. jetzt in „Organisationshaft“ gehe. Diesen Begriff gebe es im Gesetz nicht, das sei ein frei erfundener Begriff. Er wirkt ehrlich betroffen von der Situation, dass Rechtsprechung möglicherweise durch die verantwortlichen staatlichen Institutionen nicht umgesetzt werden kann.

Aus diesem Grund ist es nicht auszuschließen, dass die beiden Verurteilten in Kürze und ohne Therapie die Haftanstalt verlassen können.

Text: Matthias Lauterer

Verteidigerinnen Kristina Brandt (links) und Anke Stiefel-Bechdolf. Foto: GSCHWÄTZ




Geflüchtete werden Lokführer:innen bei der S-Bahn Stuttgart

Land, Deutsche Bahn und die Bundesagentur für Arbeit machen Geflüchtete fit für die Zukunft. Die Bahn bildet bei DB Regio in Stuttgart seit 1. Februar 2021 Geflüchtete zu Lokführer:innen aus. In der Umschulung (IHKBerufsabschluss) zum/r Eisenbahner:in im Betriebsdienst bereitet die Bahn die Auszubildenden auf einen Einsatz bei der SBahn Stuttgart ab Anfang des kommenden Jahres vor.

Das zweijährige Pilotprojekt ist Teil des von Verkehrsminister Winfried Hermann initiierten Modellprojekts „Qualifizierung Geflüchteter zu Triebfahrzeugführern“, das im Januar 2019 gemeinsam mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Eisenbahnverkehrsunternehmen gestartet wurde.

Pressemitteilung Verkehrsministerium BW




Mehr Geflüchtete im Hohenlohekreis als 2015

Über eine Million der rund 40 Millionen Ukrainer:innen haben vor dem Krieg in Ihrer Heimat in Deutschland Zuflucht gesucht. Davon befinden sich rund 1.100 Personen im Hohenlohekreis. In der Kreistagssitzung vom 21. November 2022 informiert die Verwaltung über die Kosten der Unterbringung, die Höhe der Zuwendungen von Bund und Land. ausserdem muss der Kreistag den Teil der Mehrkosten, die nicht oder erst im nächsten Haushaltsjahr erstattet werden, noch für das aktuelle Haushaltsjahr genehmigen.

„Mittlerweile sind in diesem Jahr mehr Geflüchtete im Kreis untergekommen als im Jahr 2015“, stellt die Kreisverwaltung fest. Dass diese hohe Zahl von Geflüchteten, die im November 2021 nicht vorhersehbar war, den Kreis vor immense Herausforderungen stellt, ist nachvollziehbar. Anfang des Jahres 2022, als die ersten Ukrainer:innen ankamen, war noch nicht klar, inwieweit sich Bund und Land an der Unterbringung und Versorgung der Menschen, einer Pflichtaufgabe des Landkreises, beteiligen werden. Inzwischen ist klar, dass Bund und Land zumindest die finanzielle Belastung der Landkreise fast vollständig übernehmen werden – wenn auch mit Verzögerung. Aus diesem Grund muss der Kreistag die Kosten, die im Jahr 2022 entstanden sind, aber erst 2023 erstattet werden, noch in den Haushalt für 2022 aufnehmen.

Ehrenamtliche Hilfe war und ist wichtig

Einen weiteren Teil der Belastungen übernahmen freiwillige und ehrenamtliche Helfer, wie die Verwaltung anerkennt: „Die seit Kriegsbeginn in der Ukraine sprunghaft angestiegene Anzahl an Geflüchteten konnte aufgrund der enormen Solidarität in der Bevölkerung geschultert werden. So erfolgte die Unterbringung eines großen Teils der geflüchteten Menschen aus der Ukraine zunächst vor allem in Privatunterkünften.“ Aber auch einfache Hilfen wie zum Beispiel Unterstützung bei Behördengängen oder die Ausstattung mit Kleidung wurden zu einem guten Teil ehrenamtlich angeboten.

Bund und Land erstatten Kosten erst im nächsten Haushaltsjahr

Die Gesetzeslage, welcher Flüchtling aus welchem Grund welche Leistung erhält, ist nicht leicht zu durchschauen. Außerdem haben sich im Laufe des Jahres die Grundlagen geändert. Die Verwaltung erläutert: „Im Leistungsbereich haben auch Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 31.05.2022 Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten. Die bis zum 31.05.2022 entstandenen Kosten für diesen Personenkreis werden gemäß den Abrechnungsmodalitäten aus der mit dem Land im März 2022 ergänzten Verwaltungsvereinbarung im Haushaltsjahr 2023 erstattet.“
Ab dem 1. Juni 2022 gilt eine  neue Regelung, informiert die Kreisverwaltung: „Mit dem vom Bund beschlossenen Rechtskreiswechsel hat sich für geflüchtete Menschen aus der Ukraine die Anspruchsgrundlage auf Leistungsgewährung grundlegend geändert. Sobald die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten die Anspruchsberechtigten seit 01.06.2022 Hilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (v.a. SGB II, SGB IX und SGB XII). Für den Hohenlohekreis bedeutet dieser Systemwechsel eine finanzielle Mehrbelastung, die aus heutiger Sicht größtenteils seitens des Landes ausgeglichen wird.“
Wieder anders sieht es für Alte oder Erwerbsgeminderte aus: „Mittels den geltenden Regelungen rechnet der Hohenlohekreis mit einer vollständigen Bundeserstattung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie einer erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und für Heizung (SGB II-Leistungen).“

Noch immer sind offenbar die Regelungen der Kostenübernahme durch Bund und Land nicht abschließend geregelt, es besteht noch immer eine gewisse Unsicherheit.

Millionensummen im Spiel

Die Verwaltung rechnet bis Ende 2022 insgesamt mit Transferaufwendungen in Höhe von 3,4 Mio. Euro, die an außerhalb von Landkreiseinrichtungen wohnende Geflüchtete gewährt werden. „Nach Abzug etwaiger Kostenerstattungen (ca. 1,1 Mio. Euro) werden im Haushaltsjahr 2023 rund 1,9 Mio. Euro entsprechend der Vereinbarung seitens des Landes erstattet, welche in der Haushaltsplanung 2023 entsprechend eingeplant sind. Schlussendlich beträgt der Eigenanteil des Hohenlohekreises jahresübergreifend hierfür ca. 466.000 Euro.“

Die Transferaufwendungen für Hilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. nach dem SGB II erhalten, „erhöhen sich dadurch über alle Hilfearten hinweg voraussichtlich um 2,0 Mio. Euro auf nunmehr 16,9 Mio. Euro. Mittels den geltenden Regelungen rechnet der Hohenlohekreis mit einer vollständigen Bundeserstattung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie einer erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und für Heizung (SGB II-Leistungen). Nach Abzug etwaiger Erstattungen durch Bund und Land verbleibt bzgl. der Ukraine voraussichtlich eine Nettomehrbelastung von 786.000 Euro. Diese werden durch die mit dem Land vereinbarten Erstattungen im Rahmen des Rechtskreiswechsels aus heutiger Sicht zu 70 % ausgeglichen. Somit beträgt der finanzielle Eigenanteil des Landkreises rund 236.000 Euro.“

Zwischensumme: 700.000 Euro Mehrbelastung für direkte Leistungen an die Menschen

Rund 700.000 Euro, die bei den Haushaltsberatungen Ende 2021 nicht vorhersehbar waren, muss der Landkreis also tragen.

Weitere 900.000 Euro Investitionen für die Unterbringung

Der Landkreis hat bereits in Unterbringungskapazitäten investiert und tut dies weiter: „Der Landkreis selbst baut, aufgrund der gestiegenen Zuweisungszahlen, weiterhin neue Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten auf. Hierfür entsteht bei den Sachkosten ein Mehrbedarf um ca. 800.000 Euro auf nunmehr ca. 3,5 Mio. Euro. Nach Abzug sonstiger Ersätze werden diese im Rahmen der nachgelagerten Spitzabrechnung seitens des Landes vollumfänglich erstattet. Darüber
hinaus waren zur Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten Investitionen notwendig. Aus heutiger Sicht werden bis Jahresende 2022 zusätzliche Investitionsmittel von ca. 900.000 Euro benötigt. Diese können jahresübergreifend, entsprechend der Nutzungsdauer, im Rahmen der nachgelagerten Spitzabrechnung [das ist eine Abrechnung nach nachgewiesenem Aufwand, Red.] geltend gemacht werden.“

Kreistag muss beschliessen

Der Kreistag muss am 21. November 2022 die „überplanmäßigen Aufwendungen i. H. v. netto rund 770.000 Euro im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und der aktuellen Lage bei der Flüchtlingsaufnahme“ und die „korrespondierenden überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt i. H. v. 900.000 Euro“ genehmigen.

Text: Matthias Lauterer
Zitate aus der Sitzungsvorlage zur Kreistagssitzung am 21. November 2022




Hans-Peter van Dorp feierte 70. Geburtstag

Bürgermeister Stefan Neumann gratulierte Hans-Peter van Dorp im Oktober an seinem Arbeitsplatz, der Hohenlohe-Apotheke, zum 70. Geburtstag. Rund 15 Jahre war Hans-Peter van Dorp als Stadtrat von Künzelsau aktiv. Von 1999 an war er Vorsitzender der Gemeinderatsfraktion „Die Freien“ und unter anderem ab 2009 stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hohenlohe. 2014 ist er aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Eine effektive und zielgerichtete Zusammenarbeit des Rates mit der Verwaltung war ihm stets wichtig.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




Jeder Tropfen zählt – künftig im ganzen Hohenlohekreis

Als erster Landkreis in Baden-Württemberg sammelt der Hohenlohekreis künftig Altspeiseöle und -fette in privaten Haushalten. Der Kreistag hat bei seiner heutigen Sitzung in Waldenburg hierfür die nötigen Beschlüsse gefasst. So soll es künftig allen Bürgerinnen und Bürgern im Kreis ermöglicht werden, an dem neuen Sammelsystem teilzunehmen. „Wir wollen mit der kleinteiligen Sammlung von Altspeiseölen und -fetten dazu beitragen, dass diese wertvolle Ressource nicht einfach in den Küchenabflüssen verschwindet, sondern für die Bio-Kraftstoff-Produktion genutzt wird“, freut sich Landrat Dr. Matthias Neth. Vorausgegangen waren Pilotprojekte in der Großen Kreisstadt Öhringen und der Gemeinde Dörzbach im Jagsttal. Durch eine Kooperation mit der Firma „Jeder Tropfen zählt“ konnten so wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden.

„Jeder Tropfen zählt“ wird von der Bevölkerung bereits angenommen – Roswitha Heigold stellt Fett aus der Fritteuse zur Verfügung. Foto: GSCHWÄTZ

„Die positiven Rückmeldungen und die Ergebnisse in den Pilotgemeinden waren so enorm, dass für uns die kreisweite Sammlung der logische nächste Schritt ist“, erklärt der Geschäftsführer der Abfallwirtschaft Sebastian Damm. „Uns erreichen seit der Einführung immer wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern anderer Gemeinden aus dem Hohenlohekreis, die ebenfalls am Projekt teilnehmen wollen.“ Nun könne man diese Möglichkeit endlich bieten.

Synthetischer Kraftstoff aus Altfett

Das Konzept der Sammlung ist so einfach wie genial: Alle Haushalte der teilnehmenden Städte und Gemeinden erhalten eine luftdicht verschließbare Sammelflasche. Darin sammeln die Bürgerinnen und Bürger übrig gebliebene Bratfette sowie Ölreste aus Konserven. Volle Sammelflaschen können rund um die Uhr an zentral gelegenen Sammelautomaten abgegeben werden und man erhält im Austausch eine saubere, leere Flasche für die weitere Sammlung zurück. Aus dem abgegebenen Altfett und Speiseöl kann dann synthetischer Bio-Kraftstoff hergestellt werden.

Belastung des Kanalsystems

Nach wie vor können große Mengen Altfett und Speiseöl – beispielsweise aus Fritteusen – auch auf den Recyclinghöfen im Landkreis abgegeben werden. Kleine Mengen Fettreste, die beispielsweise beim Braten oder durch den Konsum von Konserven anfallen, können zwar ebenfalls dort abgegeben werden, in der gängigen Praxis verschwinden sie aber meist in den Küchenabflüssen. Dort kommt es deshalb nicht selten zu Verstopfungen und das Kanalsystem wird belastet. Auch eine Entsorgung über die Restmülltonne ist nicht ideal: Die wertvolle Ressource geht bei der Müllverbrennung verloren, anstatt als Bio-Kraftstoff wiederverwendet zu werden.

Ein bisschen Geduld müssen die Bürgerinnen und Bürger aber noch mitbringen, bevor im ganzen Kreis mit der Sammlung begonnen werden kann. „Zunächst müssen wir den Auftrag für die Sammlung im gesamten Kreis ausschreiben“, erklärt Sebastian Damm den weiteren Ablauf. „Und auch nach der Vergabe wird die Einführung nicht im ganzen Kreis zeitgleich ablaufen können.“ Insbesondere die Verteilung der Sammelflaschen an alle Haushalte müsse für jede Gemeinde gut geplant sein, um die Teilnahme für die Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten. „Über den zeitlichen Ablauf der Einführung wird die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis zu gegebener Zeit informieren.“

Pressemitteilung LRA Hohenlohekreis

GSCHWÄTZ hat mit dem Initiator des Pilotprojekts in Öhringen, Roland Weisser zum Start des Pilotprojekts in Öhringen gesprochen. Ein weiterer Bericht erschien während des Projekts.




Viel zu tun für den neuen Stadteingang

Ausnahmsweise mittwochs, am 9. November 2022, tagt der Künzelsauer Gemeinderat um 18:00 im großen Sitzungssaal des Rathauses. Wichtigstes Thema wird der neue Stadteingang sein.

Nachdem sich sowohl Kreistag als auch Gemeinderat über die Zusammenarbeit geeinigt haben, können jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden. Die Planungshoheit liegt bei der Stadt – also ist die Stadt jetzt am Zug und muss die Grundlagen zur Planung schaffen. Einerseits für das neue Kreishaus, andererseits für die Entwicklung des gesamten Quartiers, angefangen bei den Straßen – es soll beispielsweise eine neue Stadtachse von der Bergbahn zur Innenstadt entstehen – bis hin zur Festlegung von Rahmenbedingungen für Neubauten. Auch die Trasse der im Übrigen noch immer in den Sternen stehenden Kochertalbahn ist im Entwurf des Bebauungsplans enthalten.

Aktueller Stand des Bebauungsplanentwurfs „Neuer Stadteingang“. Foto: Sitzungsunterlagen.

Ein Vorentwurf für einen Bebauungsplan wurde bereits erstellt – die Verwaltung beantragt, dass der Gemeinderat die weiteren Schritte, die zur Erstellung eines gültigen Bebauungsplans notwendig sind, beauftragt. Diese Schritte umfassen beispielsweise die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Zeitplan für das Projekt

Die Koordination der unterschiedlichen und miteinander vernetzten Maßnahmen innerhalb des Projekts soll der Gemeinderat in die Hände der CPM GmbH, Gesellschaft für Projektmanagement aus 71063 Sindelfingen, legen. Deren Geschäftsführer Dirk Haecker wird den bisher erarbeiteten Terminplan ausführlich
erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Nach diesem Terminplan soll das in der Regie der Stadt Künzelsau zu bauende Parkhaus Ende Juli 2025 fertiggestellt sein, der Bau des Kreishauses kann frühestens nach Erteilung der Baugenehmigung, geplant für Februar 2024, beginnen. Mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren ist zu rechnen. Das Ende der verkehrlichen Erschließung plant Haecker bis Ende September 2027 ein. Die Maßnahmen zur Einbindung der Kochertalbahn werden im Zeitplan nicht genannt.

Altlasten

Und zudem befinden sich auf dem Gebiet Altlasten aus einem ehemaligen Industriestandort der Firma Stahl. Um die Baumaßnahmen wie geplant umsetzen zu können, müssen diese Altlasten beseitigt und fachgerecht entsorgt werden. Es handelt sich dabei um leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe und PCB.  „Die Planungen und Ausschreibungsvorbereitungen durch das Ingenieurbüro CDM Smith sowie die Abstimmungen mit und Genehmigungen durch das Landratsamt werden in den Jahren 2022/23 abgearbeitet, damit die Umsetzung der Bodensanierung im Zeitraum Januar bis Mai 2024 erfolgen kann (tatsächliche Bauzeit 8-12 Wochen). Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Stadtverwaltung von einem Bruttoinvestitionsvolumen von rund 2,0 Mio. € für die Bodensanierung aus“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Weitere Themen

Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen weiterhin die Verabschiedung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB – „Wohnen am Wartberg“ in Künzelsau, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für eine „Freiflächenphotovoltaikanlage Belsenberg“sowie Gebührenanpassungen.

Text: Matthias Lauterer

 

 




„Ich habe drei Tage den Dalai-Lama begleiten dürfen“

Viele prominente Freunde und Weggefährten waren am 7. November 2022 ins Carmen-Würth-Forum gekommen, um Harald Unkelbach zu ehren, der an diesem Abend das Bundesverdienstkreuz aus den Händen von Landrat Dr.Matthias Neth entgegennehmen durfte und aus seinem Amt als Vorsitzender der Würth-Stiftung verabschiedet wurde.

Landrat Dr. Matthias Neth überreicht das Bundesverdienstkreuz an Harald Unkelbach. Foto: Ufuk Arslan

Im Mittelpunkt des Abends stand nicht der Unternehmensmanager Unkelbach, sondern die vielen Facetten der Persönlichkeit Harald Unkelbach. Wenn Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold Würth von gemeinsamen Schachabenden erzählt und davon, dass Unkelbach meist gewinnt, aber sich über Niederlagen ärgert, dann ist das eine Facette von Harald Unkelbach, der so viele Facetten aufweist. So erinnert sich Laudator Prof. Dr. Bernd Engler, Präsident der Stiftung Weltethos, an die Studienzeit Unkelbachs und bescheinigt ihm „das Zeug zu einem veritablen Revoluzzer, damals in den späten 60ern“. Auch als Kleinkünstler oder in der Theaterszene sei Unkelbach bekannt gewesen. Letzendlich habe er sich aber doch für die Mathematik entschieden.

Formeln, Logik und Prozesse – aber Sinn für die Kunst

„Ein Mensch der Formeln, der Logik und der Prozesse“, sei Unkelbach, stellt Maria Würth fest. „Aber er hat trotzdem einen Sinn für die Kunst, dem bei einer Sinfonie das  Herz aufgeht“. Und Kunst, das ist für Unkelbach nicht nur die Musik, sondern vor allem die Literatur: „Literatur und Musik sind ein ungeheurer Schatz“, sagt er. 12.000 Bücher dürften es gewesen sein, die er gelesen hat.

Das Rampenlicht scheint ihm nicht so zu liegen

Unkelbach steht an diesem Abend im Rampenlicht. Ganz wohl scheint er sich damit nicht zu fühlen. Immer, wenn er von Erfolgen spricht, stellt er seinen Anteil zurück und dankt denen, die beigetragen haben: Einerseits natürlich Reinhold und Carmen Würth, die die Stiftung ins Leben gerufen haben und damit die Voraussetzungen für die Arbeit geschaffen haben, andererseits seinen Mitarbeitern, die ihn in seinen vielen Aufgaben unterstützt haben. Besonders deutlich wird das bei seinen Dankesworten zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes: „Auszeichnungen sind ein äußerliches Zeichen der Anerkennung“. Diese Auszeichnung will er verstanden wissen „als Auszeichnung für alle, die mich in all den Jahren unterstützt haben“.

Große Persönlichkeiten kennengelernt

Besonders dankbar ist Unkelbach für Begegnungen mit Persönlichkeiten: „Ich habe drei Tage den Dalai-Lama begleiten dürfen“, berichtet er, aber auch Christo und Jeanne-Claude oder den amerikanischen Komponisten Philipp Glass nennt er.

Viele alte Weggefährten sind gekommen

Gekommen waren sie alle, die Menschen aus vielen Arbeitsbereichen, mit denen er in über 30 Jahren bei Würth oder in anderen Funktionen, beispielsweise der IHK, zusammengearbeitet hat. Man kann sie gar nicht alle aufzählen, so viele waren es. Selbst Maria Würth mußte nach der Begrüßung direkt einen Schluck Wasser trinken. Unternehmer waren gekommen, beispielsweise Albert Berner und Dieter Schwarz, aber auch Politiker wie der Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten, der ehemalige Abgeordnete Eberhard Gienger oder die Landtagsabgeordneten Arnulf von Eyb und Anton Baron.

Arnulf von Eyb, Anton Baron, Christian von Stetten und Eberhard Gienger (v.l.) Foto: GSCHWÄTZ

Fotografiert werden möchte Dieter Schwarz nicht: „Wissen Sie, jeder weiß, dass ich da bin, aber keiner kennt mich“. Er scheint es zu mögen, nicht als einer der reichsten Menschen Deutschlands erkannt zu werden: „Ich kann mich in Heilbronn bewegen“, ist ihm wichtig.

Auch Künzelsaus Altbürgermeister Volker Lenz (r.) war gekommen. Foto: GSCHWÄTZ

Noch lange nach dem Ende des Festaktes trafen sich alte Bekannte zum Gespräch. Foto: GSCHWÄTZ

Text: Matthias Lauterer




AfD Hohenlohe / Schwäbisch Hall wählt neues Vorstandsmitglied

Der Kreisverband Hohenlohe/Schwäbisch Hall der Alternative für Deutschland hat während der Mitgliederversammlung am 27. Oktober Bernd Weber zum stellvertretenden Sprecher nachgewählt. Weber setzt sich in seiner neuen Funktion dafür ein, dass „die AfD in der Mitte der Gesellschaft verankert ist“. Dies hat Weber nach seiner Wahl deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem liegt es ihm sehr am Herzen, dass „die rechtsstaatliche und zum Grundgesetz stehende AfD nicht länger stigmatisiert und ausgegrenzt wird.“

Den Umgang der verantwortlichen politischen Kräfte mit den aktuellen Krisen kommentiert Weber folgendermaßen: „Hysterie und politische Horror- und Untergangsvisionen haben in einer den Menschen verpflichteten Politik nichts zu suchen. Faktenbasierte und tragfähige Entscheidungen in der Gesundheits-, Energie- und Sicherheitspolitik müssen dringend die links-grüne Zerstörungsorgie bezüglich der gewachsenen Gesellschafts-fundamente umkehren. Kommunal müssen die Interessen der Bürgerschaft im Mittelpunkt stehen und sie müssen vor utopistischen Weltveränderungs- und Weltrettungsutopien geschützt werden.“

Der Vorstand gratulierte Bernd Weber zu seiner Wahl.

Pressemitteilung AfD Hohenlohe / Schwäbisch-Hall




VdK-Kampagne Nächstenpflege – Infostände in Künzelsau

Häusliche Pflege findet hinter verschlossenen Türen statt. Wie sich die Lage für die Betroffenen darstellt, war bislang nicht näher bekannt, obwohl in Deutschland 80 Prozent der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen zuhause versorgt werden, im Südwesten rund 378.000 Menschen. Abhilfe will der Sozialverband VdK mit seiner großangelegten bundesweiten Pflegestudie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück schaffen, deren Ergebnisse inzwischen vorgestellt wurden. Außerdem hat der VdK in Bund und Land seit längerem die neue VdK-Kampagne Nächstenpflege gestartet, um gerade den Anliegen der zuhause gepflegten Menschen und pflegender Angehöriger Gehör zu verschaffen.

Der VdK-Ortsverband Künzelsau ist im Zuge dieser Kampagne für Pflegende am Freitag, 21. Oktober 2022, und am Samstag, 22. Oktober 2022, jeweils zwischen 10 Uhr und 12 Uhr mit einem Infostand am Alten Rathaus in der Hauptstraße in Künzelsau.

Pressemitteilung VdK