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Über 1.000 Jahre Haftstrafen wegen Betrugsmasche „Falscher Polizist“

Insgesamt 1.128 Jahre, 6 Monate und 28 Tage Haft sowie Geldstrafen in Höhe von über 478 Millionen Türkische Lira [das sind etwa 25 Millionen Euro, Red.] verhängte das Landgericht im türkischen Izmir am 26.09.2022 gegen insgesamt 67 Beschuldigte eines Call-Center-Komplexes. [Im Durchschnitt sind das 17 Jahre Haft für jeden Verurteilten, Red.]

Die Gruppe operierte mit ihrem Modus Operandi als „Falsche Polizeibeamte“ auch in Heilbronn. Unter anderem wurden gegen die Gruppierung 16 vollendete und versuchte Taten mit einem Schaden von 866.500 Euro durch die Heilbronner Ermittler bearbeitet. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn und das Polizeipräsidium Heilbronn richteten bereits 2018 eine Ermittlungsgruppe ein, welche im Ermittlungsverfahren „Fake“ Straftaten aus diesem Callcenter bearbeitete. Die Ermittler konnten der Gruppierung Taten aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen zuordnen. In enger Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Heilbronn wurden die diese Bundesländer betreffenden Ermittlungen zentral durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn geführt.

Auch in Deutschland wurden Beteiligte bereits verurteilt

Die hier ermittelten Personen, überwiegend Abholer und Logistiker der türkischen Gruppierung, wurden zwischenzeitlich auch in Heilbronn verurteilt. Die in einem Übernahmeersuchen an die türkischen Behörden übermittelten Ermittlungsergebnisse der deutschen Behörden führten im Dezember 2020 nach weiteren umfangreichen Ermittlungen der türkischen Behörden zur Festnahme der Haupttäter in der Türkei. Hierbei konnten Geld, Gold, Fahrzeuge und Immobilien im Wert von rund 105 Millionen Euro sichergestellt werden.

Deutsche Geschädigte dürfen hoffen

Die türkischen Justizbehörden beabsichtigen wohl, den in Deutschland wohnhaften Geschädigten sichergestellte Finanzmittel zur Entschädigung zukommen zu lassen. Um auch weiteren Betrugsopfern die Möglichkeit einer Entschädigung zu geben, hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn in einem zweiten Ersuchen die türkischen Justizbehörden um Übernahme eines weiteren Verfahrens gebeten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Polizei und Staatsanwaltschaft Heilbronn

 




„Wie kann man über eine Strasse ein Buch schreiben?“

Uwe Siller aus Belsenberg stellt diese Frage zu Beginn der Vorstellung seines Buches über die Hohe Straße am 17. November 2022 in Belsenberg. Die Antwort kennt er schon, denn er hat es getan und ein Buch über die Hohe Straße, den uralten Fernhandelsweg auf den Höhen zwischen Kocher und Jagst, geschrieben.

Schon als Kind, als die Großeltern von der Hohen Straße gesprochen haben, war die Straße für ihn Geheimnis. Später waren Mopeds und Mädchen wichtiger, aber als er in einem Ägyptenurlaub erfahren hat, dass dort uraltes Eisen aus dem Fichtelgebirge gefunden wurde, kam die Faszination für die alten Handelsrouten wieder auf – und eine dieser Routen liegt direkt vor seiner Nase. „Vor 30 Jahren“, erinnert sich Siller, habe er gedanklich angefangen, später habe er etwas zusammengeschrieben. Aber erst um das Jahr 2000, als die Forschung neue Erkenntnisse über frühzeitliche Völkerbewegungen gewann, gab es bei ihm einen Aha-Effekt, der dann während der Corona-Zeit zu diesem Buch „Die Hohe Straße – Verkehrsader der Frühzeit“ führte.

„Ich hab das Buch geschrieben, weils mich selbst interessiert“

„Ich hab das Buch geschrieben, weils mich selbst interessiert“, erläutert Siller seine Motivation und freut sich über die rund 30 Interessierten, die zusammengekommen waren: „Wenn man ein Thema hat, dann ist es ein schöner Grund, dass Menschen zusammenkommen.“ Man kennt sich, jeder wird von Uwe Siller mit Handschlag begrüßt.

4000 Jahre Menschheitsgeschichte

Ein Migrationsdruck aus dem Zweistromland in den Kaukasus und von dort nach Nordwesten, nach Mitteleuropa, ließ – so vermutet es  Siller – die Hohe Straße bereits sehr früh in der Menschheitsgeschichte, vor ungefähr 4.000 Jahren, als Weg entstehen. Viel später, Ende des ersten Jahrhunderts nach Christus, wurde die Straße von den Römern befestigt, im Hochmittelalter war die Straße ein Handelsweg zwischen den Zentren Paris, Speyer und Worms bis mindestens nach Prag. Und noch im 18. Jahrhundert war die Hohe Straße der Weg, auf dem Hohenloher Landwirte ihren Wein und ihr Vieh bis nach Paris exportierten.

Napoleon bedeutet das Ende der Hohen Straße

Erst mit Napoleon und der Gründung von Württemberg im Jahre 1806 verliert die Hohe Straße ihre wirtschaftliche Bedeutung: Die Handelswege nach Westen und Osten wurden gekappt, der Warentransport von Nord nach Süd im württembergischen Königreich wurde wichtiger, die Hohe Straße verfiel. Noch 1948, so erzählt Siller, habe der Heimatkundler Emil Kost in einer Beschreibung der Hohen Straße noch viele Relikte vorgefunden, die heute verschwunden seien.
Inzwischen hat der Verkehr in Ost-West-Richtung wieder mehr Bedeutung erlangt, ohne Napoleon „wäre die A6 jetzt auf der hohen Straße“, stellt Siller in den Raum.

Eine Art Heimatkunde

Buchtitel: Uwe Siller, Die Hohe Straße.

Das Buch enthält viele Bilder des aktuellen Zustands der Hohen Straße zwischen Bad Wimpfen und Rothenburg, die Siller bei Wanderungen und Radtouren entlang der Hohen Straße aufgenommen hat. Dazu kommen diverse alte Karten, die interessante Einblicke in die Geschichte der Region geben. Erklärungen über die Siedlungsgeschichte im Kocher- und Jagsttal von der Steinzeit, über die Merowinger ins Hochmittelalter und bis in die frühe Neuzeit bilden den Rahmen.

Nicht alles, was im Buch steht, das räumt Siller freimütig ein, ist streng wissenschaftlich belegt. An einigen Punkten äußert er Gedanken und Vermutungen – deshalb heißt der Untertitel des Buches auch „Gedanken zu ihrer Existenz“ – das soll auch Anstoß zur Beschäftigung mit dem Thema sein.

Digitalisierung macht so ein Buch erst möglich

Das Buch ist in kleiner Auflage im Selbstverlag erschienen. „Das ist der Segen der Digitalisierung, dass man eine kleine Auflage zum erschwinglichen Preis erstellen kann“. Siller verspricht, neue Erkenntnisse eventuell in einer weiteren Auflagen einzuarbeiten, sozusagen ein Buch mit Updates.

Das Buch ist zum Preis von 20 Euro direkt bei Uwe Siller, Heilig-Kreuz-Straße 48, Belsenberg, erhältlich. Uwe Siller empfiehlt kompetent den passenden Wein zum Buch.

Text: Matthias Lauterer




„Das erklärt vielleicht alles. Mit Buchhaltung hatte ich nie etwas zu tun.“

Ganz besondere Gerichtsverfahren sind es immer, wenn auf der Anklagebank ein Rechtsanwalt sitzt. So auch im Fall des damaligen Rechtsanwalts B.,  der in Ingelfingen und später in Künzelsau praktiziert hat und gegen den jetzt wegen gewerbsmäßiger Untreue verhandelt wurde. Angeklagt war ein Fall, wo B. beschuldigt wurde, einem Mandanten eine Zahlung einer Versicherung in Höhe von 10.585 Euro nicht weitergeleitet zu haben.

In Vermögensverfall geraten

Der Angeklagte ist inzwischen kein Anwalt mehr, er legt Wert darauf, dass er seine Anwaltszulassung im Oktober 2021 selber zurückgegeben habe und sie ihm nicht entzogen worden sei. Inzwischen lebt er von ALGII, eine Immobilie sei zwischenzeitlich zwangsversteigert worden. Er sagt: „Sonstige Vermögensverhältnise eher mau. Nix da.“ Vertreten wird B. von Rechtsanwalt Marinkovic. B. ist offenbar kein einfacher Mandant, öfter ruft er bei Zeugenvernehmungen laut dazwischen und nutzt sein Fragerecht an die Zeugen zu Stellungnahmen und Vorhaltungen. Richterin Rührich muß ihn deshalb mehrfach ermahnen.

Der Geschädigte K., damals Polizeibeamter, hat im Jahre 2014 einen Verkehrsunfall erlitten und ließ sich in dieser Sache von B. vertreten. Offenbar erfolgreich, denn die Versicherung des Unfallgegners zahlte ein Schmerzensgeld von über 10.000 Euro, die aber – das ist unstrittig – nie an K. ausgezahlt wurden.

Drei Verhandlungstage notwendig

Drei Verhandlungstage waren notwendig, bis alle Zeugen gehört werden konnten. Darunter waren neben dem Geschädigten auch eine Gerichtsvollzieherin und zwei ehemalige Mitarbeiterinnen des Ex-Anwalts. Ziel des Gerichts war es, zu erkunden, ob es weitere ähnliche Unregelmäßigkeiten gab, die eine „gewerbsmäßige Untreue“ belegen könnten. Immerhin gibt es bereits ein rechtskräftiges Urteil, eine Geldstrafe unter Vorbehalt – das ist laienhaft gesprochen eine „Geldstrafe auf Bewährung“ – in Höhe von 150 Tagessätzen. B. hat zwischen 2012 und 2015 Sozialabgaben für seine Mitarbeiterinnen nicht korrekt abgeführt, stattdessen hat er Scheinarbeitsverhältnisse mit Angehörigen begründet, teilt das Gericht aus den Akten mit. Es ging dabei um Nichtzahlung von 17.900 Euro in 54 tateinheitlichen Fällen. Um eine solche Konstruktion zu entwerfen, braucht es durchaus eine gewisse Phantasie. Gegen das Urteil des AG Künzelsau hatte B. Berufung eingelegt, das LG Heilbronn bestätigte den Schuldspruch, reduzierte aber die Strafe. Das Urteil des LG Heilbronn ist seit September 2022 rechtskräftig.

Anfangs offensiv

Zu Anfang des Prozesses agiert B. offensiv, fällt des Öfteren seinem eigenen Anwalt und dem Gericht ins Wort und nutzt sein Fragerecht zu Ausführungen und Vorhalten, sodass Richterin ihm mehrfach das Wort entziehen muss.  Er beruft sich zu seiner Verteidigung generell auf Nichtwissen und meint, dass seine Mitarbeiterinnen die Verantwortung hatten. Er beschreibt seine Kanzleiorganisation, wirklich gut organisiert klingt das nicht. Ein Fristenbuch für Offene Posten (also beispielsweise für erwartete Zahlungen von Streitgegnern) scheint nicht geführt worden zu sein, eine proaktive Erinnerung an ausstehende Zahlungen scheint es nicht gegeben zu haben.

Er käme aus einer Großkanzlei, da habe er sich nie um sowas kümmern müssen, bringt er zu seiner Verteidigung vor: „Das erklärt vielleicht alles. Mit Buchhaltung hatte ich nie etwas zu tun.“ Sein Anwalt bleibt dabei regungslos.

Im Verlauf des Prozesses wird B. kleinlauter, antwortet nur noch wortkarg auf Fragen und nimmt auch sein Fragerecht nicht mehr so intensiv wahr. Das mag daran liegen, dass seine beiden Angestellten ganz anders aussagen als er: So habe nur B.Zahlungen veranlasst. Die Argumentation B.s, der Wert darauf legt, de facto ja gar keinen Zugriff auf das Internetbanking gehabt zu haben, verpufft, als die Mittrbeiterin berichtet, dass er die entsprechenden Schecks selbst ausgestellt habe.

Auch sein Beharren darauf, dass ihn viele Schreiben im Zuge eines Kanzleiumzugs von Ingelfingen nach Künzelsau gar nicht erreicht hätten, kann nicht überzeugen: schließlich hätte er sich organisatorisch darum kümmern können und müssen, dass ihn auch Post an die alte Adresse in Ingelfingen noch erreicht.

Gespräche über das Strafmass schlagen fehl

Verteidiger versucht immer wieder, mit dem Staatsanwalt über eine Einstellung des Verfahrens zu verhandeln – ihm ist klar, dass auf den Tatbestand der gewerbsmäßigen Untreue eine Mindeststrafe von 6 Monaten Haft steht, in Verbindung mit der Strafe wegen der Sozialabgaben höher. Ein Geständnis will B. nicht ablegen: „Ich kann nicht gestehen, was ich nicht getan habe.“ Am dritten und letzten Verhandlungstag wird Staatsanwalt Kilic deutlich: „Eine Einstellung wird es nicht geben“. Und weniger als sechs Monate Haft, eventuell auf Bewährung, ließe das Gesetz nunmal nicht zu, sagt Kilic. Er ist also überzeugt davon, dass eine gewerbsmäßige Untreue vorliegt.

Plädoyers

Und so plädiert Kilic denn auch gemäß der Anklageschrift: Dass B. „keine Einsicht in die Konten“ hatte, sei durch die Aussage seiner Angestellten widerlegt. Auch sei er allein verantwortlich für die Fremdgelder gewesen. Die Beweisaufnahme habe auch eine Geldnot des Angeklagten ergeben, er habe Geld für private Zwecke verwendet. Auch das Verhalten des Angeklagten, seine Nichterreichbarkeit für den Geschädigten K., müsse man als Indiz werten.

Es sei ein besonders schwerer Fall der Untreue, K. sei ein höherer Schaden entstanden.  Für die Tat hält Kilic 10 Monate Haft für tat- und schuldangemessen, in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts sei eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten angemessen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da er seit Tatbegehung nicht mehr polizeilich in Erscheinung getreten sei. Dazu forderte er Sozialstunden sowie die Einziehung der Taterträge und die Übernahnme der Verfahrenskosten.

B.s Anwalt Marinkovic fordert einen Freispruch. Auch er argumentiert: „Allein die Kenntnis hat meinem Mandanten gefehlt“. Somit könne der Vorsatz bei der Verwendung des Fremdgelds nicht nachgewiesen werden.

Urteil

Das Gericht in Person von Richtern Rührich folgt im wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilt B. zu einer Haftstrafe von 12 Monaten, die für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist.  Sie stellt grobe Mängel in der Kanzleiorganisation fest: B. habe die Pflicht gehabt, seine Mitarbeiterinnen ordnungsgemäß auszuwählen, ihnen genügend Zeit zur Bewältigung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen und vor allem: sie zu kontrollieren. „Das hat der Angeklagte nicht getan.“ Das habe die Beweisaufnahme eindeutig ergeben. B. habe mit fremdem Geld gewirtschaftet und es für die eigene Lebenshaltung verwendet. Außerdem habe die Beweisaufnahme ergeben, dass es in der Vergangenheit mehrere Vorfälle gegeben habe, wo die Kanzleiorganisation versagt habe.
[GSCHWÄTZ ist mindestens ein weiterer, ähnlicher Fall bekannt, der in der Verhandlung nicht erwähnt wurde und wegen dem bisher keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden. Red.]

Zugunsten des Angeklagten spreche, dass er seit der Tat nicht straffällig geworden sei und seit der Tatbegehung eine lange Zeit vergangen sei. Zu seinen Ungunsten sei zu berücksichtigen, dass der Schaden hoch sei und sich B. zwischenzeitlich nicht bemüht habe, den Schaden gutzumachen. Dazu verhängt sie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und stellt ihn unter die Obhut eines Bewährungshelfers, der ihm vielleicht auch eine Erwerbsperspektive vermitteln kann. Außerdem ordnet sie die Einziehung des Tatertrags an.

Es geht weiter

Die Einziehung des Tatertrags kann sich für den Verurteilten nachteilig auswirken. Sollte er irgendwann zu Vermögen kommen, durch Einkommen, Erbschaft, oder Lotteriegewinn, kann die Summe von 10.585 Euro eingezogen werden. Wichtig ist: Diese Ansprüche verfallen auch bei einer eventuellen Privatinsolvenz nicht, sie bleiben bestehen. Vielleicht ist das der Grund, warum B. gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat – es ist also auch in diesem Fall mit einem Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn zu rechnen.

Text: Matthias Lauterer




Winter, Wunder, Weihnachtsglanz – der Öhringer Weihnachtsmarkt verzaubert Groß und Klein

Das städtische Veranstaltungsteam hat sich dieses Jahr vor allem für Kinder etwas Neues einfallen lassen: Vor dem Eingang zum Schlosshof steht ein zauberhafter Märchenwagen. In weihnachtlichem Ambiente lauschen Kinder dort den Geschichten der Märchenerzähler. Dazu kann dort jederzeit Weihnachtswunschpost an das Christkind in einen Briefkasten eingeworfen werden. Für strahlende Augen sorgt die Aktion „Leuchten für Öhringen“, bei der Schulklassen oder Vereine an allen vier Adventssamstagen ein Lichtmotiv mit selbstgebastelten Windlichtern im Hofgarten legen. Ein besonderes Highlight ist dieses Jahr die Erweiterung des imposanten Schlosskellers. Insgesamt 35 Aussteller, verteilt auf vier Wochenenden, zeigen dort ihr umfangreiches Repertoire an Kunsthandwerk und bieten kulinarische Leckerbissen und entzückende Geschenkideen an.

Nachhaltigkeit

Punsch- und Glühweinfreunde aufgepasst: Becher können selbst mitgebracht oder für drei Euro an den Gastroständen erworben werden. Foto: Stadt Öhringen

Für mehr Nachhaltigkeit und Hygiene sorgt ein neuer Umgang mit den Bechern für die Heißgetränke auf dem Weihnachtsmarkt. Um den Wasserbedarf beim Spülen zu reduzieren, können Gäste selbst mitgebrachte Becher nutzen. Die schönen Öhringer Weihnachtsmarktbecher sind – ähnlich wie beim Weindorf – für drei Euro an den Gastroständen erhältlich und wiederverwendbar. Eine Rückgabe der Becher ist nicht möglich.

Gemütlich und zauberhaft

Der Öhringer Weihnachtsmarkt bietet rund um den historischen Marktplatz allerlei Kunsthandwerk, süße und herzhafte Kulinarik und zauberhafte Musik. Der Duft von gebrannten Mandeln, würzigem Glühwein und Punsch lädt bei gemütlicher Atmosphäre zum Verweilen ein. Tolle Geschenkideen inspirieren alle Schenkenden und ein facettenreiches Begleitprogramm entzückt die Besucher. Das beliebte Dampfbähnle dreht gemütlich auf dem Marktplatz seine Runden. Ein prachtvoller Weihnachtsbaum mit der stimmungsvollen Krippe, der beliebte Märchenweg durch die Innenstadt und fein dekorierte Hütten sorgen für weihnachtlichen Glanz. Die Marktstraße säumen 16 Tannenbäume, die von den Öhringer Kindergartenkindern liebevoll geschmückt werden. Für staunende Gesichter sorgen funkelnde Walk-Acts. Historische Krippen laden in den Schaufenstern zum besinnlichen Spaziergang durch die Innenstadt ein.

Tolles Rahmenprogramm für Jung und Alt

Im Weygang-Museum findet am Sonntag, 20. November von 11 bis 16 Uhr das traditionelle Weihnachts-Zinngießen statt. Zu den Öffnungszeiten des Museums können jeden Sonntag im Advent handbemalte Zinnengel als Tannenbaumdekoration erworben werden. Im Rathaus zeigt vom 25. November 2022 bis 3. März 2023 der Stadtmarketingverein Öhringen. Lieblingsstadt. die Ausstellung „Öhringen – Einst & Jetzt“ mit fotografischen Stadtansichten. Die Modelleisenbahnausstellung im Blauen Saal des Rathauses findet parallel dazu an allen vier Adventswochenenden statt. Das Team der städtischen Jugendförderung veranstaltet sein Weihnachtsfest im Jugendpavillon mit einem bunten Kinderprogramm am Freitag, 16. Dezember von 17 bis 21 Uhr. Der internationale Kinderweihnachtsmarkt Peacemas findet vom 3. bis 4. Dezember auf dem Ölberg an der Stiftskirche statt. Die Messerschmiede des Pflaumer-Museums ist am 10. Dezember samt Würzweinausschank geöffnet. Für Spannung sorgt der Stadtmarketingverein mit seiner beliebten Glücksscheinaktion. Hauptgewinn ist dieses Jahr ein E-Auto (Fiat 500 Action Elektro).

Winter, Wunder, Weihnachtsglanz – der Öhringer Weihnachtsmarkt

Innenstadt Öhringen (Marktplatz, Schlosshof, Schlosskeller und Rathaus)
1. bis 4. Adventswochenende (25. bis 27.11., 2. bis 4.12., 9. bis 11.12. und 16. bis 18.12.2022)

Beginn: Freitag, 25. November um 16 Uhr

Öffnungszeiten:
Freitags 16 bis 21 Uhr
Samstags 12 bis 21 Uhr
Sonntags 12 bis 20 Uhr

Veranstaltungen

Die genauen Uhrzeiten der Aktionen und Auftritte finden Sie unter www.oehringen.de/freizeit/staedtische-veranstaltungen/weihnachtsmarkt.html Parkmöglichkeiten entlang der Innenstadtrings. ÖPNV: Vom Hauptbahnhof, Haltepunkt S4, sind es nur wenige Gehminuten bis zum Marktplatz.

Der Öhringer Wochenmarkt wird aufgrund des Weihnachtsmarktes mittwochs und samstags ab dem 23. November in die Poststraße verlegt. Ab dem 21. Dezember findet er wieder auf dem Marktplatz statt.

Pressemitteilung Große Kreisstadt Öhringen

 




„Auch da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß“

Am 10. November 2022, dem dritten Verhandlungstag im Drogenprozess kam es zur Vernehmung von drei Polizeibeamten, die an den Ermittlungsarbeiten gegen die beiden Angeklagten aus Künzelsau verantwortlich beteiligt waren.

Kriminalhauptkommissar F. war schon einmal geladen, wurde dann aber, obwohl er schon im Gericht war, wieder abgeladen. Und auch an diesem Tag hatte er Pech: Er war als erster Zeuge geladen, durch die Geständnisse der Angeklagten (GSCHWÄTZ berichtete) hatte sich die Situation geändert und er wurde als letzter befragt.

Telefonauswertung als Schlüssel

F. hat den Telefon- und Chatverkehr der beiden Angeklagten ausgewertet und konnte erstaunliches berichten: So hatte R. auf einem verschlüsselten EncroChat-Handy Kontakt zu einer unbekannten Person, die wohl seine Einkaufsquelle war. Nachgewiesen werden konnten Einkäufe von zweimal zwei Kilogramm Marihuana, zweimal 100 Gramm Kokain. Zu einer weiteren vereinbarten Übernahme von einem Kilogramm Marihuana kam es wegen R.s Verhaftung nicht mehr.

Sorgfältig getrennt von den Einkäufen benutzte R. für seine Verkäufe ein zweites Handy. Telegram-Chats mit einigen Abnehmern, bei denen es um kleinere Geschäfte ging, belegen das. Außerdem – ein wichtiges Detail – geht aus den Chatverläufen hervor, dass R. seinen Kunden und Unterverkäufer tatsächlich körperlich geschlagen hat.

Nach dieser kurzen Zeugenaussage durfte F. gehen, nähere Details, etwa über Gespräche zwischen den beiden Angeklagten, wollten Gericht, Staatsanwalt und Verteidigerinnen nicht mehr wissen.

„Auch da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß“

Der diensterfahrene Kriminalbeamte G. trägt über das Verfahren gegen den minderjährigen Kunden und Weiterverkäufer Ha. vor: nach einem Verdacht habe man dessen Wohnung durchsucht, Ha. habe umfangreiche Angaben gemacht. So habe er von R. und dem ebenfalls bereits erwähnten S. über einen Zeitraum hinweg Drogen zu Weiterverkauf erhalten. Es sei dann zu diversen Erpressungsversuchen seitens R. gekommen, auch sollte Ha. für R. eine Kreditkarte beantragen. Bereits vor dem Kontakt zu R. habe Ha. Drogen konsumiert, Erkenntnisse über Drogenverkäufe bis zu diesem Zeitpunkt lägen nicht vor.

So weit berichtete G. zügig und flüssig. Als Richter Haberzettl nach einem prozessrelevanten Detail fragt, nämlich ob und woher R. wusste, dass Ha. minderjährig war, wird G.  stockend: „Das kann ich nicht mehr hundertprozentig sagen“ oder „Das hab ich jetzt nicht parat“ antwortet er auf immer insistierendere Fragen des Richters. Haberzettl gibt verschiedene Möglichkeiten vor, etwa dass G. mit Ha. über dessen bevorstehenden 18. Geburtstag gesprochen haben könnte oder dass er dessen Ausweis gesehen haben könnte. Von G. kommt keine konkrete Antwort.

„Wenn das so in den Akten steht, dann war das so“

Auch zu den Bedrohungen und Schlägen, die im Raum stehen, kann G. nichts Konkretes sagen: „Auch da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß“. Richter Haberzettl wird deutlich lauter, liest G. aus den Akten vor, dass G. damit drohte, die Mutter eines seiner Weiterverkäufer „abstechen“ zu wollen. „Wenn das so in den Akten steht, dann war das so“, rettet sich G. vermeintlich.

Richter wirft dem Zeugen unprofessionelle Vorbereitung vor

Haberzettl wirkt geradezu erbost, als er den Polizeibeamten mit lauten und deutlichen Worten entläßt: „Solche Verfahren setzen voraus, dass sich professionelle Zeugen auch professionell verhalten“. Man kann sich kaum ein schlimmeres Urteil über diese Zeugenaussage vorstellen. Ohne das vollumfängliche Geständnis von R. hätten dessen Anwältinnen bei diesem Zeugen erhebliche Ansatzpunkte zur Erschütterung von Anklagevorwürfen gehabt.

Ein Mann wie aus einem Fernsehkrimi

Als der inzwischen im Ruhestand befindliche ehemalige LKA-Beamte N. den Gerichtssaal betritt, fühlt man sich wie im Film: Graues wallendes Haar, ein gepflegter Fünftagebart, dazu eine nur leicht getönte graue Brille, dazu elegant gekleidet – eine Mischung aus Thomas Fritsch und Volker Lechtenbrink tritt ein. Er hat umfangreiche Akten und Notizen dabei, auf die er sich später auch immer wieder beruft. Genau so stellt man sich nach intensivem Genuß von Fernsehkrimis das Klischee eines LKA-Beamten vor, der verdeckte Ermittlungen leitet.

Denn genau das hat N. im vorliegenden Fall auch getan: Er hat den Einsatz von insgesamt fünf verdeckten Ermittlern (VE) koordiniert. Er berichtet, dass das LKA vom der Kriminalpolizei über einen „regen Rauschgifthandel“ informiert wurde. Vorweg teilt er mit, dass das LKA oder die VE während der Ermittlung keinerlei Kontakt zu R. hatten, er trägt also ausschließlich zu G. vor.

Wichtig für die Strafzumessung – denn dass G. nicht mit einem Freispruch rechnen kann, ist nach seinem Teilgeständnis (GSCHWÄTZ berichtete) bereits klar – sind vor allem zwei Punkte: Hat G. im Umfeld seiner Shisha-Bar konkrete Drogenbestellungen angenommen oder hat er nur vermittelt? Hat G. ein 20-Kilo-Geschäft vereinbart oder wollte er dieses Geschäft nicht wirklich eingehen?

Die Aussage N.s ist klar, dass G. beim ersten Geschäft mit zwei verdeckten Ermittlerinnen konkret eine Bestellung über fünf Gramm Marihuana und ein Gramm  Kokain angenommen hat. „Die Telefonnummer [des eigentlichen Lieferanten H.] wurde erst beim zweiten Besuch übergeben.“  Für die Bewertung des Gerichts dürfte das bedeuten, dass es sich bei diesem Geschäft um ein „Handeltreiben“ und nicht um eine Beihilfe dazu handelt.

Ein Geschäft über 20 Kilo Marihuana wird verhandelt

Schwieriger wird es bei der Beurteilung von G.’s Rolle bei dem 20-Kilo-Geschäft: Es war die Übergabe eines Kilogramms Marihuana geplant, zu der sich G., seine Beschaffungsquelle St. und der ein oder andere seiner Hintermänner, sowie insgesamt drei VE als vermeintliche Kunden von G., auf einer Raststätte in Hessen trafen. Als sich herausstellte, dass die vereinbarte Menge nicht vorhanden war – statt 1.000 Gramm wurden nur 920 Gramm geliefert – scheint es eine Diskussion mit Anbietern, vermeintlichen Kunden und dem Vermittler G. gegeben zu haben, während der G. von St. als Verantwortlicher für die Preisverhandlungen genannt wurde. Und G. hat danach, so die Zeugenaussage, auch die Preisverhandlung geführt, sodass das Geschäft mit den 920 Gramm tatsächlich über die Bühne ging. Geld und Ware wurden übergeben.

Später schlug St. ein Geschäft über größere Mengen vor, er habe Quellen, die auch „LKW-Ladungen mit 100 bis 200 Kilo“ liefern könnten. Er brachte die Menge von 20 Kilo ins Gespräch. Und tatsächlich, so berichtet N., habe G. auch hier die Preisverhandlung übernommen. Ein erstes Angebot von 5.000 Euro pro Kilo lehnten die VE ab und entfernten sich zu ihrem Fahrzeug. Daraufhin habe G. die VE zurückgerufen und ein weiteres Angebot über 4.800 Euro gemacht. Letztendlich habe man sich auf 4.600 Euro für ein Kilogramm Marihuana bei Abnahme von 20 Kilo geeinigt. Laut Aussage von N. hat G. tatsächlich eine aktive Rolle in den Verhandlungen innegehabt.

„G. war an der Fortsetzung der Verhandlungen interessiert?“ „Ja.“

Der Richter hält N. die abweichende Aussage von G. aus den Akten vor. Nach dieser Aussage war G. von der Situation, dass er plötzlich der Finanzverantwortliche sein soll, überrumpelt, wollte dieses Geschäft nicht wirklich machen und habe irgendwas gesagt, nur eine Art Spiel gespielt. Dieser Darstellung widerspricht N. deutlich, G. habe den VE zurückgerufen und man sei nochmal in Verhandlungen eingestiegen. Richter Haberzettl fragt nochmals konkret nach: „G. war an der Fortsetzung der Verhandlungen interessiert?“ „Ja.“

Die konkrete Absprache eines Geschäfts

Wer einer so agiert, „dann will ich kein Spiel spielen, dann will ich Drogengeschäfte machen“, schließt Haberzettl und stellt fest, dass die Aussage des Zeugen eine konkrete Absprache eines Geschäfts nahelege und dass die Kommunikation über G. gelaufen sei.

Überraschende Fragen der Verteidigerin

G.’s Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf befragt N. zunächst zu einigen Details, die er jeweils sicher beantworten kann, erzeugt damit eine lockere Gesprächsatmosphäre. Aber mit der Frage „3 verdeckte Ermittler für ein Kilo, das ist doch Luxus“ und der Frage nach einem konkreten Autokennzeichen der Polizeifahrzeuge den Zeugen ein klein wenig aus dem Gleichgewicht: Auf die erste Frage antwortet er mit „polizeitaktische Maßnahme“, auf die zweite mit „dazu habe ich keine Aussagerlaubnis“.

Klare Ansage des Richters: „Sie lügen.“

Diesem Zeugen dankt der Richter für seine gute Vorbereitung. Er zitiert nochmals aus der Akte die Aussage eines VE: „Daraufhin rief mich G. [in der Akte wird der Vorname genannt, Red.] zurück“ und wendet sich mit einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts und mit wahrer Donnerstimme an den Angeklagten G.: „Sie lügen. Ein Mann, der am Gehen ist, wird zurückgerufen. Das ist eine aktive Beteiligung an einem 20-Kilo-Geschäft, das ist kein innerer Rückzug“. Danach unterbricht er den Prozess bis zum nächsten, dem vierten Verhandlungstag.

Vorschau auf den vierten Verhandlungstag

Nach den Aussagen der Polizeibeamten dürfte der Tatvorwurf der „gemeinsamen“ Begehung von Straftaten vom Tisch sein. Am nächsten Verhandlungstag ist mit der Befragung des Angeklagten G. zu rechnen, er hat ja angekündigt, sich einzulassen. Die Fragen seiner Anwältin an den LKA-Beamten lassen vermuten, dass Stiefel-Bechdolf noch die ein oder andere Karte hat, die sie ausspielen will. Außerdem wird die psychiatrische Gutachterin voraussichtlich ihr Gutachten vorstellen, ob zumindest R. möglicherweise in den Maßregelvollzug kommen kann und sich dort einem Drogenentzug unterziehen kann. Bei G. war bisher nicht von einer eventuellen Abhängigkeit die Rede.
Möglicherweise wird auch der Lieferant St. geladen. Durch die Geständnisse der Angeklagten werden einige potentielle Zeugen, meist lokale Abnehmer und Weiterverkäufer, gegen die in anderen Verfahren schon Urteile gefällt wurden, wohl nicht mehr angehört.

Text: Matthias Lauterer




Handküsschen für den Angeklagten

Ein Paukenschlag zu Beginn hätte am 10. November 2022 den Prozess um den Drogenhandel der beiden Künzelsauer Angeklagten platzen lassen können: Der bisherige psychiatrische Gutachter war so schwer erkrankt, dass er an diesem und den beiden weiteren geplanten Verhandlungstagen nicht mehr teilnehmen kann. Der Gutachter sollte seine Einschätzung darüber abgeben, ob für einen oder beide Angeklagten ein sogenannter Maßregelvollzug nach §64 StGB in Frage kommt. Dazu müßte einerseits eine Suchtkrankheit, andererseits eine Therapiefähigkeit bescheinigt werden. Im Massregelvollzug nach §64 StGB wird ein verurteilter Straftäter im Rahmen des Strafvollzugs für eine Entzugstherapie nicht in der JVA, sondern in einer Entzugsklinik behandelt.

Das Gericht schlug den Verteidigerinnen nun eine neue Gutachterin vor, „Psychiater sind selten“. Nach einer längeren Beratungspause stimmten die drei Anwältinnen der Angeklagten der neuen Gutachterin zu. Sie muss nun kurzfristig intensiv mit den beiden Angeklagten sprechen, denn sie soll schon am nächsten Verhandlungstag ihre Einschätzung vortragen.

Handküsschen für den Angeklagten

Zu dieser Beratungspause werden die Angeklagten wieder mit Handfesseln aus dem Saal gebracht. G.s Mutter, die zusammen mit einigen Freunden G.s die Verhandlung verfolgt, sucht den Blickkontakt zu ihrem Sohn, wirft ihm ein Handküsschen zu. Sie schaut traurig.

Und es folgen weitere Paukenschläge

Und mit weiteren Paukenschlägen ging es nach der Unterbrechung weiter:

Die Anwältinnen baten Richter Haberzettl darum, eine vorläufige Einschätzung des Gerichts zu eventuell möglichen Strafen abzugeben. Im Konjunktiv und unter der Voraussetzung, dass ein umfassendes Geständnis abgegeben wird, schätzte Richter Haberzettl das Strafmass für den Angeklagten R. auf eine Größenordnung von etwa sechseinhalb Jahren ein. Die Anklagepunkte Erpressung, schwerer Raub und die Tatsache, dass R. bewusst einen Minderjährigen zum Dealen angestiftet oder sogar gezwungen haben soll, lassen keine geringere Strafe zu. Sollte R. nicht vollumfänglich gestehen, „können Sie sich auch als Laie vorstellen, welche Zahl da stehen kann“, meint Haberzettl.
Beim Angeklagten G. will sich Haberzettl noch nicht festlegen. Erst muss die Rolle von G. in einem geplanten 20kg-Deal geklärt sein: Hatte G. nie wirklich geplant diesen Deal durchzuziehen oder war er an diesem Deal maßgeblich beteiligt?  Haberzettl sagt zur Strategie des innerlichen Rückzugs deutlich: „Das hören wir oft, glaubhaft ist es selten. Das ist riskant“. Dem Angeklagten und seiner Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf ist das bewußt.

Vollumfängliches Geständnis von R.

Kristina Brandt, die Anwältin von R., gibt danach eine Erklärung im Namen ihres Mandanten ab: Sämtliche vorgeworfenen Taten werden von R. eingeräumt. Allerdings legt er Wert darauf, dass es niemals zu einer gemeinsamen Tat zusammen mit G. gekommen sei. R. hat die Erklärung seiner Anwältin verstanden und erklärt, dass das seine Erklärung sei. Weiter Fragen möchte er nicht beantworten. „Die Erklärung ist abschliessend“, teilt Brandt mit.

Teilgeständnis von G.

Auch Stiefel-Bechdolf verliest eine Erklärung ihres Mandanten, in der er viele der Anklagevorwürfe einräumt. Einige Vorwürfe stellt er anders dar als die Anklageschrift: So will er einen 50-Gramm-Deal mit verdeckten Ermittlerinnen, der ihm vorgeworfen wird, nicht als solch großes Geschäft begriffen haben. Geliefert hat er in der Tat nur eine „Probemenge“ – so drückt er es aus – von einem Gramm. Auch den schwersten Vorwurf, die Absprache einer Lieferung von 20 Kilogramm Marihuana, will er entkräften: er habe den Deal nicht wirklich durchführen wollen, sei in der Situation von seinen Kontaktleuten in eine Rolle gedrängt worden, die er nie einnehmen wollte. Und in einem Fall habe er statt Geld ein Kilo Amphetamin von einem Kunden erhalten. Dieses habe er später vernichtet, ein Weiterverkauf sei nicht geplant gewesen. Und auch G. legt Wert darauf, dass es nie eine gemeinsame Tat mit R. gegeben habe. G. will Angaben zur Sache machen, Richter Haberzettl stellt diese Befragung aber noch zurück, weil die Angaben teilweise der Aktenlage widersprächen und will erst die Zeugen hören.

„Zwei unterschiedliche Menschen“

Als erste Zeugin wird die Sozialpädagogin W. aufgerufen. Sie hat R. im Rahmen der Jugendhilfe bis 31. März 2019 betreut, anschließend in einer Nachbetreuungsphase bis Ende Juli 2020. Sie habe ihm noch eine Wohnung, „nein, es war nur ein Zimmer“ vermittelt und ihm angeboten, ihn auch zukünftig, etwa bei Behördengängen zu unterstützen. So habe sie auch von seiner Verhaftung erfahren: Ein Termin bei der Arbeitsagentur, den sie mit ihm wahrnehmen wollte, wurde wegen der Inhaftierung abgesagt.

Sie berichtet, dass R. bereits einmal wegen BTM-Delikten vor Gericht stand, Genaueres sagt sie nicht aus. Sie habe die Betreuung von R. übernommen, nachdem eine Kollegin von ihr „keine Arbeitsbeziehung“ aufbauen konnte. „Mit mir hat das funktioniert.“ Sie hat R. gut kennengelernt, beschreibt ihn als „zwei unterschiedliche Menschen“. Zum einen der „ordentliche, angepaßte, der alles richtig machen will“. Zum anderen einen aggressiv aufbrausenden Menschen an der Schwelle zur Gewalt.

„Ich hab geglaubt, ich les nicht richtig“

Trotzdem sagt sie „Ich hab geglaubt, ich les nicht richtig, als ich die Tatvorwürfe gelesen habe“.  Ihre Aufgabe sei es, den jungen Menschen eine Perspektive zu verschaffen, „es war aber schnell klar, dass so einfach nicht funktioniert“. R. sei nach ihrem Eindruck durch den Krieg traumatisiert, habe mit etwa 14 Jahren den Krieg hautnah erfahren müssen und sei ja auch verwundet nach Deutschland gekommen. „Er hat viel geredet über das, was vorgefallen ist“. Sie berichtet von Schwierigkeiten in Schule und Praktikum, beide Male habe er abgebrochen, er entwickle Aggression, „wenn er sich in die Ecke gedrängt fühlt“. Sie habe den Eindruck gewonnen, dass er Druck vonseiten seiner Familie in der Heimat empfunden habe. Die Geschwister seien teils studiert, seien erfolgreich. Er habe vielleicht der Familie Erfolg vorweisen wollen, habe sich vielleicht eine Scheinwelt aufgebaut.

„Mit viel Begleitung“

„Wenn man ihm hilft, kann er dann zurechtkommen?“ fragt der Richter. W. antwortet nach ein wenig Überlegung: „Mit viel Begleitung“. Sie sieht die Notwendigkeit, dass er den Hauptschul- und gegebenfalls den Realschulabschluß nachholen müsse. Sie sagt das selbstverständlich, hat offenbar keine Zweifel, dass er das schaffen kann. Auch eine Traumatherapie sei wohl vonnöten.

Von Drogensucht nichts bemerkt

Etwas verwundert ist W. bei der Bemerkung des Richters „also dreimal Hilfe: Arbeit, Drogen und Trauma“. Sie habe nie Drogen bemerkt, R. habe sich selbst das Rauchen abgewöhnt und „hat nie Alkohol getrunken“.

W. bleibt nach ihrer Aussage im Saal, die Wachtmeister erlauben ihr, in einer kurzen Pause ein paar Worte mit R. zu sprechen – wenn sie nicht über Smalltalk hinausgehen. Er scheint ihr zu vertrauen, seine Körperhaltung, die ansonsten distanziert ist, ändert sich. Er scheint froh zu sein, dass er wenigstens eine vertraute Person um sich hat, die ihn nicht vergessen hat und die ihm zur Seite steht.

„Er ist alt genug, er hat ja Hilfe“

Seine Familie – mindestens zwei Brüder und ein Onkel sind in Deutschland, ein Bruder wohnt sogar in Künzelsau – hat ihn bisher nicht in der Haft besucht, war auch nicht im Gericht anwesend. Warum es keinen Kontakt gebe, fragt eine Schöffin. Das wisse sie nicht, antwortet W. Sie hat zwar Kontakt aufgenommen, aber einer der Brüder meinte nur etwas wie „er ist alt genug, er hat ja Hilfe“.

Ein zweiter Beitrag zum dritten Prozesstag wird sich mit den Aussagen der Polizeizeugen befassen, insbesondere mit dem Einsatz der verdeckten Ermittler:innen. Es wird von weiteren Paukenschlägen zu berichten sein.

Text: Matthias Lauterer




Der Würth-Bike-Park in Gaisbach ist fertig – Rundkurs mit Steilkurven und Wellen

Bahn frei– der Würth-Bike-Park hat in den letzten Wochen seinen letzten Feinschliff erhalten und wird offiziell eröffnet am Freitag, 11. November 2022. Der SSV Gaisbach 1973 e.V. lädt alle Sportbegeisterten und Interessierten um 15 Uhr zur Einweihung auf das Sportgelände Ballenwasen, Ballenwasen 4, Künzelsau ein.

Mit der Eröffnung der Anlage wird sie auch für die Öffentlichkeit freigegeben und steht im Rahmen der Nutzungsordnung allen Interessierten zur Verfügung.

Der Würth-Bike-Park ist der neue Pumptrack auf dem Sportgelände Ballenwasen. Im September wurde die Baumaßnahme des SSV Gaisbach 1973 e.V., gesponsert von der Adolf Würth GmbH & Co. KG und unterstützt von der Stadtverwaltung Künzelsau, fertiggestellt. Die parkähnliche Anlage hat eine Gesamtfläche von 4.500 Quadratmeter mit einer asphaltierten Fläche von zirka 920 Quadratmeter. Die restliche Fläche ist als Wildwiese mit Aufenthaltsmöglichkeiten insbesondere für Kinder und Familien vorgesehen. Innerhalb von nicht einmal 14 Tagen hat die Firma pumptrack.de den Rundkurs für Rollsportgeräte aller Art in Handarbeit modelliert und asphaltiert.

Was ist ein Pumptrack?

Pumptracks sind Spiel- und Sportanlagen auf denen motorische Fertigkeiten auf Rollsportgeräten ausgebildet werden. Es handelt sich dabei um einen geschlossenen Rundkurs mit Wellen, Steilkurven und Sprüngen. Die Geschwindigkeit wird beim Fahren auf einem Pumptrack ausschließlich durch Gewichtsverlagerung und gezielte Zieh- und Drückbewegungen aufgebaut. Mit ein wenig Übung kann der Kurs ganz ohne Pedalumdrehung durchfahren werden. Die Fahrtechnik, die aus einem gezielten Be- und Entlasten besteht, wird „Pumping“ genannt und funktioniert auch mit vielen anderen Sportgeräten. So kann ein Pumptrack auch mit Skateboard, Longboard, Inlineskates oder Scooter befahren werden. Gerade Kleinkinder entwickeln koordinative Fähigkeiten bestens mit dem Laufrad beim Rollen auf dem Rundkurs.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




Jeder Tropfen zählt – künftig im ganzen Hohenlohekreis

Als erster Landkreis in Baden-Württemberg sammelt der Hohenlohekreis künftig Altspeiseöle und -fette in privaten Haushalten. Der Kreistag hat bei seiner heutigen Sitzung in Waldenburg hierfür die nötigen Beschlüsse gefasst. So soll es künftig allen Bürgerinnen und Bürgern im Kreis ermöglicht werden, an dem neuen Sammelsystem teilzunehmen. „Wir wollen mit der kleinteiligen Sammlung von Altspeiseölen und -fetten dazu beitragen, dass diese wertvolle Ressource nicht einfach in den Küchenabflüssen verschwindet, sondern für die Bio-Kraftstoff-Produktion genutzt wird“, freut sich Landrat Dr. Matthias Neth. Vorausgegangen waren Pilotprojekte in der Großen Kreisstadt Öhringen und der Gemeinde Dörzbach im Jagsttal. Durch eine Kooperation mit der Firma „Jeder Tropfen zählt“ konnten so wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden.

„Jeder Tropfen zählt“ wird von der Bevölkerung bereits angenommen – Roswitha Heigold stellt Fett aus der Fritteuse zur Verfügung. Foto: GSCHWÄTZ

„Die positiven Rückmeldungen und die Ergebnisse in den Pilotgemeinden waren so enorm, dass für uns die kreisweite Sammlung der logische nächste Schritt ist“, erklärt der Geschäftsführer der Abfallwirtschaft Sebastian Damm. „Uns erreichen seit der Einführung immer wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern anderer Gemeinden aus dem Hohenlohekreis, die ebenfalls am Projekt teilnehmen wollen.“ Nun könne man diese Möglichkeit endlich bieten.

Synthetischer Kraftstoff aus Altfett

Das Konzept der Sammlung ist so einfach wie genial: Alle Haushalte der teilnehmenden Städte und Gemeinden erhalten eine luftdicht verschließbare Sammelflasche. Darin sammeln die Bürgerinnen und Bürger übrig gebliebene Bratfette sowie Ölreste aus Konserven. Volle Sammelflaschen können rund um die Uhr an zentral gelegenen Sammelautomaten abgegeben werden und man erhält im Austausch eine saubere, leere Flasche für die weitere Sammlung zurück. Aus dem abgegebenen Altfett und Speiseöl kann dann synthetischer Bio-Kraftstoff hergestellt werden.

Belastung des Kanalsystems

Nach wie vor können große Mengen Altfett und Speiseöl – beispielsweise aus Fritteusen – auch auf den Recyclinghöfen im Landkreis abgegeben werden. Kleine Mengen Fettreste, die beispielsweise beim Braten oder durch den Konsum von Konserven anfallen, können zwar ebenfalls dort abgegeben werden, in der gängigen Praxis verschwinden sie aber meist in den Küchenabflüssen. Dort kommt es deshalb nicht selten zu Verstopfungen und das Kanalsystem wird belastet. Auch eine Entsorgung über die Restmülltonne ist nicht ideal: Die wertvolle Ressource geht bei der Müllverbrennung verloren, anstatt als Bio-Kraftstoff wiederverwendet zu werden.

Ein bisschen Geduld müssen die Bürgerinnen und Bürger aber noch mitbringen, bevor im ganzen Kreis mit der Sammlung begonnen werden kann. „Zunächst müssen wir den Auftrag für die Sammlung im gesamten Kreis ausschreiben“, erklärt Sebastian Damm den weiteren Ablauf. „Und auch nach der Vergabe wird die Einführung nicht im ganzen Kreis zeitgleich ablaufen können.“ Insbesondere die Verteilung der Sammelflaschen an alle Haushalte müsse für jede Gemeinde gut geplant sein, um die Teilnahme für die Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten. „Über den zeitlichen Ablauf der Einführung wird die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis zu gegebener Zeit informieren.“

Pressemitteilung LRA Hohenlohekreis

GSCHWÄTZ hat mit dem Initiator des Pilotprojekts in Öhringen, Roland Weisser zum Start des Pilotprojekts in Öhringen gesprochen. Ein weiterer Bericht erschien während des Projekts.




„Ich habe drei Tage den Dalai-Lama begleiten dürfen“

Viele prominente Freunde und Weggefährten waren am 7. November 2022 ins Carmen-Würth-Forum gekommen, um Harald Unkelbach zu ehren, der an diesem Abend das Bundesverdienstkreuz aus den Händen von Landrat Dr.Matthias Neth entgegennehmen durfte und aus seinem Amt als Vorsitzender der Würth-Stiftung verabschiedet wurde.

Landrat Dr. Matthias Neth überreicht das Bundesverdienstkreuz an Harald Unkelbach. Foto: Ufuk Arslan

Im Mittelpunkt des Abends stand nicht der Unternehmensmanager Unkelbach, sondern die vielen Facetten der Persönlichkeit Harald Unkelbach. Wenn Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold Würth von gemeinsamen Schachabenden erzählt und davon, dass Unkelbach meist gewinnt, aber sich über Niederlagen ärgert, dann ist das eine Facette von Harald Unkelbach, der so viele Facetten aufweist. So erinnert sich Laudator Prof. Dr. Bernd Engler, Präsident der Stiftung Weltethos, an die Studienzeit Unkelbachs und bescheinigt ihm „das Zeug zu einem veritablen Revoluzzer, damals in den späten 60ern“. Auch als Kleinkünstler oder in der Theaterszene sei Unkelbach bekannt gewesen. Letzendlich habe er sich aber doch für die Mathematik entschieden.

Formeln, Logik und Prozesse – aber Sinn für die Kunst

„Ein Mensch der Formeln, der Logik und der Prozesse“, sei Unkelbach, stellt Maria Würth fest. „Aber er hat trotzdem einen Sinn für die Kunst, dem bei einer Sinfonie das  Herz aufgeht“. Und Kunst, das ist für Unkelbach nicht nur die Musik, sondern vor allem die Literatur: „Literatur und Musik sind ein ungeheurer Schatz“, sagt er. 12.000 Bücher dürften es gewesen sein, die er gelesen hat.

Das Rampenlicht scheint ihm nicht so zu liegen

Unkelbach steht an diesem Abend im Rampenlicht. Ganz wohl scheint er sich damit nicht zu fühlen. Immer, wenn er von Erfolgen spricht, stellt er seinen Anteil zurück und dankt denen, die beigetragen haben: Einerseits natürlich Reinhold und Carmen Würth, die die Stiftung ins Leben gerufen haben und damit die Voraussetzungen für die Arbeit geschaffen haben, andererseits seinen Mitarbeitern, die ihn in seinen vielen Aufgaben unterstützt haben. Besonders deutlich wird das bei seinen Dankesworten zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes: „Auszeichnungen sind ein äußerliches Zeichen der Anerkennung“. Diese Auszeichnung will er verstanden wissen „als Auszeichnung für alle, die mich in all den Jahren unterstützt haben“.

Große Persönlichkeiten kennengelernt

Besonders dankbar ist Unkelbach für Begegnungen mit Persönlichkeiten: „Ich habe drei Tage den Dalai-Lama begleiten dürfen“, berichtet er, aber auch Christo und Jeanne-Claude oder den amerikanischen Komponisten Philipp Glass nennt er.

Viele alte Weggefährten sind gekommen

Gekommen waren sie alle, die Menschen aus vielen Arbeitsbereichen, mit denen er in über 30 Jahren bei Würth oder in anderen Funktionen, beispielsweise der IHK, zusammengearbeitet hat. Man kann sie gar nicht alle aufzählen, so viele waren es. Selbst Maria Würth mußte nach der Begrüßung direkt einen Schluck Wasser trinken. Unternehmer waren gekommen, beispielsweise Albert Berner und Dieter Schwarz, aber auch Politiker wie der Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten, der ehemalige Abgeordnete Eberhard Gienger oder die Landtagsabgeordneten Arnulf von Eyb und Anton Baron.

Arnulf von Eyb, Anton Baron, Christian von Stetten und Eberhard Gienger (v.l.) Foto: GSCHWÄTZ

Fotografiert werden möchte Dieter Schwarz nicht: „Wissen Sie, jeder weiß, dass ich da bin, aber keiner kennt mich“. Er scheint es zu mögen, nicht als einer der reichsten Menschen Deutschlands erkannt zu werden: „Ich kann mich in Heilbronn bewegen“, ist ihm wichtig.

Auch Künzelsaus Altbürgermeister Volker Lenz (r.) war gekommen. Foto: GSCHWÄTZ

Noch lange nach dem Ende des Festaktes trafen sich alte Bekannte zum Gespräch. Foto: GSCHWÄTZ

Text: Matthias Lauterer




Stabwechsel im Vorstand der Stiftung Würth

„Ich freue mich sehr auf die Arbeit bei der Stiftung Würth, denn sie gehört zu den bedeutendsten zivilgesellschaftlichen Akteuren im Land. Was mich besonders reizt, ist die hohe internationale Reputation der Stiftung“, so Johannes Schmalzl. Der gebürtige Unterfranke war vor seiner Tätigkeit bei der IHK Region Stuttgart bis 2016 Regierungspräsident des Regierungsbezirks Stuttgart.

„Stiftungen wie die Stiftung Würth sind indes mehr als die Summe ihrer Teile, sprich mehr als die Preise, die sie ausloben und verleihen! Stiftungen und ihr Wirken sind die Garanten dafür, dass eine Gesellschaft eine Wertegemeinschaft ist und bleibt, eine Gesellschaft in der die uns verbindenden kulturellen Werte in ihrer Vielfalt gelebt werden können. Für dieses Bekenntnis zu einer wertebasierten und zugleich offenen Gesellschaft danken wir Ihnen, lieber Herr Unkelbach, vor allem aber auch den Stiftern der Stiftung, dem Ehepaar Würth“, betonte Prof. Bernd Engler, Präsident der Stiftung Weltethos, in seiner Festrede.

In einer Gesprächsrunde, moderiert von Bernadette Schoog, blickt Harald Unkelbach an seine Anfänge im Unternehmen Würth vor 43 Jahren. „Arbeit war für mich nie ungeliebte Pflicht, immer Herausforderung, die ich mit Freude und Elan angegangen bin.“ Sein Amt als Mitglied der Geschäftsleitung der Adolf Würth GmbH & Co. KG gibt er zum Jahreswechsel ab.

Verdienstkreuz am Bande für Harald Unkelbach

Landrat Dr. Matthias Neth überreicht das Bundesverdienstkreuz an Harald Unkelbach. Foto: Ufuk Arslan

Bei der Feierstunde erhielt Harald Unkelbach für sein vorbildliches gesellschaftliches Wirken sowie für seinen außerordentlichen Einsatz in zahlreichen Ämtern und sein herausragendes Engagement in der Region Heilbronn-Franken das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Die Ordensverleihung nahm im Auftrag des Bundespräsidenten der Landrat des Hohenlohekreises Dr. Matthias Neth vor.

Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold Würth, Vorsitzender des Stiftungsaufsichtsrats der Würth-Gruppe, dankte Harald Unkelbach in seiner Schlussrede mit den Worten: „In besonderem Maße gebührt unser Dank Harald Unkelbach. Ohne seine großen Verdienste, seinen unermüdlichen Einsatz, seine Weltoffenheit und seine Zielorientierung wäre es nicht möglich gewesen, diese Mitverantwortung für die Menschen, für die Region und für die Gemeinschaft Wirklichkeit werden zu lassen.“

Zur Person Harald Unkelbach

Nach dem Studium der Mathematik, Physik, BWL und VWL und seiner Promotion führten Forschungsaufenthalte Harald Unkelbach an die Stanford University Kalifornien und das Westfield College in London geführt. Danach war er vier Jahre als Unternehmensberater für Betriebsorganisation, Logistik und Informationstechnologie tätig.

1979 trat Harald Unkelbach als Geschäftsführer in die Adolf Würth GmbH & Co.KG mit Sitz in Künzelsau ein. Seither trieb er die Entwicklung der Würth-Gruppe maßgeblich voran. So zeichnete Unkelbach verantwortlich für den Aufbau der IT und der Logistikstrukturen, nicht nur bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG, sondern auch innerhalb der gesamten Würth-Gruppe. Dem lebenslangen Lernen fühlte sich der weltoffene und weitsichtige Manager schon immer verpflichtet. Nach Gründung der Akademie Würth im Jahr 1990 übernahm er die Leitung, die er bis 2020 innehatte. Für sein Engagement im Bereich Bildung und für den Aufbau eines internationalen MBA Programmes wurde dem gebürtigen Hessen im November 2013 die Ehrendoktorwürde der US-amerikanischen University of Louisville verliehen. 20007 war er zum Professor für Management und International Business berufen worden.

Neben seiner beruflichen Tätigkeit engagiert sich Unkelbach stark ehrenamtlich und für die regionale Entwicklung, schwerpunktmäßig in den Bereichen Bildung und Kultur. Im Februar 2013 wählte ihn die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken zu ihrem Präsidenten. Von 2016 bis 2021 fungierte er als Vizepräsident der BWIHK Baden-Württemberg, von 2018 bis 2021 war er Mitglied des Vorstands des DIHK. Für seine Verdienste für die Duale Hochschule Baden-Württemberg wurde er 2021 zum Ehrensenator ernannt. Seit Gründung des Fechtclubs Würth Künzelsau ist er Präsident des Clubs.

Unkelbach ist verheiratet und Vater von vier Kindern.

Zur Person Johannes Schmalzl

Johannes Schmalzl wurde 1965 geboren und wuchs in der Region auf. Er studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Würzburg, Bonn und Lausanne (Schweiz). Nach seinem Referendariat, das er auch an der Deutschen Botschaft in Tallinn (Estland) absolvierte, trat er in den baden-württembergischen Staatsdienst ein.

Die ersten zehn Berufsjahre verbrachte er in der Justiz, im Justizministerium sowie im Staatsministerium/Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund in Bonn und Berlin. 2005 wurde er zum Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz ernannt, 2008 zum Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Stuttgart. Gerade in dieser Funktion war er der Region Hohenlohe sehr verbunden. 2016 wechselte Johannes Schmalzl als Ministerialdirektor und Chef der Abteilung Bundesimmobilien, Bundesvermögen und Beteiligungsverwaltung in das Bundesministerium der Finanzen nach Berlin.

2017 wurde Johannes Schmalzl zum Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart bestellt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren die berufliche Aus- und Weiterbildung, die Digitalisierung sowie die Organisation von Corona-Hilfsprogrammen für Unternehmen. Für die Landesregierung koordinierte er die Corona-Impfkampagne in den Unternehmen.

Johannes Schmalzl ist in vielfältiger Weise ehrenamtlich engagiert. Er ist u.a. Präsident der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie VWA, Vorstand des Kuratoriums der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Mitglied im Aufsichtsrat der Hochschule für Kirchenmusik. Außerdem ist er Ehrenvorsitzender des Landesverbandes des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, in dem er sich lange als Landesvorsitzender engagierte. In der Stiftung Würth arbeitet er bereits seit 2016 ehrenamtlich im Vorstand mit.

Schmalzl ist verheiratet und Vater von drei Kindern.

Über die Stiftung Würth

Im Jahr 1987 von Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold und Carmen Würth als Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Künzelsau gegründet, verfolgt die Stiftung Würth gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Sie fördert zahlreiche Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, Forschung und Wissenschaft, Bildung und Erziehung sowie Integration – schwerpunktmäßig in der Region Heilbronn-Franken, dem Stammsitz des Unternehmens Würth. Unterstützt werden die Aktivitäten durch die Gesellschaften der Würth-Gruppe in Deutschland, insbesondere durch die Adolf Würth GmbH & Co. KG.

Pressemitteilung Würth