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In Künzelsau fährt der Weihnachtsmann Harley Davidson

„Zum x-ten Mal veranstalten wir nach 2 jähriger Pause wieder den Christmas Ride for Kids am Samstag 10.12.2022 an der Winterlounge in Künzelsau, ab 11 Uhr.“ teilen die Harley Davidson Freunde Künzelsau mit. Es muss der jetzt fünfte Christmas Ride sein.

Christmas Ride for Kids, 2018. Foto: Harley Davidson Freunde KÜN

„Endlich ist es wieder soweit Biker und Bikerinnen verkleiden sich als Nikolaus oder Engel, schmücken ihre Harley Davidson oder andere Motorradmarken weihnachtlich und freuen sich auf die gemeinsame Ausfahrt innerhalb Künzelsau für den Christmas Ride for Kids.

Was aus einer Bierlaune entstanden ist, ist heute fest im Veranstaltungskalender von Künzelsau: Die Harley Davidson Freunde Hohenlohe organisieren den tollen Event für Groß und Klein. Hierzu wird die Location Winterlounge der Werbegemeinschaft Künzelsau genutzt. Eine ganz besondere Location, da hier Holzhütten, Holzbänke, Holztische, Weihnachtsbäume für eine wunderschöne winterliche Stimmung sorgen.

Die Harley Davidson Freunde Hohenlohe verkaufen in der Lounge Essen und Getränke und es wird einen Tombola Stand mit 150 Preisen geben.

Christmas Ride for Kids, 2018. Foto: Harley Davidson Freunde KÜN

Der Erlös der Veranstaltung geht an die Kinderklinik-Clowns nach Schwäbisch Hall.

Zur musikalischen Untermalung spielen die Herren von Hohenloher Lieblinge. Der Eintritt ist frei!“

Auf youtube haben die Harley-Freunde einige Eindrücke von früheren Rides eingestellt:
https://youtu.be/jm5GPA11M_M
https://youtu.be/QZSRR3u7JTI

Pressemitteilung Harley Freunde Künzelsau

 




In Waldenburg wird wieder gemordet

Das Kriminal Dinner geht 2022/2023 mit dem seit über 10 Jahren erfolgreichen Kriminal Dinner Formaten in die nächste Runde und präsentiert neue spannende Fälle. An über 300 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden schon zahlreiche Morde ermittelt und aufgeklärt. Auch Waldenburg bei Künzelsau wird zum Tatort, an dem schon bald ein schreckliches Verbrechen passieren wird. Die Ermittlungen zu den spannenden Kriminalfällen, die von Schauspielern angeleitet werden, finden am 20.01.2023 und 25.02.2023 statt.

Tödliche Sitzung. Foto: kriminal-dinner.de

Das Panoramahotel Waldenburg soll zum Schauplatz eines Mordes werden?

In Waldenburg bei Künzelsau befindet sich 505 Meter hoch mit einzigartigem Rund-um-Blick das Panoramahotel Waldenburg. Die Location bietet eine hervorragende Aussicht und dazu passende kulinarische Genüsse die jeden Gast verzaubern. Das Kriminal Dinner wird so zu einem unvergleichlichen Erlebnis mit fesselnder Unterhaltung und einem köstlichen Gänge-Menü, aber Vorsicht: Unter den Gästen befindet sich ein Mörder. Das Schauspielteam stellt gemeinsam mit den Gästen, die ihre detektivischen Fähigkeiten unter Beweis stellen müssen, alle nötigen Ermittlungen an, um den Übeltäter zu fassen. Währenddessen serviert das Team des Restaurants das köstliche Gänge-Menü und rundet den Abend perfekt ab.

Das Kriminal Dinner Künzelsau im NEUEN Panoramahotel Waldenburg beginnt um 19:00 Uhr (Einlass 18:30 Uhr).

Eintrittskarten

Die Eintrittskarten sind ab 89,90 € an allen bekannten Vorverkaufsstellen oder online unter www.das-kriminal-dinner.de erhältlich und ein perfektes Weihnachtsgeschenk für Freunde und Familie.

Weitere Informationen unter www.das-kriminal-dinner.de

Pressemitteilung das-kriminal-dinner.de




Neues Programm im Kocherwerk

„Seien Sie dabei, wenn es heißt „Türen auf mit der Maus“ am 03. Oktober oder lernen Sie Wirtschaftsgeschichte, Hohenloher Land und Kultur bei einer unserer anderen Veranstaltungen näher kennen.“ So lädt das Team Kocherwerk zum Besuch des Kocherwerks, einem Zeugnis der frühen Industrialisierung, ein.

Das komplette Programm:

Kocherwerk. Veranstaltungsprogramm.

Pressemitteilung Kocherwerk Ernsbach

 




„So machen Sie das, ich mache das anders“

Einen weissen Bagger im Wert von etwa 30.000 Euro soll Stefan F. am 08. oder 09. Oktober 2019 von einer Baustelle in Niedernhall gestohlen haben. Das jedenfalls wirft ihm Staatsanwalt Jakubek am 01. September 2022 vor dem Amtsgericht Künzelsau vor. Einem Strafbefehl über 120 Tagessätze hat F. widersprochen.

Es ist nicht der einzige Diebstahl hochwertiger und großer Maschinen, der sich in den letzten Jahren in Hohenlohe ereignet hat.

Bewährung läuft noch

Stefan F. ist eine imposante Erscheinung, als er den Gerichtssaal betritt: Großgewachsen, muskulös und mit einem Bauch, er ist das, was man vielleicht als „stattliches Mannsbild“ bezeichnen kann. Von Beruf ist er Polier, war Zeitsoldat und hat bei Baufirmen gearbeitet, bevor er sich mit einem Baggerunternehmen selbständig gemacht hat und meist als Subunternehmer für große Bauunternehmen auf größeren und kleineren Baustellen gearbeitet hat. Auch auf der Baustelle zum Hochwasserschutz in Niedernhall, wo der Bagger gestohlen wurde, war er tätig. Derzeit ist F. arbeitslos, hat Unterhaltsverpflichtungen und Schulden. Eine neue Arbeitsstelle sei aber in Aussicht, sagt er. Wegen einer Körperverletzung wurde F. zu einer noch laufenden Strafe auf Bewährung verurteilt.

„Ich habe den Bagger nicht entwendet“

Zur vorgeworfenen Tat sagt er „ich habe den Bagger nicht entwendet“ und erzählt folgende Geschichte: Ein flüchtiger Bekannter -ein Kosovo-Albaner, den er von einer Baustelle gekannt habe- habe ihn angerufen, ob er wüßte, wo man für eine Weile einen Bagger unterstellen könne. Er habe einen Abstellplatz bei einem anderen Bekannten vermittelt. Nach einem dreiviertel Jahr sei der Bagger dort immer noch gestanden, der flüchtige Bekannte sei aber nicht erreichbar gewesen. Ihm hätte der Bagger gefallen, er hätte ihn gerne gekauft. Aber er habe keine Papiere gehabt, daher hätte er bei einem Händler so getan, als würde er den Bagger verkaufen wollen. Der Händler, so erklärte es F., könne dann über den Hersteller die Papiere besorgen.

„Das macht keinen großen Sinn“

Auf den Vorhalt von Richterin Rührich, dass ein Chatverlauf vorliege, in dem F. ein regelrechtes Verkaufsgespräch geführt habe, kontert er: „Das war vielleicht die Vorgehensweise von mir“. „Das macht keinen großen Sinn“, meint die Richterin. Sie liegt da wohl richtig, denn bei einem legalen Kauf hätte der Vorbesitzer sich um die Papiere kümmern müssen.

„Die Schlüssel sind genormt, die sind alle gleich, da kann jeder …“

Von dem Diebstahl des Baggers auf der Baustelle will F. nichts mitbekommen haben, er sei ja bei einem ganz anderen Gewerk tätig gewesen. „Aber sie hatten die Gelegenheit“, sagt die Richterin. Das gibt F. – möglicherweise unfreiwillig – zu: „Ich bin Maschinenführer, ich kann jeden Bagger fahren. Die Schlüssel sind genormt, die sind alle gleich, da kann jeder …“ Und man müsse ja auf einer Baustelle auch einmal ein Gerät, das im Weg steht, zur Seite fahren können, daher habe jeder einen Schlüsselbund.

„So machen Sie das, ich mache das anders“

Nochmals wirft die Richterin ein: „Sie können keinen Bagger legal erwerben, der keine Papiere hat, da geht man zu einem Händler und erklärt ihm das“, zeigt die Richterin Rührich Zweifel an der Darstellung des Angeklagten. „So machen Sie das, ich mache das anders“, entgegnet der. Aber er müsse doch Verdacht geschöpft haben, dass es sich um den gestohlenen Bagger von „seiner“ Baustelle gehandelt hat, als er den Bagger gesehen hat? „Die sehen alle gleich aus.“ meint F. „Aber ein anderer hat ihn auf den ersten Blick wiedererkannt“, sagt die Richterin.

„Es war so herzergreifend, was er erzählt hat“

Dieser andere ist Daniel M., ein Maschinenhändler aus dem Raum Biberach, der dann als Zeuge aufgerufen wird. Er erzählt eine ganz andere Geschichte: F. habe sich bei ihm gemeldet auf Empfehlung eines Neugerätehändlers. Er habe sich den Bagger vor Ort angesehen. F. habe ihm erzählt, dass der Bagger von einem Türken stamme, der sich von seiner Frau getrennt habe und der dieses Gerät jetzt über ihn „unter der Hand“ verkaufen wolle, damit die Frau nichts davon mitbekommt. Und auch das Schicksal von F. sei schwer: Er sei frisch verwitwet und habe acht oder neun Kinder. „Es war so herzergreifend, was er erzählt hat“, daher habe er seine Hilfe angeboten. Er dachte, F. sei irgendjemandem auf den Leim gegangen.

Ein paar Minuten Recherche führen zum gestohlenen Bagger

Dass der Verkauf ohne Rechnung über die Bühne gehen sollte, habe ihn aber stutzig gemacht und er habe dann im Internet „15 oder 20 Minuten recherchiert“, bis er auf eine Beschreibung des gestohlenen Baggers gestoßen sei. Er habe ihn sofort erkannt, aufgrund eines charakteristischen Zubehörs. Daraufhin habe er den Eigentümer ausfindig gemacht und sich bei ihm gemeldet. Und der erkannte F. aufgrund der Geschichte mit den 9 Kindern sofort wieder. Stefan F. hat diese Geschichte wohl öfter auf Baustellen erzählt. Und der Eigentümer wußte auch, dass sich F. bei ihm mehrfach erkundigt hatte, was jetzt mit dem Bagger sei.

Als M. den Angeklagten damit konfrontiert hat, dass er mit dem Eigentümer gesprochen habe und davon ausgehe, dass der Bagger gestohlen ist, blieb F. bei seiner Geschichte. M. hat daraufhin F. blockiert, sodass er ihn per WhatsApp und Telefon nicht mehr erreichen konnte.

Anwältin bittet um Sitzungsunterbrechung

Bevor der nächste Zeuge, der Eigentümer des Baggers, aufgerufen wird, bittet die Pflichtverteidigerin des Angeklagten, Anke Stiefel-Bechdolf, um eine Pause, um sich mit ihrem Mandanten zu besprechen. Als die Sitzung wieder aufgenommen wird, erklärt die Anwältin die Rücknahme des Widerspruchs. Damit ist der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig, der Prozess ist damit beendet. F. muss 120 Tagessätze – die Höhe wurde nicht genannt – bezahlen und die Bewährungsstrafe wird überprüft werden. Die restlichen Zeugen, eine Polizeibeamtin und der Eigentümer des Baggers, werden nicht mehr befragt.

Handelte F. allein?

Wenn F. den Bagger gestohlen hat, dann dürften weder der Türke noch der Kosovo-Albaner existieren. Offen bleibt allerdings, ob F. den Bagger aus eigenem Antrieb oder als Teil einer größeren Organisation gestohlen hat. Am Fundort des Baggers sollen sich neben dem Bagger auch mehrere Container, möglicherweise ebenfalls mit Diebesgut, befunden haben. Dazu gab es im Prozess keine Fragen.

Diebesgut einer Bande in Hohenlohe gefunden

Immer wieder werden Banden, die sich auf gestohlenen Maschinen spezialisiert haben, ausgehoben. Eine dieser Banden lagerte vor einigen Jahren ihr Diebesgut in einem Waldstück in Hohenlohe. Das Diebesgut war so umfangreich, dass zum Abtransport das THW aus Künzelsau zu Hilfe gerufen werden mußte.

Die Polizei macht derzeit keine klare Aussage, ob sie bei den Diebstählen der letzten Zeit im Hohenlohekreis von einer Bande ausgeht. Die Ermittlungen laufen: „Sollten sich Hinweise auf eine bandenmäßige Begehungsweise ergeben, werden die Ermittlungen entsprechend angepasst“. Genauso wird noch ermittelt, ob die unterschiedlichen Taten in der Region in Zusammenhang stehen.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 




Boulevardbekannter „Darknet-Anwalt“ muß in Künzelsau klein beigeben

GSCHWÄTZ berichtete bereits im Juni darüber, dass die Staatsanwaltschaft Heilbronn bei Geldwäscheverfahren insbesondere über die sogenannten „Läufer“, also Personen, die durch Straftaten erhaltenes Geld oder Waren weiterleiten, an die Hinterleute herankommen will. Beim Pressegespräch der Staatsanwaltschaft Heilbronn im Juni 2022 warnte Staatsanwalt Müller-Kapteina: „Schon Leichtfertigkeit führt zur Strafbarkeit: Konto zur Verfügung stellen ist kein Gefallen!“ Das Geldwäschegesetz sei hier sehr streng und solche Delikte führen in der Regel auch zur Anklage. Gerade der Finanzagent sei oftmals leicht zu ermitteln – der Betrogene kennt ja das scheinbar seriöse Konto, so Müller-Kapteina. Eine solche „Läuferin“, Elena S., stand am 31. August 2022 vor dem Amtsgericht Künzelsau. Angeklagt war sie der „leichtfertigen Geldwäsche“.

Drei einzelne Straftaten der Geldwäsche in wenigen Tagen

Drei einzelne Straftaten der Geldwäsche soll Elena S. begangen haben, indem sie im November und Dezember 2020 Überweisungen von insgesamt ca. 50.000 Euro auf einem eigens eröffneten Konto entgegengenommen und unmittelbar in Bitcoins umgewandelt und diese weitergeleitet hat. Rund 1.000 Euro Provision habe sie für diese Transaktionen vereinnahmt, so Erste Staatsanwältin Sara Oeß. Sie klagt Elena S. deshalb wegen „leichtfertiger Geldwäsche“ nach §261 (6) StGB an.

Ein prominenter Anwalt

Elena S. ist 35 Jahre alt, in Kasachstan geboren und ukrainische Staatsbürgerin. Die einzelnen Überweisungen streitet sie nicht ab, jedoch waren sie und ihr Anwalt Dr. Matthias Brauer, der sich selbst auf seiner Webseite als „Darknet-Anwalt“ bezeichnet, mit einer Kanzlei in Bonn der Meinung, ein legales Arbeitsverhältnis auf Minijobbasis mit einer Firma namens „Russia Logistik“ eingegangen zu sein.

Dr, Matthias Brauer (links) und sein Team. Foto: Screenshot www.die-anwalts-kanzlei.de

Im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses sollte sie zuallererst ein Konto eröffnen und dann Finanztransaktionen durchführen. Es habe ein Bewerbungsgespräch per Telefon gegeben und sie habe sowohl ihren Aufenthaltstitel sowie einen Auszug aus dem Zentralregister („Führungszeugnis“) an diese Firma gesendet. Der Angestellte der Firma habe auch regelmäßig mit ihr gechattet und sie beim Durchführen der Transaktionen angeleitet – es wurde sogar eine Testtransaktion durchgeführt. Die Webseite der Logistikfirma sei ihr seriös erschienen, sie habe auch viele positive Bewertungen im Internet über die Firma gefunden.

Angeklagte soll nichts mehr sagen

Als Staatsanwältin Oeß nachfragt, ob es Elena S. nicht stutzig gemacht hätte, dass ein europaweit agierendes Unternehmen ein Konto einer Privatperson benötige,  unterbricht Anwalt Brauer die Befragung: „Die Art der Befragung ist unpassend. Ab jetzt beantwortet sie [die Mandantin] keine Fragen mehr“. Er will wohl verhindern, dass seine Mandantin unbefangen etwas sagt, das nicht nach Fahrlässigkeit, sondern nach Vorsatz klingt. Denn bis hier redet Elena S. meist frei und schildert die Vorgänge aus ihrer Sicht. Nur manchmal wird sie von ihrem Anwalt an ein Detail erinnert, das ihm hilfreich erscheint. Die Stimmung im Saal wird angespannter, die Fronten verhärten sich merklich. Auf die Gründe, die Elena S. in dieses vermeintliche Arbeitsverhältnis getrieben haben, spricht sie nicht. Sie wird auch nicht danach gefragt.

„Das war gut gemacht“

Zwei Betroffene sind als Zeugen erschienen, der dritte Betroffene hatte ein Attest vorgelegt, das ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte. Beide Betroffene gaben an, keine bewußten Überweisungen auf das Konto von Elena S. getätigt zu haben. Hermann A., der aus Bremen angereist war, berichtet, dass beim Besuch seiner Bank-Webseite ein Fenster erschienen sei, er soll bitte eine Testüberweisung vornehmen, mit einer anderen IBAN und anderem Namen. Er habe sich nichts dabei gedacht, „das war gut gemacht“, schließlich sei ja nicht seine IBAN angegeben gewesen, und habe diese Überweisung durchgeführt. Statt 10 Euro seien dann aber per Sofortüberweisung rund 28.000 Euro von seinem Konto auf das Konto von Elena S. überwiesen worden. Er habe das sofort bemerkt und sofort sowohl seine Bank als auch die Polizei alarmiert – sein Geld habe er allerdings nicht wiederbekommen.

„Eigentlich müßte man die auch comdirect anklagen“

Mehr Glück hatte Ahmed C., von dessen Konto ohne sein Wissen rund 9.000 Euro abgebucht wurden. Es handelt sich um ein Geschäftskonto, auf das nur er Zugriff hatte und das für eine Firma eröffnet wurde, die den Geschäftsbetrieb zum Zeitpunkt der Abbuchung noch nicht aufgenommen hatte. Als ehemaliger Mitarbeiter einer Bank kennt er die Abläufe und er hat von seiner Bank außergerichtlich rund 8.500 Euro zurückerhalten, wovon er allerdings noch einen Anwalt bezahlen mußte. Er macht die comdirect-Bank, bei der Elena S. das Konto eingerichtet hatte, mitverantwortlich, da diese das Konto nicht unmittelbar gesperrt habe: „Eigentlich müßte man die auch comdirect anklagen“, sagt er.

„typisches Finanzagentenkonto“

Für Polizeioberkommisssarin S. war das Konto ein „typisches Finanzagentenkonto“: Eine 10 Euro-Transaktion zum „Austesten“, keine privaten Verfügungen, drei hohe Überweisungen mit sofortiger Weiterleitung. „Atypisch“ sei es, dass Geld zurückgekommen ist, vielleicht, so die Vermutung von S., war das Konto oder die Person Elena S. bei der Kryptobörse bereits gesperrt gewesen.

Angeklagte wirkt bedrückt

Vor den Plädoyers bittet Dr. Matthias Brauer um eine kurze Unterbrechung für ein Gespräch mit seiner Mandantin. Beim Verlassen des Saals wirkt sie bedrückt, geht mit eingefallenen Schultern.

„Für leichtfertige Geldwäsche liegt die Schwelle niedrig“

Für Staatsanwältin Oeß hat sich der Tatworwurf bestätigt: „Für leichtfertige Geldwäsche liegt die Schwelle niedrig“, sagt sie. Schon der „Arbeitsvertrag in Anführungszeichen“ sei seltsam, aber auch

  • Eine Kontaktaufnahme, ohne dass die Angeklagte nach einer Stelle gesucht habe
  • der gesamte Kontakt über Telegram, „das neue Darknet“
  • der Arbeitgeber will keine weiteren Unterlagen als ein Führungszeugnis und ein Aufenthaltsdokument
  • der vorgebliche Geschäftszweck des Unternehmens und Jobinhalt stimmen nicht überein
  • ein extra Konto mit taggenauen Weiterleitungen

Auch die hohe Bezahlung – rund 1.000 Euro für wenige Minuten Aufwand – hätte die Angeklagte bemerken müssen. „Das geht haarscharf am Vorsatz vorbei“, sagt Oeß, insbesondere weil die Angeklagte ausgesagt hatte, dass sie selbst in der Ukraine ein kleines Geschäft geführt hat. Oeß plädiert auf eine 12-monatige Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

„Bei Fahrlässigkeit sind wir d’accord“,

meint Verteidiger Dr. Brauer. „Aber Leichtfertigkeit nicht“. Er verweist auf das Bewerbungsgespräch, den Arbeitsvertrag, die Dokumente und dass Elena S „einer Supervision unterstellt“ worden sei. „Es wurde ein Schein aufgebaut, ein komplettes Konstrukt aufgebaut, das sie täuschen sollte“. Das sei eine „gewöhnliche Fahrlässigkeit“, er plädiert auf Freispruch, auch weil die zugrundeliegenden Straftaten nicht aufgeklärt seien.

Elena S. verzichtet auf ihr letztes Wort.

„Es hätte sich aufdrängen müssen“

Richterin Rührich kann sich den Ausführungen von Dr. Brauer nicht anschließen, sie folgt im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft: „Es hätte sich aufdrängen müssen, dass sich nicht um Unternehmensgelder, sondern um Geld von Privatpersonen handelt“, meint sie. Die von der Staatsanwaltschaft genannten Punkte verwiesen auf eine „grobe Unachtsamkeit“, somit sei der Tatbestand der leichtfertigen Geldwäsche erfüllt. Dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, mag sie sich nicht anschließen: Sie verhängt eine Haftstrafe von 9 Monaten. Zugunsten von Elena S. wertet die Richterin, dass sie bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und die Taten bereits fast zwei Jahre zurückliegen. Aufgrund einer positiven Sozial- und Kriminalprognose kann diese Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich wird Elena S. unter die Betreuung eines Bewährungshelfers gestellt und muss 200 Sozialstunden ableisten.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Ein neuer Mord in Waldenburg

Das Kriminal Dinner geht 2022/2023 mit dem seit über 10 Jahren erfolgreichen Kriminal Dinner Formaten in die nächste Runde und präsentiert neue spannende Fälle. An über 300 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden schon zahlreiche Morde ermittelt und aufgeklärt. Auch Waldenburg bei Künzelsau wird zum Tatort, an dem schon bald ein schreckliches Verbrechen passieren wird. Die Ermittlungen zu den spannenden Kriminalfällen, die von Schauspielern angeleitet werden, finden am 20.01.2023 und 25.02.2023 statt.

Das Panoramahotel Waldenburg soll zum Schauplatz eines Mordes werden?

In Waldenburg bei Künzelsau befindet sich 505 Meter hoch mit einzigartigem Rund-um-Blick das Panoramahotel Waldenburg. Die Location bietet eine hervorragende Aussicht und dazu passende kulinarische Genüsse die jeden Gast verzaubern. Das Kriminal Dinner wird so zu einem unvergleichlichen Erlebnis mit fesselnder Unterhaltung und einem köstlichen Gänge-Menü, aber Vorsicht: Unter den Gästen befindet sich ein Mörder. Das Schauspielteam stellt gemeinsam mit den Gästen, die ihre detektivischen Fähigkeiten unter Beweis stellen müssen, alle nötigen Ermittlungen an, um den Übeltäter zu fassen. Währenddessen serviert das Team des Restaurants das köstliche 3-4-Gänge-Menü und rundet den Abend perfekt ab.

Panorama Hotel Waldenburg. Foto: Engesser marketing

Das Kriminal Dinner Künzelsau im NEUEN Panoramahotel Waldenburg beginnt um 19:00 Uhr (Einlass 18:30 Uhr).

Die Eintrittskarten sind ab 84,90 € an allen bekannten Vorverkaufsstellen oder online unter www.das-kriminal-dinner.de erhältlich.

Pressemitteilung des Veranstalters




Amrichshausen: Bazooka aufgefunden und gesprengt

Bei Bauarbeiten am Mittwochvormittag, 27. Juli 2022, in Künzelsau-Amrichshausen wurde eine amerikanische Bazooka aufgefunden. Die Arbeiter meldeten, dass sie bei Arbeiten an einem Wasserrückhaltebecken im Heideweg gegen 10.15 Uhr möglicherweise eine Granate freigelegt haben.

Eine Überprüfung ergab, dass es sich um eine amerikanische Panzerabwehrwaffe handelte. Die Arbeiten wurden zunächst eingestellt und die Waffe durch den Kampfmittelbekämpfungsdienst gesprengt.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




Was haben ein billiger Rollwagen und ein teurer NVH-Bus miteinander zu tun?

So ein einfacher Rollwagen ist bereits für 40 Euro erhältlich, qualitativ deutlich hochwertigere Ausführungen mit besseren Rädern und einer Tragkraft von mehr als 150kg kosten vielleicht 250 oder 350 Euro im einschlägigen Fachhandel. Mit derartigen Wägen werden in Industriebetrieben zuverlässig Tonnen von Gütern bewegt und das über Jahre hinweg – diese Wägen sind nahezu unverwüstlich.

Derartige Wägen sind also sicherlich geeignet, vereinzelt Gewichte von rund 50kg von einem Raum im ersten Obergeschoss mittels Fahrstuhl ins Erdgeschoß und dort zu einem direkt vor der Tür befindlichen Parkplatz zu fahren – und zurück. Ein Zentner – soviel wiegt selbst ein großer Beamer, der nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entspricht, nicht.

Und doch MUSS das Kreismedienzentrum unbedingt ins Erdgeschoß – weil Beamer so schwer seien und weil das KMZ unbedingt dort plaziert sein soll, „wo die Schule am offensten“ ist.  Das sind prinzipiell vernünftige Argumente, aber doch nur dann, wenn man sich für einen von zwei leeren Räumen in Erdgeschoß und im Obergeschoß entscheiden soll. Wenn aber für diese Argumente ein bestehendes Pneumatik-Labor für einen Aufwand von sage und schreibe rund 600.000 Euro zwei Stockwerke höher umziehen soll, dann darf man sich Fragen stellen … zumindest die nach der Wirtschaftlichkeit.

Es soll ja immer die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen

Denn welche Ausstattung benötigt so ein Kreismedienzentrum in wenigen Jahren noch? Eine Sitzecke für Beratungsgespräche und Arbeitsplätze für die nicht allzu vielen Mitarbeiter. Dazu einen kleinen(!) Lagerraum für selten gebrauchtes spezielles Equipment und einige „uralte“ Medien. Das sollte im Zeitalter der Digitalisierung – in dem wir in wenigen Jahren hoffentlich doch noch angekommen sein werden – ausreichend sein. Und natürlich eine Kaffeemaschine.

Vom Kreistag beschlossenenes bezahltes Nichtstun

In derselben Sitzung hat derselbe Kreistag sich gegen eine Ausweitung einiger Buslinien ausgesprochen. Das hätte ab 2023 pro Jahr 500.000 Euro gekostet. Man war wegen der unsicheren wirtschaftlichen Lage nicht bereit, so weit in die Zukunft zu denken. Stattdessen zahlt man lieber den Busfahrern das volle tarifliche Entgelt, wenn sie mehrere Stunden Pause haben, fürs (vom Kreistag so beschlossene) Nichtstun.

Der Ankauf von zwei Rollwägen hätte die Erweiterung des NVH-Linienverkehrs für ein Jahr gegenfinanziert …

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




„Dann bleiben Sie doch stehen, wo Sie wollen“ – groteske Szenen im Künzelsauer Amtsgericht

Prozesse, bei denen es um eine Tötung geht oder Prozesse, an denen Prominente beteiligt sind, sind Publikumsmagnete, obwohl sie oft nicht sehr spektakulär sind. Nicht selten geht es an einem Verhandlungstag um Details, die ein Beobachter gar nicht versteht. Echte Perlen der Justiz, die durchaus an eine Fernseh-Gerichtsshow herankommen, sind dagegen gern an Amtsgerichten zu finden, wie am 14. Juli 2022 am Künzelsauer Amtsgericht.

Verwendung unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Ein Vater war wegen Verwendung unrichtiger Gesundheitszeugnisse angeklagt. Er hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, so dass es jetzt zu einer Hauptversammlung kam. Ihm wurde vorgeworfen, dem Kindergarten Niedernhall-Giebelheide eine unrichtige Impfunfähigkeitsbescheinigung für seinen Sohn vorgelegt zu haben: Eine Masernimpfung ist für Kinder in Kindergärten verpflichtend, außer es gibt medizinische Gründe, die eine Impfung ausschließen.

Ich will einfach hier stehen

Der Prozeß begann grotesk: Der nicht anwaltlich vertretene Angeklagte wollte partout nicht auf den für Angeklagte reservierten Stuhl Platz nehmen, seine seltsame Begründung: Er sei hier nicht Schuldner, sondern genaugenommen Gläubiger. Nicht einmal seinen „bürgerlichen Namen“ wollte er nennen. Auf dem Aushang stand Alexander A., er wollte allerdings „Alexander aus dem Hause A.“ genannt werden, ersatzweise Alexander. Trotz der Androhung eines Ordnungsgelds blieb der Angeklagte stehen: „Vielen Dank, ich bleibe lieber hier stehen.“ Es erinnerte ein wenig an den Ehemann bei Loriot, der einfach hier sitzen wollte. Irgendwann gab Richterin Rührich mit den Worten: „Dann bleiben Sie doch stehen, wo Sie wollen“ klein bei. Sie wollte wohl eine weitere Eskalation und die Anwendung unmittelbarer Gewalt, die A. ins Spiel gebracht hatte, vermeiden.

Angeklagter ist nicht geboren

Die Schwierigkeiten gingen weiter:  Nicht einmal geboren sei er, meinte der Angeklagte, denn „ich vertrete hier meine natürliche Person“ – und natürliche Personen werden offenbar nicht geboren, sondern werden gegründet. Aber auch sein „Gründungsdatum“, das die Richterin aus den Akten vorlas, wollte er nicht bestätigen. „Im Sommer gegründet, vor vielen Jahren“ war das Einzige, was er bestätigte – das stimmte immerhin mit der Angabe aus den Akten überein. Der Angabe, dass er in Kasachstan „gegründet“ sei, widerspricht er nicht. Die Frage nach seinem Beruf beantwortet er nur mit „Ist das wichtig?“

Einflüsterungen

Auf alle Fragen der Richterin flüstert eine Frau, wohl seine Ehefrau, aus dem Publikum ihm die „richtigen“ Antworten ein. Das endet erst, als sich ein Polizeibeamter nach seiner Zeugenaussage zwischen die Frau und den stehenden Angeklagten setzt. Vielleicht war dieses „Coaching“ von seiner vermutlichen Ehefrau ja der eigentliche Grund, warum sich A. nicht auf die Anklagebank setzen wollte? Sonst hätte er sie eventuell nicht mehr gehört.

Erklärung „unter Eid“

Später verliest der Angeklagte eine vorbereitete Erklärung, die er unbedingt „unter Eid“ verlesen wollte und die reichlich unverständlich war. Einerseits akustisch, er sprach sehr leise, hinter einer Maske und mit Akzent. Man hatte den Eindruck, dass er Fremdworte, die er vorlas, gar nicht verstand. Andererseits waren auch die vorgetragenen Argumente reichlich unverständlich. Was klar wurde: Er versteht nicht, warum er überhaupt hier ist, sein Schreiben ans Gericht sei schließlich kein Einspruch gegen den Strafbefehl gewesen, sondern eine Zurückweisung. Außerdem sei er nicht Angeklagter, auch nicht Schuldner, sondern Gläubiger. Und alle am Verfahren beteiligten, von Bürgermeister Beck angefangen, über die Polizeibeamten bis hin zum Gericht, seien überhaupt nicht legitimiert. Er bezog sich auf ein Rom-II-Abkommen, das sich aber auf internationales Privatrecht bezieht. Und überhaupt müsse erst einmal die Haftungsfrage geklärt sein.

Aus der Reichsbürger-Szene bekannte Argumente

Eine Argumentation also, wie man sie aus Reichsbürger- oder Selbstverwalterkreisen kennt, gemischt mit bekannten Aussagen aus der Impfgegnerszene. Mehr trug Alexander A. nicht zum Prozeß bei. Zur Sache äußerte er sich nicht, Fragen an die Zeugen hatte er ebenfalls keine.

500€ Ordnungsgeld

Irgendwann wurde es selbst Staatsanwalt Fuchs zu bunt: Er beantragte wegen Mißachtung von Anordnungen des Gerichts ein Ordnungsgeld von 500 Euro, das die Richterin dann auch verhängte.

„Impfung mit jedwedem Impfstoff“ soll kontraindiziert sein

Staatsanwalt Fuchs sah es als erwiesen an, dass A. bei dem in der Impfgegner-Szene bekannten Arzt Dr. Michael Foti aus Stefling in der Oberpfalz bewußt ein unrichtiges Attest anfertigen ließ, das seinem Sohn bescheinigt, eine Impfung mit jedwedem Impfstoff auf unbestimmte Zeit sei kontraindiziert. Da A. die Dokumente bei einer Behörde vorgelegt habe, sei der Straftatbestand des §279 StGB in der zur Tatzeit gültigen Version erfüllt.

Laut Staatsanwaltschaft wird gegen Dr.Foti an mindestens zwei Orten ermittelt. Seine Homepage „wird gerade überarbeitet“ und enthält keine Inhalte.
Die Homepage seiner Frau, die an derselben Adresse praktiziert, ist erreichbar und hat nahezu dieselben Inhalte wie die jetzt nicht mehr erreichbare Homepage von Dr.Foti.

Die Zeugen, der Polizeibeamte J. und Susanne Grupp, Leiterin der Niedernhaller Kindergärten, beschreiben die Vorgänge, die zum Strafbefehl geführt haben. Das Verfahren sei als „Abfallanzeige“ aus Ermittlungen gegen einen Arzt aus Steinheim/Murr von der Polizei in Ludwigsburg gekommen. Noch vor kurzem betonte die Staatsanwaltschaft in Heilbronn: „Diese Verfahren dürfen auch nicht eingestellt werden. Es soll sich für den Einzelnen nicht lohnen, eine Straftat zu begehen.“

Eine „Abfallanzeige“ brachte den Fall ins Rollen

In Niedernhall seien dann insgesamt sechs fragwürdige Gesundheitszeugnisse aufgefallen, unter anderem das von Alexander A. vorgelegte. Unter anderem war das Gesundheitsamt eingeschaltet und es fand eine Hausdurchsuchung bei der Familie des Angeklagten statt, bei der die Dokumente von Dr. Foti beschlagnahmt wurden. Diese Dokumente weisen laut Polizei einige Ungereimtheiten auf: So seien Unterschriften unleserlich, Dokumente vom selben Tag sollen einmal in Niedernhall, einmal in Stefling ausgestellt worden sein und die berechneten Untersuchungen könnten kaum mit der geringen Rechnungssumme der ärztlichen Liquidation in Einklang gebracht werden.

Gutachten aus Bamberg

Ein Gutachten aus Bamberg, das aus einer Strafsache gegen Dr. Foti stammt, sagt deutlich, dass nur eine erhebliche Immunerkrankung eine totale Impfunverträglichkeit bedingen könne. Kinder, die so schwer krank sind, könnten aber ohnehin nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung wie einen Kindergarten aufgenommen werden. Außerdem wurden laut Liquidation keine Untersuchungen im Hinblick auf eine erhebliche Immunerkrankung durchgeführt.

Gericht verurteilt den Angeklagten

Letztlich folgt das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilt Alexander A. wie im Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 40 Euro. Dabei erkannte Richterin Rührich an, dass A. nicht vorbestraft ist. Außerdem werden die Gesundheitszeugnisse, die A. gerne zurückerhalten hätte, eingezogen und A. muß die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn weder A. noch die Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen.

Text: Matthias Lauterer




Das 9€-Ticket: Ideal für Digitalnomaden

Viele Menschen verbringen heute ihr Büroleben in Coworking-Spaces und nicht mehr an einem festen Arbeitsplatz in einer Firma. Nachteil des Coworking-Konzepts ist für viele Berufsstarter der Preis: Ein paar Hundert Euro monatlich muss man in Ballungszentren schon rechnen für einen Platz im Coworking-Space. Man bekommt dafür gerade mal einen eigenen kleinen Schreibtisch und rund um sich herum befinden sich „kreative Umgebungen mit einer dynamischen Business-Community“. Das ist eine nette Umschreibung für „ewig dieselben Hipsterbärte, die ihre Erfolge lautstark feiern, der Typ gegenüber nervt den ganzen Tag und im Kühlschrank stehen nur seltsame Getränke und ein 6er pack Sushi“.

Vorher: Ein Schreibtisch im CoWorkingSpace.  Screenshot von www.spacesworks.com, einem Anbieter von Coworking Spaces.

Nahverkehrsanbieter bieten erstmals wirklich mobile Büros an

Die Alternative bieten nun die deutschen Nahverkehrsbetreiber: Für offiziell nur 36 Euro im Monat können sich Digitalnomaden in einem Viersitzerabteil des Nahverkehrs einmieten und bequem einrichten und dann im wahrsten Wortsinne mobil arbeiten. Die wirklich selbstbewußten Sparfüchse unter den Digitalnomaden zahlen allerdings selbst zu Stoßzeiten nur 9€ monatlich.

Nachher: Bequemes und mobiles Digital-Leben im Nahverkehrszug. Foto: GSCHWÄTZ

Den eigenen Schrank zur sicheren Aufbewahrung der Habseligkeiten bringt man selber mit, die Aussicht ist abwechslungsreich und inspirierend: sie wechselt zwischen grüner Landschaft und der Rückseite von Industriegebieten. Der größte Vorteil des Angebots dürfte aber sein, dass man bei der Arbeit nicht nur Hipster kennenlernt, sondern einen fast repräsentativen Querschnitt der Gesellschaft, dass man dem wahren Leben begegnet und sich intensiv mit den Sorgen und Nöten der Mitreisenden beschäftigen kann.

Dieses Angebot ist allerdings nur noch bis Ende August 2022 gültig.

Text: Matthias Lauterer