1

„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“

Am Prozessauftakt um einen 12-Jährigen, der am 11. September 2025, auf einem Supermarktplatz in Niedernhall von einem 18-Jährigen überfahren wurde, ließ der wegen Mordes angeklagte 18-Jährige ein Statement über seinen Anwalt verlesen.

Feuerwehrkräfte berichten von der Bergung des 12-Jährigen auf dem Supermarktparkplatz in Niedernhall

18-Jähriger überfährt 12-Jährigen auf Supermarktparkplatz in Niedernhall I 2. Prozesstag

Fahrfehler

Darin hieß es unter anderem, dass er seinen Freund, der bei Edeka als Ferienjobber gearbeitet hatte, an diesem besagten Abend abholen wollte. Der Angeklagte sei bei den Pfadfindern. Beide jungen Männer kommen aus Forchtenberg. Sein Freund habe eine Gehbehinderung. So sei es wohl etwas beschwerlich für ihn, mit dem Bus nach Hause zu kommen. Sein Freund habe noch 2 Red Bull für beide gekauft, diese hätten sie getrunken.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er noch nicht allzu viel Fahrpraxis gehabt. einen Führerschein habe er er am 13. Juni 2025 bekommen, am 16. Juli habe er sein Auto gekauft. Dadurch dass er mit seiner Familie drei Wochen im Sommerurlaub war, sei er bislang lediglich rund 1.000 Stunden Stunden gefahren. „Mein Auto ist mir heilig. Deshalb bestand ich darauf, dass das Red Bull außerhalb des Autos getrunken wurde“, erklärte der 18-Jährige über seinen Anwalt.

Der 12-Jährige habe sie nach Geld gefragt

Er habe beide Jungen, sowohl den 12-Jährigen, als auch seinen Freund, nicht gekannt. Der 12-Jährige fragte seinen Freund nach Geld, in einem Ton, der „klar machte: Ich erwarte das“. Er habe nichts mehr, soll sein Freund geantwortet haben. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Situation noch relativ entspannt gewesen. Dann habe der 12-Jährige seinen Freund sinngemäß als behindert beleidigt. Auch der 18-Jährige sei daraufhin nach Geld gefragt worden. Er habe dann gefragte, wofür sie das Geld bräuchten. „Egal, gib halt“, soll der 12-Jährige daraufhin geantwortet haben. Dann sei die Situation gekippt.

„Das mache ich jetzt mit deinem Auto“

„Gib mir jetzt Geld oder ich hole mein Butterfly-Messer heraus“, soll der 12-Jährige gesagt haben. „Was würdest Du sagen, wenn ich im Auto ein Messer hätte?“, entgegnete der 18-Jährige laut eigenen Aussagen. „War doch nur Spaß“, soll daraufhin der 12-Jährige entgegnet haben. „Von mir auch“, so der 18-Jährige. „Ich hab aber diesen Schlagring“, sagte daraufhin angeblich der 12-Jährige und zeigte angeblich eine Ringschraube, die er sich daraufhin laut Aussage des Angeklagten über den Finger schraubte und drohte. Er soll laut dem Angeklagten mit dieser  Ringschraube an einen Lichtmasten geschlagen und dem Angeklagten gedroht haben: Das mache ich jetzt mit Deinem Auto.“

„Ich spuke euch ins Auto“

Der Angeklagte erklärte in seinem Statement über seinen Anwalt, dass er zu diesem Zeitpunkt angeblich „nur noch dort weg wollte. Ich stieg ins Auto, machte die Zündung an, aktivierte Spotify. Einer von den beiden jüngeren Jungen soll dann wohl noch geäußert haben: „Ich spuke euch ins Auto.“ Dann seien die beiden verschwunden. Er habe sie jedenfalls nicht mehr wahrgenommen. „Ich handelte dann überstürzt, ließ die Kupplung zu schnell kommen, bin von dem Parkplatz herausgeschossen.“ Das sei ein „Fahrfehler“ gewesen. „Plötzlich spürte ich einen Schlag, ohne etwas zu sehen und ohne, dass ich mir das erklären konnte, woher dieser kam. Zirka 20 Meter benötigte ich, um halten zu können. Was ich später erfuhr, ist grausam. Als nächstes erinnere ich mich an einen Passanten. „Steigt aus, oder ich schlag auch tot“, habe dieser zu ihnen gesagt. Jemand anderes habe gesagt: „Das war ein Kind. So etwas kann man doch nicht machen.“

„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“

Aus dem Haftbefehl erfuhr ich erstmals, dass es ich bei dem Kind um den Jungen vom Parkplatz handelte. Ich hegte nie den Gedanken, diesen oder den anderen Jungen anzugehen – schon gar nicht mit meinem Pkw. Mein Auto war mein größtes, daher hätte ich nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können.“

An die Eltern gerichtet verließt der Anwalt im Namen seines Mandanten: „Ich maße mir nicht an, Ihrem Schmerz nachfühlen zu können. Wir möchten unser tiefstes Beileid ausdrücken. Vielleicht finden Sie die Kraft, das irgendwann anzunehmen.“

Damit endet das Statement. Zumindest unglücklich war an diesem ersten Prozesstag auch, dass der Angeklagte sein Gesicht mit einer Auto-Motor-Sport-Zeitschrift verdeckt hielt, als er den Gerichtssaal betrat. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft zu Beginn der Verhandlung steht ja unter anderem der Vorwurf im Raum, dass der Angeklagte sein Fahrzeug als Waffe eingesetzt habe. Eine etwas neutralere Zeitschrift oder Zeitung wäre daher wünschenswert gewesen.

Was am meisten irritiert hat an der Aussage des 18-Jährigen, war wohl die Aussage, er habe angeblich erst aus dem Haftbefehl erfahren, wen er da überfahren habe. Laut der Polizei und Zeugenaussagen soll der 18-Jährige jedoch mehrfach am Unfallort gesagt haben: „Der hat mich provoziert.“ Demnach hätte er aber sehr genau gewusst, wen er überfahren hat – und auch, warum.

 

 

 




„Mit dem Leben nicht mehr vereinbar“

Am dritten Prozesstag (18. März 2026) um den Tod eines 12-Jährigen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall am 11. September 2025 vor dem Landgericht Heilbronn sagten diverse Feuerwehrkräfte aus, die als eine der ersten am Ort des Geschehens eintrafen.

Kein Puls mehr feststellbar

Der Gruppenführer vom erstausrückenden Fahrzeug aus Niedernhall erklärte, dass der Junge komplett unter dem Auto begraben war, lediglich ein Arm herausragte. An diesem wurde sein Puls gemessen, jedoch sei zu diesem Zeitpunkt bereits kein Puls mehr feststellbar gewesen. Man habe sich daraufhin für eine Sofortrettung mit einem hydraulischen Rettungsgerät entschieden.

Das sei relativ schnell gegangen. Zu dritt habe man de Jungen dann, nachdem as Fahrzeug angehoben war, an der Seit des Fahrzeuges zur Fahrertüre hin, herausgezogen.

„Kopf extrem überstreckt

„Ich bin davon ausgegangen, dass der Junge tot ist“, so der 49-Jährige. Vermutlich durch einen Genickbruch, da der „Kopf extrem überstreckt“ gewesen sei. Der Kopf sei wohl, so beschreiben es auch andere Einsatzkräfte, so weit umgeknickt gewesen, dass er sich zwischen Oberkörper und Asphalt befand. Auch das Anschließen an das EKG zeigte nur noch eine Null-Linie.

Es werden Bilder des toten Jungen angeschaut und besprochen, aber nicht öffentlich im Gerichtssaal, sondern am Richtertisch, gemeinsam mit den Anwälten und den Gutachtern.

Eltern verlassen den Gerichtssaal

Der Vorsitzende Richter Kurz wirft in den Raum, dass noch ein technische Gutachter etwas dazu erklären wird, ob es sein kann, dass der Junge unter dem Auto das eventuell versuchte Bremsen des Fahrers verhindert haben könnte.

Der Einsatzleiter, ebenfalls aus Niedernhall beschreibt in seiner Zeugenaussage vor Gericht eindrücklich: „Als ich die eine Kopfhälfte gesehen habe, das sind Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind.“

Während die Feuerwehr aussagt, befinden sich die Eltern des 12-Jährigen nicht im Raum, um weiteren seelischen Schmerz zu vermeiden.

„Der hat ihn einfach überfahren“

Der Einsatzleiter berichtet überdies, dass der Beifahrer zusammengebrochen sei, er habe geschluchzt, gejammert, hyperventiliert und sich auch eingenässt. Er habe wohl auch gesagt: „Der hat ihn einfach überfahren.“ Die Kollegen von der Feuerwehr Künzelsau hätten sich irgendwann mit den Worten verabschiedet: „Wir können die Schreie nicht mehr hören, wir müssen gehen.“ (Anmerkung der Redaktion: Die Schreie der Eltern). Für alle Einsatzkräfte sei diese Situation eine extreme Belastung gewesen. Er selbst sei gegen 3 Uhr nachts zu Hause gewesen. „An Schlaf war nicht zu denken. In den ersten 2 bis 3 Nächten hatte ich die Bilder. Aber die Schreie haben sich bleibend eingebrannt. Ich weiß, dass es Kameraden gibt, die haben heute noch dran zu knabbern, die haben Schwierigkeiten, dort einzukaufen.“

„Ach du scheisse“

Eine 19-Jährige Feuerwehrkraft berichtet davon, wie sie an diesem Abend, die Lampe gehalten hat, als ihre Kollegen den Jungen unter dem Auto hervorzogen. Der Fahrradhelm sei „komplett zermatscht“ gewesen.  Er habe viele Kratzer am Bauch gehabt, erinnert sie sich. Als der Junge sichtbar wurde, habe ein Kollege wohl nur hervorgebracht: „Ach du scheiße.“

Die Feuerwehr, so berichteten es nun die Feuerwehrkräfte vor Gericht, gab dem 12.Jährigen, der in der Jugendfeuerwehr war, als der Leichenwagen den Jungen vom Supermarktplatz fuhr, das letzte Geleit und stand Spalier.

Der 18-Jährige, der angeklagt ist, wegen Mordes aus niederen Beweggründen an dem 12-Jährigen, saß während der Zeugenaussagen der Feuerwehr ruhig an seinem Platz. Er zeigte keine größere Mimik oder Gestik.




„Auto als Macht-Demonstration“

Am 11. März 2026 war der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Niedernhall überfahren hat. Der 12-Jährige aus Niedernhall starb noch an der Unfallstelle. Der 18-Jährige aus Forchtenberg muss sich für sein Verhalten nun vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen erhoben. 48 Zeug:innen sollen gehört werden.

Der von insgesamt 10 Prozesstagen bis Mai verlief überraschend

Bis auf den letzten Zuschauerplatz war die Große Strafkammer besetzt. Manche Besucher:innen mussten daher draußen warten. Es fanden strenge Sicherheitskontrollen statt. Handys mussten abgegeben, Ausweise vorgezeigt werden. Die meisten Besucher:innen waren verwandt oder befreundet mit dem Angeklagten oder dem Opfer. Es flossen insbesondere von Seiten der Opferfamilie viele Tränen an diesem Gerichtstag.

Teile der Verhandlung nicht öffentlich aufgrund des Alters des Angeklagten

Zu Beginn klärte der Vorsitzende Richter aufgrund des Alters des Angeklagten auf, dass Teile der Verhandlung nicht öffentlich abgehalten werden, wenn etwa der 18-Jährige etwas zu seiner Person aussagt oder Angaben zur Sache machen möchte (wollte er zunächst nicht, sondern ließ lediglich ein Statement über seinen Anwalt verlesen), da es auch die Rechte des 18-jährigen Heranwachsenden zu schützen gelte – in Abwägung mit dem hohen öffentlichen Interesse dieses Falles. 7 Medienunternehmen waren vor Ort. Auch die Nebenkläger, die Eltern des verstorbenen Jungen, mit ihrer Anwältin. Als die Staatsanwaltschaft den vermuteten Tathergang beschrieb, schluchzte die Mutter auf. Zeitweise musste sie den Saal verlassen. Vater wie Mutter hatten große schwarze Sonnenbrillen auf. Auch die Eltern des Angeklagten waren gekommen. Der Vater musste jedoch zwischenzeitlich den Saal verlassen, da er eventuell noch als Zeuge gehört wird.

Ruhig und gefasst

Der Angeklagte wie auch seine Eltern wirkten ruhig und gefasst, der Vater des Jungen fast schon entspannt. Der 18-Jährige zeigte keine erkennbare Mimik oder Gestik beim Verlesen des Tathergangs.

Laut der Staatsanwaltschaft bat das Opfer den Freund des Angeklagten am 11. September 2025 auf dem Supermarktparkplatz um etwas Kleingeld.

Der Fall scheint klar zu sein – oder doch nicht?

Als der Angeklagte und sein Freund ihnen das Geld nicht geben wollte, folgten laut der Staatsanwaltschaft wechselseitige Beleidigungen. Der 12-Jährige kannte den Freund des Angeklagten und beleidigte ihn wohl als „Down-Syndrom“. Zudem habe er gedreht, in das Auto des 18-Jährigen zu spuken. Der Angeklagte sei laut der Staatsanwaltschaft daraufhin „zutiefst gekränkt“ gewesen und wollte „Rache üben“. Als die beiden Jüngeren sich  mit ihrem Fahrrad und Tretroller entfernten, seien er und sein Freund in sein Auto gestiegen, dieses habe er „stark beschleunigt“. Sein Auto habe dabei als „Mittel, um seine Macht zu demonstrieren“, benutzt. Er habe den Geschädigten verfolgt. Diese hätten wohl versucht, sich vor dem herannahenden Auto in Sicherheit zu bringen. Das Ziel des 18-Jährigen sei eine bewusste Kollision mit dem Fahrrad des 12-Jährigen gewesen. Das Auto sei zunächst gegen das Hinterrad gestoßen. Das Rad sei dann auf die linke Seite gekippt, der Junge sei vor das Auto gestürzt. Er wurde laut der Staatsanwaltschaft daraufhin angeblich noch 26 Meter mitgeschleift. Der Kriminalhauptkommissar wird später noch berichten, dass der Körper des 12-Jährigen laut Augenzeugen völlig verdreht unter dem Auto gelegen habe.

Der Fall scheint klar zu sein. Doch dann verliest der Anwalt des Angeklagten ein Statement im Namen des 18-Jährigen. Und dieses Statement hat es in sich.

Den zweiten Teil des ersten Prozesstages veröffentlichen wir in Kürze.

+ +  +Wir berichten auf unserer Homepage aufgrund des des hohen öffentlichen Interesses  sehr ausführlich über den Fall und versuchen, euch so detailliert wie möglich aus dem Gerichtsverfahren zu berichten. + +  +

Bildunterzeile: Der Angeklagte beim Prozess-

auftakt. Vielleicht wäre hier auch eine andere

Zeitschrift als Sichtschutz angemessen gewesen.




Niedernhall: 18-Jähriger wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt

Am Mittwoch, den 11. März 2026, ist der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen – so die Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn – aus niederen Beweggründen umgebracht haben soll. So zumindest lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Tragödie in Niedernhall: Prozessauftakt vor dem Landgericht Heilbronn

11 Prozesstage sind für die Verhandlung vorgesehen, 48-Zeug:innen und drei Sachverständige sollen gehört werden.

Am 11. September 2025 starb der 12-Jährige am Tatort. Vor aus ging angeblich ein Streit zwischen dem 18-Jährigen und dem 12-Jährigen, der mit einem Freund auf Fahrrädern unterwegs gewesen sein soll. Der 18-Jährige soll mit seinem Auto am Ende den Jungen verfolgt und ihn angefahren haben, wobei der 12-Jährige angeblich vom Fahrrad stürzte und unter das Auto geriet.

Video:

Prozessauftakt um T@d eines 12-Jährigen auf Supermarktplatz in Niedernhall

Ersthelfer:innen haben damals gegenüber unserer Redaktion von schockierenden Bildern berichtet, wie der Junge ausgesehen haben muss.

Ob illegale Substanzen oder Alkohol bei dem 18-Jährigen im Spiel gewesen waren, ist bislang nicht bekannt.

GSCHWÄTZ wird ebenfalls vor Ort sein und den Prozessauftakt als Pressevertreter begleiten.

Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn

Verhandlungstermine: Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn




Das Grauen hat keine Worte: Epstein – Der größte Skandal unserer Gesellschaft aller Zeiten

Babyschenkel werden mit Hähnchenschenkeln verglichen, es wird darüber gesprochen, wie Babyfleisch am besten schmeckt, warum das Blut gefolterter kleiner Kinder eine Verjüngungskur sein sein, ob er das kleine Mädchen gefoltert habe. Nein, das ist kein Horrorfilm, der übelsten Sorte,  Es ist eine Live-Aufdeckung bislang unvorstellbarer Vorgänge in unserer westlichen Gesellschaft.

Das eigentliche Grauen ist die Nicht-Reaktion der gesamten westlichen Welt

Und jeden Tag kommt ein Stückchen mehr Wahrheit auf den Tisch. Es ist der wohl größte Skandal aller Zeiten unser westlichen Demokratien. Epstein. Das System: Männer bedienen sich jungen, wehrlosen Opfern in schier unvorstellbarem Ausmaß. Pädophilie  rituelle Gewalt, satanistische Vorgänge, Kinderhandel. Missbrauch in seiner schlimmsten Form, ungeklärte Morde.

Die Masse bleibt ruhig.

Die Namen der Prominenten, die in den Epstein Files vorkommen: unzählige, unter anderem Donald Trump, Mette Mari, Oprah Winfrey, Leonardo DiCaprio.

Das aber Verblüffendste daran: die Reaktion bzw. die Nicht-Reaktion. Kaum ein führender Politiker hat sich bislang dazu geäußert. Rücktritte blieben aus. Die Masse? bleibt ruhig. Wie viele Menschen sind in diesem Jahrzehnte langen System verwickelt. Und: Wie viele Menschen finden das alles offensichtlich gar nicht so schlimm?

Keine Konsequenzen? Keine Veränderung

Wie abgestumpft sind wir mittlerweile, dass die Epstein Files keine weltweite Protestwelle auslöst  um aufzudecken, um Konsequenzen auszulösen, um künftig unsere Kinder besser zu schützen?

Das ist ist das Schlimmste daran. Das sich nichts ändert. Dass dieses System weitermachen kann. Das ist das eigentliche Grauen.




Wie aus einem toten Krankenhaus auf einmal ein Leuchtturmprojekt wird

Als Nina Warken (CDU) mit ihrer Rede am Neujahrsempfang in Künzelsau am Freitag, den 23. Januar 206, beginnt, braucht sie ein paar Minuten, bis sie alle wichtigen Namen aufgezählt hat, die an diesem Festabend anwesend sind und ihr von der ersten Reihe aus lauschen: Reinhold und Bettina Würth (Carmen Würth war nicht anwesend, auch Benjamin und Maria Würth nicht), Albert und Ursula Berner, Hohenlohes Landrat Ian Schölzel, ihr CDU-„Kollege“ Christian von Stetten,  CDU-Landtagsbewerber Tim Breitkreuz, Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann (CDU), Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU). Man weiß bereits zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich, ob man sich auf einem Neujahrsempfang befindet oder auf einem Landesparteitag der CDU. 

Was auf die Bürger:innen zukommt: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in Künzelsau

Sind wir auf einer Wahlkampfveranstaltung oder auf einem Neujahrsempfang?

Sicher, es sind Landtagswahlen in 2 Monaten. Sicher ist auch, der Hohenlohekreis war schon immer sehr schwarz. Und dennoch hinterlässt es einfach ä Gschmäckle, wenn selbst Künzelsaus Bürgermeister, der noch 2018 für den Erhalt des Künzelsauer Krankenhaus bei der Demo der damaligen BI eine Rede gehalten halt, sich am Neujahresempfang in einem Video nun in bester Bob-der-Baumeister-Manier, mit Bauhelm und beim Tapete-herunter-reißen präsentiert im mittlerweile sehr kaputt wirkenden Krankenhausgebäude und über die hervorragenden Aussichten philosophiert, die das tote Krankenhausgebäude nun habe – unter anderem mit einer geplanten Kurzzeitpflege in Räumen, die zu Zeiten, als das Krankenhaus vom Kreistag geschlossen wurde, noch – milde gesagt – als marod und abrissbereit bezeichnet wurde.

Vom maroden Abrissgebäude zum Leuchtturmprojekt – Loriot würde „ach“ darauf antworten

Nun ist das tote Krankenhausareal nun also das neue „Leuchtturmprojekt“ für Deutschland, wie Nina Warken in ihrer anschließenden Rede strahlend verkündet. Na, ob das die Mehrheit der Künzelsauer genau so sehen, mag wohl dahingestellt sein. Wichtig ist vermutlich auch lediglich der Applaus der Richtigen und Wichtigen in der ersten Reihe, die mit dem dem richtigen Parteibuch, aber auch die Wirtschaftselite.

In Ihrer Rede ging es denn auch viel um Wirtschaft, um Reformen, die Menschen besser gesteuert durch das finanziell stark belastete Gesundheitssystem zu navigieren. Aber, keine Sorge, die Regierung sei mit den angestrebten Reformen unter anderem im ambulanten und stationären Bereich auf einem guten Weg. Es stehe wieder mehr Eigenverantwortung im Fokus, wieder ein Mehr an länger-gesünder-leben, noch weniger Krankenhäuser, aber dafür mehr spezialisierte. Denn wer möchte schon schlecht operiert werde? Lieber fährt man planbar etwas länger (wenn Herzinfarkte nur immer so planbar wären).

Der große Friedrich

Bezogen auf den Bundeskanzler attestiert Nina Warken Friedrich Merz wie zu Erwarten eine hervorragende Arbeit, er reise derzeit viel um die Welt, um die Probleme zu lösen. Von Deutschland werde eine Führungsrolle erwartet. Wie die genau aussieht, kann man derzeit nur erahnen.

Video: Maren Hennig, GSCHWÄTZ-Mitarbeiterin

Ein Kommentar von GSCHWÄTZ-Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann

 

 

 




Anklage lautet auf versuchter Mord: 29-Jähriger gesteht seine Taten beim Prozessauftakt, aber …

Künzelsau / Neckarsulm: Der junge Mann, der wegen versuchten Mordes am Freitag, den 23. Januar 2026, zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Heilbronn stand, erzählt dem Gericht beim Prozessauftakt, wie es dazu kam, dass er seine Exfreundin nur noch mit einem Slip bekleidet und übersäht mit Hämatomen, am 15. Juni 2025 durch die Künzelsauer Innenstadt schleifte. Der Deutsch-Algerier gestand seine Taten, aber…

Er schäme sich für seine Taten

Er schäme sich sehr für seine Taten, das sagte er während der mehrstündigen Verhandlung zum Prozessauftakt genau einmal. GSCHWÄTZ-Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann war beim Prozessauftakt vor Ort (siehe Video). Der Angeklagte berichtete ansonsten sehr abklärt über seine Taten an seiner Exfreundin. Zwar hatte er angeblich sehr große Erinnerungslücken an seine Taten, aber das, an was er sich noch erinnern konnte, erzählt er mit fester, ruhiger, emotionsloser Stimme. Als der Richter wissen wollte, ob er die Fotos gesehen habe, wie er seine Exfreundin am Ende ausgesehen habe, verneinte der 29-Jährige. Er erinnere sich aber daran, als sie nach zwei Tagen sich endlich befreien konnte aus seinen Fängen, ihr Gesicht schon ziemlich zugeschwollen gewesen sei.

Wie aber kam am es zu der schockierenden Situation in der Künzelsauer Innenstadt?

Vorneweg: Der Angeklagte gab die Taten, welche ihm von der Staatsanwaltschaft laut der Anklageschrift vorgeworfen werden, im Wesentlichen zu. Allerdings seien diese unter starkem Alkohol- und auch Drogeneinflusses zustande gekommen. Zudem sei er sehr eifersüchtig und habe sich dann zeitweise nicht mehr im Griff gehabt. Auch zuvor wurde er bereits straffällig und saß mehrere Male in Haft, unter anderem wegen Gewaltanwendung an einer anderen Frau.

Schon öfter straffällig geworden

Seine Exfreundin habe er im Internet kennengelernt, als es ihr psychisch nicht so gut ging. Bereits im Mai 2025, zwei Monate vor dem Hauptgeschehen, reichte es aus, dass seine damalige Freundin im Auto einen vermeintlichen Exliebhaber lediglich anschaute, dass der Angeklagte sie daraufhin zu Hause unter anderem mit dem Staubsaugerrohr und mit einer schweren Stabtaschenlampe schlug, auch Schläge und Tritte ins Gesicht habe es gegeben. Sie verließ ihn daraufhin, die gemeinsame Wohnung in Neckarsulm wurde aufgelöst. Die Frau blockierte ihn auf WhatsApp, er versuchte jedoch über Mail. wieder mit ihr in Kontakt zu treten, was ihm auch gelang. Er gab sich als geläutert. Zwei Monate später folgte ein Treffen zu einem Picknick in Öhringen.

Alkohol, Drogen und ein Eifersuchtsproblem – Wenn die Affektkontrolle versagt

Während ihres Treffen trank der Angeklagte laut eigenen Angaben Alkohol, unter anderem einen 6er Heinecken und 2 Wodka Lemon. Am Ende kam es auch hier zum Streit zwischen den beiden, worauf die Frau mit dem Bus nach Künzelsau zurückfuhr. Sie machte mit ihm in einer Nachricht über das Handy endgültig Schluss, der Angeklagte behauptet aber vor Gericht, dass er diese Nachricht nie gelesen habe, da sein Akku leer war. Er sei lediglich nach Künzelsau hinterhergefahren, um noch einmal versöhnlich mit seiner Exfreundin zu sprechen.

Er zerrte sie vom Gelände des Frauenhauses

Von ihr wusste er, wo das Frauenhaus war, in welchem sie mittlerweile lebte. Er sah sie laut eigenen Aussagen draußen auf dem Frauenhausgelände telefonieren und dachte, dass sie mit einem Ex von früher telefonieren würde. Daraufhin sei es wieder einmal mit ihm durchgegangen. Er sei über den Zaun geklettert und habe sie unter massivster Gewalteinwirkung (unter anderem Fußtritte und Faustschläge ins Gesicht) gezwungen, mit ihm zu kommen. Er zwang sie ebenfalls, sich im Rahmen der ihm vorgeworfenen Entführung bis auf den Slip auszuziehen, die Staatsanwaltschaft vermutet hier das Motiv Erniedrigung. Der Angeklagte sagt, er weiß nicht, warum er das getan hat und wie  es dazu gekommen sei – ob er ihr befohlen habe sich auszuziehen oder ober er ihr die Kleider vorm Leib gerissen habe. Der Vorsitzende Richter bemerkte hier jedoch an, dass die Kleider zerrissen waren, die man fand (Anm. d. Red.: was ergo eher für ein gewaltsames Auskleiden spricht).

Rund zwei Tage auf der Flucht

Die Taten wurden von mehreren Zeug:innen gesehen, die auch den Namen der Betroffenen gerufen haben, bevor er sie mitgenommen und sich erst einmal  zwei Stunden mit ihr versteckt habe. Insgesamt waren sie knapp 2 Tage in Künzelsau unterwegs, er hat sich mit ihr immer wieder an anderen Plätzen versteckt – vermutlich mit dem Wissen, dass die Polizei ihn und die Frau sucht. Dabei habe er sie lau der Staatsanwaltschaft teilweise bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, mit dem Ziel, sie zu töten. Die Gründe hierfür sei laut der Staatsanwaltschaft unter anderem ein Weltbild, in welcher die Frau dem Mann untergeordnet sei und kein selbst bestimmtes Leben ohne ihn führen dürfe. Sie konnte sich erst befreien, als er irgendwann einschlief.

Es sind noch insgesamt 8 weitere Prozesstage angesetzt, bevor ein Urteil gesprochen wird.




Getötete Frau (58) in Schöntal-Westernhausen – Verdacht liegt auf Schwiegersohn

Am Dienstag gegen 3:30 Uhr wurde in Schöntal-Westernhausen im Ahornweg eine Frau mit schweren Verletzungen aufgefunden. Die 58-Jährige verstarb trotz medizinischer Versorgung noch vor Ort.

Eine Obduktion bestätigte den Verdacht eines Tötungsdelikts. Ein 46-Jähriger Mann, vermeintlich der Schwiegersohn der Frau, steht im dringenden Tatverdacht.

Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen zu den genauen Todesumständen sind noch im Gange.

Hintergrund soll laut noch nicht bestätigten Quellen ein Sorgerechtsstreit um das Kind des unter Tatverdachts stehenden Mannes sein. Danach soll die Schwiegermutter das Sorgerecht gerichtlich zugesprochen bekommen haben und nicht der Vater des Kindes, der nun unter Mordverdacht steht.




Der Fall Christina Block – Nun kommt die ganze Wahrheit ans Licht

Es geht erstmals im Detail um die Vorgeschichte: Denn Theodor und Klara Block lebten zum Zeitpunkt der Entführung bereits seit mehr als zwei Jahren bei ihrem Vater und dessen neuer Lebensgefährtin Astrid Have in Dänemark. Ende August 2021 hatte Hensel die Kinder nach einem Besuchswochenende nicht wieder nach Hause zu Christina Block gebracht – angeblich, weil die Kinder selbst nicht gewollt hätten.

Die Zeit vor der angeblichen Entführung

Am Donnerstag geht es nun um diese Zeit, ohne die die Eskalation zwei Jahre später in der Silvesternacht kaum zu verstehen ist. Als Zeugin geladen ist die inzwischen ehemalige Angestellte des Hamburger Jugendamtes, Mitarbeiterin W., die den Sorgerechtsstreit lange Zeit betreut hat.

Wie BUSINESS INSIDER bereits berichtete, hatte das Oberlandesgericht Hamburg im Oktober 2021 Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Trotzdem behielt Hensel die Kinder weiter bei sich in Dänemark. Angeblich, so behaupteten er und Have, sollen die Kinder von Gewaltvorwürfen gegen ihre Mutter berichtet haben. Block selbst bestreitet bis heute, Gewalt gegen ihre Kinder ausgeübt zu haben.

Von Christina Block ging laut Jugendamts-Mitarbeiterin W. keine Gefahr aus

Staatsanwaltschaft, Gerichte und auch das Jugendamt untersuchten die Vorwürfe in der Folgezeit, hielten sie für unglaubwürdig oder zumindest übertrieben. Vor allem Jugendamts-Mitarbeiterin W. kam laut vorliegender Dokumente früh zum Schluss, dass von Christina Block keine akute Gefahr für die Kinder ausgehe. Diese würde sich kooperativ zeigen. Vielmehr würde Hensel bei den Kindern einen Loyalitätskonflikt erzeugen und müsse sie wieder nach Hause bringen, heißt es in einem Dokument vom 21. Oktober 2021.

Doch Vermittlungsversuche scheiterten in der Folge. Im Februar 2022 schreibt W. erneut ans Amtsgericht, dass der Vater den Kontakt der Mutter zu den Kindern unterbinde. Er würde mit den Kindern Entführungsszenarien aufbauen. Beim Vater sei keine Bindungstoleranz erkennbar. Doch die deutschen Behörden sind in Dänemark machtlos.

„Bewusstes Entfremden der Kinder von der Mutter“

Am 28. Juli 2022 wird der Ton von W. deutlich schärfer. In einer Stellungnahme für das Amtsgericht heißt es, dass das Verhalten Hensels aus Sicht des Jugendamtes ein bewusstes Entfremden der Kinder von ihrer Mutter sei.

Mehr noch: W. warnt, dass sie unter den gegebenen Umständen von einer akuten Kindeswohlgefährdung ausgehe, die das Gericht entsprechend §1666 BGB zum Handeln zwinge: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

W. spricht von einer Abschottung von Theodor und Klara, woraus eine hohe psychische Belastung der Kinder resultiere. Das Verhalten stelle eine massive Gefährdung der Kinder für das Entwickeln psychischer Erkrankungen dar. W. sieht die Notwendigkeit einer Inobhutnahme durch das Gericht – was eine schwerwiegende Maßnahme ist.

Doch Dänemark sieht das anders

Doch dazu kommt es nicht. Die dänischen Behörden sehen den Fall offenbar auch anders. Im März 2023 entscheidet dort schließlich ein Gericht, dass die Kinder trotz der rechtswidrigen Tat Hensels bei ihm bleiben sollten. Immerhin: Block soll ein 14-tägiges Besuchsrecht erhalten.

Doch Termine dafür lässt Hensel immer wieder platzen. Die Kinder bleiben bei Hensel und Have. Erst nach der Silvesternacht 2023/24 sieht Christina Block ihre Kinder wieder. Allerdings nur für wenige Tage. Unter dem Eindruck der dramatischen Entführung spricht das Oberlandesgericht Hamburg Stephan Hensel im Januar 2024 das alleinige Sorgerecht zu. Bis heute, vier Jahre nach den Schreiben von Jugendamts-Mitarbeiterin W., gibt es keinen Kontakt zwischen der Mutter und ihren Kindern.

Die  Familientherapeutin spricht von einer „aktiven Kindesentfremdung“ gegenüber der Mutter Christina Block. Sie schilderte das Verhältnis der beiden Elternteile als „sehr zerrüttet“. Die Kommunikation in Fragen zum Umgang mit den Kindern erfolgte überwiegend über den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) und kaum direkt zwischen den Eltern. Ihrer Einschätzung nach lag dies auch an der fehlenden Kooperationsbereitschaft des Vaters.

Erstmals mit der Familie in Kontakt kam Mareike W., als die älteste Tochter Johanna den ASD darum bat, künftig beim Vater leben zu dürfen. Die Situation bei der Mutter empfand sie als „stressig“ und fühlte sich durch Vorschriften eingeengt. Als Gründe nannte sie, sie müsse zu viele Dinge erledigen, es gebe zu viele Vorgaben, sie fühle sich in ihrer Freiheit beschränkt und habe große Konflikte mit der Mutter. Angaben zu körperlicher Gewalt machte sie gegenüber dem ASD nicht. Mit der Zustimmung beider Eltern zog sie schließlich zu Stephan Hensel.

Das OLG hatte klar entschieden: Die Kinder sollen zurück zur Mutter, Hensel interessierte das nicht

Bei den jüngeren Block-Kindern Klara und Theodor, die in der Silvesternacht 2023/24 entführt wurden, verlief es anders. Nach einem Umgangswochenende kehrten sie nicht zu ihrer Mutter zurück – entgegen der Empfehlung der Behörde. „Es ist im Sinne des Kindeswohls, dass die Kinder in ihren Lebensmittelpunkt zurückkehren“, lautete damals die Einschätzung des ASD. In einem Schrieben von damals steht: „Das Verhalten des Vaters wird als Isolierung der Kinder und Machtdemonstration bewertet.“ Zugleich stellt sie klar: „Bei der Mutter bestand keine Kindeswohlgefährdung.“

Stephan Hensel habe diese Empfehlung jedoch ignoriert. „Ne, die Kinder bleiben hier!“, zitierte Zeugin W. laut „Focus online“ sinngemäß den Vater. Selbst das Hanseatische Oberlandesgericht hatte die Rückführung der jüngeren Kinder angeordnet. Einen Termin mit einem Kinderpsychologen in Hamburg ließ Hensel laut Zeugin platzen, weil er einen Vollzug der Gerichtsentscheidung befürchtete: „Das OLG hatte klar entschieden, die Kinder sollen zurück zur Mutter.“ Hätten sie deutschen Boden betreten, wäre dies die Grundlage für die Umsetzung der Entscheidung gewesen.

„Vollkommen unverständlich“

Verteidigerin Gül Pinar bezeichnet es in diesem Rahmen als „vollkommen unverständlich“, dass die Anklage gegen Hensel bislang nicht weiterverfolgt worden sei, obwohl die mutmaßliche Kindesentziehung 2021 dem hiesigen Verfahren zeitlich und sachlich vorgelagert ist.

Die Beauftragung von Sicherheitsfirmen, insbesondere auch von Cyber Cupula unter David Barkay, habe allein dem Ziel gedient, die Kinder in Sicherheit zu bringen und ihren Schutz zu gewährleisten, betonte Christina Block. Sie habe alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und staatliche Stellen eingeschaltet: „Ich habe alle Rechtswege beschritten und den Rechtsstaat um Hilfe gefragt“, sagt sie. Ihr Ziel sei es gewesen, die Kinder unter größtmöglichem Schutz nach Hause zu bringen. Einen Auftrag wie in der Silvesternacht habe sie deshalb nicht erteilt. „Ich wäre zum Schutz meiner Kinder immer dabei gewesen.“




Kommt die Kochertalbahn?

Öffentliche Infoveranstaltung am 21. Januar 2026

Eine Bahn fährt durch das grün.
Die neue Kochertalbahn wird nichts mehr mit alten, lauten Dieselloks zu tun haben. Geplant ist ein moderner S-Bahn-Betrieb: elektrisch, komfortabel und leise. Dieses Bild ist KI-generiert.

Wie könnte die Zukunft der Kochertalbahn aussehen? Am 21. Januar 2026 lädt die Stadtverwaltung Künzelsau gemeinsam mit den Gemeinden Kupferzell und Waldenburg zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Vertreter der Kommunen, der beteiligten Planungsbüros, des Verkehrsministeriums und der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH berichten über den aktuellen Stand und geben einen Ausblick auf die nächsten Schritte. Beginn ist um 18.30 Uhr in der in der Carl-Julius-Weber-Halle in Kupferzell.

Projektteam stellt Planungen und Umfrageergebnisse vor

Die Reaktivierung der Kochertalbahn beschäftigt Politik, Wirtschaft und Bevölkerung seit Jahren. Nach einer europaweiten Ausschreibung hat die Stadtverwaltung Künzelsau 2025 eine Bietergemeinschaft der Büros Obermeyer, Schüßler-Plan und Transport Technologie-Consult Karlsruhe GmbH (TTK) mit den Planungsleistungen beauftragt. Seither laufen die Arbeiten, nun werden die Ergebnisse erstmals öffentlich vorgestellt. Auch die Resultate der großen Befragung, an der sich mehr als 2.700 Einwohnerinnen und Einwohner beteiligt haben, werden präsentiert. „Die hohe Beteiligung an der Umfrage zur Kochertalbahn zeigt, wie wichtig das Projekt den Menschen ist“, betont Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann. „Uns ist es ein Anliegen, die Einwohnerinnen und Einwohner eng mitzunehmen und transparent über den Fortschritt zu informieren. Die Reaktivierung der Kochertalbahn ist eine große Chance für die gesamte Region.“

In einer anschließenden Podiumsrunde erläutern die Projektbeteiligten unter anderem, welches Potenzial die Kochertalbahn für die Region bietet, welche Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten einfließen und wie die Finanzierung gestaltet sein kann. Die Voraussetzungen sind günstig: Der Bund und das Land übernehmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, das Land Baden-Württemberg finanziert zusätzlich die ersten hundert reaktivierten Streckenkilometer.

Mitreden, nachfragen, Ideen einbringen

Nach den Präsentationen haben Besucherinnen und Besucher an Themenständen die Möglichkeit, direkt mit den verantwortlichen Fachleuten ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen und Hinweise zu geben. Auch die Bürgermeister der Kommunen Kupferzell, Waldenburg und Künzelsau stehen für Gespräche bereit.

Anmelden

Für eine bessere Planbarkeit wird um Anmeldung gebeten unter mitmachen.kuenzelsau.de/de/kochertalbahn

Im März 2026 folgen weitere Beteiligungswerkstätten in den drei Kommunen, mit erneutem Raum für Austausch und Impulse der Einwohnerinnen und Einwohner.