„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“
Am Prozessauftakt um einen 12-Jährigen, der am 11. September 2025, auf einem Supermarktplatz in Niedernhall von einem 18-Jährigen überfahren wurde, ließ der wegen Mordes angeklagte 18-Jährige ein Statement über seinen Anwalt verlesen.
Feuerwehrkräfte berichten von der Bergung des 12-Jährigen auf dem Supermarktparkplatz in Niedernhall
18-Jähriger überfährt 12-Jährigen auf Supermarktparkplatz in Niedernhall I 2. Prozesstag
Fahrfehler
Darin hieß es unter anderem, dass er seinen Freund, der bei Edeka als Ferienjobber gearbeitet hatte, an diesem besagten Abend abholen wollte. Der Angeklagte sei bei den Pfadfindern. Beide jungen Männer kommen aus Forchtenberg. Sein Freund habe eine Gehbehinderung. So sei es wohl etwas beschwerlich für ihn, mit dem Bus nach Hause zu kommen. Sein Freund habe noch 2 Red Bull für beide gekauft, diese hätten sie getrunken.
Zu diesem Zeitpunkt hatte er noch nicht allzu viel Fahrpraxis gehabt. einen Führerschein habe er er am 13. Juni 2025 bekommen, am 16. Juli habe er sein Auto gekauft. Dadurch dass er mit seiner Familie drei Wochen im Sommerurlaub war, sei er bislang lediglich rund 1.000 Stunden Stunden gefahren. „Mein Auto ist mir heilig. Deshalb bestand ich darauf, dass das Red Bull außerhalb des Autos getrunken wurde“, erklärte der 18-Jährige über seinen Anwalt.
Der 12-Jährige habe sie nach Geld gefragt
Er habe beide Jungen, sowohl den 12-Jährigen, als auch seinen Freund, nicht gekannt. Der 12-Jährige fragte seinen Freund nach Geld, in einem Ton, der „klar machte: Ich erwarte das“. Er habe nichts mehr, soll sein Freund geantwortet haben. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Situation noch relativ entspannt gewesen. Dann habe der 12-Jährige seinen Freund sinngemäß als behindert beleidigt. Auch der 18-Jährige sei daraufhin nach Geld gefragt worden. Er habe dann gefragte, wofür sie das Geld bräuchten. „Egal, gib halt“, soll der 12-Jährige daraufhin geantwortet haben. Dann sei die Situation gekippt.
„Das mache ich jetzt mit deinem Auto“
„Gib mir jetzt Geld oder ich hole mein Butterfly-Messer heraus“, soll der 12-Jährige gesagt haben. „Was würdest Du sagen, wenn ich im Auto ein Messer hätte?“, entgegnete der 18-Jährige laut eigenen Aussagen. „War doch nur Spaß“, soll daraufhin der 12-Jährige entgegnet haben. „Von mir auch“, so der 18-Jährige. „Ich hab aber diesen Schlagring“, sagte daraufhin angeblich der 12-Jährige und zeigte angeblich eine Ringschraube, die er sich daraufhin laut Aussage des Angeklagten über den Finger schraubte und drohte. Er soll laut dem Angeklagten mit dieser Ringschraube an einen Lichtmasten geschlagen und dem Angeklagten gedroht haben: Das mache ich jetzt mit Deinem Auto.“
„Ich spuke euch ins Auto“
Der Angeklagte erklärte in seinem Statement über seinen Anwalt, dass er zu diesem Zeitpunkt angeblich „nur noch dort weg wollte. Ich stieg ins Auto, machte die Zündung an, aktivierte Spotify. Einer von den beiden jüngeren Jungen soll dann wohl noch geäußert haben: „Ich spuke euch ins Auto.“ Dann seien die beiden verschwunden. Er habe sie jedenfalls nicht mehr wahrgenommen. „Ich handelte dann überstürzt, ließ die Kupplung zu schnell kommen, bin von dem Parkplatz herausgeschossen.“ Das sei ein „Fahrfehler“ gewesen. „Plötzlich spürte ich einen Schlag, ohne etwas zu sehen und ohne, dass ich mir das erklären konnte, woher dieser kam. Zirka 20 Meter benötigte ich, um halten zu können. Was ich später erfuhr, ist grausam. Als nächstes erinnere ich mich an einen Passanten. „Steigt aus, oder ich schlag auch tot“, habe dieser zu ihnen gesagt. Jemand anderes habe gesagt: „Das war ein Kind. So etwas kann man doch nicht machen.“
„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“
Aus dem Haftbefehl erfuhr ich erstmals, dass es ich bei dem Kind um den Jungen vom Parkplatz handelte. Ich hegte nie den Gedanken, diesen oder den anderen Jungen anzugehen – schon gar nicht mit meinem Pkw. Mein Auto war mein größtes, daher hätte ich nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können.“
An die Eltern gerichtet verließt der Anwalt im Namen seines Mandanten: „Ich maße mir nicht an, Ihrem Schmerz nachfühlen zu können. Wir möchten unser tiefstes Beileid ausdrücken. Vielleicht finden Sie die Kraft, das irgendwann anzunehmen.“
Damit endet das Statement. Zumindest unglücklich war an diesem ersten Prozesstag auch, dass der Angeklagte sein Gesicht mit einer Auto-Motor-Sport-Zeitschrift verdeckt hielt, als er den Gerichtssaal betrat. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft zu Beginn der Verhandlung steht ja unter anderem der Vorwurf im Raum, dass der Angeklagte sein Fahrzeug als Waffe eingesetzt habe. Eine etwas neutralere Zeitschrift oder Zeitung wäre daher wünschenswert gewesen.
Was am meisten irritiert hat an der Aussage des 18-Jährigen, war wohl die Aussage, er habe angeblich erst aus dem Haftbefehl erfahren, wen er da überfahren habe. Laut der Polizei und Zeugenaussagen soll der 18-Jährige jedoch mehrfach am Unfallort gesagt haben: „Der hat mich provoziert.“ Demnach hätte er aber sehr genau gewusst, wen er überfahren hat – und auch, warum.



