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„Ziemlich zwangsneurotisch und weit von bildungsgerecht entfernt“

Die Corona-Zahlen fallen, die Schüler dürfen zurück in ihre Klassenzimmer – zumindest im Wechselunterricht. Doch was bedeutet das für Klassenarbeiten und Leistungsbewertungen? Werden die Wochen zwischen Pfingst- und Sommerferien vollgestopft mit Tests und Klausuren? Zumal über einen Unterrichtsstoff, den sich die Kinder maximal im Onlineunterricht und zu Hause weitgehend selbst oder unter elterlicher Anleitung beigebracht haben? Muss der abgefragte Stoff nochmal direkt im Klassenzimmer wiederholt werden oder nicht? Was sagt das dann aus über Chancen- und Bildungsgleichheit? Wie aussagefähig sind die erzielten Noten dann überhaupt?

Verbindliche Qualitätskriterien für alle

„Bei Schülerinnen und Schülern, die sich im Fernunterricht befinden, kann die Phase der Rückkopplung und Wiederholung der Lerninhalte auch im Fernunterricht erfolgen“, schreibt dazu Marcella Kugler von der Pressestelle im baden-württembergischen Kultusministerium. Dieses habe für den Fernunterricht und das digitale Lernen bereits im September 2020 – also vor Beginn des aktuellen Schuljahrs – verbindliche Leitlinien und Qualitätskriterien festgelegt. „Diese Standards sind eine verbindliche Basis für die pädagogischen und didaktischen Konzepte der einzelnen Schulen und regeln beispielsweise, dass die Inhalte des Fernunterrichts die Inhalte des Präsenzunterrichts abbilden müssen.“ Dementsprechend sollen alle Schüler:innen, die am Fernunterricht teilnehmen, dieselben Unterrichtsmaterialien und in allen Fächern regelmäßig Aufgaben erhalten. Diese verbindlichen Qualitätskriterien gelten grundsätzlich für alle Schularten.

Schriftliche Leistungen eventuell geringer berücksichtigen

Zugleich sollen die jeweiligen Lehrer Rückmeldungen über die bearbeiteten Aufgaben geben und es muss eine regelmäßige und verlässliche Kommunikation zwischen Lehrkraft und Schüler gewährleistet sein. Kugler schließt daraus: „Unterrichtsinhalte des Fernunterrichts im Schuljahr 2020/2021, die dort erarbeitet, geübt oder vertieft wurden, können somit Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein.“ Zugleich hat das Kultusministerium in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Lehrkräfte bei der Gewichtung von schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen einen eventuell geringeren Anteil der schriftlichen Leistungen entsprechend berücksichtigen.

„Das ist ziemlich zwangsneurotisch“

Kritischer sieht das Michael Mittelstaedt, Vorsitzender des Landeselternbeirats Baden-Württemberg. Er schreibt auf die GSCHWÄTZ-Anfrage, wie es sein kann, dass auch in Fächern, in denen sich die Schüler den Stoff mehr oder weniger zu Hause beigebracht haben, Klassenarbeiten geschrieben werden: „Eine berechtigte Frage. Die Antwort lautet wohl so ähnlich wie the law oft the instrument (Maslows Hammer).“ Er persönlich halte das für „ziemlich zwangsneurotisch und weit von bildungsgerecht entfernt“, denn schließlich hänge der Erfolg im Fernlernen von vielen Faktoren ab, „die in unserem Bildungssystem so nie vorgesehen waren und auch in der Durchführung nicht realistisch sind“.

30 Prozent der Eltern für Klassenarbeiten und Tests

Dem gegenüber steht die Sicht der meisten Eltern. In einer Umfrage, an der sich im April 2021 rund 130.000 Eltern beteiligten, hatte der Landeselternbeirat gefragt, ob sie einverstanden seien, dass unmittelbar ab dem 19. April 2021 Leistungsabfragen – also Klassenarbeiten und Tests – stattfinden sollen. 30 Prozent bejahten diese Frage ganz klar, 24 Prozent waren zwar für die Leistungsabfragen, diese sollten ihrer Meinung nach allerdings nicht benotet werden. Nur zehn Prozent der Eltern waren strikt gegen Klassenarbeiten und Tests in diesem Schuljahr.

Beurteilung mit dem richtigen Augenmaß

„Wir sind davon überzeugt, dass wir mit diesen Maßnahmen gute Rahmenbedingungen für eine faire Notenbildung schaffen und dass die Lehrkräfte vor Ort mit dem richtigen Augenmaß für die Pandemie-Situation die Schülerinnen und Schüler beurteilen“, erteilt Marcella Kugler der Frage eine Absage, ob durch weniger Arbeiten nicht der Druck auf die Schüler:innen erhöht werde. Das Kultusministerium wolle eine faire Notenbildung für alle Schüler:innen gewährleisten, deshalb gibt es den Schulen die Möglichkeit, die Mindestanzahl der Leistungsfeststellungen zu unterschreiten. Gegebenenfalls treffe diese Entscheidung die unterrichtende Lehrkraft in Abstimmung mit der Schulleitung.

„Fernunterricht kann den Präsenzunterricht nicht ersetzen“

Die Pressesprecherin äußert auch Verständnis für Zweifel über die Qualität des im Onlineunterrichts gelernten Stoffs: „Das Kultusministerium hat immer darauf hingewiesen, dass der Fernunterricht den Präsenzunterricht nicht ersetzen kann und es macht natürlich einen Unterschied, ob die Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht von einer Lehrkraft unterrichtet werden oder ob sie im Fernunterricht lernen.“ Das Kultusministerium sei sich deshalb auch der besonderen Umstände für die Schüler:innen im Fernunterricht bewusst. Deshalb gebe es die Möglichkeit, jene Schüler:innen, die über den Fernunterricht nur schwer erreicht werden können, unabhängig von der Klassenstufe in den Präsenzunterricht einzubeziehen. Darauf habe das Kultusministerium bereits vor einem Jahr hingewiesen. Das gelte auch in der momentanen Situation, sofern es die Bundesnotbremse zulasse.

Besondere Situation von Grundschülern

Alle Schüler:innen sollen so gut wie möglich durch die Pandemie gebracht und dabei ihre Gesundheit geschützt werden. Marcella Kugler erkennt dabei auch die besondere Situation von Grundschülern an, bei denen die Fernlernangebote „einen anderen Charakter haben, als dies bei den weiterführenden Schulen gesagt werden kann“. Dies gelte insbesondere, „da in den Grundschulen auch Kinder unterrichtet werden, die zum Teil noch gar nicht lesen oder schreiben können“ weshalb es schwierig sei, „an den Grundschulen von einem klassischen Fernunterricht zu sprechen“.

Schwerpunkt Hauptfächer

Bei Grundschülern sei es deshalb eher ein Lernen mit Materialien – in analoger als auch digitaler Form. Besonderer Schwerpunkt dabei: die Hauptfächer Deutsch, Mathe und Sachunterricht sowie in der vierten Klassen auf die Vorbereitung auf den Übergang auf die weiterführende Schule gelegt. An den weiterführenden Schulen dagegen solle der Fernunterricht den Präsenzunterricht möglichst nach Stundenplan abbilden: „Das heißt, dass alle Fächer der Stundentafel soweit möglich durch den Fernunterricht abgedeckt werden.“ Das könne auch durch Arbeitsaufträge oder einen Wochenplan geschehen. Wo es aus organisatorischen Gründen und zur Bewältigung des Arbeitspensums sinnvoll sei, könne außerdem die Anzahl und Abfolge der Fächer je Unterrichtstag angepasst werden.

Keine Nachteile in der Pandemie

Es sei Grundsatz im Kultusministerium, dass die Schüler:innen keine Nachteile in der Pandemie haben. Das Ministerium wolle deshalb für faire und chancengleiche Rahmenbedingungen sorgen: beispielsweise durch weniger vorgeschriebene schriftliche Leistungsfeststellungen und weitere Möglichkeiten zum Wiederholen einer Klasse. „Es versteht sich außerdem von selbst, dass die Lehrerinnen und Lehrer die aktuelle Situation der Schülerinnen und Schüler pädagogisch angemessen berücksichtigen sollen“ so Marcella Kugler. Um einen eventuellen Wissensrückstand aufzuholen, richtet das Kultusministerium in den Sommerferien außerdem wieder spezielle Lernbrücken ein – wir berichteten unter https://www.gschwaetz.de/2021/04/16/aufgrund-der-pandemiebedingten-reduktion-des-praesenzunterrichts-um-vier-wochen-darf-die-vorgeschriebene-anzahl-von-schriftlichen-leistungsfeststellungen-unterschritten-werden/.

„Die Lehrkräfte sind gut vorbereitet“

Rückmeldungen hätten gezeigt, dass der „Fernunterricht in Baden-Württemberg grundsätzlich gut funktioniert“. Die Lehrkräfte seien gut vorbereitet, auch durch die zahlreichen Erfahrungswerte aus den zurückliegenden Monaten, die sie nun „gewinnbringend im Fernunterricht einsetzen“ könnten. Gemeinsam mit den Qualitätsstandards ergeben sie die Voraussetzungen für guten Fernunterricht. Die Pressesprecherin weist hier ausdrücklich auch auf „die qualitätsvolle Ausbildung“ der Lehrer:innen hin, bei der diese auch in puncto Digitalisierung – inhaltlich wie organisatorisch – aus- und fortgebildet werden.

Neun Millionen Euro zusätzliche Mittel bis 2024

Bereits während des ersten Lockdowns im März 2020 habe das Kultusministerium „das für Lehrkräftefortbildungen zuständige Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) beauftragt, verstärkt Fortbildungen zum Umgang mit digitalem Unterricht (Moodle, BigBlueButton und Co.) anzubieten“. Diese hätten tausende von Lehrkräften wahrgenommen. Ergänzt werde das Angebot durch Fortbildungen am Landesmedienzentrum zu Themen wie „Arbeiten mit Videokonferenzsystemen im Unterricht“, „Grundlagen und erweiterte Grundlagen für Moodle“ oder „Tools für den Fernunterricht“, „Einstieg ins Fernlernen“ oder „Umstellung vom Präsenzunterricht zum Fernlernen“. „Auch im Zusammenhang mit der Zusatzvereinbarung Administration zum DigitalPakt Schule investieren wir in die Lehrkräftefortbildung“, schreibt Marcella Kugler weiter. „Hierfür stellt das Land bis 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt neun Millionen Euro bereit.“

 




Wohin in den Pfingsturlaub?

Die Pfingstferien stehen vor der Tür, die Menschen sehnen sich nach Urlaub, Sonne, Einfach-Mal-Rauskommen. In vielen Bundesländer werden angesichts fallender Inzidenzzahlen Lockerungen diskutiert – Hotel- und Gaststättengewerbe stehen in den Startlöchern. Auch bei unseren europäischen Nachbarn fallen die Zahlen, obwohl manche von ihnen in Deutschland noch als Hochrisikogebiete gelten. Wohin also kann man in diesen Wochen verreisen angesichts der Corona-Lage? Was ist erlaubt und was nicht? Geht bloß ein Campingurlaub im eigenen Wohnmobil oder kann man auch mit dem Flieger dem Alltag entfliehen? Eine Übersicht.

Uneinheitliches Bild in Deutschland

In den deutschen Bundesländern zeigt sich bislang kein einheitliches Bild. Die einen planen zumindest Öffnungen für Geimpfte, Genesene und Geteste. Aus anderen Bundesländern gibt es noch nichts Neues zu hören. In Schleswig-Holstein beispielsweise haben einige Modellregionen an Nord- und Ostsee für den Tourismus bereits seit einigen Wochen geöffnet: In der Schlei-Region, Eckernförde und Nordfriesland mit Sylt und Nachbarinseln sowie in der Lübecker Buch ist Urlaub unter strikten Vorgaben und bei stabilen Corona-Inzidenzen von unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner möglich. Ab 17. Mai dürfen Geimpfte, Genesene und Getestete laut ADAC unter strengen Vorgaben in ganz Schleswig-Holstein Urlaub machen (Pfingsten & Corona: Wo Urlaub jetzt möglich ist | ADAC).

Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern

Ab einem Inzidenzwert von ebenfalls unter 100 dürfen zumindest die eigenen Einwohner in Niedersachsen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze buchen können. Eine weitere Bedingung hier: Negative Schnelltests oder ein Impfnachweis müssen vorgelegt werden. Weitere Öffnungen könnte es Ende Mai geben. Auch wenn Einreisen nach Mecklenburg-Vorpommern zurzeit eigentlich nicht erlaubt sind, gibt es seit 05. Mai 2021 eine Ausnahme für vollständig Geimpfte: Diese dürfen als Tagestouristen einreisen. Übernachten ist aber nicht erlaubt. Mit weiteren Öffnungsschritten wird ab 22. Mai gerechnet (https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/Tourismus-und-Reisen/).

Bayern

Auch Bayern will zum Start der Pfingstferien Urlaub wieder ermöglichen – in Stadt- und Landkreisen mit Inzidenzen unter 100. Ab dem Pfingstwochenende dürfen Beherbergungsbetriebe auch wieder Touristen aufnehmen. Gäste müssen dafür einen negativen Corona-Test vorlegen, der alle weiteren 48 Stunden wiederholt werden muss. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen (https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php).

Thüringen

In Thüringen, wo seit Ende April die Bundesgartenschau geöffnet ist, dürfen bei niedrigen Inzidenzwerten Campingplätzen oder Ferienwohnungen geöffnet werden. Auch Restaurants und Cafés dürfen ihre Terrassen öffnen, Gäste müssen sich allerdings vorher anmelden.

Hamburg, Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg

Nichts Neues ist bis jetzt aus Hamburg und Berlin zu hören. Hier sind Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze für Urlauber weiterhin geschlossen. In Brandenburg gibt es Überlegungen, die Außengastronomie zu Pfingsten wieder zu öffnen. In Baden-Württemberg ist geplant, an Pfingsten Biergärten und bestimmte Hotelbereiche wieder zu öffnen – sofern es die Fallzahlen zulassen.

Rheinland-Pfalz

In Regionen in Rheinland-Pfalz, wo die Zahlen stabil unter 100 bleiben, soll es ab 12. Mai wieder erlaubt sein, Ferienwohnungen zu vermieten. Auch Übernachtungen in Wohnmobilen mit eigener sanitärer Anlage soll dann wieder möglich sein. Weitere Lockerungen sind noch vor Pfingsten und Fronleichnam geplant (https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-ermoeglicht-vorsichtige-schritte-nach-vorne-1/).

Europäisches Ausland

Und wie sieht die Lage im europäischen Ausland aus? Reguläre Urlaubsreisen in Dänemark sollen erst ab Ende Juni wieder möglich sein, auch wenn das nördliche Nachbarland deutliche niedrigere Inzidenzen wie Deutschland ausweist.

Spanien

Urlaub auf der Deutschen liebsten Mittelmeerinsel – Mallorca – ist bereits wieder möglich, das wie auch die anderen Inseln der Balearen und die Kanaren nicht mehr als Hochrisikogebiet gelten. Auf dem Festland ist am 09. Mai der nationale Gesundheitsnotstand gefallen, ebenso die Reisebeschränkungen und nächtliche Ausgangssperren – ein Pfingsturlaub ist also auch hier wieder möglich. Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.

Frankreich

Nach Frankreich geht es nicht an Pfingsten, obwohl hier Cafés und Restaurants ab 19. Mai ihre Außenbereiche wieder öffnen dürfen. Urlaub ist in dem Land für Personen aus dem Ausland erst wieder ab 09. Juni möglich, die dann einen Gesundheitsnachweis vorlegen müssen.

Griechenland und Italien

Griechenland gilt zwar weiterhin als Hochrisikogebiete Urlauber aus dem Ausland sollen hier aber ab Mitte Mai willkommen sein. Touristen müssen sich schon vor ihrer Reise digital registrieren und bei der Einreise entweder einen negativen Test oder einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Immerhin: Eine Quarantänepflicht gibt es nicht mehr. Ohne Quarantäne sollen ab Mitte Mai ausländische Touristen auch wieder nach Italien einreisen dürfen. Dazu brauchen sie entweder einen vollständigen Impfschutz, einen negativen Test oder eine überstandene Covid-19-Infektion.

Kroatien

Ähnliches gilt für Kroatien, das die Einreise für ausländische Touristen erleichtert hat. Ab Mitte Mai sollen sie ohne Quarantäne ins Land einreisen dürfen. Sie müssen dann nachweisen, dass sie geimpft, negativ getestet oder von Covid-19 genesen sind und außerdem ein Einreiseformular ausfüllen. Hotels und Campingplätze sind geöffnet, Restaurants dürfen ihren Außenbereich für Gäste öffnen.

Malta

Auch auf Malta läuft der Tourismus langsam wieder an, jedoch gibt es vor Ort noch einige Einschränkungen. Touristen brauchen bei der Einreise nur einen negativen Test, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Restaurants haben unter Auflagen geöffnet. Ab 01. Juni soll es weitere Lockerungen geben.

Niederlande

Auch in den Niederlanden dürfen Ferienbetriebe Gäste aufnehmen, Restaurants, Museen und andere Kultureinrichtungen sind mit Auflagen geöffnet. Allerdings empfiehlt die dortige Regierung Urlaubern eine zehntägige Quarantäne.

Österreich

Österreich gilt nach wie vor als Hochrisikogebiet, will sich aber ab 19. Mai wieder für Touristen öffnen. Dann soll die Quarantänepflicht für deutsche Reisende fallen. Sie müssen dann entweder einen negativen Test, einen vollständigen Impfschutz oder eine überstandene Corona-Infektion nachweisen. Allerdings müssen Rückkehrer nach dem Urlaub eventuell in Quarantäne.

Portugal

Nach Portugal dürfen Deutsche bis 16. Mai aus touristischen Zwecken noch nicht einreisen. Noch nicht klar ist, ob danach für Pfingsten geöffnet wird. In die Schweiz sind touristische Einreisen problemlos möglich. Bei Eigenanreise mit dem Pkw muss man sich weder registrieren noch einen negativen Test vorweisen. Das gilt nicht für Urlauber aus Sachsen und Thüringen, wo die Inzidenzen immer noch hoch sind. Schweizer Gaststättenbetriebe haben geöffnet. In manchen Kantonen kann es aber Abweichungen geben.




Bislang 114 Coronatote im Hohenlohekreis und 83.591 in Deutschland

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie sammelt das Robert Koch-Institut als zentrale Stelle die Zahlen der Infektionsfälle in ganz Deutschland, dokumentiert, wie viele Todesfälle es gab und wie viele erkrankte Menschen wieder gesund wurden. Doch was heißt eigentlich „mit oder an Corona verstorben“? Taucht ein Mensch, der im Krankenhaus nach einem Unfall verstirbt und vorher positiv auf das Coronavirus getestet wurde, in der Statistik der Unfallopfer oder in der der Corona-Toten auf?
Es zeigt sich bei unseren Recherchen auch: Pandemien haben die Menschheit schon immer beschäftigt – nicht erst seit Corona: Infektionskrankheiten wie die Pest über die Spanische Grippe bis hin zu AIDS.
Inzidenz von 246,8 in Hohenlohe
Im Hohenlohekreis haben sich seit Beginn der Pandemie 5.348 Menschen mit Corona infiziert, seit dem Vortag sind 807 Infektionsfälle dazugekommen, was einer Inzidenz von 246,8 entspricht. Momentan sind noch 419 aktiv (Stand 03. Mai 2021 18.34 Uhr). 114 der betroffenen Menschen verstarben, 4.815 sind wieder gesund. Insgesamt gab es 15.804 K1-Kontakte, davon aktuell noch 550. (https://lra-hok.maps.arcgis.com/apps/dashboards/d770da3ea38643bbbd662a3e05bad5a9).
Baden-Württemberg und bundesweit
In ganz Baden-Württemberg kam es zu 451.387 Infektionen, seit dem Vortag sind 807 Infizierte dazugekommen. In diesem Bundesland gab es 9.410 Todesfälle seit Beginn der Pandemie. In den letzten sieben Tagen haben sich 19.217 Baden-Württemberger mit dem Coronavirus infiziert – was einer Inzidenz von 173 entspricht. Deutschlandweit haben sich bis jetzt laut RKI 3.433.516 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert, das sind 7.534 mehr als am Vortag (Stand 04. Mai 2021, 0.00 Uhr). 83.591 der Infizierten sind verstorben. In den letzten sieben Tage kamen 117.614 neue Fälle deutschlandweit hinzu, was einer Inzidenz von 141 entspricht. (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html/).
Weltweite Zahlen

Laut WHO gab es mittlerweile weltweit 153.094.318 Coronainfektionen (Stand 04. Mai 2021). Davon sind 3.206.339 Menschen verstorben. Am 02. Mai 2021 sind 1,046 Milliarden Impfdosen verabreicht worden (https://covid19.who.int/). Die tagesaktuellen Fallzahlen weltweit sind auch auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation und des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) abrufbar.

„Mit oder an Corona verstorben“?
Laut RKI-Homepage gehen die Covid-Todesfälle in die Statistik ein, „bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind“. Bei Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sei das Risiko höher, an der Infektion zu versterben – was es schwieriger macht zu bestimmen, ob die Infektion direkt zum Tod der Person beigetragen hat. Also werden Menschen, die unmittelbar an der Krankheit verstorben sind, ebenso erfasst wie jene Personen, die Vorerkrankungen hatten, bei denen sich aber nicht zu 100 Prozent nachweisen lässt, was die Todesursache war. Deshalb heißt es bei der Verkündung der Todeszahlen „verstorben an oder mit Corona“ (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html;jsessionid=F0F1A4F89F7DB7A91456412F7F657DF9.internet101?nn=2386228).
Ermessen der Gesundheitsämter
Die Zahlen werden von den Gesundheitsämtern an das RKI übermittelt. Weshalb es in deren Ermessen liegt, ob ein Fall als verstorben an oder mit Covid-19 gemeldet wird. Bei der überwiegenden Zahl der Fälle vermerken die Gesundheitsämter laut RKI „verstorben an der gemeldeten Krankheit“. Wenn es bei bereits Verstorbenen den Verdacht gibt, dass sie an Corona gestorben sein könnten, kann auch noch nach dem Tod auf die Krankheit untersucht werden. In den meisten Bundesländern wird außerdem der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt übersendet. So können die Meldedaten abgeglichen werden, wenn auf der Bescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist.

Pandemien hat es immer schon gegeben

Zum Vergleich: Pandemien mit verheerenden Folgen hat es immer schon gegeben. So wütete die Pest jahrhundertelang immer wieder. Bereits um 536 entvölkerte sie das Byzantinische Reich und den Nahen und Mittleren Osten. Rund 50 Prozent der dortigen Bevölkerung fielen ihr zum Opfer. Im 14. Jahrhundert raffte sie rund ein Drittel der europäischen Bevölkerung dahin. Auch in den Jahrhunderten danach kam es immer wieder zu Ausbrüchen. Auch heute noch tritt die Pest immer wieder in Erscheinung: Auf Madagaskar werden jedes Jahr 200 bis 700 Fälle gemeldet (https://tropeninstitut.de/aktuelle-krankheitsmeldungen/25.03.2021-madagaskar-pest).
Ebola grassiert seit 1976 immer wieder
Ebola-Viren wurden 1976 das erste Mal in der Demokratischen Republik Kongo nachgewiesen. Die weltweit bisher schwerste Ebola-Epidemie grassierte 2014 bis 2016 in Westafrika und mit 28.639 Erkrankten, von denen 11.316 starben. 2018 bis 2020 gab es den zweitschwersten Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo und Uganda mit 3470 Erkrankten und davon 2287 Todesfällen. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/314372/umfrage/weltweite-ausbrueche-des-ebola-virus-nach-fallzahlen-und-todesfaellen/).
Die Spanische Grippe
Die Spanische Grippe wütete von 1918 bis 1920 und forderte nach Schätzungen zwischen 27 und 50 Millionen Tote weltweit – ähnlich viele wie die beiden Weltkriege zusammen. Im Deutschen Reich fielen ihr rund 426000 Menschen zum Opfer. Die Influenza – umgangssprachlich auch häufig „Grippe“ genannt – ist eine der am weitesten verbreiteten Infektionskrankheiten der Welt. Nach Schätzungen der WHO infizieren sich jährlich über 500 Millionen Menschen mit dem Influenzavirus. Nach WHO-Schätzungen sterben rund 650.000 Menschen jedes Jahr an der Atemwegserkrankung (https://www.who.int/influenza/en/#).
Aids
Eine der schlimmsten Pandemien hat das AIDS-Virus ausgelöst, das seit 1981 als eigenständige Krankheit gilt. Seit die ersten HIV-Fälle registriert wurden, haben sich nach Angaben der Organisation UNAIDS rund 78 Millionen Menschen mit dem Virus infiziert. 35 Millionen von ihnen sind an Krankheiten im Zusammenhang mit diesem Virus gestorben (https://www.unaids.org/en/whoweare/about). Nach Angaben des Robert Koch-Instituts haben sich im Jahr 2019 geschätzt 2.600 Personen in Deutschland mit HIV infiziert, 2018 waren es 2.500 Neuinfektionen (https://www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2020/09_2020.html;jsessionid=39E402EE09CCAAC283FEAEEE8AE2F957.internet081). Die Zahl der Menschen mit einer HIV-Infektion in Deutschland ist demnach bis Ende 2019 auf 90.700 gestiegen, von denen im gleichen Jahr geschätzt 380 Menschen an HIV gestorben sind.
Text: Sonja Bossert



Was tun, wenn der Körper zu wenig Antikörper gegen Corona bildet – trotz Impfung?

Nach dem schleppenden Start kommt die Impfkampagne gegen das Corona-Virus nun auch in Deutschland in Fahrt. Immer mehr Menschen erhalten zumindest den ersten Piks. Laut Robert Koch-Institut hatten am Mittwoch, den 28. April 2021, 24,7 Prozent der Deutschen die erste Impfung erhalten und 7,4 Prozent die zweite Dosis (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html). Mittlerweile haben Diskussionen begonnen, ob vollständig Geimpfte Lockerungen erhalten sollen.

Kaum Antikörper trotz Impfung

Gleichzeitig stellt sich aber auch die Frage, wie wirksam die Impfungen schützen und wie lange der Schutz vor einer Corona-Infektion anhält. Eine GSCHWÄTZ-Leserin aus Niedernhall, die anonym bleiben möchte, war Ende Januar 2021 mit dem Impfstoff von Biontech/Pfitzer geimpft worden. Im April wurde sie auf Antikörper getestet. Dabei zeigte sich, dass sie einen Wert von 7,1 U/ml hat, aber erst bei einem Wert von 15 U/ml kann man von einer wahrscheinlichen Immunisierung ausgehen. (U/ml steht hier für Units pro Milliliter).

Antwort des Immunsystems

Über die Antikörper heißt es auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums: „Die Bildung von Antikörpern gehört zu einem sehr wichtigen Arm des Immunsystems, nämlich dem humoralen Immunsystem. Einen weiteren wichtigen Arm des Immunsystems bildet die zelluläre Immunantwort. Auch dieser Teil des Immunsystems wird durch eine Impfung angeregt. Die zelluläre Immunantwort umfasst so auch Immunzellen, die infizierte Zellen erkennen und zerstören können.“ Mit einer Impfung werden also neben den Antikörpern auch Immunzellen trainiert, die Corona-infizierte Zellen erkennen und zerstören können. Damit könne die schützende Immunisierung erreicht werden, auch wenn der Antikörperspiegel einige Monate nach der Impfung abfalle oder sie nur unzureichend gebildet werden. „Wie lange der Schutz anhält, wird im Rahmen der klinischen Prüfungen auch nach einer Zulassung weiter ermittelt“, heißt es weiter (https://www.zusammengegencorona.de/impfen/impfstoffe/wirksamkeit-und-sicherheit/#faqitem=5dc5e067-5334-5b0f-bfcc-2cf7ce670ded).

Unterschiedliche Wirksamkeit

Im Fall der mRNA-Impfstoffe – das sind beispielsweise die Seren von BioNTech/Pfizer und Moderna – spricht das Robert Koch-Institut (RKI) von einer Wirksamkeit von 95 Prozent (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html). Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass geimpfte Personen an dem Virus erkranken, ist bei ihnen um 95 Prozent geringer als bei ungeimpften Personen. Dafür müsse der Impfstoff zweimal verabreicht werden und spätestens 14 Tage nach der weiten Impfung sei ein ausreichender Schutz vorhanden. Im Fall der Vektor-basierten Impfstoffe wie beispielsweise AstraZeneca geht das RKI von einer 80-prozentigen Wirksamkeit aus. Dafür muss der Impfstoff ebenfalls zweimal, allerdings im Abstand von zwölf Wochen, verimpft werden. Der ebenfalls Vektor-basierte Impfstoff von Johnson&Johnson soll laut RKI nach der empfohlenen einmaligen Impfdosis eine Wirksamkeit von etwa 65 Prozent haben und zu etwa 75 Prozent gegen schwere Verläufe schützen.

Auch vor Mutanten geschützt

Das RKI geht außerdem auch davon aus, „dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen die neuen Linien wirksam sind“, die geimpften Personen also auch vor den Mutanten geschützt sind. Zwar könne bei manchen Mutanten eine Erkrankung auftreten – beispielsweise bei der Südafrika-Variante B.1.351. Es hätte sich aber auch gezeigt, dass die Impfung vor einem schweren Verlauf der Infektion schütze und dieser eher milde sei.

Geimpfte können trotzdem erkranken

Für beide mögliche Impfstoff-Varianten schreibt das RKI allerdings auch: „Wenn eine mit einem COVID-19-Impfstoff geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt kommt, wird sie also mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken.“ Es sei zwar wenig wahrscheinlich, dass eine vollständig geimpfte Person positiv wird, aber die Wahrscheinlichkeit sei nicht gleich null. Der Schutz setze „auch nicht sofort nach der Impfung ein und einige geimpfte Personen bleiben ungeschützt“. Trotz der guten Wirksamkeit könne es auch nach einer Impfung zu einer Covid-19-Erkrankung kommen, „da die Impfung keinen 100-prozentigen Schutz bietet“. Das könne laut RKI dann der Fall sein, „wenn die Infektion kurz vor der Impfung stattgefunden hat – wenn also in der Inkubationszeit geimpft wurde – oder wenn eine Infektion in den ersten Tagen nach der Impfung erfolgt ist, bevor der Impfschutz vollständig ausgebildet werden konnte“. Die absolute Sicherheit gibt es also nicht. Außerdem ist auch noch nicht bekannt, wie lange der Schutz anhält.

Gefahr der Übertragung ist nicht aus der Welt

Zudem heißt es auf der RKI-Homepage weiter: „Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen trotz Impfung symptomatisch oder asymptomatisch infiziert werden können und dabei SARS-CoV-2 ausscheiden.“ Das heißt, die Gefahr, dass zweifach geimpfte Personen das Virus übertragen, ist zwar geringer als bei ungeimpften, aber nicht völlig aus der Welt. Deshalb empfiehlt die Stiko, auch nach „einer Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Alltag mit Maske, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften) weiterhin einzuhalten“.

Regelmäßige Auffrischung

Ebenfalls noch ziemlich unklar ist, wie lange die Impfung vor Corona schützt. Im Moment wird von einem sechsmonatigen Schutz ausgegangen. Beim RKI heißt es dazu: „Für die COVID-19-Impfstoffe liegen aktuell noch keine Daten vor, ob und ggf. in welchem Zeitabstand eine Auffrischimpfung notwendig sein wird.“ Das hänge von verschiedenen Faktoren ab: Dauer des Impfschutzes nach primärer Impfserie, Wirkweise des Impfstoffs, mögliche Immunitätsentwicklung gegen Impfstoffkomponenten oder Wirksamkeit gegen neue Virusmutationen. „Bei vielen Standard- oder Indikationsimpfungen ist empfohlen, nach einem bestimmten Zeitintervall eine Auffrischimpfung zum Erhalt des Impfschutzes durchzuführen.“ Möglicherweise muss also auch die Impfung gegen Covid-19 regelmäßig aufgefrischt und zusätzlich die Impfstoffe an die Mutationen angepasst werden.

 

 




„Es ist angebracht und sinnvoll“

Geht man zurzeit tagsüber durch die Künzelsauer Innenstadt, fällt auf: Die meisten Passanten halten sich an die Maskenpflicht. Nur wenige Leute halten „den Lappen“ lässig in der Hand oder haben ihn unter Nase oder sogar das Kinn gezogen. GSCHWÄTZ hat die Menschen gefragt, was sie von der Maskenpflicht halten. Die meisten finden sie gut und sinnvoll. Allerdings: Um halb zehn Uhr morgens, wenn die Innenstadt gut besucht ist, halten sie sich an die Maskenpflicht. Die meisten geben aber auch zu, dass sie darauf verzichten würden, sollten sie alleine in der Stadt sein – frühmorgens etwa oder nachts.

„Das macht keinen Spaß“

„Ich trage die Maske überall, wo es nötig ist“, sagt eine Frau. „Ich finde das angebracht und im Moment für sinnvoll.“ Allerdings mache es keinen Spaß, meint die 43-Jährige und sie gibt zu bedenken: „Ich weiß nicht, was man bei Allergien machen soll.“ Gleichzeitig schreibt sie der Politik ins Stammbuch: „Es wäre von Vorteil, wenn die Impfungen vorangehen würden.“ Die Künzelsauerin sagt ganz offen: „Sind mehrere Leute unterwegs, trage ich eine Maske. Bin ich hier alleine, verzichte ich darauf.“

„Das hat mit Rücksicht und Respekt zu tun“

Der gleichen Meinung sind zwei Frauen, die sich über diejenigen Zeitgenossen aufregen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten. „Schauen Sie, da läuft einer und da hinten die Frau.“ Sie finden, dass entweder alle eine Maske tragen sollen oder niemand. „Es macht Sinn, wenn die Leute dicht aneinander vorbeilaufen.“ Das habe etwas mit Rücksicht und Respekt zu tun. Ausnahmen sollte es nur für Kinder geben. „Klar wird man durch die Maske eingeschränkt, aber wir müssen sie auch auf der Arbeit tragen und schaffen das auch“, finden sie. Es gebe zu viele Ich-Menschen, doch keiner könne was für die momentane Situation. Und auch sie finden, dass die Politik in allem hinterherhinke.

„Es ist besser so“

Eine Künzelsauerin, die entspannt auf einer Steinbank sitzt und raucht, sagt zur Maskenpflicht: „Es ist besser so, dann kann man sich nicht mehr so schnell anstecken.“ Seit die Leute die Masken tragen müssen, sei es nicht mehr so voll in der Innenstadt. „Nur im Kaufland ist es schlimm.“ Sie lasse sich zweimal in der Woche testen – „vor allem, wenn ich im Kaufland war.“ Doch sie findet, dass die Jugend „sich nicht so dran halte“. Vor allem nachts sei in der Stadt immer viel los, hat sie beobachtet, sie wohne direkt in der Innenstadt.

„Mal ist es okay, mal nicht“

Eine junge Frau, die zwar nicht aus Künzelsau stammt, aber zurzeit hier wohnt, findet „die Maskenpflicht mal okay, mal nicht“. Denn man schütze sich immerhin bei Begegnungen, auch wenn sie die Masken selbst „nicht gesund“ findet. Auch auf der Arbeit müsse sie immer eine Maske tragen, aber daran gewöhne man sich. Die 28-Jährige gibt offen zu: Wenn sie alleine in der Stadt unterwegs wäre, würde sie keine Maske tragen.

„Die Maskenpflicht ist in Ordnung“

Eine Gruppe Männer steht vor einem Imbiss und trinkt Kaffee. Alle halten ihre Abstände ein. Einer aus der Gruppe sagt: „Ich finde die Maskenpflicht in Ordnung, denn sie gibt einen gewissen Schutz.“ Er trinke hier nur kurz einen und gehe dann gleich weiter. „Wenn ich alleine unterwegs bin frühmorgens, würde ich keine Maske aufsetzen“, sagt auch der Künzelsauer.

„Da bekommt man keine Luft“

Ein Mann, der kauend und ohne Maske durch die Stadt läuft, ruft nur kurz: „Ich finde das schlimm, man bekommt keine freie Luft.“ Mehr wolle er aber nicht sagen und verschwindet prompt in einer Seitengasse. Auch ein junger Mann, der auf dem Weg zur Arbeit ist, findet die Maske schlimm: „Ich kann damit nicht atmen.“ Auch frühmorgens und alleine in der Stadt würde er sich überlegen, ob er eine aufsetzt. Bei der Arbeit müsse der 22-Jährige keine Maske tragen, weil er dort alleine sei.

„“Das sieht doch gut aus“

„Die Maske ist kein Problem für mich“, sagt ein Mann aus Forchtenberg, der bereits einmal geimpft wurde. „Hier macht das Sinn, weil viele Leute unterwegs sind.“ Damit könne man andere und auch sich selbst schützen – „also was soll’s“. Auch frühmorgens und alleine würde er in der Stadt eine Maske aufsetzen. In der Natur allerdings könne man seiner Meinung nach darauf verzichten. Der 75-Jährige schaut sich um und findet: „Die meisten Leute haben eine auf, das sieht doch gut aus.“ Da könne man nichts sagen. Leid tun ihm dagegen eher die Einzelhändler.




„Die lassen uns verrecken und ausbluten“

Kristina Kolenkovic betreibt seit 2018 das Stadtcafé in Forchtenberg. Auch sie ist wie so viele andere von den monatelangen Schließungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Nun hat sie auf ihrer Facebook-Seite ein emotionales Video gepostet, mit dem sie auf ihre verzweifelte Lage aufmerksam machen will. „Wir haben im Café alle Regeln beachtet“, sagt sie im Gespräch mit GSCHWÄTZ. Bis sie wegen der Pandemie schließen musste, sei alles gut verlaufen. „Wir hatten keine Kontaktnachverfolgung.“

Konto von der AOK gepfändet

„Ich hab die Schnauze voll“, sagt Kristina Kolenkovic in dem Video unter Tränen. „Für alle, die noch glauben, hier ist alles toll und wir kriegen so viel Geld und es geht uns so gut: Nein, uns geht es nicht gut. Ich habe gestern eine Förderung vom September 2020 bekommen. 2.000 Euro.“ Heute kam ein Anruf von ihrer Bank: Die AOK habe ihr Konto gepfändet. Obwohl sie der Krankenkasse zwei Wochen vorher einen Brief geschrieben hat mit der Information, dass sie die Beiträge für ihre Mitarbeiter erst bezahlen kann, wenn sie die Förderung erhalten hat.

„Das ist unmenschlich und herzlos“

Fünf Minijobber und eine Festangestellte arbeiten im Stadtcafé, insgesamt handelt es sich um eine Summe von 1.000 Euro. „Dabei ist der Januar noch nicht einmal beantragt“, so die Gastronomin weiter. Deshalb habe sie die AOK um Stundung gebeten. Der Sachbearbeiter erklärte ihr aber, dass das nicht gehe und schlug stattdessen eine Ratenzahlung vor. „Bevor er pfändet, hätte er auch mal anrufen können“, moniert sie. Das Verhalten des Mannes sei für sie einfach nur unmenschlich und herzlos.

„Es reicht, es reicht, es reicht“

In dem Video bricht es mit Galgenhumor aus der zweifachen Mutter heraus: „Tja, die nächste Förderung ist weg, liebe Verpächter, lieber Steuerberater – ihr müsst noch ein bisschen warten.“  Sie sei eigentlich kein Mensch für Videos, aber „es reicht, es reicht, es reicht“. Und: „Das Video soll für alle sein, die ihren Mundschutz tragen und meinen, sie retten damit die Welt und alles ist hier in Deutschland in Ordnung und uns Selbstständigen geht es ja so brillant, weil wir ja so viel Geld kriegen.“

„Das macht die Nerven kaputt“

„Nein, die lassen uns verrecken und ausbluten.“ Das sei kein Scherz, aber keinen würde das interessieren. „Wie kann man im Lockdown Gastronomen, die seit sechs Monaten kein Geld verdienen, pfänden?“, fragt die 34-Jährige in dem Facebook-Post. Sie habe jetzt auch keine Lust mehr auf „Liebe, Frieden und Freiheit“. Es sei schlicht „zum Kotzen“. Es sei für sie demütigend und es gehe an ihre Substanz und mache die Nerven kaputt. Jedem Unternehmer, von dem sie höre oder mit dem sie rede, gehe es genauso.

„Wir müssen zusammenhalten“

Und Kristina Kolenkovic stellt die Frage in den Raum: „Wie lange wollen wir das machen? Bis wir alle aufgeben und tot sind?“ Ob schon mal jemand darüber nachgedacht habe, „was wir dann machen“? Doch sie gibt auch ihrer Hoffnung Ausdruck: „Dass wir endlich zusammenhalten, Hand in Hand.“ Man müsse nicht heute schon alle Maßnahmen aufheben, aber man „muss menschenwürdige und überlebensmögliche Maßnahmen machen“. Und nicht den Menschen, die eh schon am Boden liegen, nochmal eins obendrauf geben. „Uns geht’s doch schon beschissen genug.“

„Ich zahle der Reihe nach“

Die Café-Betreiberin will sich nicht unterkriegen lassen, aber es werde Zeit, „dass sowas mal publik wird“. Mittlerweile hat ihr der AOK-Mitarbeiter erklärt, dass sie bei der Krankenkasse einen Antrag für fünf Monate Stundung stellen könne. „Das hätte der auch gleich sagen können, telefonischen Kontakt gab es ja“, regt sie sich auf. „Ich zahle meine Rechnungen der Reihe nach, wie es geht.“ Der Verpächter mache ihr glücklicherweise keinen Druck.

Essen zum Mitnehmen

Aber auch die Anträge, die ein Steuerberater stellen muss, kosten Geld: jeweils zwischen 500 und 900 Euro. Sie gibt offen zu: „Ich habe ja jeden Monat Fixkosten, da ist das Konto grundsätzlich im Minus.“ Samstags und sonntags biete sie Essen zum Mitnehmen an: Frühstück, Mittagessen und Kuchen. Aber das decke bei weitem nicht alle Kosten. „Da habe ich für mich noch nichts verdient.“ Zum Glück sei ihr Mann nicht in der Gastronomie und verdiene sein Geld anderweitig.

„Das sind keine Kollateralschäden“

„Man gibt sich Mühe, in der Mitte zu bleiben, aber das musste auch mal gesagt werden“, erklärt die gelernte Hotelfachfrau ihren Ausbruch. Mittlerweile sei sie müde. „Das kostet sehr viel Energie.“ Zumal sie ja auch nichts für die Situation könne. „Es gehen so viele Existenzen kaputt, das sind doch keine Kollateralschäden.“ Und sie meint: „Unsere ganze Kultur ist kaputt.“ Ihr Appell dafür, dass sie ihr Café irgendwann endlich wieder aufmachen darf: „Die Leute müssen wieder selbst verantwortlich werden.“

Text: Sonja Bossert

 

 




„Ich hab jetzt die Faxen dicke“

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung bis zum 16. Mai 2021 verlängert und diese zusätzlich geändert. Die neuen Regeln gelten seit dem 19. April 2021. Damit setzt die Landesregierung bereits das um, was bundesweit erst mit der sogenannten Notbremse in Kraft treten soll. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt jetzt: Wer zum Friseur möchte, braucht entweder „den Nachweis eines tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung“. Diese Regelung gilt auch für Kinder. Außerdem muss auch weiterhin während des Frisörbesuchs eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden.

Testen nur unter Aufsicht

Der verwendete Test darf dann allerdings keiner sein, den man sich vorher bei Aldi oder Lidl besorgt und schnell in der heimischen Küche erledigt. Das Vorgehen unterliegt bestimmten Kriterien: Entweder muss „ein geschulter Dritter die Probe entnehmen und auswerten“ oder man selbst nimmt die Probe, allerdings unter „Anleitung oder Überwachung eines geschulten Dritten“, der den Test dann auch auswertet.

Nicht älter als 24 Stunden

Auf der Homepage der Handwerkskammer Stuttgart heißt es außerdem: „PoC-Antigentests oder angeleitete Selbsttests können in verschiedenen kommunalen Testzentren und Teststellen durchgeführt werden. Die Teststelle stellt über das Ergebnis eine Bescheinigung aus, die zum Nachweis für denselben Tag, längstens jedoch für 24 Stunden nach Testdurchführung gültig ist. Der negative Schnell- oder Selbsttest darf nicht älter als 24 Stunden sein, weil die Tests bei asymptomatischen Personen nur eine Momentaufnahme darstellen.“ (https://www.hwk-stuttgart.de/corona#getestet-geimpft-genesen).

„Man hätte uns mehr Vorlaufzeit geben können“

„Das war sehr kurzfristig“, meint Friseurin Gabriella, Mitarbeiterin im Friseursalon Kyre in Künzelsau, zu den nun nötigen Tests. „Da hätte man uns mehr Vorlaufzeit geben können.“ So schnell hätten die Kunden keine Test-Termine bekommen. Bereits montags hat die Friseurin die Kunden angerufen, um sie auf die Tests aufmerksam zu machen und mit ihnen das Vorgehen zu besprechen. Selbst darf der Salon keine Tests anbieten. „Dazu bräuchten wir einen Schulungsschein, den aber hat nur der Chef und der ist im Salon in Schwäbisch Hall“, erklärt sie. Nur die Mitarbeiter testen sich selbst täglich im Salon, „weil das der Chef so möchte“.

Ab ins Testzentrum

Deshalb müssen die Kunden in das Künzelsauer Testzentrum in der Stadthalle, um sich dort testen zu lassen. „In Künzelsau bietet keine Apotheke diese Tests an, aber in Öhringen und Forchtenberg“, sagt Gabriella. Eine andere Möglichkeit seien zwei Corona-Impfungen, die aber mindestens 14 Tage her sein müssen. „Im Moment habe ich eine Rentnerin hier, die auch schon geimpft ist und die kurzfristig einen Termin wollte“, freut sich die Friseurin. „Die anderen Kunden haben zum Glück auch schon Termine für die Tests bekommen.“

Unmut

Gudrun Mikolaj, Inhaberin des Salons „Gudrun Mikolaj – Haare und Ihre Person“ in Neuenstein, hat einen langen Post auf Facebook zu dem Thema verfasst. „Meine Lieben Freunde – Gäste und Menschen, ich habe das ganze Wochenende überlegt, wie es wohl diese Woche weitergeht und was ich ab Dienstag mache, da man ja jetzt einen negativen Test benötigt, um zum Friseur zu gehen“, gibt sie ihrem Unmut Ausdruck.

„Ihr habt den Schlag nicht gehört“

In ihrem Post wendet sich Mikolaj auch an die Politik: „Liebe Regierung, ich hab jetzt die Faxen dicke. Wir haben zweimal schließen müssen, ich habe immer noch kein Geld von diesem Staat bekommen. Und jetzt soll sich jeder, der zum Friseur möchte, einen Negativtest holen? Ich glaub, ihr habt echt den Schlag nicht gehört. Wisst ihr, wie viele dann nicht zu uns kommen und sich schwarz zu Hause die Haare machen lassen?“ „Ich habe echt keine Lust mehr auf diesen ganzen Scheiß“, beschreibt sie ihren Frust in drastischen Worten.

„Wir haben alles getan“

Die Friseurin weist auch darauf hin, was sie und ihre Kollegen bereits alles getan haben, um das Ansteckungsrisiko für ihre Kunden so gering wie möglich zu halten: „Wir haben alles getan, um den Hygienevorschriften gerecht zu werden. Wir haben den Platz dazu.“ Und sie fragt, ob das Testen nicht irgendwann reicht: „Momentan werden doch fast alle irgendwo in den Betrieben oder Firmen getestet. Ich werde das nicht länger unterstützen. Es ist und bleibt eine Verordnung.“ Und kündigt Konsequenzen an: „Ich mache von meinem Hausrecht Gebrauch und werde niemanden verwehren, der ohne Test kommt.“

Text: Sonja Bossert

 

 




„Ich habe nirgendwo Hilfe bekommen“

Wer direkten Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatte, muss sich in Quarantäne begeben, heißt es in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese Quarantäne endet frühestens nach zehn Tagen. So weit, so klar. Was aber passiert, wenn eine Person in Quarantäne zu Hause einen Notfall erleidet und dringend medizinische Hilfe bräuchte? Darf man dann zum Hausarzt oder geht man lieber gleich ins Krankenhaus?

Zwei Wochen Quarantäne

Einer GSCHWÄTZ-Leserin, die anonym bleiben möchte, ist genau das passiert. Der Name der Frau ist der Redaktion bekannt. „Meine 80-jährige Mutter lebt wegen beginnender Demenz in einer Einrichtung für betreutes Wohnen“, erzählt die im Kochertal lebende Frau am Telefon. „Dort bekommt sie regelmäßig Physiotherapie und genau dabei wurde sie mit dem Coronavirus infiziert, auch noch mit der britischen Variante“. Da sie ihre Mutter jeden Tag besucht, war sie Kontaktperson eins und musste für zwei Wochen in Quarantäne, obwohl sie negativ getestet wurde.

Ein Hund auf Reisen

Die Frau besitzt einen kleinen Hund, den sie sonst immer zu ihrer Mutter mitnimmt, weil die alte Frau viel Freude an ihm hat. „Das wollte ich ihr natürlich weiterhin ermöglichen“, erzählt die Tochter. Kurzerhand organisierte sie eine Transportmöglichkeit für das Tier. „Meine Mutter hat eine Nachbarin, die ebenfalls täglich von ihrer Tochter besucht wird und diese holte den Hund bei mir ab und brachte ihn anschließend wieder zurück.“ Die Übergabe lief coronakonform ab: „Ich packte den Hund in seine Transporttasche, die ich vor die Tür stellte.“ Den Weg zurück nahm das kleine Tier auf die gleiche Weise.

Abschürfungen, Blutungen, Schwellungen im Gesicht

Als die Frau an Ostern ihren Hund vor der Tür einsammeln wollte, stürzte sie allerdings schwer. „Ich hatte erst Anfang März eine schwere OP an der Halswirbelsäule“, blickt sie zurück. „Der rechte Arm geht noch nicht so richtig und in der linken Hand hatte ich die Hundetasche.“ Also knallte sie voll aufs Gesicht. Die Folge: Abschürfungen, Blutungen und Schwellungen. „Ich machte mir auch Sorgen um meine Halswirbel“, erklärt die 57-Jährige, denn ihren Kopf kann sie immer noch nicht richtig halten. Die Fotos von dem Gesicht der Frau nach dem Sturz zeigen, wie schwer der Aufprall gewesen sein muss.

Doppeltes Pech

Direkt am Dienstag nach Ostern, am 06. April 2021, rief sie bei ihrem Hausarzt an und erklärte die Situation. Der aber meinte, dass er sie nicht behandeln dürfte, weil sie ja in Quarantäne sei. Stattdessen verwies er sie ans Gesundheitsamt. Dort hatte sie wieder Pech: Es meldete sich nur der digitale Telefon-Assistent. Der wusste zwar auch keine Antwort auf ihre Fragen, leitete sie aber auch nicht wie eigentlich vorgesehen an einen Mitarbeiter des Landratsamts weiter, obwohl sie zu den normalen Bürozeiten angerufen hatte. „Ich hatte keine Chance, an die dort heranzukommen“, erklärt sie frustriert. „Ich habe nirgendwo Hilfe bekommen.“ Dazu schreibt Sascha Sprenger, Pressesprecher vom Landratsamt Hohenlohekreis, auf GSCHWÄTZ-Anfrage: „In der Woche nach Ostern kam es im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises bedauerlicherweise zwischenzeitlich zu Unterbrechungen der Internet- und Telefonverbindung. Das führte unter anderem dazu, dass am Bürger-Infotelefon vereinzelt Telefonate unterbrochen wurden. Die Störungen sind jedoch mittlerweile behoben.“

Pragmatische Hilfe in Öhringen

Erst eine Freundin hatte die Idee, bei der Rettungsleitstelle anzurufen. „Der Mann dort meinte, dass das gar nicht geht“, sagt die Frau. „Ein Krankenwagen würde kommen und mich ins Öhringer Krankenhaus fahren. Dazu aber brauchte ich einen Transportschein, den sollte ich mir beim Hausarzt besorgen.“ Der Mediziner lehnte nach Aussage der Frau ab, den Schein auszustellen. Wieder wurde sie ans Gesundheitsamt verwiesen. Trotz fehlendem Schein holte ein Krankenwagen die Frau ab. Im Hohenloher Krankenhaus Öhringen löste man das Problem ganz pragmatisch und stellte ihr den benötigten Transportschein aus.

Notwendige Arztbesuche auch bei Quarantäne

„Spezielle Handlungsanweisungen für Patienten in Quarantäne gibt es nicht“, schreibt dazu Landratsamtssprecher Sprenger. „Generell sollte der Arzt natürlich vorab über die Situation informiert sein, um gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen zu können“, empfiehlt er. Dennoch sei das Verlassen der Wohnung aufgrund von medizinischen Notfällen oder notwendigen Arztbesuchen laut Corona-Verordnung erlaubt. „Darauf werden die Personen bei der mündlichen Verfügung durch das Gesundheitsamt sowie in der schriftlichen Verfügung durch die Ortspolizeibehörden hingewiesen“, so Sprenger weiter.

In die Praxis, wenn keine Patienten mehr da sind

Grundsätzlich dürfe ein Arzt die Behandlung eines Patienten nicht ablehnen, vor allem nicht, wenn der bereits in der Praxis sei, schreibt Swantje Middeldorff, Pressereferentin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die noch nicht von ähnlich gelagerten Fällen gehört hat. Sollte die 112 nicht notwendig sei, meint sie, dass man sich „irgendwie mit dem eigenen Arzt einig werden“ könne. Ihr Vorschlag: „Zum Beispiel in die Praxis kommen, wenn keine anderen Patient:innen mehr dort sind.“

Entscheidung je nach Fall

Man müsse von Fall zu Fall entscheiden und sich auch fragen, welche Beschwerden vorliegen oder ob jemand ins Krankenhaus müsse oder ob eine Arztpraxis reiche. „Dies ist eine medizinische Entscheidung und sollte nicht von der Quarantäne abhängen. Ist der Patient infektiös, muss dies natürlich in die Entscheidung mit einbezogen werden.“

Im Notfall die 112 anrufen

Ein wenig anders schätzt sie den Fall ein, wenn der Patient zu Hause ist und stark blutet: „Da wäre es vermutlich sowieso besser und angezeigt gewesen, die 112 anzurufen. Natürlich erhalten alle Patient:innen, auch die in Quarantäne, dann schnellstmöglich die notwendige Behandlung.“ Grundsätzlich gebe es keine Vereinbarungen vonseiten der KVBW zur Behandlung von Patient:innen in Quarantäne.

„Es gibt eine Behandlungsverpflichtung“

Der Ansicht der KVBW-Sprecherin schließt sich auch Dr. Oliver Erens, ärztlicher Leiter der Pressestelle der Landesärztekammer Baden-Württemberg an. „Vertragsärzt:innen haben sich laut Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, die ärztlich-medizinische Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten zu übernehmen.“ Ein Vertragsarzt dürfe daher „einen gesetzlich Versicherten grundsätzlich nicht ablehnen“. Es bestehe hier eine Behandlungsverpflichtung, die erst auf Wunsch des Patienten ende. „Wenn allerdings eine Gefahr für Leib und Leben eines Menschen besteht, so muss der Arzt versuchen, auf den Patienten zuzugehen und ihn von der Sinnhaftigkeit einer Behandlung zu überzeugen“, fügt er an. Doch auch hier hat der Patient das letzte Wort.

Behandlungsabbruch durch den Arzt

Allerdings kann auch ein Arzt die Behandlung abbrechen, beispielsweise bei einem gestörten Vertrauensverhältnis zum Patienten. „Dies ist beispielsweise anzunehmen, wenn der Patient sich absichtlich und ausdrücklich nicht an die ärztlichen Anordnungen hält oder sich querulatorisch oder unqualifiziert verhält“, erklärt Dr. Erens. Aber auch, wenn der Patient eine andere Behandlung, Überweisung, Rezeptur fordert, die der Arzt oder die Ärztin ablehnt, der Patient von seinem Arzt eine standes- oder sittenwidrige Tätigkeit verlangt, den Arzt drangsaliert, Schummeleien zulasten der Krankenkasse verlangt oder schlichtweg eine falsche Identität angibt.

Ein erheblicher Ermessensspielraum für den Arzt

Auch bei Überlastung des Arztes oder wenn eine fachfremde Behandlung angestrebt werde, dürfe ein Arzt die Behandlung abbrechen. „Berufsrechtlich ist dem Arzt ein erheblicher Ermessensspielraum zu belassen, ob eine entsprechende Situation gegeben und insbesondere die Frage einer etwaigen Zerrüttung des gebotenen Vertrauensverhältnisses vorliegt“, schreibt der Pressesprecher.

Behandlungspflicht im Notfall

Doch grundsätzlich bestehe eine Behandlungspflicht „für Ärzt:innen, wenn beim Patienten gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, sofern der Patient nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhält“. Diese Behandlung im Notfall könne sich aber auch auf eine „vorläufige Versorgung mit denjenigen Maßnahmen beschränken, die keinen Aufschub bis zum Beginn der üblichen Sprechstundenzeiten dulden“.

Unterlassene Hilfeleistung

Zum Stichwort „unterlassene Hilfeleistung“ findet Dr. Erens ganz klare Worte: „Das kann mit Blick auf Ärzt:innen beispielsweise dann im Raum stehen, wenn eine bereits ausgelastete Notaufnahme oder ein voll belegtes Krankenhaus die Abweisung eines Notfallpatienten nahelegen. Dies ist ebenso der Fall, wenn ein niedergelassener Arzt wegen Auslastung oder Ende der Sprechstunde die Abweisung eines Notfallpatienten erwägt.“ Das allerdings sei nicht ärztliches Berufsrecht, sondern bewege sich schon im Rechtskreis des StGB.

„Krankenhäuser sind auf die Aufnahme von Patienten aus Quarantäne vorbereitet“

„Im Hohenloher Krankenhaus Öhringen und im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim werden auch Quarantäne-Patienten, die stationär behandelt werden müssen, selbstverständlich aufgenommen und behandelt“, schreibt die Pressesprecherin der BBT-Gruppe, Ute Emig-Lange, auf GSCHWÄTZ-Anfrage. Die Krankenhäuser sind auf die Aufnahme von Patienten aus Quarantäne vorbereitet: „Patienten, die aus der häuslichen Quarantäne zu uns kommen und dies angeben, werden schon unter besonderen Schutzvorkehrungen im Covid-Bereich der Ambulanz beziehungsweise der Notaufnahme untersucht.“

Test vor der Aufnahme

Müssen diese Patienten stationär aufgenommen werden, „werden sie getestet und auf der Isolierstation separat von den anderen Patienten untergebracht und dort behandelt“. Diese Vorsichtsmaßnahmen sollen laut Emig-Lange dem Schutz der anderen Patienten sowie der Mitarbeitenden vor einer möglichen Infektion dienen.

Text: Sonja Bossert




Derzeit nur noch eine Handvoll Intensivbetten in den Krankenhäusern der Region frei

Seit dem Beginn der dritten Pandemie-Welle hat sich die Zahl der Patienten mit Covid-19 auf Deutschlands Intensivstationen massiv erhöht: nach Angaben des Zentralregisters der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) von damals 2,721 auf 4.662 (Stand 12.04.2021, 12.15 Uhr). Das DIVI rechnet damit, dass die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen in Deutschland gegen Ende April auf die 6.000 zugeht. „Das Bild wird sich in knapp 14 Tagen deutlicher zeichnen“, sagt dazu Professor Christian Karagiannidis, medizinisch-wissenschaftlicher Leiter des DIVI-Intensivregisters. „Das wird nur schwerlich aufzuhalten sein.“ (https://www.divi.de/presse/pressemeldungen/pm-mehr-patienten-und-weniger-betten-die-zeit-draengt).

Aufstockung auf neun Intensivplätze in Öhringen

„Die Belegungszahlen mit COVID-19 Patienten schwanken täglich, Daten, die ich Ihnen heute gebe, können morgen schon veraltet sein“, schreibt Ute Emig-Lange, Sprecherin der BBT-Gruppe, zu der das Hohenloher Krankenhaus in Öhringen und das Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim gehören, auf GSCHWÄTZ-Anfrage. Die Belegung auf den Intensivstationen aller Krankenhäuser in der Region sei derzeit angespannt. Laut der Pressesprecherin waren im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim am Dienstag, den 13. April 2021 (Stand 7 Uhr) drei Intensivplätze frei. Zum Krankenhaus in Öhringen schreibt Ute Emig-Lange: „Im Hohenloher Krankenhaus haben wir die Intensivkapazitäten bereits in der vergangenen Woche kurzfristig auf neun Plätze erweitert. In der Regel stehen sieben Plätze zur Verfügung.“ Diese sieben Plätze waren Stand Dienstagvormittag belegt. Es könnten jedoch – falls es in Notfällen erforderlich sei – weitere Intensivpatienten behandelt werden.

28 Intensivplätze im Diak Schwäbisch Hall

Auch beim Diak in Schwäbisch Hall fragte GSCHWÄTZ nach der aktuellen Anzahl der Intensivbetten. „Wie viele Intensivbetten am Diakoneo Diak Klinikum Schwäbisch Hall zur Verfügung stehen, ist maßgeblich von der Anzahl von intensivmedizinischen Fachkrankenpflegekräften abhängig und kann deshalb täglich schwanken“, schreibt Pressesprecher Markus Wagner. „Im Regelbetrieb halten wir insgesamt 28 Intensivbetten für Erwachsene und Kinder sowie neun Betten für Intermediate Care vor.“ Er gibt zu bedenken, dass „nicht nur Covid-19-Patienten intensivmedizinische Betreuung benötigen. „Nach Notfällen und nicht aufschiebbaren Operationen ist eine intensivmedizinische Betreuung oftmals ebenfalls erforderlich.“

Angaben des DIVI-Registers

Das DIVI-Register listet für Hohenlohe sieben Intensivbetten, die alle belegt sind (https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/kartenansichten) (Stand 15.04.2021, 8.19 Uhr). Zwei dieser Betten sind mit einem Covid-19-Patienten belegt, was einem Anteil von 28,57 Prozent an der Gesamtzahl der Intensivbetten bedeutet. Einer dieser Patienten wird invasiv beatmet. Im Landkreis Schwäbisch Hall dagegen sind laut DIVI-Register von den insgesamt 42 Intensivbetten 36 belegt, sechs sind noch frei. 15 Covid-19-Patienten werden aktuell intensivmedizinisch behandelt, was einem Anteil von 35,71 Prozent entspricht. Neun der Covid-19-Patienten müssen invasiv beatmet werden.

Intensivbetten im Sommer 2020 reduziert

GSCHWÄTZ hatte immer wieder über die Anzahl der Intensivbetten im Hohenlohekreis und im Diak in Schwäbisch Hall und deren Belegung berichtet. Am 17. April 2020 hatten wir geschrieben, dass „die Intensivplätze im Hohenlohe Krankenhaus Öhringen von sieben auf zwölf Betten erhöht“ wurden. Zu der Zeit standen somit „zwölf Intensivbetten für 120.000 Einwohner zur Verfügung“. (https://www.gschwaetz.de/2020/04/17/hohenlohe-ohne-medizinischen-sauerstoff-werden-die-patienten-sofort-blau-pfleger-berichtet-von-schockierenden-bildern/). Über den Sommer 2020, als die erste Pandemie-Welle abgeebbt war, wurden die Betten wieder auf sieben reduziert, allerdings mit der Option, diese erneut bei Bedarf auf zwölf zu erhöhen. Zu dem Zeitpunkt waren fünf der Betten belegt und zwei frei (https://www.gschwaetz.de/2020/10/23/im-hk-derzeit-9-covid-patienten-davon-1-auf-der-intensivstation/).

Aufstockung von 20 auf 55 Intensivbetten

Das Diak in Schwäbisch Hall hatte im Frühjahr 2020 20 Intensivbetten und eine Reserve von acht weiteren Plätzen. Zu der Zeit wurden „täglich ein bis zwei intensivpflichtige Patienten mit Covid-19 an andere Standorte verlegt, um wieder freie Plätze auf der Intensivstation zu schaffen“. Das sei zu der Zeit möglich gewesen, weil die Kliniken in Löwenstein und Am Gesundbrunnen in Heilbronn noch freie Kapazitäten gehabt hätten (https://www.gschwaetz.de/2020/04/17/hohenlohe-ohne-medizinischen-sauerstoff-werden-die-patienten-sofort-blau-pfleger-berichtet-von-schockierenden-bildern/). Im Oktober 2020 gab es im Diak 55 Intensivbetten, von denen elf frei waren.

Wieder andere Zahlen im Februar 2021

Im vergangenen Februar hatten sich die Zahlen bereits wieder geändert. Am 17. Februar 2021 berichtete GSCHWÄTZ, dass im Hohenloher Krankenhaus „zurzeit täglich im Schnitt 10 bis 15 Patienten mit dem Verdacht auf eine Infektion beziehungsweise positiv getestete Patienten behandelt werden, darunter in der Regel zwei bis drei auf der Intensivstation.“ Drei Tage später, am 20. Februar 2021, hatte das DIVI ein freies Intensivbett im Hohenlohekreis verzeichnet.

Ein Patient mehr

Am 17. Februar 2021 waren im Haller DIAK „15 Patienten mit einer Corona-Infektion und zwei Patienten mit Verdacht auf eine Infektion stationär aufgenommen.“ Von denen wurden „drei intensivmedizinisch betreut, zwei davon beatmet“. Am selben Tag hatte das Diak sechs freie Intensivbetten an das DIVI-Zentralregister gemeldet. (https://www.gschwaetz.de/2021/02/21/daher-kann-man-aktuell-nicht-von-einer-entlastung-fuer-das-aerztliche-und-pflegerische-personal-sprechen/).

 

Anteil der COVID-19-Patienten an der Gesamtzahl der Intensivbetten im Hohenlohekreis. Screenshot: GSCHWÄTZ

 

Anteil der COVID-19-Patienten an der Gesamtzahl der Intensivbetten in Schwäbisch Hall. Screenshot: GSCHWÄTZ

Belegung der Intensivbetten im Hohenlohekreis. Screenshot: GSCHWÄTZ

Belegung der Intensivbetten in Schwäbisch Hall. Screenshot: GSCHWÄTZ




„Meine Kinder werden nicht von irgendwem getestet“

Ab Freitag, den 09. April 2021, sollen in den Kindertagesstätten von Niedernhall die Kinder zweimal wöchentlich – voraussichtlich montags und donnerstags – mittels eines Schnelltests auf Corona getestet werden. Dies geht aus einem Schreiben von Bürgermeister Achim Beck an die betroffenen Eltern hervor, das unserer Redaktion vorliegt und das auf den 07. April 2021 datiert ist. Der Rathauschef hält die Tests für eine gute Sache. Auf GSCHWÄTZ-Anfrage schreibt er: „Ich persönlich halte das Testen für eine gute Kombination zu allen anderen Maßnahmen. Mein persönlicher Wunsch ist, dass wir schnellstmöglich die pandemische Lage in den Griff bekommen, um zügig zu unserem gewohnten Leben zurückzukommen. Wenn das Testen dazu führt, Infektionsgeschehen rechtzeitig zu erkennen und damit einzelne Einrichtungen vor einer Schließung zu bewahren, dann ist das im Sinne aller Beteiligten, ganz besonders für die Eltern.“
Vorerst Tests bis Pfingsten geplant
Grundsätzlich sollen die Tests freiwillig sein. Die Eltern müssen dazu eine Einverständniserklärung abgeben, weigern sie sich, dürfen ihre Kinder trotzdem in die Kita. Bürgermeister Beck zur geplanten Dauer der Testungen: „Derzeit haben wir eine Testreserve bis zu Beginn der Pfingstferien beschafft. Ob darüber hinaus weitere Testungen stattfinden, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.“ Bezahlt werden die Tests zunächst von der Stadtverwaltung. „Bislang ist die Stadt Niedernhall hier in Vorleistung gegangen. Selbstverständlich hoffe ich auf eine Erstattung durch das Land“, schreibt dazu der Rathauschef.
Erzieherinnen weigern sich laut Elternaussagen teilweise
Bei den Tests handelt es sich um den „Hotgen – Coronavirus Antigentest/Schnelltest“, die die Stadtverwaltung von der örtlichen Morstein-Apotheke bezogen hat. Mit diesen soll ein Abstrich im vorderen Nasenbereich vorgenommen werden. Das Kita-Personal soll vorher durch die örtliche Allgemeinarztpraxis Dr. Ehrmann in der Anwendung der Tests geschult werden, sodass diese die Testungen begleiten oder sogar an den Kindern vornehmen könnten. Wie ein betroffener Vater, dessen Kinder die Kita Giebelheide besuchen, uns im Gespräch mitteilte, sollen sich die Erzieherinnen teilweise weigern, die Kinder zu testen. „Die wussten bis zum Abend davor nichts davon und sie sagen, dass die Kita ein sicherer Platz für die Kinder sein soll.“ Er fragt sich nun, ob jetzt externe Tester in die Kita kommen werden.
Tests nur in der Kita
Die Tests sollen ausdrücklich in der jeweiligen Einrichtung erfolgen und nicht zu Hause angewendet werden. Dazu Bürgermeister Beck auf die GSCHWÄTZ-Anfrage: „Wir halten die Tests in der Einrichtung für zielführender. Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko sehen wir hier nicht. Die Testung in den Einrichtungen ist so vorbereitet, dass die Eltern lediglich den Nasenabstrich vornehmen, das pädagogische Personal übernimmt dann die zeitaufwendige Auswertung. Daher müssen die Eltern nicht mit einem zeitraubenden Verfahren rechnen.“
Auswertung durch das Personal
Bürgermeister Beck schlägt in seinem Schreiben an die Eltern folgende Vorgehensweise vor: Die Eltern nehmen die Tests an ihren Kindern unter Begleitung des pädagogischen Personals vor, was nach seiner Einschätzung rund eine Minute dauern dürfte. Nach dem Test verlassen die Eltern die Einrichtung, die Auswertung übernimmt das pädagogische Personal. Sollte ein Kind positiv getestet worden sein, würden die Eltern rund 15 Minuten nach dem Test informiert werden. Sie müssten ihre Kinder wieder aus der Kita abholen.
Widerspruch schon zwei Wochen vorher
Das Vorgehen der Niedernhaller Stadtverwaltung wirft bei betroffenen Eltern Fragen auf. Nach Aussage des betroffenen Vaters wussten auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung zunächst nichts vom Schreiben des Bürgermeisters, als er diesen kontaktieren wollte. Diese Familie hat, so sagt der Vater weiter, bereits zwei Wochen vor dem Bürgermeister-Brief gegen eventuelle Testungen ihrer Kinder widersprochen: „Unsere Kinder werden auf keinen Fall ohne unser Beisein getestet, das habe ich vor zwei Wochen bereits Herrn Beck geschrieben.“ Die Eltern hatten damals schon befürchtet, dass medizinisches Personal „in voller Montur (komplett vermummt) in die Kindergärten gehen und Tests machen. Da würden unsere Kinder von drei Jahren nie mehr schlafen und dann noch die Schmerzen“.
Zeit-Problem
Der Mann betont ausdrücklich, dass er nicht gegen die Tests sei, aber er möchte nicht, dass „die Kinder von irgendwem getestet werden“. Er wolle bei den Tests dabei sein, aber: „Wie stellt er [Bürgermeister Beck, Anmerk. der Redaktion] es sich so kurzfristig vor? Viele Eltern müssen arbeiten, sind alleinerziehend. Wie sollen zum Beispiel wir das machen? Meine Frau arbeitet ab 6.30 Uhr. Um 7 bringe ich die Kinder zum Kindergarten, meine Pflichtarbeitszeit ist ab 7.15, hab dann keine 20 Minuten, Zeit dort zu warten.“
„Aktuell ist uns nicht bekannt, ob Tests in Kitas durchgeführt werden sollen“
Der Widerspruch der Familie ging an Bürgermeister Beck, Landrat Dr. Neth sowie an das Gesundheitsamt. Aus dem Rathaus kam am 30. März 2021 die Bestätigung über den Eingang ihres Widerspruchs. In dem Antwortschreiben der Verwaltung steht: „Aktuell ist uns nicht bekannt, ob – und wenn ja – in welcher Form Tests in den Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden sollen.“ Der Vater fragt sich nun: „Am 30.3. ist ihr nichts von Tests bekannt und zwei Tage nach Ostern hat Herr Beck Tests angeschafft und will zwei weitere Tage später testen und zum Widerspruch hat man nur einen Tag Zeit?“ Ob das wohl Absicht gewesen sei, überlegt er.
Impfzwang durch die Hintertür?
Die Gedanken des Vaters gehen aber noch viel weiter: „Bisher waren solche Tests für Hotspots vorgesehen wie in Teilen von Schwäbisch Hall. Niedernhall ist kein Hotspot. Wie viele Fälle gibt es aktuell in Niedernhall? Wie viele davon waren oder sind Kinder?“ Er fragt sich, ob so den Familien gesagt werden solle, dass doch die Kinder Pandemietreiber seien. Und ob den Eltern Angst gemacht werden soll und sie quasi über diesen Umweg zum Testen und zum Impfen gezwungen werden sollen wie später auch die Kinder.
„Dann kann man sich den Test auch sparen“
Auch das weitere Vorgehen nach den Tests sieht der Mann kritisch: Nach dem Test sollen „die Kinder alle zusammen im Gruppenraum warten“. Dann könne man sich nach seiner Ansicht „den Test sparen, wenn dann nämlich eines der Kinder positiv ist, wären alle Kinder K1 und da wäre es sehr spannend, wie lange die Arbeitgeber sowas mitmachen“. Sinnvoller würde er unter diesem Gesichtspunkt finden, „eigene Tests daheim durchzuführen, als alle Kinder zusammen warten zu lassen“. Denn auch: „Was macht man in der Zeit mit den Kindern, dürfen sie wie Kinder spielen oder müssen sie still sitzen und es wird über Corona und Tests erzählt?“ Er befürchtet, dass die Kleinen so nur verängstigt werden. „Von den psychischen Dingen ganz zu schweigen – privat keine Freunde und dann solche Erlebnisse in einem eigentlich sicheren Raum.“
Gespräch mit Bürgermeister Beck
Zwischenzeitlich hatte der Vater ein Gespräch mit Achim Beck, der bedauerte, „dass die Kommunikation in diesem Fall schlecht gelaufen ist“. Was den Vater dennoch verärgert: „Bürgermeister Beck hat mir gesagt, dass er der allgemeinen Gesellschaft unterstellen müsste, dass die Tests zu Hause nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.“ Der Rathauschef soll in dem Gespräch mit dem Vater auch gesagt haben, „dass er sich erst am 31. März für die Tests entschieden habe, nachdem er mit seiner Frau darüber gesprochen hatte“. Und Beck hat sich wohl mit den Bürgermeistern von Forchtenberg und Weißbach abgesprochen. Seiner Aussage dem Vater gegenüber sollen demnächst dort die Kita-Kinder ebenfalls getestet werden.

Schreiben des Bürgermeisters Achim Beck an die Kita-Eltern (Seite 1). Quelle: privat

Schreiben des Bürgermeisters Achim Beck an die Kita-Eltern (Seite 2). Quelle: privat