Wahre Schwerarbeit verrichten musste Staatsanwalt Fuchs am Mittwoch, den 11. Oktober 2022, bei der Verhandlung gegen zwei Angeklagte aus Künzelsau, denen Drogenhandel in erheblichem Ausmaß sowie weitere schwere Straftaten im Umfeld der Drogenkriminalität zur Last gelegt werden.
Lange Liste von Straftaten
Seine Anklageschrift, für deren Verlesung er knapp eine halbe Stunde benötigte, umfasste 101 Taten, die die beiden Angeklagten teils gemeinschaftlich begangen haben sollen. Nicht nur das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern auch der Aufbau eines Verteilernetzes und Gewalttaten wie bewaffneter Raub und Erpressung werden einem der Angeklagten vorgeworfen. Dass ein Minderjähriger zum Drogenverkauf angestiftet oder genötigt worden sein soll, dürfte für einen der Angeklagten besonders schwer wiegen. Allein die lange Liste der Paragraphen aus dem Betäubungsmittelgesetz und dem Strafgesetzbuch, gegen die die Angeklagten verstoßen haben sollen, ist eindrucksvoll.
Künzelsauer Shisha-Bar als Drogenumschlagplatz
Die beiden Angeklagten kennen sich seit einiger Zeit, der Angeklagte R. war eine Zeitlang in der Künzelsauer Shisha-Bar, die der andere Angeklagte G. zusammen mit seinem Geschäftspartner H. führte, beschäftigt. Diese Shisha-Bar, so sagt es Fuchs, sei einer der Umschlagplätze gewesen, sowohl beim Einkauf von Drogen als auch beim Verkauf.
Verteilnetz aufgebaut – auch ein Minderjähriger „angeworben“
Ein ganzes Netz von zusammenarbeitenden Straftätern, die in anderen Verfahren gesondert verfolgt werden, tut sich bei den Tatschilderungen von StA Fuchs auf: Es ist die Rede von Übergaben auf immer derselben Parkbank, von offenbar gut organisierten Zulieferern, die auch große Mengen anbieten konnten und von einem Verteilernetzwerk, das das Marihuana, das Kokain und das Amphetamin in und um Künzelsau an Konsumenten weiterverkauft haben soll. Einer der Weiterverkäufer soll ein Minderjähriger gewesen sein. Gegen viele der von Fuchs genannten Personen laufen oder liefen bereits Verfahren, einige der Personen sind auch als Zeugen geladen.
Dazu soll R. mehrfach Geld unter Drohungen erpresst haben, einmal soll er dabei mit einem feststehenden Messer bewaffnet gewesen sein – der strafrechtlich schwerste Vorwurf: Auf eine solche Tat steht eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.
Vorläufig keine Angaben zur Sache
Beide Angeklagten wollen derzeit keine Angaben zu Sache machen, zur Person machen sie allerdings Angaben:

Stefan G. sucht sofort Blickkontakt zu seiner Verteidigerin. Foto: GSCHWÄTZ
Stefan G. ist 22 Jahre alt und ist nach einer Ausbildung und Tätigkeit als Maschinen- und Anlagenführer seit 1. Juni 2020 als Gastwirt tätig, er führt zusammen mit seinem Geschäftspartner H. eine Shisha-Bar in Künzelsau. Das Geschäft lief anfangs, so berichtet Stefan M. , gut, bis das Lokal coronabedingt im November 2020 schießen musste. Er gibt an, rund 100.000 Euro geschäftliche Schulden zu haben, hauptsächlich aus einem Privatdarlehen von rund 80.000 Euro, das ihm sein Kompagnon H. zum Kauf der Shisha-Bar gewährte, dazu kommt ein kleineres Privatdarlehen von seinen Großeltern und ein Bankkredit. Privat sei er wegen eines Autokredits mit weiteren rund 8.000 Euro verschuldet. Über eine eventuelle eigene Drogensucht möchte er zumindest derzeit noch nicht antworten. Weitere Angaben machte er am ersten Verhandlungstag nicht. Verteidigt wird er von Rechtsanwältin Anke Stiefel-Bechdolf.
Zusammen mit G. ist Muhammademin R. angeklagt, ein 24-jähriger gebürtiger Syrer, der 2015 nach Deutschland geflüchtet ist, wo er mit nicht ausgeheilten Verletzungen aus dem Bürgerkrieg ankam: Ein Durchschuss im Unterschenkel sowie eine Machetenverletzung im Bauch wurden in Deutschland behandelt. Außerdem wurde er psychologisch betreut, weil er im Krieg Traumata erlitten habe. Groß aufgerichtet, durchaus selbstbewußt, betritt er den Saal, mustert die Anwesenden genau.
Verletzung aus dem Bürgerkrieg
Er gibt an, nach seinem Schulabschluß in Syrien einen deutschen Hauptschulabschluß gemacht zu haben, danach habe er eine Lehre zum Friseur begonnen, die er aber aufgrund seiner Beinverletzung abbrechen mußte. „Ich kann nicht so lange stehen“ sagt er. Sein Deutsch ist so gut, dass er dem Prozeß größtenteils in deutscher Sprache folgen kann. Sein Berufswunsch sei jetzt Lokführer, dafür sei allerdings ein Realschulabschluß notwendig, den er noch machen wolle. Begonnen habe er mit dem Realschulabschluß noch nicht, er habe erst arbeiten und Geld verdienen wollen. Er habe als festangestellte Kraft bei Stefan G gearbeitet, bis dieser ihn während der Lokalschließung entlassen mußte. In Deutschland habe er einen Onkel, der schon länger hier lebe, dazu 3 Brüder. Insgesamt habe er fünf Brüder und 3 Schwestern.
Seine Anwältinnen Andrea Combé und Kristina Brandt nutzen ihr Fragerecht, um herauszuarbeiten, dass R. nach seiner Ankunft in Deutschland alles darangesetzt hat, in Deutschland Fuß zu fassen und heimisch zu werden: Deutschkurse, der Hauptschulabschluß, der Beginn der Ausbildung. Eine Sozialarbeiterin aus Reutlingen, wo R. anfangs untergebracht war, habe ihn dabei unterstützt, eine wichtige und enge Bezugsperson.
R. betritt den Saal aufgerichtet und wirkt selbstbewusst. Foto: GSCHWÄTZ
Wie eine Mutter
„Wie eine Mutter“ habe sich W. um ihn gekümmert, auch noch, als er aus ihrem Zuständigkeitsbereich weggezogen war, sagt R. Und auch in Künzelsau sei der Kontakt nie abgebrochen.
Konflikte zwischen den Angeklagten?
Ein erster möglicher Konflikt zwischen den Angeklagten kommt ans Licht, als Stiefel-Bechtold bei R. nachfragt, ob nicht auch der Mitangeklagte G. zu den engen Bezugspersonen, „den Freunden“ von S. gehört habe? „Wer hat denn die Wohnung gefunden?“ fragt sie und „Wer hat denn die Wohnung eingerichtet und bezahlt?“ Zwar rutscht S. noch die Bemerkung „selber gefunden“ heraus, aber er will keine weiteren Angaben machen. War seine Stimme bis dahin klar und beherrscht, war bei dieser Bemerkung eine gewisse Anspannung nicht zu überhören.
Publikum unterstützt G.
Im Publikum sitzen Bekannte der Angeklagten, aber auch der Mitgeschäftsführer H und die Mutter von Stefan G. Ihre Augen sind leer, sie strahlt tiefe Traurigkeit aus.
Weitere vier Verhandlungstage angesetzt
In den nächsten Verhandlungstagen, vier weitere sind bisher angesetzt, sind insgesamt 16 Zeugen aufgerufen, darunter Polizeibeamt:innen und Personen, die in das Verteilnetzwerk eingebunden waren.


Stefan G. sucht sofort Blickkontakt zu seiner Verteidigerin. Foto: GSCHWÄTZ

Der Zuschauerraum ist gut besetzt – Freunde und Angehörige von G. wollen ihm Halt geben. Foto: GSCHWÄTZ

Das Gericht unter dem Vorsitz von VRiLG Haberzettl betritt den Saal. Foto: GSCHWÄTZ
Text: Matthias Lauterer