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„Der Wald wird nicht verschwinden, er wird sich verändern“

„Was wir jetzt tun, wird über unsere Zukunft entscheiden“, sagt Prof. Dederich von der Universität Rottenburg.

Am Donnerstag, dem 20.10.2022 haben sich etwa 300 Leute im Carmen Würth Forum versammelt, um Vorträgen, sowie einer Podiumsdiskussion zum Thema „Unser Wald im Klimawandel“ zu lauschen. Das Landratsamt Hohenlohe lädt in Kooperation mit der Adolf Würth GmbH & Co. KG Waldbesitzer:Innen, Waldliebhaber:Innen und Holzinteressierte in den passenderweise mit Holz vertäfelten Reinhold-Würth-Saal ein.

Das Ziel, wie es Norbert Heckmann, Sprecher der Geschäftsleitung der Adolf Würth GmbH & Co. KG in seinem Grußwort beschreibt ist es, „mit mehr Wissen zu kommen, als zu gehen.“ Denn der Wald ginge jeden etwas an- Waldgenießer, Jogger, auch die, die einfach gerne ein Waldbad nehmen.

„Extremwerte sind das neue normal“

„Extremwerte sind das neue Normal“, so Prof. Dr. Jürgen Bauhaus von der Waldbau-Uni Freiburg. Und es sei nicht nur der Klimawandel, der unsere Wälder zerstört, Schädlinge und neue Pflanzenarten tragen auch ihren Teil dazu bei.

Wobei „zerstören“ nicht ganz richtig ist. Er würde sich verändern, allerdings ohne menschliche Einwirkung erst in 600 bis 1000 Jahren. Und wenn „in Freiburg bald das Klima von Avignon herrscht, wird es dort auch andere Baumarten geben“. Für die Wälder im Hohenlohekreis bedeute dies, nach aktueller Prognose, dass „die Fichten in die Alpen wandern und die Eiche an Bedeutung gewinnt.“

Eiche.

Fichten wandern in die Alpen

An Bedeutung verlieren sollte laut Prof. Ludger Dederich von der Hochschule Rottenburg das Heizen mit Holz. „Plan B der Energieversorgung und der Wald zahlt die Zeche.“ So könne man nicht mit Chemie behandeltes Holz im Bau verwenden und wenn es dann nach vielen Jahren doch einmal abmontiert wird, dann dürfe man es erst verheizen.

Heizen mit Holz nicht sehr umweltfreundlich

Ähnlich wenig Verständnis hat er dafür, dass Tui als systemrelevantes Unternehmen eingestuft und mit Milliarden-Hilfspaketen versorgt werden würde, während der Wald herzlich wenig Förderung erhalte. Denn ohne Förderung funktioniere es nicht.

Die wenigsten Waldbesitzer können es sich leisten, wie Johannes Graf von Zeppelin in seinen Waldstücken vor allem die Pflanzen zu pflanzen, die er als klimawandelbeständig einstuft.

Klimawandelbeständige Pflanzen

An der Podiumsdiskussion beteiligt sind auch Ulrich Häberlein, der Geschäftsführer des Laubholzsägewerk Häberlein, Ralf Karle, 1. Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Dörzbach-Krautheim, Thomas Maier, Leiter des Forstamts des Hohenlohekreises und Bürgermeister Joachim Scholz, Kommunalwald Schöntal, die von Dr. Regina Rhodiu durch das Gespräch geführt werden. Und obwohl es viele Interessierte und Engagierte gibt, kündigt Prof. Bauhaus an, dass es eine Generationenaufgabe sei, eingeschlossen Rückschläge und „weitermachen“, dem Wald bei der Veränderung zu helfen. Es gäbe einige Möglichkeiten wie Verjüngung und Weiterbildung, die jedoch immer mit hohen Kosten verbunden seien. „Aber wir müssen uns den Herausforderungen stellen“, schließt er seinen Vortrag.

Wer an diesem Abend unter den Fremdwörterkaskaden der Referierenden nicht untergegangen ist, kann sich über eine Menge Wissen freuen- waren die Vorträge doch derart ausführlich, dass die Veranstaltung nicht wie geplant gegen 21:30 Uhr endete, sondern gegen 22 Uhr.

Thomas Maier hat auch ein Schlusswort parat, denn nicht nur im Wald müsse etwas verändert werden: Es koste Kraft, den Hohenloher von etwas zu überzeugen, das zuvor anders war.

Hohenloher:innen zu überzeugen, das ist nicht immer einfach

Nach Prof. Dederich ist es aber die Bemühungen wert: „Der Wald ist nicht selbstverständlich. Achten Sie darauf, dass auch Ihre Kindeskinder noch dort Fahrradfahren können. Was wir jetzt tun, entscheidet über unsere Zukunft.“

So unklar diese Zukunft jetzt noch ist, eines kann Bürgermeister Scholz versprechen: Eintrittsgeld für den Wald wird er nie verlangen.

TexT




VdK-Kampagne Nächstenpflege – Infostände in Künzelsau

Häusliche Pflege findet hinter verschlossenen Türen statt. Wie sich die Lage für die Betroffenen darstellt, war bislang nicht näher bekannt, obwohl in Deutschland 80 Prozent der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen zuhause versorgt werden, im Südwesten rund 378.000 Menschen. Abhilfe will der Sozialverband VdK mit seiner großangelegten bundesweiten Pflegestudie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück schaffen, deren Ergebnisse inzwischen vorgestellt wurden. Außerdem hat der VdK in Bund und Land seit längerem die neue VdK-Kampagne Nächstenpflege gestartet, um gerade den Anliegen der zuhause gepflegten Menschen und pflegender Angehöriger Gehör zu verschaffen.

Der VdK-Ortsverband Künzelsau ist im Zuge dieser Kampagne für Pflegende am Freitag, 21. Oktober 2022, und am Samstag, 22. Oktober 2022, jeweils zwischen 10 Uhr und 12 Uhr mit einem Infostand am Alten Rathaus in der Hauptstraße in Künzelsau.

Pressemitteilung VdK

 

 




„Das war doch nicht gegrillt. Wir waren ganz freundlich“

Am Donnerstag 20.Oktober 2022 ist der zweite Verhandlungstag im „Künzelsauer Drogenprozeß“ angesetzt. Angeklagt sind, wie berichtet, ein Gastwirt aus Künzelsau und ein syrischer Asylbewerber, der ebenfalls in Künzelsau wohnte. Vorgeworfen wird ihnen gemeinschaftlich begangener Drogenhandel, dem Syrer R. werden zusätzlich noch weitere schwere Straftaten wie schwerer Raub vorgeworfen.

Zu Beginn wird die Sitzung zuerst für ein Rechtsgespräch unterbrochen, es geht dabei wohl um mögliche Einlassungen der Angeklagten, das Thema „gemeinschaftliches Handeln“ der Angeklagten und die sinnvolle Reihenfolge der Zeugenvernehmungen. Die Angeklagten werden für die Pause wieder in Handschellen genommen und aus dem Saal geführt. Sie schauen sich dabei nicht einmal an. Man einigt sich darauf, mehrere geladene und erschienene Polizeibeamte doch nicht am selben Tag zu befragen. Einzig der Hauptsachbearbeiter P. (da es sich um einen Fall handelt, an dem verdeckte Ermittler:innen beteiligt waren, nennen wir nicht einmal den richtigen Anfangsbuchstaben des Namens), ein junger Polizeikommissar, soll am zweiten Verhandlungstag befragt werden.

Richter Frank Haberzettl wendet sich konkret an den Angeklagten R. und weist nochmals darauf hin, dass bei entsprechenden Angaben über die schwersten der ihm vorgeworfenen Delikte – Anstiftung eines minderjährigen zum Drogenhandel, Erpressung und schwerer Raub – die Drogendelikte „nachrangig“ behandelt werden könnten. R. und seine beiden Verteidigerinnen Kristina Brandt und Andrea Combé entscheiden sich aber dagegen, sich bereits im aktuellen Prozessstatus einzulassen. Sie stellen aber in Aussicht, dass R. am nächsten Verhandlungstag Angaben machen könnte.

Gericht warnt: „Das Verfahren ist komplex“

Anfangs dreht sich die Befragung des Polizeibeamten vor allem darum, wann und wie die Ermittlungen gegen die Angeklagten R. und G. überhaupt in Gang kamen. Richter Haberzettl warnt das Publikum schon vor: „Das Verfahren ist komplex und wird mehr umfassen als nur unsere beiden Angeklagten“. Er hat damit recht, wie sich bald herausstellt.

In Gang gekommen ist das Verfahren gegen R. durch ein Verfahren gegen einen Mann aus Mulfingen. Bei der Auswertung von dessen Handy fiel ein Verdacht auf R., im Mai 2021 wurde die Wohnung von R. durchsucht, Rauschgift wurde dabei nicht gefunden. R. wurde erkennungsdienstlich behandelt, Angaben machte er damals nicht. Wenige Tage später erreicht die Polizei eine Meldung des LKA Hessen, dass ein geplanter Rauschgiftdeal mit R. nicht zustandegekommen sei, da R. nicht gekommen sei. Fast schon komisch: Er konnte nicht kommen, denn er war zu diesem Zeitpunkt auf dem Revier in Künzelsau. Das LKA hatte eine verschlüsselte Kommunikation lesen können – dass die Behörden diese Verschlüsselung entschlüsseln können, war zu diesem Zeitpunkt noch geheim. Mehrere Drogenkäufe im April und Mai 2021 konnten direkt R. zugeordnet werden.

Verbindungen zu einem großen Betrugsfall aus dem Kochertal

Aus einem anderen Verfahren – K., ein Mann aus dem Kochertal wurde wegen Telefonbetrügereien festgenommen und ist inzwischen verurteilt – gab es im Juli 2021 einen Hinweis darauf, dass in R.s Wohnung „ein backsteingroßer Block“ Kokain gewesen sein sollte. P. berichtet, dass die Geschäfte zuerst in der Wohnung durchgeführt worden sein sollen, und „im Frühjahr in die Shisha-Bar verlegt“ worden sein sollen. Bis Ende Mai 2021 war die Bar aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht geöffnet.

Polizei will an die Hintermänner herankommen

Haberzettl hakt nach: „Wenn das 2021 bekannt geworden ist, warum dann der Zugriff erst Anfang 2022“? Die Polizei vermutete „eine größere Struktur, vielleicht eine Bande“, daher sei eine Festnahme aus ermittlungstaktischen Gründen zurückgestellt worden. Man habe die Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt und die verdeckten Ermittler (VE) hätten in der Shisha-Bar auch Kontakt aufnehmen können. Allerdings nur mit dem Angeklagten G. dessen Name jetzt erstmals fällt. R. habe man nicht angetroffen, möglicherweise seien die beiden zu diesem Zeitpunkt „zerstritten“ gewesen. „G. hat sich damals als Vermittler dargestellt“, berichtet R. Tatsächlich kam ein erstes Geschäft zwischen den VE und einem H. zustande, den G. als Ansprechpartner genannt hatte.

Stefan G. sucht sofort Blickkontakt zu seiner Verteidigerin. Foto: GSCHWÄTZ

Wieder kommt der oben erwähnte K. ins Spiel, der damals selbst kokainabhängig und auf Einkaufsquellen angewiesen war. Er will auch in der Shisha-Bar Drogen gesehen haben. Wem diese Drogen zuzuordnen waren, G., R. oder beiden gemeinsam, ist nicht klar.

P. war nicht an allen Ermittlungsschritten selbst beteiligt, viele Daten und Details kennt er aus den Akten oder den Berichten seiner Kollegen. „G. nur ein Vermittler, ist das glaubwürdig?“ wirft der Richter ein. P. berichtet daraufhin aus den Akten von einem Treffen G.s in Frankfurt, um eine größere Menge Marihuana zu kaufen – er kam mit leeren Händen zurück, die Händler hätten ihm keine Ware in Kommission überlassen.

Verdeckte Ermittler bezahlen Drogen

Bei einem weiteren Kauf von dem Frankfurter Großdealer waren die VE dabei. 5.000 Euro für rund ein Kilogramm Marihuana gingen über den Tisch. „Die 5.000 Euro haben wir besorgt“, sagt P. aus. Damals habe G. ein weiteres Geschäft abgesprochen und auch die Preisverhandlungen geführt. Die VE hätten zwar zu dem Großdealer Kontakt aufgebaut, seien aber von ihm immer an G. verwiesen worden.

Irgendwann sei während der Vorbereitung eines noch größeren Deals der Kontakt zwischen G. und dem Großdealer abgebrochen. Die zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bestätigt tatsächlich, dass keine Kontakte mehr nachweisbar sind.

Eine weitere Person kommt ins Spiel

Ganz offen am Telefon sprach G. mit einer weiteren Person M. über einen 2kg-Marihuana-Deal. Tatsächlich gehandelt wurde kurz vor Weihnachten. M. wird im Prozess voraussichtlich noch als Zeuge gehört werden, er ist zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilt, hat also kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Die Festnahme

G. wurde schließlich am 21. Januar 2022 in Gelnhausen während eines größeren Deals festgenommen, gemeinsam mit einem Fahrer und drei Lieferanten. Zu diesem Zeitpunkt bestand für ihn bereits ein Haftbefehl. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Shisha-Bar wurden keine Betäubungsmittel gefunden. Aber ein PIN, der die Entsperrung von G.s Handy ermöglichte: der gesamte Chatverlauf für das Gelnhausen-Geschäft war für die Ermittler sichtbar. G. selbst machte bei der Polizei keine Angaben und wurde in die JVA Schwäbisch-Hall verbracht. Er war zwischenzeitlich nochmals kurzzeitig auf freiem Fuß: Wegen eines Formfehlers sei der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden, berichtet P. Der Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde stattgegeben -seitdem ist G. in Untersuchungshaft.

Von R. war gar nicht mehr die Rede

„Keine weiteren Erkenntnisse“ hätten sich seit der Vernehmung im Fall K. über R. ergeben. Erst im Januar 2022 kam R. wieder in den Fokus der Ermittler. Ein Jugendlicher wurde am Bahnhof in Künzelsau mit Drogen aufgegriffen und dieser machte Angaben über seinen Verkäufer, den ebenfalls noch jugendlichen Ha., über den die Spur wieder zu R. führte. Haberzettl fragt nach: „Wäre diese Tat nicht begangen worden, hätte R tätig werden können“, wenn man ihn bereits früher festgenommen hätte?  P. antwortet mit „Ja“, verweist aber nochmals darauf, dass man R-s Hintermänner identifizieren wollte. „Darum wurde die Verhaftung zurückgestellt“.

R. habe – das weiß P. allerdings auch nur aus der Akte – über einen weiteren Strohmann S. dem Ha. 50 Gramm Marihuana zum Weiterverkauf zukommen lassen, was dieser auch getan habe. HA. wollte aussteigen, wurde aber von R. gezwungen, möglicherweise mit Schlägen, weiter als Verkäufer tätig zu sein. Irgendwann habe R. von Ha. 4.000 Euro als Rückzahlung angeblicher Schulden verlangt, er drohte dabei, Ha.s Freundin vor dessen Augen zu vergewaltigen. Ha. sollte für R. einen Kredit aufnehmen oder eine Kreditkarte besorgen, was daran scheiterte, dass Ha. noch minderjährig und nicht kreditwürdig war. Die weiteren Erpressungen und Gewalttaten, die R. vorgeworfen werden, fanden im selben Zeitraum statt. Außerdem habe R. noch mindestens zwei weitere Personen, S. und W. zum Dealen gewzungen. W. ist ein weiterer Link zum Betrugsfall K.

Wichtig für die Strafzumessung

Soweit die Tatschilderungen von P. Danach wurde er von Richter Haberzettl zu einigen wichtigen Details befragt, der Minderjährigkeit von Ha.  und der gemeinschaftlichen Tatbegehung, beides Themen, die für eine eventuelle Strafzumessung wichtig sind:

„Woher wußte R., dass H. minderjährig ist?“ „Er könnte es vom Aussehen festgestellt haben.“ „Woraus entnehmen Sie als Hauptsachbearbeiter die Gewissheit?“ Die Fragen werden strenger, die Antworten unsicherer, sie beginnen immer öfter mit Floskeln wie „Ich meine“ oder sogar „ich meine gehört zu haben“. Auch die Körpersprache des Beamten wird unsicherer, sein Nacken färbt sich langsam rot. Der Richter hält ihm vor: „R. war im Besitz des Personalausweises von Ha. und wollte Kreditkarten beantragen, die wurden wegen des Alters abgelehnt. Ist das unwichtig?“

„Bisher sind das zwei getrennte Komplexe“

„Bisher sind das zwei getrennte Komplexe“, stellt Richter Haberzettl fest und fragt nach den Zusammenhängen. Die Vernehmung des K. habe ergeben, dass in der Shisha-Bar Rauschmittel gesehen wurden, antwortet P. Jetzt greift R.s Verteidigerin ein und weist den Zeugen darauf hin, dass er hier keine Interpretationen äußern soll, sondern ausschließlich eigene Wahrnehmungen oder Aktenerkenntnisse. Und Haberzettl fragt nochmal konkret nach Belegen für eine gemeinschaftliche Tat.  „G. betreibt die Bar und G. war sein Angestellter, daher gehen wir davon aus …“ und verweist auf die Aussage von K.,. der Drogen in der Bar gesehen haben will. Haberzettl stellt in den Raum „Wäre es möglich, dass R. sich der Bar einfach bemchtigt hat und sie benutzt hat?“ und fragt konkret: „Gibt es Erkenntnisse aus der TKÜ, dass G. [an den Drogendeals von R., Red.] beteiligt ist?“ Klare Antwort: „Nein“. Der Richter stellt fest, „dass man aus einer einzigen Zeugenaussage schließt, dass „gemeinschaftlich“ Taten begangen wurden.“

„Ich weiß es nicht“

P. ist die Anspannung immer stärker anzumerken, als Anke Stiefel-Bechtold, die Verteidigerin von G. fragt, ab wann denn das Telefon ihres Mandanten überwacht wurde – die Antwort muß P. schuldig bleiben. „Ein genaues Datum kann ich Ihnen nicht sagen“. Immer weniger Inhalt haben die Antworten P.s, etwa wenn Kristina Brandt fragt, woher sich K. und der oben erwähnte W. kannten: Möglicherweise aus der Autowerkstatt, „ich will mich da nicht festlegen“. Oder wenn es um die  Vernehmung von K. geht: „Wie kam es zur Vernehmung von K. in diesem Verfahren?“ „Auf Veranlassung der Kollegen in Heilbronn“. „War ihnen die Aussage von K. aus dem anderen Verfahren bekannt?“ „Soweit ich mich erinnern kann, nein.“ „Haben Sie die Vernehmungsergebnisse an die Kollegen in Heilbronn weitergeleitet?“ „Ich weiß es nicht.“

Richter Haberzettl folgt der Befragung interessiert – er sitzt jetzt nicht mehr frontal, sondern leicht schräg zum Zeugentisch, hat den Ellbogen auf dem Tisch aufgestellt und den Kopf auf die Hand gestützt.

Andrea Combé interessiert, ob die VE auf beiede Angeklagten angesetzt waren. Das bejaht P., man habe „damals nicht gewußt, das R. und G. getrennte Wege gehen“. „Gab es auch TKÜ-Massnahmen gegen R.?“ „Zu diesem Zeitpunkt nicht, wir wußten nicht, was mit R. ist, ob er vielleicht in Urlaub ist.“ „Haben Sie R. drei Monate aus den Augen verloren?“ „Wir haben keine neuen Erkenntnisse gewonnen“, weicht P. ein wenig aus.

„Das ist alles?“

Auch an den bei der Hausdurchsuchung bei R. gefundenen Mobiltelefone ist Combé sehr interessiert: Eines der vier Handys hat R. als sein eigenes bezeichnet, den PIN hat er herausgegeben. Wem die anderen Handys gehören, sagte R. bisher nicht aus. Eines der aufgefundenen Handys war ein sogenanntes „AnonHandy“.  „Wie hat man denn dieses AnonHandy meinem Mandanten zuordnen können?“ fragt sie. Ein Indiz sei, dass die PINs für das Handy von R. und das Crypto-Handy identisch waren. Auch ein Spitzname, der auf den kutlurellen HIntergrund von R. schließen lasse, sei in den Chats auf dem Crypto-Handy gefunden worden. Nochmals fragt frakt Combé: „Was konkret?“ „Ich schließe das daraus, dass es den gleichen PIN hat.“ „Das ist alles?“

Der Zeuge ist inzwischen deutlich zusammengesunken, aber die Befragung ist noch nicht am Ende, Anke Stiefel-Bechtold meldet sich noch einmal: „Wann haben Sie den Antrag auf TKÜ gestellt?“ Der Zeuge antwortet konkret: „Am 17. 9.2021, am 20.9. wurde er per Beschluß genehmigt“. „Und wann haben Sie die verdeckte Ermittlung beantragt?“ „Es könnte … Anfang September ….“ „Also vor dem TKÜ-Einsatz?“ erwiedert Stiefel-Bechtold. Sie erwartet keine Antwort, läßt die Frage bedeutungsvoll im Raum stehen.

„Ich muß doch jemanden fragen können, ab wann haben wir das und das gemacht“

Auch Richter Haberzettl scheint ein wenig ungehalten: „Ich muß doch jemanden fragen können, ab wann haben wir das und das gemacht“. Er entläßt den Zeugen und schließt die Verhandlung.

Der nächste Verhandlungstag ist am 10. November. Möglicherweise äußern sich die Angeklagten dann zu den Tatvorwürfen.
Auf die Frage, ob das bereits das berühmte „Grillen“ eines Zeugen war, antwortet Kristina Brandt: „Das war doch nicht gegrillt. Wir waren ganz freundlich“. Hätte sie keine Maske getragen, hätte man sie dabei wahrscheinlich freundlich lächeln sehen.

Text: Matthias Lauterer




In der Sudetenhalde kommen die Bauarbeiten voran

Die Baumaßnahme zur Sanierung der Sudetenhalde schreitet voran. Die Abwasser- und Wasserleitungen wurden bereits zum größten Teil verlegt und Hausanschlüsse vorbereitet und umgebunden. Im nördlichen Teil der Sudetenhalde wurde auch die Gasleitung der Netze BW bereits verlegt. In der dritten Oktober-Woche haben hier die Arbeiten zur Kabelverlegung begonnen. Bei den Kabelarbeiten werden Leitungen für Strom (Netze BW), Breitband und Straßenbeleuchtung neu verlegt. Die Bestandsleitungen der Vodafone und Telekom müssen umgelegt werden. Gleich im Anschluss daran wird der Straßenbau durchgeführt. Dies bedeutet leider eine weitere Einschränkung für die Grundstückseigentümerinnen, -eigentümer und Anwohnenden, da dann die Zufahrten zu den Privatgrundstücken nicht mehr möglich sein werden. „Zugleich bedeutet es jedoch auch, dass das Ende der Baumaßnahme so langsam absehbar ist“, so ordnet Simone Mitsch von den städtischen KünWerken die laufenden Arbeiten ein. Im südlichen Teil der Sudetenhalde sind die Maßnahmen noch in vollem Gange. Jetzt hat die Baufirma Wolff & Müller zusätzlich zu den beiden bisher tätigen Baukolonen noch eine dritte eingesetzt. Alle am Bau Beteiligten zeigen vollen Einsatz um auch hier das gesteckte Ziel zu erreichen.

Die Beteiligten am Bau sind noch zuversichtlich, dass – bis auf Restarbeiten in den Flächen seitlich des Straßenzuges – die Baumaßnahme, weitestgehend in diesem Jahr fertiggestellt werden kann – immer vorausgesetzt die Witterung spielt mit.

„Wir bitten noch einmal eingehend um Verständnis und bedanken uns für die bisher aufgebrachte Geduld und das Verständnis der direkt von der Baumaßnahme betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner –  aber auch bei allen anderen, die durch die Baumaßnahme doch einige Umstände zu ertragen hatten“, so Simone Mitsch.

Wasserversorgungsleitung bis ans private Gebäude auf Stadt-Kosten

Die Stadt Künzelsau übernimmt bei der Erneuerung der Hausanschlussleitungen die Kosten für die Arbeiten innerhalb des öffentlichen Bereiches sowie innerhalb des Privatgrundstückes bis zur Hauptabsperrarmatur im privaten Gebäude. Diese eigentümerfreundliche Regelung ist in Künzelsau durch die Wasserversorgungssatzung der Stadt geregelt. Diese Regelung ist eine Besonderheit, weil viele Kommunen die Erneuerung der Wasserleitung bereits ab der Grundstücksgrenze berechnen.

Aktuell wird die Wasserversorgung nicht nur in der Künzelsauer Sudetenhalde erneuert, auch in Ohrenbach, Rodachshof und Siegelhof wird gebaut und überall nach den gleichen Grundlagen – der Wassersatzung der Stadt – abgerechnet. „Die zuständigen Mitarbeiter des Wasserwerks Künzelsau sind bereits mit den einzelnen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern in Kontakt“, erklärt Simone Mitsch.

Zahlen, Daten, Fakten

Bis zur Fertigstellung werden erneuert: zirka 370 Meter Kanal inklusive zwölf Schächte; zirka 400 Meter Wasserleitung inklusive zehn Schächte; zirka 400 Meter Breitbandleerrohre; zirka 400 Meter Straßenbeleuchtungskabel inklusive 18 Straßenbeleuchtungsmasten sowie rund 45 Hausanschlüsse Kanal (im öffentlichen Bereich), Wasserleitung und Breitband (im öffentlichen und privaten Bereich). Zudem werden 45 Stromanschlüsse der Netze BW erneuert und teilweise Gasleitungsanschlüsse verlegt. Telekom und Vodafone legten die bestehenden Versorgungsleitungen um. Der Straßenbau wird auf der Gesamtlänge von zirka 400 Metern komplett erneuert.

Der Gemeinderat hat die Tief-und Straßenbauarbeiten der Sanierung der rund 400 Meter langen Sudetenhalde für die Bruttoangebotssumme von 1, 73 Millionen Euro im Dezember 2021 an die Firma Wolff & Müller aus Waldenburg vergeben.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




„Illusionen einer Ehe!“ – rasanter Wortwitz, hinreißende Komik, herrliche Pointen

„Illusionen einer Ehe“ ist um es in drei Worten zu sagen: „eine geniale Komödie“. Am 18. November 2022 entführt das Tournee Theater Stuttgart die Gäste in Eric Assous Welt – mit umwerfendem Humor und Gags und bringt beste Theaterunterhaltung nach Künzelsau. Erich Assous ist aktuell der erfolgreichste und mehrfach ausgezeichnete französische Komödienautor.

Irrungen und Wirrungen

Ada und Felix sind nicht mehr ganz frisch verheiratet, aber glücklich. Eigentlich. Doch nun lockt die Neugierde, der Ausbruch aus dem Ehe-Einerlei. Sie will von ihm wissen, wie viele Seitensprünge er sich während der Ehe geleistet hat. Eine heikle Frage, die den trauten Ehemann nicht nur in Verlegenheit, sondern auch in außerordentliche Rage versetzt. Schließlich gibt er zwölf, meist sehr kurzlebige Begegnungen zu. Im Gegenzug gesteht Ada einen einzigen Seitensprung, der aber immerhin neun Monate andauerte. Felix ist fassungslos über die Untreue seiner Frau und will alles über seinen Nebenbuhler wissen. Sie ist jedoch nicht bereit, den Namen dieses „Einzigen“ preiszugeben. War es am Ende Felix‘ bester Freund Erik, mit dem Ada regelmäßig Tennis spielt? Als Erik zufällig anruft, wittert der gehörnte Ehemann seine Chance und lädt ihn kurzerhand zum Mittagessen ein, bei dem der arme Erik gehörig in die Mangel genommen wird. Was bleibt nach diesem Nachmittag noch übrig von Felix` Freundschaft zu Erik und von seiner Ehe?

„mit Minimalausstattung und Maximalwirkung“

Diese Komödie hat alles, was französische Komödien so einzigartig macht: sie zeichnet sich durch einen unerwarteten, raffinierten Handlungsaufbau, brillanten Stil und ausgefeilten Wortwitz aus. Viele überraschende Wendungen halten die Zuschauerinnen und Zuschauer bis zum Ende des Theaterabends in Atem und bis zum Schluss bei bester Laune. Diese Komödie ist vor allem eines: ein echter Genuss mit Minimalausstattung und Maximalwirkung. Ein Leckerbissen für drei Schauspieler – und fürs Publikum.

Karten reservieren oder an der Abendkasse holen

Die Vorstellung in der Stadthalle Künzelsau beginnt um 19.30 Uhr. Einlass in die Stadthalle ist um 18.30 Uhr und in den Saal um zirka 19 Uhr. Der Eintritt beträgt 14 Euro, ermäßigt neun Euro. Schulklassen zahlen drei Euro pro Zuschauer. Reservierungen nimmt Renate Kilb von der Stadtverwaltung Künzelsau gerne entgegen: Telefon 07940 129-121, E-Mail renate.kilb@kuenzelsau.de.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




Heilbronn: Telefonbetrügerin festgenommen

Eine 32-Jährige wurde am Freitagmittag, den 14. Oktober, nach einem sogenannten „Schockanruf“ in Heilbronn durch die Kriminalpolizei festgenommen. Der Tatverdächtigen wird vorgeworfen, Mitglied einer Bande zu sein, die insbesondere ältere Menschen mittels Telefonanrufen systematisch betrügen. Da sie die Betrugsabsicht erkannte, war eine 58-Jährige nicht auf die Masche hereingefallen. Als die Frau auf ihrem Festnetz einen Anruf ihrer vermeintlichen Tochter erhielt, die einen tödlichen Unfall verursacht haben sollte, verständigte die Frau mit einem Mobiltelefon die Polizei. Während die Betrüger in typischer Manier fortfuhren, indem eine angebliche Polizistin das Gespräch übernahm und der 58-Jährigen erklärte, dass für die Tochter eine Kaution von

100.000 Euro benötigt würde, um sie auf freien Fuß zu entlassen, war die Kriminalpolizei bereits unterwegs. Nachdem die 58-Jährige den Anweisungen der vermeintlichen Polizeibeamtin gefolgt war, erschien die Tatverdächtige gegen 13.58 Uhr am vereinbarten Übergabeort im Heilbronner Zentrum. Im Moment der Übergabe wurde sie von Beamten der Kriminalpolizei festgenommen.

Die 32-Jährige wurde am Samstag, den 15. Oktober, einer Haftrichterin des Amtsgerichts Heilbronn vorgeführt. Diese erließ den von der Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Die Frau wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen dauern an.

Wichtige Tipps der Polizei:

Um sich vor der Betrugsmasche „Falsche Polizeibeamte“ zu schützen, raten das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Heilbronn:

  • Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie den Hörer auf, so werden Sie Betrüger los.
  • Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach
    • schnellen Entscheidungen,
    • Kontaktaufnahme mit Fremden sowie
    • der Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen.
  • Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern landen.
  • Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen.
  • Kontaktieren sie ihre Familie oder Personen unter den Ihnen bekannten Rufnummern
  • Nennen Sie gegenüber den Anrufern niemals die korrekten Namen Ihrer Familienangehörigen

Pressemeldung Polizei und Staatsanwaltschaft Heilbronn




„Halloween Night“ in Forchtenberg

Wann? Samstag, den 29.10.2022
Wo? Mühlweg 13, 74670 Forchtenberg (alte Turnhalle)
Einlass 20:30 Uhr; Beginn 21:00 Uhr
Einlass ab 16 Jahren (mit „Muttizettel“).

Die Band Lipstick sorgt für Musik und gute Stimmung.

Halloween Night. Foto: Veranstalter

Vorverkaufsstellen siehe Plakat

Veranstalter ist das Volksbildungswerk Forchtenberg.

Pressemitteilung Veranstalter




Gemeinderat ist sich einig: Das Krankenhaus darf vorerst nicht abgerissen werden

In der Sitzung vom 18. Oktober 2022 hat der Gemeinderat einstimmig einen richtungsweisenden Beschluß zur Zukunft des Geländes, auf dem das Krankenhausgebäude steht, gefaßt: Für das rund 1,7 Hektar große Areal, das neben dem Krankenhaus und dem Medikün auch unbebautes Gelände enthält, wurde eine Veränderungssperre erlassen.

GSCHWÄTZ hatte bei BBT unter anderem nachgefragt, ob schon ein Investor bereitsteht. In der umfangreichen Antwort wurden genau diese beiden Fragen nicht beantwortet.
BBT bestätigte in der Antwort allerdings mehrere Gutachten, die offenbar den Gemeinderäten und der Verwaltung bisher nicht vorliegen.

Nach dem Beschluss des Kreistags, die „Vermarktung“ des Geländes durch die Hohenloher Krankenhaus gGmbH (HK) freizugeben, hat nun die Stadt Künzelsau eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen. Das bedeutet, dass die Eigentümer nun keine Veränderungen an dem Gebäude durchführen können, insbesondere ein Abriß ist damit vorläufig vom Tisch.

Städtebauliche Verantwortung und Hoheit liegt in den Händen der Stadt

Bürgermeister Stefan Neumann sieht das Gelände weiterhin als den geeignetsten Standort für ein Zentrum für medizinische Dienstleistungen in Künzelsau. „Es ist nun an uns, unsere Rechte zu wahren“, sagt er – und die städtebauliche Verantwortung liegt tatsächlich in den Händen der Stadt und nicht bei einem möglichen Investor. Ziel der Stadt Künzelsau ist es, die Flächen für gesundheitsnahe Dienstleistungen, aber auch für Wohnbebauung zu nutzen. „Um die Planung bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans abzusichern, ist eine Satzung über eine
Veränderungssperre erforderlich“, so der Beschlußantrag.

Etwa 1.7ha umfasst das Gelände, ein großer Teil ist unbebaut. Foto: Sitzungsunterlagen

Einmütig äußern sich alle Fraktionen in diesem Sinne. Hans-Jürgen Saknus sieht einen Umbruch in der medizinischen Versorgung und fordert, dass die bisherigen Gutachten – es gibt davon mehrere -, die die HK eingeholt haben, der Stadt Künzelsau zur Verfügung gestellt werden. Außerdem schlägt er eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe vor, die erarbeitet, was auf dem Gelände entstehen könnte.

„Heisse Luft“

Verena Löhlein-Ehrler findet deutliche Worte: „Nur Versprechungen wie heiße Luft“ habe man bisher von der Trägergesellschaft Barmherzige Brüder Trier (BBT) gehört. Auch beim geplanten Hospiz sieht sie keinen Fortschritt, dabei würde so eine Einrichtung dringen gebraucht, die nächsten Hospize seien in Ansbach, Weinsbach oder Würzburg. „Es darf nicht sein, dass der Kreis damit Geld verdient. Wir müssen nach uns schauen, sonst tuts niemand“.

„Wir müssen einen Ersatz für das schaffen, was wir verloren haben.“

Von einem „Debakel“ ums Krankenhaus spricht Boris d’Angelo. „Wir müssen selbst sehen, dass unsere Versorgung gewährleistet ist“. Er zitiert eine Studie, nach der sich die medizinische Versorgung überall dort, wo Krankenhäuser geschlossen wurden, verschlechtert hat und verweist darauf, dass viele in Künzelsau ansässige Ärzte erst im Krankenhaus gearbeitet hätten, bevor sie eine Praxis eröffnet haben. „Wir müssen einen Ort bekommen, wo gesundheitsnahe Dienstleistungen vorhanden sind“, sagt er, „einen Anlaufpunkt für die Bevölkerung, wo sich auch Ärzte austauschen. Wir müssen einen Ersatz für das schaffen, was wir verloren haben.“

Konsequenzen für Eigentümer und Investoren

Die Konsequenz ist nun, dass die Stadt Künzelsau erst einmal einen Rahmen festlegen für das festlegen muss, was sie sich auf diesem Gelände vorstellt, das ein städteplanerisches Sahnestück ist. Auch ist zu klären, welche Nutzungen das Gebäude in seiner jetzigen Form oder mit wirtschaftlich vertretbaren Renovierungen zuläßt. Jeder Investor, der das Grundstück neu bebauen will, muss seine Pläne mit den Vorstellungen der Stadt abgleichen. Ein unmittelbarer einfacher Abriss, um das Gelände einfach einem Investor unbebaut zu verkaufen, ist jetzt nicht mehr möglich. Die Stadt hat nunmehr „den Daumen drauf“, kann die Bausubstanz des Gebäudes selber prüfen und in Ruhe einen Bebauungsplan erstellen – ggf. auch in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Investor.

Text: Matthias Lauterer

 




Polizeiliche Durchsuchung im Öhringer Bauhof

Am Montag, den 17. Oktober, fand in den frühen Morgenstunden in den Räumlichkeiten im Öhringer Bauhof eine Durchsuchung durch die Kriminalpolizei Künzelsau statt. Grund sind Ermittlungen gegen zwei Bauhofmitarbeitende wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme, nachdem die Verwaltung Unregelmäßigkeiten in der Rechnungsstellung festgestellt und an die Ermittlungsbehörden gemeldet hatte. Personalrechtliche Maßnahmen gegen die Betroffenen wurden eingeleitet. Der laufende Bauhofbetrieb wird derzeit von der Stadtverwaltung neu organisiert.

„Die Öhringer Stadtverwaltung und alle Mitarbeitenden sind Recht und Gesetz verpflichtet. Wir stehen für null Toleranz gegenüber persönlicher Vorteilsannahme. Das schadet der Stadt, dem Rechtsstaat und dem Ansehen der Behörden und Beschäftigten und führt zu volkswirtschaftlichen Schäden. Dass nun ermittelt wird, geschieht auf unser Anliegen hin. Wir kooperieren vollumfänglich und transparent mit den ermittelnden Behörden“, sagt Oberbürgermeister Thilo Michler.

Pressemitteilung Große Kreisstadt Öhringen




IG Metall Schwäbisch Hall warnt vor „Verarmungslawine“

„Gegen mauernde Arbeitgeber“: IG Metall Schwäbisch Hall startet gewaltige Ansprache-Offensive. 36.000 Gespräche vom 17.10. bis 18.11.22.

„So etwas gab es noch nie“, freut sich der erste Bevollmächtigte der IG Metall Schwäbisch Hall Uwe Bauer, „Wir wollen allen Beschäftigten der IG Metall Branchen in der Region ein Angebot zum gemeinsamen Handeln machen.“

„Beschäftigte enorm unter Druck“

Inflation und Mondpreise für Energie und Lebensmittel setzen viele Beschäftigte enorm unter Druck. Die Nachrichten sind geprägt von Unsicherheiten. In den laufenden Tarifverhandlungen der Metall- und Elektroindustrie zeigen die Arbeitgeber keine Regung, diese Not verstanden zu haben. Die Gewerkschaft fordert hingegen acht Prozent dauerhafte Entgelterhöhung sowie weitere Entlastungsmaßnahmen durch die Politik.

„Egal ob kleine KFZ-Betriebe oder großes Industrieunternehmen – wir sprechen alle Beschäftigen aktiv an“

„Gewerkschaft ist die Antwort gegen die Verarmungslawine, die gerade auf die Gesellschaft zurollt. Wir organisieren uns für gerechte Bezahlung und weitere Entlastungsmaßnahmen. Deswegen wurde im Ortsvorstand beschlossen: Wir gehen jetzt maximal in die Breite und sprechen alle Beschäftigten in unseren Branchen aktiv an. Egal, ob kleine KFZ Bude oder großer Industriebetrieb. Egal ob Leiharbeiter oder Führungskraft“, erklärt Uwe Bauer die Idee hinter der wochenlangen Aktion.

„Enormer Aufwand“

Dafür wird ein enormer Aufwand betrieben. Zusammen mit dem Gemeinsamen Erschließungsprojekt (GEP) und anderen Teilen der Bezirksleitung, sogar bis hin zur Vorstandsverwaltung des Bundes – alle packen mit an. Bis zu 35 zusätzliche Angestellte der IG Metall helfen jede Woche mit, das Unmögliche zu schaffen: 36.000 Gespräche in einem Monat, Besuche in bis zu 220 Betrieben! Das Ziel: Die Geschäftsstelle mit einer Vielzahl neuer Kontakte, Themen, Aktiver und Mitglieder nachhaltig auf eine neue Stufe der regionalen Verankerung zu heben. Das Monats-Motto ist zugleich der Anspruch der Gewerkschaft: „Wir.Sind.Hier.“

Hinter der innovativen Idee steht vor allem auch Andreas Flach, Projektleiter des GEP: „Alle Beschäftigten erhalten die Chance ihren persönlichen Weg gemeinsam und selbstbewusst in der IG Metall zu gehen. Wir sind eine Mitmach-Gewerkschaft mit starker Basisverankerung. Raus aus den Besprechungszimmern, direkt an die Arbeitsplätze der Beschäftigten. Vor ein paar Jahren hätten wir uns diese Mega-Koordination noch nicht zugetraut. Aber die IG Metall hat sich konsequent mit Beteiligungsmethoden beschäftigt und professionalisiert. Jetzt können wir unsere Arbeit entsprechend umstellen.“