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In Erinnerungen schwelgen: Fotoausstellung „Öhringen – Einst & Jetzt“

Rund 60 fotografische Arbeiten mit 40 alten und 20 neuen Stadtansichten von Öhringen sind während des Weihnachtsmarktes und danach noch bis März 2023 im Öhringer Rathaus zu sehen. Der Blick in die Vergangenheit und die Gegenüberstellung mit aktuellen Ansichten zeigen interessante und sicher auch reichlich überraschende Entwicklungen der Öhringer Stadtgeschichte. Ein Teil der Fotos stammt aus dem Nachlass des prominenten Öhringer Fotografen Adolf Flohr, der Vorgänger des Traditionsgeschäftes „Foto Günzel“ war.

Dialog zwischen den Generationen

„Besucher und Gäste können bei dieser spannenden Ausstellung in Erinnerungen schwelgen. Für Jüngere ist es spannend zu entdecken, wie sich die Stadt verändert hat. Die Ausstellung ist also gleichzeitig eine Einladung zum Dialog zwischen den Generationen“, sagt Anna-Maria Dietz, die Organisatorin der Ausstellung und Geschäftsführerin des Stadtmarketingvereins Öhringen. Lieblingsstadt.

Das erste und dritte Obergeschoss bilden zusammen mit dem Prinzenbau den Bereich „Historische Arbeiten”. Dort sind rund 40 rein historische Bilder mit alten Ansichten Öhringens zu sehen. Im zweiten Obergeschoss findet sich der Bereich „Einst & Jetzt“ mit Gegenüberstellungen von knapp 20 Bildern mit den entsprechenden Ansichten.

Die nun startende Ausstellung „Öhringen – Einst & Jetzt“ war nach dem großen Erfolg der Sonderausstellung „25 Jahre Große Kreisstadt“ im Jahr 2019 bereits zur Weihnachtszeit 2020 geplant gewesen. Federführend waren damals der ehemalige Handels- und Gewerbeverein Öhringen sowie Anastasia Fahrenbruch und Leona Ledwig von der Stadtverwaltung. Durch die Coronapandemie wurde das Projekt auf 2022 verschoben und nun vom Nachfolger des HGV, dem Stadtmarketingverein Öhringen. Lieblingsstadt., umgesetzt.

Die Weihnachtsausstellung kann zu den Öffnungszeiten des Rathauses und am Wochenende zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes besichtigt werden.

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Mittwoch: 7.30 – 16 Uhr
Donnerstag: 7.30 – 18 Uhr
Freitag: 7.30 – 12.15 Uhr

Öffnungszeiten Weihnachtsmarkt an den vier Adventswochenenden

Freitag: 16 – 21 Uhr
Samstag: 12 – 21 Uhr
Sonntag: 12 – 20 Uhr

Pressemitteilung Große Kreisstadt Öhringen

 

 




Adolf Würth GmbH & Co. KG zahlt rund 8 Millionen Euro an Mitarbeitende im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie

Künzelsau. Um die Mitarbeitenden in den stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu unterstützen, erhalten alle Mitarbeitenden der Adolf Würth GmbH & Co. KG deutschlandweit im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie eine Netto-Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro.

Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold Würth, Vorsitzender des Stiftungsaufsichtsrats der Würth-Gruppe, hatte auf der Jubilarfeier der Adolf Würth GmbH & Co. KG am vergangenen Samstag bereits angekündigt, dass das Unternehmen seine Mitarbeitenden in diesen herausfordernden Zeiten nicht im Stich lässt.

Die Ausschüttung erfolgt mit dem Novembergehalt. In Summe stellt das Unternehmen für die über 7.500 Mitarbeitenden rund 8 Millionen Euro bereit. Auszubildende erhalten die vollen 1.000 Euro, Teilzeitkräfte bekommen die Sonderzahlung anteilig – jedoch mindestens 250 Euro.

„Wir alle spüren, dass die Inflation und die damit gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten nicht mehr so einfach zu kompensieren sind und für die Menschen zu einer großen Ungewissheit und Belastung werden. Deswegen ist es uns ein großes Anliegen, ist es unsere Verpflichtung, unsere Mitarbeitenden hier zu unterstützen“, erklärt Norbert Heckmann, Sprecher der Geschäftsleitung der Adolf Würth GmbH & Co. KG. „Gleichzeitig ist es ein großes Dankeschön an unsere Mitarbeitenden für ein erfolgreiches Geschäftsjahr in einem Umfeld zahlreicher Krisenherde.“

Die Inflationsausgleichsprämie ist seitens der Bundesregierung eine Möglichkeit für Unternehmen auf freiwilliger Basis an die Mitarbeitenden Sonderzahlungen zu leisten, die steuer- und sozialabgabefrei sind.

Pressemitteilung Würth

Der SWR hat bereits am 14. November 2022 gemeldet, dass auch die BERNER Group eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro pro Mitarbeiter zahlen wird. Red.



Hans-Peter van Dorp feierte 70. Geburtstag

Bürgermeister Stefan Neumann gratulierte Hans-Peter van Dorp im Oktober an seinem Arbeitsplatz, der Hohenlohe-Apotheke, zum 70. Geburtstag. Rund 15 Jahre war Hans-Peter van Dorp als Stadtrat von Künzelsau aktiv. Von 1999 an war er Vorsitzender der Gemeinderatsfraktion „Die Freien“ und unter anderem ab 2009 stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hohenlohe. 2014 ist er aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Eine effektive und zielgerichtete Zusammenarbeit des Rates mit der Verwaltung war ihm stets wichtig.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




Nach Digitalisierung: Bauakten in Papierform können angefordert werden

Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung werden auch die zirka 7.000 Bauakten, die beim Stadtbauamt in Papier vorliegen, digitalisiert. Danach sollen die Papier-Akten vernichtet werden. Vor der Digitalisierung werden die Akten auf die wesentlichen Inhalte reduziert, so dass hauptsächlich die Planunterlagen und die Genehmigung übrigbleiben. Eigentümerinnen und Eigentümer, die an diesen Unterlagen interessiert sind, können sich bis zum 15. Dezember 2022 zurückmelden über http://www.civocracy.org/stadtkuenzelsau. Die Unterlagen können dann nach dem Einscannen den Eigentümern übergeben werden.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




Haltbare Lebensmittel spenden und/oder ehrenamtlich mitarbeiten

Auch wenn die Aktion der Tafel Künzelsau – „Eins mehr!“ einkaufen und dann spenden bereits am Montag, den 14. November 2022, endet, so ist der Tafelladen in Künzelsau nach wie vor auf Spenden angewiesen. Gespendet werden können haltbare Lebensmittel wie Mehl, Öl, Nudeln sowie Drogiereartikel wie Zahncreme und Duschgel.

Bis Montag, den 14. November 2022, steht die Spendenkiste hierfür noch im Rathaus in Künzelsau. Aber auch danach können die Lebensmittel direkt zu den Öffnungszeiten in den Tafelladen gebracht werden:

Tafelladen Künzelsau
Ecke Wertwiesen / Gerbhausweg
74653 Künzelsau
Tel.: 07940 546647
Öffnungszeiten:
Mo: 15 bis 16.30 Uhr
Mi/Fr: 10.30 bis 12 Uhr

„Haltbare Lebensmittel, Dinge des täglichen Bedarfs und Grundnahrungsmittel brauchen wir für die Menschen, die zu uns in den Tafelladen in Künzelsau kommen“, sagt Angelika Protzer. Sie ist Tafel-Beirätin für die katholische Kirchengemeinde St. Paulus. Bürgermeister Stefan Neumann hat sich mit ihr und Thomas Kallerhoff, dem Leiter der Diakonischen Bezirksstelle Künzelsau, sowie Barbara Sitzenfrei, die im Tafelladen mitarbeitet, im Rathaus getroffen, um wieder die Aktion „Eins mehr!“ zu starten. „Wir unterstützen auch in diesem Jahr diese Spendenaktion“, sagt Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann.

Überschuss an Menschen weitergeben, die wenig haben

„Der Grundgedanke und die eigentliche Aufgabe der Tafel sind, überschüssige Lebensmittel an Menschen weiterzugeben, die wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben“, sagt Thomas Kallerhoff. Ohne die regelmäßigen Lebensmittelspenden aus dem Handel wäre das nicht möglich und für die Spendenbereitschaft bedankt er sich. Doch die Warenspenden im Tafelladen in Künzelsau können die Nachfrage nicht decken. „Das ist in vielen Städten so, da sind wir in Künzelsau keine Ausnahme. Deshalb erinnern wir mit unserer Aktion daran, dass es für viele von uns möglich ist, beim Einkaufen einfach ,Eins mehr!‘, über den eigenen Bedarf hinaus, mitzunehmen und dann in die Spendenkiste zu legen“, wirbt Thomas Kallerhoff.

Spenden kommen Menschen in der Region zu Gute

Nudeln, Mehl, Speise-Öl, Kaffee, Tee, H-Milch oder Zucker – generell haltbare Lebensmittel – sind willkommen, sagt Barbara Sitzenfrei. „Aber auch Drogerie- und Hygieneartikel wie Shampoo, Seife, Zahnpasta oder Waschmittel werden gebraucht.“ Über Schokolade, Kaba, Honig, Nougatcreme oder Ähnliches freuen sich die Kinder. Die gespendeten Waren kommen Menschen in der Region zugute, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse darauf angewiesen sind, im Tafelladen einzukaufen.

Der Betrieb des Tafelladens in Künzelsau (Miete, Strom, Fahrzeug und mehr) ist finanziell ungefähr zur Hälfte abgedeckt. „Die andere Hälfte finanzieren wir über Spenden“, erklärt Kallerhoff. Deshalb helfen dem Tafelladen auch Geldspenden.

Einen Wochentag im Tafelladen helfen – Ehrenamtliche gesucht

Dringend gebraucht werden auch Menschen, die im Tafelladen ehrenamtlich mitarbeiten. „Unsere Mitarbeitenden sind in der Regel an einem Wochentag für vier bis fünf Stunden mit dem Vorbereiten der Warenauslage, dem Verkauf und anschließenden Aufräumen beschäftigt“, berichtet Barbara Sitzenfrei. Wer also ein paar Stunden in der Woche einbringen kann, darf sich gerne bei Thomas Kallerhoff in der Diakonischen Bezirksstelle oder im Tafelladen melden. „Uns fehlen momentan mehrere Ehrenamtliche, weil altersbedingt langjährige Mitarbeitende aufgehört haben“, sagt Thomas Kallerhoff.

Geldspenden

„Eins mehr“ ist eine Aktion des Beirates der Künzelsauer Tafel, dem die Künzelsauer Kirchengemeinden angehören: Evangelischer Kirchenbezirk (Diakonische Bezirksstelle), Evangelische und Katholische Kirchengemeinde, Christengemeinde Arche Künzelsau e.V. und Süddeutsche Gemeinschaft. Die Trägerschaft liegt beim Kreisdiakonieverband, Bezirksstelle Künzelsau, Thomas Kallerhoff, Amrichshäuser Straße 4, Künzelsau, Telefon 07940 2192, http://www.diakonie-kuenzelsau.de . Spenden werden gerne auf dem Konto der Diakonischen Bezirksstelle Künzelsau bei der Sparkasse Hohenlohekreis entgegengenommen: IBAN DE30 622 515 500 005 011 489, Vermerk „Künzelsauer Tafel“.

Aktion Eins mehr: von links: Angelika Protzer, Tafel-Beirätin für die katholische Kirchengemeinde St. Paulus; Bürgermeister Stefan Neumann; Tafel-Mitarbeiterin Barbara Sitzenfrei; Thomas Kallerhoff, Leiter der Diakonischen Bezirksstelle Künzelsau und Marco Jungbauer, Leiter Bürgerbüros im Rathaus. Foto: Stadtverwaltung Künzelsau




„Auch da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß“

Am 10. November 2022, dem dritten Verhandlungstag im Drogenprozess kam es zur Vernehmung von drei Polizeibeamten, die an den Ermittlungsarbeiten gegen die beiden Angeklagten aus Künzelsau verantwortlich beteiligt waren.

Kriminalhauptkommissar F. war schon einmal geladen, wurde dann aber, obwohl er schon im Gericht war, wieder abgeladen. Und auch an diesem Tag hatte er Pech: Er war als erster Zeuge geladen, durch die Geständnisse der Angeklagten (GSCHWÄTZ berichtete) hatte sich die Situation geändert und er wurde als letzter befragt.

Telefonauswertung als Schlüssel

F. hat den Telefon- und Chatverkehr der beiden Angeklagten ausgewertet und konnte erstaunliches berichten: So hatte R. auf einem verschlüsselten EncroChat-Handy Kontakt zu einer unbekannten Person, die wohl seine Einkaufsquelle war. Nachgewiesen werden konnten Einkäufe von zweimal zwei Kilogramm Marihuana, zweimal 100 Gramm Kokain. Zu einer weiteren vereinbarten Übernahme von einem Kilogramm Marihuana kam es wegen R.s Verhaftung nicht mehr.

Sorgfältig getrennt von den Einkäufen benutzte R. für seine Verkäufe ein zweites Handy. Telegram-Chats mit einigen Abnehmern, bei denen es um kleinere Geschäfte ging, belegen das. Außerdem – ein wichtiges Detail – geht aus den Chatverläufen hervor, dass R. seinen Kunden und Unterverkäufer tatsächlich körperlich geschlagen hat.

Nach dieser kurzen Zeugenaussage durfte F. gehen, nähere Details, etwa über Gespräche zwischen den beiden Angeklagten, wollten Gericht, Staatsanwalt und Verteidigerinnen nicht mehr wissen.

„Auch da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß“

Der diensterfahrene Kriminalbeamte G. trägt über das Verfahren gegen den minderjährigen Kunden und Weiterverkäufer Ha. vor: nach einem Verdacht habe man dessen Wohnung durchsucht, Ha. habe umfangreiche Angaben gemacht. So habe er von R. und dem ebenfalls bereits erwähnten S. über einen Zeitraum hinweg Drogen zu Weiterverkauf erhalten. Es sei dann zu diversen Erpressungsversuchen seitens R. gekommen, auch sollte Ha. für R. eine Kreditkarte beantragen. Bereits vor dem Kontakt zu R. habe Ha. Drogen konsumiert, Erkenntnisse über Drogenverkäufe bis zu diesem Zeitpunkt lägen nicht vor.

So weit berichtete G. zügig und flüssig. Als Richter Haberzettl nach einem prozessrelevanten Detail fragt, nämlich ob und woher R. wusste, dass Ha. minderjährig war, wird G.  stockend: „Das kann ich nicht mehr hundertprozentig sagen“ oder „Das hab ich jetzt nicht parat“ antwortet er auf immer insistierendere Fragen des Richters. Haberzettl gibt verschiedene Möglichkeiten vor, etwa dass G. mit Ha. über dessen bevorstehenden 18. Geburtstag gesprochen haben könnte oder dass er dessen Ausweis gesehen haben könnte. Von G. kommt keine konkrete Antwort.

„Wenn das so in den Akten steht, dann war das so“

Auch zu den Bedrohungen und Schlägen, die im Raum stehen, kann G. nichts Konkretes sagen: „Auch da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß“. Richter Haberzettl wird deutlich lauter, liest G. aus den Akten vor, dass G. damit drohte, die Mutter eines seiner Weiterverkäufer „abstechen“ zu wollen. „Wenn das so in den Akten steht, dann war das so“, rettet sich G. vermeintlich.

Richter wirft dem Zeugen unprofessionelle Vorbereitung vor

Haberzettl wirkt geradezu erbost, als er den Polizeibeamten mit lauten und deutlichen Worten entläßt: „Solche Verfahren setzen voraus, dass sich professionelle Zeugen auch professionell verhalten“. Man kann sich kaum ein schlimmeres Urteil über diese Zeugenaussage vorstellen. Ohne das vollumfängliche Geständnis von R. hätten dessen Anwältinnen bei diesem Zeugen erhebliche Ansatzpunkte zur Erschütterung von Anklagevorwürfen gehabt.

Ein Mann wie aus einem Fernsehkrimi

Als der inzwischen im Ruhestand befindliche ehemalige LKA-Beamte N. den Gerichtssaal betritt, fühlt man sich wie im Film: Graues wallendes Haar, ein gepflegter Fünftagebart, dazu eine nur leicht getönte graue Brille, dazu elegant gekleidet – eine Mischung aus Thomas Fritsch und Volker Lechtenbrink tritt ein. Er hat umfangreiche Akten und Notizen dabei, auf die er sich später auch immer wieder beruft. Genau so stellt man sich nach intensivem Genuß von Fernsehkrimis das Klischee eines LKA-Beamten vor, der verdeckte Ermittlungen leitet.

Denn genau das hat N. im vorliegenden Fall auch getan: Er hat den Einsatz von insgesamt fünf verdeckten Ermittlern (VE) koordiniert. Er berichtet, dass das LKA vom der Kriminalpolizei über einen „regen Rauschgifthandel“ informiert wurde. Vorweg teilt er mit, dass das LKA oder die VE während der Ermittlung keinerlei Kontakt zu R. hatten, er trägt also ausschließlich zu G. vor.

Wichtig für die Strafzumessung – denn dass G. nicht mit einem Freispruch rechnen kann, ist nach seinem Teilgeständnis (GSCHWÄTZ berichtete) bereits klar – sind vor allem zwei Punkte: Hat G. im Umfeld seiner Shisha-Bar konkrete Drogenbestellungen angenommen oder hat er nur vermittelt? Hat G. ein 20-Kilo-Geschäft vereinbart oder wollte er dieses Geschäft nicht wirklich eingehen?

Die Aussage N.s ist klar, dass G. beim ersten Geschäft mit zwei verdeckten Ermittlerinnen konkret eine Bestellung über fünf Gramm Marihuana und ein Gramm  Kokain angenommen hat. „Die Telefonnummer [des eigentlichen Lieferanten H.] wurde erst beim zweiten Besuch übergeben.“  Für die Bewertung des Gerichts dürfte das bedeuten, dass es sich bei diesem Geschäft um ein „Handeltreiben“ und nicht um eine Beihilfe dazu handelt.

Ein Geschäft über 20 Kilo Marihuana wird verhandelt

Schwieriger wird es bei der Beurteilung von G.’s Rolle bei dem 20-Kilo-Geschäft: Es war die Übergabe eines Kilogramms Marihuana geplant, zu der sich G., seine Beschaffungsquelle St. und der ein oder andere seiner Hintermänner, sowie insgesamt drei VE als vermeintliche Kunden von G., auf einer Raststätte in Hessen trafen. Als sich herausstellte, dass die vereinbarte Menge nicht vorhanden war – statt 1.000 Gramm wurden nur 920 Gramm geliefert – scheint es eine Diskussion mit Anbietern, vermeintlichen Kunden und dem Vermittler G. gegeben zu haben, während der G. von St. als Verantwortlicher für die Preisverhandlungen genannt wurde. Und G. hat danach, so die Zeugenaussage, auch die Preisverhandlung geführt, sodass das Geschäft mit den 920 Gramm tatsächlich über die Bühne ging. Geld und Ware wurden übergeben.

Später schlug St. ein Geschäft über größere Mengen vor, er habe Quellen, die auch „LKW-Ladungen mit 100 bis 200 Kilo“ liefern könnten. Er brachte die Menge von 20 Kilo ins Gespräch. Und tatsächlich, so berichtet N., habe G. auch hier die Preisverhandlung übernommen. Ein erstes Angebot von 5.000 Euro pro Kilo lehnten die VE ab und entfernten sich zu ihrem Fahrzeug. Daraufhin habe G. die VE zurückgerufen und ein weiteres Angebot über 4.800 Euro gemacht. Letztendlich habe man sich auf 4.600 Euro für ein Kilogramm Marihuana bei Abnahme von 20 Kilo geeinigt. Laut Aussage von N. hat G. tatsächlich eine aktive Rolle in den Verhandlungen innegehabt.

„G. war an der Fortsetzung der Verhandlungen interessiert?“ „Ja.“

Der Richter hält N. die abweichende Aussage von G. aus den Akten vor. Nach dieser Aussage war G. von der Situation, dass er plötzlich der Finanzverantwortliche sein soll, überrumpelt, wollte dieses Geschäft nicht wirklich machen und habe irgendwas gesagt, nur eine Art Spiel gespielt. Dieser Darstellung widerspricht N. deutlich, G. habe den VE zurückgerufen und man sei nochmal in Verhandlungen eingestiegen. Richter Haberzettl fragt nochmals konkret nach: „G. war an der Fortsetzung der Verhandlungen interessiert?“ „Ja.“

Die konkrete Absprache eines Geschäfts

Wer einer so agiert, „dann will ich kein Spiel spielen, dann will ich Drogengeschäfte machen“, schließt Haberzettl und stellt fest, dass die Aussage des Zeugen eine konkrete Absprache eines Geschäfts nahelege und dass die Kommunikation über G. gelaufen sei.

Überraschende Fragen der Verteidigerin

G.’s Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf befragt N. zunächst zu einigen Details, die er jeweils sicher beantworten kann, erzeugt damit eine lockere Gesprächsatmosphäre. Aber mit der Frage „3 verdeckte Ermittler für ein Kilo, das ist doch Luxus“ und der Frage nach einem konkreten Autokennzeichen der Polizeifahrzeuge den Zeugen ein klein wenig aus dem Gleichgewicht: Auf die erste Frage antwortet er mit „polizeitaktische Maßnahme“, auf die zweite mit „dazu habe ich keine Aussagerlaubnis“.

Klare Ansage des Richters: „Sie lügen.“

Diesem Zeugen dankt der Richter für seine gute Vorbereitung. Er zitiert nochmals aus der Akte die Aussage eines VE: „Daraufhin rief mich G. [in der Akte wird der Vorname genannt, Red.] zurück“ und wendet sich mit einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts und mit wahrer Donnerstimme an den Angeklagten G.: „Sie lügen. Ein Mann, der am Gehen ist, wird zurückgerufen. Das ist eine aktive Beteiligung an einem 20-Kilo-Geschäft, das ist kein innerer Rückzug“. Danach unterbricht er den Prozess bis zum nächsten, dem vierten Verhandlungstag.

Vorschau auf den vierten Verhandlungstag

Nach den Aussagen der Polizeibeamten dürfte der Tatvorwurf der „gemeinsamen“ Begehung von Straftaten vom Tisch sein. Am nächsten Verhandlungstag ist mit der Befragung des Angeklagten G. zu rechnen, er hat ja angekündigt, sich einzulassen. Die Fragen seiner Anwältin an den LKA-Beamten lassen vermuten, dass Stiefel-Bechdolf noch die ein oder andere Karte hat, die sie ausspielen will. Außerdem wird die psychiatrische Gutachterin voraussichtlich ihr Gutachten vorstellen, ob zumindest R. möglicherweise in den Maßregelvollzug kommen kann und sich dort einem Drogenentzug unterziehen kann. Bei G. war bisher nicht von einer eventuellen Abhängigkeit die Rede.
Möglicherweise wird auch der Lieferant St. geladen. Durch die Geständnisse der Angeklagten werden einige potentielle Zeugen, meist lokale Abnehmer und Weiterverkäufer, gegen die in anderen Verfahren schon Urteile gefällt wurden, wohl nicht mehr angehört.

Text: Matthias Lauterer




Corona-Quarantäne soll ab Mitte kommender Woche der Vergangenheit angehören

Mit drei weiteren Ländern will Baden-Württemberg die Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufheben. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hält das für einen Fehler.

Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, soll sich in der Regel nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen. Das Land hat sich mit Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben, wie das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg mitteilte. Das berichtet der SWR.

Empfehlung an Kranke, zu Hause zu bleiben – aber kein Muss mehr

Eine entsprechend neue Corona-Verordnung soll laut Ministerium ab Mitte nächster Woche, also ab Mitte November 2022, gelten. Corona-Infizierten soll demnach nur noch empfohlen werden, zuhause zu bleiben. Eine Absonderungspflicht werde es nicht mehr geben, so der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne).

Lauterbach kritisiert die Pläne und warnt vor steigenden Fallzahlen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kritisierte die Pläne der vier Bundesländer. Die Länder könnten eine solche Entscheidung treffen, sie sei aber ein Fehler, so der SPD-Politiker. „Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung“, so Lauterbach. Einen Alleingang einzelner Länder bezeichnete er als ärgerlich, weil er zu einem Flickenteppich an Regelungen in Deutschland führe.

Es gebe auch keinen medizinischen Grund, auf die Isolationspflicht zu verzichten, betonte Lauterbach. Man müsse weiter dafür sorgen, dass die Fallzahlen begrenzt werden und nicht steigen. Es gebe immer noch etwa 1.000 Todesfälle durch eine Covid-Infektion pro Woche, und das Land stehe vor einer Winterwelle, warnte Lauterbach.

Stattdessen Maskenpflicht für Infizierte

Die vier Bundesländer planen anstelle der generellen Isolationspflicht angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einzuführen. „Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein“, erklärte Lucha.

Ziel sei, wieder mehr Eigenverantwortung an die Bürger abzugeben, betonte er gegenüber dem SWR. „Wir können nicht dauerhaft sagen, es gibt einen Infekt, das regelt der Staat.“ Der Grünen-Politiker betonte, dass es jetzt an jedem Einzelnen sei, sich um seine Gesundheit zu kümmern, „weil wir jetzt alle wissen, wie wir damit umzugehen haben“, so Lucha weiter.

Österreich als Vorbild

Die Bundesländer berufen sich „unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt“. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt.

„Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen“, heißt es aus dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium. „Wir sind in Deutschland im Übergang von einer Pandemie zur Endemie“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gegenüber dem „Handelsblatt“. Ähnlich hatte sich der 74-Jährige bereits vor einigen Wochen geäußert.

Übergang von Pandemie zu Endemie

Der Rückgang der Infektionszahlen in Baden-Württemberg würde die Realität nicht widerspiegeln, so Steffen Jürgensen, Klinikvorstand vom Klinikum Stuttgart. Menschen würden schlicht vermeiden, sich zu testen, betonte er im SWR. Die Isolation auf freiwilliger Basis hält er gesellschaftlich und medizinisch für überfällig: „Wir haben eine ganz kontrollierte Situation“, so seine Einschätzung. Eine Überlastung des Gesundheitssystems sehe er nicht. Allerdings hat das Gesundheitssystem in Baden-Württemberg aktuell nicht nur mit Corona, sondern auch anderen Atemwegserkrankungen zu kämpfen.

Keine Überlastung des Gesundheitssystems in Sicht

Der Mitteilung des Gesundheitsministeriums zufolge verständigten sich die vier Bundesländer auf gemeinsame Empfehlungen als Grundlage für ihre neuen Regelungen. Diese sehen etwa vor, dass positiv Getestete außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen – außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Vorgesehen ist demnach auch, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht als Besucher betreten dürfen.

Schneller an den Arbeitsplatz zurück

Die Schutzmaßnahmen werden für mindestens 5 Tage angeordnet. Sie sollen maximal für 10 Tage gelten. Davon befreit sind auch Personen, die 48 Stunden lang keine typischen Symptome mehr haben.

Der baden-württembergische Gesundheitsminister will so die Menschen auch schneller zurück an den Arbeitsplatz bringen. Viele Geimpfte und mehrfach Infizierte hätten nach kurzer Zeit keine Symptome mehr, so Lucha gegenüber dem SWR. Sie säßen „dumm zu Hause herum“ und wüssten, dass sie als Infizierte auch wüssten, die Maske zu tragen und diese auch auf zu behalten. „Da habe ich keine Sorge, dass daraus eine große Infektionsgefahr besteht“, sagte der Grünen-Politiker.

Die Gewerkschaft „Nahrung Genuss Gaststätten“ hält allerdings nichts von der Änderung. „Wir haben Sorge, dass durch die Abschaffung der Isolationspflicht das Infektionsgeschehen wieder in die Betriebe getragen wird“, so der Landesvorsitzende Uwe Hildebrandt im SWR. Die Arbeitsplätze in den Betrieben „müssen sicher sein“, so seine Forderung.

Wie schaut es bei Kindern aus?

Kritik an den Plänen des Gesundheitsministeriums kommt von der SPD in Baden-Württemberg. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher Florian Wahl sagte, die Herbstwelle sei deutlich abgeflacht, dann könne man auch lockern. „Aber wenn ab sofort zum Beispiel coronapositive Kinder nur mit der Verpflichtung zum Tragen einer Maske über Stunden mit anderen Kindern im Klassenzimmer sitzen könnten, wäre das keine Lockerung, sondern Leichtsinn“, so Wahl.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Entscheidung der vier Bundesländer ebenfalls und wies auf die praktischen Folgen hin. Vorstand Eugen Brysch erklärte, mit der Isolationspflicht würden Ansteckungen und damit auch „Leiden und Sterben verhindert“. Infizierte Arbeitnehmer würden davor bewahrt, zur Arbeit zu gehen: „Diese Fakten wischen Bundesländer vom Tisch, die die Isolationspflicht beerdigen.“ Es sei chaotisch, wenn in jedem Bundesland andere Regeln gelten. Schließlich überquerten allein Millionen Pendler täglich die Ländergrenzen.




BAGeno-Schließung „großer Verlust für die Gemeinde“

Nachdem diverse Bürger:innen ihr Bedauern bezüglich der Schließung des BAGeno-Standortes in Dörzbach bekundet hatten (wir berichteten), hat nun auch Dörzbachs Bürgermeister Andy Kümmerle GSCHWÄTZ gegenüber Stellung zu der Schließung genommen:

„Die Schließung der BAGeno Filiale in Dörzbach ist ein großer Verlust an Kaufkraft/Infrastruktur für die Gemeinde, das Jagsttal und Umgebung“, betont er. Auf Nachfrage, ob die Gemeinde Dörzbach Interesse am Kauf des Grundstückes samt Gebäuden habe beziehungsweise ob es hier bereits Verkaufsgespräche gegeben habe, antwortet Kümmerle: „Um weitergehende Planungen/Nutzungen/Ideen zu erstellen sind die Information der Schließung noch zu frisch.“

Dennoch seien die Bedingungen hierfür derzeit vorteilhaft, denn: „Die Gemeinde Dörzbach befindet sich seit diesem Jahr im Städtebaulichen Sanierungsgebiet. Das BAGeno Gelände/Gebäude befinden sich in diesem Sanierungsgebiet. Durch die Generierung der  Städtebaulichen Fördermittel gibt es sicherlich viele gute Möglichkeiten und Ideen einer künftigen Nutzung des Areals,  die ich jedoch zu aller erst mit der BAGeno intern besprechen möchte.“

Das Areal umfasst, wie bereits berichtet, mehrere Gebäude und befindet sich am Ortsausgang Richtung Klepsau, unweit des Edeka-Supermarktes.

 




Handküsschen für den Angeklagten

Ein Paukenschlag zu Beginn hätte am 10. November 2022 den Prozess um den Drogenhandel der beiden Künzelsauer Angeklagten platzen lassen können: Der bisherige psychiatrische Gutachter war so schwer erkrankt, dass er an diesem und den beiden weiteren geplanten Verhandlungstagen nicht mehr teilnehmen kann. Der Gutachter sollte seine Einschätzung darüber abgeben, ob für einen oder beide Angeklagten ein sogenannter Maßregelvollzug nach §64 StGB in Frage kommt. Dazu müßte einerseits eine Suchtkrankheit, andererseits eine Therapiefähigkeit bescheinigt werden. Im Massregelvollzug nach §64 StGB wird ein verurteilter Straftäter im Rahmen des Strafvollzugs für eine Entzugstherapie nicht in der JVA, sondern in einer Entzugsklinik behandelt.

Das Gericht schlug den Verteidigerinnen nun eine neue Gutachterin vor, „Psychiater sind selten“. Nach einer längeren Beratungspause stimmten die drei Anwältinnen der Angeklagten der neuen Gutachterin zu. Sie muss nun kurzfristig intensiv mit den beiden Angeklagten sprechen, denn sie soll schon am nächsten Verhandlungstag ihre Einschätzung vortragen.

Handküsschen für den Angeklagten

Zu dieser Beratungspause werden die Angeklagten wieder mit Handfesseln aus dem Saal gebracht. G.s Mutter, die zusammen mit einigen Freunden G.s die Verhandlung verfolgt, sucht den Blickkontakt zu ihrem Sohn, wirft ihm ein Handküsschen zu. Sie schaut traurig.

Und es folgen weitere Paukenschläge

Und mit weiteren Paukenschlägen ging es nach der Unterbrechung weiter:

Die Anwältinnen baten Richter Haberzettl darum, eine vorläufige Einschätzung des Gerichts zu eventuell möglichen Strafen abzugeben. Im Konjunktiv und unter der Voraussetzung, dass ein umfassendes Geständnis abgegeben wird, schätzte Richter Haberzettl das Strafmass für den Angeklagten R. auf eine Größenordnung von etwa sechseinhalb Jahren ein. Die Anklagepunkte Erpressung, schwerer Raub und die Tatsache, dass R. bewusst einen Minderjährigen zum Dealen angestiftet oder sogar gezwungen haben soll, lassen keine geringere Strafe zu. Sollte R. nicht vollumfänglich gestehen, „können Sie sich auch als Laie vorstellen, welche Zahl da stehen kann“, meint Haberzettl.
Beim Angeklagten G. will sich Haberzettl noch nicht festlegen. Erst muss die Rolle von G. in einem geplanten 20kg-Deal geklärt sein: Hatte G. nie wirklich geplant diesen Deal durchzuziehen oder war er an diesem Deal maßgeblich beteiligt?  Haberzettl sagt zur Strategie des innerlichen Rückzugs deutlich: „Das hören wir oft, glaubhaft ist es selten. Das ist riskant“. Dem Angeklagten und seiner Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf ist das bewußt.

Vollumfängliches Geständnis von R.

Kristina Brandt, die Anwältin von R., gibt danach eine Erklärung im Namen ihres Mandanten ab: Sämtliche vorgeworfenen Taten werden von R. eingeräumt. Allerdings legt er Wert darauf, dass es niemals zu einer gemeinsamen Tat zusammen mit G. gekommen sei. R. hat die Erklärung seiner Anwältin verstanden und erklärt, dass das seine Erklärung sei. Weiter Fragen möchte er nicht beantworten. „Die Erklärung ist abschliessend“, teilt Brandt mit.

Teilgeständnis von G.

Auch Stiefel-Bechdolf verliest eine Erklärung ihres Mandanten, in der er viele der Anklagevorwürfe einräumt. Einige Vorwürfe stellt er anders dar als die Anklageschrift: So will er einen 50-Gramm-Deal mit verdeckten Ermittlerinnen, der ihm vorgeworfen wird, nicht als solch großes Geschäft begriffen haben. Geliefert hat er in der Tat nur eine „Probemenge“ – so drückt er es aus – von einem Gramm. Auch den schwersten Vorwurf, die Absprache einer Lieferung von 20 Kilogramm Marihuana, will er entkräften: er habe den Deal nicht wirklich durchführen wollen, sei in der Situation von seinen Kontaktleuten in eine Rolle gedrängt worden, die er nie einnehmen wollte. Und in einem Fall habe er statt Geld ein Kilo Amphetamin von einem Kunden erhalten. Dieses habe er später vernichtet, ein Weiterverkauf sei nicht geplant gewesen. Und auch G. legt Wert darauf, dass es nie eine gemeinsame Tat mit R. gegeben habe. G. will Angaben zur Sache machen, Richter Haberzettl stellt diese Befragung aber noch zurück, weil die Angaben teilweise der Aktenlage widersprächen und will erst die Zeugen hören.

„Zwei unterschiedliche Menschen“

Als erste Zeugin wird die Sozialpädagogin W. aufgerufen. Sie hat R. im Rahmen der Jugendhilfe bis 31. März 2019 betreut, anschließend in einer Nachbetreuungsphase bis Ende Juli 2020. Sie habe ihm noch eine Wohnung, „nein, es war nur ein Zimmer“ vermittelt und ihm angeboten, ihn auch zukünftig, etwa bei Behördengängen zu unterstützen. So habe sie auch von seiner Verhaftung erfahren: Ein Termin bei der Arbeitsagentur, den sie mit ihm wahrnehmen wollte, wurde wegen der Inhaftierung abgesagt.

Sie berichtet, dass R. bereits einmal wegen BTM-Delikten vor Gericht stand, Genaueres sagt sie nicht aus. Sie habe die Betreuung von R. übernommen, nachdem eine Kollegin von ihr „keine Arbeitsbeziehung“ aufbauen konnte. „Mit mir hat das funktioniert.“ Sie hat R. gut kennengelernt, beschreibt ihn als „zwei unterschiedliche Menschen“. Zum einen der „ordentliche, angepaßte, der alles richtig machen will“. Zum anderen einen aggressiv aufbrausenden Menschen an der Schwelle zur Gewalt.

„Ich hab geglaubt, ich les nicht richtig“

Trotzdem sagt sie „Ich hab geglaubt, ich les nicht richtig, als ich die Tatvorwürfe gelesen habe“.  Ihre Aufgabe sei es, den jungen Menschen eine Perspektive zu verschaffen, „es war aber schnell klar, dass so einfach nicht funktioniert“. R. sei nach ihrem Eindruck durch den Krieg traumatisiert, habe mit etwa 14 Jahren den Krieg hautnah erfahren müssen und sei ja auch verwundet nach Deutschland gekommen. „Er hat viel geredet über das, was vorgefallen ist“. Sie berichtet von Schwierigkeiten in Schule und Praktikum, beide Male habe er abgebrochen, er entwickle Aggression, „wenn er sich in die Ecke gedrängt fühlt“. Sie habe den Eindruck gewonnen, dass er Druck vonseiten seiner Familie in der Heimat empfunden habe. Die Geschwister seien teils studiert, seien erfolgreich. Er habe vielleicht der Familie Erfolg vorweisen wollen, habe sich vielleicht eine Scheinwelt aufgebaut.

„Mit viel Begleitung“

„Wenn man ihm hilft, kann er dann zurechtkommen?“ fragt der Richter. W. antwortet nach ein wenig Überlegung: „Mit viel Begleitung“. Sie sieht die Notwendigkeit, dass er den Hauptschul- und gegebenfalls den Realschulabschluß nachholen müsse. Sie sagt das selbstverständlich, hat offenbar keine Zweifel, dass er das schaffen kann. Auch eine Traumatherapie sei wohl vonnöten.

Von Drogensucht nichts bemerkt

Etwas verwundert ist W. bei der Bemerkung des Richters „also dreimal Hilfe: Arbeit, Drogen und Trauma“. Sie habe nie Drogen bemerkt, R. habe sich selbst das Rauchen abgewöhnt und „hat nie Alkohol getrunken“.

W. bleibt nach ihrer Aussage im Saal, die Wachtmeister erlauben ihr, in einer kurzen Pause ein paar Worte mit R. zu sprechen – wenn sie nicht über Smalltalk hinausgehen. Er scheint ihr zu vertrauen, seine Körperhaltung, die ansonsten distanziert ist, ändert sich. Er scheint froh zu sein, dass er wenigstens eine vertraute Person um sich hat, die ihn nicht vergessen hat und die ihm zur Seite steht.

„Er ist alt genug, er hat ja Hilfe“

Seine Familie – mindestens zwei Brüder und ein Onkel sind in Deutschland, ein Bruder wohnt sogar in Künzelsau – hat ihn bisher nicht in der Haft besucht, war auch nicht im Gericht anwesend. Warum es keinen Kontakt gebe, fragt eine Schöffin. Das wisse sie nicht, antwortet W. Sie hat zwar Kontakt aufgenommen, aber einer der Brüder meinte nur etwas wie „er ist alt genug, er hat ja Hilfe“.

Ein zweiter Beitrag zum dritten Prozesstag wird sich mit den Aussagen der Polizeizeugen befassen, insbesondere mit dem Einsatz der verdeckten Ermittler:innen. Es wird von weiteren Paukenschlägen zu berichten sein.

Text: Matthias Lauterer




Vorverkaufsstart bei den Burgfestspielen Jagsthausen am Montag, 14. November 2022

Auch 2023 bietet der Spielplan der Burgfestspiele Jagsthausen wieder eine spannende und abwechslungsreiche Mischung aus Musical, Schauspiel sowie Kinder- und Familientheater! Mit dem Musical „Saturday Night Fever“ wird die Spielzeit am 10. Juni 2023 offiziell eröffnet. Vorab feiern die Kinderstücke „Des Kaisers neue Kleider“ für Kinder ab 5 Jahren (im Burghof) sowie „Der Sonnenkönig“ für Kinder ab 3 Jahren (im Gewölbe) Premiere. Der Vorverkauf für die Spielzeit 2023 startet am Montag, 14. November um 9.00 Uhr.

„Es ist ein bisschen wie vorgezogene Weihnachten.“

Eva Hosemann, künstlerische Leiterin zum bevorstehenden Vorverkaufsbeginn: „Wenn ich jemandem unseren neuen Spielplan in die Hand drücke, kommt immer große Freude auf. Meist höre ich Sätze wie „oh, das will ich sehen“ oder „das ist mein Stück“ oder „habe ich verpasst, diesmal schaff ichs“. Der Vorverkaufsstart ist für uns immer der erste Gradmesser, ob unser Spielplan auf Interesse stößt. Wir sind neugierig und aufgeregt. Es ist ein bisschen wie vorgezogene Weihnachten.“

Saturday Night Fever

Musicals sind aus dem Spielplan der Burgfestspiele schon lange nicht mehr wegzudenken – 2023 kommt das Discofeeling der 70er Jahre in den Burghof. „Saturday Night Fever“ (von Robert Stigwood und Bill Oakes / In der neuen Version von Ryan McBryde / Deutsche Dialoge von Anja Hauptmann), ein Musical über Sehnsüchte, Freundschaft und die Suche nach Anerkennung mit den legendären Hits der Bee Gees. 1976: Tony Manero, ein junger Italo-Amerikaner, arbeitet in einem Farbenladen in der New Yorker Vorstadt Brooklyn. Um seinem tristen Arbeitsalltag zu entfliehen, verbringt er jeden Samstagabend in der Disco „2001 Odyssey“. Der 19-Jährige träumt davon, Brooklyn zu verlassen und wünscht sich ein besseres Leben an der Seite eines schönen Mädchens. Vorerst jedoch kann er seine Sehnsüchte nur auf der Tanzfläche – als umjubelter Disco-King – ausleben. Seine große Chance sieht Tony in dem Tanzwettbewerb des „2001 Odyssey“. Doch bevor er sich auf dem Siegerpodest feiern lassen kann, muss er noch seine umschwärmte Traumfrau überzeugen, sich mit ihm aufs Parkett zu wagen…

Der Klassiker: Götz von Berlichingen

Der Klassiker „Götz von Berlichingen“ wird in einer neuen Inszenierung auf die Burghofbühne kommen. Regie führt, der aus Schwäbisch Hall bekannte ehemalige Intendant der Freilichtspiele Schwäbisch Hall, Christoph Biermeier. Götz von Berlichingen steht in Fehde mit dem Bischof von Bamberg. Er nimmt Weislingen, seinen ehemaligen Jugendfreund und Berater des Bischofs gefangen. Götz überzeugt Weislingen, sich mit ihm auf die Seite der Fürstengegner zu stellen. Doch bei einem erneuten Besuch am Hofe in Bamberg gerät Weislingen in den Bann der schönen Adelheid von Walldorf und verrät Götz erneut. Gleichzeitig erheben sich die Bauern.

Christoph Biermeier zu seiner Inszenierung: „Goethes „Götz“ ist kein historisch-klassisches Drama. Es ist ein zeitgenössisches Stück, weil es unsere gegenwärtige Welt sehr anschaulich und drastisch schildert: eine (Welt-)Ordnung zerfällt, ist zumindest in einer existentiellen Krise. Partikularinteressen, Radikalisierungen, Krieg, Ausbeutung nehmen in beängstigender Weise zu. Sehr genau und scharfsinnig zeigt Goethe, was mit Menschen und Interessengruppen geschieht, wenn eine übergeordnete gemeinsame gesellschaftliche Idee verschwindet, dass Goethe dies anhand der handelnden Menschen zeigt, macht uns heutige Zuschauer*innen diese Veränderungen auf sehr menschliche und nachvollziehbare Weise deutlich. „Götz von Berlichingen“ ist ein Drama, das uns warnen will und uns dazu aufruft, den gegenwärtigen Zeittendenzen entgegenzutreten.“

Der König von Deutschland: Rio Reiser

Neben dem Traditionsstück ergänzt das Schauspielmusical „Rio Reiser – König von Deutschland“ (von Heiner Kondschak) das vielseitige Programm. KEINE MACHT FÜR NIEMAND schrie Rio Reiser als Sänger der Polit-Band „Ton Steine Scherben“. Ein Lied, dessen Titel zum Motto einer ganzen Generation wurde – und ein Lied, das dafürsteht, dass sich Musik mit einer starken politischen Botschaft verbinden lässt. Reisers wohl bekanntester Hit „König von Deutschland“ gibt dieser musikalischen Inszenierung seinen Namen. Neben seiner Musik steht Rio Reisers Biografie im Zentrum dieses Stückes. Es geht um die Hoffnung auf ein Leben voller Liebe in einer Gesellschaft ohne ökonomische Zwänge und Korruption. Schlaglichtartig wird hier von der Gründung der Band, von Konzerten, Hausbesetzungen, dem Umzug der Band aufs Land und schließlich von Reisers Solokarriere erzählt.

Einmal mehr: „Ladies Night“ l

Aufgrund des großen Erfolgs in der Spielzeit 2022 wird die Komödie „Ladies Night“ (von Stephen Sinclair und Anthony McCarten / Deutsch von Annette und Knut Lehmann / Übertragen ins Schwäbische: Monika Hirschle) wieder in den Spielplan 2023 aufgenommen. Arbeitslose Männer beschließen, sich als Stripteasetänzer in Schwaben zu versuchen. Sie sind zwar zu dick, zu schmächtig oder zu alt, aber sie wollen es versuchen. Was mehr oder weniger als Spaß beginnt, wird bald harte Arbeit. Nach anfänglich tollpatschigen Versuchen nehmen sie Unterricht bei einem weiblichen Revuestar und perfektionieren ihre Show. Immer wieder droht der Plan zu scheitern, doch die Burschen entsprechen vollkommen den weiblichen Zuschauererwartungen und werden erfolgreich.

Tradition: Stücke für Kinder

Auch für die kleinen Gäste gibt es in der kommenden Spielzeit wieder ein umfangreiches Programm. Mit „Des Kaisers neue Kleider“ (nach Hans Christian Andersen / in einer Fassung von Laura Remmler) setzen die Burgfestspiele weiterhin auf Klassiker der Kinderbuchliteratur. Für seine hochwohlgeborene Majestät, den Kaiser, gibt es nichts Wichtigeres auf der Welt als Kleider. Seine Garderobe quillt über, während er seine Pflichten vernachlässigt und das Volk Hunger leidet. Eines Tages kommt ein Mann an den Hof, der behauptet, er sei in der Lage, Kleider zu weben, die von niemandem gesehen werden können, der dumm ist oder nicht für sein Amt taugt. Sofort gibt der Kaiser die Herstellung dieser seltenen Stoffe in Auftrag und weder er noch sein Minister möchten eingestehen, dass sie nichts von dem sehen können, was der Fremde da zu weben behauptet. Gibt es denn niemanden, der seiner eigenen Wahrnehmung traut?

„Der Sonnenkönig“, nach dem Bilderbuch von Werner Holzwarth wird für Kinder ab 3 Jahren parallel zu „Des Kaisers neue Kleider“ im Gewölbe der Götzenburg gespielt. Die Premiere findet parallel zu „Des Kaisers neue Kleider“ am Samstag, 3. Juni 2023 statt. Jeden Morgen geht auf dem Hühnerhof die Sonne auf. Und jeden Morgen wird sie von Konrad, dem Hahn, mit einem lauten „Kikeriki!“ begrüßt. Bis zu dem Tag, an dem Konrad den Hühnern weismacht, dass die Sonne nur deshalb aufgeht, weil er kräht. Ab jetzt ist auf dem Hühnerhof nur noch einer der Chef: König Konrad! Aber was, wenn die ganze Sache auffliegt?

Neuer Spielort im Burggraben

Erstmals wird auch im Burggraben der Götzenburg Theater gespielt. „Indien“ (von Alfred Dorfer und Josef Harder), ein Wunderwerk des komischen Schreckens, rundet das Programm für die Spielzeit 2023 ab. Unter der Oberfläche der beiden ungleichen Protagonisten, Heinzi Bösel und Kurt Fellner, die im Wirtshaus über die letzten und die ersten Dinge, Wiener Schnitzel und ihre Ängste philosophieren, lauern lauter kleine Tragödien von einsamen Männern. Eine kammertheatralische Groteske von derb-menschlicher Art, deren Humor sich nicht sofort aufdrängt, sondern erst im Laufe des Stückes zum Tragen kommt. Eine subtile emotionale Entwicklung der Beziehung zweier Menschen zueinander, an deren Endpunkt der Zuschauer/die Zuschauerin das Gefühl hat an einem besseren Ort angekommen zu sein – unweit von „Indien“ eben.

„Klassik meets Götzenburg – so klingt Goethe“

Ein besonderes Highlight im Spielplan der Burgfestspiele ist das klassische Konzert des Württembergischen Kammerorchesters am Sonntag, den 25. Juni 2023 im Burghof. Mit „Klassik meets Götzenburg – so klingt Goethe“ erwartet das Publikum eine musikalische Reise mit dem Württembergischen Kammerorchester unter seinem Chefdirigenten Case Scaglione von Beethovens Musik zu „Egmont“ bis hin zu Schuberts „Erlkönig“. Eine lang verschollene „Götz von Berlichingen“- Ouvertüre wird vom WKO neu interpretiert – ein exklusives, klassisches Konzert in der Götzenburg!

Vorneweg findet am 22. April 2023 erneut ein Gastspiel mit der aus „Laible und Frisch – Urlaubsreif“ bekannten Schauspielerin Monika Hirschle statt. Sie kommt mit ihrem neuen Soloprogramm ins Gewölbe. „Jetzt wird’s Dag!“ – das kann ein Stoßseufzer, eine Warnung oder eine Beruhigung sein und es ist das Motto des neuen Solo-Programms von Monika Hirschle. Erlebte Geschichten – zum Beispiel mit Hugo, Hermann und Karl-Heinz und ein Rückblick auf 40 Jahre Theaterarbeit. Wie immer auf gut Schwäbisch.

Nach dem erfolgreichen Start der Schultheatertage im Schuljahr 2018/2019 geht die Kooperation der aim- Akademie und der Burgfestspiele Jagsthausen in die Fortsetzung. Zum Thema „Anders sein – Mutig sein“ entwickeln die Schüler*innen spannende Inszenierungen und erhalten über das Schuljahr hinweg professionelle Unterstützung. Die fertigen Inszenierungen werden dann am 18./19.07.2023 im Burghof präsentiert.

Vorverkauf ab Montag, 14. Noveber 2022

Karten gibt es ab Montag, den 14. November 2022 online unter www.burgfestspiele-jagsthausen.de, per Mail unter info@burgfestspiele-jagsthausen.de oder telefonisch unter 07943 912345.

Pressemitteilung BFS Jagsthausen