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Künzelsau: Mehrere hundert Liter Diesel gestohlen

Dringend tatverdächtig, am Samstag, 12. November 2022, mehrere hundert Liter Diesel entwendet zu haben sind zwei 22 und 23-Jährige. Kurz vor 4 Uhr begaben sich die beiden Tatverdächtigen wohl auf das Gelände eines Schotterwerkes bei Künzelsau. Dort befüllten sie mittels eines Schlauches neun mitgebrachte Kanister mit dem Kraftstoff eines dort abgestellten Muldenkippers. Die Ermittlungen der Polizisten ergaben ein Kennzeichen des genutzten Tatfahrzeugs.

An der Wohnadresse fanden die Beamten das Auto. Die Adresse und das Fahrzeug wurden durchsucht und mögliche Tatmittel beschlagnahmt. Die Ermittlungen dauern an. Die beiden Männer müssen mit einer Anzeige wegen Bandendiebstahls rechnen.

Pressemitteilung Polizei HN




Der neue Hohenlohe-Plus Podcast ist on air

Aus der Lüneburger Heide mit einem Umweg über Stuttgart ins Hohenloher Land. Das beschreibt kurz zusammengefasst den bisherigen Weg von Thorben Heinrichs. Inzwischen ist er Geschäftsführer der hfcon GmbH & Co. KG, ein Projekt der hfcon ist der Digital Hub HeilbronnFranken.

Wie Thorben Heinrichs das Leben und Arbeiten auf dem Land empfindet, welche Aufgabe heilbronnfranken: connected hat und wie man Startups im ländlichen Raum fördern kann, darüber gibt die neue Folge des Hohenlohe Plus Podcast Auskunft.

Der Hohenlohe Plus Podcast steht auf der Webseite des Vereins und auf den gängigen PodcastKanälen wie Amazon, Apple und Spotify zum Hören bereit.
Für mehr Informationen besuche
n Sie gerne die Website https://www.hohenlohe.plus oder schreiben eine email an: info@hohenlohe.plus.

Pressemitteilung Hohenlohe Plus




„Das erklärt vielleicht alles. Mit Buchhaltung hatte ich nie etwas zu tun.“

Ganz besondere Gerichtsverfahren sind es immer, wenn auf der Anklagebank ein Rechtsanwalt sitzt. So auch im Fall des damaligen Rechtsanwalts B.,  der in Ingelfingen und später in Künzelsau praktiziert hat und gegen den jetzt wegen gewerbsmäßiger Untreue verhandelt wurde. Angeklagt war ein Fall, wo B. beschuldigt wurde, einem Mandanten eine Zahlung einer Versicherung in Höhe von 10.585 Euro nicht weitergeleitet zu haben.

In Vermögensverfall geraten

Der Angeklagte ist inzwischen kein Anwalt mehr, er legt Wert darauf, dass er seine Anwaltszulassung im Oktober 2021 selber zurückgegeben habe und sie ihm nicht entzogen worden sei. Inzwischen lebt er von ALGII, eine Immobilie sei zwischenzeitlich zwangsversteigert worden. Er sagt: „Sonstige Vermögensverhältnise eher mau. Nix da.“ Vertreten wird B. von Rechtsanwalt Marinkovic. B. ist offenbar kein einfacher Mandant, öfter ruft er bei Zeugenvernehmungen laut dazwischen und nutzt sein Fragerecht an die Zeugen zu Stellungnahmen und Vorhaltungen. Richterin Rührich muß ihn deshalb mehrfach ermahnen.

Der Geschädigte K., damals Polizeibeamter, hat im Jahre 2014 einen Verkehrsunfall erlitten und ließ sich in dieser Sache von B. vertreten. Offenbar erfolgreich, denn die Versicherung des Unfallgegners zahlte ein Schmerzensgeld von über 10.000 Euro, die aber – das ist unstrittig – nie an K. ausgezahlt wurden.

Drei Verhandlungstage notwendig

Drei Verhandlungstage waren notwendig, bis alle Zeugen gehört werden konnten. Darunter waren neben dem Geschädigten auch eine Gerichtsvollzieherin und zwei ehemalige Mitarbeiterinnen des Ex-Anwalts. Ziel des Gerichts war es, zu erkunden, ob es weitere ähnliche Unregelmäßigkeiten gab, die eine „gewerbsmäßige Untreue“ belegen könnten. Immerhin gibt es bereits ein rechtskräftiges Urteil, eine Geldstrafe unter Vorbehalt – das ist laienhaft gesprochen eine „Geldstrafe auf Bewährung“ – in Höhe von 150 Tagessätzen. B. hat zwischen 2012 und 2015 Sozialabgaben für seine Mitarbeiterinnen nicht korrekt abgeführt, stattdessen hat er Scheinarbeitsverhältnisse mit Angehörigen begründet, teilt das Gericht aus den Akten mit. Es ging dabei um Nichtzahlung von 17.900 Euro in 54 tateinheitlichen Fällen. Um eine solche Konstruktion zu entwerfen, braucht es durchaus eine gewisse Phantasie. Gegen das Urteil des AG Künzelsau hatte B. Berufung eingelegt, das LG Heilbronn bestätigte den Schuldspruch, reduzierte aber die Strafe. Das Urteil des LG Heilbronn ist seit September 2022 rechtskräftig.

Anfangs offensiv

Zu Anfang des Prozesses agiert B. offensiv, fällt des Öfteren seinem eigenen Anwalt und dem Gericht ins Wort und nutzt sein Fragerecht zu Ausführungen und Vorhalten, sodass Richterin ihm mehrfach das Wort entziehen muss.  Er beruft sich zu seiner Verteidigung generell auf Nichtwissen und meint, dass seine Mitarbeiterinnen die Verantwortung hatten. Er beschreibt seine Kanzleiorganisation, wirklich gut organisiert klingt das nicht. Ein Fristenbuch für Offene Posten (also beispielsweise für erwartete Zahlungen von Streitgegnern) scheint nicht geführt worden zu sein, eine proaktive Erinnerung an ausstehende Zahlungen scheint es nicht gegeben zu haben.

Er käme aus einer Großkanzlei, da habe er sich nie um sowas kümmern müssen, bringt er zu seiner Verteidigung vor: „Das erklärt vielleicht alles. Mit Buchhaltung hatte ich nie etwas zu tun.“ Sein Anwalt bleibt dabei regungslos.

Im Verlauf des Prozesses wird B. kleinlauter, antwortet nur noch wortkarg auf Fragen und nimmt auch sein Fragerecht nicht mehr so intensiv wahr. Das mag daran liegen, dass seine beiden Angestellten ganz anders aussagen als er: So habe nur B.Zahlungen veranlasst. Die Argumentation B.s, der Wert darauf legt, de facto ja gar keinen Zugriff auf das Internetbanking gehabt zu haben, verpufft, als die Mittrbeiterin berichtet, dass er die entsprechenden Schecks selbst ausgestellt habe.

Auch sein Beharren darauf, dass ihn viele Schreiben im Zuge eines Kanzleiumzugs von Ingelfingen nach Künzelsau gar nicht erreicht hätten, kann nicht überzeugen: schließlich hätte er sich organisatorisch darum kümmern können und müssen, dass ihn auch Post an die alte Adresse in Ingelfingen noch erreicht.

Gespräche über das Strafmass schlagen fehl

Verteidiger versucht immer wieder, mit dem Staatsanwalt über eine Einstellung des Verfahrens zu verhandeln – ihm ist klar, dass auf den Tatbestand der gewerbsmäßigen Untreue eine Mindeststrafe von 6 Monaten Haft steht, in Verbindung mit der Strafe wegen der Sozialabgaben höher. Ein Geständnis will B. nicht ablegen: „Ich kann nicht gestehen, was ich nicht getan habe.“ Am dritten und letzten Verhandlungstag wird Staatsanwalt Kilic deutlich: „Eine Einstellung wird es nicht geben“. Und weniger als sechs Monate Haft, eventuell auf Bewährung, ließe das Gesetz nunmal nicht zu, sagt Kilic. Er ist also überzeugt davon, dass eine gewerbsmäßige Untreue vorliegt.

Plädoyers

Und so plädiert Kilic denn auch gemäß der Anklageschrift: Dass B. „keine Einsicht in die Konten“ hatte, sei durch die Aussage seiner Angestellten widerlegt. Auch sei er allein verantwortlich für die Fremdgelder gewesen. Die Beweisaufnahme habe auch eine Geldnot des Angeklagten ergeben, er habe Geld für private Zwecke verwendet. Auch das Verhalten des Angeklagten, seine Nichterreichbarkeit für den Geschädigten K., müsse man als Indiz werten.

Es sei ein besonders schwerer Fall der Untreue, K. sei ein höherer Schaden entstanden.  Für die Tat hält Kilic 10 Monate Haft für tat- und schuldangemessen, in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts sei eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten angemessen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da er seit Tatbegehung nicht mehr polizeilich in Erscheinung getreten sei. Dazu forderte er Sozialstunden sowie die Einziehung der Taterträge und die Übernahnme der Verfahrenskosten.

B.s Anwalt Marinkovic fordert einen Freispruch. Auch er argumentiert: „Allein die Kenntnis hat meinem Mandanten gefehlt“. Somit könne der Vorsatz bei der Verwendung des Fremdgelds nicht nachgewiesen werden.

Urteil

Das Gericht in Person von Richtern Rührich folgt im wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilt B. zu einer Haftstrafe von 12 Monaten, die für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist.  Sie stellt grobe Mängel in der Kanzleiorganisation fest: B. habe die Pflicht gehabt, seine Mitarbeiterinnen ordnungsgemäß auszuwählen, ihnen genügend Zeit zur Bewältigung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen und vor allem: sie zu kontrollieren. „Das hat der Angeklagte nicht getan.“ Das habe die Beweisaufnahme eindeutig ergeben. B. habe mit fremdem Geld gewirtschaftet und es für die eigene Lebenshaltung verwendet. Außerdem habe die Beweisaufnahme ergeben, dass es in der Vergangenheit mehrere Vorfälle gegeben habe, wo die Kanzleiorganisation versagt habe.
[GSCHWÄTZ ist mindestens ein weiterer, ähnlicher Fall bekannt, der in der Verhandlung nicht erwähnt wurde und wegen dem bisher keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden. Red.]

Zugunsten des Angeklagten spreche, dass er seit der Tat nicht straffällig geworden sei und seit der Tatbegehung eine lange Zeit vergangen sei. Zu seinen Ungunsten sei zu berücksichtigen, dass der Schaden hoch sei und sich B. zwischenzeitlich nicht bemüht habe, den Schaden gutzumachen. Dazu verhängt sie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und stellt ihn unter die Obhut eines Bewährungshelfers, der ihm vielleicht auch eine Erwerbsperspektive vermitteln kann. Außerdem ordnet sie die Einziehung des Tatertrags an.

Es geht weiter

Die Einziehung des Tatertrags kann sich für den Verurteilten nachteilig auswirken. Sollte er irgendwann zu Vermögen kommen, durch Einkommen, Erbschaft, oder Lotteriegewinn, kann die Summe von 10.585 Euro eingezogen werden. Wichtig ist: Diese Ansprüche verfallen auch bei einer eventuellen Privatinsolvenz nicht, sie bleiben bestehen. Vielleicht ist das der Grund, warum B. gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat – es ist also auch in diesem Fall mit einem Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn zu rechnen.

Text: Matthias Lauterer




Winter, Wunder, Weihnachtsglanz – der Öhringer Weihnachtsmarkt verzaubert Groß und Klein

Das städtische Veranstaltungsteam hat sich dieses Jahr vor allem für Kinder etwas Neues einfallen lassen: Vor dem Eingang zum Schlosshof steht ein zauberhafter Märchenwagen. In weihnachtlichem Ambiente lauschen Kinder dort den Geschichten der Märchenerzähler. Dazu kann dort jederzeit Weihnachtswunschpost an das Christkind in einen Briefkasten eingeworfen werden. Für strahlende Augen sorgt die Aktion „Leuchten für Öhringen“, bei der Schulklassen oder Vereine an allen vier Adventssamstagen ein Lichtmotiv mit selbstgebastelten Windlichtern im Hofgarten legen. Ein besonderes Highlight ist dieses Jahr die Erweiterung des imposanten Schlosskellers. Insgesamt 35 Aussteller, verteilt auf vier Wochenenden, zeigen dort ihr umfangreiches Repertoire an Kunsthandwerk und bieten kulinarische Leckerbissen und entzückende Geschenkideen an.

Nachhaltigkeit

Punsch- und Glühweinfreunde aufgepasst: Becher können selbst mitgebracht oder für drei Euro an den Gastroständen erworben werden. Foto: Stadt Öhringen

Für mehr Nachhaltigkeit und Hygiene sorgt ein neuer Umgang mit den Bechern für die Heißgetränke auf dem Weihnachtsmarkt. Um den Wasserbedarf beim Spülen zu reduzieren, können Gäste selbst mitgebrachte Becher nutzen. Die schönen Öhringer Weihnachtsmarktbecher sind – ähnlich wie beim Weindorf – für drei Euro an den Gastroständen erhältlich und wiederverwendbar. Eine Rückgabe der Becher ist nicht möglich.

Gemütlich und zauberhaft

Der Öhringer Weihnachtsmarkt bietet rund um den historischen Marktplatz allerlei Kunsthandwerk, süße und herzhafte Kulinarik und zauberhafte Musik. Der Duft von gebrannten Mandeln, würzigem Glühwein und Punsch lädt bei gemütlicher Atmosphäre zum Verweilen ein. Tolle Geschenkideen inspirieren alle Schenkenden und ein facettenreiches Begleitprogramm entzückt die Besucher. Das beliebte Dampfbähnle dreht gemütlich auf dem Marktplatz seine Runden. Ein prachtvoller Weihnachtsbaum mit der stimmungsvollen Krippe, der beliebte Märchenweg durch die Innenstadt und fein dekorierte Hütten sorgen für weihnachtlichen Glanz. Die Marktstraße säumen 16 Tannenbäume, die von den Öhringer Kindergartenkindern liebevoll geschmückt werden. Für staunende Gesichter sorgen funkelnde Walk-Acts. Historische Krippen laden in den Schaufenstern zum besinnlichen Spaziergang durch die Innenstadt ein.

Tolles Rahmenprogramm für Jung und Alt

Im Weygang-Museum findet am Sonntag, 20. November von 11 bis 16 Uhr das traditionelle Weihnachts-Zinngießen statt. Zu den Öffnungszeiten des Museums können jeden Sonntag im Advent handbemalte Zinnengel als Tannenbaumdekoration erworben werden. Im Rathaus zeigt vom 25. November 2022 bis 3. März 2023 der Stadtmarketingverein Öhringen. Lieblingsstadt. die Ausstellung „Öhringen – Einst & Jetzt“ mit fotografischen Stadtansichten. Die Modelleisenbahnausstellung im Blauen Saal des Rathauses findet parallel dazu an allen vier Adventswochenenden statt. Das Team der städtischen Jugendförderung veranstaltet sein Weihnachtsfest im Jugendpavillon mit einem bunten Kinderprogramm am Freitag, 16. Dezember von 17 bis 21 Uhr. Der internationale Kinderweihnachtsmarkt Peacemas findet vom 3. bis 4. Dezember auf dem Ölberg an der Stiftskirche statt. Die Messerschmiede des Pflaumer-Museums ist am 10. Dezember samt Würzweinausschank geöffnet. Für Spannung sorgt der Stadtmarketingverein mit seiner beliebten Glücksscheinaktion. Hauptgewinn ist dieses Jahr ein E-Auto (Fiat 500 Action Elektro).

Winter, Wunder, Weihnachtsglanz – der Öhringer Weihnachtsmarkt

Innenstadt Öhringen (Marktplatz, Schlosshof, Schlosskeller und Rathaus)
1. bis 4. Adventswochenende (25. bis 27.11., 2. bis 4.12., 9. bis 11.12. und 16. bis 18.12.2022)

Beginn: Freitag, 25. November um 16 Uhr

Öffnungszeiten:
Freitags 16 bis 21 Uhr
Samstags 12 bis 21 Uhr
Sonntags 12 bis 20 Uhr

Veranstaltungen

Die genauen Uhrzeiten der Aktionen und Auftritte finden Sie unter www.oehringen.de/freizeit/staedtische-veranstaltungen/weihnachtsmarkt.html Parkmöglichkeiten entlang der Innenstadtrings. ÖPNV: Vom Hauptbahnhof, Haltepunkt S4, sind es nur wenige Gehminuten bis zum Marktplatz.

Der Öhringer Wochenmarkt wird aufgrund des Weihnachtsmarktes mittwochs und samstags ab dem 23. November in die Poststraße verlegt. Ab dem 21. Dezember findet er wieder auf dem Marktplatz statt.

Pressemitteilung Große Kreisstadt Öhringen

 




In Erinnerungen schwelgen: Fotoausstellung „Öhringen – Einst & Jetzt“

Rund 60 fotografische Arbeiten mit 40 alten und 20 neuen Stadtansichten von Öhringen sind während des Weihnachtsmarktes und danach noch bis März 2023 im Öhringer Rathaus zu sehen. Der Blick in die Vergangenheit und die Gegenüberstellung mit aktuellen Ansichten zeigen interessante und sicher auch reichlich überraschende Entwicklungen der Öhringer Stadtgeschichte. Ein Teil der Fotos stammt aus dem Nachlass des prominenten Öhringer Fotografen Adolf Flohr, der Vorgänger des Traditionsgeschäftes „Foto Günzel“ war.

Dialog zwischen den Generationen

„Besucher und Gäste können bei dieser spannenden Ausstellung in Erinnerungen schwelgen. Für Jüngere ist es spannend zu entdecken, wie sich die Stadt verändert hat. Die Ausstellung ist also gleichzeitig eine Einladung zum Dialog zwischen den Generationen“, sagt Anna-Maria Dietz, die Organisatorin der Ausstellung und Geschäftsführerin des Stadtmarketingvereins Öhringen. Lieblingsstadt.

Das erste und dritte Obergeschoss bilden zusammen mit dem Prinzenbau den Bereich „Historische Arbeiten”. Dort sind rund 40 rein historische Bilder mit alten Ansichten Öhringens zu sehen. Im zweiten Obergeschoss findet sich der Bereich „Einst & Jetzt“ mit Gegenüberstellungen von knapp 20 Bildern mit den entsprechenden Ansichten.

Die nun startende Ausstellung „Öhringen – Einst & Jetzt“ war nach dem großen Erfolg der Sonderausstellung „25 Jahre Große Kreisstadt“ im Jahr 2019 bereits zur Weihnachtszeit 2020 geplant gewesen. Federführend waren damals der ehemalige Handels- und Gewerbeverein Öhringen sowie Anastasia Fahrenbruch und Leona Ledwig von der Stadtverwaltung. Durch die Coronapandemie wurde das Projekt auf 2022 verschoben und nun vom Nachfolger des HGV, dem Stadtmarketingverein Öhringen. Lieblingsstadt., umgesetzt.

Die Weihnachtsausstellung kann zu den Öffnungszeiten des Rathauses und am Wochenende zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes besichtigt werden.

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Mittwoch: 7.30 – 16 Uhr
Donnerstag: 7.30 – 18 Uhr
Freitag: 7.30 – 12.15 Uhr

Öffnungszeiten Weihnachtsmarkt an den vier Adventswochenenden

Freitag: 16 – 21 Uhr
Samstag: 12 – 21 Uhr
Sonntag: 12 – 20 Uhr

Pressemitteilung Große Kreisstadt Öhringen

 

 




Adolf Würth GmbH & Co. KG zahlt rund 8 Millionen Euro an Mitarbeitende im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie

Künzelsau. Um die Mitarbeitenden in den stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu unterstützen, erhalten alle Mitarbeitenden der Adolf Würth GmbH & Co. KG deutschlandweit im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie eine Netto-Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro.

Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold Würth, Vorsitzender des Stiftungsaufsichtsrats der Würth-Gruppe, hatte auf der Jubilarfeier der Adolf Würth GmbH & Co. KG am vergangenen Samstag bereits angekündigt, dass das Unternehmen seine Mitarbeitenden in diesen herausfordernden Zeiten nicht im Stich lässt.

Die Ausschüttung erfolgt mit dem Novembergehalt. In Summe stellt das Unternehmen für die über 7.500 Mitarbeitenden rund 8 Millionen Euro bereit. Auszubildende erhalten die vollen 1.000 Euro, Teilzeitkräfte bekommen die Sonderzahlung anteilig – jedoch mindestens 250 Euro.

„Wir alle spüren, dass die Inflation und die damit gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten nicht mehr so einfach zu kompensieren sind und für die Menschen zu einer großen Ungewissheit und Belastung werden. Deswegen ist es uns ein großes Anliegen, ist es unsere Verpflichtung, unsere Mitarbeitenden hier zu unterstützen“, erklärt Norbert Heckmann, Sprecher der Geschäftsleitung der Adolf Würth GmbH & Co. KG. „Gleichzeitig ist es ein großes Dankeschön an unsere Mitarbeitenden für ein erfolgreiches Geschäftsjahr in einem Umfeld zahlreicher Krisenherde.“

Die Inflationsausgleichsprämie ist seitens der Bundesregierung eine Möglichkeit für Unternehmen auf freiwilliger Basis an die Mitarbeitenden Sonderzahlungen zu leisten, die steuer- und sozialabgabefrei sind.

Pressemitteilung Würth

Der SWR hat bereits am 14. November 2022 gemeldet, dass auch die BERNER Group eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro pro Mitarbeiter zahlen wird. Red.



Hans-Peter van Dorp feierte 70. Geburtstag

Bürgermeister Stefan Neumann gratulierte Hans-Peter van Dorp im Oktober an seinem Arbeitsplatz, der Hohenlohe-Apotheke, zum 70. Geburtstag. Rund 15 Jahre war Hans-Peter van Dorp als Stadtrat von Künzelsau aktiv. Von 1999 an war er Vorsitzender der Gemeinderatsfraktion „Die Freien“ und unter anderem ab 2009 stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hohenlohe. 2014 ist er aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Eine effektive und zielgerichtete Zusammenarbeit des Rates mit der Verwaltung war ihm stets wichtig.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




Nach Digitalisierung: Bauakten in Papierform können angefordert werden

Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung werden auch die zirka 7.000 Bauakten, die beim Stadtbauamt in Papier vorliegen, digitalisiert. Danach sollen die Papier-Akten vernichtet werden. Vor der Digitalisierung werden die Akten auf die wesentlichen Inhalte reduziert, so dass hauptsächlich die Planunterlagen und die Genehmigung übrigbleiben. Eigentümerinnen und Eigentümer, die an diesen Unterlagen interessiert sind, können sich bis zum 15. Dezember 2022 zurückmelden über http://www.civocracy.org/stadtkuenzelsau. Die Unterlagen können dann nach dem Einscannen den Eigentümern übergeben werden.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




Haltbare Lebensmittel spenden und/oder ehrenamtlich mitarbeiten

Auch wenn die Aktion der Tafel Künzelsau – „Eins mehr!“ einkaufen und dann spenden bereits am Montag, den 14. November 2022, endet, so ist der Tafelladen in Künzelsau nach wie vor auf Spenden angewiesen. Gespendet werden können haltbare Lebensmittel wie Mehl, Öl, Nudeln sowie Drogiereartikel wie Zahncreme und Duschgel.

Bis Montag, den 14. November 2022, steht die Spendenkiste hierfür noch im Rathaus in Künzelsau. Aber auch danach können die Lebensmittel direkt zu den Öffnungszeiten in den Tafelladen gebracht werden:

Tafelladen Künzelsau
Ecke Wertwiesen / Gerbhausweg
74653 Künzelsau
Tel.: 07940 546647
Öffnungszeiten:
Mo: 15 bis 16.30 Uhr
Mi/Fr: 10.30 bis 12 Uhr

„Haltbare Lebensmittel, Dinge des täglichen Bedarfs und Grundnahrungsmittel brauchen wir für die Menschen, die zu uns in den Tafelladen in Künzelsau kommen“, sagt Angelika Protzer. Sie ist Tafel-Beirätin für die katholische Kirchengemeinde St. Paulus. Bürgermeister Stefan Neumann hat sich mit ihr und Thomas Kallerhoff, dem Leiter der Diakonischen Bezirksstelle Künzelsau, sowie Barbara Sitzenfrei, die im Tafelladen mitarbeitet, im Rathaus getroffen, um wieder die Aktion „Eins mehr!“ zu starten. „Wir unterstützen auch in diesem Jahr diese Spendenaktion“, sagt Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann.

Überschuss an Menschen weitergeben, die wenig haben

„Der Grundgedanke und die eigentliche Aufgabe der Tafel sind, überschüssige Lebensmittel an Menschen weiterzugeben, die wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben“, sagt Thomas Kallerhoff. Ohne die regelmäßigen Lebensmittelspenden aus dem Handel wäre das nicht möglich und für die Spendenbereitschaft bedankt er sich. Doch die Warenspenden im Tafelladen in Künzelsau können die Nachfrage nicht decken. „Das ist in vielen Städten so, da sind wir in Künzelsau keine Ausnahme. Deshalb erinnern wir mit unserer Aktion daran, dass es für viele von uns möglich ist, beim Einkaufen einfach ,Eins mehr!‘, über den eigenen Bedarf hinaus, mitzunehmen und dann in die Spendenkiste zu legen“, wirbt Thomas Kallerhoff.

Spenden kommen Menschen in der Region zu Gute

Nudeln, Mehl, Speise-Öl, Kaffee, Tee, H-Milch oder Zucker – generell haltbare Lebensmittel – sind willkommen, sagt Barbara Sitzenfrei. „Aber auch Drogerie- und Hygieneartikel wie Shampoo, Seife, Zahnpasta oder Waschmittel werden gebraucht.“ Über Schokolade, Kaba, Honig, Nougatcreme oder Ähnliches freuen sich die Kinder. Die gespendeten Waren kommen Menschen in der Region zugute, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse darauf angewiesen sind, im Tafelladen einzukaufen.

Der Betrieb des Tafelladens in Künzelsau (Miete, Strom, Fahrzeug und mehr) ist finanziell ungefähr zur Hälfte abgedeckt. „Die andere Hälfte finanzieren wir über Spenden“, erklärt Kallerhoff. Deshalb helfen dem Tafelladen auch Geldspenden.

Einen Wochentag im Tafelladen helfen – Ehrenamtliche gesucht

Dringend gebraucht werden auch Menschen, die im Tafelladen ehrenamtlich mitarbeiten. „Unsere Mitarbeitenden sind in der Regel an einem Wochentag für vier bis fünf Stunden mit dem Vorbereiten der Warenauslage, dem Verkauf und anschließenden Aufräumen beschäftigt“, berichtet Barbara Sitzenfrei. Wer also ein paar Stunden in der Woche einbringen kann, darf sich gerne bei Thomas Kallerhoff in der Diakonischen Bezirksstelle oder im Tafelladen melden. „Uns fehlen momentan mehrere Ehrenamtliche, weil altersbedingt langjährige Mitarbeitende aufgehört haben“, sagt Thomas Kallerhoff.

Geldspenden

„Eins mehr“ ist eine Aktion des Beirates der Künzelsauer Tafel, dem die Künzelsauer Kirchengemeinden angehören: Evangelischer Kirchenbezirk (Diakonische Bezirksstelle), Evangelische und Katholische Kirchengemeinde, Christengemeinde Arche Künzelsau e.V. und Süddeutsche Gemeinschaft. Die Trägerschaft liegt beim Kreisdiakonieverband, Bezirksstelle Künzelsau, Thomas Kallerhoff, Amrichshäuser Straße 4, Künzelsau, Telefon 07940 2192, http://www.diakonie-kuenzelsau.de . Spenden werden gerne auf dem Konto der Diakonischen Bezirksstelle Künzelsau bei der Sparkasse Hohenlohekreis entgegengenommen: IBAN DE30 622 515 500 005 011 489, Vermerk „Künzelsauer Tafel“.

Aktion Eins mehr: von links: Angelika Protzer, Tafel-Beirätin für die katholische Kirchengemeinde St. Paulus; Bürgermeister Stefan Neumann; Tafel-Mitarbeiterin Barbara Sitzenfrei; Thomas Kallerhoff, Leiter der Diakonischen Bezirksstelle Künzelsau und Marco Jungbauer, Leiter Bürgerbüros im Rathaus. Foto: Stadtverwaltung Künzelsau




„Auch da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß“

Am 10. November 2022, dem dritten Verhandlungstag im Drogenprozess kam es zur Vernehmung von drei Polizeibeamten, die an den Ermittlungsarbeiten gegen die beiden Angeklagten aus Künzelsau verantwortlich beteiligt waren.

Kriminalhauptkommissar F. war schon einmal geladen, wurde dann aber, obwohl er schon im Gericht war, wieder abgeladen. Und auch an diesem Tag hatte er Pech: Er war als erster Zeuge geladen, durch die Geständnisse der Angeklagten (GSCHWÄTZ berichtete) hatte sich die Situation geändert und er wurde als letzter befragt.

Telefonauswertung als Schlüssel

F. hat den Telefon- und Chatverkehr der beiden Angeklagten ausgewertet und konnte erstaunliches berichten: So hatte R. auf einem verschlüsselten EncroChat-Handy Kontakt zu einer unbekannten Person, die wohl seine Einkaufsquelle war. Nachgewiesen werden konnten Einkäufe von zweimal zwei Kilogramm Marihuana, zweimal 100 Gramm Kokain. Zu einer weiteren vereinbarten Übernahme von einem Kilogramm Marihuana kam es wegen R.s Verhaftung nicht mehr.

Sorgfältig getrennt von den Einkäufen benutzte R. für seine Verkäufe ein zweites Handy. Telegram-Chats mit einigen Abnehmern, bei denen es um kleinere Geschäfte ging, belegen das. Außerdem – ein wichtiges Detail – geht aus den Chatverläufen hervor, dass R. seinen Kunden und Unterverkäufer tatsächlich körperlich geschlagen hat.

Nach dieser kurzen Zeugenaussage durfte F. gehen, nähere Details, etwa über Gespräche zwischen den beiden Angeklagten, wollten Gericht, Staatsanwalt und Verteidigerinnen nicht mehr wissen.

„Auch da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß“

Der diensterfahrene Kriminalbeamte G. trägt über das Verfahren gegen den minderjährigen Kunden und Weiterverkäufer Ha. vor: nach einem Verdacht habe man dessen Wohnung durchsucht, Ha. habe umfangreiche Angaben gemacht. So habe er von R. und dem ebenfalls bereits erwähnten S. über einen Zeitraum hinweg Drogen zu Weiterverkauf erhalten. Es sei dann zu diversen Erpressungsversuchen seitens R. gekommen, auch sollte Ha. für R. eine Kreditkarte beantragen. Bereits vor dem Kontakt zu R. habe Ha. Drogen konsumiert, Erkenntnisse über Drogenverkäufe bis zu diesem Zeitpunkt lägen nicht vor.

So weit berichtete G. zügig und flüssig. Als Richter Haberzettl nach einem prozessrelevanten Detail fragt, nämlich ob und woher R. wusste, dass Ha. minderjährig war, wird G.  stockend: „Das kann ich nicht mehr hundertprozentig sagen“ oder „Das hab ich jetzt nicht parat“ antwortet er auf immer insistierendere Fragen des Richters. Haberzettl gibt verschiedene Möglichkeiten vor, etwa dass G. mit Ha. über dessen bevorstehenden 18. Geburtstag gesprochen haben könnte oder dass er dessen Ausweis gesehen haben könnte. Von G. kommt keine konkrete Antwort.

„Wenn das so in den Akten steht, dann war das so“

Auch zu den Bedrohungen und Schlägen, die im Raum stehen, kann G. nichts Konkretes sagen: „Auch da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß“. Richter Haberzettl wird deutlich lauter, liest G. aus den Akten vor, dass G. damit drohte, die Mutter eines seiner Weiterverkäufer „abstechen“ zu wollen. „Wenn das so in den Akten steht, dann war das so“, rettet sich G. vermeintlich.

Richter wirft dem Zeugen unprofessionelle Vorbereitung vor

Haberzettl wirkt geradezu erbost, als er den Polizeibeamten mit lauten und deutlichen Worten entläßt: „Solche Verfahren setzen voraus, dass sich professionelle Zeugen auch professionell verhalten“. Man kann sich kaum ein schlimmeres Urteil über diese Zeugenaussage vorstellen. Ohne das vollumfängliche Geständnis von R. hätten dessen Anwältinnen bei diesem Zeugen erhebliche Ansatzpunkte zur Erschütterung von Anklagevorwürfen gehabt.

Ein Mann wie aus einem Fernsehkrimi

Als der inzwischen im Ruhestand befindliche ehemalige LKA-Beamte N. den Gerichtssaal betritt, fühlt man sich wie im Film: Graues wallendes Haar, ein gepflegter Fünftagebart, dazu eine nur leicht getönte graue Brille, dazu elegant gekleidet – eine Mischung aus Thomas Fritsch und Volker Lechtenbrink tritt ein. Er hat umfangreiche Akten und Notizen dabei, auf die er sich später auch immer wieder beruft. Genau so stellt man sich nach intensivem Genuß von Fernsehkrimis das Klischee eines LKA-Beamten vor, der verdeckte Ermittlungen leitet.

Denn genau das hat N. im vorliegenden Fall auch getan: Er hat den Einsatz von insgesamt fünf verdeckten Ermittlern (VE) koordiniert. Er berichtet, dass das LKA vom der Kriminalpolizei über einen „regen Rauschgifthandel“ informiert wurde. Vorweg teilt er mit, dass das LKA oder die VE während der Ermittlung keinerlei Kontakt zu R. hatten, er trägt also ausschließlich zu G. vor.

Wichtig für die Strafzumessung – denn dass G. nicht mit einem Freispruch rechnen kann, ist nach seinem Teilgeständnis (GSCHWÄTZ berichtete) bereits klar – sind vor allem zwei Punkte: Hat G. im Umfeld seiner Shisha-Bar konkrete Drogenbestellungen angenommen oder hat er nur vermittelt? Hat G. ein 20-Kilo-Geschäft vereinbart oder wollte er dieses Geschäft nicht wirklich eingehen?

Die Aussage N.s ist klar, dass G. beim ersten Geschäft mit zwei verdeckten Ermittlerinnen konkret eine Bestellung über fünf Gramm Marihuana und ein Gramm  Kokain angenommen hat. „Die Telefonnummer [des eigentlichen Lieferanten H.] wurde erst beim zweiten Besuch übergeben.“  Für die Bewertung des Gerichts dürfte das bedeuten, dass es sich bei diesem Geschäft um ein „Handeltreiben“ und nicht um eine Beihilfe dazu handelt.

Ein Geschäft über 20 Kilo Marihuana wird verhandelt

Schwieriger wird es bei der Beurteilung von G.’s Rolle bei dem 20-Kilo-Geschäft: Es war die Übergabe eines Kilogramms Marihuana geplant, zu der sich G., seine Beschaffungsquelle St. und der ein oder andere seiner Hintermänner, sowie insgesamt drei VE als vermeintliche Kunden von G., auf einer Raststätte in Hessen trafen. Als sich herausstellte, dass die vereinbarte Menge nicht vorhanden war – statt 1.000 Gramm wurden nur 920 Gramm geliefert – scheint es eine Diskussion mit Anbietern, vermeintlichen Kunden und dem Vermittler G. gegeben zu haben, während der G. von St. als Verantwortlicher für die Preisverhandlungen genannt wurde. Und G. hat danach, so die Zeugenaussage, auch die Preisverhandlung geführt, sodass das Geschäft mit den 920 Gramm tatsächlich über die Bühne ging. Geld und Ware wurden übergeben.

Später schlug St. ein Geschäft über größere Mengen vor, er habe Quellen, die auch „LKW-Ladungen mit 100 bis 200 Kilo“ liefern könnten. Er brachte die Menge von 20 Kilo ins Gespräch. Und tatsächlich, so berichtet N., habe G. auch hier die Preisverhandlung übernommen. Ein erstes Angebot von 5.000 Euro pro Kilo lehnten die VE ab und entfernten sich zu ihrem Fahrzeug. Daraufhin habe G. die VE zurückgerufen und ein weiteres Angebot über 4.800 Euro gemacht. Letztendlich habe man sich auf 4.600 Euro für ein Kilogramm Marihuana bei Abnahme von 20 Kilo geeinigt. Laut Aussage von N. hat G. tatsächlich eine aktive Rolle in den Verhandlungen innegehabt.

„G. war an der Fortsetzung der Verhandlungen interessiert?“ „Ja.“

Der Richter hält N. die abweichende Aussage von G. aus den Akten vor. Nach dieser Aussage war G. von der Situation, dass er plötzlich der Finanzverantwortliche sein soll, überrumpelt, wollte dieses Geschäft nicht wirklich machen und habe irgendwas gesagt, nur eine Art Spiel gespielt. Dieser Darstellung widerspricht N. deutlich, G. habe den VE zurückgerufen und man sei nochmal in Verhandlungen eingestiegen. Richter Haberzettl fragt nochmals konkret nach: „G. war an der Fortsetzung der Verhandlungen interessiert?“ „Ja.“

Die konkrete Absprache eines Geschäfts

Wer einer so agiert, „dann will ich kein Spiel spielen, dann will ich Drogengeschäfte machen“, schließt Haberzettl und stellt fest, dass die Aussage des Zeugen eine konkrete Absprache eines Geschäfts nahelege und dass die Kommunikation über G. gelaufen sei.

Überraschende Fragen der Verteidigerin

G.’s Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf befragt N. zunächst zu einigen Details, die er jeweils sicher beantworten kann, erzeugt damit eine lockere Gesprächsatmosphäre. Aber mit der Frage „3 verdeckte Ermittler für ein Kilo, das ist doch Luxus“ und der Frage nach einem konkreten Autokennzeichen der Polizeifahrzeuge den Zeugen ein klein wenig aus dem Gleichgewicht: Auf die erste Frage antwortet er mit „polizeitaktische Maßnahme“, auf die zweite mit „dazu habe ich keine Aussagerlaubnis“.

Klare Ansage des Richters: „Sie lügen.“

Diesem Zeugen dankt der Richter für seine gute Vorbereitung. Er zitiert nochmals aus der Akte die Aussage eines VE: „Daraufhin rief mich G. [in der Akte wird der Vorname genannt, Red.] zurück“ und wendet sich mit einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts und mit wahrer Donnerstimme an den Angeklagten G.: „Sie lügen. Ein Mann, der am Gehen ist, wird zurückgerufen. Das ist eine aktive Beteiligung an einem 20-Kilo-Geschäft, das ist kein innerer Rückzug“. Danach unterbricht er den Prozess bis zum nächsten, dem vierten Verhandlungstag.

Vorschau auf den vierten Verhandlungstag

Nach den Aussagen der Polizeibeamten dürfte der Tatvorwurf der „gemeinsamen“ Begehung von Straftaten vom Tisch sein. Am nächsten Verhandlungstag ist mit der Befragung des Angeklagten G. zu rechnen, er hat ja angekündigt, sich einzulassen. Die Fragen seiner Anwältin an den LKA-Beamten lassen vermuten, dass Stiefel-Bechdolf noch die ein oder andere Karte hat, die sie ausspielen will. Außerdem wird die psychiatrische Gutachterin voraussichtlich ihr Gutachten vorstellen, ob zumindest R. möglicherweise in den Maßregelvollzug kommen kann und sich dort einem Drogenentzug unterziehen kann. Bei G. war bisher nicht von einer eventuellen Abhängigkeit die Rede.
Möglicherweise wird auch der Lieferant St. geladen. Durch die Geständnisse der Angeklagten werden einige potentielle Zeugen, meist lokale Abnehmer und Weiterverkäufer, gegen die in anderen Verfahren schon Urteile gefällt wurden, wohl nicht mehr angehört.

Text: Matthias Lauterer