Mehr Geflüchtete im Hohenlohekreis als 2015
Über eine Million der rund 40 Millionen Ukrainer:innen haben vor dem Krieg in Ihrer Heimat in Deutschland Zuflucht gesucht. Davon befinden sich rund 1.100 Personen im Hohenlohekreis. In der Kreistagssitzung vom 21. November 2022 informiert die Verwaltung über die Kosten der Unterbringung, die Höhe der Zuwendungen von Bund und Land. ausserdem muss der Kreistag den Teil der Mehrkosten, die nicht oder erst im nächsten Haushaltsjahr erstattet werden, noch für das aktuelle Haushaltsjahr genehmigen.
„Mittlerweile sind in diesem Jahr mehr Geflüchtete im Kreis untergekommen als im Jahr 2015“, stellt die Kreisverwaltung fest. Dass diese hohe Zahl von Geflüchteten, die im November 2021 nicht vorhersehbar war, den Kreis vor immense Herausforderungen stellt, ist nachvollziehbar. Anfang des Jahres 2022, als die ersten Ukrainer:innen ankamen, war noch nicht klar, inwieweit sich Bund und Land an der Unterbringung und Versorgung der Menschen, einer Pflichtaufgabe des Landkreises, beteiligen werden. Inzwischen ist klar, dass Bund und Land zumindest die finanzielle Belastung der Landkreise fast vollständig übernehmen werden – wenn auch mit Verzögerung. Aus diesem Grund muss der Kreistag die Kosten, die im Jahr 2022 entstanden sind, aber erst 2023 erstattet werden, noch in den Haushalt für 2022 aufnehmen.
Ehrenamtliche Hilfe war und ist wichtig
Einen weiteren Teil der Belastungen übernahmen freiwillige und ehrenamtliche Helfer, wie die Verwaltung anerkennt: „Die seit Kriegsbeginn in der Ukraine sprunghaft angestiegene Anzahl an Geflüchteten konnte aufgrund der enormen Solidarität in der Bevölkerung geschultert werden. So erfolgte die Unterbringung eines großen Teils der geflüchteten Menschen aus der Ukraine zunächst vor allem in Privatunterkünften.“ Aber auch einfache Hilfen wie zum Beispiel Unterstützung bei Behördengängen oder die Ausstattung mit Kleidung wurden zu einem guten Teil ehrenamtlich angeboten.
Bund und Land erstatten Kosten erst im nächsten Haushaltsjahr
Die Gesetzeslage, welcher Flüchtling aus welchem Grund welche Leistung erhält, ist nicht leicht zu durchschauen. Außerdem haben sich im Laufe des Jahres die Grundlagen geändert. Die Verwaltung erläutert: „Im Leistungsbereich haben auch Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 31.05.2022 Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten. Die bis zum 31.05.2022 entstandenen Kosten für diesen Personenkreis werden gemäß den Abrechnungsmodalitäten aus der mit dem Land im März 2022 ergänzten Verwaltungsvereinbarung im Haushaltsjahr 2023 erstattet.“
Ab dem 1. Juni 2022 gilt eine neue Regelung, informiert die Kreisverwaltung: „Mit dem vom Bund beschlossenen Rechtskreiswechsel hat sich für geflüchtete Menschen aus der Ukraine die Anspruchsgrundlage auf Leistungsgewährung grundlegend geändert. Sobald die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten die Anspruchsberechtigten seit 01.06.2022 Hilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (v.a. SGB II, SGB IX und SGB XII). Für den Hohenlohekreis bedeutet dieser Systemwechsel eine finanzielle Mehrbelastung, die aus heutiger Sicht größtenteils seitens des Landes ausgeglichen wird.“
Wieder anders sieht es für Alte oder Erwerbsgeminderte aus: „Mittels den geltenden Regelungen rechnet der Hohenlohekreis mit einer vollständigen Bundeserstattung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie einer erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und für Heizung (SGB II-Leistungen).“
Noch immer sind offenbar die Regelungen der Kostenübernahme durch Bund und Land nicht abschließend geregelt, es besteht noch immer eine gewisse Unsicherheit.
Millionensummen im Spiel
Die Verwaltung rechnet bis Ende 2022 insgesamt mit Transferaufwendungen in Höhe von 3,4 Mio. Euro, die an außerhalb von Landkreiseinrichtungen wohnende Geflüchtete gewährt werden. „Nach Abzug etwaiger Kostenerstattungen (ca. 1,1 Mio. Euro) werden im Haushaltsjahr 2023 rund 1,9 Mio. Euro entsprechend der Vereinbarung seitens des Landes erstattet, welche in der Haushaltsplanung 2023 entsprechend eingeplant sind. Schlussendlich beträgt der Eigenanteil des Hohenlohekreises jahresübergreifend hierfür ca. 466.000 Euro.“
Die Transferaufwendungen für Hilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. nach dem SGB II erhalten, „erhöhen sich dadurch über alle Hilfearten hinweg voraussichtlich um 2,0 Mio. Euro auf nunmehr 16,9 Mio. Euro. Mittels den geltenden Regelungen rechnet der Hohenlohekreis mit einer vollständigen Bundeserstattung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie einer erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und für Heizung (SGB II-Leistungen). Nach Abzug etwaiger Erstattungen durch Bund und Land verbleibt bzgl. der Ukraine voraussichtlich eine Nettomehrbelastung von 786.000 Euro. Diese werden durch die mit dem Land vereinbarten Erstattungen im Rahmen des Rechtskreiswechsels aus heutiger Sicht zu 70 % ausgeglichen. Somit beträgt der finanzielle Eigenanteil des Landkreises rund 236.000 Euro.“
Zwischensumme: 700.000 Euro Mehrbelastung für direkte Leistungen an die Menschen
Rund 700.000 Euro, die bei den Haushaltsberatungen Ende 2021 nicht vorhersehbar waren, muss der Landkreis also tragen.
Weitere 900.000 Euro Investitionen für die Unterbringung
Der Landkreis hat bereits in Unterbringungskapazitäten investiert und tut dies weiter: „Der Landkreis selbst baut, aufgrund der gestiegenen Zuweisungszahlen, weiterhin neue Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten auf. Hierfür entsteht bei den Sachkosten ein Mehrbedarf um ca. 800.000 Euro auf nunmehr ca. 3,5 Mio. Euro. Nach Abzug sonstiger Ersätze werden diese im Rahmen der nachgelagerten Spitzabrechnung seitens des Landes vollumfänglich erstattet. Darüber
hinaus waren zur Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten Investitionen notwendig. Aus heutiger Sicht werden bis Jahresende 2022 zusätzliche Investitionsmittel von ca. 900.000 Euro benötigt. Diese können jahresübergreifend, entsprechend der Nutzungsdauer, im Rahmen der nachgelagerten Spitzabrechnung [das ist eine Abrechnung nach nachgewiesenem Aufwand, Red.] geltend gemacht werden.“
Kreistag muss beschliessen
Der Kreistag muss am 21. November 2022 die „überplanmäßigen Aufwendungen i. H. v. netto rund 770.000 Euro im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und der aktuellen Lage bei der Flüchtlingsaufnahme“ und die „korrespondierenden überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt i. H. v. 900.000 Euro“ genehmigen.
Text: Matthias Lauterer
Zitate aus der Sitzungsvorlage zur Kreistagssitzung am 21. November 2022



