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Streifschuss: 15-Jährige Radfahrerin stürzt im Parkhaus im Kaufland, Autofahrer flüchtete

Am Mittwochmorgen, den 30. November 2022, wurde eine 15-jährige Fahrradfahrerin in der Künzelsauer Bergstraße bei einem Unfall verletzt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor.

Wie die Polizei mitteilt, fuhr das Mädchen gegen 08 Uhr mit ihrem Fahrrad von der B19 kommend in die Einfahrt des Parkhauses eines Supermarktes. Das Auto hinter ihr fuhr nach Angaben der Polizei dicht auf die Fahrradfahrerin auf.

In einer engeren Kurve in Richtung der Parkplätze fuhr die unbekannte Person rechts an der 15-Jährigen vorbei und blieb mit dem Auto am Hinterrad des Fahrrades hängen.

Das Mädchen stürzte an einer Verkehrsinsel und verletzte sich leicht. Der Sachschaden beläuft sich nach Angaben der Polizei auf rund 500 Euro. Der unbekannte Autofahrer flüchtete. Die Polizei bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 07940/9400 beim Polizeirevier Künzelsau zu melden.




2. Adventstürchen

„Was willst Du werden, wenn du groß bist?“, fragte der Maulwurf. „Freundlich“, sagte der Junge.

Dieses Zitat stammt aus dem Buch: „Der Junge, der Maulwurf, der Fuchs und das Pferd“ von Charlie Mackesy. So einfach ist das, was der Junge mal werden will – oder doch so schwer? Ist berühmt, erfolgreich, reich zu werden, schwieriger als freundlich zu werden? Gibt es nicht immer Situationen im Leben, da reißt einem der Geduldsfaden? Vermutlich wird niemand ständig freundlich sein, denn keiner ist perfekt. Aber das Streben nach derartigen altruistischen Zielen ist doch schon mal ein wunderbarer Anfang dafür – und wird man nicht auch belohnt mit einem inneren Gefühl der der Zufriedenheit, mit der Freundlichkeit von anderen, die uns daraufhin erwidert wird? Und  falls das Gegenüber einen nicht mit Freundlichkeit antwortet. Seien Sie nachsichtig mit ihm. Vielleicht hatte er einen schlechten Tag.

Das Foto ist von der Fotografin Alea Horst aus dem Buch: „Manchmal male ich ein Haus für uns“.

Die Fotografin Alea Horst hat Flüchtlingskinder in diversen Lagern in Europa fotografiert und mit ihnen über ihre Träume und Ängste gesprochen. Daraus ist ein Buch entstanden, das man kaufen kann. Foto: Alea Horst/Archvi




Der kleine Drogenprozess und die grosse Politik

Der Drogenprozess um die beiden Angeklagten aus Künzelsau ist am 30. November 2022 am Landgericht in Heilbronn mit den Urteilen zu Ende gegangen (wir berichteten). Ein Angeklagter wurde zu drei, der andere zu sechs Jahren Haft verurteilt. Für beide Angeklagte wurde der Maßregelvollzug angeordnet, das heißt, sie haben die Möglichkeit und die Pflicht, sich während der Haftzeit in eine Therapie zu begeben.

Politische Argumentation

Mit fünf Verhandlungstagen und – auch bedingt durch die Geständnisse der Angeklagten – nur wenigen Zeugen war es keiner der wirklich großen Prozesse für das Landgericht Heilbronn. So verwundert es doch, dass und wie politisch gegen Ende des Prozesses argumentiert wurde.

Geplante Freigabe des Marihuanabesitzes

In ihrem fast schon flammenden Plädoyer nahm Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin des Angeklagten G., deutlichen Bezug auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und die geplante Gesetzesänderung zum Marihuanabesitz. Sie stellt die Mengen, mit denen ihr Mandant Handel trieb, in Relation zu den Mengen, die man zukünftig laut dem Gesetzentwurf besitzen darf: Von 30 Gramm ist dort die Rede. Sogar von mehr, wenn man bedenkt, dass jeder erwachsenen Person der Anbau von drei weiblichen Cannabispflanzen erlaubt werden soll – die Erntemenge kann dann durchaus bei 120 Gramm liegen. Bei den meisten der Straftaten, derentwegen ihr Mandant verurteilt wurde, lagen die Mengen deutlich darunter. Selbst wenn jemand die straflosen Mengen überschreitet, sieht der Gesetzesentwurf einen weiten Bereich vor, wo nicht das Strafrecht greifen soll, sondern das Ordnungswidrigkeitenrecht:

(5) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis mehr als 30 Gramm, aber höchstens 180 Gramm Cannabis besitzt. Ordnungswidrig handelt ebenfalls, wer ohne Erlaubnis im Bereich des befriedeten Besitztums eine Jahresernte von mehr als drei Cannabispflanzen aufbewahrt oder mehr als drei weibliche Cannabispflanzen anbaut, aber eine Jahresernte von höchstens 18 Cannabispflanzen aufbewahrt oder höchstens 18 weibliche Cannabispflanzen anbaut. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden.“ 

[Gesetzentwurf zum §29b BtmG]

„Das empört mich kolossal“, dass sich im Antrag des Staatsanwalts die gesellschaftliche Entwicklung nicht wiederfindet, meint Anke Stiefel-Bechdolf. Sie ergänzt: „Cannabis ist in der Gesellschaft angekommen“ und wendet sich an das Gericht: „Sie sprechen Recht im Namen des Volkes, und unsere Volksvertreter sind schon wo ganz anders angekommen.“

Leicht zu erwidern

Diese Argumente kann das Gericht leicht entkräften: Erstens sei das Gesetz nicht in Kraft und man müsse sich an die derzeit geltende Gesetzeslage halten. Und zweitens, so stellt Richter Haberzettl fest, sei G. ja gar nicht wegen Besitz, sondern wegen Handeltreiben angeklagt. Und Handeltreiben sei auch zukünftig eine Straftat.

„Angeschobene Geschäfte“

Aber Stiefel-Bechdolf nennt ein weiteres fast politisches Argument für ihren Mandanten. Ihr Mandant wurde über einen längeren Zeitraum von mindestens fünf verdeckten Ermittler:innen beobachtet, die auch aktiv mit ihm Geschäfte machten. Sie spricht von „angeschobenen Geschäften“ und „angeschobenen Mengen“, also möglicherweise von etwas, das eine Anstiftung sein könnte, wären nicht Beamt:innen die Geschäftspartner gewesen. Sie stellt die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens in Frage, wenn sie fragt: „Wann ist denn genug? Wann schreite ich ein? Wie lange schaue ich zu?“ Gerade das schwerste Delikt, das ihrem Mandanten vorgeworfen wird, das verabredete, aber nicht zustande gekommene Geschäft über 20 Kg Marihuana, sei nur durch das Nichteingreifen der Behörden überhaupt ermöglicht worden, will sie damit in den Raum stellen. „Und die Staatsanwaltschaft schaut zu.“

In der mündlichen Urteilsbegründung wird dieses Argument nicht wirklich aufgenommen – einzig die Tatsache, dass das Marihuana, das an die verdeckten Ermittler:innen verkauft wurde, nicht in Verkehr kam, wurde in der Strafzumessung berücksichtigt.

„Organisationshaft“

Aber auch Richter Haberzettl sah sich gezwungen, einige Worte über „die Politik“ zu verlieren. Hintergrund ist, dass nicht genügend Therapieplätze für den Massregelvollzug zur Verfügung stehen. Wenn der Maßregelvollzug angeordnet ist, haben die Verurteilten ein Recht auf diese Therapie. Kann keine Therapie angeboten werden, müssen die Menschen freigelassen werden. Bereits Anfang 2022 berichtet die Staatsanwaltschaft Heilbronn, dass auf diese Weise bereits mehrere Straftäter ohne Therapie entlassen wurden – was wahrscheinlich weder diesen Personen noch der Gesellschaft nutzt.

Aufgrund der langen Untersuchungshaft, die auf die Haftstrafe angerechnet wird, entsteht insbesondere bei G. das Problem, dass er die Therapie sofort antreten könnte – wenn man denn einen Therapieplatz für ihn findet. Bei R. könnte die Therapie ab dem 2. Februar 2022 beginnen. Auch er könnte daher bald in Freiheit sein, wenn es keinen Therapieplatz gibt.

„Der Staat muss das tun, tut es aber nicht“

Haberzettl bemüht das Grundgesetz, wenn er sagt, dass die Behörden die vom Gericht angeordneten Maßnahmen auszuführen haben. „Der Staat muss das tun, tut es aber nicht“, muss er die Realitäten anerkennen und kritisiert damit die verantwortlichen Landesbehörden. „Wenn das so ist, dann erschreckt mich das“, sagt Haberzettl und spricht davon, dass G. jetzt in „Organisationshaft“ gehe. Diesen Begriff gebe es im Gesetz nicht, das sei ein frei erfundener Begriff. Er wirkt ehrlich betroffen von der Situation, dass Rechtsprechung möglicherweise durch die verantwortlichen staatlichen Institutionen nicht umgesetzt werden kann.

Aus diesem Grund ist es nicht auszuschließen, dass die beiden Verurteilten in Kürze und ohne Therapie die Haftanstalt verlassen können.

Text: Matthias Lauterer

Verteidigerinnen Kristina Brandt (links) und Anke Stiefel-Bechdolf. Foto: GSCHWÄTZ




24 Seelenschmeichler

„Das Leben gibt uns immer das, was wir aus tiefstem Herzen über uns glauben.  Denn das ist die Schwingung, die wir aussenden.“

 

Gemäß der Resonanzfeldtheorie des Bestsellerautors Frankh Franckh (unter anderem auch Auto des Buches „Erfolgreich wünschen“) erfüllen sich unsere tiefsten innersten Wünsche in der Regel im Leben. Aber die tiefsten innersten Wünsche sind auch gleichzusetzen mit dem, was wir glauben, wert zu sein und im Leben verdient zu haben.

Oftmals gibt es einen großen Unterschied zwischen dem, was wir uns wünschen, etwa mehr Gehalt, und dem eigentlichen Glauben, ob wir das verdient haben.

Denn wenn wir wirklich im tiefsten Inneren daran glauben, dass wir das auch wirklich verdient haben, strahlen wir das nach außen auch aus, treten anders auf und erfüllen uns damit selbst unseren eigenen Wunsch.

 




Drogenprozess: Haftstrafen von drei und sechs Jahren

Am frühen Nachmittag des 30. November 2022 verkündete Richter Haberzettl das Urteil gegen die beiden Künzelsauer Angeklagten im Drogenprozess.

Staatsanwalt Fuchs hatte sieben Jahre für den Gastwirt G. und sieben Jahre und neun Monate Haft für den berufslosen R. gefordert. G.s Anwältin forderte eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich, R.s Anwältin eine Strafe um sechs Jahre.

Das Gericht hielt dagegen drei Jahre für G. und sechs Jahre für R. tat- und schuldangemessen, für beide wurde die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet. Das bedeutet, dass sie während der Haftzeit nach einer gewissen Zeit in eine Therapie überführt werden. Für beide Angeklagten wurde daneben noch die Einziehung der durch die Drogengeschäfte eingenommenen Werte angeordnet, das sind bei G. 7.500 Euro, bei R. 88.100 Euro.

Begründung

Haberzettl dankte den Prozeßparteien für ihre zielorientierte Prozessführung. Durch den Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft für die angeklagten „gemeinschaftlich“ begangenen Taten sowie die Geständnisse der Angeklagten konnte eine intensive und aufwändige Beweisaufnahme vermieden werden. Auch auf die Anhörung von Opferzeugen konnte verzichtet werden.

„Eigentlich waren es zwei Prozesse“

Für Richter Haberzettl war es ein Prozess mit mehreren Besonderheiten: Erstens das junge Alter der Angeklagten, die bei Tatbegehung nur wenig über 21 Jahre alt waren. Und andererseits: „Eigentlich waren es zwei Prozesse“, für die vorgeworfenen „gemeinschaftlichen“ Taten gab es keine Hinweise. Bei der rechtlichen Würdigung der Strafen schließt sich Haberzettl der Argumentation der Verteidigerinnen an. Insbesondere in dem Punkt, dass für die schwersten Anklagepunkte, die R. betreffen, ein „minderschwerer Fall“ angenommen werden kann.

Im Falle von R. empfindet Haberzettl das von Staatsanwalt Fuchs geforderte Strafmaß für zu hoch. Er stellt für die einzelnen Ansätze des Staatsanwalts die rhetorische Frage „Was wäre, wenn nur die eine Tat verhandelt worden wäre?“ und beantwortet sie umgehend mit  „Sicher nicht die von der StA geforderte Strafe“. Mit „strammen Zusammenziehen“ sei das Gericht auf die Strafe von sechs Jahren gekommen. Für R. bedeutet das, dass er unter Einrechnung der Untersuchungshaft  ab dem 2. Februar 2023 ein Anrecht auf die Therapie hat, mit der seine Sucht und seine Belastungsstörung behandelt werden soll.

Was, wenn er nicht geständig gewesen wäre?

Auch bei der Strafzumessung für G. wägt der Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft ab: „Was müßte er bekommen, wenn er nicht geständig wäre?“ Und auch hier beantwortet er seine Frage selbst: „Dann kann die Staatsanwaltschaft 10 Jahre fordern. Und das bei Marihuana, das kann nicht sein. Und so kommt das Gericht, ebenfalls mit „Zusammenziehen“ zu der verhängten Strafe von drei Jahren. Eine Bewährung kam nicht mehr in Betracht: Bewährung kann nur bei Strafen bis einschließlich zwei Jahren ausgesprochen werden, allein für das angeklagte Geschäft mit 20 kg, von dem G. nachträglich zurückgetreten war, setzt Haberzettl als Einsatzstrafe diese zwei Jahre an. Die weiteren Anklagepunkte führen zu einer Erhöhung dieses Strafmasses. Zu G.s Gunsten wertet das Gericht, dass er therapiewillig ist und in stabilen Familienverhältnissen lebt.

Auch für G. wurde eine Therapie im Maßregelvollzug angeordnet. Diese kann, unter Anrechnung der Untersuchungshaft, sofort beginnen – sofern ein Therapieplatz zur Verfügung steht.

Eventuell frühere Freilassung?

Derartige Therapieplätze sind derzeit selten, es gibt bereits einige Fälle, in denen verurteilte Straftäter freigelassen werden mußten, weil kein Therapieplatz zur Verfügung stand. Dass auch G. und R. möglicherweise zu diesen gehören werden, kommentiert Richter Haberzettl: „Dann erschreckt mich das. Wir werden erleben, was passiert.“ Haberzettl wirkt ein wenig resigniert. Möglicherweise ist zumindest G. bald auf freiem Fuß.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Drogenprozess gegen zwei Künzelsauer: hohe Haftstrafen gefordert

Am letzten Verhandlungstag am 30.November 2022 gegen zwei Angeklagte aus Künzelsau, denen diverse Drogendelikte vorgeworfen werde, standen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung auf dem Programm.

Staatsanwalt fordert hohe Strafen

Wie üblich, plädiert zuerst die Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Fuchs listet die über 100 angeklagten Straftaten minutiös auf, bewertet sie nach Strafvorwurf und Strafrahmen. Bei G. stellt er fest, dass das verabredete Geschäft über 20 Kilogramm Marihuana der schwerste Vorwurf ist und stellt allein für diesen Tatbestand eine Strafe von 4 Jahren und 6 Monaten in den Raum. Insgesamt fordert er für G. eine Haftstrafe von 7 Jahren.

Für R. fordert er sogar 7 Jahre und 9 Monate, auch wenn er beiden Hauptanklagepunkten „gerade noch einen minderschweren Fall“ ansetzt. Trotzdem setzt er für die Bedrohung und die Körperverletzung je 4 Jahre an.

Verteidigerinnen sehen das ganz anders

Rechtsanwältin Stiefel Bechdolf, die G. verteidigt, ist ganz anderer Ansicht: Sie fordert eine Bestrafung im bewährungsfähigen Bereich, also maximal 2 Jahre. Sie sieht viele der Straftaten, die G. vorgeworfen werden, als „angeschoben“ an und fragt ich, warum die Polizei „den G. hat laufen lassen“, obwohl sie die schwersten vorgeworfenenen Straftaten hätte verhindern können. Einfah indem sie G. aus dem verkehr gezogen hätte. Ihr zweiter Ansatzpunkt ist dasgeforderte Strafmass, das sie gar nicht glauben will. Viel zu hoch seien die Ansätze von StA Fuchs. Einerseits wegen des Wandels in der Gesellschaft, andererseits im Vergleich mit Strafen, die in grossen Drogenprozessen vom LG Heilbronn verhängt wurden.

Auch die Verteidigerin von R. ist mit dem geforderten Strafmass nicht zufrieden. Siegibt zubedenken, dass R. sich umfassend geständig gezeigt habe und so die Vernehmung viele Zeugen erspart habe, bei deren Vernehmung sicherlich auch Entlastendes zutagegetreten ware. Dessen ist sie sicher. Ausserdem müsse man R.s Traumatisierung berücksichtigen. Sie fordert kein konkretes Strafmass, aber die Aufnahme in den Massregelvollzug. Bei einer Therapiedaür von etwa 24 Monaten musste das Strafmass dann bei etwa 6 Jahren liegen.

Urteil fällt heute

Das Urteil soll vom Gericht unter Vorsitz von Richter Haberzettl noch am Nachmittag verkündet werden.

Text: Matthias Lauterrer

 




Galgen, Chemiefabrik, Theater und ein Astronaut

Erstmals hat der Verein StadtGeschichte Künzelsau e.V. die Geschichte Künzelsaus in einem selbst herausgegebenen Buch zusammengefasst. Auf 200 Seiten erklärt Autor Ehrenfried Biehal die Geschichte der Stadt und ihrer Teilorte seit der ersten schriftlichen Erwähnung. Er dokumentiert, stellt Zusammenhänge her und zeigt viele Bilder von historischen und zeitgeschichtlichen Objekten, die man täglich sieht und von deren Historie man oft nur wenig weiss.

Biehal berichtet, dass öfter an den Verein herangetragen wurde, der Verein würde sich zuwenig mit den Teilorten beschäftigen. Da kam das 50. Jubiläum der Verwaltungsreform, durch die einige Teilorte zu Künzelsau eingemeindet wurden, gerade recht, um die Teilorte in den Fokus zu rücken: Neben der Ausstellung im Stadtmuseum, zu der der Verein fiktive Zeitungen zur Dorfgeschichte beigetragen hatte, veranstalteten Stadt und Verein gemeinsam eine Reihe von Stadtteilrundgängen, die sich großer Nachfrage erfreuten. „Das Buch entstand letztlich als Antwort auf die Frage, was machen wir, wenn die Ausstellung vorbei ist?“, berichtet Biehal.

Industriegeschichte Künzelsaus

Die Schlossmühle, die Keimzelle einiger heutiger Weltmarktführer. Foto: StadtGeschichte Künzelsau e.V.

Jeder kennt die bekannten Firmen, die aus Künzelsau stammen und die bis heute im Stadtbild und auf den Märkten der Welt präsent sind. Kaum bekannt ist, dass Künzelsau einst ein Zentrum der Leder- und Schuhindustrie war oder dass es eine Sodafabrik gegeben hat. Selbst Zigarren wurden hier hergestellt. Einige dieser Firmen gingen zugrunde, weil Künzelsau erst 1892 an das Eisenbahnnetz angebunden wurde. Die Anbindung an die Verkehrsnetze ist bis heute ein Thema, das die Politiker und Produzenten beschäftigt.

300 Mitglieder engagieren sich im Verein

Die Geschichte des Vereins hängt eng mit der Lokalpolitik zusammen: 2003 sollte die städtische Sammlung „übergeben werden“ an Museen und Institutionen, die nicht in Künzelsau beheimatet sind. Eine Gruppe von Bürgern wollte das nicht so hinnehmen und gründeten einen „Arbeitskreis Stadtmuseum“, der unter dem Motto „Stadtmuseum – wir küssen Dich wach“ aktiv wurde. So aktiv, dass der Gemeinderat letztlich den Beschluss rückgängig machte. Seit 2010 werden die Objekte der städtischen Sammlung im Stadtmuseum in der Schnurgasse ausgestellt.

2014 wurde aus dem Arbeitskreis, der innerhalb des Fördervereins Künstlerfamilie Sommer arbeitete, schließlich der Verein StadtGeschichte Künzelsau e.V. Der Anlass war erfreulich: Das Haus „Stadtvilla 1897“ wurde dem kurz vorher gegründeten Verein von einer Bürgerin vermacht. Der Verein hat das historische Gebäude renoviert und nutzt es für Veranstaltungen.

Wenn es um die Vereinsaktivitäten geht, erwähnt Biehal immer wieder die Zusammenarbeit mit der Stadt Künzelsau, insbesondere mit dem Stadtarchivar Stefan Kraut. So auch, wenn er von der Verlegung der Stolpersteine spricht. Diese Aktionen mit dem Künstler Gunter Demnig wurden vom Verein Stadtgeschichte in Zusammenarbeit mit der Stadt, den Künzelsauer Senioren (KÜSS) und den Schulen durchgeführt: „Eine gute Möglichkeit, jungen Menschen ein Bewusstsein für die Geschichte zu vermitteln“, erklärt Biehal.

Inzwischen hat der Verein rund 300 Mitglieder, das Motto heißt inzwischen „Stadtgeschichte – wir halten Dich wach.“

Mehr als die Hälfte des Buchs gehört den Stadtteilen

Den Teilorten widmet Biehal mehr als die Hälfte der Seiten. Eindrucksvolle Bilder aus der Übergangszeit von der muskel- zur benzingetriebenen Landwirtschaft in aus Steinbach, der Galgen von Laßbach, die jüdische Geschichte Nagelsbergs oder der Postraub von Mäusdorf sind nur einige wenige der Schlaglichter, die Biehal in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ortsvorstehern zusammengetragen hat.

Auch Bier wurde früher in Künzelsau gebraut. Foto: StadtGeschichte Künzelsau e.V.

„Für Einsteiger“

Das Buch soll, so Biehal „ein Nachschlagewerk, ein erster Einstieg in die Stadtgeschichte“ sein. Einen geschichtswissenschaftlichen Anspruch erhebt er nicht. „Für Einsteiger“ sei das Buch gedacht, aber auch für Künzelsauer, ehemalige Künzelsauer und zukünftige Künzelsauer sei das Buch bestimmt interessant.
Auf die Anmerkung, dass das Buch ja genau zum richtigen Zeitpunkt, kurz vor Weihnachten, herausgekommen sei, lächelt Biehal verschmitzt.

Das Buch „Künzelsau – unsere Stadt mit ihren Stadtteilen … damals und heute …“ ist zum Preis von 20 Euro beim Verein StadtGeschichte e.V., bei LOTTA, Optik Müller und bei der Buchhandlung Lindenmayer und Harsch erhältlich.

Text: Matthias Lauterer

 

 




„Es macht einfach Spaß, hier zu sein“

Jedes Jahr am ersten Adventwochenende öffnet der Forchtenberger Weihnachtsmarkt seine Stände, für Menschen von Nah und Fern. Dabei verwandelt sich Forchtenberger immer wieder aufs Neue in eine Märchenstadt. Geschmückt mit kleinen Hüttchen aus denen die verschiedensten Gerüche strömen oder die verschiedensten Farben leuchten. Überall ist es festlich beleuchtet und man findet kleine Weihnachtsbäumchen. Da kommt doch Weihnachtsstimmung auf, oder?, möchte GSCHWÄTZ_Reporterin Cora-Lee Pusker von den Besucher:innen wissen und hat sich am Samstag, den 26. November in den kuschlig-engen Alstadtgässchen Forchtenbergs einmal weihnatlich verzaubern lassen.

Ohne Glühwein geht nix

„Naja so ein bisschen, noch nicht so ganz, aber deswegen sind wir ja hier“, sagt die 18-Jährige Melina Schneider aus Criesbach, die mit einer Freundin unterwegs ist. „Der erste Weihnachtsmarkt in diesem Jahr,“ betont ihre 17-jährige Freundin Patrizia Mertz. Die beiden sind gespannt und freuen sich auf das vorweihnachtliche Highlight. „Schauen wir mal, wie das wird.“ Geplant für das Ins-Stimmung-Kommen sind die berühmten Weihnachtsmarktgetränke: Glühwein und Punsch.

„Man merkt langsam, dass es ankommt“

Aber es gibt nicht nur Punsch und Glühwein auf dem Forchtenberger Weihnachtsmarkt, am Stand von Dieter Haag gibt es sogar noch Glühmost. Standmitarbeiterin Elena Müller beobachtet allerdings noch eine gewisse Vorsicht bei den Marktbesuchern. „Bei dem Glühmost müssen die Leute erst noch probieren ob es ihnen schmeckt, aber man merkt langsam, dass es sehr gut ankommt.“ Der Standinhaber hat seine Vorräte mit 20 Litern Glühmost ebenfalls 20 Liter beim Kinderpunsch und sogar mit 60 Litern beim Glühwein aufgefüllt. Dabei ist aber noch Kapazität da. „Wir können noch Nachschub holen, das ist kein Problem.“ Und er befürchtet das auch tun zu müssen, denn die Besucher haben Durst.

Ziegen- und Lammwürste

Nicht nur der Glühwein wird weiterempfohlen, auch wenn er ganz klar das Rennen gewinnt, sondern auch Langos und Crêpes werden von den beiden jungen Besucher:innen Maja Weber und Vilte Garnicke weiterempfohlen. Und einen ganz exotischen Tipp hörte man von dem Ehepaar Bauer aus Weißbach. Margot Bauer und Helmut Bauer schwören auf die Ziegen- und Lammwürste, die am Forchtenberger Weihnachtsmarkt verkauft werden. „Alle Jahre wieder kommen wir hier vorbei, es ist Tradition am ersten Adventwochenende.“

„Es macht einfach Spaß, hier zu sein“

Auch die Bastelstandinhaberin Petra Sell ist schon das vierte Jahr dabei. Durch Zufall kam sie dazu, denn eine Freundin von ihr wohnt in Forchtenberg, dadurch hat sich Petra Sell den Weihnachtsmarkt einmal angeschaut. „Es war gleich klar, da muss ich dabei sein.“ Und nun verkauft sie bunte Weihnachtsdekoration, kreativen Baumschmuck und riesige Origamisterne. Sichtlich glücklich berichtet sie von ihren Verkaufserlebnissen. „Es ist so toll, die vollen Gassen und die weihnachtliche Stimmung mit der ganzen Beleuchtung zu sehen. Es macht einfach Spaß, hier zu sein. Und ich habe schon viel verkauft.“

Weihnachtszucker

Ebenfalls fleißig am Verkaufen war die kleine Mila, die von ihrem Kindergarten aus bei einem Stand fleißige Helferin war. Die Fünfjährige berichtet von einer Variation aus Süßigkeiten, die sie verkauft hat. „Kekse, Mandeln, Weihnachtszucker und sogar Weihnachtsschmuck hat sie verkauft. Jetzt lässt Mila Morow den Abend mit Mama, Papa und kleiner Schwester bei Schokofrüchten ausklingen.

Taschen aus Dosenclips

Eine ganz originelle Idee hat Olivia Dusel, aus Neckarwestheim, an ihrem Stand anzubieten. Sie bastelt aus Dosenclips Taschen, Gürtel, Armbänder und weitere kreative Dinge. „alle wundern sich immer aus was das ist, dann zeige ich die Dose und dann kommt das Ah.“ Ihr Bruder war hierfür die Inspiration. Er lebte in Mexico. Ihre Schwester brachte nach einem Besuch genauso eine Tasche als Mitbringsel mit. Leider verstarb ihr Bruder, dennoch verkaufen Olivia Dusel und ihre Schwester die verschiedenen Sachen, welche sie aus Mexico bekommen. „Armbänder und Gürtel machen meine Schwester und ich inzwischen selbst.“ Die Materialien bekommen sie auch hierfür aus Mexico. „Wir kaufen die Dosenclips in Kiloware, denn die Menschen sammeln die Dosen und bevor sie diese ebenfalls in Kiloware abgeben, um Geld zu verdienen machen sie eben diese Clips ab und können diese auch noch verkaufen.“ Das hilft nicht nur den Menschen dort, sondern ist auch noch gut für die Umwelt eine spannende Sache.

Auf dem Forchtenberger Weihnachtsmarkt findet man immer wieder etwas Neues und GSCHWÄTZ ist schon gespannt was wir nächstes Jahr, neues entdecken und welche alten Weihnachtsmarkt-Hasen man wieder trifft. Denn: „Alle Jahre wieder.“

Text, Fotos & Video: Cora-Lee Pusker

 




Jimby Jones and the Lizards of Love zum ersten Mal bei der KÜNightLive

Es gibt viele gute Musiker und Bands in der Region. Und, sie helfen sich auch gegenseitig aus: Am 7. Dezember 2022 treten die Jungs von Jimby Jones and the Lizards of Love dem KÜNightLive-Publikum im Foyer des Künzelsauer Rathauses zum ersten Mal auf. Sie springen liebenswerterweise für „Keep Alive“ ein. Die Band musste ihren angekündigten Auftritt krankheitsbedingt absagen.

Wenn Jimby Jones in die Instrumente greifen, schwingt mit jedem Ton eine gehörige Portion gute Laune, Witz und Charme mit. Der Draht zum Publikum ist vom ersten Takt an da und schon geht‘s auf einen Ritt durch die Musikgeschichte von Rock’n’Roll-Klassikern über Reggae-Hits bis hin zu Gassenhauern der Hosen und der Ärzte. Die charismatischen Jungs heizen mit viel Musik und noch mehr spontanem Humor ein und machen so den Abend zu einem Erlebnis.

Infos und Karten

Karten gibt es für zehn Euro bei der Stadtverwaltung Künzelsau, Renate Kilb, mailto:renate.kilb@kuenzelsau.de, Telefon 07940 129-121 sowie an der Abendkasse.

Weitere Termine

07. Dezember 2022 Jimby Jones and the Lizards of Love
11. Januar 2023 Shadows Revenge
01. Februar 2023 The Uniques
08. März 2023 Steel, Wine & Honey

Pressemitteilung Stadt Künzelsau

 

 




15-Jähriger in Bus belästigt

Das Polizeirevier Künzelsau sucht nach Zeugen, nachdem ein Unbekannter am vergangenen Dienstag einen 15-Jährigen in einem Bus belästigte. Der Jugendliche fuhr gegen 20.45 Uhr mit dem Linienbus Nummer 28 vom Bahnhof Hessental in Richtung Kupferzell. Beim zentralen Omnibusbahnhof in Schwäbisch Hall stieg ein Mann ein und setzte sich hinter den 15-Jährigen. Als der Bus von der B 19 nach rechts auf die Öhringen Straße einbog, soll der Unbekannte den Kopf und das Gesicht des Jugendlichen berührt haben. Später drückte er mit den Händen gegen den Hals des 15-Jährigen. Als der Jugendliche an der nächsten Haltestelle aussteigen wollte, fasste der Mann ihn nochmals an und zog ihn zu sich.

Der Jugendliche verständigte die Polizei

Letztendlich konnte der Jugendliche an der Haltestelle „Lagerhaus Kupferzell“ aussteigen und die Polizei verständigen. Der Mann wird als 25 bis 30 Jahre alt, mit dunklem Teint und 1,75 bis 1,80 Meter groß beschrieben. An seinem rechten Ohr trug er zwei silberfarbene Ohrstecker. Er hatte schwarze Haare und trug eine dunkle Jacke sowie einen Kapuzenpullover. Zeugen, die Hinweise zur Tat oder dem Täter geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07940 9400 beim Polizeirevier Künzelsau zu melden.

Pressemitteilung Polizei HN