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Benefizkonzert für die Deutsche Kinderkrebshilfe

Am Sonntag, den 11. Dezember 2022 um 17 Uhr veranstaltet die Jugendmusikschule Künzelsau ein Benefizkonzert für die „Deutsche Kinderkrebshilfe“ in der Johanneskirche Künzelsau. Verschiedene Ensembles und Solisten der Jugendmusikschule spielen Werke verschiedener Epochen und Stilrichtungen. Passend zum ersten Advent erklingen natürlich auch Weihnachtslieder.

Die „Deutsche Kinderkrebshilfe“ engagiert sich für die Bekämpfung von Krebserkrankungen von Kindern. Dabei werden Projekte wie der Auf- und Ausbau von Kinderkrebszentren, Spezialstationen, Entwicklung neuer Therapien, Unterstützung der kliniknahen und klinischen Forschung in der Kinderonkologie und die Einrichtung von Elternhäusern und -wohnungen in Kliniknähe gefördert.

Außerdem unterstützt die „Deutsche Kinderkrebshilfe“ die Nachsorgekliniken, die sich auf die Ausrichtung von Kuren für krebskranke Kinder, Jugendlicher sowie deren Familien spezialisiert haben. Ebenfalls wird die Förderung der Lehre auf dem Gebiet der Kinderkrebsforschung und –bekämpfung unterstützt.

Über eine Spende zu Gunsten der „Deutschen Kinderkrebshilfe“ freuen sich die Musizierenden der städtischen Jugendmusikschule.

Zum Foto: Verschiedene Ensembles und Solisten der Jugendmusikschule freuen sich über zahlreiche Besucher. Foto Jugendmusikschule Künzelsau.




350 Liter Diesel ins Erdreich geflossen

In der Nacht auf Samstag, den 03. Dezember 2022, war ein 42-Jähriger gegen 03 Uhr mit seinem Lkw auf der A6 in Richtung Nürnberg unterwegs,

Auf Höhe der Ausfahrt Kupferzell kam er laut der Polizei aus Unachtsamkeit nach rechts von der Fahrbahn ab. Er prallte gegen die Schutzplanken am rechten Fahrbahnrand und überfuhr auch das Ausfahrtsschild.

Beim Touchieren der Schutzplanken wurde der Kraftstofftank des Lkw aufgerissen. So gelangten zirka 350 Liter Diesel in das Erdreich am Unfallort.

Die zuständige Behörde ordnete an, dass das betroffene Erdreich ausgebaggert werden muss.

Bei dem Unfall entstand an dem Lkw einen Sachschaden von zirka 50.000 Euro. Der Schaden an der Autobahneinrichtung beziehungsweise dem verunreinigten Erdreich wird auf zirka 10.000 Euro beziffert.

Im Bereich der Unfallstelle mussten die Auffahrt in Richtung Nürnberg sowie die rechte Fahrspur auf der Autobahn infolge der Reparatur -und Aufräumarbeiten bis gegen 8.30 Uhr gesperrt werden.




Konzentrieren Sie sich auf Kuchen

„Ich habe gelernt, in der Gegenwart zu sein.“ – Wie?“, fragte der Junge. „Ich suche mir ein stilles Eckchen, mache die Auge und atme.“ – „Das ist gut, und dann?“ – „Dann konzentriere ich mich.“ – „Worauf konzentrierst du dich?“ – „Auf Kuchen“, sagte der Maulwurf. (Aus dem Buch: Der Junge, der Maulwurf, der Fuchs und das Pferd von Charlie Mackensy)

So einfach kann die Lösung all unserer Probleme sein: Denk an Kuchen. So einfach ist es nicht? Betrachten wir uns doch mal die Sache genauer. Häufig macht man sich über Dinge Gedanken, die entweder in der Vergangenheit oder in der Zukunft liegen, über Dinge, die vielleicht nie eintreffen werden. Wie oft haben Sie sich schon Gedanken gemacht und hatten Angst vor etwas und im Nachhinein waren diese Gedanken völlig unbegründet, ja, gerade zu Zeitverschwendung? Vielleicht treffen die Dinge auch ein, sind aber lange nicht so schlimm wie befürchtet. Und selbst wenn diese Dinge genauso oder noch viel schlimmer eintreffen sollten, hat es sich dann gelohnt, tage-, wochen- oder sogar monatelang sich im Vorhinein damit zu belasten, anstatt im Moment zu leben und diesen zu genießen? Denn meistens sind die Momente, in denen wir leben, doch schön. Also: Wenn Sie ein Problem haben, beschäftigen Sie sich einmal ausführlich damit. Dann packen sie es in eine Schublade, möglichst hinter ihre Socken, und holen es erst dann wieder heraus, wenn es wirklich da ist. Und bis dahin denken Sie einfach an Kuchen, sollte das Problem sich wieder in Ihren Kopf geschlichen haben.

 




In Waldenburg wird wieder gemordet

Das Kriminal Dinner geht 2022/2023 mit dem seit über 10 Jahren erfolgreichen Kriminal Dinner Formaten in die nächste Runde und präsentiert neue spannende Fälle. An über 300 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden schon zahlreiche Morde ermittelt und aufgeklärt. Auch Waldenburg bei Künzelsau wird zum Tatort, an dem schon bald ein schreckliches Verbrechen passieren wird. Die Ermittlungen zu den spannenden Kriminalfällen, die von Schauspielern angeleitet werden, finden am 20.01.2023 und 25.02.2023 statt.

Tödliche Sitzung. Foto: kriminal-dinner.de

Das Panoramahotel Waldenburg soll zum Schauplatz eines Mordes werden?

In Waldenburg bei Künzelsau befindet sich 505 Meter hoch mit einzigartigem Rund-um-Blick das Panoramahotel Waldenburg. Die Location bietet eine hervorragende Aussicht und dazu passende kulinarische Genüsse die jeden Gast verzaubern. Das Kriminal Dinner wird so zu einem unvergleichlichen Erlebnis mit fesselnder Unterhaltung und einem köstlichen Gänge-Menü, aber Vorsicht: Unter den Gästen befindet sich ein Mörder. Das Schauspielteam stellt gemeinsam mit den Gästen, die ihre detektivischen Fähigkeiten unter Beweis stellen müssen, alle nötigen Ermittlungen an, um den Übeltäter zu fassen. Währenddessen serviert das Team des Restaurants das köstliche Gänge-Menü und rundet den Abend perfekt ab.

Das Kriminal Dinner Künzelsau im NEUEN Panoramahotel Waldenburg beginnt um 19:00 Uhr (Einlass 18:30 Uhr).

Eintrittskarten

Die Eintrittskarten sind ab 89,90 € an allen bekannten Vorverkaufsstellen oder online unter www.das-kriminal-dinner.de erhältlich und ein perfektes Weihnachtsgeschenk für Freunde und Familie.

Weitere Informationen unter www.das-kriminal-dinner.de

Pressemitteilung das-kriminal-dinner.de




Streifschuss: 15-Jährige Radfahrerin stürzt im Parkhaus im Kaufland, Autofahrer flüchtete

Am Mittwochmorgen, den 30. November 2022, wurde eine 15-jährige Fahrradfahrerin in der Künzelsauer Bergstraße bei einem Unfall verletzt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor.

Wie die Polizei mitteilt, fuhr das Mädchen gegen 08 Uhr mit ihrem Fahrrad von der B19 kommend in die Einfahrt des Parkhauses eines Supermarktes. Das Auto hinter ihr fuhr nach Angaben der Polizei dicht auf die Fahrradfahrerin auf.

In einer engeren Kurve in Richtung der Parkplätze fuhr die unbekannte Person rechts an der 15-Jährigen vorbei und blieb mit dem Auto am Hinterrad des Fahrrades hängen.

Das Mädchen stürzte an einer Verkehrsinsel und verletzte sich leicht. Der Sachschaden beläuft sich nach Angaben der Polizei auf rund 500 Euro. Der unbekannte Autofahrer flüchtete. Die Polizei bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 07940/9400 beim Polizeirevier Künzelsau zu melden.




2. Adventstürchen

„Was willst Du werden, wenn du groß bist?“, fragte der Maulwurf. „Freundlich“, sagte der Junge.

Dieses Zitat stammt aus dem Buch: „Der Junge, der Maulwurf, der Fuchs und das Pferd“ von Charlie Mackesy. So einfach ist das, was der Junge mal werden will – oder doch so schwer? Ist berühmt, erfolgreich, reich zu werden, schwieriger als freundlich zu werden? Gibt es nicht immer Situationen im Leben, da reißt einem der Geduldsfaden? Vermutlich wird niemand ständig freundlich sein, denn keiner ist perfekt. Aber das Streben nach derartigen altruistischen Zielen ist doch schon mal ein wunderbarer Anfang dafür – und wird man nicht auch belohnt mit einem inneren Gefühl der der Zufriedenheit, mit der Freundlichkeit von anderen, die uns daraufhin erwidert wird? Und  falls das Gegenüber einen nicht mit Freundlichkeit antwortet. Seien Sie nachsichtig mit ihm. Vielleicht hatte er einen schlechten Tag.

Das Foto ist von der Fotografin Alea Horst aus dem Buch: „Manchmal male ich ein Haus für uns“.

Die Fotografin Alea Horst hat Flüchtlingskinder in diversen Lagern in Europa fotografiert und mit ihnen über ihre Träume und Ängste gesprochen. Daraus ist ein Buch entstanden, das man kaufen kann. Foto: Alea Horst/Archvi




Der kleine Drogenprozess und die grosse Politik

Der Drogenprozess um die beiden Angeklagten aus Künzelsau ist am 30. November 2022 am Landgericht in Heilbronn mit den Urteilen zu Ende gegangen (wir berichteten). Ein Angeklagter wurde zu drei, der andere zu sechs Jahren Haft verurteilt. Für beide Angeklagte wurde der Maßregelvollzug angeordnet, das heißt, sie haben die Möglichkeit und die Pflicht, sich während der Haftzeit in eine Therapie zu begeben.

Politische Argumentation

Mit fünf Verhandlungstagen und – auch bedingt durch die Geständnisse der Angeklagten – nur wenigen Zeugen war es keiner der wirklich großen Prozesse für das Landgericht Heilbronn. So verwundert es doch, dass und wie politisch gegen Ende des Prozesses argumentiert wurde.

Geplante Freigabe des Marihuanabesitzes

In ihrem fast schon flammenden Plädoyer nahm Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin des Angeklagten G., deutlichen Bezug auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und die geplante Gesetzesänderung zum Marihuanabesitz. Sie stellt die Mengen, mit denen ihr Mandant Handel trieb, in Relation zu den Mengen, die man zukünftig laut dem Gesetzentwurf besitzen darf: Von 30 Gramm ist dort die Rede. Sogar von mehr, wenn man bedenkt, dass jeder erwachsenen Person der Anbau von drei weiblichen Cannabispflanzen erlaubt werden soll – die Erntemenge kann dann durchaus bei 120 Gramm liegen. Bei den meisten der Straftaten, derentwegen ihr Mandant verurteilt wurde, lagen die Mengen deutlich darunter. Selbst wenn jemand die straflosen Mengen überschreitet, sieht der Gesetzesentwurf einen weiten Bereich vor, wo nicht das Strafrecht greifen soll, sondern das Ordnungswidrigkeitenrecht:

(5) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis mehr als 30 Gramm, aber höchstens 180 Gramm Cannabis besitzt. Ordnungswidrig handelt ebenfalls, wer ohne Erlaubnis im Bereich des befriedeten Besitztums eine Jahresernte von mehr als drei Cannabispflanzen aufbewahrt oder mehr als drei weibliche Cannabispflanzen anbaut, aber eine Jahresernte von höchstens 18 Cannabispflanzen aufbewahrt oder höchstens 18 weibliche Cannabispflanzen anbaut. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden.“ 

[Gesetzentwurf zum §29b BtmG]

„Das empört mich kolossal“, dass sich im Antrag des Staatsanwalts die gesellschaftliche Entwicklung nicht wiederfindet, meint Anke Stiefel-Bechdolf. Sie ergänzt: „Cannabis ist in der Gesellschaft angekommen“ und wendet sich an das Gericht: „Sie sprechen Recht im Namen des Volkes, und unsere Volksvertreter sind schon wo ganz anders angekommen.“

Leicht zu erwidern

Diese Argumente kann das Gericht leicht entkräften: Erstens sei das Gesetz nicht in Kraft und man müsse sich an die derzeit geltende Gesetzeslage halten. Und zweitens, so stellt Richter Haberzettl fest, sei G. ja gar nicht wegen Besitz, sondern wegen Handeltreiben angeklagt. Und Handeltreiben sei auch zukünftig eine Straftat.

„Angeschobene Geschäfte“

Aber Stiefel-Bechdolf nennt ein weiteres fast politisches Argument für ihren Mandanten. Ihr Mandant wurde über einen längeren Zeitraum von mindestens fünf verdeckten Ermittler:innen beobachtet, die auch aktiv mit ihm Geschäfte machten. Sie spricht von „angeschobenen Geschäften“ und „angeschobenen Mengen“, also möglicherweise von etwas, das eine Anstiftung sein könnte, wären nicht Beamt:innen die Geschäftspartner gewesen. Sie stellt die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens in Frage, wenn sie fragt: „Wann ist denn genug? Wann schreite ich ein? Wie lange schaue ich zu?“ Gerade das schwerste Delikt, das ihrem Mandanten vorgeworfen wird, das verabredete, aber nicht zustande gekommene Geschäft über 20 Kg Marihuana, sei nur durch das Nichteingreifen der Behörden überhaupt ermöglicht worden, will sie damit in den Raum stellen. „Und die Staatsanwaltschaft schaut zu.“

In der mündlichen Urteilsbegründung wird dieses Argument nicht wirklich aufgenommen – einzig die Tatsache, dass das Marihuana, das an die verdeckten Ermittler:innen verkauft wurde, nicht in Verkehr kam, wurde in der Strafzumessung berücksichtigt.

„Organisationshaft“

Aber auch Richter Haberzettl sah sich gezwungen, einige Worte über „die Politik“ zu verlieren. Hintergrund ist, dass nicht genügend Therapieplätze für den Massregelvollzug zur Verfügung stehen. Wenn der Maßregelvollzug angeordnet ist, haben die Verurteilten ein Recht auf diese Therapie. Kann keine Therapie angeboten werden, müssen die Menschen freigelassen werden. Bereits Anfang 2022 berichtet die Staatsanwaltschaft Heilbronn, dass auf diese Weise bereits mehrere Straftäter ohne Therapie entlassen wurden – was wahrscheinlich weder diesen Personen noch der Gesellschaft nutzt.

Aufgrund der langen Untersuchungshaft, die auf die Haftstrafe angerechnet wird, entsteht insbesondere bei G. das Problem, dass er die Therapie sofort antreten könnte – wenn man denn einen Therapieplatz für ihn findet. Bei R. könnte die Therapie ab dem 2. Februar 2022 beginnen. Auch er könnte daher bald in Freiheit sein, wenn es keinen Therapieplatz gibt.

„Der Staat muss das tun, tut es aber nicht“

Haberzettl bemüht das Grundgesetz, wenn er sagt, dass die Behörden die vom Gericht angeordneten Maßnahmen auszuführen haben. „Der Staat muss das tun, tut es aber nicht“, muss er die Realitäten anerkennen und kritisiert damit die verantwortlichen Landesbehörden. „Wenn das so ist, dann erschreckt mich das“, sagt Haberzettl und spricht davon, dass G. jetzt in „Organisationshaft“ gehe. Diesen Begriff gebe es im Gesetz nicht, das sei ein frei erfundener Begriff. Er wirkt ehrlich betroffen von der Situation, dass Rechtsprechung möglicherweise durch die verantwortlichen staatlichen Institutionen nicht umgesetzt werden kann.

Aus diesem Grund ist es nicht auszuschließen, dass die beiden Verurteilten in Kürze und ohne Therapie die Haftanstalt verlassen können.

Text: Matthias Lauterer

Verteidigerinnen Kristina Brandt (links) und Anke Stiefel-Bechdolf. Foto: GSCHWÄTZ




24 Seelenschmeichler

„Das Leben gibt uns immer das, was wir aus tiefstem Herzen über uns glauben.  Denn das ist die Schwingung, die wir aussenden.“

 

Gemäß der Resonanzfeldtheorie des Bestsellerautors Frankh Franckh (unter anderem auch Auto des Buches „Erfolgreich wünschen“) erfüllen sich unsere tiefsten innersten Wünsche in der Regel im Leben. Aber die tiefsten innersten Wünsche sind auch gleichzusetzen mit dem, was wir glauben, wert zu sein und im Leben verdient zu haben.

Oftmals gibt es einen großen Unterschied zwischen dem, was wir uns wünschen, etwa mehr Gehalt, und dem eigentlichen Glauben, ob wir das verdient haben.

Denn wenn wir wirklich im tiefsten Inneren daran glauben, dass wir das auch wirklich verdient haben, strahlen wir das nach außen auch aus, treten anders auf und erfüllen uns damit selbst unseren eigenen Wunsch.

 




Drogenprozess: Haftstrafen von drei und sechs Jahren

Am frühen Nachmittag des 30. November 2022 verkündete Richter Haberzettl das Urteil gegen die beiden Künzelsauer Angeklagten im Drogenprozess.

Staatsanwalt Fuchs hatte sieben Jahre für den Gastwirt G. und sieben Jahre und neun Monate Haft für den berufslosen R. gefordert. G.s Anwältin forderte eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich, R.s Anwältin eine Strafe um sechs Jahre.

Das Gericht hielt dagegen drei Jahre für G. und sechs Jahre für R. tat- und schuldangemessen, für beide wurde die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet. Das bedeutet, dass sie während der Haftzeit nach einer gewissen Zeit in eine Therapie überführt werden. Für beide Angeklagten wurde daneben noch die Einziehung der durch die Drogengeschäfte eingenommenen Werte angeordnet, das sind bei G. 7.500 Euro, bei R. 88.100 Euro.

Begründung

Haberzettl dankte den Prozeßparteien für ihre zielorientierte Prozessführung. Durch den Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft für die angeklagten „gemeinschaftlich“ begangenen Taten sowie die Geständnisse der Angeklagten konnte eine intensive und aufwändige Beweisaufnahme vermieden werden. Auch auf die Anhörung von Opferzeugen konnte verzichtet werden.

„Eigentlich waren es zwei Prozesse“

Für Richter Haberzettl war es ein Prozess mit mehreren Besonderheiten: Erstens das junge Alter der Angeklagten, die bei Tatbegehung nur wenig über 21 Jahre alt waren. Und andererseits: „Eigentlich waren es zwei Prozesse“, für die vorgeworfenen „gemeinschaftlichen“ Taten gab es keine Hinweise. Bei der rechtlichen Würdigung der Strafen schließt sich Haberzettl der Argumentation der Verteidigerinnen an. Insbesondere in dem Punkt, dass für die schwersten Anklagepunkte, die R. betreffen, ein „minderschwerer Fall“ angenommen werden kann.

Im Falle von R. empfindet Haberzettl das von Staatsanwalt Fuchs geforderte Strafmaß für zu hoch. Er stellt für die einzelnen Ansätze des Staatsanwalts die rhetorische Frage „Was wäre, wenn nur die eine Tat verhandelt worden wäre?“ und beantwortet sie umgehend mit  „Sicher nicht die von der StA geforderte Strafe“. Mit „strammen Zusammenziehen“ sei das Gericht auf die Strafe von sechs Jahren gekommen. Für R. bedeutet das, dass er unter Einrechnung der Untersuchungshaft  ab dem 2. Februar 2023 ein Anrecht auf die Therapie hat, mit der seine Sucht und seine Belastungsstörung behandelt werden soll.

Was, wenn er nicht geständig gewesen wäre?

Auch bei der Strafzumessung für G. wägt der Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft ab: „Was müßte er bekommen, wenn er nicht geständig wäre?“ Und auch hier beantwortet er seine Frage selbst: „Dann kann die Staatsanwaltschaft 10 Jahre fordern. Und das bei Marihuana, das kann nicht sein. Und so kommt das Gericht, ebenfalls mit „Zusammenziehen“ zu der verhängten Strafe von drei Jahren. Eine Bewährung kam nicht mehr in Betracht: Bewährung kann nur bei Strafen bis einschließlich zwei Jahren ausgesprochen werden, allein für das angeklagte Geschäft mit 20 kg, von dem G. nachträglich zurückgetreten war, setzt Haberzettl als Einsatzstrafe diese zwei Jahre an. Die weiteren Anklagepunkte führen zu einer Erhöhung dieses Strafmasses. Zu G.s Gunsten wertet das Gericht, dass er therapiewillig ist und in stabilen Familienverhältnissen lebt.

Auch für G. wurde eine Therapie im Maßregelvollzug angeordnet. Diese kann, unter Anrechnung der Untersuchungshaft, sofort beginnen – sofern ein Therapieplatz zur Verfügung steht.

Eventuell frühere Freilassung?

Derartige Therapieplätze sind derzeit selten, es gibt bereits einige Fälle, in denen verurteilte Straftäter freigelassen werden mußten, weil kein Therapieplatz zur Verfügung stand. Dass auch G. und R. möglicherweise zu diesen gehören werden, kommentiert Richter Haberzettl: „Dann erschreckt mich das. Wir werden erleben, was passiert.“ Haberzettl wirkt ein wenig resigniert. Möglicherweise ist zumindest G. bald auf freiem Fuß.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Drogenprozess gegen zwei Künzelsauer: hohe Haftstrafen gefordert

Am letzten Verhandlungstag am 30.November 2022 gegen zwei Angeklagte aus Künzelsau, denen diverse Drogendelikte vorgeworfen werde, standen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung auf dem Programm.

Staatsanwalt fordert hohe Strafen

Wie üblich, plädiert zuerst die Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Fuchs listet die über 100 angeklagten Straftaten minutiös auf, bewertet sie nach Strafvorwurf und Strafrahmen. Bei G. stellt er fest, dass das verabredete Geschäft über 20 Kilogramm Marihuana der schwerste Vorwurf ist und stellt allein für diesen Tatbestand eine Strafe von 4 Jahren und 6 Monaten in den Raum. Insgesamt fordert er für G. eine Haftstrafe von 7 Jahren.

Für R. fordert er sogar 7 Jahre und 9 Monate, auch wenn er beiden Hauptanklagepunkten „gerade noch einen minderschweren Fall“ ansetzt. Trotzdem setzt er für die Bedrohung und die Körperverletzung je 4 Jahre an.

Verteidigerinnen sehen das ganz anders

Rechtsanwältin Stiefel Bechdolf, die G. verteidigt, ist ganz anderer Ansicht: Sie fordert eine Bestrafung im bewährungsfähigen Bereich, also maximal 2 Jahre. Sie sieht viele der Straftaten, die G. vorgeworfen werden, als „angeschoben“ an und fragt ich, warum die Polizei „den G. hat laufen lassen“, obwohl sie die schwersten vorgeworfenenen Straftaten hätte verhindern können. Einfah indem sie G. aus dem verkehr gezogen hätte. Ihr zweiter Ansatzpunkt ist dasgeforderte Strafmass, das sie gar nicht glauben will. Viel zu hoch seien die Ansätze von StA Fuchs. Einerseits wegen des Wandels in der Gesellschaft, andererseits im Vergleich mit Strafen, die in grossen Drogenprozessen vom LG Heilbronn verhängt wurden.

Auch die Verteidigerin von R. ist mit dem geforderten Strafmass nicht zufrieden. Siegibt zubedenken, dass R. sich umfassend geständig gezeigt habe und so die Vernehmung viele Zeugen erspart habe, bei deren Vernehmung sicherlich auch Entlastendes zutagegetreten ware. Dessen ist sie sicher. Ausserdem müsse man R.s Traumatisierung berücksichtigen. Sie fordert kein konkretes Strafmass, aber die Aufnahme in den Massregelvollzug. Bei einer Therapiedaür von etwa 24 Monaten musste das Strafmass dann bei etwa 6 Jahren liegen.

Urteil fällt heute

Das Urteil soll vom Gericht unter Vorsitz von Richter Haberzettl noch am Nachmittag verkündet werden.

Text: Matthias Lauterrer